Die Erfindung betrifft ein elektromagnetisches
Bauelement mit den in den Oberbegriffen der Ansprüche 1
oder 2 angegebenen Merkmalen.
Ein elektromagnetisches Bauelement nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus dem DE-GM 14 62 826
für die Anwendung als Hochfrequenzspule bekannt.
Der Massekern, der als Abgleichkörper vorgesehen ist,
ist mit Gewinde oder gewindeartigen Vorsprüngen
versehen und wird in den Spulenkörper eingeschraubt. Der
Spulenkörper besteht aus Polymerisaten oder ähnlichen
Kunststoffen mit wesentlich geringerem
Reibungskoeffizienten als Weichgummi. Der Spulenkörper besitzt
weiterhin nach innen vorspringende axiale Leisten, und
zwar in einer Anordnung, daß der in den Spulenkörper
eingeschraubte Gewindekern aus Massekernmaterial
einen etwas größeren Außendurchmesser besitzt als der
Kreis, auf welchem die Spitzen der Vorsprünge liegen.
Hierdurch soll eine gewindeartige Führung erzielt
werden.
Das Durchstoßen des Kerns bei der Demontage ist
nicht möglich, vielmehr muß der Kern wieder
herausgeschraubt werden.
Aus der DE-AS 10 87 192 ist weiterhin ein
Spulenkörper mit Schraubkern für Hochfrequenzspulen bekannt,
der ebenfalls Längsstege aufweist, in die ein ein
Gewinde tragender Kern einschraubbar ist. Auch bei dieser
Lösung ist ein Ausstoßen des eingesetzten
Schraubgewindekerns nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Der Kern kann nur durch Herausschrauben wieder
entfernt werden.
Ein elektromagnetisches Bauelement gemäß der
Gattung nach Patentanspruch 2 ist aus der DE-AS 11 42 208
bekannt. Der darin beschriebene hohle Spulenkörper
dient zur Aufnahme eines bei Hoch- bzw.
Mittelfrequenzspulen verwendeten Schraubkernes, insbesondere
Massekernes, mit im Innern des Spulenkörpers radial
bzw. nahezu radial nach innen vorspringenden
federnden ZUngen, die auf die gegenüberliegenden
Gewindeflanken des Kernes paarweise einwirken. Abwechselnd
mit den federnden Zungen sind Kernführungsorgane
vorgesehen, die etwaige Axialverschiebungen bzw. das
axiale Spiel des Kernes besonders zuverlässig und
gleichmäßig vermeiden, wodurch die gewünschte
Spulengüte einstellbar ist. Der Kern ist eingeschraubt. Der
Einsatz eines Kernes mit glatter Mantelfläche ist nicht
vorgesehen. Der Kern kann auch nur wieder
herausgeschraubt werden. Eine schnelle Zerlegung in
Spulenkörper und Kern ist nicht möglich.
Elektromagnetische Bauelemente der angegebenen
Art sind beispielsweise magnetische Regler, Übertrager,
Drosseln und Transformatoren, die für verschiedene
Anwendungszwecke entsprechend dimensioniert und
ausgebildet sind. Sie finden z. B. in der
Unterhaltungselektronik und in der Computertechnik verbreiteten
Einsatz. Gemeinsam weisen derartige Bauelemente
einen Spulenkörper auf, der als Einkammern- und
Mehrkammern-Spulenkörper ausgeführt sein kann, auf den
die Spulenanordnungen entsprechend der Funktion, die
das Bauelement haben soll, und mit der entsprechenden
Dimensionierung aufgewickelt sind. Die magnetischen
Eigenschaften des Bauelementes werden zum einen
durch die Spulenanordnung und zum anderen durch den
Spulenkern und das verwendete Material des
Spulenkerns bestimmt. In der Unterhaltungselektronik,
insbesondere im Fernsehbereich, werden fast ausschließlich
nur noch Kerne aus ferromagnetischem Material
eingesetzt, während die Eisenkerne in größeren
Transformatoren aus Blechen geschichtet aufgebaut werden. Neben
den Transformatoren gibt es auch elektromagnetische
Bauelemente, wie Konvergenzspulen, Filterspulen und
dergleichen, bei denen lediglich ein Stabkern in eine
Aufnahmeöffnung des Spulenkörpers, also ein Sackloch,
eingeführt ist. Diese Bauform soll durch die Erfindung
ebenfalls mit erfaßt sein. Bei den bekannten
Konstruktionen ist die Aufnahmeöffnung oder die
Durchgangsöffnung zur Aufnahme des Spulenkörpers der
Querschnittskontur des einzusetzendes Teils des Kerns oder
des Stabkerns angepaßt. Die Querschnittsform kann
dabei rund, viereckig oder polygon ausgebildet sein. Durch
Verwendung von ferromagnetischen
Pulverwerkstoffen, die im Sinterverfahren zu einem Kern verarbeitet
werden, sind unterschiedliche Querschnittsformen
möglich. Die Durchgangsöffnung oder die
Aufnahmeöffnung für den Kern ist so groß gewählt, daß der
Spulenköper unter Gleitsitz aufgesteckt werden kann. Zur
Lagesicherung werden die Spulenkörper mit den Kernen
verklebt oder die Kerne als EI-Kerne ausgebildet und
an den aneinanderliegenden Flächen zusammengeklebt,
so daß ein Transformator- oder Übertragerverbund
entsteht, der in sich nicht mehr lösbar ist. Dies ist
insbesondere dann gegeben, wenn zusätzlich der
Transformator getrennt wird und praktisch alle
aneinandergrenzenden Flächen miteinander verklebt sind.
