| Dokumentenidentifikation |
DE10225218A1 09.01.2003 |
| Titel |
Beschichtete Schleifmittel mit Kennzeichnung |
| Anmelder |
Saint-Gobain Abrasives, Inc., Worcester, Mass., US |
| Erfinder |
Nevoret, Damien, Amherst, N.Y., US; Swei, Gwo Shin, East Amherst, N.Y., US |
| Vertreter |
Zimmermann & Partner, 80331 München |
| DE-Anmeldedatum |
06.06.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10225218 |
| Offenlegungstag |
09.01.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
09.01.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 7/00
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| Zusammenfassung |
Beschrieben wird ein beschichtetes Schleifmittel mit einer Schleifoberfläche, welche eine Vielzahl von einzelnen Schleifstrukturen enthält, wobei das Schleifmittel derart modifiziert werden kann, daß Information übertragen wird, indem die Erscheinungsform geändert wird, beispielsweise indem die Größe, die Form oder der Abstand der Strukturen verändert wird, um Muster zu erzeugen, welche die Information übermittelt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft konstruierte Schleifinittel mit einer Oberfläche, die eine Vielzahl
identisch geformter Schleifstrukturen aufweist.
Konstruierte Schleifmittel teilen einen Nachteil, oder besser eine Unannehmlichkeit, mit allen
beschichteten Schleifmitteln. Wenn diese einmal, im Falle einer Schleifscheibe auf einer
Stützunterlage, oder im Falle eines Bandes auf einer Maschine, in Betriebsposition gebracht
worden sind, ist es schwierig, die Art des verwendeten Produkts zu erkennen, ohne das
Schleifmittel von dem Gerät abzunehmen, auf dem es befestigt ist.
Es sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, um dieses Problem zu beheben. Am
erwähnenswertesten ist die Verwendung von verschiedenen Farben um verschiedene
Korngrößen oder Arten von Oberflächenbehandlungen zu kennzeichnen. Diese Technik ist
kommerziell mit einigem Erfolg eingesetzt worden, setzt jedoch voraus, daß der das Gerät
Bedienende den vom Hersteller verwendeten Code kennt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die bekannten Schleifmitteln
innewohnenden Schwierigkeiten bei der Erkennbarkeit der Art des verwendeten Produkts in
eingespanntem (betriebsbereitem) Zustand auszuräumen. Diese Aufgabe löst die Erfindung
durch das konstruierte Schleifinittel gemäß des unabhängigen Patentanspruchs 1. Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen, Aspekte und Details der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
Die Erfindung betrifft beschichtete Schleifinittel und insbesondere beschichtete Schleifinittel,
bei welchen die Schleiffläche eine Vielzahl von im wesentlichen regulären Verbundstrukturen
aufweist, von denen wiederum jede Schleifkorn dispergiert in einem gehärteten Bindemittel
enthält. Die Form, der Abstand, die Größe und/oder die Zusammensetzung der
Verbundstrukturen können in einem weiten Bereich variiert werden, um einen weiten Bereich
an Schleifeigenschaften zu erreichen, und aus diesem Grund werden diese Produkte häufig als
"konstruierte Schleifinittel" ("engineered abrasives") bezeichnet, wobei diese Vereinbarung
hier übernommen wird.
Durch das Zurverfügungstellen von konstruierten Schleifmitteln wird eine weitere Technik
verfügbar, um in einer bequemen und sehr direkten Art Information an den Verbraucher
weiterzugeben, wobei dieser Ansatz das Zentrum der vorliegenden Erfindung darstellt.
