Die Erfindung betrifft eine Palette für Becher,
vorzugsweise für Nahrungsmittel wie z. B. Joghurt, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Paletten sind bekannt. Sie dienen zum
Transportieren der Becher, z. B. der Joghurtbecher (sog.
"Steigen"). Sie werden allgemein durch einen Boden aus
Karton gebildet, mit dem eine weitere Fläche aus
Karton, die sich in einem Abstand von einigen Zentimetern
über dem Boden befindet, durch Klammern o. dgl.
verbunden ist, wobei diese weitere Flache Öffnungen
aufweist, die als Mittel zum Halten der Becher in der
gewünschten Position dienen. Nachteilig daran ist erstens,
daß diese Steigen jeweils nur für eine Bechergröße
brauchbar ist und daß sie Einwegartikel sind. Es fällt
somit bei der umfangreichen Verwendung derartiger
Paletten eine große Menge von Altkarton an, der zu
entsorgen ist. Es gibt auch bereits derartige Paletten aus
Kunststoff, die jedoch nur für eine Bechergröße passen.
Bei einem Verpackungstablett
nach dem DE-Gebrauchsmuster
88 11 590 sind zum Festhalten
der Ware abgewinkelte Stützen
vorgesehen, die Maßtoleranzen
ausgleichen.
Bei der DE-OS 33 00 590
sind an
Flaschenzentrierorganen Flaschenauflauf-
und Einführungsrampen
vorgesehen. Die Möglichkeit,
Becher verschiedener
Formen und Konizität
einzusetzen, ist jedoch nicht
gegeben. Bei einer Kunststoffpalette nach
dem DE-Gebrauchsmuster 70 45 486.1 ist
das
Bodenteil mit Erhebungen versehen,
zwischen die die Becher so eingestellt werden, daß sie von
den Innenflächen der Erhebungen zentriert und
festgehalten werden. Ähnliche Erhebungen befinden sich auf
der Unterseite des Bodenteils, so daß eine leere Palette
auf eine beladene Palette aufstapelbar ist, wobei der
obere Rand der Becher zwischen diese Erhebungen
ebenfalls eingestellt und zentriert wird. Diese Paletten
sind nur im beladenen Zustand stapelbar und passen nur
für eine Bechergröße.
Es ist somit Aufgabe der Erfindung, eine Palette der
eingangs genannten Art zu schaffen, die eine
Wiederverwendung ermöglicht, an verschiedene Bechergrößen
anpaßbar, möglichst raumsparend stapelfähig und leicht
zu reinigen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Anspruchs 1
angegebenen Merkmale gelöst.
Die Paletten sind als "Mehrwegpaletten" mehrfach
verwendbar. Die federnden Haltebügel ermöglichen -
bei einer bestimmten Dimensionierung der Palette -
die Aufnahme von Bechern unterschiedlicher Formen
und Durchmesser, so daß für mehrere im
Handelsumlauf befindliche Bechergrößen nur ein Typ Palette
geschaffen werden muß. Die Öffnungen, durch die sich
beim Stapeln der leeren Palette die Haltebügel der
jeweils unteren Paletten hindurcherstrecken, ermöglichen
es, die erfindungsgemäße Palette raumsparend zu
stapeln.
Die Erfindung betrifft ferner verschiedene
vorteilhafte Weiterbildungen.
Die Erfindung und ihre vorteilhaften
Weiterbildungen sind im folgenden unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel;
Fig. 1a eine - gegenüber Fig. 1 vergrößerte -
Darstellung eines quadratischen Bereiches 2;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines
Bereiches 2 mit Haltebügeln 6;
Fig. 3 einen Teil eines Ausführungsbeispiels, gefüllt
mit zwei Bechern;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 2 bei zwei aufeinander gestapelten Paletten;
Fig. 5a ein Querschnitt durch einen Haltebügel nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel;
Fig. 5b ein Querschnitt entlang der Linie Vb-Vb in
Fig. 5a.
Die Palette 1 weist 4 × 5 = 20 quadratische Bereiche
2 auf. Die Abmessungen der quadratischen Bereiche
sind z. B. 70 mm im Quadrat; einschl. der zwischen den
Bereichen 2 vorgesehenen Stege 21 betragen die
Abmessungen der gesamten Palette z. B. 300 × 380 mm. Der
innere Teil eines Bereiches 2 dient als Stellfläche 4 für
Joghurtbecher 5 (vgl. auch Fig. 3). Es sind auch andere
Ausgestaltungen möglich, z. B. in Form von 3 × 4 = 12
quadratischen Bereichen von ca. 100 mm2.
