Die Erfindung betrifft eine Mähmaschine mit einem
Mähbalken, einer Quetschvorrichtung, die einen mit
Quetschelementen versehenen Rotor enthält, sowie
Stellvorrichtungen, mittels derer der Abstand zwischen den
Quetschelementen und dem Mähbalken eingestellt werden
kann.
Eine derartige Mähmaschine ist beispielsweise aus der
EP-A-0682859 bekannt.
Je nach der Beschaffenheit des Gutes der zu mähenden
Parzelle wird in einer solchen Mähmaschine der Abstand
zwischen den Quetschelementen und dem Mähbalken
eingestellt. Dies hat den Nachteil, daß sich der Landwirt
auf seine Erfahrung verlassen oder zuerst einen
Gutstreifen bearbeiten muß, bevor er in der Lage ist, den
richtigen Abstand festzulegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Mähmaschine der obengenannten Art zu schaffen, bei der der
obige Nachteil nicht auftritt oder zumindest weitgehend
vermieden wird.
Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß die
Mähmaschine eine Meßvorrichtung umfaßt, mit deren Hilfe
es möglich ist, die Drehzahl und/oder die Kraft zu
ermitteln, mit der die Quetschvorrichtung angetrieben
wird. Durch Messen der Drehzahl und/oder der Kraft kann
festgestellt werden, ob sich der Rotor genügend gleichmäßig
dreht, was ein Anzeichen für eine ordnungsgemäße
Quetschfunktion ist. Wenn dem Rotor von dem Mähbalken
zuviel Gut zugeführt wird, wird der Rotor
beispielsweise ungleichmäßig laufen und eine unzureichende
Quetschwirkung ausüben, weil der Abstand zwischen Rotor
und Mähbalken zu gering ist. Die Mähmaschine kann eine
Anzeigevorrichtung, wie z. B. einen Bildschirm,
aufweisen, mittels dessen der Landwirt über die Drehzahl
und/oder die Kraft informiert wird, mit der die
Quetschvorrichtung angetrieben wird. Auf der Basis
dieser Information kann der Landwirt einen optimalen
Abstand zwischen Rotor und Mähbalken einstellen und
dadurch eine geeignete Quetschwirkung erzielen.
Um die Einstellung des Abstandes zwischen dem Mähbalken
und dem Rotor zu automatisieren, umfaßt die Mähmaschine
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
eine Steuervorrichtung, mittels der die
Stellvorrichtungen auf der Basis von durch die Meßvorrichtung
gelieferten Signalen aktiviert werden. Um eine stabile
Steuerung zu erzielen, d. h. eine nichtständige
Einstellung des Rotors relativ zu dem Mähbalken,
enthält der Steuermechanismus gemäß einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung einen
einstellbaren Grenzwert zur Aktivierung der Stellvorrichtungen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfaßt die Mähmaschine eine
Signalvorrichtung, die ein akustisches oder optisches Signal gibt,
wenn die Quetschvorrichtung das Gut nicht ausreichend
quetscht. Dadurch wird der Landwirt zu einem frühen
Zeitpunkt über die Wirkung der Quetschvorrichtung
informiert.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfaßt die Meßvorrichtung einen Drehzahlmesser,
mit dessen Hilfe die Drehzahl des Rotors ermittelt
werden kann. Eine abnehmende Drehzahl kann ein Anzeichen
dafür sein, daß das Gut nicht ausreichend gequetscht
wird. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfaßt die Meßvorrichtung einen
Drehmomentmesser, mittels dessen das Antriebsmoment des
Rotors ermittelt werden kann. Auch das Antriebsmoment des
Rotors ist ein Anzeichen dafür, ob die
Quetschvorrichtung ordnungsgemäß arbeitet oder nicht. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
umfaßt die Meßvorrichtung einen Leistungsmesser. Der
Leistungsmesser kann Dehnungsmesser enthalten, die auf den
Lagern des Rotors angeordnet sind. Wenn der
Quetschvorrichtung viel Gut zugeführt wird, nimmt der Druck auf
den Lagern zu, was mittels der Dehnungsmesser gemessen
werden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfaßt die Meßvorrichtung einen Fühler, der
zwischen dem Rotor und dem Rahmen der Mähmaschine
angeordnet ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der Fühler durch eine Schlagschiene mit
einem darauf angeordneten Leistungsmesser gebildet.