Die vorliegende Erfindung stellt ein konstruiertes Schleifmittel zur Verfügung, welches eine
Schleifoberfläche aufweist, die eine Vielzahl von geformten Schleifstrukturen aufweist,
wobei die Strukturen so gestaltet sind, daß sichtbare Produktkennzeichnungen auf der
Oberfläche geschaffen werden.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein konstruiertes Schleifmittel mit einer
Oberfläche, die eine Vielzahl von identisch geformten Schleifstrukturen aufweist, wobei
ausgewählte Strukturen, die innerhalb dieser Vielzahl von Strukturen verteilt sind, mit
unterschiedlichen Eigenschaften ausgebildet sind, so daß die ausgewählten Strukturen
sichtbare Produktkennzeichnungen auf der Oberfläche erkennbar machen.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff "Kennzeichnung"
jede Information, jeden Firmennamen, jede Marke und/oder jedes andere Mittel zur
Produktidentifizierung des Schleifmittels, welches die Kennzeichnung trägt.
Die Modifizierung kann beispielsweise in Form von Strukturen von verschiedener Größe,
Form oder verschiedenem Abstand oder einer Kombination dieser Merkmale erreicht werden.
Als Modifizierung wird auch angesehen, individuelle Strukturen insgesamt zu entfernen, um
ein Muster auf der Oberfläche zu erzeugen, das der gewünschten Kennzeichnung entspricht.
Die bequemste Modifizierung ist die Veränderung der Form der Struktur. Wenn
beispielsweise alle Strukturen auf der Oberfläche Pyramiden mit quadratischer Grundfläche
sind, könnte die Form des durch die Kennzeichnung eingenommenen Raums konisch sein.
Wenn die Oberfläche Strukturen identischer Größe enthält (im Sinne des Abstands des
distalen Endes von der Stützunterlage) und die Kennzeichnungen nicht extensiv genutzt
werden, können die Strukturen zusätzlich oder alternativ gleichmäßig kleiner gemacht werden
(das heißt mit den distalen Enden näher an der Stützunterlage) innerhalb des durch die
Kennzeichnungen eingenommen Raumes. Es wäre ebenfalls wirksam, benachbarte Strukturen
mittels Rippen oder Stegen zu verbinden, um Buchstaben oder Zahlen anzugeben. Dies kann
besonders wirksam sein, wenn das Werkzeug ein Schleifband und das Muster auf der
Oberfläche eines aus parallelen Rippen ist, die in einem spitzen Winkel zu den Seiten des
Bandes quer über die Breite des Bandes verlaufen. Eine weitere Variante wäre die Erzeugung
von Gräben in der Oberfläche der ausgewählten Strukturen, so daß die Gräben die
gewünschten Kennzeichnungen ergeben. Diese Technik kann auch angewandt werden, um
das Ende der Lebensdauer des beschichteten Schleifmittels anzuzeigen, so daß das Produkt
als verbraucht angesehen werden kann, wenn die Vertiefungen, welche durch die
Kennzeichnungen geschaffen werden, nicht mehr länger sichtbar sind.
Die Art der Kennzeichnungen wird außer durch gesetzliche Bestimmungen und den guten
Geschmack nicht eingeschränkt. Die Kennzeichnung kann beispielsweise der Name des
Herstellers, die mit dem Produkt in Verbindung gebrachte Marke und/oder die Korngröße
sein. Wenn der auf diese Weise übermittelte Informationsgehalt zu umfangreich ist und der
Umfang der benötigten Modifikationen zu einem örtlichen Zerreißen der Schleifmuster führt,
dann würde der Gesamtleistungsabfall des Produkts diese Option nicht attraktiv machen.
Wenn jedoch der Einfluß auf die Leistungsfähigkeit des Produkts nicht signifikant und der
Wert der übermittelten Information hoch ist, dann vermittelt diese Technik dem Benutzer eine
sehr hohe Annehmlichkeit und eine ausgezeichnete Möglichkeit, z. B. die Produkte eines
Herstellers von denen eines anderen Herstellers zu unterscheiden.