Die Aufnahme der Joghurtbecher 5 erfolgt durch vier
kreisförmig um die Stellfläche 4 angeordnete
Haltebügel 6. Die Haltebügel 6 haben die Form eines auf dem
Kopf stehenden, also oben geschlossenen und unten
offenen "V"; dabei sind die offenen Enden 7, 8 der
"V"-Form an ihrer von der Stellfläche 4 weggerichteten
Stirnseite 9 über schmale Stege 10, 11 an der Kante 12
einer Öffnung 13 in der Palette 1 angeformt. Vier
derartige Öffnungen 13 sind rund herum um die Stellfläche 4
angebracht. Die Kante 12 ist die bezogen auf den
Mittelpunkt der Stellfläche 4 äußere Kante der jeweiligen
Öffnung 13.
Durch die beschriebene Verbindung der unteren
Enden 7, 8 des Haltebügels 6 mit der Kante 12 entsteht
zwischen den unteren Enden 7, 8 des Haltebügels 6 und
den etwa radial verlaufenden Kanten 14, 14' ein Schlitz
15 bzw. 15' (vgl. auch Fig. 1). Damit bilden die Stege 10,
11, da sie aus etwas nachgiebigem Kunststoff geformt
sind, gleichsam ein Gelenk um das eine federnde
Beweglichkeit des Haltebügels 6 gegeben ist, derart, daß
sein oberes geschlossenes Ende 16 nach außen gedrückt
werden kann, gegeben ist. Die Ausbildung des
Haltebügels 6 mit der ebenen Fläche der Palette 1 ist einstückig.
Die Palette ist aus Kunststoff, vorzugsweise
Polypropylen.
Infolge der beschriebenen federnden Nachgiebigkeit
der Haltebügel 6, sowohl durch die "gelenkige"
Anbindung an der Kante 12 der Palette 1 als auch durch die -
in gewissen Grenzen - eigenelastische Ausbildung der
Haltebügel 6, kann die Stellfläche 4 Joghurtbecher 5
unterschiedlicher Durchmesser und unterschiedlicher
Formen (z. B. Konizität, Kelchform) aufnehmen.
Das obere Ende 16 des Haltebügels 6 ist nach innen
- d. h. zur Stellfläche 4 hin - mit einer schräg nach
unten verlaufenden Einführfläche 17 versehen.
Die Einführflächen 17 bewirken, daß die Haltebügel 6
auseinandergedrückt werden, wenn die Unterseite eines
Joghurtbechers 5, auf diese Fläche auftrifft, sofern der
Durchmesser der Unterseite des Joghurtbechers 5
größer ist als ein gedachter Kreis, der die Innenkanten der
Haltebügel 6 tangiert.
Durch die Ausbildung der Haltebügel 6 und ihre
Nachgiebigkeit ergibt sich, daß die Haltebügel 6 auch an
verschiedenen Größen oder Konizitäten von
Joghurtbechern 5 nicht nur punktuell anliegen, sondern -
begünstigt durch die Elastizität der Joghurtbecher 5 selbst
- entlang der Innenkante 18 der Einführfläche 17 am
oberen geschlossenen Ende 16 des Haltebügels 6, sowie
ferner entlang eines Teilstücks 19 an den Schenkeln 6',
6" des Haltebügels 6, beginnend vom oberen Ende 16,
wobei dieses Teilstück 19 zwischen der Hälfte und der
vollen Länge der Schenkel 6' und 6" lang ist. Im
einzelnen hängt das von der Elastizität des für die Haltebügel
6 bzw. die Palette 1 gewählten Materials sowie der
Elastizität des Materials des Joghurtbechers 5 und den
Dimensionen der Joghurtbecher 5 ab. Auf diese Weise
kann eine Vielfalt von Größen und Formen von
Joghurtbechern 5 mit nur einer Palette sicher
aufgenommen werden, wobei dieselben Maschinen, die auch
heute bei den bekannten Paletten für Joghurtbecher Einsatz
finden, ohne Änderung verwendet werden können.
