| Dokumentenidentifikation |
DE10143982A1 10.04.2003 |
| Titel |
Dachlastenträger für Kraftfahrzeuge |
| Anmelder |
Mont Blanc Autozubehör GmbH, 85748 Garching, DE |
| Erfinder |
Eugler, Norbert, 85757 Karlsfeld, DE |
| Vertreter |
Zmyj, E., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anw., 81669 München |
| DE-Anmeldedatum |
07.09.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10143982 |
| Offenlegungstag |
10.04.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.04.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
B60R 9/04
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| IPC-Nebenklasse |
B60R 9/058
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| Zusammenfassung |
Der Dachlastenträger für Kraftfahrzeuge weist eine aus einem Stützsockel (2) und einem Stützfuß (6) bestehende Stütze auf, die zur Abstützung eines Tragelementes dient. An den einander zugewandten Enden sind am Stützsockel (2) ein Gelenkkopf (5) und am Stützfuß (6) eine Gelenkpfanne (7) ausgebildet, die in unterschiedlicher Ausgestaltung an dem Gelenkkopf (5) abgestützt ist. Bei einer möglichen Ausführungsform ist das offene Ende der Gelenkpfanne als ein zylinderförmiger Ansatz (7.1) ausgebildet, so daß sich die Gelenkpfanne (7) längs einer kreisförmigen Linie am Gelenkkopf (5) abstützt. Die getrennt voneinander gefertigten Teile werden nach Ausrichtung des Stützfußes (6) entsprechend der Dachform mittels Schrauben (19) gegeneinander blockiert bzw. fixiert.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Dachlastenträger für
Kraftfahrzeuge mit einem Tragelement, das mittels mindestens
zweier Stützen auf dem Kraftfahrzeugdach abstützbar und
durch das Kraftfahrzeugdach in seinem Randbereich
umgreifende Spannkrallen spannzangenartig befestigbar ist, wofür
mindestens eine Spannkralle gegenüber der Stütze beweglich
und durch eine Spannvorrichtung gegen das Kraftfahrzeugdach
spannbar ist.
Ein Dachlastenträger dieser Art ist aus der EP 0 152 607 A2
bekannt. Bei diesem bekannten Dachlastenträger sind die
Stützfüsse an den Spannkrallen gelenkig angeordnet, so dass
sie sich der Dachform in gewisser Weise anpassen können,
wenn bei unterschiedlichen Fahrzeugen diese Dachlastenträger
anzuordnen sind, jedoch gibt es nur einen Freiheitsgrad, weil
jeder Stützfuß an der entsprechenden Spannkralle mittels
einer in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Gelenkachse mit
dieser verbunden ist. Eine Anpassung an Dachwölbungen, die
eine Verschwenkung in einer anderen Richtung erfordern,
können somit nicht vorgenommen werden. Ein weiterer
Nachteil ist, dass diese Stützfüsse äußerst kurz sind, was die
Anpassung an die jeweilige Dachform erschwert. Außerdem sind
die Stützfüsse wegen ihrer Anordnung an der Spannkralle nur
zur Abstützung im äußeren Bereich der Dachholme geeignet.
Eine Abstützung an einem weiter innen gelegenen Teil,
beispielsweise an den üblichen Dachsicken an der Innenkante des
Dachholmes ist mit dieser Ausgestaltung nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es einen Dachlastenträger der weiter
oben angegebenen Art so auszugestalten, dass eine Anpassung
an vielseitige Dachformen möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Dachlastenträger der eingangs
erläuterten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die
Stütze einen am Tragelement festlegbaren Stützsockel und
einen am Stützsockel abgestützten Stützfuß umfaßt, daß der
Stützsockel ein dem Stützfuß zugeordnetes Ende mit einem
Raumnocken aufweist, an dem der Stützfuß an mindestens
punktförmig ausgebildeten Abstützungen abgestützt ist und
daß nach der Anpassung des Stützfußes an die Dachkontur
Stützsockel und Stützfuß gegeneinander blockierbar sind.
