Die Erfindung betrifft ein im Allgemeinen transparentes
Konstruktionselement, das in der Lage ist, als Träger zu dienen
und die mechanische Eigenschaft besitzt, die sowohl für
architektonische als auch rein technische Verwendungen
erforderlich sind.
Die Verwendung von anorganischem Glas, um herkömmlichere
Materialien wie armierten Beton oder Metalle bei der Realisierung
von Konstruktionselementen wie langgestreckten Elementen vom
Typ Säulen oder Pfeilern zu ersetzen, ist an sich bekannt. Das
Glas kann an der Zusammensetzung dieser Konstruktionselemente
in verschiedenen Formen, insbesondere in Form von Endlosfäden,
Kugeln, Platten oder Röhren, beteiligt sein. Manchmal sind
mehrere dieser Formen kombiniert und mit einem organischen
Material verbunden, um Verbundkonstruktionselemente zu bilden.
Solche Konstruktionselemente sind beispielsweise in der
Patentanmeldung WO-93/01372 beschrieben. In dieser
Patentanmeldung, die insbesondere zum Gegenstand hat, Pfeiler oder
Masten, die aus Metall oder Beton bestehen, durch transparente
Pfeiler oder Masten zu ersetzen, werden Konstruktionselemente
vorgeschlagen, die durch die Verbindung von Glaselementen vom
Typ von beispielsweise Stangen, Röhren, Platten, Kugeln und
transparenten Fasern wie Glasfasern mit einem transparenten
Harz gebildet sind. Diese Konstruktionselemente erlauben es,
den bestmöglichen Kompromiss zwischen Transparenz und
gewünschten mechanischen Eigenschaften zu schließen. Dabei
erfordert die Herstellung dieser Elemente mehr oder weniger
langandauernde Stufen und/oder die Verwendung von
Glasprodukten, deren Kosten nicht zu vernachlässigen sind, wie
Glasrohre oder Platten, die aus einem Glasgewebe erhalten sind,
sowie die Verwendung von Harz in einer relativ großen Menge,
dessen Kosten viel höher als die des Glases sind. Dadurch wird
der Vorteil, den solche Konstruktionselemente bieten, in
wirtschaftlicher Hinsicht verringert.
Wie im vorhergehenden Dokument sind in der Patentanmeldung
WO-A-95/18277 Tragkonstruktionen beschrieben, die im
Wesentlichen aus anorganischem und/oder organischem Glas hergestellt
sind. Diese Konstruktionen, deren Form mehr oder weniger
komplex ist, können insbesondere durch Assemblieren von planen
Elementen erhalten werden, die aus Verbundglasscheiben
zugeschnitten worden sind. Diese Elemente können durch Verkleben
mittels beispielsweise einer Silikonschicht miteinander
vereinigt werden. Dieses Dokument wird nur gemäß Regel 158(2)
des EPÜ zitiert.
Aus der Patentanmeldung DE-A-29 03 103 ist es weiterhin
bekannt, Aquarien herzustellen, indem plane Elemente, die aus
Verbundglasscheiben zugeschnitten worden sind, durch Verkleben
assembliert werden. Darin wird nichts über den Charakter des
Klebstoffes ausgesagt.
In der Patentanmeldung EP-A-0 611 854 ist eine Verbundplatte
beschrieben, die zur Verkleidung von Wänden vorgesehen ist und
mindestens eine Glasscheibe (einfache Scheibe oder Verbundglas)
umfasst, auf welche mittels eines Materials wie PVB oder PU
eine Metallplatte geklebt ist.
Deshalb liegt der vorliegenden Erfindung als Aufgabe zugrunde,
ein Verbundkonstruktionselement auf der Basis von anorganischem
Glas bereitzustellen, das den besten Kompromiss zwischen
Herstellungskosten und den von einer solchen Struktur
geforderten Eigenschaften bietet.
Der Erfindung liegt weiterhin als Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren zur Herstellung eines solchen Konstruktionselements
bereitzustellen, das es erlaubt, die Glaserzeugnisse zu
verwenden, die am wenigsten kosten, und die Anzahl der
erforderlichen Arbeitsgänge zu begrenzen.
