Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch
ein Nadeln, wobei Garnfasern quer zur Garnlängsrichtung aus dem Garn
gezogen werden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Stapelfasergarn mechanisch
so zu behandeln, daß seine Haarigkeit im Sinne einer Änderung seiner
Oberflächenstruktur vergrößert werden kann, und zwar ohne ins Gewicht fallende
Einbußen an Festigkeit in Kauf nehmen zu müssen.
Ausgehend von einem Verfahren zum Behandeln eines Garnes durch ein
Nadeln der eingangs geschilderten Art löst die Erfindung die gestellte Aufgabe
dadurch, daß Fasern eines aus Stapelfasern gebildeten Garnes in eine
Bürstenauflage genadelt werden, bevor das Garn von der Bürstenauflage abgenommen
wird.
Durch das Nadeln eines Garnes aus Stapelfasern in eine Bürstenauflage wird
die Ausbildung eines Faserflors auf der Ausstichseite des Garnes durch das
Eintragen von aus dem Faserverband gezogenen Faserschlingen zwischen die
Borsten der Bürstenauflage unterstützt, wobei das Garn eine velourartige
Oberflächenstruktur erhält. Trotz dieser Maßnahme bleibt die Garnfestigkeit im
wesentlichen erhalten, weil der Festigkeitsverlust durch das Ausziehen von Fasern
durch die damit verbundene zusätzliche Verfilzung des Faserverbandes
ausgeglichen wird. Die quer zur Garnlängsrichtung durch das Garn gezogenen
Faserschlingen halten ja nicht nur die Garneindrehung fest, sondern verbessern auch
den Faserzusammenhalt in Garnlängsrichtung.
Wesentlich für eine erfolgreiche Garnbehandlung durch ein Nadeln in eine
Bürstenauflage ist, daß für eine ausreichend dichte Stichverteilung über die
Garnlänge gesorgt wird. Dies setzt eine entsprechende Garnführung bezüglich der
hin- und hergehend antreibbaren Nadeln voraus. Besonders einfache
Führungsbedingungen ergeben sich in diesem Zusammenhang, wenn das Garn vor seiner
Nadelung in die Bürstenauflage teilweise eingedrückt und während der Nadelung
eingedrückt gehalten wird, weil in diesem Fall gesonderte Führungsmaßnahmen
überflüssig werden und der Garnverlauf von einer Geraden abweichen kann.
Zur Durchführung einer erfindungsgemäßen Garnvernadelung kann von einer
herkömmlichen Nadelvorrichtung mit zumindest einem in Einstichrichtung hin-
und hergehend antreibbaren Nadelbrett, einer dem Nadelbrett
gegenüberliegenden Stichunterlage und einem zwischen der Stichunterlage und dem Nadelbrett
angeordneten, Durchtrittsöffnungen für die Nadeln des Nadelbrettes
aufweisenden Abstreifer ausgegangen werden. Es braucht lediglich ein die Bürstenauflage
für das Garn bildendes, endlos umlaufendes Bürstenband als Stichunterlage
vorgesehen zu werden, so daß die durch den Abstreifer hindurch in das Garn
einstechenden Nadeln aus diesem entsprechende Florfasern in die
Bürstenauflage einnadeln. Damit das Garn im Bereich der Nadeln durch die
Nadelvorrichtung geführt wird, kann der Abstreifer einen in Umlaufrichtung des
Bürstenbandes verlaufenden Führungskanal für das Garn bilden, wobei die
Durchtrittsöffnungen des Abstreifers für die Nadeln im Bereich des Führungskanales
angeordnet sind.
Wie bereits ausgeführt wurde, kann auf solche Führungsmaßnahmen für das
Garn verzichtet werden, wenn das Garn in der Bürstenauflage selbst eine
entsprechende Führung findet, was ein Eindrücken des Garnes in die
Bürstenauflage erfordert. Zu diesem Zweck braucht der Abstand der dem Bürstenband
zugekehrten Oberfläche des Abstreifers nur kleiner als der Durchmesser des zu
nadelnden Garnes gewählt zu werden. Die sich dabei ergebende Seitenführung
des Garnes durch das endlos umlaufende Bürstenband erlaubt einen von der
Umlaufrichtung des Bürstenbandes abweichenden Garnverlauf mit dem Vorteil,
daß sich die Belastung des Bürstenbandes durch die Nadeln nicht nur auf einen
schmalen Borstenstreifen beschränkt. Es müssen allerdings im
Erstreckungsbereich des Garnes quer zur Umlaufrichtung des Bürstenbandes Nadeln in einer
ausreichenden Verteilungsdichte vorgesehen werden.
Damit das zu behandelnde Garn mit einer entsprechenden Querkomponente zur
Umlaufrichtung des Bürstenbandes auf das Bürstenband aufgelegt werden kann,
kann dem Abstreifer eine Changiereinrichtung für das Garn vorgeordnet werden.
Obwohl diese Changiereinrichtung unterschiedlich aufgebaut sein kann, ergeben
sich besonders einfache Konstruktionsverhältnisse, wenn sie aus einer
Changierwalze mit einer in sich geschlossenen, in einer zur Walzenachse
spitzwinkelig geneigten Ebene liegenden Umfangsnut zur Aufnahme des Garnes besteht.
Die axiale Erstreckung dieser Umfangsnut entlang der Walzenachse bestimmt
somit die Querverlegung des Garnes hinsichtlich der Umlaufrichtung des
Bürstenbandes.