Mit dieser Ausgestaltung ist es möglich, den Stützfuß in jede
beliebige Richtung, also dreidimensional in seiner Lage
gegenüber dem Dach zu verändern, so dass eine bestmögliche
Anpassung an die jeweilige Dachkontur besteht. Damit ist es
möglich einen Dachträger für sehr viele Kraftfahrzeugtypen zu
verwenden, so dass mehrere unterschiedliche Dachträger oder
zumindest mehrere unterschiedliche Austauschteile an den
Stützfüssen vermieden werden können. Die Abstützung des
Stützfußes am Stützsockel über drei punktförmige
Abstützungen ist die Mindestabstützung, die die ausreichende Stabilität
gewährleistet. Es können auch ringförmige oder kugelförmige
Abstützungen ausgebildet sein. Unter Raumnocken am Ende
des Stützsockels ist ein Kopfende mit einer räumlich
gekrümmten Oberfläche zu verstehen.
Eine besonders einfache Ausgestaltung der Erfindung besteht
darin, daß das dem Stützsockel zugewandte Ende des
Stützfußes als hohlzylindrische oder schalenförmige Gelenkpfanne
ausgebildet ist und sich der Stützsockel und der Stützfuß
längs einer Linie gegenseitig abstützen. Bei dieser
Ausführungsform stützt sich das offene Ende der am Stützfuß
ausgebildeten Gelenkpfanne an der räumlich gekrümmten Fläche ab,
wobei das Ende der hohlzylindrischen Gelenkpfanne eine in
einer Ebene liegende Stirnseite mit oder ohne Randwulst oder
auch eine räumlich gewölbte Stirnseite aufweisen kann.
In vorteilhafter Weise umfaßt der Stützsockel einen dem
Tragelement angepaßtem Tragteil und einen Gelenkkopf mit einer
konvexen Stützfläche und der Stützfuß weist an seinem oberen
Ende eine Gelenkpfanne mit einer konkaven Stützfläche auf.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung das durch die
Stützflächen bzw. Stützpunkte gebildete Gelenk ein
Gelenkzentrum aufweist, dessen Abstand zum Tragelement geringer
als zum freien Ende des Stützfußes, das eine Auflagesohle
aufweist, so ist bei einer Anpassung an eine andere Dachform
ein geringerer Winkel des Stützfusses notwendig, wodurch es
möglich ist, trotz unterschiedlicher Schwenkwinkel mit der
gleichen Auflagesohle des Stützfußes auszukommen. Ein
Auswechseln der unteren Auflagesohle kann somit in den meisten
Fällen vermieden werden. Das Gelenkzentrum ist somit der
Kugelmittelpunkt des als Teilkugel ausgebildeten
Gelenkkopfes, wobei für die Praxis in bevorzugter Weise nur ein Teil der
Oberfläche dieses Gelenkkopfes als Stützfläche dient. Es sind
dies Abstützpunkte, eine Abstützlinie oder eine Ringfläche.
Damit der die gekrümmte Stützfläche mit dem Tragelement
verbindende Tragteil des Stützsockels in seiner Gestaltung
keinen wesentlichen Einschränkungen unterliegt, ist es
vorteilhaft, wenn die gekrümmte Stützfläche am Gelenkkopf des
Stützsockels eine größere Oberfläche aufweist als die an der
Gelenkpfanne des Stützfußes ausgebildete Stützfläche.
Hierdurch ist auch bei einem stabil ausgebildeten Tragteil des
Stützsockels an dessen Ende die gekrümmte Stützfläche liegt,
möglich, dass der Stützfuß einen großen räumlichen
Schwenkbereich aufweist.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Stützflächen
als Ringflächen ausgebildet sind, so verbleibt in dem Zentrum
dieser Ringflächen Platz um Ausgestaltungen oder
Einrichtungen vorzusehen, die für die Blockierung der beiden
Stützflächen dienen können.
