HINTERGRUND DER ERFINDUNG
1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit sowie ein
Verfahren zum Herstellen derselben. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit, bei der ein Fotofilm-Öffnungsverschluss in
eine Kassette integriert ist und zum Öffnen/Schließen eine Fotofilm-Durchtrittsöffnung
verwendet wird, sowie ein Verfahren zum Herstellen dieser mit Objektiv versehenen
Fotofilmeinheit.
2. Beschreibung bezüglich des Standes der Technik
Von dem Abtretungsempfänger wird unter dem Handelsnamen Fuji Color Quick Snap
Super 800 (hergestellt von Fuji Photo Film Co., Ltd.) eine mit Objektiv versehene
Fotofilmeinheit vertrieben, die ein Gehäuse aufweist, das ein Aufnahmeobjektiv, einen
Verschlussmechanismus und andere Strukturen zum Belichten einer Aufnahme aufweist,
und in das eine Kassette und ein unbelichteter Fotofilm eingelegt sind, der im Voraus
aus der Kassette herausgezogen wurde. Das Gehäuse und die Bauteile der mit Objektiv
versehen Fotofilmeinheit bestehen jeweils aus Kunstharz, um ihre Kosten zu verringern,
da sie in großem Maßstab hergestellt und zu niedrigen Preisen verkauft werden. Es gibt
eine Reihe von Vorschlägen, in eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit im Voraus
eine Fotofilmkassette mit einem Kunststoffkörper einzulegen.
Es ist ein neuer Typ Kunststoffkassette bekannt, bei der eine Fotofilm-Durchtrittsöffnung
einen Fotofilm-Öffnungsverschluss und nicht ein lichtabschirmendes Gewebe aufweist,
wie es weitverbreitet auf dem Gebiet von Fotofilmkassetten eingesetzt wird. Der
Öffnungsverschluss kann zwischen einer offenen Position, in der die Durchtrittsöffnung
offen ist, und einer geschlossenen Position, in der die Durchtrittsöffnung geschlossen
ist, gedreht werden. Die geschlossene Position des Öffnungsverschlusses verhindert
das Eindringen von Umgebungslicht in die Kassette über die Durchtrittsöffnung. Der
darin enthaltene Fotofilm wird so vor Belichtung vor dem Aufnehmen von Fotografien
bzw. vor dem Entwickeln geschützt. Im US-Patent 5,452,036, das JP-A-6-130156
entspricht, wird eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit vorgeschlagen, in die im
Voraus dieser Typ Kassette eingelegt wird.
Bei der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit, in die die Kassette und der Fotofilm im
Voraus eingelegt werden, wird der gesamte Fotofilm in die Kassette gewickelt, nachdem
Belichtungen darauf vorgenommen wurden. Die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit
wird einem Fotolabor oder einer Fotoverarbeitungsfiliale zugeführt, die die Kassette aus
einem Gehäuse der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit entnimmt, um den Fotofilm
zu entwickeln. Die Kassette kann nur entnommen werden, wenn der
Öffnungsverschluss in die geschlossene Position gedreht ist. In jedem beliebigen Fotolabor wird die
Kassette in einem beleuchteten Raum und nicht in einer Dunkelkammer bzw. einem
Dunkelraum entnommen. Wenn der Öffnungsverschluss nicht geschlossen ist, wäre der
Fotofilm beim Entnehmen Umgebungslicht ausgesetzt.
Man kann sich eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit vorstellen, die ein
Drehelement enthält, das mit einem vorderen bzw. äußeren Ende des Öffnungsverschlusses der
Kassette koaxial in Eingriff ist und von außen betätigt wird, um den Öffnungsverschluss
in die geschlossene Position zu drehen. Durch diese Struktur wird jedoch wahrscheinlich
die Effektivität beim Entnehmen der Kassette aus der mit Objektiv versehenen
Fotofilmeinheit verringert, da für das Entnehmen ein spezielles Werkzeug und/oder der Vorgang
des Bewegens des Drehelementes von außen erforderlich sind. Eine Einheit dieses
Typs ist in DE-A-43 43 043 offenbart, und eine Kamera mit einer ähnlichen Anordnung ist
in EP-A-0545098 dargestellt.
Beschäftigte in Fotolabors müssen mit Objektiv versehene Fotofilmeinheiten eines Typs
mit einer Fotofilmkassette vom Typ 135 zusätzlich zu dem neuen Typ verarbeiten, der
die Kassette mit dem Öffnungsverschluss aufweist. Vor dem Entnehmen der Kassette
aus diesem neuen Typ wird das Drehelement in einem zusätzlichen Vorgang manuell
gedreht, der für die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit vom Typ 135 nicht
erforderlich ist. Wenn ein Beschäftigter vergisst, das Drehelement zu drehen, wird der nicht entwickelte
Fotofilm zwangsläufig Umgebungslicht ausgesetzt. Das Problem besteht in
möglichen Fehlern beim Entnehmen der Kassette mit dem Öffnungsverschluss.
Um die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit herzustellen, werden
Dunkelraumstationen lediglich zum Einlegen der Fotofilmkassette und zum Befestigen einer hinteren
Abdeckung eingesetzt, da es vorteilhaft ist, Vorgänge in Dunkelräumen zu verringern. Ein
beleuchteter Raum wird zum Positionieren und Anbringen des Drehelementes genutzt.
Das Gehäuse mit dem Drehelement muss jedoch von dem beleuchteten Raum in den
Dunkelraum transportiert werden. Es ist wahrscheinlich, dass das Gehäuse, während es
transportiert wird, gestoßen oder in Schwingung versetzt wird, so dass sich die Position
des Drehelementes ändert. Des Weiteren muss eine Keilwelle des Drehelementes auf
ein Keilloch des Öffnungsverschlusses ausgerichtet werden, bevor sie
zusammengesetzt werden können. Das Drehelement muss, wenn es sich in dem Dunkelraum
befindet, wieder in Position gebracht werden, wodurch die Effektivität beim Zusammensetzen
sinkt.
Beim Vorgang der Herstellung wird die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit
zusammengesetzt, indem die Vorderseite des Gehäuses nach unten oder nach oben gerichtet
wird, während die Teile daran angebracht werden. Das heißt, das Drehelement, das sich
an der Oberseite der Kassettenaufnahmekamera befinden soll, wird bei der Montage in
einer horizontalen Richtung auf das Gehäuse zu bewegt. Ein Problem besteht darin,
dass es wahrscheinlich ist, dass das Drehelement in der axialen Richtung verschoben
wird oder, was noch schlimmer ist, aus dem Gehäuse herausfällt. Für die Montage kann
einen Tragemechanismus für das Drehelement oder ein System zum Neuanordnen des
Drehelementes in dem Dunkelraum erforderlich sein, wodurch die Komplexität des
Montagesystems bzw. dessen Kosten zunehmen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Angesichts der oben aufgeführten Probleme besteht ein Ziel der vorliegenden Erfindung
darin, eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit, bei der ein
Fotofilm-Öffnungsverschluss einer Kassette fehlerfrei in eine geschlossene Position gedreht werden kann,
und ein Verfahren zum Herstellen derselben zu schaffen.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine mit Objektiv versehene
Fotofilmeinheit und ein Verfahren zum Herstellen derselben zu schaffen, wobei ein
Drehelement für einen Fotofilm-Öffnungsverschluss während des Zusammensetzens
einfach und genau positioniert werden kann.
Um die oben stehenden und weitere Ziele sowie Vorteile der vorliegenden Erfindung zu
erreichen, wird eine Fotofilmeinheit, wie sie in Anspruch 1 definiert ist, mit einer Kassette
geschaffen, die einen Öffnungsverschluss enthält, der zwischen einer geschlossenen
Position, in der eine Fotofilm-Durchtrittsöffnung geschlossen ist, und einer offenen
Position, in der die Durchtrittsöffnung geöffnet ist, gedreht werden kann. Der Fotofilm wird
immer dann, wenn eine Aufnahme belichtet wurde, um eine Aufnahme in der Kassette
gewickelt, und die Kassette wird aus einer Kassettenaufnahmekammer entnommen,
nachdem der Fotofilm vollständig in die Kassette gewickelt worden ist. Die mit Objektiv
versehene Fotofilmeinheit weist eine Austrittsöffnung auf, über die die Kassette aus der
Kassettenaufnahmekammer entnommen wird. Ein zu öffnender Deckel ist so
angeordnet, dass er die Austrittsöffnung verschließt und zum Entnehmen der Kassette geöffnet
wird. Ein Öffnungsverschluss-Drehmechanismus ist mit dem Öffnungsverschluss von
der Außenseite der Kassettenaufnahmekammer her verbunden, um den
Öffnungsverschluss aus der offenen Position in die geschlossene Position zu drehen. Ein
mechanischer Übertragungsmechanismus überträgt Öffnungsbewegung des Deckels auf den
Öffnungsverschluss-Drehmechanismus, um den Öffnungsverschluss in die
geschlossene Position zu bringen.
Bei der vorliegenden Erfindung kann der Fotofilm-Öffnungsverschluss der Kassette
fehlerfrei in die geschlossene Position gedreht werden.
In einer bevorzugten Ausführung ist die Austrittsöffnung in einem Boden der
Kassettenaufnahmekammer ausgebildet. Der Öffnungsverschluss-Drehmechanismus ist an einer
Oberwand der Kassettenaufnahmekammer angeordnet.
Der Öffnungsverschluss-Drehmechanismus enthält ein Drehelement, das mit dem
Öffnungsverschluss in Eingriff ist und integral mit dem Öffnungsverschluss gedreht werden
kann, wobei das Drehelement eine erste Position einnimmt, wenn der
Öffnungsverschluss die offene Position einnimmt, und eine zweite Position, wenn der Öffnungsverschluss
die geschlossene Position einnimmt. Ein Spannelement spannt das
Drehelement aus der ersten Position in die zweite Position.
Der Übertragungsmechanismus enthält ein Halteelement, das sich von dem Deckel auf
das Drehelement zu erstreckt und beweglich angeordnet ist, und wenn der Deckel
geschlossen ist, hält das Halteelement das Drehelement gegen das Spannelement in der
ersten Position, wobei das Halteelement in Reaktion auf die Öffnungsbewegung des
Deckels bewegt wird, um das Drehelement aus dem Halt bzw. Haltezustand zu lösen,
und das Spannelement den Öffnungsverschluss in die zweite Position dreht.
Um die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit herzustellen, wird ein Verfahren, wie es in
Anspruch 29 definiert ist, geschaffen, bei dem das Halteelement mit dem Drehelement
verbunden wird, um das Drehelement in der offenen Position zu halten. Das
Drehelement ist so an dem Gehäuse angebracht, dass das Drehelement von dem Halteelement
gehalten wird. Das Spannelement ist mit dem Drehelement verbunden, wobei das
Drehelement durch das Halteelement gehalten wird, um das Drehelement gegen das
Halteelement zu spannen, wobei das Gehäuse mit dem Drehelement, dem Halteelement und
dem Spannelement dorthin transportiert wird, wo der Fotofilm und die Kassette in das
Gehäuse eingelegt werden.
Das Drehelement für den Fotofilm-Öffnungsverschluss kann während der Montage leicht
und genau positioniert werden.