Die Brauchbarkeit der vorliegenden Erfindung hängt teilweise von der Technik ab, die
verwendet wird, um die Strukturen auszubilden, welche die Schleifflächen des konstruierten
Schleifmittels enthalten. Unabhängig davon ob diese unter Verwendung eines Werkzeugs
hergestellt werden, welche die Strukturen formt während diese gehärtet werden, oder ob sie
durch ein Prägewerkzeug erzeugt werden, die Herstellungsart des Werkzeugs selbst ist
kritisch. Bei der Verwendung eines Werkzeugs beispielsweise, bei welcher die Formen durch
gerändelte Linien auf der Oberfläche des Werkzeugs erzeugt werden (wie beispielsweise in
den US-Patenten 5,152,917; 5,454,844; 5,489,235; 5,658,184; 5,672,097; 5,681,217;
5,833,724; 5,840,088; und 5,863,306 beschrieben), würde es sehr schwierig oder sogar
unmöglich werden, die Kennzeichnungen durch das erfindungsgemäße Verfahren zu
erzeugen. Es wurden jedoch neuere Techniken entwickelt, welche einen sehr viel flexibleren
Ansatz ermöglichen. Diese umfassen zahlreiche "schnelle Muster"-Techniken ("rapid
prototyping" techniques), bei denen ein Computer verwendet wird, um genaue
Oberflächengestaltungen zu erzeugen und dann die Gestaltung bzw. das Design in Form eines
Werkzeugs durch eine schnelle Mustermaschine zu replizieren. Es gibt viele Techniken für
die schnelle Mustergestaltung und die meisten von ihnen beschreiben Wege, auf denen der
Computer das Design erzeugt, es in eine Serie von horizontalen dünnen Lagen bzw. Scheiben
zerlegt und dann die Bildung einzelner dünner Lagen bewirkt, jede nachfolgende Lage auf der
vorhergehenden angeordnet, bis die gesamte, mit dem Computer gestaltete Struktur in drei
Diminsionen repliziert worden ist. Die am meisten verwendeten musterbildenden Techniken
sind die Stereolithographie (bei der ein Muster Schicht für Schicht in einem Bad eines
UVhärtbaren Harzes gebildet wird und die Härtung in jeder aufeinanderfolgenden Schicht unter
Verwendung eines Laserstrahls initiiert wird, welcher ein Muster abtastet, das den
Dimensionen der gewünschten Schicht entspricht), Tintenstrahlablagerung (sog. "ink jet
deposition", bei welcher ein geschmolzenes thermoplastisches Harz in Schichten abgelagert
wird, um das gewünschte Muster unter Verwendung einer modifizierten
Tintenstrahlablagerungstechnik zu erzeugen), und die spanabhebende Bearbeitung
geschmolzener Ablagerungen (sog. "fused deposition machining", bei welcher ein
thermoplastisches Filament bis zu einem halbflüssigen Zustand erwärmt, extrudiert und in
dünnen Schichten abgelagert wird, aus denen dann das gewünschte Muster gebildet wird).
Das so erzeugte, dreidimensionale Muster wird zum Werkzeug, das dazu verwendet wird,
Kopien mit Außenkontur (sog. "male copies") oder Kopien mit aufnehmendem Teil (sog.
"female copies") aus einem Material herzustellen, um die entsprechende konstruierte
Schleifoberflächenstruktur zu erzeugen. Eine Technik zur Durchführung dieses Verfahrens ist
in der US-Anmeldung Nr. 09/564,092 vom 3. Mai 2000 beschrieben, auf die hiermit in ihrer
Gesamtheit Bezug genommen wird.
Die Modifikationen können, wie oben gezeigt, durch Eliminierung von Strukturen erzeugt
werden, und dies kann die Schleifeigenschaften verändern. Dies kann insofern nachteilig sein,
als in der Nähe der Kennzeichnungen weniger Schleifpunkte sind. Der Einfluß könnte jedoch
unter manchen Umständen auch positiv sein, da unter der Voraussetzung, daß das Schleifen
unter konstanten Schleifbedingungen erfolgt, in Bereichen der Kennzeichnungen der
Schleifdruck höher ist, da der Druck auf eine geringere Anzahl an Schleifpunkten verteilt
wird und mehr Material von dem zu bearbeitenden Werkstück durch jeden Schleifpunkt
entfernt wird. Zusätzlich sind natürlich auch breitere Schneisen für die Entfernung von Abrieb
vorhanden.
