Dokumentenidentifikation |
DE19948244A1 26.10.2000 |
Titel |
Hebevorrichtung für Formteile, insbesondere Betonplatten |
Anmelder |
Geist, Eberhard, 72622 Nürtingen, DE |
Erfinder |
Geist, Eberhard, 72622 Nürtingen, DE |
Vertreter |
Nockher, G., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 73061 Ebersbach |
DE-Anmeldedatum |
07.10.1999 |
DE-Aktenzeichen |
19948244 |
Offenlegungstag |
26.10.2000 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
26.10.2000 |
IPC-Hauptklasse |
B65G 7/12
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IPC-Nebenklasse |
E01C 19/52
E04F 21/22
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Zusammenfassung |
Bei einer Hebevorrichtung für Formteile mit zueinander parallelen Kanten an einander gegenüberliegenden Seiten, insbesondere Betonplatten, mit an den Kanten zur Anlage bringbaren Greifbacken, die mit einem Grifforgan für den Angriff mindestens einer Hand verbunden sind, sollen keine bei Benutzung zueinander gelenkig beweglichen Teile erforderlich sein. Dies wird dadurch erreicht, daß die Greifbacken an einer Grundplatte aus federndem Werkstoff vorgesehen und als in Gebrauchsstellung nach unten weisende Abwinkelungen ausgebildet sind, und daß das Grifforgan mit dem Mittelteil der Grundplatte verbunden ist. Dabei kann auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Verbindung zwischen den Greifbacken und dem Grifforgan so auszugestalten, daß die Hebevorrichtung von einer Person im Stehen benutzt werden kann.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hebevorrichtung für Formteile mit zueinander
parallelen Kanten an einander gegenüberliegenden Seiten, insbesondere Betonplatten,
mit an den Kanten zur Anlage bringbaren Greifbacken, die mit einem Grifforgan für den
Angriff mindestens einer Hand verbunden sind.
Bei bekannten Hebevorrichtungen dieser Art (DE G 91 09 337.6 U1, DE GM 76 05 253,
DE GM 75 37 285) sind die beiden Greifbacken an gegeneinander um eine im
Gebrauchszustand horizontale Achse schwenkbaren Bauteilen der Hebevorrichtung
vorgesehen. Dies bedingt in jedem Fall das Vorhandensein mindestens eines
entsprechenden Gelenkes, das bei dem rauhen Betrieb auf Baustellen leicht beschädigt werden
und ausfallen kann. Außerdem ist bei den bekannten Hebevorrichtungen das Grifforgan
unmittelbar über dem/den Gelenk(en) angeordnet, so daß die bekannten
Hebevorrichtungen nur in gebückter oder kniender Haltung der Bedienungsperson benutzt werden
können.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Hebevorrichtung zu schaffen, bei der keine bei
Benutzung zueinander gelenkig beweglichen Bauteile erforderlich sind. Dabei soll auch
eine Möglichkeit geschaffen werden, die Verbindung zwischen den Greifbacken und
dem Grifforgan so auszugestalten, daß die Hebevorrichtung von einer
Bedienungsperson im Stehen benutzt werden kann.
Diese Aufgabe ist bei einer Hebevorrichtung der eingangs genannten Art dadurch
gelöst, daß die Greifbacken an einer Grundplatte aus federndem Werkstoff vorgesehen
und als in Gebrauchsstellung nach unten weisende Abwinkelungen ausgebildet sind,
und daß das Grifforgan mit dem Mittelteil der Grundplatte verbunden ist.
Beim Aufdrücken der Hebevorrichtung federn die Greifbacken etwas auseinander und
rasten an den Kanten an den gegenüberliegenden Seiten des Formteiles ein. Beim
Anheben der Hebevorrichtung ist der Formteil dann zwischen den federnd anliegenden
Greifbacken sicher gehalten. Nach Absetzen des Formteiles an der gewünschten Stelle
wird durch Neigen der Hebevorrichtung diese von dem Formteil gelöst.
Die Hebevorrichtung kann dadurch weiter ausgestaltet sein, daß die Abwinkelungen an
Greifplatten ausgebildet sind, die in Gebrauchsstellung auf der Unterseite der
Grundplatte mit verschiedenen Abständen von dem Mittelteil der Grundplatte befestigbar sind.
Dies hat den Vorteil, daß die Greifplatten mit den Greifbacken bei Bedarf, z. B.