Die vorliegende Erfindung kann des Weiteren bei einer mit Objektiv versehenen
Fotofilmeinheit eingesetzt werden, bei der das Drehelement in Reaktion auf einen Vorgang
bewegt wird, der sich von der Öffnungsbewegung des Deckels unterscheidet. Die mit
Objektiv versehene Fotofilmeinheit enthält ein Halteelement, das so angeordnet ist, dass
es auf das Drehelement zu und von ihm wegbewegt werden kann und mit dem
Drehelement in Kontakt kommt, um das Drehelement gegen das Spannelement in der
offenen Position zu halten. Ein Löseelement bewegt das Halteelement während eines
Zeitraums, der dann beginnt, wenn der Fotofilm für eine letzte Aufnahme belichtet wird, und
endet, wenn wenigstens ein Teil der Kassettenaufnahmekammer zum Entnehmen der
Kassette geöffnet wird, von dem Drehelement weg, wobei das Drehelement aus dem
Haltezustand in die offene Position gelöst wird, und das Spannelement den
Öffnungsverschluss in die geschlossene Position dreht.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die oben stehenden Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden ausführlichen Beschreibung besser ersichtlich, wenn diese im Zusammenhang
mit den beigefügten Zeichnungen gelesen wird, wobei:
Fig. 1 eine Perspektivansicht ist, die eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit von
einer Unterseite derselben her gesehen darstellt;
Fig. 2 eine auseinandergezogene Perspektivansicht ist, die eine Kassette und eine
Kassettenaufnahmekammer der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit
darstellt;
Fig. 3 ein Querschnitt ist, der die Kassette darstellt, wobei ein Öffnungsverschluss
eine offene Position einnimmt;
Fig. 4 ein Querschnitt ist, der eine geschlossene Position des Öffnungsverschlusses
darstellt;
Fig. 5 eine teilweise weggeschnittene Draufsicht ist, die den Öffnungsverschluss
darstellt;
Fig. 6 ein Querschnitt ist, der eine Drehplatte mit einer oberen Wand der
Kassettenaufnahmekammer darstellt;
Fig. 7 eine Perspektivansicht ist, die die Kassettenaufnahmekammer mit einer
Haltestange darstellt;
Fig. 8 eine Draufsicht ist, die eine Halteposition des Drehelementes darstellt, das sich
an der oberen Wand befindet;
Fig. 9 eine Perspektivansicht ist, die den Anfang des Öffnens eines Bodendeckels
unter der Haltestange darstellt;
Fig. 10 eine Draufsicht ist, die eine Löseposition des Drehelementes darstellt, das sich
an der oberen Wand befindet;
Fig. 11 ein Schnitt ist, der einen Lichtabschirmrand an dem Bodendeckel darstellt;
Fig. 11b eine Vorderansicht ist, die einen vorstehenden Zustand eines oberen Endes der
Haltestange darstellt;
Fig. 12 eine auseinandergezogene Perspektivansicht ist, die die Drehplatte an einem
Gehäuse und eine anzubringende Abdeckplatte darstellt;
Fig. 13
und 14 Perspektivansichten sind, die andere bevorzugte Abdeckplatten darstellen;
Fig. 15 eine Perspektivansicht ist, die eine abgewandelte Haltestange mit einer
Kassettenaufnahmekammer darstellt;
Fig. 16 eine auseinandergezogene Perspektivansicht ist, die eine weitere bevorzugte
Haltestange mit einer Kassettenaufnahmekammer darstellt;
Fig. 17 eine Perspektivansicht ist, die eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit mit
der Haltestange in Fig. 16 darstellt;
Fig. 18 eine veranschaulichende Ansicht ist, die die Haltestange in Beziehung zu
Führungshaken darstellt;
Fig. 19 eine Perspektivansicht ist, die die Montage der Haltestange und eines
Abstandshalters an der Kassettenaufnahmekammer darstellt;
Fig. 20 eine Perspektivansicht ist, die eine Halteposition des Drehelementes darstellt,
Fig. 21 eine Perspektivansicht ist, die eine Löseposition des Drehelementes darstellt;
Fig. 22 eine Perspektivansicht ist, die eine weitere bevorzugte Ausführung darstellt, die
einen Haltehebel enthält, der ein Drehelement hält;
Fig. 23 eine Perspektivansicht ist, die eine Löseposition des Drehelementes darstellt;
Fig. 24 eine Perspektivansicht ist, die eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit mit
dem Haltehebel in Fig. 22 und 23 darstellt;
Fig. 25 eine veranschaulichende Perspektivansicht ist, die eine weitere bevorzugte
Haltestange mit einem verschiebbaren Bodendeckel darstellt;
Fig. 26 eine teilweise weggeschnittene, auseinandergezogene Perspektivansicht ist,
die eine Unterseite einer Kassettenaufnahmekammer darstellt;
Fig. 27 eine teilweise weggeschnittene Draufsicht ist, die eine Halteposition einer
Drehplatte darstellt;
Fig. 28 eine teilweise weggeschnittene Draufsicht ist, die eine Löseposition der
Drehplatte darstellt; und
Fig. 29 eine Perspektivansicht ist, die eine abgewandelte Drehplatte darstellt, die mit
einer anderen Dreh-Schraubenfeder verbunden ist.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN DER
VORLIEGENDEN ERFINDUNG
Fig. 1 stellt eine mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit sowie eine Fotofilmkassette dar,
die damit zum Einsatz kommt. Die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit ist umgedreht
dargestellt. Ein vorbereitender Vorgang, der vor dem Entnehmen einer Kassette
zwangsläufig ausgeführt werden muss, wird, wie unten ausführlich beschrieben, als
Vorgang zum Öffnen eines Bodendeckels bezeichnet. In Reaktion auf den
Öffnungsvorgang wird ein Öffnungsverschluss der Kassette in eine geschlossene Position gedreht.
Ein Gehäuse 2 enthält eine Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3, die auf in der Technik bekannte
Weise aus Kunstharz hergestellt wird, sowie eine vordere Abdeckung 4 und eine hintere
Abdeckung 5, die an einer Vorderseite und einer Hinterseite derselben angebracht sind.
Die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 enthält des Weiteren einen Verschlussmechanismus mit
einer Verschlusslamelle, einen Fotofilm-Wickelmechanismus sowie eine elektronische
Blitzvorrichtung. Die vordere Abdeckung 4 deckt den Verschlussmechanismus ab, der
an der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht ist. Die hintere Abdeckung 5 deckt die
Rückseite der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 lichtdicht ab.
Das Gehäuse 2 ist zu Schutz- und Dekorationszwecken in eine Papp-Schutzhülle 6
eingehüllt. Es sind Perforationslinien (nicht dargestellt) in der Papp-Hülle 6 ausgebildet. Um
eine Kassette 11 zu entnehmen, nachdem Aufnahmen gemacht worden sind, wird die
Papphülle 6 an den Perforationslinien aufgerissen, so dass ein Bodendeckel 7 zutage
tritt. Der Bodendeckel 7 ist geöffnet dargestellt. Der Bodendeckel 7 verschließt eine
Austrittsöffnung, die im Boden einer Kassettenaufnahmekammer 8 ausgebildet ist, die in
dem Gehäuse 2 ausgebildet ist. Der Bodendeckel 7 ist als ein Teil integral mit der
hinteren Abdeckung 5 des Gehäuses 2 ausgebildet. Um den Bodendeckel 7 herum ist ein
Lichtabschirmrand 7a ausgebildet. Ein Eingriffshaken 7b ist integral mit dem
Bodendeckel 7 ausgebildet und kommt mit einer Haltestange 35 außerhalb der
Kassettenaufnahmekammer 8 in Eingriff (siehe Fig. 2). Es ist anzumerken, dass es sich bei der
Papphülle 6 um eine Folie aus Vinyl oder anderem zerreißbarem Material handeln kann,
um von außen Zugang zu dem Bodendeckel 7 zu erhalten, und die Kassette 11 zu
entnehmen.
Der Lichtabschirmrand 7a wirkt, wenn der Bodendeckel 7 geschlossen ist, mit einem
Lichtabschirmrand 9 zusammen, der um die Kassettenaufnahmekammer 8 herum
ausgebildet ist, um das Eindringen von Umgebungslicht in das Innere zu verhindern. Die
Höhe des Lichtabschirmrandes 7a wird so festgelegt, dass er zusammen mit dem
Lichtabschirmrand 9 Licht abschirmt. Bevor ein Öffnungsverschluss 14 der Kassette 11
(siehe Fig. 2) in Reaktion auf die Öffnungsbewegung des Bodendeckels 7 in eine
geschlossene Position gedreht wird, wird die Kassettenaufnahmekammer 8 gegenüber
Umgebungslicht abgeschirmt. Der Bodendeckel 7 weist Haltehaken auf, die die Austrittsöffnung
der Kassettenaufnahmekammer 8 mit dem Bodendeckel 7 umschließen, die
jedoch der Einfachheit halber nicht dargestellt sind.
Eine Fotofilmkassette enthält, wie in Fig. 2 und 3 zu sehen ist, die Kassette 11, eine
drehbare Spule 13, auf die Fotofilm 12 aufgewickelt wird, und den Öffnungsverschluss
14, der das Eindringen von Umgebungslicht verhindert. Die Fotofilmkassette 10 weist
darüber hinaus eine Arretiervorrichtung für den Öffnungsverschluss 14, eine
Anzeigevorrichtung, die einen der Verbrauchszustände des Fotofilms 12 anzeigt, und eine
Strichcodeplatte 15 auf. Die Kassette 11 enthält eine obere Schalenhälfte 11a und eine
untere Schalenhälfte 11b, die jeweils aus Kunstharz bestehen und zusammengefügt
sind. Ein Endstück des Fotofilms 12 ist an der Spule 13 in der Fotofilmkassette 10
befestigt. Wenn die Spule 13 in einer Richtung zum Abwickeln des Fotofilms 12 gedreht
wird, wird ein Anfangsstück des Fotofilms 12 um die Spule 13 herum durch eine
Fotofilm-Durchtrittsöffnung 16 aus der Kassette 11 herausgeschoben.
Der Öffnungsverschluss 14 ist drehbar in der Durchtrittsöffnung 16 aufgenommen, die
zwischen den Schalenhälften 11a und 11b ausgebildet ist. Enden des
Öffnungsverschlusses 14 weisen jeweils ein Schlüssel- bzw. Keilloch 18 auf, das im Querschnitt C-
förmig ist. Das Keilloch 18 dient dem äußeren Zugang zu dem Öffnungsverschluss 14
von außerhalb der Kassette 11. Das Keilloch 18 tritt durch Lagerlöcher 11c hindurch, die
jeweils an einer oberen Abschlussfläche 17a und einer unteren Abschlussfläche 17b
ausgebildet sind. Der Öffnungsverschluss 14 wird zwischen einer offenen Position in
Fig. 3 und einer geschlossenen Position in Fig. 4 durch eine Schlüssel- bzw. Keilwelle
gedreht, die in das Keilloch 18 eingepasst wird. Die Durchtrittsöffnung 16 ist in der
offenen Position offen und in der geschlossenen Position lichtdicht verschlossen.
Die Strichcodeplatte 15 besteht, wie in Fig. 2 dargestellt, aus einer Scheibe, auf die ein
Strichcode gedruckt ist, der die Filmempfindlichkeit, die maximale Anzahl zu
fotografierender Aufnahmen, den Fotofilmtyp und dergleichen anzeigt. Die obere Abschlussfläche
17a weist ein Fenster 19 auf, durch das der Strichcode gelesen werden kann. Die
Anzeigevorrichtung zeigt jeden der Verbrauchszustände des Fotofilms 12 im Inneren eines
der Anzeigefenster 20 in Fig. 1 an. Die Verbrauchszustände, die zu jedem der
Anzeigefenster 20 gehören, sind vier Zustände, zu denen die Zustände UNBELICHTET, TEILWEISE
BELICHTET, BELICHTET JEDOCH NICHT ENTWICKELT und ENTWICKELT
gehören.
