Die Erfindung betrifft eine transportable Reinigungsvorrichtung für Wärmetauscher,
insbesondere Luftkonsationsanlagen.
Luftkondensationsanlagen (Lukos) werden als ein geschlossenes System zur Kondensierung
des Abdampfes bzw. des Überschußdampfes von Turbinenanlagen verwendet. Die
Gesamtkühlfläche ist für die produzierte Dampfmenge ausgelegt. Dabei wird von einem
bestimmten Wärmeübergang von der Kühlfläche in die Umgebungsluft ausgegangen. Der
Wärmeübergang bleibt jedoch nicht konstant. An den Kühlflächen kommt es außen zur
Verschmutzung. Die Verschmutzung wird unter anderem durch Blütenpollen, Laub,
Industrieabgase, Flugstäube verursacht und führt zu Belägen an den Kühlflächen. Dadurch
verschlechtert sich der Wärmeübergang.
Anfänglich auftretende Verunreinigungen können durch evtl. vorhandene Drehzahlreserven
der Lüfter ausgeglichen werden. Das hat bereits den Nachteil höheren Energieaufwandes zum
Betrieb der Anlage.
Eine weitere Verschmutzung kann nicht mehr kompensiert werden. Sie führt zu einer
Reduzierung des Wärmeüberganges und somit zu einer verminderten Kühlleistung für die
Dampfkonsation.
Infolge der nachlassenden Kühlwirkung steigt der Dampfdruck in der Abdampfleitung. Die
Turbine verliert an Leistung. Die Energieerzeugung des Generators verringert sich.
Üblicherweise reagieren die Anlagen darauf. Sind z. B. Turbinen für einen Abdampfdruck von
0,2 bar absolut ausgelegt, werden sie bei einem Anstieg des Dampfdruckes auf 0,8 bar durch
Überwachungseinrichtungen abgeschaltet.
Bei Wasserkühlern und Produktkühlern, wie sie vorzugsweise in der chemischen Industrie
vorkommen, finden sich die gleichen Probleme. Auch hier kann ein Nachlassen des
Wärmeüberganges anfänglich durch vorhandene Luftmengenreserven ausgegleichen werden.
Danach kommt es jedoch zu einem stetigen Temperaturanstieg im Wasserkreislauf oder
Produktstrom. Das führt in absehbarer Zeit zu einer Betriebsstörung.
Obige Zusammenhänge sind den Betriebsleuten hinlänglich bekannt.
Es liegt auf der Hand, daß der Verschmutzung der Kühlflächen durch Reinigung
entgegengewirkt wird.
Vorzugsweise wird die Reinigung manuell ausgeführt. Die Reinigungsarbeiten werden
zumeist den Reinigungskolonnen übertragen, denen auch sonstige Reinigungsarbeiten
unterliegen. Es besteht die Neigung, diese Arbeiten als Gesamtpaket zu vergeben. Bei allen
Reinigungsunternehmen stehen jedoch nur Hand-Dampfstrahlgeräte bzw.
Hochdruckwasserstrahlgeräte zur Verfügung. Der Erfolg der Arbeiten mit einem Handgerät ist
gering. Es wird nur der lose sitzende Schmutz abgespült. Hinzu kommt, daß die Kühlflächen
mehrlagig angeordnet sind bzw. aus Rippenkühlern mit sehr hohen Rippen bestehen. Bei
mehrlagigen Kühlrohren verursacht eine unsachgemäße Vorgehensweise bzw. der Einsatz von
ungeeignetem Gerät nur ein Lösen von Schmutz an der oberen Lage und ein Anlagern an
unteren Reihen/Lagen. Bei Kühlflächen mit hohen Rippen besteht die gleiche Gefahr. Auf
dem Wege kann der Kühlluft sogar der Durchtritt durch den Kühler versperrt werden.
Außerdem hat sich an Kühlern mit Aluminiumkühlrippen gezeigt, daß mit den
Hochdruckgeräten ganz leichte eine Beschädigung an den Rippen verursacht werden kann.