Das Material, aus dem die individuellen Strukturen gemacht sind, enthält Schleifpartikel in
einer Matrix aus gehärtetem Harz. Die Schleifpartikel können von jeder Art sein, wie sie
üblicherweise für diesen Zweck verwendet werden, einschließlich Aluminiumoxid
(geschmolzen oder keramisch), Aluminiumoxid/Zirkoniumoxid, Siliciumcarbid, kubisches
Bornitrid, Diamant sowie Gemische davon. In manchen Fällen können sehr weiche ("milde")
Schleifmittel, wie gamma-Aluminiumoxid, Böhmit, Siliciumoxid oder Ceriumoxid, allein
oder in einem Gemisch mit einem oder mehreren anderen Schleifmitteln verwendet werden.
Die Art des verwendeten Bindemittels ist nicht kritisch, jedoch sind im allgemeinen durch
Strahlen härtbare Harze bevorzugt. In dem Gemisch aus Schleif und Bindemittel können
weitere Bestandteile enthalten sein, wie Zusätze zur Steigerung des Fließvermögens,
Weichmacher, Schleifhilfsmittel, Zusätze zur Steuerung des Haftvermögens, Füllmittel und
ähnliche. Den Strukturen kann eine Oberflächenbeschichtung hinzugefügt werden, welche
zum Beispiel Schleifhilfsmittel, Antiladungszusätze, weitere, auf der obersten Oberfläche
haftende Schleifpartikel und/oder Antistatikzusätze enthält.
Viele verschiedene Arten von konstruierten Schleifoberflächen wurden gestaltet, damit das
Produkt einem speziellen Marktbedürfnis angepaßt ist. Im wesentlichen sind jedoch alle auf
die vorliegende Erfindung anpaßbar und es ist beabsichtigt, daß alle mit der allgemeinen
Anwendung der Prinzipien dieser Erfindung mit erfaßt sind.
Fig. 1 zeigt ein mittels Computer erzeugtes Design, bei welchem die konstruierte
Schleifoberfläche quadratische Blockstrukturen enthält. Die Marke NORAX® wurde auf der
Oberfläche erzeugt, indem ausgewählte Blöcke durch Zylinder in einem Muster ersetzt
wurden, welches der Marke entspricht. Dies soll nur eine einfache Erläuterung dafür sein, was
die Erfindung zu leisten im Stande ist.
Die vorliegende Erfindung stellt somit ein beschichtetes Schleifmittel mit einer
Schleifoberfläche, welche eine Vielzahl von einzelnen Schleifstrukturen enthält, zur
Verfügung, wobei das Schleifmittel derart modifiziert werden kann, daß Information
übertragen wird, indem die Erscheinungsform geändert wird, beispielsweise indem die Größe,
die Form und/oder der Abstand der Strukturen verändert wird, um Muster zu erzeugen,
welche die gewünschte Information übermittelt.
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| Anspruch[de] |
- 1. Konstruiertes Schleifinittel mit einer Oberfläche, die eine Vielzahl von identisch
geformten Schleifstrukturen aufweist, wobei ausgewählte Strukturen, die innnerhalb
dieser Vielzahl verteilt sind, mit anderen Eigenschaften ausgebildet sind, so daß die
ausgewählten Strukturen sichtbare Produktkennzeichnungen auf der Oberfläche
erkennbar machen.
- 2. Konstruiertes Schleifmittel nach Anspruch 1, wobei die ausgewählten Strukturen sich
von der Vielzahl dadurch unterscheiden, daß die Unterschiede der Eigenschaften
ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus der Form, der Größe, des Abstands
sowie Kombinationen davon.
- 3. Konstruiertes Schleifmittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei benachbarte,
ausgewählte Strukturen mit einem Verbindungssteg ausgebildet sind.
- 4. Konstruiertes Schleifmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die
sichtbaren Produktkennzeichnungen ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus
Angaben zum Hersteller, Marke, Slogan, Art des Schleifkorns, Größe des
Schleifkorns, Oberflächenbehandlung sowie Kombinationen davon.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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