Die Arretiervorrichtung des Öffnungsverschlusses 14 besteht, wie in Fig. 5 dargestellt,
aus einer Eingriffskerbe 18a, die in dem Öffnungsverschluss 14 ausgebildet ist, und
einer Arretierklaue 21, die mit der Eingriffskerbe 18a in Eingriff kommt, um den
Öffnungsverschluss 14 zu arretieren. Selbst wenn der Öffnungsverschluss 14 einer ungewollten
Kraft ausgesetzt wird, wird verhindert, dass der Öffnungsverschluss 14 sich aus der
geschlossenen Position in die offene Position dreht. Es ist anzumerken, dass die Kassette
11 in eine Fotofilm-Verarbeitungseinrichtung eingelegt werden kann, um den Fotofilm
automatisch zu entwickeln. Die Fotofilm-Verarbeitungseinrichtung weist eine Keilwelle
auf, die in das Keilloch 18 eingeführt wird und die Arretierklaue 21 aus der Eingriffskerbe
18a herausdrückt, so dass der Öffnungsverschluss 14 entarretiert wird.
Eine obere Wand 8a der Kassettenaufnahmekammer 8 weist, wie in Fig. 2 dargestellt,
ein Wickelrad 24 zum Drehen der Spule 13 sowie eine Drehplatte 30 zum Drehen des
Öffnungsverschlusses 14 auf. Die obere Wand 18a weist eine Rücklaufverhinderungs-
Klaue 25 in L-Form auf. Ein Rand des Wickelrades 24 weist eine Vielzahl von Zähnen
24a auf, um Abrutschen beim Vorgang des manuellen Drehens zu vermeiden. Die
Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 ist federnd mit den Zähnen 24 in Eingriff, um zu
verhindern, dass sich das Wickelrad 24 umgekehrt zu der Pfeilrichtung A zum Aufwickeln
des Fotofilms dreht. Die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 reguliert auch eine
Einbauposition des Wickelrades 24, wenn das Wickelrad 24 an der oberen Wand 8a angebracht
wird.
Die Unterseite des Wickelrades 24 weist eine Keilwelle 24b auf, die mit einem Keilloch
13a in Eingriff ist, um Drehung auf die Spule 13 zu übertragen. Der Umfang der
Keilwelle 24b weist eine Eingriffsklaue 24c auf, die mit dem Innenraum der oberen Wand 8a
der Kassettenaufnahmekammer 8 in Eingriff ist, um zu verhindern, dass das Wickelrad
24 von der oberen Wand 8a herunterfällt. Die Keilwelle 24b weist einen Ausschnitt 24d
auf, durch den die Eingriffsklaue 24c auf die Achse des Wickelrades 24 zu verformt
werden kann, und der beim Einführen der Eingriffsklaue 24c in ein Durchgangsloch 26
wirkt, das in der oberen Wand 8a für das Wickelrad 24 ausgebildet ist.
Um den Öffnungsverschluss 14 zu drehen, enthält die Kassettenaufnahmekammer 8 die
Drehplatte 30, eine Dreh-Schraubenfeder 34 und die Haltestange 35, die die Drehplatte
30 an Drehung hindert. Die Drehplatte 30 weist einen Abschnitt auf, der in einer radialen
Richtung vorsteht, und sie enthält einen angetriebenen Vorsprung 31, der mit der
Haltestange 35 in Eingriff kommt, sowie eine Keilwelle 32, die integral mit ihrer Unterseite
ausgebildet ist. Es ist ein Durchgangsloch 33 ausgebildet, durch das die Keilwelle 32 der
Drehplatte 30 eingeführt wird, um die Drehplatte 30 drehbar anzubringen. Die Keilwelle
32 weist einen unteren Vorsprung 32a und verformbare Eingriffshaken 32b auf. Der
untere Vorsprung 32 wird mit der Eingriffskerbe 18a in dem Öffnungsverschluss 14 im
Inneren des Keillochs 18 in Eingriff gebracht. Die Eingriffshaken 32b verhindern das
Lösen der Drehplatte 30 von der oberen Wand 8a. In Fig. 6 sind die Eingriffshaken 32b mit
einer Innenfläche der oberen Wand 8a in Eingriff.
Eine Oberseite der Drehplatte 30 weist, wie in Fig. 2 dargestellt, eine Tragewelle 30a
koaxial zu der Keilwelle 32 und einen Sicherungszapfen 30b exzentrisch zu der Keilwelle
32b auf. Die Tragewelle 30a wird in einen Dreh-Schraubenfederabschnitt 34a der Dreh-
Schraubenfeder 34 eingeführt und reguliert einen Verformungsbereich der
Rücklaufverhinderungs-Klaue 25, wie dies weiter unten ausführlich beschrieben ist. Die Dreh-
Schraubenfeder 34 weist zwei Armabschnitte 34b und 34c auf Der Armabschnitt 34b ist
auf einen Zapfen 8b aufgepasst, der über der oberen Wand 8a vorsteht. Der
Armabschnitt 34c ist auf den Sicherungszapfen 30b aufgepasst und spannt die Drehplatte 30
in der Pfeilrichtung B.
Die Haltestange 35 enthält zwei Anschlagvorsprünge 35b und 35c sowie einen
Stangenhaken 35a, der mit dem Eingriffshaken 7b des Bodendeckels 7 in Eingriff kommt.
Zwei Paare von Führungshaken 36a und 36b sind vor der Kassettenaufnahmekammer 8
und außerhalb der Durchtrittsöffnung 16 der aufgenommenen Kassette 11 ausgebildet.
Die Haltestange 35 weist ein oberes Ende 35d auf, das über der oberen Wand 8a
vorsteht. Die Anschlagvorsprünge 35b und 35c befinden sich zwischen den Führungshaken
36a und 36b. Die Haltestange 35 wird zwischen die Führungshaken 36a und die
Führungshaken 36b gepresst. Die Führungshaken 36a und 36b tragen die Haltestange 35
in Längsrichtung verschiebbar.
Das obere Ende 35d, das über die obere Wand 8a vorsteht, hält, wie in Fig. 7
dargestellt, den angetriebenen Vorsprung 31 der Drehplatte 30 durch die
Dreh-Schraubenfeder 34 in der Pfeilrichtung B gespannt, um zu verhindern, dass sich die Drehplatte 30
in der Pfeilrichtung B dreht. Bei der Anbringung der Drehplatte 30 reicht es auch, sie in
einem ungefähr als ausreichend eingeschätzten Winkel auszurichten. Die Drehplatte 30
kann an der oberen Wand 8a ohne einen genauen Vorgang von außen zum
Positionieren Drehplatte 30 angeordnet werden. Nach dem Positionieren der Drehplatte 30 wird
die Drehplatte 30 selbst bei Schwingung während des Transports zu nachfolgenden
Prozessen bei der Herstellung der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheiten in der
Winkelposition gehalten.
Der Stangenhaken 35a ist mit dem Eingriffshaken 7b des Bodendeckels 7 in Eingriff,
wenn der Bodendeckel 7 geschlossen ist. Der Anschlagvorsprung 35b, der nach oben
bewegt wird, kommt mit den Führungshaken 36a, die näher an der oberen Wand 8a
liegen, in Kontakt und verhindert, dass die Haltestange 35 nach oben gleitet, um den
Eingriff des Stangenhakens 35a mit dem Eingriffshaken 7b zu erleichtern. Wenn der
Bodendeckel 7 geschlossen wird, kommt das untere Ende der Haltestange 35 mit dem
Bodendeckel 7 in Kontakt und wird daran gehindert, in der Pfeilrichtung C nach unten zu
gleiten. Das obere Ende 35d wird über der oberen Wand 8a vorstehend gehalten.
Der Anschlagvorsprung 35c wird mit den Führungshaken 36b in Kontakt gebracht, wenn
der Öffnungsverschluss 14 die geschlossene Position einnimmt, d. h. die Haltestange 35
wird nach unten verschoben, um den angetriebenen Vorsprung 31 aus dem Halt des
Stangenhakens 35a zu lösen. Die Haltestange 35b wird selbst dann am Herunterfallen
gehindert, wenn der Bodendeckel 7 offen ist.
Wenn der angetriebene Vorsprung 31 an dem oberen Ende 35d der Haltestange 35
gehalten wird, nimmt die Keilwelle 32 eine Winkelposition ein, in der der untere
Vorsprung 32a beim Einführen der Kassette 11 in die Kassettenaufnahmekammer 8 mit der
Eingriffskerbe 18a an dem Keilloch 18 in Eingriff gebracht werden kann, wobei der
Öffnungsverschluss 14 offen ist. Bei der Kassette 11 mit geöffnetem Öffnungsverschluss
14 ist, wie in Fig. 8 dargestellt, keine Einstellung der Winkelposition der Drehplatte 30
erforderlich, ehe die Keilwelle 32 in das Keilloch 18 eingeführt werden kann, das an der
oberen Abschlussfläche 17a der Kassette 11 austritt. Nach dem Einführen der Kassette
11 wird der Öffnungsverschluss 14 offen gehalten.
Wenn die Kassette 11 aus dem Gehäuse 2 entnommen wird, wird der Bodendeckel 7
mit einem Schraubenzieher oder dergleichen gedreht und geöffnet. Der Eingriffshaken
7b schiebt, wie in Fig. 9 dargestellt, die Haltestange 35 in der Pfeilrichtung C über den
Stangenhaken 35a. Das obere Ende 35d wird von dem angetriebenen Vorsprung 31
gelöst, so dass sich die Drehplatte 30 in der Pfeilrichtung B drehen kann. Durch die
Spannung der Dreh-Schraubenfeder 34 wird die Drehplatte 30 in der Pfeilrichtung B
gedreht. Der Öffnungsverschluss 14 wird, wie in Fig. 10 dargestellt, unverzüglich in die
geschlossene Position gedreht.
In Fig. 11A wird davon ausgegangen, dass der Lichtabschirmrand 7a des Bodendeckels
7 die Höhe L1 hat. In Fig. 11B wird davon ausgegangen, dass das obere Ende 35b um
L2 über die obere Wand 8a vorsteht. Der Lichtabschirmrand 7a ist so ausgebildet, dass
L1 > L2 gilt. Dementsprechend ist das Innere der Kassettenaufnahmekammer 8 auch in
dem Augenblick vor Umgebungslicht geschützt, in dem der Öffnungsverschluss 14 die
geschlossene Position erreicht.
Die Verschiebung der Haltestange 35 in der Pfeilrichtung C wird, wie in Fig. 9
dargestellt, durch Kontakt zwischen dem Anschlagvorsprung 35c und den Führungshaken 35b
beschränkt, nachdem der Öffnungsverschluss 14c sich in die geschlossene Position
gedreht hat. Wenn jedoch weiter Kraft auf den Bodendeckel 7 ausgeübt wird, um den
Eingriffshaken 7b von dem Stangenhaken 35a zu lösen, führt dies zum Wegbrechen des
Eingriffshakens 7b von dem Bodendeckel 7. Ansonsten biegt der Anschlagvorsprung
35c die Führungshaken 36b so weg, dass die Haltestange 35 herausgezogen wird.