Der übermäßige Druck verbiegt die Rippen bei unsachgemäßer Beaufschlagung. Den
Betriebsleuten wird das nicht sofort deutlich, weil die Kühlflächen üblicherweise nicht
regelmäßig befahren, d. h. beobachtet werden. So ist nicht zu kontrollieren, wann und wer
welchen Schaden angerichtet hat und haben sich Situationen ergeben, in denen die Kühler
durch Reinigung unbrauchbar wurden.
Ein älterer Vorschlag sieht eine mobile Reinigungseinrichtungen mit einem rotierenden
Sprüharm vor, der entlang den Kühlrippen verfahren wird. Der Sprüharm ist mittig
drehbeweglich gelagert. An jedem Ende des Sprüharmes befindet sich eine Flachstrahldüse,
welche den Schmutz von den Kühlrippen sprühen sollen. Eine zuverlässige Reinigung der
Kühlflächen wird damit nicht erreicht, weil nur in einer Drehstellung genau quer zur
Rippenlängsrichtung ein genaues Eindringen der Strahlen in den Zwischenraum zwischen den
Kühlrippen erreicht wird. Bei weitergehender Drehung wird die Strahlrichtung zunehmend
ungünstig bis zu einer minimalen Reinigungswirkung. Danach wird die Reinigungswirkung
wieder besser, bis ein Optimum erreicht wird, in dem die Strahlen genau zwischen die
Kühlrippen dringen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Wirkungsgrad derartiger Einrichtungen zu
verbessern. Nach der Erfindung wird das mit Hilfe drehbeweglich angeordneter Düsen
erreicht, deren Drehstellung gegenüber den Kühlrippen während der Drehbewegung des
Sprüharmes im wesentlichen unverändert bleibt, während die Drehstellung der Düsen
gegenüber dem Sprüharm während dessen Drehbewegung verändert wird. Wesentliche
Veränderungen sind nach der Erfindung Schwenkbewegungen gegenüber der Längsrichtung
der Kühlrohre von mehr als 30 Grad. Vorzugsweise wird das Abweichen von der
Längsrichtung auf weniger als 10 Grad beschränkt.
Das kann mittels eines Drehantriebes der Düsen erreicht werden, der mit der Drehbewegung
des Sprüharmes elektrisch und/oder hydraulisch und/oder pneumatisch und/oder mechanisch
gekoppelt ist. Z. B. eignen sich Drehstrommotore oder Schrittschaltmotore als Antriebsmotore.
Es kann auch das unter Druck stehende Reinigungswassers in Verbindung mit einem am
Sprüharm befestigten Hydromotor genutzt werden. Die Koppelung der Düsendrehung ist rein
mechanisch besonders einfach, indem z. B ein Parallellenkergetriebe verwendet wird. Die
Düsen behalten ihre jeweilige Drehstellung bei, weil gleich lange umlaufende Gelenkstangen
verwendet werden, die am einen Ende mit dem Sprüharm gelenkig verbunden sind und die am
anderen Ende gelenkig mit den Düsen verbunden sind, wobei der Abstand der Gelenkstelle an
den Düsen der gleiche wie der Abstand der Gelenkstellen an dem Sprüharm ist und wobei die
Gelenkstangen zugleich so versetzt zueinander sind, daß sie sich aneinander vorbeibewegen
können. Dieses Parallellenkergetriebe ist von sogenannten Überschlagschaukeln abgeleitet,
auf denen vorzugsweise in stehender und bleibender horizontaler Benutzerstellung eine
Kreisbewegung/Überschlag der Schaukel erzeugt werden kann.
Eine andere mechanische Kopplung kann durch ein Getriebe, z. B. ein Zahnradgetriebe oder
über einen Riementrieb oder Kettentrieb erfolgen.
Die erfindungsgemäße Bauweise erlaubt es, einen der Lenker als Sprüharm für die
Wasserzuführung zu den Düsen zu nutzen. Die Wasserzuführung kann auch über flexible
Schläuche dargestellt werden, insbesondere, wenn an den Enden der Schläuche Drehgelenke
vorgesehen sind.
Wahlweise wird auch der wasserführende Sprüharm als Lenker genutzt.
