Polycarbonsäuren, Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung zur Behandlung von Cellulosefasern oder daraus hergestellten Textil- oder Papiermaterialien
Es wird ein Verfahren zur Herstellung von speziellen Polycarbonsäuren, durch oxidative Spaltung von Doppelbindungen enthaltenden Verbindung mit Wasserstoffperoxid oder Wasserstoffperoxid-abgebenden Verbindung bereitgestellt. Die so erhaltenen Polycarbonsäuren zeichnen sich durch eine exzellente Säurestabilität und damit leicht Handhabbarkeit in wässriger Lösung aus und können zur Behandlung von Cellulosefasern oder daraus hergestellten Textil- oder Papiermaterialien eingesetzt werden.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft säurestabile Polycarbonsäuren, ein Verfahren zu deren
Herstellung durch oxidative Spaltung von Doppelbindungen enthaltenden Verbindungen
mit Wasserstoffperoxid oder Wasserstoffperoxid-abgebenden Verbindungen, die
Verwendung der Polycarbonsäuren zur Behandlung von Cellulosefasern oder daraus
hergestellten Textil- oder Papiermaterialien sowie die derart behandelten
Cellulosefasern, Textil- oder Papiermaterialien.
Textilien aus Cellulosefasern wie Baumwolle besitzen gegenüber synthetischen
Fasern den Vorteil, hydrophil zu sein, was sich in hoher
Feuchtigkeitsaufnahmefähigkeit und gutem Tragekomfort äußert. Ursache für die hohe
Feuchtigkeitsaufnahmefähigkeit sind die quellbaren amorphen Bereiche der Cellulosefasern.
Nachteilig ist allerdings die Tatsache, dass durch Waschen oder Schweiß gequollene
Cellulose knittert und durch thermische und mechanische Behandlung wieder
geglättet werden muss. Außerdem schrumpft Baumwolle beim Waschen, wodurch
Textilien ihre ursprüngliche Form verlieren. Um diese Nachteile zu beseitigen,
werden cellulosehaltige Fasern seit vielen Jahren mit Produkten behandelt, die durch
Reaktion mit den Hydroxylgruppen der Cellulose die amorphen Teile der Fasern zum
Teil vernetzen. Durch diese Behandlung behält das Textil beim Tragen und Waschen
seine Form. Bevorzugt werden als Vernetzer methylolisierte Harnstoff oder
Melaminderivate eingesetzt. Nachteilig bei diesen Verbindungen ist die Tatsache,
dass sie bei der Ausrüstung und Benutzung des Textils Formaldehyd freisetzen
können.
Es hat daher nicht an Versuchen gefehlt, alternative und ökologisch vorteilhaftere
Produkte zur Behandlung von Textilien zu finden. Die Verwendung von Polycarbonsäuren
wie Butantetracarbonsäure zur formaldehydfreien Textilausrüstung ist aus
Text. Res. J. 37, 933 (1967) und US-A-4,820,307 prinzipiell bekannt.
Die Möglichkeit, Polycarbonsäuren durch oxidative Spaltung von Doppelbindungen
enthaltenden Verbindungen herzustellen, ist ebenfalls bereits prinzipiell bekannt. So
kann Butantetracarbonsäure durch oxidative Spaltung aus Tetrahydrophthalsäure mit
Salpetersäure unter Vanadiumkatalyse hergestellt werden (J. Org. Chem. 30, 1488
(1965), DE-A-30 16 225, JP 59128350 A2). Nachteilig bei diesem Verfahren sind die
aggressiven Reaktionsbedingungen, die dazu führen, dass ein Teil des eingesetzten
Ausgangsmaterials sowie des Zwischen- und Endprodukts durch weitere
Oxidationsreaktionen zersetzt werden. Außerdem entweichen bei der Reaktion giftige
Stickoxide, die nur durch eine aufwendige Gaswäsche entfernt werden können. Als
Nebenkomponenten werden bei dem Verfahren stickstoffhaltige Verbindungen
gebildet, die bei der Verwendung als Textilvernetzer zu störenden Gelbfärbungen des
ausgerüsteten Gewebes führen und nur durch aufwendiges Umkristallisieren entfernt
werden können.