Damit wird der Bodendeckel 7 vollständig geöffnet. Die Kassette 11 kann dann über die
Austrittsöffnung der Kassettenaufnahmekammer 8 entnommen werden. Beim
Entnehmen wird der Öffnungsverschluss 14 in die geschlossene Position gedreht, so dass die
Arretiervorrichtung den Öffnungsverschluss 14 arretiert. Es ist möglich, die Kassette 11
aus der Kassettenaufnahmekammer 8 zu entnehmen, wenn der Öffnungsverschluss 14
vollständig geschlossen ist.
Der Öffnungsverschluss 14 der Kassette 11 wird durch die Spannung der Dreh-
Schraubenfeder 34 über die Drehplatte 30 gedreht, die mit dem Keilloch 18 in der
oberen Abschlussfläche 17a in Eingriff ist. Bei der vorliegenden Erfindung wird der
Öffnungsverschluss 14 über die obere Abschlussfläche 17a und nicht über die untere
Abschlussfläche 17b betätigt. Sollte der Öffnungsverschluss 14 über die untere
Abschlussfläche 17b betätigt werden, wäre es wahrscheinlich, dass das Keilloch 18 in der oberen
Abschlussfläche 17b sich nicht um den erwarteten Winkel dreht, da der
Öffnungsverschluss 14 verformt würde. Die Arretierklaue 21 würde nicht in der Eingriffskerbe 18a
aufgenommen, und der Öffnungsverschluss 14 würde nicht arretiert werden.
Durch den Vorgang des Öffnens des Bodendeckels 7 wird die Haltestange 35
zwangsläufig nach unten gezogen, so dass sie die Führungshaken 36b bricht oder den
Eingriffshaken 7b bricht. Nach dem Entnehmen der Fotofilmkassette 10 aus der mit
Objektiv versehenen Fotofilmeinheit, bei der Aufnahmen gemacht wurden, ist es unmöglich,
eine unbenutzte Fotofilmkassette 10 in sie einzulegen. Dies macht es möglich,
unbefugte Wiederverwendung der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit zu verhindern.
Fig. 12 stellt eine Kombination einer Einheit 40 zum Belichten von Aufnahmen und der
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 mit dem Verschlussmechanismus, dem
Fotofilm-Wickelmechanismus und einem Sucher 41, der an der Aufnahmenbelichtungseinheit 40
angebracht ist, und mit dem Wickelrad 24 sowie der Drehplatte 30 dar, die an der Fotofilm-
Aufnahmeeinheit 3 angebracht sind. Eine Oberseite der Aufnahmenbelichtungseinheit
40 weist den Sucher 41, eine Nockenwelle 42 und eine Aufnahmenzähler-Platte 44 auf.
Die Nockenwelle 42 weist ein mit einem Zahn versehenes Rad 42a auf, das durch das
Wickeln des Fotofilms 12 gedreht wird. Die Aufnahmenzähler-Platte 44 wird beim
Transport des Fotofilms 12 um eine Aufnahme um einen Schritt nach oben oder nach
unten um eine Welle 43 gedreht. Die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 wird, wie oben
beschrieben, an die Zähne 24a gedrückt und federnd damit in Eingriff gebracht. Die
Tragewelle 30a der Drehplatte 30 ist an der Vorderseite der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3
und in der Nähe der Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 angeordnet.
Die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 ist in der Längsrichtung so steif, dass sie
verhindert, dass sich das Wickelrad 24 entgegengesetzt zur Pfeilrichtung A zum Aufwickeln
des Fotofilms dreht. Die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25a wird durch die Kraft des Wickelrades
24 zwangsläufig in geringem Maße in der Pfeilrichtung D verformt. Sollte die
Verformung zu stark sein, hat die Kraft des Wickelrades 24 keine Auswirkung auf die
Rücklaufverhinderungs-Klaue 25, die weiter leicht in der Pfeilrichtung D verformt werden
würde. Die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 würde dann nicht ordnungsgemäß
funktionieren, da sich das Wickelrad 24 ungehindert umgekehrt drehen würde.
Eine herkömmliche mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit wies einen Regulierzapfen an
der oberen Wand 8a auf, um zu verhindern, dass sich die Rücklaufverhinderungs-Klaue
25 in der Pfeilrichtung D bewegt. Die vorliegende Erfindung kann jedoch keinen
derartigen Regulierzapfen an der oberen Wand 8a aufweisen, da die Drehplatte 30 statt des
Regulierzapfens angebracht werden muss. Bei der vorliegenden Erfindung wird die
Tragewelle 30a der Drehplatte 30 zum Regulieren der Rücklaufverhinderungs-Klaue 25
eingesetzt, d. h. die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 kommt mit der Tragewelle 30a in
Kontakt, wenn sie durch die Drehung des Wickelrades 24 entgegengesetzt zur
Wickelrichtung in der Pfeilrichtung D verschoben wird. Durch die Tragewelle 30a wird das
Wickelrad 24 zuverlässig an der Drehung entgegengesetzt zur Wickelrichtung gehindert.
Eine Abdeckplatte 45 ist an der Oberseite der Aufnahmebelichtungseinheit 40
angebracht. Die Abdeckplatte 45 weist Löcher 45a und 45b zum Einführen der Nockenwelle
42 bzw. der Welle 43 auf. Die Löcher 45a und 45b tragen die Nockenwelle 42 und die
Welle 43 axial ohne Verschiebung, so dass die Aufnahmenzähler-Platte 44 mit dem mit
einem Zahn versehenen Rad 42a in Eingriff gehalten wird. Eine Linse 45c ist im Inneren
eines Fensters in der Abdeckplatte 45 angeordnet, das sich auf der Aufnahmenzähler-
Platte 44 befindet. Die Linse 45c liegt einem Anzeigefenster (nicht dargestellt)
gegenüber, das in einer Oberseite des Gehäuses 2 ausgebildet ist. Die Linse 45c vergrößert
die Zahlen der Aufnahmenzähler-Platte 44, um die Betrachtung der Aufnahmenzähler-
Platte 44 von außen zu erleichtern. Die Bezugszeichen 46a und 46b kennzeichnen
Eingriffshaken zum Befestigen der Abdeckplatte 45 an der Aufnahmebelichtungseinheit 40.
Ein Aufnahmeloch 45d ist in der Abdeckplatte 45 ausgebildet und nimmt ein oberes
Ende der Tragewelle 30a beim Einführen auf. Das Aufnahmeloch 45d trägt das obere
Ende der Tragewelle 30a so, dass ein Fuß der Tragewelle 30a selbst dann nicht bricht,
wenn ungewollt erhebliche Kraft von der Rücklaufverhinderungs-Klaue 25a in der
Pfeilrichtung D wirkt.
Es ist anzumerken, dass die Tragewelle 30a Kraft von der Rücklaufverhinderungs-Klaue
25a lediglich in der Pfeilrichtung D aufnimmt. Es ist möglich, statt des Aufnahmelochs
45d ein Aufnahmeloch 45e auszubilden, das nach hinten offen ist, wie dies in Fig. 13
dargestellt ist. Es ist des Weiteren möglich, dass die Abdeckplatte 45 einen Hilfs-
Regulierzapfen 45f aufweist, der nach unten vorsteht und mit der
Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 in Kontakt kommt, wenn die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 durch
Drehung des Wickelrades 24 entgegengesetzt zur Wickelrichtung in der Pfeilrichtung D
verschoben wird. Dies hat den Vorteil, dass eine Position des Regulierzapfens 45f
unabhängig von der Drehplatte 30 und unter dem Aspekt der Auswirkung auf die Position
der Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 bestimmt werden kann. Es ist natürlich auch
möglich, die Tragewelle 30a an der Drehplatte 30 wegzulassen, wenn der Regulierzapfen
45f eingesetzt wird.
Die Funktion der oben beschriebenen Vorrichtung wird im Folgenden beschrieben. Der
Zusammenbau des Gehäuses 2 wird bis auf die Anbringung der hinteren Abdeckung 5
und das Einlegen der Fotofilmkassette 10 in einem beleuchteten Raum ausgeführt. Die
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 wird mit der Vorderseite nach oben oder nach unten
ausgerichtet transportiert. Die Haltestange 35, die Drehplatte 30, das Wickelrad 24, die
Aufnahmebelichtungseinheit 40 und die Blitzvorrichtung werden angebracht.
Die Haltestange 35 wird an einer Vorderseite der Kassettenaufnahmekammer 8
angebracht. Es ist ohne weiteres möglich, die Haltestange 35 an der
Kassettenaufnahmekammer 8 anzubringen, da die Haltestange 35 lediglich unter Druck zwischen die
Führungshaken 36a und zwischen die Führungshaken 36b eingeführt werden muss. Beide
Anschlagvorsprünge 35b und 35c sind zwischen den Führungshaken 36a und 36b
angeordnet. Das obere Ende 35d wird so angeordnet, dass es über die obere Wand 8a
vorsteht. Die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 mit der angebrachten Haltestange 35 wird zu
einer Station zum Montieren der Drehplatte 30 befördert. Vorzugsweise wird die
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 auf eine Palette aufgelegt und wird die Haltestange 35 stationär
von einer Tragevorrichtung getragen, wenn die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 transportiert
wird, um zu verhindern, dass die Haltestange 35 verschoben wird.
Beim Anbringen der Drehplatte 30 wird die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 elastisch
nach hinten verformt. Die Keilwelle 32 der Drehplatte 30 wird in das Durchgangsloch 33
hineingepresst, das in der oberen Wand 8a ausgebildet ist. Die Eingriffshaken 32b der
Keilwelle 32 werden verformt und können leicht eingeführt werden. Die Eingriffshaken
32b der Keilwelle 32 werden, wie in Fig. 6 dargestellt, mit dem Inneren der oberen Wand
8a in Eingriff gebracht. Selbst wenn die Drehplatte 30 beim Transport Stoß oder
Schwingung ausgesetzt ist, fällt die Drehplatte 30 nicht von der oberen Wand 8a der
Kassettenaufnahmekammer 8 ab.
Der Dreh-Schraubenfederabschnitt 34a der Dreh-Schraubenfeder 34 wird auf die
Tragewelle 30a aufgepasst, wobei die Drehplatte 30 in einer geeigneten Winkelposition
ausgerichtet ist. Der Armabschnitt 34b wird an dem Zapfen 8b der oberen Wand 8a
angelegt. Der Armabschnitt 34c wird an den Sicherungszapfen 30b der Drehplatte 30
angelegt. Die Drehplatte 30 wird durch die Spannung der Dreh-Schraubenfeder 34 in der
Pfeilrichtung B gedreht, kommt mit dem oberen Ende 35d der Haltestange 35d in
Kontakt und wird an Drehung gehindert. Die Dreh-Schraubenfeder 34 wird ausreichend aus
einer freien Position verschoben und spannt die Drehplatte 30 in der Pfeilrichtung B. Die
Keilwelle 32 wird in die vorgegebene Winkelposition gebracht, die mit der Winkelposition
des Keillochs 18 der offenen Position des Öffnungsverschlusses 14 verbunden ist. Es ist
anzumerken, dass es möglich ist, die Dreh-Schraubenfeder 34 an der Drehplatte 30
anzubringen, bevor die Kassettenaufnahmekammer 8 an der Drehplatte 30 angebracht
wird.