Verschleiß, ausgetauscht werden können, ohne die Grundplatte aus federndem Werkstoff
mit austauschen zu müssen.
Diese Ausführung der Hebevorrichtung kann zweckmäßigerweise derart ausgeführt
sein, daß lösbare Verschraubungen vorgesehen sihd, mittels derer die Greifplatten
durch von dem Mittelteil der Grundplatte verschieden beabstandete Bohrungen
befestigbar sind. Dadurch kann der Abstand der Greifbacken durch Lösen und erneutes
Anziehen der Verschraubungen an verschiedene Abstände der Kanten an den
gegenüberliegenden Seiten der Formteile, beispielsweise also verschiedene Abmessungen
von Betonplatten, angepaßt werden.
Vorteilhaft ist auch eine derartige Ausgestaltung der Hebevorrichtung, daß der
Mittelteil der Grundplatte an einer die Lage des Mittelteiles festlegenden Tragplatte befestigt
ist, und daß das Grifforgan mit der Tragplatte verbunden ist. Dadurch kann das
Austauschen der Grundplatte vereinfacht und eine starre Verbindung derselben, z. B. durch
Schweißung, mit dem Grifforgan vermieden werden.
Um einer Bedienungsperson eine Benutzung der Hebevorrichtung auch im Stehen zu
ermöglichen, kann die Verbindung des Grifforgans mit der Grundplatte eine sich etwa
senkrecht zu der Grundplatte erstreckende Stange enthalten.
Das Grifforgan kann als sich etwa parallel zu der Grundplatte erstreckende Tragstange
mit Griffen an beiden Enden ausgebildet sein.
Bei dieser Ausgestaltung kann an der Tragstange mit Abstand von letzterer etwa mittig
ein weiterer Griff befestigt sein. Dies erleichtert die Handhabung der Hebevorrichtung
mit einer Hand.
Zur Anpassung der Hebevorrichtung an verschiedene Arbeitsbedingungen und
verschiedene Körpergrößen einer Bedienungsperson kann es vorteilhaft sein, daß die
Stange aus zwei teleskopartig zueinander verschiebbaren und zueinander festlegbaren
Teilen besteht, deren einer mit der Tragstange und deren anderer mit der Grundplatte
verbunden ist, und daß in den Teilen Bohrungen für das Einbringen von
Befestigungsmitteln zum Festlegen der Teile zueinander bei verschiedenen Gesamtlängen der
Stange vorgesehen sind. Dabei können die Teile der Stange als Vierkantrohre
ausgebildet sein.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Hebevorrichtung nach der Erfindung
dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 die Hebevorrichtung in Seitenansicht beim Aufsetzen auf
eine Betonplatte,
Fig. 2 die Hebevorrichtung in Seitenansicht in auf eine Betonplatte
aufgesetzter Stellung,
Fig. 3 die Hebevorrichtung in Seitenansicht beim Abnehmen von
einer Betonplatte,
Fig. 4 die Hebevorrichtung in perspektivischer Darstellung.
Eine Grundplatte 7 aus federndem Werkstoff, z. B. Federstahl, ist beiderseits des
Mittelteiles um etwa 15° nach unten abgewinkelt. Auf der Unterseite dieser abgewinkelten
Bereiche der Grundplatte 7 sind Greifplatten 9 mittels Verschraubungen 10, 12, 14
befestigt, die Bohrungen 11 durchragen, die in Reihen in den abgewinkelten Bereichen
der Grundplatte 7 vorgesehen sind. An den äußeren Enden der Greifplatten 9 sind nach
unten weisende Abwinkelungen vorgesehen, die Greifbacken bilden. Der Abstand der
Greifbacken voneinander ist dadurch veränderbar, daß die Verschraubungen 10, 12, 14
in von dem Mittelteil der Grundplatte 7 verschieden beabstandete Bohrungen 11
einführbar sind. Die Verschraubungen bestehen aus in die Greifplatten 9 eingeschweißten
Schrauben 10, Unterlegplatten 12 und Flügelmuttern 14.
Der Mittelteil der Grundplatte 7 ist an einer Tragplatte 5 mit nach unten weisenden
Rändern mittels - in der Zeichnung nicht dargestellter - Schrauben, die in Bohrungen 8
sitzen, befestigt: Auf der Oberseite der Tragplatte 5 ist eine aus Teilen 2, 3 bestehende
Stange mit ihrem unteren Ende senkrecht nach oben weisend befestigt. Am oberen
Ende der Stange ist eine Tragstange 1 mit Griffen 6 an ihren beiden Enden angebracht.