Besser geeignet als Oxidationsmittel ist daher Wasserstoffperoxid, da bei seiner
Verwendung nur Wasser als Reaktionsprodukt entsteht. US-A-3,646,130 beschreibt die
oxidative Spaltung von Cyclododecen mit Wasserstoffperoxid unter Verwendung
von Re2O7 als Katalysator. Aus EP-A-0 122 804 ist ferner die oxidative Spaltung
verschiedener Olefinen mit Wasserstoffperoxid unter Verwendung eines Katalysators
bekannt, der aus H2WO4, H3PO4 und einem Phasentransferkatalysator hergestellt
wird. In EP-A-0 123 495 werden verschiedene durch Dihydroxylierung von Olefinen
erhältliche Zwischenprodukte unter Verwendung eines katalytischen Systems aus
H2WO4 und H3PO4 mit Wasserstoffperoxid zu den entsprechenden Carbonsäuren
gespalten.
EP-A-0 513 600 beschreibt die Herstellung von Carbonsäuren durch oxidative
Aufarbeitung von mit Ozon umgesetzten Olefinen. Auch hier finden sich Hinweise zur
Herstellung von Butantetracarbonsäure aus Tetrahydrophthalsäureanhydrid. Nachteilig
bei diesem Verfahren ist aber die Verwendung von giftigem Ozon, dessen
Herstellung außerdem energieaufwendig ist.
US-A-5,047,582 beschreibt die Herstellung von Polycarbonsäuren in einem
zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wird in einem nichtkatalysierten Verfahren
aus einem Olefin die entsprechende Dihydroxylverbindung hergestellt, die in einer
zweiten Stufe unter Verwendung verschiedener Übergangsmetallkatalysatoren in die
entsprechende Polycarbonsäure gespalten wird.
EP-A-0 201 719 offenbart die Herstellung von Polycarbonsäuren wie
Butantetracarbonsäure durch oxidative Spaltung von Olefinen wie
Tetrahydrophthalsäureanhydrid mit Wasserstoffperoxid unter Verwendung von Wolfram- bzw.
Molybdänsäure oder Wolfram- bzw. Molybdänheteropolysäuren.
EP-A-0 688 897 beschreibt die oxidative Spaltung von
Tetrahydrophthalsäureanhydrid mit Wasserstoffperoxid unter Bildung von Butantetracarbonsäure sowie die
Verwendung der so erhaltenen Butantetracarbonsäure zur Behandlung von
Cellulosefasern.
In JP 08295649 A2 werden zur Herstellung von Butantetracarbonsäure
Wolframverbindungen in Kombination mit stickstoffhaltigen heterocyclischen Carbonsäuren als
Oxidationskatalysatoren verwendet.
Nachteilig an dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ist die Tatsache, dass die
erhaltene Butantetracarbonsäure keine ausreichende Säurestabilität in den
anfallenden wässrigen Reaktionslösungen aufweist. Dies führt dazu, dass ein Teil der
Butantetracarbonsäure als Feststoff ausfällt, der Rest aber in der wässrigen Phase
gelöst bleibt. Derartige Lösungen mit Feststoffanteil sind aber für die Behandlung von
Fasern oder Textilmaterialien ungeeignet. Die Butantetracarbonsäure muß daher
durch Verdampfung des Wassers zunächst vollständig isoliert werden. Dies ist
jedoch energieaufwendig und damit nicht ökonomisch. Zudem sind Vernetzer, die als
Feststoff vorliegen, wenig attraktiv; die meisten gängigen Vernetzer für Cellulose
werden aufgrund ihrer besseren Handhabbarkeit als wässrige Lösungen angeboten.
Diese Nachteile sind der Grund dafür, dass Polycarbonsäuren wie
Butantetracarbonsäure bisher keine kommerzielle Anwendung zur Ausrüstung von cellulosehaltigen
Fasern oder daraus hergestellten Textilmaterialien gefunden haben.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand somit darin, ein Verfahren
bereitzustellen, mit dem Polycarbonsäuren hergestellt werden können, die eine
ausreichende Säurestabilität in wässriger Lösung besitzen und für die Vernetzung von
Cellulosefasern geeignet sind.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Polycarbonsäuren
durch
1. Umsetzung von Verbindungen der Formeln (I) oder (II)
wobei
R1 und R2 gleich oder verschieden sind und H oder geradkettiges oder verzweigtes
C1-C5-Alkyl bedeuten,
mit Verbindungen der Formel (III)
R3XH (III)
wobei X
X O, NH oder S und
R3 geradkettiges oder verzweigtes C1-C30-Alkyl,
geradkettiges oder verzweigtes C2-C30-Alkenyl,
C5-C12-Cycloalkyl,
-CHR4COOH,
worin
R4H, geradkettiges oder verzweigtes C1-C5-Alkyl, -CH2OH,
CH(OH)COOH oder -CH2COOH bedeutet,
oder
-(CH2CR5R6Y)nR7,
wobei
Y für O oder NR8 steht,
R5, R6, R7 und R8 unabhängig voneinander H, geradkettiges oder verzweigtes C1-C4-
Alkyl, -CH2OH oder -CH2CH2OH bedeuten und
n eine ganze Zahl von 1-20 darstellt,
bedeuten, und
1. anschließende Oxidation in Gegenwart von Wasserstoffperoxid oder einer
Wasserstoffperoxid-freisetzenden Verbindung sowie eines Katalysators.
