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Dokumentenidentifikation DE10222723A1 27.03.2003
Titel Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch ein Nadeln
Anmelder Fehrer, Monika, Leonding, AT
Erfinder Fehrer, Monika, Leonding, AT
Vertreter E. Tergau und Kollegen, 90482 Nürnberg
DE-Anmeldedatum 23.05.2002
DE-Aktenzeichen 10222723
Offenlegungstag 27.03.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 27.03.2003
IPC-Hauptklasse D02J 1/02
IPC-Nebenklasse D02J 3/02   
Zusammenfassung Bei einem Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch ein Nadeln, wobei Garnfasern quer zur Garnlängsrichtung aus dem Garn gezogen werden, wird vorgeschlagen, daß Fasern eines aus Stapelfasern gebildeten Garnes in eine Bürstenauflage genadelt werden, bevor das Garn von der Bürstenauflage abgenommen wird.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch ein Nadeln, wobei Garnfasern quer zur Garnlängsrichtung aus dem Garn gezogen werden.

Zur Angleichung der Eigenschaften von Garnen aus Endlosfasern an die Eigenschaften von Stapelfasergarnen ist es bekannt (US 4 674 271 A, US 5 081 753 A), die Garne einer Nadelung zu unterwerfen, um Endlosfasern zu brechen. Zu diesem Zweck wird das zu behandelnde Garn der Länge nach durch einen Führungskanal gezogen, in dessen Bereich eine Querbohrung für den Durchtritt einer in Einstichrichtung hin- und hergehend antreibbaren Nadel vorgesehen ist, die beim Einstechen in das Garn Endlosfasern bricht und die gebrochenen Abschnitte quer zur Garnlängsrichtung aus dem Garnverband auszieht (US 4 674 271 A). Um eine Mehrzahl von Nadeln zum Behandeln eines Garnes aus Endlosfasern einsetzen zu können, wird das zu behandelnde Garn in einer Umfangsnut einer Scheibe geführt (US 5 081 753 A), in der entlang der Nut radial verschiebbare Nadeln hintereinandergereiht sind, die über eine zu dieser Führungsscheibe exzentrisch angeordnete Nockenscheibe angetrieben werden, um bei einer entsprechenden Relativdrehung zwischen der Führungsscheibe und der Nockenscheibe das in der Umfangsnut der Führungsscheibe gehaltene Garn zu durchstechen. Trotz dieser Maßnahmen können Garne aus Endlosfasern durch ein Brechen der Fasern nicht mit Garnen aus Stapelfasern verglichen werden. Abgesehen davon, daß die Haarigkeit von Stapelfasergarnen nicht gegeben ist, wird durch das Brechen der Endlosfasern die Reißfestigkeit des Garnes erheblich vermindert. Aus diesem Grunde kann ein solcher Stand der Technik keine Lehre dafür geben, wie vorzugehen ist, wenn es gilt, die Haarigkeit und damit das Volumen von Stapelfasergarnen zu vergrößern, ohne einen Festigkeitsverlust befürchten zu müssen, wie dies beispielsweise für Effektgarne gefordert wird.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Stapelfasergarn mechanisch so zu behandeln, daß seine Haarigkeit im Sinne einer Änderung seiner Oberflächenstruktur vergrößert werden kann, und zwar ohne ins Gewicht fallende Einbußen an Festigkeit in Kauf nehmen zu müssen.

Ausgehend von einem Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch ein Nadeln der eingangs geschilderten Art löst die Erfindung die gestellte Aufgabe dadurch, daß Fasern eines aus Stapelfasern gebildeten Garnes in eine Bürstenauflage genadelt werden, bevor das Garn von der Bürstenauflage abgenommen wird.

Durch das Nadeln eines Garnes aus Stapelfasern in eine Bürstenauflage wird die Ausbildung eines Faserflors auf der Ausstichseite des Garnes durch das Eintragen von aus dem Faserverband gezogenen Faserschlingen zwischen die Borsten der Bürstenauflage unterstützt, wobei das Garn eine velourartige Oberflächenstruktur erhält. Trotz dieser Maßnahme bleibt die Garnfestigkeit im wesentlichen erhalten, weil der Festigkeitsverlust durch das Ausziehen von Fasern durch die damit verbundene zusätzliche Verfilzung des Faserverbandes ausgeglichen wird. Die quer zur Garnlängsrichtung durch das Garn gezogenen Faserschlingen halten ja nicht nur die Garneindrehung fest, sondern verbessern auch den Faserzusammenhalt in Garnlängsrichtung.

Wesentlich für eine erfolgreiche Garnbehandlung durch ein Nadeln in eine Bürstenauflage ist, daß für eine ausreichend dichte Stichverteilung über die Garnlänge gesorgt wird. Dies setzt eine entsprechende Garnführung bezüglich der hin- und hergehend antreibbaren Nadeln voraus. Besonders einfache Führungsbedingungen ergeben sich in diesem Zusammenhang, wenn das Garn vor seiner Nadelung in die Bürstenauflage teilweise eingedrückt und während der Nadelung eingedrückt gehalten wird, weil in diesem Fall gesonderte Führungsmaßnahmen überflüssig werden und der Garnverlauf von einer Geraden abweichen kann.

