Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von kaltfiltriertem Bier, wobei Bier durch ein Membranfilter filtriert wird, welches
nach Filtration gereinigt und zur neuerlichen Filtration eingesetzt wird.
Bier muß aufgrund der langen Vertriebswege entkeimt werden, um es
lagerfähig zu machen. Heutzutage wird das Bier zur Entkeimung in erster Linie pasteurisiert.
Dazu wird das Bier, z.B. in Flaschen oder Dosen abgefüllt, auf eine Temperatur
zwischen 62 und 68°C erhitzt, wodurch die Keime abgetötet werden.
Dieses Pasteurisieren ist jedoch energieaufwendig. Ferner hat es
den Nachteil, daß die zugeführte Energie chemische Reaktionen auslösen kann, die
das Produkt beeinträchtigen und nur schwer beherrschbar sind. Durch diese Reaktionen
kann z.B. der Geschmack des Produktes nachteilig verändert werden ("Pasteur-Geschmack"),
und es besteht darüberhinaus die Gefahr, daß sich unerwünschte Substanzen bilden.
Das Pasteurisieren ist somit ein relativ teures, energieaufwendiges und daher
umweltbelastendes, und unter Umständen qualitätsminderndes Entkeimungsverfahren.
Als weiteres Entkeimungsverfahren ist die Kaltfiltration bekannt.
Kaltfiltrierte Biere werden z.B. in USA, Japan und Korea als sogenannte "Draft-Biere"
angeboten. In Europa sind diese Biere verboten, da sie technische Enzyme enthalten.
Mit diesen technischen Enzymen wird einem Nachteil der Kaltfiltration entgegengesteuert,
der dieser Technik anhaftet: die rasche Verblockung des Filters. Diese Verblockung
ist auf Ablagerungen der aus dem Bier zu filtrierenden Stoffe auf der stromaufwärtigen
Seite des Membranfilters zurückzuführen. Die Ablagerungen lassen sich nur schwer
oder überhaupt nicht mehr vom Filter entfernen und reduzieren die Standzeiten des
Filters. Dies verteuert die Bierproduktion, da Membranfilter teuer sind.
Um die Standzeiten des Filters zu erhöhen, empfehlen die Hersteller
von Membranfiltern, die gebrauchten Membranen durch Behandeln mit Proteasen, Glucanasen
und Xylanasen, sowie mit Chemikalien, wie Tensiden, Säuren/Basen und mit Oxidationsmitteln,
zu reinigen und damit wieder einsatzfähig zu machen. Diese Reinigung kann beispielsweise
in zwei Stufen ablaufen, wobei in einer ersten Stufe mit den genannten Enzymen
und danach gegebenenfalls zusätzlich mit genannten Chemikalien gereinigt wird.
Eine beispielhafte Reinigungsprozedur sieht beispielsweise bei einer
Filterfläche von 320 m2 nach einer Filtrationsmenge von jeweils 5000
Hektoliter (hl) eine enzymatische Reinigung und nach jeweils 20000 hl zusätzlich
eine chemische Reinigung vor. Die typische Standzeit von derart gereinigten Filtern
mit der genannten Filterfläche ist etwa 100000 Hektoliter (hl).
Die vorbekannten Reinigungsprozeduren haben jedoch den Nachteil,
daß sie die Ablagerungen auf dem Filter nur ungenügend ablösen können, wodurch
die Reinigungswirkung mit zunehmendem Alter des Membranfilters stark abnimmt.
Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung
von Bier der eingangs erwähnten Art bereitzustellen, bei dem die oben beschriebenen
Probleme nicht auftreten und die Standzeiten der Membranfilter erhöht sind.
Die Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung von kaltfiltriertem
Bier, wobei Bier durch ein Membranfilter filtriert wird, welches Membranfilter
nach Filtration gereinigt und zur neuerlichen Filtration eingesetzt wird, erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß das Membranfilter zur Reinigung mit einem aprotisch polaren
Lösungsmittel in Kontakt gebracht wird.
Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß Membranfilter mit einem
aprotisch polaren Lösungsmittel besser gereinigt werden können, als dies mit herkömmlichen
Reinigungsmitteln, wie z.B. Proteasen, Xylanasen und Glucanasen bzw. Tensiden und
anderen Stoffen, gelingt. Mit der erfindungsgemäßen Reinigung läßt sich eine beträchtliche
Erhöhung der Standzeiten von Membranfiltern bei der Bierfiltration erzielen.
Im erfindungsgemäßen Verfahren werden als aprotisch polare Lösungsmittel
Dimethylsulfoxid, Dimethylformamid oder Tetrahydrofuran bevorzugt eingesetzt.