Nach dem Anbringen der Dreh-Schraubenfeder 34 wird das Wickelrad 34 in dem
vorgegebenen Winkel positioniert. Die Keilwelle 34b wird in das Durchgangsloch 26
hineingedrückt. Die Eingriffsklauen 24c der Keilwelle 24b werden durch den Ausschnitt 24d
verformt, um das Einführen der Keilwelle 24b zu erleichtern. Die Eingriffsklauen 24c werden
mit dem Inneren der oberen Wand 8a in Eingriff gebracht. Das Wickelrad 24 wird selbst
dann in der Position eingeführt, wenn von außen Stoß oder Schwingung darauf wirken.
Die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 wird federnd mit den Zähnen 24a des Wickelrades
24 in Eingriff gebracht. Das Wickelrad wird selbst dann, wenn Stoß oder Schwingung
darauf wirken, an Drehung gehindert. Es ist möglich, die Winkelposition zum Zeitpunkt
der Montage aufrechtzuerhalten.
Nach dem Anbringen des Wickelrades werden die Aufnahmebelichtungseinheit 40, an
der der Sucher 41, die Nockenwelle 42 und die Aufnahmenzähler-Platte 44 angebracht
sind, an der Vorderseite der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht. Die Abdeckplatte
45 wird in der Aufnahmebelichtungseinheit 40 angebracht, um die Nockenwelle 42, die
Welle 43 und die Tragewelle 30a in den Löchern 45a bzw. 45b und dem Aufnahmeloch
45d zu halten. Dann wird die Blitzvorrichtung daran angebracht. Eine Trockenzelle für
die Blitzvorrichtung wird unter der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 eingeführt. Die vordere
Abdeckung 4 wird an der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht, um die Vorderseite
der Blitzvorrichtung und der Batterie abzudecken. Es ist anzumerken, dass es möglich
ist, die Trockenzelle nach dem Einlegen der Fotofilmkassette 10 einzuführen.
Nach dem Anbringen der vorderen Abdeckung 4 wird die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 zu
einer Dunkelraumstation transportiert, um die Fotofilmkassette 10 einzulegen. Die
Winkelposition des Keillochs 13a der Spule 13 wird fest eingestellt. Der Öffnungsverschluss
14 wird in die offene Position gebracht. Die Kassette 11 wird über den Boden nach oben
in die Kassettenaufnahmekammer 8 eingeführt.
Das Wickelrad 24 wird durch die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 während des
Transports an Drehung gehindert. Die Keilwelle 24b nimmt die vorgegebene Winkelposition
ein. Die Drehplatte 30 kann beim Transport Stoß oder Schwingung ausgesetzt sein und
entgegengesetzt zur Pfeilrichtung B gedreht werden. Durch die Spannung der Dreh-
Schraubenfeder 34 wird jedoch die Drehplatte 30 in der Pfeilrichtung B gedreht und führt
sie in die vorgegebene Winkelposition zurück, um sie mit der Haltestange 35 zu halten.
Die Drehplatte 30 wird durch das obere Ende 35d gehalten und an Drehung in der
Pfeilrichtung B aus der Winkelposition gehindert.
Die Winkelpositionen des Wickelrades 24 und der Drehplatte 30 machen keine
Einstellung erforderlich. Die Kassette 11 kann leicht in die Kassettenaufnahmekammer 8
eingelegt werden, indem die Keilwelle 24b mit dem Keilloch 13a in Eingriff gebracht wird
und die Keilwelle 32 mit dem Keilloch 18 in Eingriff gebracht wird.
Der Fotofilm 12 wird aus der Kassette 11 herausgezogen und als Rolle aufgewickelt, die
in eine Rollenkammer (nicht dargestellt) in der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3
eingeschlossen wird. Die Rollenkammer an sich ist im US-Patent 5,452,036 offenbart. Die hintere
Abdeckung 5 wird hinter der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht. Der Bodendeckel
7 wird um den Scharnierabschnitt 5a (siehe Fig. 1) geschwenkt, um die Austrittsöffnung
der Kassettenaufnahmekammer 8 zu schließen. Der Bodendeckel 7 wird geschlossen.
Der Stangenhaken 35a der Haltestange 35 wird mit dem Eingriffshaken 7b des
Bodendeckels 7 in Eingriff gebracht. Die Verschiebung der Haltestange 35 nach oben
entgegengesetzt zu der Pfeilrichtung C in Fig. 7 wird durch den Kontakt des
Anschlagvorsprungs 35b der Haltestange 35 mit den Führungshaken 36a eingeschränkt. Der
Stangenhaken 35a ist zuverlässig mit dem Eingriffshaken 7b in Eingriff.
Der Bodendeckel 7 ist vollständig geschlossen. Das untere Ende der Haltestange 35 ist
mit dem Bodendeckel 7 in Kontakt. Die Haltestange 35 wird an Verschiebung nach
unten gehindert. Das obere Ende 35d wird über die obere Wand 8a vorstehend gehalten.
Die Drehplatte 30 wird gehalten, wenn der Öffnungsverschluss 14 in die offene Position
gebracht wird. Der Bodendeckel 7 ist geschlossen und schirmt das Innere der Fotofilm-
Aufnahmeeinheit 3 gegenüber Umgebungslicht ab, so dass das Gehäuse fertiggestellt
ist. Das Gehäuse 2 wird in einen beleuchteten Raum transportiert, bezüglich der
Funktion verschiedener Teile untersucht und dann mit einer Papphülle 6 versehen, so dass die
mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit als fertiges Produkt vorliegt.
Die mit Objektiv versehene Fotofilmeinheit wird einem Benutzer verkauft und zum
Belichten des Fotofilms 12 verwendet. Nachdem sämtliche Aufnahmen gemacht worden
sind, wird das Wickelrad 24 in der Wickelrichtung des Pfeils A gedreht, um einen
belichteten Abschnitt des Fotofilms 12 in die Kassette 11 zu wickeln. Selbst wenn der
Benutzer Drehkraft auf das Wickelrad 24 entgegengesetzt zu der Wickelrichtung ausübt,
wird die Kraft über die Zähne 24a durch die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25
aufgenommen, die ihrerseits das Wickelrad 24 daran hindert, sich in der Pfeilrichtung A zu
drehen. Wenn die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 federnd in der Pfeilrichtung D
verformt wird, wird die Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 mit der Tragewelle 30a in Kontakt
gebracht und an weiterer Verformung gehindert. Dementsprechend wird die
Rücklaufverhinderungs-Klaue 25 nicht soweit verschoben, dass umgekehrte Drehung des
Wickelrades 24 möglich ist. Das obere Ende der Tragewelle 30a wird von dem
Aufnahmeloch 45d getragen und wird selbst dann nicht gebrochen, wenn große Kraft darauf
ausgeübt wird.
Nachdem die zur Verfügung stehenden Aufnahmen auf dem Fotofilm 12 belichtet
worden sind, wird der vorbereitende Vorgang ausgeführt, der zwangsläufig vor dem
Entnehmen der Kassette 11 stattfinden muss. Das Wickelrad 24 wird kontinuierlich in der
Pfeilrichtung A gedreht. Der Fotofilm 12 einschließlich des Anfangsstücks wird in der
Kassette 11 aufgenommen. Der im Besitz der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit
befindliche Benutzer gibt sie bei einer Fotoverarbeitungseinrichtung eines Fotolabors ab
und weist sie an, den Fotofilm zu entwickeln und fotografische Abzüge herzustellen. Es
ist möglich, dass das Wickelrad 24 nicht von dem Benutzer, sondern von der
Fotoverarbeitungseinrichtung durchgängig gedreht wird. Vorteilhafterweise wird das Wickelrad 24
selbst dann in dem Fotolabor gedreht, wenn der Benutzer es bereits gedreht hat, um
sicherzugehen, dass der Fotofilm 12 in der zu entnehmenden Kassette 11 enthalten ist.
In dem Fotolabor wird der Bodendeckel 7 der abgegebenen, mit Objektiv versehenen
Fotofilmeinheit geöffnet, um die Kassette 11 mit dem Fotofilm 12 zu entnehmen. Um
den Bodendeckel 7 zu öffnen, wird ein Teil der Papphülle 6 außerhalb des
Bodendeckels 7 aufgerissen. Der Bodendeckel 7 wird mit einem Schraubenzieher geöffnet,
indem er um einen Scharnierabschnitt 5a herumgeschwenkt wird.
Der Bodendeckel 87 wird leicht geöffnet. Die Haltestange 35 wird über den
Eingniffshaken 7b und den Stangenhaken 35a in der Pfeilrichtung C nach unten geschoben. Der
angetriebene Vorsprung 31 wird, wie in Fig. 9 dargestellt, aus dem Halt durch das obere
Ende 35d gelöst. Durch die Spannung der Dreh-Schraubenfeder 34 dreht sich die
Drehplatte 30 in der Pfeilrichtung B. Die Keilwelle 32 der Drehplatte 30 dreht sich in der
Pfeilrichtung B. Der Öffnungsverschluss 14 wird durch das Zusammenwirken der Keilwelle
32 und des Keillochs 18 in die geschlossene Position gedreht. Der Öffnungsverschluss
14 wird, wie in Fig. 10 dargestellt, unverzüglich in die geschlossene Position gedreht.
Während der Öffnungsverschluss 14 die geschlossene Position einnimmt, schützt der
Lichtabschirmungsrand 7a des Bodendeckels 7 das Innere der
Kassettenaufnahmekammer 8 vor Umgebungslicht. Der Fotofilm 12 wird während dieses Öffnungsvorgangs
nicht belichtet.
Der angetriebene Vorsprung 31 wird aus dem Halt durch das obere Ende 35d gelöst.
Der Öffnungsverschluss 14 wird in die geschlossene Position gedreht. Dann kommt der
Anschlagvorsprung 35c mit den Führungshaken 36b in Kontakt. Dem Vorgang des
Öffnens des Bodendeckels wird Widerstand entgegengesetzt. Wird weiter Kraft auf den
Bodendeckel 7 ausgeübt, wird der Eingriffshaken 7b gebrochen bzw. der Stangenhaken
35a von dem Eingriffshaken 7b gelöst oder die Führungshaken 36b werden gebrochen,
um die Haltestange 35 nach unten zu ziehen. Der Bodendeckel 7 wird vollständig
geöffnet, so dass die Austrittsöffnung der Kassettenaufnahmekammer 8 offen liegt. Die
Kassette 11 wird über den Boden der Kassettenaufnahmekammer 8 aus dieser entnommen.
Der Öffnungsverschluss 14 wird mit der Arretierklaue 21 arretiert. Selbst wenn Stoß
oder Schwingung während des Entnehmens auf den Öffnungsverschluss wirken, dreht
sich der Öffnungsverschluss 14 nicht in die offene Position. Der enthaltene Fotofilm 12
wird, da der Öffnungsverschluss 14 geschlossen ist, vor Umgebungslicht geschützt,
während die Kassette 11 mit dem Fotofilm 12 aus der Kassettenaufnahmekammer 8
entnommen wird.
Fig. 15 stellt eine weitere bevorzugte Ausführung dar, bei der eine Haltestange an
unbeabsichtigter Bewegung gehindert wird. Elemente, die denen der oben stehenden
Ausführung gleichen, sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. Eine
Haltestange 50 wird von den Führungshaken 36a und 36b verschiebbar getragen. Ein
Stangenhaken 50a an einem unteren Ende der Haltestange 50 wird mit einem
Eingriffshaken 7c des Bodendeckels 7 in Eingriff gebracht. Wenn der Bodendeckel 7 geöffnet
wird, wird die Haltestange 50 in der Pfeilrichtung C nach unten geschoben.