In Fig. 4 ist die untere Palette 1 mit den
Bezugszeichen, wie sie seither verwendet worden sind, bezeichnet;
die obere Palette trägt Bezugszeichen, die der der
unteren Palette, jedoch jeweils vermehrt um 100,
entsprechen. Es ist ersichtlich, daß die Ausbildung der
Öffnungen 13, 113, der Paletten 1 bzw. 101 derart, daß die
Haltebügel 6 bzw. 106 sich innerhalb der Innenkontur
der Öffnungen 13, 113 befinden, es ermöglicht, daß die
Haltebügel 6 der unteren Palette 1 beim Stapeln sich
jeweils durch die Öffnungen 113 der darüber
gestapelten Palette 101 hindurcherstrecken. Die elastische
Ausbildung der Haltebügel 6 sowie die Tatsache, daß sie
deutlich schmäler sind als der Abstand der Kanten 12
und 12' voneinander ist, ermöglicht ein sicheres
Einfädeln beim Stapeln. Auf der Unterseite der Paletten 1,
101 sind Stellfüße 20 vorgesehen, die gleichzeitig die
Anspritzstellen der Palette sein können und die
gewährleisten, daß beim Stapeln die Paletten 1, 101 nicht direkt
aufeinander aufsetzen, sondern in einem gewissen, wenn
auch geringen, Abstand voneinander gehalten werden,
der z. B. eine Durchspülbarkeit zur Reinigung und eine
Durchlüftung zur Trocknung ermöglicht. Gleichzeitig
dienen die Stellfüße 20 der Zentrierung der
Joghurtbecher 5 auf der darunter gestapelten vollen Palette, in
dem sie in die freien Räume hineinragen, die je zwischen
vier Joghurtbechern an deren Oberseite gegeben sind.
Wie in Fig. 1a angedeutet, können die quadratischen
Bereiche 2 durch Stege 21 voneinander getrennt sein,
die gleichzeitig die Funktion von Verstärkungsrippen
haben oder als solche ausgebildet sein können.
Entlang ihres äußeren Umfangs sind die Paletten 1
bzw. 101 mit umlaufenden nach unten umgekragten
Stegen 22 bzw. 122 versehen, die bei Stapelung gefüllter
Paletten dafür sorgen, daß damit die oberen Ränder der
eingestellten Joghurtbecher 5 auf der darunter
gestapelten Palette umfaßt werden, so daß jeweils eine gefüllte
Palette auf der darunter stehenden gefüllten Palette
gegen Verrutschen gesichert gehalten wird.
Fig. 5 zeigt eine Variante der Ausbildung des
Haltebügels. Dabei sind die beiden Schenkel 106' und 106"
des Haltebügels 106, die, wie auch nach Fig. 2-4, durch
eine schmales bandartiges Element gebildet werden, in
ihrem mittleren Bereich bei 100 um 90° verschränkt, so
daß sie aus der Grundplatte 102 zunächst koplanar
herauswachsen, d. h. gleichflächig mit dieser ausgebildet
sind, danach nach oben gekrümmt sind und erst danach
durch Verschränkung in die zur Becheraußenfläche
orthogonalen Anordnung übergehen. Diese Art der
Befestigung der beiden Schenkel des Haltebügels an der
Grundplatte hat den Vorteil, daß die Verbindungsstellen
des Haltebügels an der Grundplatte punktuell nicht so
stark belastet werden, so daß die
Rückfedereigenschaften auf Dauer besser erhalten bleiben.
Die Fig. 5a und 5b zeigen eine weitere Variante,
deren Besonderheit darin besteht, daß der Haltebügel 206
noch gegenüber der äußeren Kante 213' der Öffnung
213 durch einen Steg 210 abgestützt ist. Der Steg 210 ist
leicht gekrümmt, damit er bei Belastung des
Haltebügels 206 nicht geknickt wird, sondern in eine definierte
Richtung ausfedern kann. Diese Anordnung ist etwas
starrer als die Anordnungen nach Fig. 1-5. Die Form
der Öffnung 213 ist so gewählt, daß die Stapelbarkeit
nach wie vor gewährleistet ist.
Bezugszeichenliste
1 Grundplatte
2 quadratische Bereiche
4 Stellflächen
5 Joghurtbecher
6, 106 Haltebügel
6', 6" Schenkel
7, 8 offene Enden von 6
9 nach außen gerichtete Stirnseite von 6
10, 11 Stege
12, 12' Kanten von 13
13, 113 Öffnungen
14, 14' Kanten von 13
15, 15' Schlitze
16 obere Enden (Spitze von 6)
17 Einführfläche an 16
18 Innenkante von 17
19 Teilstück
20, 120 Stellfüße
21 Stege
22, 122 Ränder
100 Stelle der Verschränkung
101 Grundplatte
102 Grundplatte
106 Haltebügel
106', 106" Schenkel
206 Haltebügel
210 Steg
213 Öffnung
213' äußere Kante.