Vorzugsweise umfassen die Stellvorrichtungen einen
Zylinder oder einen Elektromotor. Mit Hilfe des Zylinders
oder des Elektromotors kann der Rotor in eine annähernd
horizontale Ebene relativ zu dem Mähbalken eingestellt
werden. Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung sind die Stellvorrichtungen an dem
Rahmen der Mähmaschine beiderseits des Rotors
angeordnet. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind sowohl der Rotor als auch eine
Schlagschiene relativ zu dem Mähbalken einstellbar, wobei es
dennoch möglich ist, den Abstand zwischen dem Rotor und
der Schlagschiene einzustellen.
Um eine gleichmäßige Einstellung des Rotors zu
erzielen, umfassen die Stellvorrichtungen gemäß einem
bevorzugten Merkmal ein Getriebe.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf
Ausführungsbeispiele erläutert, die in den Zeichnungen
dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines nicht zur Erfindung gehörenden
Mähers/Konditionierers;
Fig. 2 eine Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten
Mähmaschine;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Mähmaschine und
Fig. 4 eine Seitenansicht der in Fig. 3 gezeigten
Mähmaschine.
Die in den Zeichnungen gezeigte Mähmaschine 1 umfaßt
ein Mähwerk 2 und eine Quetschvorrichtung 3 mit einem
Rotor 4 und Quetschelementen 5 sowie ein Element 7, das
zusammen mit dieser Quetschvorrichtung 3 einen
Gutdurchflußkanal 6 bildet.
Wie gezeigt, umfaßt das Mähwerk 2 einen Mähbalken 8,
über dem ein halbes Dutzend Mähscheiben 9 angeordnet
sind, die um vertikale Achsen drehbar und mit
Mähmessern 10 versehen sind. Über und parallel zu dem
Mähbalken 8 ist ein Hängeträger 11 angeordnet. Die Verbindung
zwischen dem Mähbalken 8 und dem Hängeträger 11 ist an
einem Ende durch ein Getriebegehäuse 12 (siehe Fig. 2)
und am anderen Ende durch ein Stützelement 13 gebildet,
das sich von dem Hängeträger 11 schräg nach hinten und
unten erstreckt, sowie durch ein Verbindungselement 14,
das mit diesem Stützelement 13 nahe dessen unterem Ende
verbunden ist, sich im wesentlichen in horizontaler
Richtung erstreckt und auch mit dem Mähbalken 8
verbunden ist.
Die Mähmaschine ist in herkömmlicher Weise um eine
annähernd horizontale Schwenkachse 15 schwenkbar, die
sich in der Arbeitslage in Fahrtrichtung erstreckt, und
mit einem Tragarm 16 verbunden, der einen Tragrahmen 17
umfaßt, mittels dessen die Mähmaschine an eine
Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers oder ähnlichen
Fahrzeuges anschließbar ist. Der Antrieb der
Mähmaschine erfolgt durch eine Zapfwelle 18 eines (nicht
dargestellten) Schleppers über verschiedene
Getriebeglieder in einem mit dem Tragarm 16 verbundenen
Getriebe 12, von dem das Mähwerk 2 mit Hilfe eines
Riementriebes 19 und der verschiedenen Getriebeglieder in
dem Getriebe 12 angetrieben wird, und die
Quetschvorrichtung 3 wird durch eine Zwischenwelle 21 mit
Universalgelenken 20 angetrieben.
Die äußere Mähscheibe weist auf der Seite, wo die
Elemente 13 und 14 die Verbindung zwischen dem Mähbalken 8
und dem Hängeträger 11 herstellen, eine haubenförmige
Gutführungsvorrichtung 22 auf.
Mit dem Hängeträger 11 ist ein Rahmen 23 verschiebbar
verbunden, der Träger 24, einen unter jedem Träger
angebrachten Bügel 25 und eine unter diesem Bügel
befestigte Winkelplatte 26 umfaßt. Die Quetschvorrichtung 3
ist zwischen den Winkelplatten 26 drehbar angeordnet.
An dem verschiebbaren Rahmen 23 sind außerdem obere
Plattenteile 27 und Seitenplattenteile 28 und 29
befestigt, wobei sich die hinteren Seitenplattenteile 29
nach innen und hinten erstrecken und an der Unterseite
nach außen gebogen sind. Auf der Innenseite der
Seitenplattenteile 29 sind weitere Seitenplatten 30
angeordnet, an deren Unterseite ein Teil 31 ausgebildet ist,
der sich nach innen erstreckt und mittels eines Griffes
32 weiter nach innen bewegt werden kann, um eine
gewünschte Schwadbegrenzung zu erzielen.