Ein oberes Ende 50b der Haltestange 50 steht über der oberen Wand 8a vor. Die
Haltestange 50 ist an einer Position angebracht, an der sie den angetriebenen Vorsprung
31 der Drehplatte 30 in einer Winkelposition hält, die mit der offenen Position des
Öffnungsverschlusses 14 verbunden ist. Die Haltestange 50 weist Anschlagvorsprünge 50c
auf, die unter den Führungshaken 36b und quer zu der Haltestange 50 vorstehen, so
dass sie eine Breite aufweisen, die größer ist als ein Zwischenraum zwischen den
Führungshaken 36b. Vor dem Eingriff des Eingriffshakens 7c mit dem Stangenhaken 50a
hindern die Anschlagvorsprünge 50c die Haltestange 50 am Gleiten nach oben. Nach
dem Anbringen der Haltestange 50 hindern die Anschlagvorsprünge 50c die
Haltestange 50 am Gleiten nach oben, wenn während des Transports Stoß oder Schwingung
wirken.
Die Haltestange 50 weist weitere Anschlagvorsprünge 50d auf, die an einer Position
über den Führungshaken 36b und quer zu der Haltestange 50 vorstehen, so dass sie
eine Breite aufweisen, die größer ist als ein Zwischenraum zwischen den
Führungshaken 36b. Die Breite, die durch die Anschlagvorsprünge 50d gebildet wird, nimmt von den
Führungshaken 36b aus nach oben zu. Wenn die Haltestange 50 nach unten gezogen
wird, um den Bodendeckel 7 zu öffnen, spreizen die Anschlagvorsprünge 50d die
Führungshaken 36b elastisch horizontal und erzeugen einen Widerstand, gegen den die
Haltestange 50 nach unten gleitet, wobei die Anschlagvorsprünge 50d die Haltestange
50 in Reaktion auf eine starke Kraft gleiten lassen, mit der die Haltestange 50 nach
unten gezogen wird. Die Anschlagvorsprünge 50d hindern jedoch die Haltestange 50 am
Gleiten, wenn eine schwache, nach unten gerichtete Kraft auf die Haltestange 50 wirkt.
Wenn die Haltestange 50 durch Stoß von außen oder Schwingung nach unten bewegt
wird, so dass die Anschlagvorsprünge 50d die Führungshaken 36b spreizen, wird die
Rückstellkraft der Führungshaken 36b durch die Anschlagvorsprünge 50d in eine nach
oben gerichtete Kraft für die Haltestange 50 umgewandelt. Die Anschlagvorsprünge 50d
stabilisieren daher die Position der Anbringung der Haltestange 50 gegenüber Stoß oder
Schwingung beim Transport.
Die Anschlagvorsprünge 50c und 50d hindern die Haltestange 50 im Zusammenwirken
mit den Führungshaken 36b am Gleiten nach oben oder nach unten bei Schwingung
oder Stoß während des Transports, so dass die Haltestange 50 in der montierten
Position gehalten wird. Ein oberes Ende der Anschlagvorsprünge 50d hat eine Breite, die
nach oben hin abnimmt. Nachdem die Haltestange 50 eine Position erreicht hat, in der
sie von der Drehplatte 30 gelöst wird, ist es möglich, die Haltestange 50 zu verschieben
und den Bodendeckel 7 leicht und problemlos zu öffnen.
Es ist auch ohne eine Tragevorrichtung möglich, die Haltestange 50 während des
Transports, bei dem Stoß oder Schwingung auftreten, in der montierten Position zu
halten. Sollte die Haltestange 50 nach unten gleiten, würde die Haltestange 50 von der
Drehplatte 30 gelöst. Dies würde es unmöglich machen, die Kassette 11 einzulegen. Die
Anschlagvorsprünge 50d der vorliegenden Erfindung beseitigen dieses Hindernis jedoch
zuverlässig. Die Anbringung der Haltestange 50 ist auch bei der vorliegenden
Ausführung wie bei der vorangegangenen bevorzugten Ausführung einfach. Die Haltestange
50, die gemäß der vorliegenden Ausführung geformt ist, ermöglicht es, Verschiebung
der Haltestange 50 zwischen den Führungshaken 36b zu verhindern, ohne dass die
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 mit Verhinderungsabschnitten versehen werden muss.
Beim Entnehmen der Kassette 11 wird der Bodendeckel 7 wie bei der oben stehenden
Ausführung geöffnet. Der Eingriffshaken 7b verschiebt die Haltestange 50 in der
Pfeilrichtung C über den Stangenhaken 50a. Die Anschlagvorsprünge 50d spreizen die
Haken 36b elastisch und werden von den Führungshaken 36a weg nach unten bewegt,
während die Haltestange 50 nach unten gleitet. Der angetriebene Vorsprung 31 wird
aus dem Halt des oberen Endes 50b gelöst. Die Drehplatte 30 wird durch die Dreh-
Schraubenfeder 34 in der Pfeilrichtung B gedreht und dreht den Öffnungsverschluss 14
aus der offenen Position in die geschlossene Position. Der Bodendeckel 7 wird
vollständig geöffnet. Die Kassette 11 wird aus der Kassettenaufnahmekammer 8 entnommen.
Statt der Anschlagvorsprünge 50d können halbkugelförmige Vorsprünge ausgebildet
werden, die an der Haltestange 50 in ihrer Breitenrichtung vorstehen, um Gleiten der
Haltestange 50 nach oben beim Wirken von Stoß zu vermeiden und Gleiten nach unten
zu ermöglichen, wenn der Bodendeckel 7 geöffnet wird. Die Haltestange 50 kann auch
halbkugelförmige Vorsprünge aufweisen, die auf die Kassettenaufnahmekammer 8 zu
vorstehen. Wenn das obere Ende 50b eine Position einnimmt, in der der angetriebene
Vorsprung 31 gehalten wird, können die halbkugelförmigen Vorsprünge einschnappend
in Kerben aufgenommen werden, die in der Kassettenaufnahmekammer 8 ausgebildet
sind. Bei jeder dieser Strukturen ist es möglich, die Haltestange 50 einfach in einer
Montageposition zu halten.
Im Folgenden wird eine weitere bevorzugte Ausführung beschrieben, bei der eine Feder
zum Schieben einer Haltestange 50 genutzt wird. Elemente, die denen der obigen
Ausführungen gleichen, sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In Fig. 16 weist eine Haltestange 60 einen verdickten Abschnitt 60a mit einem größeren
Durchmesser auf. Die Haltestange 60 ist in eine zylindrische Schraubenfeder 61
eingeführt, die sich zwischen dem verdickten Abschnitt 60a und einem oberen Ende 60b
befindet. Der verdickte Abschnitt 60a weist einen Durchmesser auf, der größer ist als der
der zylindrischen Schraubenfeder 61. Drei Paare von Führungshaken 62, 63 und 64
sind vor der Kassettenaufnahmekammer 8 ausgebildet. Die zylindrische Schraubenfeder
61 befindet sich zwischen den Führungshaken 62 und 63. Die Haltestange 60 wird unter
Druck zwischen die Führungshaken 62, zwischen die Führungshaken 63 und zwischen
die Führungshaken 64 eingeführt. Die Führungshaken 62, 63 und 64 tragen die
Haltestange 60 in Längsrichtung verschiebbar.
Wenn die Haltestange 60 angebracht wird, kommt ein vorderes bzw. äußeres Ende der
zylindrischen Schraubenfeder 61 mit einer Unterseite der Führungshaken 62 in Kontakt.
Ein weiteres äußeres Ende der zylindrischen Schraubenfeder 61 kommt mit einem
oberen Ende des verdickten Abschnitts 60a in Kontakt. Die zylindrische Schraubenfeder 61
spannt die Haltestange 60 in der Richtung des Pfeils C. Es ist anzumerken, dass beim
Zusammensetzen der Haltestange 60 ein Abstandshalter 65 zwischen den verdickten
Abschnitt 60a und die Führungshaken 63 eingeführt wird, so dass das obere Ende 60b
über die Papphülle 6a hervorsteht. Vor dem Schließen eines Bodendeckels 66 (siehe
Fig. 17) hält das obere Ende 60b den angetriebenen Vorsprung der Halteplatte 30. Der
Abstandshalter 65 wird weggezogen, wenn der Bodendeckel 66 geschlossen ist.
Fig. 17 zeigt eine Unterseite der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit. Der
Bodendeckel 66 ist integral mit einer hinteren Abdeckung 67 ausgebildet und wird um einen
Scharnierabschnitt 67a in der Pfeilrichtung E aufgeschwenkt. Der Bodendeckel 66 weist
einen Lichtabschirmrand 66a auf, der das Innere der Kassettenaufnahmekammer 8 vor
Umgebungslicht schützt, bevor der Öffnungsverschluss 14 die geschlossene Position
einnimmt.
In Fig. 18 kommt, wenn der Bodendeckel 66 geschlossen wird, ein unteres Ende 60c
der Haltestange 60 mit der Innenfläche des Bodendeckels 66 in Kontakt. Das obere
Ende 60b steht gegen die Spannung der zylindrischen Schraubenfeder 61 um L3 über die
obere Wand 8a vor. Eine Unterseite des verdickten Abschnitts 60a ist um L4 von dem
unteren Ende 60c der Haltestange 60 entfernt. Die Führungshaken 63 weisen ein
oberes Ende auf, das um L5 von der Innenfläche des Bodendeckels 66 entfernt angeordnet
ist. Wenn der Bodendeckel 66 geschlossen wird, besteht ein Zwischenraum L6
zwischen den Führungshaken 63 und dem verdickten Abschnitt 60a, wobei L6 = L4 - L5.
Für den Abstand L6 gilt L6 > L3. Wenn die Haltestange 60 durch die zylindrische
Schraubenfeder 61 nach unten geschoben wird, und der Bodendeckel 66 offen ist, wird
das obere Ende 60b unter die Höhe der oberen Wand 8a eingezogen. In Reaktion auf
das Öffnen des Bodendeckels 66 wird der angetriebene Vorsprung 31 aus dem Halt
gelöst. Die Drehplatte 30 dreht sich und dreht den Öffnungsverschluss 14 in die
geschlossene Position.
Im Folgenden wird die Funktion der vorliegenden Ausführung beschrieben. Beim
Zusammensetzen der mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit wird der Abstandshalter 65
zwischen den verdickten Abschnitt 60a und die Führungshaken 63 eingeführt, wie dies
in Fig. 19 dargestellt ist. Die zylindrische Schraubenfeder 61 wird zusammengedrückt,
während die Haltestange 60 unter Druck zwischen die Führungshaken 62, zwischen die
Führungshaken 63 und zwischen die Führungshaken 64 eingeführt wird. Das obere
Ende 60b der Haltestange 60 wird während der Montage über die obere Wand 8a
vorstehend gehalten.
Die Drehplatte 30 und die Dreh-Schraubenfeder 34 werden dann an der
Kassettenaufnahmekammer 8 angebracht. Das obere Ende 60b steht über die obere Wand 8a vor.