Eine andere Koppelung sieht ein Zahradgetriebe in Form eines Planetengetriebes vor. Das
Sonnenrad sitzt auf der Achse des Sprüharmes. Die Planetenräder sitzen auf der Achse der
drehbeweglichen Düsen und kämmen zugleich mit dem Sonnenrad und einem konzentrisch
zum Sonnenrad angeordneten Zahnkranz, der angesprochenen Räder ringförmig umgibt. Bei
gleichen Teilkreisdurchmessern des Sonnenrades und der Planetenräder bleiben die Düsen in
der jeweils gewünschten Stellung.
Bei derartigen Reinigungsvorrichtungen können die Reinigungsdüsen, ihre Stellung und der
Reinigungsdruck den Kühlflächen angepaßt werden. Dadurch wird eine tatsächliche
Reinigung ohne die Gefahr einer Beschädigung möglich.
Ein anderer älterer Vorschlag sieht vor, daß eine Reinigungsvorrichtung für mehrere
Kühlflächen (Kühlregister) einer Anlage verwendet wird. Das wird mit Hilfe einer Fahranlage
erreicht. Die Fahranlage ähnelt einer Kranbahn, mit der die Vorrichtung von einer Kühlfläche
zur anderen umgesetzt wird.
Die stationären Reinigungsvorrichtungen und auch die umsetzbare Reinigungsvorrichtung
haben allerdings gemeinsam, daß zunächst ein erheblicher Investitionsaufwand getätigt
werden muß. Das steht naturgemäß dem Einsatz solcher Geräte entgegen.
Nach einem anderen älteren Vorschlag wird obigen Problemen dadurch begegnet, daß
- a) eine tragbare Reinigungsvorrichtung mit einem Fahrwagen geschaffen wird,
- b) der mehrere Kühlrohre oder auch mehrere Kühlregister übergreift und
- c) die Reinigungsvorrichtung eine Tragkonstruktion mit einem in Fahrrichtung des
Fahrwagens verlaufenden Profil besitzt und der Fahrwagen auf dem Profil
verfahrbar angeordnet ist
Dabei können auch zwei oder mehr Profile nebeneinander angeordnet sein. Die Verwendung
eines einzigen Profiles beinhaltet jedoch einen besonderen Schritt zu einer optimal leichten
und zugleich funktionssicheren Vorrichtung. Der Gewichtsvorteil eines einzigen Profiles ist
nicht ohne weiteres erkennbar, weil mehrere nebeneinander angeordnete Profile bei gleichem
Materialaufwand rechnerisch einen größeren Biegewiderstand als ein einziges Profil besitzen.
Gleichwohl kommt es nicht allein auf das größere Widerstandsmoment. Es kommt auch
darauf an, daß die Führungsrollen keine Deformierung der Rollflächen verursachen. Das führt
zu einer Mindestdicke der Rollflächen und Profile. Zwei mindestdicke Profile können einen
größeren Materialaufwand als ein einziges tragfähiges Profil zur Folge haben.
Vorzugsweise ist das Profil als Hohlprofil, auch als Kantprofil, ausgebildet und durch
Steckverbindungen längenänderbar. Die Längenänderbarkeit erleichtert die Arbeit mit einer
einzigen Vorrichtung an verschiedenen Lukos oder dergleichen. Unabhängig vom Profil
kommen der Längenänderbarkeit und der Steckverbindung deshalb auch eine besondere
Bedeutung zu.
Das Profil und die Steckverbindung sind für eine Längenänderung günstig. Nach dem älteren
Vorschlag kann das Profil aus mehreren Teilen zusammengesetzt werden. Die Vorrichtung
kann aber auch einen Kopf und einen Fuß und zwischen Kopf und Fuß ein zur
Längenänderung auswechselbares Profil besitzen.
Die Steckverbindung wird mit Hilfe von separaten Dornen/Zapfen herbeigeführt, die in zwei
miteinander zu verbindende Rohrenden greifen. Es können aber auch Dome/Zapfen an den
Rohrenden angebracht werden, so daß das eine Rohr mit einem Dorn/Zapfen in das andere
Rohr greift.