Ferner sind an den Trägern 24 eine erste Stütze 33 und
eine zweite Stütze 34 befestigt. Ein
Verbindungs-Flachteil 35, das in der zweiten Stütze 34 schwenkbar
angeordnet ist, kann in der ersten Stütze 33 mit Hilfe
einer Achse 36 und Löchern 37 derart angebracht werden,
daß die Position dieses Verbindungs-Flachteiles 35 und
somit das Flachteil 38, das an ihm befestigt ist und
sich in Längsrichtung der Quetschvorrichtung 3
erstreckt, einschließlich der an dem Flachteil
befestigten Schlagschiene 39 die gewünschte Größe des
Gutdurchflußkanals 6 bestimmen (siehe Fig. 2).
Der Rotor 4 der Quetschvorrichtung 3 umfaßt einen
zylindrischen Träger 40, an dem die Quetschelemente 5
versetzt zueinander angeordnet sind. Die
Quetschelemente 5 sind verjüngt ausgebildet, weisen ein
I-förmiges Profil auf und erstrecken sich ebenfalls von
der Walze nach außen. Die äußeren Quetschelemente 41
auf beiden Seiten des zylindrischen Trägers 40 sind
flach, verjüngt ausgebildet und erstrecken sich
ebenfalls von der Walze nach außen. Die äußeren
Quetschelemente sind demzufolge dolchförmig ausgebildet und
vorzugsweise aus einem flachen Federstahl-Streifen mit
einer Stärke von etwa 3 mm hergestellt. In der Draufsicht
sind die äußeren Quetschelemente 41 in einem Abstand
von etwa einem Zentimeter von den Seitenplattenteilen
28 angeordnet. Weil sich im Betrieb die dolchförmigen
in äußeren flachen Quetschelemente 41 relativ nahe entlang
der Seitenplattenteile 28 bewegen, wird zu quetschendes
Gut, das sich an den Seitenplattenteilen 28 festgesetzt
oder in den Winkeln des Gutdurchflußkanals 6
angesammelt hat, abgeschnitten. Da sich das abgeschnittene Gut
weniger leicht herumwickelt und besser entfernt werden
kann, wird verhindert, daß der Rotor 4 ungleichmäßig
läuft und der Gutdurchflußkanal 6 und eventuell der
Rotor 4 durch Mähgut verstopft werden. Die Verwendung
eines relativ dünnen Federstahl-Streifens für die äußeren
Quetschelemente 41 hat den Vorteil, daß die
Quetschelemente 41 in Drehrichtung des Rotors 4 betrachtet
relativ steif sind, während die Quetschelemente 41
senkrecht zur Drehrichtung des Rotors 4 leicht ausweichen
und zurückspringen können. Dieser Fall kann dann
eintreten, wenn z. B. Fremdkörper wie ein Stück Holz oder
ein Stein in den Rotor 4 gelangen. Selbstverständlich
können mehr als zwei dolchförmige Quetschelemente 41 an
dem zylindrischen Träger 40 angeordnet sein, und die
Quetschelemente 41 können aus einem anderen Material
mit denselben Eigenschaften wie Federstahl, wie z. B.
Kunststoff, hergestellt sein.
Wie oben beschrieben, kann der Rahmen 23, in dem die
Quetschvorrichtung 3 drehbar aufgehängt ist, relativ zu
dem Mähbalken 8 bewegt und wieder festgelegt werden. Zu
diesem Zweck weisen die beiden Träger 24 nahe der
Vorderseite ein U-förmiges Teil 42 mit einem Loch 43 auf,
in das ein Bolzen 44 eingesetzt ist, wobei der Bolzen
44 wahlweise in eines von mehreren Löchern 45 in einem
Flachteil 46 eingesetzt wird, das mit dem Hängeträger
des Mähbalkens 8 fest verbunden ist. Nahe dem Ende
der Flachteile 46 ist auch ein Klemmbügel 47
angebracht, durch den die kastenförmigen Träger 24
hindurchgeführt sind, und mittels dessen die Träger 24 an
dem Flachteil 46 festgeklemmt werden können.
Der Abstand zwischen dem von den Quetschelementen 5, 41
beschriebenen Kreis 48 und dem Mähbalken 8 kann dadurch
eingestellt werden, daß die Klemmbügel 47 leicht
gelockert, die Bolzen 44 entfernt und die Träger 24
relativ zu den Flachteilen 46 verschoben werden. Wenn der
richtige Abstand eingestellt worden ist, kann der
Rahmen 23 erneut mit Hilfe des Hängeträgers 11 des
Mähbalkens 8 dadurch eingestellt werden, daß die Klemmbügel
47 angezogen und die Bolzen 44 eingesetzt werden.