Gegenstand der Erfindung sind ferner die nach diesem Verfahren erhältlichen
Polycarbonsäuren.
Als Edukte werden im erfindungsgemäßen Verfahren Verbindungen der Formeln (I)
oder (II) eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Tetrahydrophthalsäure,
Tetrahydrophthalsäureanhydrid oder entsprechend substituierte Derivate hiervon. R1 und R2 sind
gleich oder verschieden und stehen in den Formeln (I) und (II) bevorzugt für
Wasserstoff oder Methyl. Besonders bevorzugt wird 1,2,3,6-Tetrahydrophthalsäureanhydrid
zur Umsetzung mit Verbindung (III) eingesetzt.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten Verbindungen der Formel (III)
können, je nachdem welche der angegebenen Bedeutungen der Rest R3 annimmt,
monofunktionell, bifunktionell, trifunktionell oder höherfunktionell sein.
Bevorzugt werden mindestens bifunktionelle Verbindungen der Formel (III)
eingesetzt, bei denen
X O bedeutet und
R3 -CHR4COOH,
worin
R4 H, geradkettiges oder verzweigtes C1-C5-Alkyl, -CH2OH, -CH(OH)COOH oder
-CH2COOH bedeutet, oder -(CH2CR5R6Y)nR7,
wobei
Y für O oder NR8 steht und
R5, R6, R7 und R8 unabhängig voneinander H, geradkettiges oder verzweigtes C1-C4-
Alkyl, -CH2OH oder -CH2CH2OH bedeuten und
n eine ganze Zahl von 1 bis 10, bevorzugt 1 bis 5 darstellt.
Besonders bevorzugt werden als bi- oder trifunktionelle Verbindungen der Formel
(III) Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, Milchsäure, Glycerin,
Trimethylolpropan oder 2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure eingesetzt.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird 1,2,3,6-Tetrahydrophthalsäureanhydrid
mit einer Verbindung R3OH umgesetzt, wobei R3 für -(CH2CR5R6Y)nR7 steht,
wobei Y für O oder NR8 steht und R5, R6, R7 und R8 unabhängig voneinander H,
geradkettiges oder verzweigtes C1-C4-Alkyl, -CH2OH oder -CH2CH2OH bedeuten
und n eine ganze Zahl von 1 bis 20, bevorzugt 1 bis 10 und insbesondere 1 bis 5
darstellt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird
1,2,3,6-Tetrahydrophthalsäureanhydrid mit einer Verbindung R3OH umgesetzt, wobei R3 für
(CH2CH2O)nH steht und n eine ganze Zahl von 1-5 und bevorzugt gleich 1, 2 oder 3
ist.
Die Umsetzung der Verbindungen (I) oder (II) mit der Verbindung (III) in Schritt 1)
des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt bei einer Temperatur von 50 bis 250°C,
bevorzugt 90 bis 150°C, und einem Druck von 0 bis 10 bar, bevorzugt 0,5 bis 2 bar.
Die Reaktionszeit liegt üblicherweise bei 0,5-24 Stunden, bevorzugt bei 1 bis 3
Stunden. Die Umsetzung wird vorzugsweise in Gefäßen und Reaktoren mit
Rührvorrichtung durchgeführt. Die Verbindungen (I) bzw. (II) und (III) können dabei in
beliebiger Reihenfolge zugegeben werden, bevorzugt werden sie nicht in Lösung
eingesetzt sondern als Feststoffe oder Flüssigkeiten. Die Umsetzung kann in Gegenwart,
aber auch in Abwesenheit eines Katalysators durchgeführt werden. Sofern ein
Katalysator verwendet wird, können übliche Veresterungskatalysatoren, wie Säuren
oder Basen, oder Metallkatalysatoren, wie z. B. Titan- oder Zinn-Verbindungen,
eingesetzt werden.