Es hat sich gezeigt, daß die bisherigen
Konstruktionen ungeeignet sind, damit der Kern für andere
Bauelemente wiederverwertbar ist, wenn ein Gerät nach
Erreichen der Lebensdauer, beispielsweise ein Fernsehgerät
nach Erreichen einer Lebensdauer von 10 Jahren,
entsorgt werden soll. Darüber hinaus ermöglicht die
gegenwärtige Technik keine Zerlegung der
elektromagnetischen Bauelemente in Spulenkörpern mit
aufgewickelter Spule und Kern, was eine Voraussetzung für ein
wirtschaftliches Recyclingverfahren dieser Teile ist.
Aus den Katalogen der Firma Weisser Spulenkörper
GmbH & Co. KG, 73448 Neresheim, Ausgabe 1977,
Seite 25, und Ausgabe 1988, Seiten 32 und 95, sind
Spulenkörper mit einer an einer einzigen Innenseite des
Spulenkörpers längs verlaufenden Klemmrippe bzw.
Führungsrippe bzw. als doppelseitige Führungsnasen
ausgebildeten Rippe bekannt. Diese dient dazu, das
Einsetzen der einzelnen Bleche eines Steckkerns zu
erleichtern und vor dem Vergießen oder dem Verpressen oder
Verschrauben des Blechkerns diesen in dem
Spulenkörper zu sichern. Die Steckkerne sind durch die einzelne
Rippe nicht in dem Spulenkern gesichert gehalten und
müssen zusätzlich fixiert werden. Diese als
Führungsrippen vorgesehenen sind nicht geeignet, z. B. einen
Ferritkern als Ganzes gesichert festzuhalten, ebenso auch
nicht einen Steckkern aus einzelnen Blechen während
des Betriebes.
Ausgehend von dem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein elektromagnetisches
Bauelement eingangs genannter Art so weiterzubilden,
daß eine einfache Montage und eine spätere einfache
Demontage des Bauelementes möglich sind, damit das
Bauelement in seine Fraktionen: Spulenkörper mit
Spule und Kern zerlegt werden kann, damit entweder der
Kern selbst nochmals zu verwenden ist oder aber die
Materialien der Weiterverwendung selektiert
zuzuführen sind. Weiterhin sollen eine Montage ohne Kleber
möglich und eine sichere Verklemmung des
Spulenkerns im Spulenkörper sowie eine Rückzugssperrwirkung sichergestellt sein.
Gelöst wird die Aufgabe durch die in dem Anspruch
1 angegebene technische Lehre.
Die Durchgangsöffnung oder die Aufnahmeöffnung
des aus Kunststoff gefertigten Spulenkörpers weist an
den Innenwänden einteilig ausgeformte,
hervorstehende und federelastisch ausgebildete Klemmelemente auf.
Die Öffnungsweite der Klemmelemente ist so gewählt,
daß die Klemmelemente den eingeschobenen Kern
wiederausrückbar oder herausziehbar einklemmen. Mit der
erfindungsgemäßen Lösung wird also kein Gleitsitz
sondern stets ein fester Sitz, ja sogar ein Preßsitz, erzielt, zu
welchem Zweck der Spulenkern in die entsprechend
ausgebildete Durchgangsöffnung oder
Aufnahmeöffnung hineingedrückt wird. Aufgleitflächen in Form von
Schrägflächen an den Klemmelementen oder in
umgekehrter Weise an der Stirnkante des Spulenkerns
ermöglichen dabei ein leichteres Aufgleiten des Kerns.
Wird der Spulenkörper aus zwei Schalen
spiegelbildlich ausgebildet zusammengesetzt, die beispielsweise
durch Snap-in-Technik miteinander verbindbar oder
auch verschweißt sind, so können in die Schalen mittels
eines einfach ausgebildeten Werkzeuges die
Klemmelemente, die beliebig Konturen besitzen können, auf
einfache Weise eingebracht werden. Erst wenn der
Spulenkörper zusammengesetzt und bewickelt ist und somit
eine geschlossene feste Einheit bildet, wird sodann der
Kern in der angegebenen Art und Weise eingesetzt und
durch die Klemm- bzw. Federelemente festgehalten.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den
Zeichnungen schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 einen Spulenkörper in perspektivischer
vereinfachter Darstellung mit einer rechteckförmigen
Durchgangsöffnung zum Einsetzen eines nur im Teilabschnitt
dargestellten Kerns,
Fig. 2 in schematischer Darstellung und im Teilschnitt
einen Spulenkörper mit Querrippen als
Klemmelemente zum Festklemmen des Spulenkerns,
Fig. 3 einen Spulenkörper im Teilschnitt mit
noppenförmigen Klemmelementen, und
Fig. 4 im Teilschnitt einen Spulenkörper mit
Längsrippen als Klemmelemente zum Festklemmen zweier
Kerne mit definiertem Luftspalt.
In dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 ist ein bekannter
Spulenkörper 1 gemäß DE 23 50 657 A1 dargestellt, der aus einem turmförmigen
Mittenteil 2 besteht, dem sich ein oberer Flansch 3 und ein
unterer Flansch 4 anschließen. Beide Flansche 3 und 4
begrenzen den Wickelraum auf dem turmförmigen
Körper 2. Der untere Flansch 4 weist darüber hinaus
eingesetzte Kontaktstifte 5 auf, die an der Unterseite
hervorstehen und an deren oberen Enden die nicht
dargestellten Spulen der Spulenanordnung anschließbar sind, die
auf den Mittenturm 2 des Spulenkörpers 1 aufgewickelt
sind. Der Spulenkörper weist darüber hinaus eine
Durchgangsöffnung 6 auf, in der als Klemmelemente
Längsrippen 7 über die gesamte Länge des
turmförmigen Mittenkörpers 2 verlaufen. Die Höhe der
Längsrippen 7 ist so gewählt, daß bei Einsetzen des Kerns 8 die
Rippen seitlich ausgelenkt werden. Da der
Spulenkörper aus Kunststoff besteht und durch entsprechende
Additive eine hohe Eigenelastizität der Rippen 7
gegeben ist, pressen sich diese förmlich an die Seitenwände
des Kerns 8 an und halten den Kern 8 unter Preßsitz in
dem Spulenkörper fest. Es ist ersichtlich, daß diese
Konstruktion eine einfache Montage einerseits, aber auch
eine einfache Demontage ermöglicht. Zum Einsetzen
wird der Spulenkern 8 beispielsweise mit einer
Eindrückvorrichtung eingesetzt und bei der Demontage
mittels einer Ausdrückvorrichtung entgegengesetzt
wieder herausgeschoben.
In Fig. 2 ist eine erfindungsgemäße Ausführung dargestellt, bei
der keine Längsrippen 7 sondern querverlaufende
Rippen 9 zum Einklemmen des Spulenkerns 8 vorgesehen
sind. Es handelt sich dabei um sägezahnförmig
ausgebildete Querrippen 9, die einzeln verteilt oder umlaufend
an den Innenwänden des turmartigen Mittenkörpers 2
des Spulenkörpers 1 vorgesehen sind. Diese Ausbildung
hat den Vorteil, daß eine Rückzugssperre gegeben ist.
Beim Rückziehen müßten die Spitzen der Querrippen
erst umgeschlagen werden. Es ist damit eine erhöhte
sichere Befestigung des Kerns 8 gegeben. Auf der
anderen Seite läßt sich auch bei dieser Ausführung der Kern
8 durch ein Ausdrückwerkzeug, das von unten angesetzt
wird, wieder herausdrücken, so daß der Kern z. B.
wiederverwendet werden kann.
In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sind
Klemmelemente in Form von bekannten Noppen 10 vorgesehen, die an
der Innenseite der Durchgangsöffnung 6 verteilt
angeordnet sind. Die Noppen 10 stehen so weit in den
Innenraum hervor, daß beim Einsetzen des Kerns 8 ein
Preßsitz gegeben ist. Diese Ausführung ist aus der DE 23 50 657 ebenfalls bekannt.
In Fig. 4 ist eine Ausbildung gemäß Fig. 1 dargestellt.
In der Durchgangsöffnung 6 sind Längsrippen 7 als
Klemmelemente für zwei Spulenkerne 8, 11 von oben
und von unten her eingesetzt und stoßen aneinander.
Eine zwischengefügte Folie 12 bildet dabei einen
definierten Luftspalt, der in vielen Fällen gewünscht ist. Es
ist somit ein sicherer Verbund zwischen Spulenkörper 1
und Kernen 8 und 11 andererseits gegeben. Die äußeren
Verbindungen der beiden Spulenkerne sind hier nicht
dargestellt. Hier können bekannte Schraubverbinder
beispielsweise eingesetzt werden oder Klemmbügel, die
beide Teile miteinander federelastisch verbinden. Zum
Zwecke der Demontage müssen die beiden Kerne 8 und
11 herausgezogen werden, zu welchem Zwecke der
Spulenkörper 1 in eine entsprechende Vorrichtung
einzuspannen ist.
Zur leichteren Demontage empfiehlt es sich, die unter
Anwendung der erfindungsgemäßen Lehre
hergestellten elektromagnetischen Bauelemente nachträglich
nicht mehr zu tränken.