Die Drehplatte 30 wird wie bei den oben stehenden Ausführungen in der vorgegebenen
Winkelposition angebracht. Dann werden das Wickelrad 24 und die
Aufnahmenbelichtungseinheit 40 an der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht, die in eine
Dunkelraumstation transportiert wird, in der die Fotofilmkassette 10 eingelegt wird. Wie bei den
oben stehenden Ausführungen werden das Wickelrad 24 und die Drehplatte 30 in ihren
Winkelpositionen gehalten, für die keine Einstellvorgänge erforderlich sind. Das Keilloch
13a in der Kassette 11 wird problemlos mit der Keilwelle 24b in Eingriff gebracht, und
zwar zur gleichen Zeit, zu der das Keilloch 18 problemlos mit der Keilwelle 32 in Eingriff
gebracht wird, bevor die Kassette 11 in die Kassettenaufnahmekammer 8 eingelegt
wird.
Nach dem Einlegen der Fotofilmkassette 10 in die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 wird die
hintere Abdeckung 67 an der Rückseite der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht. Der
Bodendeckel 66 wird geschlossen, um das Innere der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3
gegenüber Umgebungslicht abzuschirmen. Dann wird die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3
wieder zu einer Station in dem beleuchteten Raum transportiert. Der Abstandshalter 65 wird
von der Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 weggezogen. In Fig. 20 kommt die Innenfläche des
Bodendeckels 66 mit dem unteren Ende 60c der Haltestange 60 in Kontakt. Selbst ohne
den Abstandshalter 65 hindert die Spannung der zylindrischen Schraubenfeder 61 die
Haltestange 60 daran, in der Pfeilrichtung C nach unten zu gleiten. Das obere Ende 60b
hält die Halteplatte 30 so, dass der Öffnungsverschluss 14 die geschlossene Position
einnimmt. Dann wird die vordere Abdeckung 4 an der Vorderseite angebracht, um das
Gehäuse 2 fertig zu stellen.
Um die Kassette 11 nach den Belichtungen zu entnehmen, wird der Bodendeckel 66 mit
einem Schraubenzieher oder anderen Werkzeugen um den Scharnierabschnitt 67a
aufgeschwenkt. Entsprechend einem Maß der Öffnung des Bodendeckels 66 wird die
Haltestange 60 durch die Spannung der zylindrischen Schraubenfeder 61 nach unten
geschoben. Wenn die Haltestange 60 um eine Länge L3 verschoben wird, wird der
angetriebene Vorsprung 31, wie in Fig. 21 dargestellt, von dem oberen Ende 60b gelöst.
Durch die Spannung der Dreh-Schraubenfeder 34 wird die Drehplatte 30 in der
Pfeilrichtung B gedreht und dreht den Öffnungsverschluss 14 in die geschlossene Position.
Es ist anzumerken, dass, wenn der Öffnungsverschluss 14 die geschlossene Position
erreicht hat, die Kassettenaufnahmekammer 8 durch die Wirkung des
Lichtabschirmungsrandes 66a vor Umgebungslicht geschützt wird. Der Bodendeckel 66 ist
vollständig offen, so dass die Kassette 11 entnommen werden kann.
Bei der oben stehenden Ausführung wird der Bodendeckel 66 schwingend geöffnet. Die
vorliegende Erfindung kann bei einer mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit eingesetzt
werden, bei der ein Bodendeckel zwischen einer offenen und einer geschlossenen
Position verschoben werden kann. Vorzugsweise kommt, wenn der verschiebbare
Bodendeckel die Kassettenaufnahmekammer 8 vollständig verschließt, der verschiebbare
Deckel mit dem unteren Ende 60c der Haltestange 60 in Kontakt. Wenn der verschiebbare
Deckel halb in die offenen Position geschoben ist, so beispielsweise nach hinten, kann
sich ein unteres Ende der Haltestange aus dem Kontakt mit dem verschiebbaren Deckel
lösen oder in einem Ausschnitt aufgenommen werden, der in dem verschiebbaren
Deckel ausgebildet ist. Bei den obenstehenden Ausführungen ist die Haltestange 5U
zylindrisch, d. h., im Querschnitt gesehen, kreisförmig. Als Alternative dazu kann eine
Haltestange so geformt sein, dass sie, im Querschnitt gesehen, rechteckig ist oder andere
längliche Formen hat.
Im Folgenden wird eine weitere bevorzugte Ausführung beschrieben, bei der ein
Haltehebel, der schwenkbar angeordnet ist, ein Drehelement hält. Teile, die denen der oben
stehenden Ausführungen gleichen, sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In Fig. 22 weist eine Kassettenaufnahmekammer 70 eine Rückwand 71 auf. Ein Zapfen
71a unter der Rückwand 71 trägt einen Haltehebel 72 schwenkbar über ein Loch 72a.
Der Haltehebel 72 kann in der Pfeilrichtung F um den Zapfen 71a herum geschwenkt
werden. Der Haltehebel 72 enthält ein oberes Ende 73 und ein unteres Ende 74. Das
obere Ende 73 ist von den Zapfen 71a und über eine Oberseite 70a nach oben
gerichtet. Das untere Ende 74 ist in einer L-Form nach unten gebogen und kommt mit einem
Bodendeckel 75 in Kontakt. Der Haltehebel 72 ist so geformt, dass ein Drehradius des
oberen Endes 73 größer ist als der des unteren Endes 74. Wenn das untere Ende 74
geringfügig bewegt wird, wird ein Ende des oberen Endes 73 stärker geschwenkt bzw.
bewegt.
Eine Drehplatte 76 weist einen angetriebenen Vorsprung 77 auf, der nach hinten
vorsteht und von einer Dreh-Schraubenfeder 78 in der Pfeilrichtung B gespannt wird, mit
dem oberen Ende 73 in Kontakt ist und von ihm gehalten wird. Der Haltehebel 72 wird
durch die Drehplatte 76 gedrückt, die mit der Dreh-Schraubenfeder 78 verbunden ist.
Wenn der Bodendeckel 75 geschlossen ist, ist der Bodendeckel 75 mit dem unteren
Ende 74 in Kontakt und hindert den Haltehebel 72 daran, sich in der Pfeilrichtung F zu
drehen. Die Drehplatte 76 wird, wie in Fig. 22 dargestellt, in einer Position gehalten, in
der der Öffnungsverschluss 14 gegen die Dreh-Schraubenfeder 78 in der offenen
Position gehalten wird. Wenn der Bodendeckel 75 geöffnet wird, kann sich das untere Ende
74, wie in Fig. 23 dargestellt, auf die Unterseite zu bewegen. Die Drehplatte 76 bewirkt,
dass sich das obere Ende 73 in der Pfeilrichtung F dreht, bis es mit einem
Regulierzapfen 71b in Kontakt kommt. Die Drehplatte 76 wird von dem Bodendeckel 75 in der
Pfeilrichtung B gedrückt, so dass der angetriebene Vorsprung 77 mit dem oberen Ende 73 in
Eingriff kommt, und den Öffnungsverschluss 14 in die geschlossene Position dreht.
In Fig. 24 wird die Rückseite der Kassettenaufnahmekammer 8 mit einer hinteren
Abdeckung 79 abgedeckt, um Umgebungslicht von der Rückseite der
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 abzuschirmen. Die hintere Abdeckung 79 hält den Haltehebel 72 so, dass er nicht
herunterfällt. Die hintere Abdeckung 79 weist eine Öffnung auf, über die das untere
Ende 74 aus der Kassettenaufnahmekammer 70 nach unten austritt. Der Bodendeckel 75
wird in einer Längsrichtung des Gehäuses aufgeschwenkt. Bevor der
Öffnungsverschluss 14 in die geschlossene Position gedreht wird, wird das Innere der Kassettenaufnahmekammer
70 durch einen Lichtabschirmrand 75a vor Umgebungslicht geschützt.
Der Bodendeckel 75 weist eine Aufnahmefläche 75b auf, mit der das untere Ende 74 in
Kontakt kommt.
In Funktion wird bei der oben stehenden Ausführung der Haltehebel 72 zunächst an der
Rückseite der Kassettenaufnahmekammer 70 angebracht. Die Drehplatte 76 und die
Dreh-Schraubenfeder 78 werden dann angebracht. Die Drehplatte 76, die angebracht
ist, wird durch ein spezielles Werkzeug bzw. eine Vorrichtung in einer Winkelposition
gehalten, die mit einer offenen Position des Öffnungsverschlusses 14 verbunden ist, und
in gehaltenem Zustand transportiert.
Dann werden das Wickelrad 24 und die Aufnahmenbelichtungseinheit 40 montiert. Die
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 wird eine Dunkelraumstation transportiert. Die
Fotofilmkassette 10 wird eingelegt. Die Kassette 11 wird nach oben in die
Kassettenaufnahmekammer 70 eingeführt. Der abgezogene Fotofilm 12 wird über einen Bodenschlitz unter
einem Fotofilm-Durchlass 70b unterhalb von der Kassettenaufnahmekammer 70 in die
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 eingeführt (siehe Fig. 22). Nach dem Einlegen der
Fotofilmkassette 10 in die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 wird die hintere Abdeckung 79 hinter der
Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 angebracht, um die Rückseite der Fotofilm-Aufnahmeeinheit
3 einschließlich des Haltehebels 72 abzudecken.
Nachdem die hintere Abdeckung 9 angebracht worden ist, wird der Bodendeckel 75
geschlossen, um die Fotofilm-Aufnahmeeinheit 3 im Inneren lichtdicht zu halten. Die
Vorrichtung, die die Drehplatte 76 trägt, wird entfernt. In Fig. 22 kommt die Aufnahmefläche
75b mit dem unteren Ende 74 in Kontakt. Der Haltehebel 72 dreht sich nach dem
Entfernen der Vorrichtung nicht. Die Drehplatte 76 wird durch das obere Ende 73 gehalten
und hält den Öffnungsverschluss 14 in der geöffneten Position. Die vordere Abdeckung
4 wird an der Vorderseite angebracht, um so das Gehäuse 2 fertig zu stellen.
Um die Kassette 11 nach den Aufnahmen zu entnehmen, wird der Bodendeckel 75 mit
einem Schraubenzieher geöffnet. Wenn der Bodendeckel 75 geöffnet wird, kann sich
das untere Ende 74, wie in Fig. 23 dargestellt, nach unten bewegen. Der Haltehebel 72
wird, während die Drehplatte 76 auf ihn drückt, in der Pfeilrichtung F gedreht. Eine
Position des Eingriffs mit dem angetriebenen Vorsprung 77 und dem oberen Ende 73 ist, in
Fig. 23 gesehen, nach rechts verschoben. Die Drehplatte 76 wird durch die Dreh-
Schraubenfeder 78 in der Pfeilrichtung B gedreht. Dann wird der Öffnungsverschluss 14
in die geschlossene Position geschwenkt. Der Bodendeckel 75 wird vollständig geöffnet,
um die Kassette 11 zu entnehmen.
Die Kassette 11 kann entnommen werden, nachdem der Öffnungsverschluss 14 in
Reaktion auf den Öffnungsvorgang des Bodendeckels 75 die geschlossene Position
erreicht. Es ist anzumerken, dass ein verschiebbarer Bodendeckel, der nicht geschwenkt
werden kann, mit dem Haltehebel 72 eingesetzt werden kann. Vorzugsweise ist der
verschiebbare Bodendeckel so aufgebaut, dass das untere Ende 74 nicht mit dem
verschiebbaren Bodendeckel in Kontakt kommt, wenn der Bodendeckel geringfügig zur
Vorderseite hin bewegt wird.