Das nach der Umsetzung in Schritt 1) erhaltene Reaktionsgemisch wird anschließend
in Schritt 2) direkt einer oxidativen Spaltung unter Einsatz von Wasserstoffperoxid
oder einer in-situ Wasserstoffperoxid-freisetzenden Verbindung als Oxidationsmittel
unterzogen. Eine Aufarbeitung des Reaktionsgemisches vor der oxidativen Spaltung
ist vorteilhafterweise nicht nötig, kann aber durchgeführt werden.
Die Oxidation in Schritt 2) des erfindungsgemäßen Verfahrens stellt eine oxidative
Spaltung der in den Reaktionsprodukten von Schritt 1) enthaltenen Doppelbindungen
dar unter Ausbildung zweier Carbonsäuregruppen an zwei benachbarten und dann
durch eine Einfachbindung verknüpften Kohlenstoffatomen dar. Diese Oxidation
wird in Gegenwart eines Katalysators durchgeführt. Hierbei handelt es sich
bevorzugt um Wolfram- oder Molybdän-haltige Katalysatoren. Beispiele für geeignete
Wolfram-haltige Katalysatoren sind Wolframoxid (WO3), Wolframsäure (H2WO4
bzw. WO3 . WO), die Isopolysäuren und Heteropolysäuren des Wolframs,
Alkalimetall-, Erdalkalimetall- oder Ammonium-Wolframate, bevorzugt Natriumwolframat
(Na2WO4 . 2H2O), Ammoniumparawolframat ((NH4)10W12O41 . 11H2O) oder
Ammoniummetawolframat ((NH4)6H2W12O40). Beispiele für geeignete
Molybdänhaltige Katalysatoren sind Molybdän(VI)-oxid, die Isopolysäuren und
Heteropolysäuren des Molybdäns sowie Alkalimetall-, Erdalkalimetall- oder Ammonium-
Molybdate.
Als Oxidationsmittel wird Wasserstoffperoxid oder eine in-situ Wasserstoffperoxid
abgebende Verbindung eingesetzt. Als in-situ Wasserstoffperoxid abgebende
Verbindungen können Wasserstoffperoxid-Additionsverbindungen wie
Peroxid-Harnstoff-Addukte oder Perverbindungen wie Perborate, Percarbonate oder Persulfate in
Form ihrer Alkalisalze eingesetzt werden, und zwar einzeln oder in Gemischen.
Anwendung findet bevorzugt eine 30 bis 60 gew.-%ige Wasserstoffperoxid-Lösung.
Besonders bevorzugt wird mit einer handelsüblichen 50 gew.-%igen
Wasserstoffperoxid-Lösung gearbeitet.
Die oxidative Spaltung wird bei einer Temperatur von 50 bis 150°C, bevorzugt 70
bis 95°C und einem Druck von 0 bis 4 bar, bevorzugt 0,5 bis 2 bar durchgeführt. Die
Reaktionszeit beträgt üblicherweise 0,5 bis 24 Stunden, bevorzugt 3 bis 10 Stunden.
Die Reaktion wird üblicherweise in einem Gefäß oder Reaktor mit Rührvorrichtung
durchgeführt. Üblicherweise wird das Wasserstoffperoxid oder die
Wasserstoffperoxid-freisetzende Verbindung zu dem Reaktionsgemisch aus der ersten Stufe des
erfindungsgemäßen Verfahrens einfach zugegeben.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind die nach dem vorgenannten Verfahren
erhältlichen Polycarbonsäuren. Sie fallen nach der oxidativen Spaltung wie
beschrieben in wässriger Lösung an und können vorteilhafterweise ohne weitere
Aufarbeitung zur Textilausrüstung, d. h. zur Hochveredelung der Cellulosefasern oder daraus
hergestellten Textilmaterialien eingesetzt werden. Es ist jedoch auch möglich, die
Polycarbonsäuren durch Verdampfen des Wassers oder durch Fällung zu isolieren.
Der Vorteil der so erhaltenen Polycarbonsäuren besteht darin, dass sie gut
wasserlöslich und säurestabil sind, d. h. auch bei niedrigen Temperaturen sind sie im Gegensatz
zu Butantetracarbonsäure gegen Ausfällungen stabil. Der pH-Wert der nach Schritt
2) des erfindungsgemäßen Verfahrens erhaltenen Polycarbonsäurelösung liegt im
Bereich von 0 bis 2, bevorzugt ist der pH-Wert kleiner oder gleich 1. Je nach
Verwendungszweck kann der pH-Wert dieser Polycarbonsäurelösungen noch mit basisch
reagierenden Verbindungen auf einen pH-Wert von bis zu 10, bevorzugt auf einen
pH-Wert im Bereich von 3 bis 5 eingestellt werden.