Oberhalb des mittleren Bereichs der Tragstange 1 ist mit Abstand ein weiterer Griff 15befestigt. Die Griffe 6, 15 weisen Ummantelungen aus Gummi oder dergleichen auf.
Die beiden Teile 2, 3 der Stange sind als Vierkantrohre mit so weit verschiedenen
Abmessungen ausgebildet, daß die Teile 2, 3 ohne großes Spiel gegeneinander
verschiebbar sind. Die Festlegung der Teile 2, 3 zueinander erfolgt durch
Befestigungsmittel 4. Um verschiedene Gesamtlängen der Stange einstellen zu können, ist in dem
oberen Teil 2 eine durchgehende Bohrung und sind in dem unteren Teil 3 von der
Tragplatte 5 verschieden beabstandete Bohrungen 13 zum Einführen der
Befestigungsmittel 4 vorgesehen. In dem unteren Teil 3 sind rechtwinkelig zu den Bohrungen 13
verlaufend weitere Bohrungen vorgesehen, die es ermöglichen, die Befestigungsmittel
einzubringen, wenn der obere Teil 2 um 90° verdreht über den unteren Teil 3 geschoben
ist.
Wie die Pfeile in Fig. 1 zeigen, wird die eine Greifbacke an der einen Kante der
Betonplatte durch Drücken nach unten angesetzt und die Grundplatte so weit elastisch
verformt, daß die zweite Greifbacke an der anderen Kante der Betonplatte einrastet. Die
Pfeile in Fig. 2 zeigen, daß die aufgenommene Betonplatte angehoben werden kann.
Wie die Pfeile in Fig. 3 zeigen, wird die eine Greifbacke von der einen Kante der
Betonplatte abgezogen, wonach die Hebevorrichtung entfernt werden kann.
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Anspruch[de] |
- 1. Hebevorrichtung für Formteile mit zueinander parallelen Kanten an einander
gegenüberliegenden Seiten, insbesondere Betonplatten, mit an den Kanten zur
Anlage bringbaren Greifbacken, die mit einem Grifforgan für den Angriff mindestens
einer Hand verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifbacken an einer
Grundplatte (7) aus federndem Werkstoff vorgesehen und als in Gebrauchsstellung
nach unten weisende Abwinkelungen ausgebildet sind, und daß das Grifforgan mit
dem Mittelteil der Grundplatte (7) verbunden ist.
- 2. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abwinkelungen an Greifplatten (9) ausgebildet sind, die in Gebrauchsstellung auf
der Unterseite der Grundplatte (7) mit verschiedenen Abständen von dem Mittelteil
der Grundplatte (7) befestigbar sind.
- 3. Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß lösbare
Verschraubungen (10, 12, 14) vorgesehen sind, mittels derer die Greifplatten (9)
durch von dem Mittelteil der Grundplatte (7) verschieden beabstandete Bohrungen
(11) befestigbar sind.
- 4. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Mittelteil der Grundplatte (7) an einer die Lage des Mittelteiles festlegenden
Tragplatte (5) befestigt ist, und daß das Grifforgan mit der Tragplatte (5) verbunden
ist.
- 5. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindung des Grifforgans mit der Grundplatte (7) eine sich etwa senkrecht zu
der Grundplatte (7) erstreckende Stange enthält.
- 6. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Grifforgan als sich etwa parallel zu der Grundplatte (7) erstreckende
Tragstange (1) mit Griffen (6) an beiden Enden ausgebildet ist.
- 7. Hebevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Tragstange (1) mit Abstand von letzterer etwa mittig ein weiterer Griff (15) befestigt
ist.
- 8. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stange aus zwei teleskopartig zueinander verschiebbaren und zueinander
festlegbaren Teilen (2, 3) besteht, deren einer (2) mit der Tragstange (1) und deren
anderer (3) mit der Grundplatte (7) verbunden ist, und daß in den Teilen (2, 3)
Bohrungen (13) für das Einbringen von Befestigungsmitteln (4) zum Festlegen der
Teile (2, 3) zueinander bei verschiedenen Gesamtlängen der Stange vorgesehen
sind.
- 9. Hebevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (2, 3) als
Vierkantrohre ausgebildet sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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