Die Erfindung betrifft einen faltbaren, mit Hilfe von Gelenken in eine raumsparende
Nichtgebrauchslage bringbaren Korb zum Anbieten von Schüttware, der mit Hilfe von
Stützelementen auf einem weiteren gleichen Korb aufsetzbar ist, mit einem Boden,
dessen Vorderseite durch eine nach oben gerichtete, abgewinkelte Vorderwand
gebildet ist, mit zwei Seitenwänden und mit einer Rückwand wobei die Vorderwand
niedriger ist als die Seitenwände und die Rückwand und wobei an der Unterseite des Bodens
längs verlaufende, hochkant angeordnete Schienen vorgesehen sind, an deren Enden
die Seitenwände nach unten abgestützt sind.
Die deutsche Gebrauchsmusterschrift G 86 16 348.5 beschreibt einen Korb zum
Anbieten von Schüttware, der ein behälterförmiges Bodenteil aufweist, an dessen oberen
Rändern weitere Wände befestigbar und in Nichtgebrauchslage in das Bodenteil
verschwenkbar sind. Man bringt Körbe dieser Art in eine Nichtgebrauchslage, wenn es
gilt, diese Körbe entweder raumsparend zu lagern oder zu transportieren. In der
Nichtgebrauchslage sind die behälterförmigen Bodenteile aufeinander stapelbar und
beanspruchen somit weniger Raum als eine gleiche Anzahl stapelbarer Körbe, welche die
Gebrauchslage einnehmen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Korb der eingangs genannten Art so
weiterzuentwickeln, daß dieser
erstens einfacher herstellbar ist und
zweitens in eine raumsparendere Lage bringbar ist als der eben genannte, zum Stand
der Technik zählende Korb.
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, daß die Seitenwände lösbar mit der
Vorderwand verbunden und auf die Rückseite der Rückwand schwenkbar sind und daß das
durch die Rückwand und durch die verschwenkten Seitenwände gebildete Paket auf
den Boden abklappbar ist.
Der erfindungsgemäße Korb verzichtet auf ein behälterförmiges Bodenteil, so daß der
Korb mit weniger Bauteilen auskommt und somit kostengünstiger herstellbar ist.
Neben diesem ersten Vorteil besteht ein weiterer Vorteil darin, daß eine gleiche Anzahl
von Körben in Nichtgebrauchslage raumsparender abgelegt oder gestapelt werden
kann als Körbe entsprechend dem Stand der Technik. Dies ist durch den Verzicht auf
ein behälterförmiges Bodenteil möglich.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Korb in Gebrauchslage;
Fig. 2 den Korb mit zur Rückwand geschwenkten Seitenwänden;
Fig. 3 den Korb mit auf den Boden geklappten Seitenwänden und Rückwand sowie
Fig. 4 drei aufeinander abgelegte, in Nichtgebrauchslage befindliche Körbe.
Der in Fig. 1 in Gebrauchslage dargestellte, zum Anbieten von Schüttware bestimmte
Korb 1 weist einen Boden 2 auf, dessen Vorderseite 3 in bekannter Weise schräg nach
vorne und nach oben verläuft, dann winklig abgebogen ist und schräg ansteigend nach
hinten gerichtet ist, um eine Vorderwand 4 zu bilden. An der Unterseite des aus
Drahtgitter gefertigten Bodens 2 sind längs verlaufende, aus Flachstahl gefertigte
Schienen 6 hochkant angeordnet, die dem Boden 2 eine zusätzliche Stabilität
verleihen. Der Korb 1 weist eine Rückwand 7 auf, die über Gelenke 10 mit ihrem unteren
Rand 8 auf einer horizontalen Achse 16 mit dem hinteren Rand 5 des Bodens 2
schwenkbar verbunden sind, siehe Pfeil. An beiden Enden der Rückwand 7 sind auf je
einer senkrechten Achse 17 ebenfalls Gelenke 10 angeordnet, mit deren Hilfe je eine
Seitenwand 11 gelenkig mit der Rückwand 7 verbunden ist. Die Seitenwände 11 lassen
sich um die beiden senkrechten Achsen 17 an die Rückseite 9 der Rückwand 7
klappen, siehe die beiden gegenläufigen Pfeile. Die Seitenwände 11 stützen sich aus
Gründen ausreichender Stabilität mit ihrem unteren Rand 12 auf den Schienen 6 ab. Am
unteren Rand 12 der Seitenwände 11 sind Stützelemente 14 vorgesehen, mit deren
Hilfe Körbe 1 aufeinander gesetzt, also gestapelt werden können. Die Stützelemente 14
eines oberen Korbes 1 umfassen dabei den oberen Rand 13 der Seitenwände 11 eines
darunter befindlichen Korbes 1. Nicht näher dargestellte, nahe der Vorderwand 4
befindliche und an den Seitenwänden 11 angeordnete Verschlußeinrichtungen 15 sorgen
dafür, daß die höher als die Vorderwand 4 ausgebildeten Seitenwände 11 lösbar mit
der Vorderwand 4 des Bodens 2 verbindbar sind. Die Rückwand 7 und die
Seitenwände 11 sind ebenfalls bevorzugt aus Drahtgitter gefertigt.
Die nachfolgenden Zeichnungen zeigen jene Schritte, die durchgeführt werden
müssen, um den Korb 1 aus seiner in Fig. 1 dargestellten Gebrauchslage in die
Nichtgebrauchslage zu überführen.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Korb 1 sind die Verschlußeinrichtungen 15 gelöst und
die beiden Seitenwände 11 an die Rückseite 9 der Rückwand 7 geklappt. Die
Seitenwände 11 und die Rückwand 7 bilden nun ein Paket 18.
Fig. 3 zeigt, daß sich das aus den Seitenwänden 11 und der Rückwand 7 bestehende
Paket 18 auf den Boden 2 schwenken läßt und dort aufliegend eine stabile Lage
einnimmt. In diesem Zustand nimmt der Korb 1 seine Nichtgebrauchslage ein.
Fig. 4 zeigt drei übereinandergelegte, in Nichtgebrauchslage befindliche Körbe 1, die
nunmehr raumsparend gestapelt sind.