Besonders bevorzugt ist es, wenn innerhalb der Abstützung am
Gelenkkopf eine Mutter für eine Spannschraube der
Spannkralle angeordnet ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
Stützsockel und Stützfuß nach ihrer gegenseitigen
Ausrichtung durch mindestens eine Schraubverbindung gegeneinander
blockierbar sind. Diese Art der Blockierung hat den Vorteil,
dass sie wieder lösbar und neu einstellbar ist. Für viele Fälle
ist es aber ausreichend, wenn Stützsockel und Stützfuß nach
ihrer gegenseitigen Ausrichtung durch mindestens eine
Nietverbindung blockierbar sind.
Eine besonders feste Verbindung, die obendrein noch günstige
Gestaltungsmöglichkeiten für die äußere Erscheinungsform
bietet ist darin zu sehen, dass der Stützfuß aus Kunststoff
besteht und durch Anspritzen an den Gelenkkopf des
Stützsockels in der entsprechenden räumlichen Ausrichtung
gebildet ist. Eine äußerst stabile Verbindung wird dabei dadurch in
vorteilhafter Weise erreicht, dass der Gelenkkopf des
Stützsockels als Schale ausgebildet und Durchbrechungen im
Bereich der gekrümmten Stützflächen aufweist. In diese
Durchbrechungen kann dann der Kunststoff eindringen, wodurch
eine ineinandergreifende Verbindung zwischen Gelenkkopf des
Stützsockels und Stützfuß gebildet ist. Solche
Durchbrechungen können durch eine Vielzahl von Löchern gebildet sein. In
diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn der
Stützsockel aus Metall besteht.
In der Praxis können Fälle vorkommen, bei denen die
Winkelveränderung des Stützfußes gegenüber dem Stützsockel so
groß sein muß, dass die Auflagesohle nicht mehr
formschlüssig auf dem Dach aufliegt. Besonders große Unterschiede
treten beispielsweise dann auf, wenn der Dachlastenträger
sowohl für Fahrzeuge mit flachem Dach als auch bei Fahrzeugen
mit stark gekrümmten Dach eingesetzt werden soll. Dies ist
einerseits bei Kombi-Fahrzeugen und andererseits bei
Roadster-Fahrzeugen mit festem Dach der Fall. Für solche
Sonderfälle ist es dann vorteilhaft, wenn die Auflagesohle des
Stützfußes als ein auswechselbares Bauteil ausgebildet ist.
Das Tragelement kann als ein das Kraftfahrzeugdach quer zur
Fahrzeuglängsrichtung überspannender Tragholm oder als
Gepäckbox ausgebildet sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung eines Teils eines
Dachlastenträgers mit Stütze und Spannkralle
an einem Dachholm eines Kraftfahrzeuges;
Fig. 2 eine Ansicht einer aus Stützsockel und Stützfuß
bestehenden Stütze einer ersten
Ausführungsform;
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht einer
abgeänderten Ausführungsform;
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 4;
Fig. 6 eine schaubildliche Darstellung des Stützfußes
der Ausführungsform gemäß den Fig. 4 und
5 von innen gesehen;
Fig. 7 eine den Fig. 2 bzw. 4 entsprechende
Ansicht einer dritten Ausführungsform;
Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig. 7;
Fig. 9 eine schaubildliche Darstellung eines
Stützfußes entsprechend der Ausführungsform nach
den Fig. 7 und 8 von der Innenseite
gesehen;
Fig. 10 eine schaubildliche Darstellung eines
Stützsockels;
Fig. 11 eine Seitenansicht einer weiteren
Ausführungsform der Stütze; und
Fig. 12 einen Längsschnitt durch die Ausführungsform
nach Fig. 11.
In der Darstellung von Fig. 1 ist mit 1 ein Tragelement in Form
eines Dachholmes bezeichnet, das als Hohlprofil zur Aufnahme
von Ski- oder Fahrradhaltern dient, an dessen Unterseite ein
Stützsockel 2 mittels einer Schraubverbindung befestigt ist.