Je nachdem, ob die im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte Verbindung der
Formel R3XH mono-, bi-, tri- oder höherfunktionell ist und je nachdem, in welchem
molaren Verhältnis die Verbindungen der Formeln (I) oder (II) zu den Verbindungen
der Formel (III) eingesetzt werden, können bei der Umsetzung
Polycarbonsäuregemische entstehen.
Bei Einsatz einer monofunktionellen Verbindung R3XH entstehen über die
Zwischenstufe der Formel (IV)
wobei entweder ein Rest Z für OH und ein Rest Z für XR3 stehen oder beide Reste
für XR3 stehen, die Di- oder Tricarbonsäuren der Formel (V).
Im Fall bifunktioneller Verbindungen R3XH mit X gleich O, NH oder S ergibt sich
bereits eine deutlich größere Zahl möglicher Polycarbonsäuren. Für den Fall, dass R3
beispielsweise für einen Rest (CH2CR5R6Y)nH darstellt, wobei Y für O oder NR8
steht und R5, R6 und R8 unabhängig voneinander H oder geradkettiges oder
verzweigtes C1-C4-Alkyl bedeuten und n eine ganze Zahl von 1 bis 20, bevorzugt 1 bis
10, besonders bevorzugt 1 bis 5 darstellt, und die Verbindung der Formel (I) oder (II)
in einem molaren Verhältnis von 2 : 1 zur Verbindung (III) eingesetzt wird, entsteht
über die Zwischenstufe der Formel (VI)
wobei
X für O, NH oder S steht,
Y für O oder NR8 steht,
R5, R6 und R8 unabhängig voneinander H oder geradkettiges oder verzweigtes C1-C4-
Alkyl bedeuten und
n eine ganze Zahl von 1 bis 20, bevorzugt 1 bis 10 und besonders bevorzugt
von 1 bis 5 darstellt, als Hauptprodukt eine Hexacarbonsäure der Formel
(VII),
wobei
X, R5, R6 und Y die für diese Variante bereits genannten Bedeutungen besitzen.
Gegenstand der Erfindung ist ferner die Verwendung der nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren erhältlichen Polycarbonsäuren zur Ausrüstung von
cellulosehaltigen Fasern oder daraus hergestellten Textil- oder Papiermaterialien. Hierbei
werden die erfindungsgemäßen Polycarbonsäuren bevorzugt direkt in Form der
wässrigen Lösungen eingesetzt, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
anfallen.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Ausrüstung von
cellulosehaltigen Fasern oder daraus hergestellten Textil- oder Papiermaterialien, dadurch
gekennzeichnet, dass die cellulosehaltigen Fasern oder daraus hergestellten Textil- oder
Papiermaterialien mit einer wässrigen Flotte behandelt werden, die die
erfindungsgemäßen Polycarbonsäuren sowie gegebenenfalls Katalysatoren und
Textilhilfsmittel, bevorzugt Weichmacher, Appreturmittel, Hydrophobiermittel,
Oleophobiermittel, Flammschutzmittel oder pH-Regulatoren enthält.
Durch Reaktion mit den Hydroxylgruppen der Cellulose vernetzen die
erfindungsgemäßen Polycarbonsäuren die amorphen Teile der Fasern teilweise. Durch
diese Knitter- und Bügelfreiausrüstung wird sichergestellt, dass das Textil beim
Tragen und Waschen seine Form behält.
Bei der Ausrüstung der cellulosehaltigen Fasern oder der daraus hergestellten Textil-
oder Papiermaterialien können als Katalysatoren beispielsweise
Alkalimetallhypophosphite und Alkalimetallphosphite, bevorzugt Natrium-hypophosphit oder
Natriumphosphit, eingesetzt werden. Derartige Alkalimetallhypophosphite und
Alkalimetallphosphite sind in der US-A-4,820,307 beschrieben. Ferner kann als
Katalysator auch Cyanamid oder eine Verbindung der Formel (VIII)
wobei
R' für NH, O oder S steht
und
R" CN oder H bedeutet,
verwendet werden. Cyanamid und die Verbindungen der Formel (VIII) sind in der
US-A-5,205,836 beschrieben.
Die Behandlung der cellulosehaltigen Fasern oder der daraus hergestellten Textil-
oder Papiermaterialien mit der Flotte kann nach dem Fachmann geläufigen Methoden
wie Fouladieren, Sprühen, Pflatschen oder Schäumen erfolgen. Üblicherweise wird
mit einer Flottenkonzentration von 10 bis 100 g Wirkstoff pro Liter Flotte, bevorzugt
30 bis 70 g Wirkstoff pro Liter Flotte gearbeitet.