Zur weiteren Gewichtsersparnis können die Dorne/Zapfen hohl bzw. ihrerseits als Rohre
ausgeführt sein.
Die Steckverbindung kann selbstklemmend ausgelegt sein und/oder eine mechanische
Sicherung ausgelegt sein.
Wahlweise befinden sich nach dem älteren Vorschlag an Kopf und Fuß der Vorrichtung Arme
für unterschiedliche Zwecke, z. B. zur Abstützung und/oder Führung und/oder Halterung der
Vorrichtung und/oder zur Halterung von Führungsrollen/Rädern/Scheiben und/oder zur
Halterung von Antrieben und/oder Pumpen vorgesehen sein.
Die Halterungen für Rollen/Räder/Scheiben können verstellbar oder fest angeordnet werden.
Wahlweise können die Arme und/oder Kopf und/oder Fuß aus Teilen lösbar zusammengesetzt
sein, so daß ein Auswechseln in Anpassung an bestimmte Bedürfnisse möglich ist. Günstig
kann dabei eine Steckverbindung wie bei dem Profil sein. Dem ist förderlich, wenn sich
Arme, Kopf und Fuß aus gleichen Profilen zusammensetzen.
Vorzugsweise gehören zu dem Antrieb ein Kraftübertragungsmittel wie Band, Kette, Seil oder
Riemen, insbesondere ein Zahnriemen, und ein Getriebemotor mit einem Antriebsritzel. Mit
den Rollen/Rädern/Scheiben wird das Kraftübertragungsmittel vorzugsweise über Kopf und
Fuß hinweg geführt und die notwendige Spannung erzeugt. Zur Spannungserzeugung ist die
zugehörige Rolle/Rad/Scheibe quer zur Längsrichtung des Kraftübertragungsmittels
verstellbar.
Das Kraftübertragungsmittel greift an den Fahrwagen und wird mittels des Getriebemotors
bewegt. Dabei kann das Kraftübertragungsmittel um das Antriebsritzel herumgeführt oder
mittels einer weiteren Rolle/Rades/Scheibe gegen das Antriebsritzel gedrückt werden.
Zur Gewichtsreduzierung tragen die Verwendung von Aluminium für die Profile und eine
beschränkte Breite der Düsen bzw. des Sprüharmes im Fahrwagen bei.
Die Düsen bzw. der Sprüharm kann trotz beschränkter Breite durch Verfahren oder Versetzen
auf der gesamten Breite/Länge des Fahrwagens alle darunter liegenden Kühlrohre reinigen.
Die starke Gewichtsreduzierung schont auch die Kühlregister. Das ist vor allem für
Kühlregister mit empfindlichen Kühlrippen wichtig. Zu den empfindlichen
Kühlrohren/Rippen gehören z. B. diejenigen mit rechteckigem Querschnitt, zwischen denen
die Kühlrippen als meanderndes Metallband hin- und hergeführt sind.
Hinzu kommt, daß das geringe Gewicht keine Gefahr einer übermäßigen Belastung der
Kühlregister mit sich bringt.
Durch Übergreifen mehrerer Kühlregister und Verfahren der Reinigungsdüsen in dem
Fahrwagen von einem Kühlregister zum anderen wird eine optimale Arbeitsgestaltung und
Arbeits- und Betriebszeitnutzung erreicht.
Die Wasserversorgung der Reinigungsvorrichtung kann über eine mitgeführte Schlauchleitung
erfolgen. Wahlweise wird das Wasser über eine zwischengeschaltete Pumpe auf den
gewünschten Druck gebracht. Die Pumpe kann an der Vorrichtung befestigt oder separat vor
der Vorrichtung aufgestellt werden.
Bei besonders breiten Kühlanlagen mit einer Vielzahl von nebeneinander angeordneten
Registern ist es von Vorteil, im oberen Bereich der Kühlregister und/oder an deren Halterung
und/oder an dem Gebäude Laufschienen anzubringen, in bzw. auf denen die Vorrichtung
verfahrbar ist, so daß die Reinigungsvorrichtung zum Umsetzen auf ein benachbartes
Kühlregister nicht mehr gelöst werden muß, sondern verfahren werden kann.