Hierfür dient eine in Fig. 1 innerhalb des Tragelementes
unverdrehbar gehaltene Mutter 3. Der Stützsockel 2 umfaßt, wie
insbesondere aus Fig. 10 ersichtlich, ein dem Tragelement 1
angepaßtes Tragteil 4 und einen Gelenkkopf in Form eines
Raumnockens, der bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
10 als Halbkugelkopf 5 ausgebildet ist. Dieser Gelenkkopf
bildet im allgemeinen einen Raumnocken mit einer im Raum
gekrümmten Oberfläche und ist bei allen Ausführungsbeispielen,
die in der Zeichnung gezeigt sind, als halbkugelförmige Schale
ausgeführt. An dem Stützsockel 2 ist ein mit 6 bezeichneter
Stützfuß abgestützt, der eine ein schalenförmiges oder
zylinderförmiges Ende 7 aufweist, das, wie die nachfolgende
Beschreibung zeigen wird, in unterschiedlicher weiterer
Ausgestaltung zur Abstützung am Gelenkkopf 5 dient und als
Gelenkpfanne bezeichnet wird. Am unteren Ende des Stützfußes
6 ist eine Auflagesohle 8 ausgebildet, die an einem Dachholm
9 eines Kraftfahrzeuges aufliegt. Eine mit 10 bezeichnete
Spannkralle umgreift den Dachholm 9 mit einem abgebogenen
Ende 11 und ist mit einer Spannschraube 12 verspannbar, die
in eine im Gelenkkopf 5 gehaltene Mutter 13 einschraubbar
ist. Die Mutter 13 ergibt sich in besonders deutlicher
Darstellung aus Fig. 10. Während der Spannbewegung der
Spannkralle ist diese gegenüber dem Stützfuß 6 verschiebbar,
wodurch der Dachholm 9 zwischen Auflagesohle 8 und dem
abgebogenen Ende 11 eingespannt wird. Damit sich die
Spannkralle 10 gegenüber dem Stützfuß 6 verschieben kann, weist
die Spannkralle ein Langloch 14 auf. Wie aus den Fig. 2, 4
und 7 ersichtlich, sind am Stützfuß 6 Auflageflächen 15 und
16 für die Spannkalle ausgebildet, von denen die Auflagefläche
15 als eine der Kontur des Stützfußes im wesentliche
angepaßte Auflagefläche ausgebildet ist, die eine Bohrung 17 im
Stützfuß 7 mit Abstand umgibt, während die Auflagefläche 16
als ein im wesentlichen vertikaler Steg ausgebildet ist. Die
Bohrung 17 dient für den Durchgang der Spannschraube 10.
An diesen Auflageflächen 15 und 16 stützt sich die
Spannkralle 10 ab und gleitet an diesen Flächen während der
Spannbewegung entlang.
Bei allen nachfolgend zu beschreibenden Ausführungsformen
ist die Grundidee der Erfindung verwirklicht, die darin
besteht, daß die aus Stützsockel 2 und Stützfuß 6 bestehende
Stütze zunächst aus zwei Teilen hergestellt wird, die sich bei
den verschiedenen Ausführungsformen hinsichtlich der
Abstützung unterscheiden. Die Abstützung erfolgt jedoch so, daß
der Stützfuß gegenüber dem Stützsockel nach allen
Raumrichtungen verdreht werden kann, damit die Auflagesohle 8 in
möglichst optimaler Weise zur Anlage an einen Dachholm 9
gebracht werden kann.
Der Stützsockel 2 und der Stützfuß 6 werden getrennt
hergestellt und dann in eine für einen bestimmten Fahrzeugtyp
notwendige räumliche Zuordnung zueinander gebracht und in
dieser Stellung gegenseitig blockiert. Auch hierin
unterscheiden sich die einzelnen Ausführungsformen.
Bei einer ersten in den Fig. 2 und 3 dargestellten
Ausführungsform ist der Gelenkkopf 5 als eine im wesentlichen
halbkugelförmige Schale ausgebildet, an der sich der Stützfuß 6
mit einer an seinem oberen Ende ausgebildeten Gelenkpfanne
7 abstützt, die in diesem Ausführungsbeispiel als Kugelpfanne
ausgeführt ist und den gleichen Krümmungsradius wie der
Gelenkkopf 5 aufweist. Wenn diese beiden Teile gegeneinander
ausgerichtet sind, um für einen bestimmten Fahrzeugtyp die
bestmögliche Anpassung der Auflegesohle 8 an den Dachholm
oder die Dachkontur zu gewährleisten, werden Gelenkkopf 5
und Gelenkpfanne 7 gegeneinander blockiert bzw. fixiert, was
durch drei in der Zeichnung dargestellte Nieten 18 erfolgt.