Zur Durchführung einer erfindungsgemäßen Garnvernadelung kann von einer herkömmlichen Nadelvorrichtung mit zumindest einem in Einstichrichtung hin- und hergehend antreibbaren Nadelbrett, einer dem Nadelbrett gegenüberliegenden Stichunterlage und einem zwischen der Stichunterlage und dem Nadelbrett angeordneten, Durchtrittsöffnungen für die Nadeln des Nadelbrettes aufweisenden Abstreifer ausgegangen werden. Es braucht lediglich ein die Bürstenauflage für das Garn bildendes, endlos umlaufendes Bürstenband als Stichunterlage vorgesehen zu werden, so daß die durch den Abstreifer hindurch in das Garn einstechenden Nadeln aus diesem entsprechende Florfasern in die Bürstenauflage einnadeln. Damit das Garn im Bereich der Nadeln durch die Nadelvorrichtung geführt wird, kann der Abstreifer einen in Umlaufrichtung des Bürstenbandes verlaufenden Führungskanal für das Garn bilden, wobei die Durchtrittsöffnungen des Abstreifers für die Nadeln im Bereich des Führungskanales angeordnet sind.

Wie bereits ausgeführt wurde, kann auf solche Führungsmaßnahmen für das Garn verzichtet werden, wenn das Garn in der Bürstenauflage selbst eine entsprechende Führung findet, was ein Eindrücken des Garnes in die Bürstenauflage erfordert. Zu diesem Zweck braucht der Abstand der dem Bürstenband zugekehrten Oberfläche des Abstreifers nur kleiner als der Durchmesser des zu nadelnden Garnes gewählt zu werden. Die sich dabei ergebende Seitenführung des Garnes durch das endlos umlaufende Bürstenband erlaubt einen von der Umlaufrichtung des Bürstenbandes abweichenden Garnverlauf mit dem Vorteil, daß sich die Belastung des Bürstenbandes durch die Nadeln nicht nur auf einen schmalen Borstenstreifen beschränkt. Es müssen allerdings im Erstreckungsbereich des Garnes quer zur Umlaufrichtung des Bürstenbandes Nadeln in einer ausreichenden Verteilungsdichte vorgesehen werden.

Damit das zu behandelnde Garn mit einer entsprechenden Querkomponente zur Umlaufrichtung des Bürstenbandes auf das Bürstenband aufgelegt werden kann, kann dem Abstreifer eine Changiereinrichtung für das Garn vorgeordnet werden. Obwohl diese Changiereinrichtung unterschiedlich aufgebaut sein kann, ergeben sich besonders einfache Konstruktionsverhältnisse, wenn sie aus einer Changierwalze mit einer in sich geschlossenen, in einer zur Walzenachse spitzwinkelig geneigten Ebene liegenden Umfangsnut zur Aufnahme des Garnes besteht. Die axiale Erstreckung dieser Umfangsnut entlang der Walzenachse bestimmt somit die Querverlegung des Garnes hinsichtlich der Umlaufrichtung des Bürstenbandes.

Anhand der Zeichnung wird das erfindungsgemäße Verfahren näher erläutert. Es zeigen

Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Nadeln eines Garnes in einer zum Teil aufgerissenen, schematischen Seitenansicht,

Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1 in einem größeren Maßstab,

Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Konstruktionsvariante einer erfindungsgemäßen Nadelungsvorrichtung und

Fig. 4 eine in der Vorrichtung nach der Fig. 3 zum Einsatz kommende Changierwalze ausschnittsweise in einer Draufsicht.

Die Vorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 besteht im wesentlichen aus einer Stichunterlage 1, die durch ein endlos um Umlenkrollen 2 geführtes Bürstenband 3 gebildet wird, aus einem der Stichunterlage 1 gegenüberliegenden Nadelbrett 4 und aus einem zwischen der Stichunterlage 1 und dem Nadelbrett 4 vorgesehenen Abstreifer 5, dessen Abstand von der Stichunterlage 1 über Träger 6 eingestellt werden kann. Das Nadelbrett 4, das in herkömmlicher Weise in einen Nadelbalken 7 eingesetzt ist, wird über den Nadelbalken 7 mittels eines Exzentertriebes in Einstichrichtung der Nadeln 8 hin- und hergehend angetrieben.