Diese Aufgaben werden durch ein Herstellungsverfahren gelöst,
das darin besteht:
a) aus einer Verbundglasscheibe, die mindestens zwei Scheiben
aus anorganischem Glas umfasst, die durch eine Folie aus
einem organischen Material getrennt sind, vier Glaselemente
zuzuschneiden, deren Länge mindestens zehn Mal größer als
die Breite ist,
b) auf den längeren Kanten von zwei der Komponenten eine
Substanz aufzubringen, die wenigstens teilweise aus einem
organischen Material zusammengesetzt ist, das gleich
demjenigen ist, das die Glasscheiben dieser Komponenten
trennt,
c) die längeren Ränder der zwei anderen Komponenten an die
Kanten derart anzudrücken, dass sich ein Hohlraum mit
quadratischem oder rechteckigem Querschnitt bildet, und
d) die so zusammengebaute Einheit einer Wärmebehandlung und
gegebenenfalls der gleichzeitigen Einwirkung eines über dem
Atmosphärendruck liegenden Drucks zu unterwerfen.
Die Verbundgläser, die als Ausgangsmaterial im
erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden, sind vorzugsweise
Verbundgläser, die in großer Stückzahl hergestellt werden und deren
Kosten so niedrig wie möglich sein müssen. Dabei handelt es
sich im Allgemeinen um Verbundgläser, die durch Erwärmen und
Kalandrieren von Natron-Kalk-Silicatgläsern und Folien aus
Polyvinylbutyral (PVB) erhalten werden.
Wenn die im erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Elemente
aus solchen Verbunden zugeschnitten werden und die Kanten
dieser Elemente eine sehr gute Planheit aufweisen, kann das auf
den Kanten aufgebrachte Material von Bändern gebildet werden,
die aus einer PVB-Folie zugeschnitten worden sind. Wenn die
Planheit der Kanten der Elemente nur mittelmäßig ist, wird das
Material, das die Klebverbindung dieser Elemente sicherstellt,
vorzugsweise in Form einer Paste aufgebracht, die von einer
Suspension von PVB-Pulver in einem Bindemittel gebildet wird.
Wenn die Elemente assembliert sind, verteilt sich dann die
Paste derart, dass Fehler in der Planheit kompensiert werden.
Im Rahmen der Erfindung ist es wichtig, als Klebverbindung ein
Material zu verwenden, das gleich demjenigen ist, das die
Glasscheiben trennt. Die Verwendung eines Klebstoffes, der
nicht derjenige ist, der zur Herstellung des Verbundglases
verwendet wird, kann Bläschen verursachen, die sich mit der
Zeit durch den Einfluss von Temperaturschwankungen und der
Witterung bilden, wenn das Konstruktionselement der Umwelt
ausgesetzt ist. Die Entstehung solcher Fehler kann eine
Verschlechterung der Klebverbindung verursachen und deshalb die
mechanischen Eigenschaften des Konstruktionselementes
verändern. Die Verwendung eines Materials, das keine chemische
Unverträglichkeit mit dem organischen Material aufweist, das
zur Herstellung der Verbundgläser eingesetzt wird, für das
Verkleben der Elemente erlaubt es, die Entstehung solcher
Fehler zu vermeiden.
Die Polymerisation des Materials, das als Klebverbindung dient,
kann durch eine reine Wärmebehandlung sichergestellt werden.
Diese kann durch einen Transport des Konstruktionselements
durch einen entsprechend programmierten Mikrowellenofen
erfolgen. Diese Art und Weise der Polymerisation ist besonders
für Konstruktionselemente mit großer Länge geeignet, die nicht
in einen Autoklaven eingebracht werden können.
Die Konstruktionselemente mit kleinerer Länge können
gleichzeitig einer Wärmebehandlung und einem Druck, der höher als der
Atmosphärendruck ist, in einem Autoklaven ausgesetzt werden.
Wenn die Konstruktionselemente vorgesehen sind, im Freien
aufgestellt zu werden, ist es wünschenswert, ein Beschleifen
der Kanten dieser Elemente derart vorzusehen, dass das
Auftreten von Rissen auf Grund von Wärmeschocks vermieden wird,
die aus Abweichungen zwischen den Tages- und Nachttemperaturen
resultieren.