Bei einer weiteren, in den Fig. 4 bis 6 dargestellten
Ausführungsform ist der Stützsockel in gleicher Weise ausgeführt
wie bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 2 und 3,
jedoch weist die Gelenkpfanne 7 einen stärker ausgeprägten
zylinderförmigen Ansatz 7.1 auf, an dessen Ende eine
Ringwulst 7.2 ausgebildet ist, wie dies insbesondere aus Fig. 6
hervorgeht. Mit diesem Ringwulst 7.2 stützt sich die
Gelenkpfanne 7 und damit der Stützfuß 6 an dem Gelenkkopf 5 längs
einer kreisförmigen Linie ab. Nach der Ausrichtung des
Stützfußes 6 entsprechend der Dachform werden die Gelenkpfanne
7 und der Gelenkkopf 5 durch Schrauben 19 miteinander
verbunden, so daß diese Teile gegeneinander blockiert sind. Es
sind drei Schrauben 19 vorgesehen, die durch entsprechende
Bohrungen 20 in der Gelenkpfanne 7 hindurchgeführt sind.
Entsprechende Bohrungen sind in der Gelenkpfanne bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 vorgesehen, durch die die
Nieten 18 hindurchgesteckt werden.
Bei einer dritten Ausführungsform, die in den Fig. 7 bis 9
dargestellt ist, ist im wesentlichen der gleiche Grundaufbau
vorgesehen wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 2
und 3, jedoch weist die Gelenkpfanne 7 an ihrer Innenseite
drei Stütznocken 21 auf, wie dies insbesondere aus Fig. 9
hervorgeht. Mit diesen Stütznocken 21, die halbkugelförmig
ausgebildet sind, ist die Gelenkpfanne 7 an dem Gelenkkopf 5
an drei Auflagepunkten abgestützt. Nach der entsprechenden
Ausrichtung werden der Gelenkkopf und die Gelenkpfanne
durch Nieten miteinander verbunden, die wie im Falle der
Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 eingesetzt und mit
18 bezeichnet sind.
Bei einer weiteren in den Fig. 11 und 12 dargestellten
Ausführungsform wird der Stützsockel 2 mit seinem Kugelkopf
5 in eine nicht dargestellte Spritzform eingebracht, die die
Herstellung des Stützfußes 6 aus Kunststoff im
Spritzverfahren ermöglicht. Diese Spritzform wird dann gegenüber dem
Stützsockel 2 in die gewünschte räumliche Ausrichtung
gebracht und der Stützfuß 6 gespritzt, wobei der Kunststoff in
Durchbrechungen 22 des schalenförmigen Kugelkopfes 5
eindringt und somit eine formschlüssige Verbindung zwischen
Stützfuß 6 und Stützsockel 2 herbeiführt. Hinsichtlich der
Abstützung zwischen Gelenkkopf 5 und Gelenkpfanne 7 sind die
gleichen Verhältnisse wie bei der Ausführungsform nach den
Fig. 2 und 3 vorgesehen, denn hier stützen sich ebenfalls
zwei kugelförmige Fläche gegeneinander ab.
Wie aus Fig. 10 ersichtlich, weist der Tragteil 4 an seiner
Oberseite eine dem Tragelement 1 bzw. einer nicht
dargestellten Gepäckbox angepaßte Anlagefläche 23 auf und ist mit
Bohrungen 24 versehen, durch die entsprechende
Befestigungsschrauben hindurchgreifen. Diese Befestigungsschrauben sind
in Muttern 3 einschraubbar, von denen eine in Fig. 1 zu
sehen ist.