Selbstverständlich kann die Einstellung der
Quetschvorrichtung 3 relativ zu dem Mähwerk 2 auch in einer
anderen als der oben beschriebenen Weise erfolgen. Eine
stufenlose Einstellung der Quetschvorrichtung 3 relativ
zu dem Mähwerk 2 kann z. B. dadurch erzielt werden, daß
die Quetschvorrichtung 3 mit Hilfe einer Spindel oder
eines Zylinders eingestellt wird.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Mähmaschine, wobei die Mähmaschine
Meßvorrichtungen umfaßt, mittels derer die Drehzahl und/oder
die Kraft ermittelt werden kann, mit der die
Quetschvorrichtung 3 angetrieben wird. Wie in Fig. 4 gezeigt,
umfassen die Meßvorrichtungen Leistungsmesser 49, die
auf den Lagern 50 angeordnet sind, in denen der Rotor 4
gelagert ist. Die Leistungsmesser 49 enthalten (nicht
dargestellte) Dehnungsmesser, mittels derer die Kraft
ermittelt werden kann, die von der Welle 51 des Rotors
auf die Lager 50 ausgeübt wird. Die von der Welle 51
auf die Lager 50 des Rotors 4 ausgeübte Kraft zeigt
dann die Menge des Gutes an, die dem Rotor 4 von dem
Mähwerk 2 zugeführt wird.
Über Ansätze 52 sind drehbare Zylinder 53 an den Bügeln
25 angeordnet. An ihren anderen Enden sind die Zylinder
53 drehbar an Ansätzen 54 angebracht, die mit den
Winkelplatten 26 verbunden sind, in denen der Rotor 4
angeordnet ist. In Arbeitsrichtung betrachtet sind (nicht
dargestellte) schlitzförmige Öffnungen in den Bügeln 25
ausgebildet, wobei die schlitzförmigen Öffnungen eine
Führung bilden, um die Winkelplatten 26 und folglich
den Rotor 4 mittels der Zylinder 53 zu bewegen. Zu
diesem Zweck sind die Winkelplatten 26 in den
schlitzförmigen Öffnungen über Längsführungen 55 angeordnet. Wenn
der Leistungsmesser 49 festgestellt hat, daß der Rotor
4 überlastet ist, weil ihm zuviel Gut zugeführt wird,
werden die Zylinder 53 von einem (nicht dargestellten)
weiteren Steuermechanismus aktiviert, so daß der
Abstand zwischen dem Rotor 4 und dem Mähwerk 2 vergrößert
wird.
An dem äußeren Träger 24 der Mähmaschine 1 ist ferner
über einen nach hinten gerichteten Arm 56 ein motorisch
angetriebenes Rad 57 angebracht. Der Arm 56 ist aus
einem T-Stück hergestellt, so daß er torsionssteif ist.
Nahe dem Rad 57 ist ferner ein steuerbarer
Hydraulikmotor 58 angeordnet, mittels dessen das Rad 57 mit veränderlicher
Geschwindigkeit und/oder veränderlichem
Drehmoment angetrieben werden kann. Das andere Ende des
Armes 56 ist um eine horizontale Achse 59 schwenkbar mit
dem Träger 24 des Rahmens 23 verbunden. Außerdem ist
eine (nicht dargestellte) Torsionsfeder an der Achse 59
angeordnet, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß
das Rad 57 gegen die Kraft der Feder höhenbewegbar ist,
so daß es sich Bodenunebenheiten anpassen kann.
Die Mähmaschine 1 umfaßt ferner einen (nicht
dargestellten) weiteren Steuermechanismus zum Antreiben des
Rades 57. Mit Hilfe des weiteren Steuermechanismus kann
die Drehzahl und/oder das Antriebsmoment des Rades 57
eingestellt werden. Zu diesem Zweck umfaßt der weitere
Steuermechanismus eine Meßvorrichtung 60, die auf dem
Hängeträger 11 angeordnet ist, wobei es mit Hilfe der
Meßvorrichtung möglich ist, die Kraft zu ermitteln, die
im Betrieb und in bezug auf die Arbeitsrichtung der
Maschine von dem Mähbalken 8 auf das Fahrzeug ausgeübt
wird, von dem die Mähmaschine 1 vorwärtsbewegt wird.
Die Meßvorrichtung 60 umfaßt (nicht dargestellte)
Dehnungsmesser, die geeignet sind, die Biegung des
Hängeträgers 11 zu messen, was ein Maß für die obengenannte
Kraft ist.