Dimethylsulfoxid wird bevorzugt in Gegenwart eines Alkalimetallhydroxids
eingesetzt.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
dadurch gekennzeichnet, daß das Lösungsmittel als Gemisch mit Wasser vorliegt,
und zwar am besten zwischen 30 und 100 Masse-%, bezogen auf die Gesamtmasse des
Gemisches.
Die Reinigung wird zweckmäßigerweise bis zu einem Zeitpunkt durchgeführt,
an dem sich das Strömungspotential bzw. das Zetapotential des Membranfilters bei
Betrieb nicht mehr ändert. Es hat sich gezeigt, daß das Strömungspotential, welches
sich am Membranfilter einstellt, bzw. das daraus errechenbare Zetapotential (siehe
unten) ein guter Indikator dafür ist, in welchem Ausmaß die das Membranfilter
verblockenden Substanzen bereits abgelöst wurden.
Im folgenden wird die Erfindung noch näher erläutert. Als Membranfilter
wurde ein Filter der Type NB aus Nylon 66 (Hersteller: Fa. Pall Filtrationstechnik
GmbH, Deutschland) eingesetzt. Ein derartiges Filter wird im Stand der Technik
zur Kaltfiltration von Bier häufig eingesetzt.
Um das Filtrationsverhalten eines Filters zu bestimmen, wurde der
sogenannte Membranfiltertest nach Esser angewandt (Monatszeitschrift für Brauerei,
25. Jahrgang, Nr. 6, Seiten 145-151, 1972). Dieser Test ist bei der Überprüfung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Filtrierbarkeit aussagekräftig.
Um das Filtrationsverhalten eines neuen, d.h. ungebrauchten, Membranfilters
zu bestimmen, wurde ein Druck-Filtrationsgerät (Typ SM 16526, 200 ml Füllinhalt;
Hersteller: Fa. Sartorius GmbH, Göttingen, DE) für ein Membranfilter aus Polyamid
Nylon 66 (47 mm; Porenweite 0,2 µm) verwendet.
Auf 0°C abgekühltes Bier wurde unter isobaren Bedingungen (1 bar)
durch das Filter gepreßt, wobei alle 10 Sekunden die Filtratmenge gewogen wurde.
Nachdem 200 g Filtrat erhalten worden waren, wurde der Versuch abgebrochen. Das
Ergebnis ist in der Figur 1 als Diagramm graphisch dargestellt.
Figur 1 zeigt, daß unter den oben angegebenen Bedingungen mit dem
ungebrauchten Filter nach etwa 210 Sekunden die 200 g Filtrat erhalten werden konnten.
Unter den gleichen Bedingungen wurde das Filtrationsverhalten eines
verblockten, d.h. gebrauchten, Filters untersucht. Das Ergebnis ist in der Figur
2 dargestellt, welche zeigt, daß selbst in 720 Sekunden nur etwa 60 g Filtrat gewonnen
werden konnten.
Das verblockte Filter wurde gemäß einem Verfahren des Standes der
Technik gereinigt, wobei das Filter zuerst enzymatisch und dann chemisch gereinigt
wurde, wie nachfolgend beschrieben ist.
Zur enzymatischen Reinigung wurde das verblockte Filter 1 Stunde
mit einer 1%igen wässerigen Lösung eines Gemisches von β-Glucanasen und Xylanasen
(P3-Ultrasil 65; Hersteller: Henkel) mit einem pH von 5 (eingestellt mittels einer
0,05%igen wässerigen Lösung eines Gemisches von Tensiden und einer sauren Komponente
(P3-Ultrasil 75; Hersteller: Henkel) bei einer Temperatur von 50°C behandelt. Anschließend
wurde diese Behandlung ein weiteres Mal vorgenommen.
Dann wurde das Filter mit einer 0,5%igen wässerigen Lösung eines
Gemisches von Tensiden, Glucanasen und Proteasen (P3-Ultrasil 62; Hersteller: Henkel)
mit einem pH von 9-9,5 (eingestellt mittels einer 0,15%igen wässerigen Lösung eines
Gemisches von Tensiden und einer alkalischen Komponente (P3-Ultrasil 91; Hersteller:
Henkel) bei einer Temperatur von 50°C 3 Stunden lang behandelt und danach mit warmem
Wasser (50°C) gespült.