Anhand der Zeichnung wird das erfindungsgemäße Verfahren näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Nadeln eines Garnes in einer
zum Teil aufgerissenen, schematischen Seitenansicht,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1 in einem größeren Maßstab,
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Konstruktionsvariante
einer erfindungsgemäßen Nadelungsvorrichtung und
Fig. 4 eine in der Vorrichtung nach der Fig. 3 zum Einsatz kommende
Changierwalze ausschnittsweise in einer Draufsicht.
Die Vorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 besteht im wesentlichen aus einer
Stichunterlage 1, die durch ein endlos um Umlenkrollen 2 geführtes Bürstenband
3 gebildet wird, aus einem der Stichunterlage 1 gegenüberliegenden Nadelbrett
4 und aus einem zwischen der Stichunterlage 1 und dem Nadelbrett 4
vorgesehenen Abstreifer 5, dessen Abstand von der Stichunterlage 1 über Träger 6
eingestellt werden kann. Das Nadelbrett 4, das in herkömmlicher Weise in einen
Nadelbalken 7 eingesetzt ist, wird über den Nadelbalken 7 mittels eines
Exzentertriebes in Einstichrichtung der Nadeln 8 hin- und hergehend angetrieben.
Zum Unterschied von herkömmlichen Abstreifern weist der Abstreifer 5 gemäß
dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 auf der dem Bürstenband 3
zugekehrten Seite in Umlaufrichtung 9 verlaufende Führungskanäle 10 für
parallel nebeneinander der Stichunterlage 1 zugeführte Garne 11 auf. Im Bereich
dieser Führungskanäle 10 trägt das Nadelbrett 4 Nadelreihen, wobei die Nadeln
8 dieser Nadelreihen den Abstreifer 5 in Durchtrittsöffnungen 12 durchsetzen,
die im Bereich der Führungskanäle 10 angeordnet sind, so daß die Nadeln 8 in
die in den Führungskanälen 10 aufgenommenen Garne 11 einstechen und
Fasern schlingenbildend in die durch das Bürstenband 3 gebildete Bürstenauflage
einnadeln, wie dies der Fig. 2 entnommen werden kann. Die parallelen Garne 11
werden dabei von Vorratsspulen abgezogen und über Führungsösen 13 einer
Einzugswalze 14 zugeleitet, die gegenüber den Führungskanälen 10 des
Abstreifers 5 ausgerichtete, zur Achse der Einzugswalze 14 senkrecht verlaufende
Führungsnuten 15 aufweist. Die von der Einzugswalze 14 in die
Nadelungsvorrichtung ablaufenden Garne 11 werden durch die Nadeln 8 unter Ausbildung
eines Faserflors auf der Ausstichseite in die durch das Bürstenband 3 gebildete
Bürstenauflage eingenadelt, bevor sie über einen Walzenabzug 16 vom
Bürstenband 3 abgehoben werden.
Zum Unterschied zur Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 weist der
Abstreifer 5 nach der Fig. 3 keine Führungskanäle für die Garne 11 auf. Die Garne 11
werden vielmehr über den Abstreifer 5 in die Bürstenauflage eingedrückt und
während des Nadelungsvorganges im Bürstenband 3 eingedrückt gehalten, so
daß die Borsten des Bürstenbandes 3 die Seitenführung der Garne 11
übernehmen, wenn diese mit dem Bürstenband 3 in Umlaufrichtung 9 durch die
Nadelungsvorrichtung gefördert werden. Zu diesem Zweck ist der Abstreifer 5 über die
Träger 6 so einzustellen, daß der Abstand seiner der Stichunterlage 1
zugekehrten Oberfläche von der Stichunterlage 1 kleiner als der Durchmesser der
Garne 11 ist. Die Seitenführung der Garne 11 durch das Bürstenband 3 selbst
erlaubt einen von der Umlaufrichtung 9 des Bürstenbandes 3 abweichenden
Garnverlauf. Zu diesem Zweck ist eine Changiereinrichtung 17 mit einer
Changierwalze 18 vorgesehen, die in sich geschlossene Umfangsnuten 19 für jedes
Garn 11 aufweist. Diese Umfangsnuten 19 verlaufen jedoch nicht senkrecht zur
Achse der Changierwalze 18, sondern liegen in einer zur Walzenachse
spitzwinkelig geneigten Ebene, wie dies der Fig. 4 entnommen werden kann. Die über
diese Changierwalze 18 der Nadelvorrichtung zugeführten Garne werden somit
quer zur Umlaufrichtung 9 des Bürstenbandes 3 entsprechend der axialen
Erstreckung der Umfangsnuten 19 hin- und hergehend abgelegt, was eine
entsprechende Nadelverteilung auch quer zur Umlaufrichtung 9 erfordert, um im
Verlegebereich der Garne 11 deren Vernadelung sicherstellen zu können. Die
Vernadelung selbst erfolgt in der bereits beschriebenen Art, wobei aufgrund des
Garnverlaufes auf dem Bürstenband 3 mit einer Verteilung der Nadeleinstiche
über den gesamten Garndurchmesser gerechnet werden muß. Eine solche
Einstichverteilung kann bei einer Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 nur
durch eine entsprechende Querversetzung der Nadeln innerhalb der
Nadellängsreihen erreicht werden.