Die erfindungsgemäß erhaltenen Konstruktionselemente sind
insbesondere vorgesehen, hohle prismenförmige Säulen, Ständer,
Pfeiler und Masten zu bilden, deren Länge 4 Meter überscheiten
und 9 und sogar 12 Meter je nach dem vorgesehenen
Verwendungszweck erreichen kann.
Diese Konstruktionselemente können einen Querschnitt haben, der
über ihre gesamte Länge gleich bleibt oder sich von einem Ende
zum anderen verringert. In Abhängigkeit von den gewünschten
Eigenschaften können Anzahl und Dicke der Glasscheiben, die das
Verbundglas bilden, variieren. Dabei variiert die Dicke der
Glasscheiben im Allgemeinen von 3 bis 10 Millimetern.
Die Elemente mit großer Länge sind besonders dafür geeignet,
als Träger für elektrische Oberleitungen zu dienen.
Beispielhaft wurde ein Träger von 6 Meter Länge aus einem Verbundglas
hergestellt, das aus drei Glasscheiben mit 8 Millimetern Dicke,
die von PVB-Folien mit einer Dicke von jeweils 0,76 Millimetern
getrennt waren, gebildet war. Das Verbundglas wurde zu vier
Trapezen mit einer Höhe von 6 Metern, deren Grundlinie 600 und
300 Millimeter lang war, zugeschnitten.
Ein Träger mit derselben Länge wurde aus vier Trapezen mit
einer Höhe von 6 Metern hergestellt, deren Grundlinie 600 und
300 Millimeter lang war. Diese Trapeze wurden aus einer Platte
aus einem Verbundglas zugeschnitten, das ähnlich demjenigen
war, das zur Herstellung des zuvor beschriebenen Trägers
verwendet worden war. Durch die Assemblierung der vier Trapeze
wurde ein pyramidenstumpfförmiger Träger gebildet, dessen
Oberseite und Unterseite durch Verbundglasscheiben mit
gebrochenen Kanten verschlossen werden können.
Der Charakter der Materialien, die für die Herstellung der
erfindungsgemäßen Konstruktionselemente verwendet werden,
erlaubt es, einen an sich isolierenden Träger zu erhalten, im
Gegensatz zu herkömmlichen Trägern elektrischer Oberleitungen,
die aus Metall oder armierten Beton hergestellt sind. Dies
stellt in dieser Anwendung einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor
dar.
Unabhängig von den technischen Charakteristika, die den
erfindungsgemäßen Konstruktionselementen eigen sind, ist deren
ästhetischer Charakter nicht ihr geringster Vorteil. Das Glas,
das zur Herstellung dieser Elemente verwendet wird, ist im
Allgemeinen ein Kalk-Natron-Silicatglas, das durch farbgebende
Mittel, die als Verunreinigungen durch die Glasrohstoffe, die
zur Herstellung dieses Glases verwendet werden, eingetragen
werden, und/oder absichtlich dem Glasrohstoffgemisch zugegeben
worden sind, mehr oder weniger gefärbt ist. Dabei sind die am
häufigsten verwendeten Farbmittel die Oxide des Eisens, Cobalts
und Chroms. Indem die Konzentration jedes dieser Oxide im Glas
und/oder deren relative Anteile verändert werden, ist es
möglich, ein graues, blaues oder grünes Glas zu erhalten,
dessen Färbung mehr oder weniger stark und dessen Transparenz
mehr oder weniger hoch ist.
So können die erfindungsgemäßen Konstruktionselemente, die
beispielsweise als Pfeiler oder Träger verwendet werden,
gleichzeitig technische und ästhetische Funktionen erfüllen und
als architektonisches Material Verwendung finden. Die
erfindungsgemäßen Konstruktionselemente können insbesondere als
Lichtsäulen dienen, die für die öffentliche Beleuchtung
bestimmt sind. Dabei erlaubt die Lichtquelle, die am Boden der
Säule angeordnet ist, eine Lichtverteilung über deren gesamte
Höhe.
Träger für elektrische Oberleitungen oder Lichtsäulen sind
dabei hier nur Ausführungsbeispiele.