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| Anspruch[de] |
- 1. Dachlastenträger für Kraftfahrzeuge mit einem
Tragelement (1) das mittels mindestens zweier Stützen (2, 6) an
einem Kraftfahrzeugdach abstützbar und durch das
Kraftfahrzeugdach in seinem Randbereich umgreifende
Spannkrallen (10) spannzangenartig befestigbar ist, wofür
mindestens eine Spannkralle (10) gegenüber der Stütze (2, 6)
beweglich und durch eine Spannvorrichtung (12) gegen das
Kraftfahrzeugdach (9) spannbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stütze (2, 6) einen am Tragelement (1)
festlegbaren Stützsockel (2) und einen am Stützsockel (2)
abgestützten Stützfuß (6) umfasst, dass der Stützsockel (2) ein
dem Stützfuß (6) zugeordnetes Ende mit einem Raumnocken
(5) aufweist an dem der Stützfuß (6) an mindestens
punktförmig ausgebildeten Abstützungen (21) abgestützt ist und
daß nach der Anpassung des Stützfußes (6) an die
Dachkontur Stützsockel (2) und Stützfuß (6) gegeneinander
blockierbar sind.
- 2. Dachlastenträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das dem Stützsockel (2) zugeordnete
Ende des Stützfußes (4) als hohlzylindrische oder
schalenförmige Gelenkpfanne (7) ausgebildet ist und sich der
Stützsockel (2) und der Stützfuß (6) längs einer Linie (7.2)
gegenseitig abstützen.
- 3. Dachlastenträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützsockel (2) einem dem
Tragelement (1) angepaßten Tragteil (4) und einen Gelenkkopf (5)
mit konvexer Stützfläche umfaßt und daß der Stützfuß (6)
an seinem oberen Ende eine Gelenkpfanne (7) mit konkaver
Stützfläche aufweist.
- 4. Dachlastenträger nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das durch den Gelenkkopf (5) und
die Gelenkpfanne (7) mit den Stützflächen bzw. Stützpunkte
gebildete Gelenk ein Gelenkzentrum aufweist, dessen
Abstand zum Tragelement geringer als zum freien Auflageende
des Stützfußes (4) ist, das eine Auflagesohle (8) aufweist.
- 5. Dachlastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmte Stützfläche
am Gelenkkopf (5) des Stützsockels (2) eine größere
Oberfläche aufweist als die an der Gelenkpfanne (7) des Stützfußes
(6) ausgebildete Stützfläche.
- 6. Dachlastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis S.
dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmten
Stützflächen als Ringflächen ausgebildet sind.
- 7. Dachlastenträger nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichent, dass innerhalb der Abstützung am
Gelenkkopf (5) eine Mutter (13) für eine Spannschraube (12) der
Spannkralle (9) angeordnet ist.
- 8. Dachlastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stützsockel (2) und
Stützfuß (6) nach ihrer gegenseitigen Ausrichtung durch
mindestens eine Schraubverbindung (19) gegeneinander
blockierbar sind.
- 9. Dachlastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass Stützsockel (2) und
Stützfuß (6) nach ihrer gegenseitigen Ausrichtung durch
mindestens eine Nietverbindung (18) gegeneinander blockierbar
sind.
- 10. Dachlastenträger flach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stützfuß (6) aus
Kunststoff besteht und durch Anspritzen an den Gelenkkopf (5)
des Stützsockels (2) in der entsprechenden räumlichen
Ausrichtung gebildet ist.
- 11. Dachlastenträger nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Gelenkkopf (5) des Stützsockel (2)
als Schale ausgebildet und Durchbrechungen (22) im
Bereich der gekrümmten Stützfläche aufweist.
- 12. Dachlastenträger nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stützsockel (2) aus Metall
besteht.
- 13. Dachlastenträger nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auflagesohle (8) des Stützfußes
(6) als ein auswechselbares Bauteil ausgebildet ist.
- 14. Dachlastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (1) als
ein das Kraftfahrzeugdach quer zur Fahrzeuglängsrichtung
überspannender Tragholm ausgebildet ist.
- 15. Dachlastenträger nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement als
Gepäckbox ausgebildet ist.
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Patente PDF
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