Dokumentenidentifikation |
DE10009787C2 11.04.2002 |
Titel |
Kraftfahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage |
Anmelder |
Adam Opel AG, 65428 Rüsselsheim, DE |
Erfinder |
Diehl, Peter G., Dipl.-Ing., 64521 Groß-Gerau, DE |
DE-Anmeldedatum |
01.03.2000 |
DE-Aktenzeichen |
10009787 |
Offenlegungstag |
13.09.2001 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
11.04.2002 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
11.04.2002 |
IPC-Hauptklasse |
B60R 25/10
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung bezieht sich auf ein
Kraftfahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage mit den im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus DE 36 07 784 C2 sowie aus DE 43 01 630 C1
sind derartige Fahrzeuge bekannt, wobei der
Betriebszustand der Diebstahlwarnanlage jeweils durch ein optisches
Signalmittel angezeigt wird. Bei aktiver
Diebstahlwarnanlage geben die Signalmittel blitzende bzw. blinkende
Signale ab. Die Einrichtung nach DE 36 07 784 C2 hat sich
nicht durchgesetzt, weil ein hoher Aufwand zur Anordnung
eines Blitzlichtes im Fußraum des Fahrzeugs und ein hoher
Ruhestromverbrauch nötig sind. Vorteilhaft ist jedoch,
dass Teile des Fahrzeuginnenraumes kurzzeitig beleuchtet
werden, so dass am Fahrzeug befindliche Diebe auch bei
Nacht von weitem erkennbar sind. Die Signalmittel nach DE 43 01 630 C1
leuchten sehr unauffällig und erhellen den
Fahrzeuginnenraum nicht.
Aus US-A-5 947 588 sind bereits sehr
stromsparende Leuchten mit Leuchtdioden (LEDs) als Leuchtmittel
für Kraftfahrzeuge bekannt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug
mit Diebstahlwarnanlage zu schaffen, bei dem mit sehr geringem
Aufwand und ruhestromoptimiert der Betriebszustand
der Diebstahlwarnanlage signalisiert und der
Fahrzeuginnenraum erleuchtet wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Erfindung
durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale aus.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den
Patentansprüchen 2 bis 4.
Eine bereits im Fahrzeug vorhandene
Innenraumleuchte kann auch als Signalmittel zur Anzeige des
Betriebszustandes der Diebstahlwarnanlage dienen, da diese
Leuchte bei aktiver Diebstahlwarnanlage sonst
grundsätzlich nicht aktiv ist. Des Weiteren ist die
Innenraumleuchte natürlich ohne Veränderung bereits geeignet,
zumindest Teile des Fahrzeuginnenraumes zu erhellen. Wird
diese Innenraumleuchte nunmehr auch bei aktiver
Diebstahlwarnanlage aussetzend angesteuert, kann einerseits
einfach erkannt werden, dass die Diebstahlwarnanlage
aktiv ist und andererseits sind bei Dunkelheit Personen
(Diebe) im oder am Fahrzeug von weitem erkennbar.
Vorteilhaft wird eine als Ambient-Leuchte
ausgeführte Innenraumleuchte als optisches Signalmittel
verwendet, wobei diese besonders dann ruhestromoptimiert
ansteuerbar ist, wenn sie als Leuchtmittel LEDs beinhaltet.
Zur Reduzierung des Ruhestromverbrauches bei aktiver
Diebstahlwarnanlage sollte die Innenraumleuchte bei
Ansteuerung zur normalen Innenraumbeleuchtung mit einer
höheren Lichtintensität leuchten als bei Signalisierung der
aktiven Diebstahlwarnanlage. Dies ist durch an sich
bekannte Spannungs- oder Pulsweitenmodulation möglich, kann
aber auch durch selektive Ansteuerung mehrerer
vorhandener Leuchtmittel der Innenraumleuchte erreicht werden.
Auch dies ist besonders vorteilhaft zu verwirklichen,
wenn als Leuchtmittel mehrere LEDs in der Innenraumleuchte
angeordnet sind. Zur Ambient-Beleuchtung werden dann
alle LEDs mit elektrischer Spannung beaufschlagt und zur
Signalisierung der aktiven Diebstahlwarnanlage werden nur
einige der vorhandenen LEDs aussetzend mit elektrischer
Spannung versorgt.
Die Innenraumleuchte wird heute bereits
üblicherweise von einem Steuergerät abhängig von
Betriebskennwerten des Fahrzeugs angesteuert (bei geöffneten
Türen; abhängig vom Zündsignal; evtl. gedimmt . . .). Diesem
vorhandenen Steuergerät kann auch ein Signal über die
aktive Diebstahlwarnanlage zugeleitet werden und die
Signalisierung dieses Zustandes kann dann ebenfalls von diesem
Steuergerät gesteuert werden. Somit ist der Aufwand zur
Realisierung der Erfindung denkbar gering und die
aufgabengemäß gewünschten Effekte sind erreichbar.
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Anspruch[de] |
- 1. Kraftfahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage und mit
einem im Fahrzeuginnenraum angeordneten optischen
Signalmittel zur Anzeige des Betriebszustandes der
Diebstahlwarnanlage, dadurch gekennzeichnet, dass
als optisches Signalmittel zumindest eine an sich
bereits im Fahrzeuginnenraum vorhandene
Innenraumleuchte verwendet wird, die bei aktivier
Diebstahlwarnanlage aussetzend mit elektrischer Spannung
beaufschlagt wird.
- 2. Kraftfahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei
der Innenraumleuchte um eine Ambient-Leuchte mit
Leuchtdioden (LED) als Leuchtmittel handelt.
- 3. Kraftfahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage nach
Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Innenraumleuchte zur Innenraumbeleuchtung mit einer
höheren Lichtintensität leuchtet als zur
ruhestromoptimierten Signalisierung einer aktiven
Diebstahlwarnanlage.
- 4. Kraftfahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage nach
Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Lichtintensität der Innenraumleuchte durch Steuerung der
Höhe der elektrischen Spannung, durch
Pulsweitenmodulation oder durch selektive Ansteuerung mehrerer
zur Innenraumleuchte gehörender Leuchtmittel
erfolgt.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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