Nach erfolgter Ausrüstung werden die cellulosehaltigen Fasern oder daraus
hergestellten Textil- oder Papiermaterialien bei Temperaturen von 100 bis 130°C
getrocknet. Bevorzugt wird diese Trocknung bis zur Erreichung eines
Restfeuchtegehalts von 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 6 Gew.-% und insbesondere 3 bis 4 Gew.-%
durchgeführt. Anschließend wird bei Temperaturen von 130 bis 220°C,
bevorzugt 140 bis 180°C eine Wärmebehandlung durchgeführt. Die Schritte der
Trockung und Wärmebehandlung können auch in einer Stufe durchgeführt werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können jegliche cellulosehaltigen Fasern
oder daraus hergestellte Textil- oder Papiermaterialien behandelt werden. Bei den
cellulosehaltigen Fasern kann es sich beispielsweise um Textilfasern aus natürlicher
oder regenerierter Cellulose oder aus Celluloseacetat handelt. Das Verfahren kann
auch zur Ausrüstung von Mischungen aus cellulosehaltigen und synthetischen
Fasern eingesetzt werden. Behandelt werden beispielsweise Baumwolle, Leinen,
Kunstseiden oder Papier.
Gegenstand der Erfindung sind somit auch die cellulosehaltigen Fasern oder die
daraus hergestellten Textil- oder Papiermaterialien, die mit den erfindungsgemäßen
Polycarbonsäuren behandelt wurden.
BeispieleI Herstellung der PolycarbonsäurenVergleichsbeispiel 1 nach EP-A-0 201 719, Example 1
In einem Rührgefäß werden 30,4 g (0,20 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
60 g Wasser auf 100°C erhitzt und eine halbe Stunde bei dieser Temperatur verrührt.
Die Lösung wird auf 70°C abgekühlt, 1,0 g (4,0 mmol) Wolframsäure zugesetzt,
tropfenweise 15 g (0,265 mol) 60%iges Wasserstoffperoxid zudosiert und 2 h bei
70°C gehalten. Anschließend werden 42 g (0,741 mol) 60%iges Wasserstoffperoxid
hinzugegeben, auf 90°C erhitzt und 10 h bei dieser Temperatur gehalten. Nach dem
Abkühlen der Reaktionslösung auf Raumtemperatur fällt ein Teil der gebildeten
Carbonsäure aus, während der Rest im Wasser gelöst bleibt.
Beispiel A1
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
46,6 g (0,75 mol) Ethylenglykol unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die
freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 130°C.
Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser hinzugefügt und anschließend
noch 7,5 g (30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über einen Zeitraum von 6 h werden
insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend
wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält man eine
klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur Ausrüstung der
Cellulose-Fasern werden noch 53,0 g (0,66 mol) 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A2
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
69,8 g (1,125 mol) Ethylenglykol unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die
freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 130°C.
Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser hinzugefügt und anschließend
noch 7,5 g (30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über einen Zeitraum von 6 h werden
insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend
wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält man eine
klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur Ausrüstung der
Cellulose-Fasern werden noch 49,5 g (0,62 mol) 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A3
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
46,0 g (0,5 mol) Glycerin unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die freiwerdende
Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 120°C. Nach dem
Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser hinzugefügt und anschließend noch 7,5 g
(30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über einen Zeitraum von 6 h werden insgesamt
510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend wird 10 h
bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält man eine klare
gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur Ausrüstung der Cellulose-
Fasern werden noch 54,4 g (0,68 mol) 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A4
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
67,1 g (0,5 mol) Trimethylolpropan unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die
freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 120°C.
Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser hinzugefügt und anschließend
noch 7,5 g (30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über einen Zeitraum von 6 h werden
insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend
wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält man eine
klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur Ausrüstung der
Cellulose-Fasern werden noch 46,0 g (0,57 mol) 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A5
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
46,6 g (0,75 mol) Ethylenglykol unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die
freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 130°C.
Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 225 g Wasser hinzugefügt und anschließend
noch 7,5 g (30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über einen Zeitraum von 6 h werden
insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend
wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält man eine
klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur Ausrüstung der
Cellulose-Fasern werden noch 53,6 g (0,67 mol) 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A6
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
135,1 g (1,5 mol) Milchsäure unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die
freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 120°C.
Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser hinzugefügt und anschließend
noch 7,5 g (30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über einen Zeitraum von 6 h werden
insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend
wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält man eine
klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur Ausrüstung der
Cellulose-Fasern werden noch 57,9 g (0,72 mol) 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A7
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
100,6 g (0,75 mol) 2,2-Bis-(hydroxymethyl)-propionsäure unter Rühren auf 135°C
erhitzt. Durch die freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der
Reaktionsmischung auf 145°C. Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser
hinzugefügt und anschließend noch 7,5 g (30 mmol) Wolframsäure zugesetzt. Über
einen Zeitraum von 6 h werden insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges
Wasserstoffperoxid zudosiert. Anschließend wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt.
Nach dem Abkühlen erhält man eine klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der
Verwendung zur Ausrüstung der Cellulose-Fasern werden noch 56,3 g (0,70 mol)
50%ige Natronlauge hinzugefügt.
Beispiel A8
In einem Rührgefäß werden 228,2 g (1,5 mol) Tetrahydrophthalsäureanhydrid und
46,6 g (0,75 mol) Ethylenglykol unter Rühren auf 100°C erhitzt. Durch die
freiwerdende Reaktionswärme steigt die Temperatur der Reaktionsmischung auf 130°C.
Nach dem Abkühlen auf 90°C werden 450 g Wasser hinzugefügt und anschließend
noch 9,9 g (30 mmol) Natriumwolframatdihydrat zugesetzt. Über einen Zeitraum von
6 h werden insgesamt 510,3 g (7,5 mol) 50%iges Wasserstoffperoxid zudosiert.
Anschließend wird 10 h bei dieser Temperatur nachgerührt. Nach dem Abkühlen erhält
man eine klare gelbliche Polycarbonsäurelösung. Vor der Verwendung zur
Ausrüstung der Cellulose-Fasern werden noch 53,0 g 50%ige Natronlauge hinzugefügt.
II Ausrüstung von Baumwolle
Zur Ausrüstung von 100%iger Baumwolle mit einem Flächengewicht von 110 g/m2
werden unterschiedliche Flotten mit in nachfolgenden Tabelle angegebener
Zusammensetzung hergestellt. Alle Inhaltsstoffe der Flotte sind dabei in g/l angegeben.
Zum Vergleich wird eine Flotte (FA) mit dem konventionellen, formaldehydhaltigen
Vernetzungsmittel Dimethyloldihydroxylethylenharnstoff (DMDHEU) hergestellt.
Die Baumwolle wird zunächst in die Flotten getaucht und anschließend auf einem
Foulard auf eine Flottenaufnahme von 70 bis 85% abgequetscht. Das so präparierte
Textil wird auf einem Spannrahmen 10 Minuten bei 120°C getrocknet und 5 Minuten
bei 150°C kondensiert.
Bestimmt werden die Knittererholungswinkel nach DIN 53 890, die Maßänderung
nach DIN 53 892 sowie das Selbstglättungsverhalten nach der Wäsche nach DIN
53 895. Zur Bestimmung der Maßänderung bzw. des Selbstglättungsverhalten
werden die Proben nach DIN 53 920, Verfahren 3 A, gewaschen. Als Vergleich
werden die entsprechenden Werte auch für die unbehandelte Baumwolle bestimmt.