Zur chemischen Reinigung wurde das Filter mit einer 1%igen wässerigen
Lösung eines Gemisches von Tensiden und einer sauren Komponente (P3-Ultrasil 75;
Hersteller: Henkel) bei 60°C 30 Minuten lang behandelt und dann mit frischem Wasser
gespült. Anschließend wurde das Filter mit einer wässerigen Lösung enthaltend
1% eines Gemisches von Tensiden und einer alkalischen Komponente (P3-Ultrasil 91;
Hersteller: Henkel) und 1% eines Gemisches von Tensiden und einem Sauerstoffspender
(P3-Ultrasil 05; Hersteller: Henkel) bei einer Temperatur von 60°C 30 Minuten lang
behandelt und danach mit frischem Wasser gespült. Dann wurde das Filter ein weiteres
Mal mit einer 0,5% igen wässerigen Lösung eines Gemisches von Tensiden und einer
sauren Komponente (P3-Ultrasil 75; Hersteller: Henkel) 30 Minuten lang behandelt
und dann so lange mit frischem Wasser gespült, bis das Spülwasser die elektrische
Leitfähigkeit von frischem Wasser erreicht hat.
Danach wurde das Filtrationsverhalten dieses gereinigten Filters
unter den oben angegebenen Bedingungen erneut untersucht. Das Ergebnis ist in der
Figur 3 dargestellt.
Figur 3 zeigt, daß sich das Filtrationsverhalten etwas verbessert
hat, da bereits nach etwa 600 Sekunden die 200 g Filtrat erhalten werden konnten.
Das gleiche verblockte Filter, dessen Filtrationsverhalten in der
Figur 2 dargestellt ist, wurde gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens gereinigt, wobei das Filter mit einem Dimethylsulfoxid-(DMSO)-Wasser-Gemisch
(50% DMSO, 49% Wasser, 1% KOH) mit einer Temperatur von 55°C 20 Minuten lang behandelt
wurde. Anschließend wurde das Filter mit heißem Wasser (60°C) sowohl in Filtrierrichtung
als auch gegen die Filtrierrichtung gespült. Dann wurde das Filter solange gewaschen,
bis das Spülwasser DMSO-frei war. Die DMSO-Freiheit wurde chromatographisch überprüft.
Mit diesem erfindungsgemäß gereinigten Filter wurde das Filtrationsverhalten
gemäß obigem Verfahren erneut getestet. Das Ergebnis ist in der Figur 4 dargestellt.
Figur 4 zeigt, daß bereits nach etwa 250 Sekunden 200 g Filtrat erhalten
werden konnten. Ähnlich gute Ergebnisse konnten auch mit anderen aprotischen polaren
Lösungsmitteln erzielt werden. Dies bedeutet eine wesentliche Verbesserung gegenüber
dem Stand der Technik (Figur 3). Das erfindungsgemäße Verfahren gestattet somit
eine wesentlich bessere Reinigung eines gebrauchten Membranfilters, als dies mit
Reinigungsverfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Mit dem erfindungsgemäßen
Reinigungsverfahren kann somit die Standzeit eines Membranfilters erhöht werden.
Bestimmung des Reinigungserfolges
Das Zetapotential von Membranfiltern wurde mit dem elektrokinetischen
Meßsystem EKA der Anton Paar GmbH, Österreich, bestimmt. Diese Messung beruht auf
der Methode des Strömungspotentials. Die Filter werden von einem Elektrolyt durchströmt,
und das Potential (Strömungspotential), das durch Abscheren von Gegenionen erzeugt
wird, wird mit Elektroden erfaßt, und mit dieser Meßgröße wird das Zetapotential
errechnet (siehe unten).
Die Meßzelle, mit welcher das Strömungspotential bzw. das Zetapotential
bestimmt wurde, ist in der Figur 5 schematisch dargestellt.
Die Bezugsziffer 1 bezeichnet die Meßzelle, in der das Membranfilter
2 in einer Filterhalterung 3, 4 aus Teflon verwerfungsfrei eingespannt ist. Die
Filterhalterung 3, 4 sind die Endstücke zweier Kolben 5 bzw. 6, die im zylindrischen
Teil 7 der Meßzelle 1 verschiebbar gelagert sind.
Die Endstücke 3, 4 der Kolben 5 bzw. 6 besitzen feine Bohrungen 10
und 11 für die zu filtrierende Flüssigkeit und drücken die perforierten Elektroden
8 und 9 gegen das Membranfilter 2. Die Elektroden 8 und 9 stehen mit den beiden
elektrischen Anschlüssen 12 und 13, die im Inneren der Kolben 5 und 6 verlaufen,
in Verbindung, sodaß das beim Durchströmen der Membran 2 aufgebaute Strömungspotential
gemessen werden kann. Die Elektroden sind bevorzugt Silber- bzw. Silberchloridelektroden,
die bei Stromdurchtritt eine geringe Polarisierung aufweisen. Die Kolben 6 und
7 sind in den Dichtungen 14 bzw. 15 so gelagert, daß sie einerseits verschiebbar
sind und andererseits keine Flüssigkeit aus der Meßzelle austreten kann.