In der Zeichnung ist eine erfindungsgemäße Reinigungseinrichtung dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine horizontale Darstellung einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung für
geneigte Kühlflächen mit Kühlregister 1.
Zu der Reinigungsvorrichtung gehört ein Gestänge mit einem auswechselbaren Vierkantrohr
2. Das Rohr 2 hat eine Kantenlänge von 50 mm bei 2,5 mm Wandstärke. An dem in der
Zeichnung linken Ende ist das Rohr 2 mit einem Fuß 5 und an dem in der Zeichnung rechten
Ende mit einem Kopf 6 verbunden. Der Kopf 6 und der Fuß 5 bilden Verlängerungen 3 und 4
des Rohres 2 und besitzen Arme 10 und 11 bzw. 7 und 8. Mit den Armen 7 und 10 findet
eine Abstützung statt. Dementsprechend ist an dem Arm 10 des Fußes 3 eine Stützrolle 12
vorgesehen, während an dem Arm 7 ein Bügel 13 mit einer Rolle in einem Profilrohr 14
geführt ist und neben den senkrecht zur Längsachse des Rohres 2 wirkenden Stützkräften auch
die Vertikalkräft aufnimmt. Das Profilrohr 14 ist mit Konsolen 15 an dem Kühler gehalten.
An dem Arm 8 befindet sich eine verstellbar angeordnete Führungsrolle 9. Die
Verstelleinrichtung wird durch eine rohrförmige Hülse mit einer Stellschraube 18 gebildet.
An dem Arm 11 ist ein Getriebemotor 17 mit einem Zahnriemenantrieb bzw. Ritzel 24
verstellbar gehalten. Die Verstellung wird in gleicher Weise wie für die Rolle 9 bewirkt. Die
zugehörige Hülse ist mit 16 bezeichnet.
Ferner trägt der Fuß 5 am Ende der Rohrverlängerung 3 eine Halterung für zwei Rollen 22
und 23. Desgleichen finden sich an der Rohrverlängerung 4 des Kopfes 6 eine Halterung und
zwei Rollen 19 und 20.
Die Rollen 9, 19, 20, 22 und 23 dienen der Führung für einen Antriebsriemen 21. Der Riemen
21 ist als Zahnriemen ausgebildet und an einem Fahrwagen 25 befestigt, der mit Rollen 26 auf
dem Rohr 2 verfahrbar angeordnet ist. Die Rollen 26 laufen auf den ebenen Flächen des
Vierkantrohres. Dadurch, daß auf allen Flächen Rollen 26 laufen, ist der Fahrwagen auf dem
Rohr 2 gesichert.
Der Fahrwagen 25 trägt einen Sprüharm 29, der mittig drehbeweglich angeordnet ist und an
den beiden Enden mit Düsen 30 versehen ist. Die Düsen 30 sind Flachstrahldüsen und sind
ihrerseits drehbeweglich in dem Sprüharm angeordnet. Für die Drehbewegung des
Sprüharmes befindet sich ein nicht dargestellter Hydraulikmotor im Fahrwagen 25, der mit
dem Reinigungswasser als Antriebsmittel gespeist wird. Der Sprüharm 29 ist über einen
Zahnriementrieb mit den drehbeweglichen Düsen 30 gekoppelt, so daß jede Drehung des
Sprüharmes eine Drehung der Düsen 30 zur Folge hat. Dabei läuft der Zahnriemen zwischen
der Riemenscheibe einer Düse 30 und der Riemenscheibe auf dem Sprüharm über Kreuz, so
daß eine Bewegung des Sprüharmes im Uhrzeigersinn eine Bewegung der Düse 30 entgegen
dem Uhrzeigersinn verursacht. Aufgrund gleicher Riemenscheibendurchmesser findet dabei
keine Über- oder Untersetzung statt. Infolge dessen bleibt die Düse 30 bei paralleler
Ausrichtung auf die Kühlrippen in allen Drehstellungen des Sprüharmes in der parallelen
Ausrichtung.