Tabelle 1
Anspruch[de]
1. Verfahren zur Herstellung von Polycarbonsäuren durch
1. Umsetzung von Verbindungen der Formeln (I) oder (II)
wobei
R1 und R2 gleich oder verschieden sind und H oder geradkettiges oder
verzweigtes C1-C5-Alkyl bedeuten,
mit Verbindungen der Formel (III)
R3XH (III)
wobei
X O, NH oder S und
R3 geradkettiges oder verzweigtes C1-C30-Alkyl,
geradkettiges oder verzweigtes C2-C30-Alkenyl,
C5-C12-Cycloalkyl,
-CHR4COOH,
wobei
R4 H, geradkettiges oder verzweigtes C1-C5-Alkyl, -CH2OH,
-CH(OH)COOH oder -CH2COOH bedeutet,
oder -(CH2CR5R6Y)nR7,
wobei
Y für O oder NR8 steht,
R5, R6, R7 und R8 unabhängig voneinander H, geradkettiges oder
verzweigtes C1-C4-Alkyl, -CH2OH oder -CH2CH2OH bedeuten
und
n eine ganze Zahl von 1 bis 20 darstellt
bedeuten und
1. anschließende Oxidation in Gegenwart von Wasserstofferoxid oder
einer Wasserstoffperoxid-freisetzenden Verbindung sowie eines
Katalysators.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R1 und R2 gleich
oder verschieden sind und in den Formeln (I) und (II) für Wassserstoff oder
Methyl, bevorzugt beide für Wasserstoff stehen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
Verbindungen der Formel (III) eingesetzt werden, bei denen
X O bedeutet und
R3 -CHR4COOH,
worin
R4 H, geradkettiges oder verzweigtes C1-C5-Alkyl, -CH2OH, -CH(OH)COOH
oder -CH2COOH bedeutet,
oder -(CH2CR5R6Y)nR7,
wobei
Y für O oder NR8 steht und
R5, R6, R7 und R8 unabhängig voneinander H, geradkettiges oder verzweigtes
C1-C4-Alkyl, -CH2OH oder -CH2CH2OH bedeuten und
n eine ganze Zahl von 1 bis 10, bevorzugt von 1 bis 5 darstellt.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass als Verbindungen der Formel (III) Ethylenglykol,
Diethylenglykol, Triethylenglykol, Milchsäure, Glycerin, Trimethylolpropan oder 2,2-
Bis(hydroxymethyl)propionsäure eingesetzt werden.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dasss in Schritt 1) 1,2,3,6-Tetrahydrophthalsäureanhydrid mit einer
Verbindung R3OH umgesetzt wird, wobei R3 für -(CH2CR5R6Y)nR7 steht, Y
für O oder NR8 steht und R5, R6, R7 und R8 unabhängig voneinander H,
geradkettiges oder verzweigtes C1-C4-Alkyl, -CH2OH oder -CH2CH2OH
bedeuten und n eine ganze Zahl von 1-20, bevorzugt 1-10 und insbesondere 1
bis 5 darstellt.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis S. dadurch
gekennzeichnet, dass die Oxidation in Schritt 2) in Gegenwart eines Wolfram- oder
Molybdän-haltigen Katalysators, bevorzugt Wolframoxid (WO3), Wolframsäure
(H2WO4 bzw. WO3 . H2O), Isopolysäuren und Heteropolysäuren des
Wolframs, Alkalimetall-, Erdalkalimetall oder Ammonium-Wolframaten,
besonders bevorzugt Natriumwolframat (Na2WO4 . 2H2O),
Ammoniumparawolframat ((NH4)10W12O41 . 11H2O) und Ammoniummetawolframat
((NH4)6H2W12O40), Molybdän(VI)-oxid, Isopolysäuren und
Heteropolysäuren des Molybdäns oder Alkalimetall-, Erdalkalimetall- oder Ammonium-
Molybdaten durchgeführt wird.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Umsetzung der Verbindungen (I) oder (II) mit der
Verbindung (III) in Schritt 1) bei einer Temperatur von 50 bis 250°C, bevorzugt
90 bis 150°C und einem Druck von 0-10 bar, bevorzugt 0,5 bis 2 bar erfolgt
und die Oxidation in Schritt 2) unabhängig davon bei einer Temperatur von
50 bis 150°C, bevorzugt 70 bis 95°C und einem Druck von 0 bis 4 bar,
bevorzugt 0,5 bis 2 bar durchgeführt wird.
8. Polycarbonsäuren erhältlich nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7.
9. Verwendung der Polycarbonsäuren nach Anspruch 8 zur Ausrüstung von
cellulosehaltigen Fasern oder daraus hergestellten Textil- oder
Papiermaterialien.
10. Verfahren zur Ausrüstung von cellulosehaltigen Fasern oder daraus
hergestellten Textil- oder Papiermaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass die
cellulosehaltigen Fasern oder daraus hergestellten Textil- oder
Papiermaterialien mit einer wässrigen Flotte behandelt werden, die die
Polycarbonsäure nach Anspruch 8 sowie gegebenenfalls Katalysatoren und
Textilhilfsmittel, bevorzugt Weichmacher, Appreturmittel, Hydrophobiermittel,
Oleophobiermittel, Flammschutzmittel oder pH-Regulatoren enthält.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Katalysatoren
Alkalimetallhypophosphite, Alkalimetallphosphite, bevorzugt
Natrium-hypophosphit oder Natriumphosphit, Cyanamid oder eine Verbindung der Formel
wobei
R' für NH, O oder S steht und
R" CN oder H bedeutet, verwendet werden.
12. Cellulosehaltige Fasern oder daraus hergestellten Textil- oder
Papiermaterialien, die mit den Polycarbonsäuren nach Anspruch 8 behandelt
wurden.