Zum Unterschied von herkömmlichen Abstreifern weist der Abstreifer 5 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 auf der dem Bürstenband 3 zugekehrten Seite in Umlaufrichtung 9 verlaufende Führungskanäle 10 für parallel nebeneinander der Stichunterlage 1 zugeführte Garne 11 auf. Im Bereich dieser Führungskanäle 10 trägt das Nadelbrett 4 Nadelreihen, wobei die Nadeln 8 dieser Nadelreihen den Abstreifer 5 in Durchtrittsöffnungen 12 durchsetzen, die im Bereich der Führungskanäle 10 angeordnet sind, so daß die Nadeln 8 in die in den Führungskanälen 10 aufgenommenen Garne 11 einstechen und Fasern schlingenbildend in die durch das Bürstenband 3 gebildete Bürstenauflage einnadeln, wie dies der Fig. 2 entnommen werden kann. Die parallelen Garne 11 werden dabei von Vorratsspulen abgezogen und über Führungsösen 13 einer Einzugswalze 14 zugeleitet, die gegenüber den Führungskanälen 10 des Abstreifers 5 ausgerichtete, zur Achse der Einzugswalze 14 senkrecht verlaufende Führungsnuten 15 aufweist. Die von der Einzugswalze 14 in die Nadelungsvorrichtung ablaufenden Garne 11 werden durch die Nadeln 8 unter Ausbildung eines Faserflors auf der Ausstichseite in die durch das Bürstenband 3 gebildete Bürstenauflage eingenadelt, bevor sie über einen Walzenabzug 16 vom Bürstenband 3 abgehoben werden.

Zum Unterschied zur Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 weist der Abstreifer 5 nach der Fig. 3 keine Führungskanäle für die Garne 11 auf. Die Garne 11 werden vielmehr über den Abstreifer 5 in die Bürstenauflage eingedrückt und während des Nadelungsvorganges im Bürstenband 3 eingedrückt gehalten, so daß die Borsten des Bürstenbandes 3 die Seitenführung der Garne 11 übernehmen, wenn diese mit dem Bürstenband 3 in Umlaufrichtung 9 durch die Nadelungsvorrichtung gefördert werden. Zu diesem Zweck ist der Abstreifer 5 über die Träger 6 so einzustellen, daß der Abstand seiner der Stichunterlage 1 zugekehrten Oberfläche von der Stichunterlage 1 kleiner als der Durchmesser der Garne 11 ist. Die Seitenführung der Garne 11 durch das Bürstenband 3 selbst erlaubt einen von der Umlaufrichtung 9 des Bürstenbandes 3 abweichenden Garnverlauf. Zu diesem Zweck ist eine Changiereinrichtung 17 mit einer Changierwalze 18 vorgesehen, die in sich geschlossene Umfangsnuten 19 für jedes Garn 11 aufweist. Diese Umfangsnuten 19 verlaufen jedoch nicht senkrecht zur Achse der Changierwalze 18, sondern liegen in einer zur Walzenachse spitzwinkelig geneigten Ebene, wie dies der Fig. 4 entnommen werden kann. Die über diese Changierwalze 18 der Nadelvorrichtung zugeführten Garne werden somit quer zur Umlaufrichtung 9 des Bürstenbandes 3 entsprechend der axialen Erstreckung der Umfangsnuten 19 hin- und hergehend abgelegt, was eine entsprechende Nadelverteilung auch quer zur Umlaufrichtung 9 erfordert, um im Verlegebereich der Garne 11 deren Vernadelung sicherstellen zu können. Die Vernadelung selbst erfolgt in der bereits beschriebenen Art, wobei aufgrund des Garnverlaufes auf dem Bürstenband 3 mit einer Verteilung der Nadeleinstiche über den gesamten Garndurchmesser gerechnet werden muß. Eine solche Einstichverteilung kann bei einer Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 nur durch eine entsprechende Querversetzung der Nadeln innerhalb der Nadellängsreihen erreicht werden.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch ein Nadeln, wobei Garnfasern quer zur Garnlängsrichtung aus dem Garn gezogen werden, dadurch gekennzeichnet, daß Fasern eines aus Stapelfasern gebildeten Garnes in eine Bürstenauflage genadelt werden, bevor das Garn von der Bürstenauflage abgenommen wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Garn vor seiner Nadelung in die Bürstenauflage teilweise eingedrückt und während der Nadelung eingedrückt gehalten wird.
  3. 3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2 mit zumindest einem in Einstichrichtung hin- und hergehend antreibbaren Nadelbrett, einer dem Nadelbrett gegenüberliegenden Stichunterlage und einem zwischen der Stichunterlage und dem Nadelbrett angeordneten, Durchtrittsöffnungen für die Nadeln des Nadelbrettes aufweisenden Abstreifer, dadurch gekennzeichnet, daß die Stichunterlage (1) aus einem die Bürstenauflage für das Garn (11) bildenden, endlos umlaufenden Bürstenband (3) besteht.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstreifer (5) einen in Umlaufrichtung (9) des Bürstenbandes (3) verlaufenden Führungskanal (10) für das Garn (11) bildet und daß die Durchtrittsöffnungen (12) des Abstreifers (5) für die Nadeln (8) im Bereich des Führungskanales (10) angeordnet sind.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der dem Bürstenband (3) zugekehrten Oberfläche des Abstreifers (5) kleiner als der Durchmesser des zu nadelnden Garnes (11) ist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Abstreifer (5) eine Changiereinrichtung (17) für das Garn (11) vorgeordnet ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Changiereinrichtung (17) aus einer Changierwalze (18) mit einer in sich geschlossenen, in einer zur Walzenachse spitzwinkelig geneigten Ebene liegenden Umfangsnut (19) zur Aufnahme des Garnes (11) besteht.






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