Bei den obenstehenden Ausführungen wird der Bodendeckel 7 nach hinten
aufgeschwenkt. Der Bodendeckel 66 und der Bodendeckel 75 werden, von einem Benutzer
aus gesehen, nach rechts aufgeschwenkt, d. h. von der Mitte des Gehäuses seitlich weg.
Die vorliegende Erfindung kann bei einer mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit
eingesetzt werden, bei der ein Bodendeckel nach vorne oder auf die Mitte des Gehäuses zu
aufgeschwenkt wird.
Vorzugsweise ist eine Position des Kontaktes zwischen einem Bodendeckel und einer
Haltestange bzw. einem Haltehebel so weit wie möglich von einem
Schwenk-Drehmittelpunkt des Bodendeckels entfernt, damit der Hub der Haltestange bzw. des Haltehebels
und der Grad der Öffnung des Bodendeckels übereinstimmen. Die Haltestange bzw. der
Haltehebel sollte einen großen Hub aufweisen, um den Öffnungsverschluss fehlerfrei zu
schließen, während der Bodendeckel einen geringen Grad der Öffnung haben sollte, um
die Lichtdichtigkeit beim Vorgang des Schließens des Öffnungsverschlusses zu
gewährleisten.
Es wird eine weitere bevorzugte Ausführung beschrieben, bei der eine Haltestange um
ihre eigene Achse gedreht wird. Teile, die denen der oben stehenden Ausführungen
gleichen, sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In Fig. 25 und 26 kann ein Bodendeckel 80 in einer Hinten-Vorn-Richtung der
Kassettenaufnahmekammer 8 verschoben werden. Der Umfang des unteren Endes 80 weist
einen Lichtabschirmrand 82 auf, der in eine Nut 81 der Kassettenaufnahmekammer 8
passt, um das Innere der Kassettenaufnahmekammer 8 vor Umgebungslicht zu
schützen. Der Lichtabschirmrand 82 ist in der Hinten-Vorn-Richtung des hinteren Deckels 80
so groß, dass Licht im Zusammenwirken mit der Nut 81 abgeschirmt wird. Bevor der
Öffnungsverschluss 14 in Reaktion auf die Verschiebung des hinteren Deckels 80 nach
vorne in die geschlossene Position gedreht wird, wird die Kassettenaufnahmekammer 8
gegenüber Umgebungslicht abgeschirmt. Der Bodendeckel 80 weist einen
Deckelvorsprung 83 auf, der einen unteren Vorsprung 85b einer Haltestange 85 hält.
Die Haltestange 85 wird zwischen Führungshaken 86 eingeführt und außerhalb der
Kassettenaufnahmekammer 8 drehbar getragen. Die Haltestange 85 weist einen
verdickten Abschnitt auf, der einen größeren Durchmesser aufweist und sich zwischen
oberen und unteren der Führungshaken 86 befindet und die Haltestange 85 am Gleiten
nach oben oder nach unten hindert. Die Haltestange 85 weist einen oberen Vorsprung
85a auf, der den Lichtabschirmrand 82 der Nut 81 hält und den unteren Vorsprung 85 in
Eingriff mit dem Deckelvorsprung 83 bringt. Sowohl der obere Vorsprung 85a als auch
der untere Vorsprung 85b stehen in Bezug auf die Haltestange 85 radial vor.
Ein Drehplatte 87 wird durch eine Dreh-Schraubenfeder 88 drehend gespannt und ist so
angebracht, dass sie einen angetriebenen Vorsprung 89 mit dem oberen Vorsprung 85a
in Eingriff bringt. Der obere Vorsprung 85a wird durch den angetriebenen Vorsprung 89,
in Fig. 25 gesehen, nach rechts gedrückt. Während der Bodendeckel 80 die
Austrittsöffnung der Kassettenaufnahmekammer 8 vollständig verschließt, hält der
Deckelvorsprung 83 den unteren Vorsprung 85b, um den Bodendeckel 80, wie in Fig. 27
dargestellt, an Drehung zu hindern. Der obere Vorsprung 85a an der Oberseite der
Haltestange 85 hält den angetriebenen Vorsprung 89 und hält die Drehplatte 87 in einer
Winkelposition, die mit der offenen Position des Öffnungsverschlusses 14 verbunden ist.
Wenn der Bodendeckel 80 nach vom geschoben wird, wird der untere Vorsprung 85 aus
dem Halt durch den Deckelvorsprung 83 gelöst, wie dies in Fig. 28 dargestellt ist. Der
obere Vorsprung 85a wird durch die Drehplatte 87, die von der Dreh-Schraubenfeder 88
gespannt wird, in der Pfeilrichtung B gedrückt. Die Haltestange 85 dreht sich in der Pfeilrichtung
G. Der obere Vorsprung 85 dreht sich und löst den angetriebenen Vorsprung
89 aus dem Halt. Die Drehplatte 87 wird in der Pfeilrichtung B gedreht und dreht den
Öffnungsverschluss 14 in die geschlossene Position. Es ist anzumerken, dass die
Führungshaken 86 in Fig. 27 und 28 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt sind.
Um die Kassette 11 zu entnehmen, wird der Bodendeckel 80 nach vorn geschoben. Der
Deckelvorsprung 83 wird gleichfalls verschoben. Zum Beginn der Verschiebung des
.Bodendeckels 80 wird der untere Vorsprung 85b aus dem Halt durch den
Deckelvorsprung 83 gelöst. Der obere Vorsprung 85a wird durch den angetriebenen Vorsprung 89
der Drehplatte 87 gedrückt und in der Pfeilrichtung G gedreht. Die Drehplatte 87 dreht
sich in der Pfeilrichtung B. Der Öffnungsverschluss 14 wird in die geschlossene Position
gedreht. Der Bodendeckel 80 wird weiter nach vom geschoben, um die Austrittsöffnung
der Kassettenaufnahmekammer 8 vollständig zu öffnen. Die Kassette 11 wird
entnommen.
Bei der vorliegenden Ausführung kann der Bodendeckel verschoben werden. Jedoch
kann die Konstruktion der vorliegenden Erfindung auch mit einem schwenkbaren
unteren Deckel eingesetzt werden.
Bei den obenstehenden Ausführungen wird die Tragewelle, die an der Drehplatte
ausgebildet ist, in den Dreh-Schraubenfederabschnitt eingeführt. Als Alternative dazu ist es
möglich, dass ein Tragezapfen 92, der an der Oberseite der
Kassettenaufnahmekammer vorsteht, in einen Dreh-Schraubenfederabschnitt 90a einer Dreh-Schraubenfeder
90 eingeführt wird. Ein Arm der Dreh-Schraubenfeder 90 kann an einer Drehplatte 93
befestigt werden. Es ist auch möglich, eine zylindrische Schraubenfeder oder eine
Blattfeder statt der Dreh-Schraubenfeder einzusetzen.
Bei jeder der oben stehenden Ausführungen wird die Kassette entnommen, wenn der
Bodendeckel geöffnet ist. In Reaktion auf die Öffnungsbetätigung des Bodendeckels
wird der Öffnungsverschluss in die geschlossene Position gedreht. Die vorliegende
Erfindung kann bei mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheiten eingesetzt werden, die
einen hinteren Deckel oder einen seitlichen Deckel für die Kassettenaufnahmekammer
statt des Bodendeckels aufweisen. Die vorliegende Erfindung kann auch bei mit Objektiv
versehenen Fotofilmeinheiten eingesetzt werden, bei denen eine untere Wand des
Gehäuses bzw. eine hintere Abdeckung entfernt wird, um die Kassette zu entnehmen.
Bei jeder der oben stehenden Ausführungen ist der vorbereitende Vorgang, der
zwangsläufig dem Entnehmen der Kassette vorangeht, als der Vorgang des Öffnens des
Bodendeckels festgelegt. Die vorliegende Erfindung kann bei einer mit Objektiv
versehenen Fotofilmeinheit eingesetzt werden, bei der ein Öffnungsverschluss in Reaktion auf
andere vorbereitende Vorgänge, die zwangsläufig dem Entnehmen vorangehen, in die
geschlossene Position bewegt wird.
Die Belichtung einer letzten Aufnahme kann durch Betrachtung einer Drehposition der
Aufnahmenzähler-Platte 44 erfasst werden. Eine alternative Struktur zum Schließen
eines Öffnungsverschlusses kann so aufgebaut sein, dass sie in Reaktion auf die
Belichtung der letzten Aufnahme betätigt wird, wobei die Drehposition der
Aufnahmenzähler-Platte 44 überwacht wird. Eine weitere Struktur zum Schließen des Verschlusses
kann so aufgebaut sein, dass sie in Reaktion darauf betätigt wird, dass erfasst wird,
dass ein Maß der Drehung des Wickelrades einem Maß entspricht, das ausreicht, um
den gesamten Fotofilm in die Kassette zu wickeln.
Es ist möglich, ein Element an einer bestimmten geeigneten Position im Inneren eines
Fotofilm-Durchlasses anzuordnen, das das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein
von Fotofilm erfasst und statt der Aufnahmenzähler-Platte eingesetzt wird. Um einen
Öffnungsverschluss zu verschließen, wird erfasst, dass sich ein Anfangsstück des
Fotofilms an dem Erfassungselement vorbei bewegt hat. Die Drehung des Wickelrades wird
daraufhin überwacht, ob ihr Betrag so groß ist, dass der Fotofilm vollständig in die
Kassette gewickelt ist. Bei dieser Konstruktion ist es möglich, eine
Deckel-Arretiervorrichtung einzusetzen, um den Bodendeckel in der geschlossenen Position zu arretieren.
Die Arretiervorrichtung kann mit dem Öffnungsverschluss verbunden sein, d. h. der
Öffnungsverschluss kann in Reaktion auf das Entarretieren des Bodendeckels durch die
Arretiervorrichtung geschlossen werden.
Des Weiteren kann die vorliegende Erfindung bei einer mit Objektiv versehenen
Fotofilmeinheit eingesetzt werden, bei der ein Öffnungsverschluss in Reaktion auf den
Vorgang des Öffnens einer Deckel-Arretiervorrichtung geschlossen wird, die zwischen einer
geschlossenen Position in Eingriff mit dem Gehäuse zum Schließen des Bodendeckels
und einer entarretierten Position gedreht werden kann, in der sie von dem Gehäuse
getrennt ist, um Öffnen des Bodendeckels zu ermöglichen.
Bei der oben stehenden Ausführung wird der Fotofilm 12 in einer Produktionsstätte aus
der Kassette 11 herausgezogen und als eine Rolle durch eine externe Spule
aufgewickelt, so dass er in die Rollenkammer integriert wird. Die vorliegende Erfindung kann bei
einer mit Objektiv versehenen Fotofilmeinheit eingesetzt werden, die zwei Spulen
enthält, zu denen die Spule 13, die in der Kassette 11 enthalten ist, und eine weitere
gehören, die in der Rollenkammer angeordnet ist, um den Fotofilm 12 vor den Aufnahmen
aufzuwickeln.
Obwohl die vorliegende Erfindung vollständig anhand der bevorzugten Ausführungen
derselben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben wurde,
liegen für den Fachmann verschiedene Änderungen und Abwandlungen auf der Hand.
Daher sind diese Veränderungen und Abwandlungen, sofern sie nicht vom
Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abweichen, wie er in den Ansprüchen definiert ist, als
darin eingeschlossen zu betrachten.