Die zu filtrierende Flüssigkeit gelangt über die Zuleitung 16 in
den zylindrischen Teil 7 der Meßzelle 1, strömt durch die feinen Bohrungen 10 des
Kolbens 6, durch die Elektrode 8, wobei ein elektrisches Potential aufgebaut wird,
und durch das Membranfilter 2. Die filtrierte Flüssigkeit strömt durch die Elektrode
9, wobei ebenfalls ein Potential aufgebaut wird, passiert die feinen Bohrungen
11 des Kolbens und verläßt die Meßzelle durch die Ableitung 17.
Zur Bestimmung des Zetapotentials aus dem gemessenen Strömungspotential
bzw. Strömungsstrom ist zusätzlich noch (nicht dargestellt) die Messung der Druckdifferenz
in der Meßzelle zwischen Zuleitung 16 und Ableitung 17, der Leitfähigkeit der
zu filtrierenden Flüssigkeit und ihrer Viskosität erforderlich. Aus diesen Meßgrößen
errechnet sich das Zetapotential bekanntermaßen wie folgt:
Zetapotential = U / (Δp) &peseta; LF&peseta;η / (ε.ε0)
wobei U das Strömungspotential ist, Δp die Druckdifferenz bedeutet, LF die
Leitfähigkeit ist, η die Viskosität und εε0
die Dielektrizitätskonstante
ist.
Die Veränderung des Zetapotentials des Membranfilters mit zunehmender
Verblockung ist in der Figur 6 dargestellt. Diese Figur ist ein Diagramm, in welchem
als Ordinate das Zetapotential in Millivolt und als Abszisse der pH-Wert, bei
welchem das Zetapotential bestimmt wurde, aufgetragen ist. Der pH-Wert der Elektrolytlösung
(0,001 n wässerige KCl-Lösung) wurde mittels 0,1 n HCl bzw. mit 0,1 n NaOH eingestellt.
Die vorgegebene Druckdifferenz betrug 350 mbar.
Das Diagramm wurde erhalten, indem zunächst von einem neuen, d.h.
ungebrauchten, Membranfilter aus Polyamid (Type NB, Hersteller: Pall Filtrationstechnik
GmbH, D-6072 Dreieich 1, Deutschland) bei verschiedenen pH-Werten mit der oben
beschriebenen Meßzelle die Zetapotentiale bestimmt wurden.
Die Ergebnisse sind für das ungebrauchte Membranfilter als Kurve
"a" eingetragen. Es ist ersichtlich, daß das ungebrauchte Filter bei alkalischem
pH ein Zetapotential von etwa -18 mV aufweist, und daß das Zetapotential mit kleiner
werdendem pH ansteigt und bei einem pH von etwa 3 schließlich den Wert Null erreicht.
Die Kurve "b" zeigt die Abhängigkeit des Zetapotentials vom pH-Wert
des obigen Filters bei gleichen Meßbedingungen, wie sie oben angegeben sind, jedoch
nachdem es bereits zur Filtration von Bier eingesetzt wurde und aus diesem Grund
zum Teil verblockt ist. Wie ersichtlich, wird das Zetapotential durch die teilweise
Verblockung etwas angehoben und erreicht bei pH-Werten von etwa 7 nur mehr einen
Wert von etwa -15 mV.
Die Kurve "c" wurde für das gleiche Membranfilter aufgenommen, nachdem
es vollkommen verblockt war. Es ist ersichtlich, daß sich das Zetapotential mit
dem pH-Wert nur noch wenig ändert und selbst im alkalischen Bereich nicht kleiner
als etwa -2 mV wird.
Zur Überprüfung der erfindungsgemäßen Reinigung wird das Zetapotential
des zu reinigenden Filters bestimmt, wobei die Reinigung dann gut gelungen ist,
wenn das Zetapotential der gereinigten Membran möglichst weit in Richtung des
Zetapotentials der ungebrauchten Membran verschoben wurde.
Es ist dem Fachmann klar, daß sich im erfindungsgemäßen Verfahren
insbesondere Membranfilter gut eignen, deren Zetapotential sich in Abhängigkeit
vom Verblockungszustand genügend stark ändert. Dies festzustellen ist jedoch für
den Fachmann durch einfaches Ausprobieren leicht möglich.