Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum
Fraktionieren und Gewinnen von wertvollen Verbindungen aus
einer Schlempe, die in Fermentationen erzeugt worden ist.
Melasse, z. B. Rübenmelasse, wird im Allgemeinen in der
Gärungsindustrie für die Herstellung von Bäckerhefe, Alkohol,
Citronensäure, Aminosäuren und Antibiotika verwendet. Der
Rückstand nach der Fermentation wird im Allgemeinen durch
Verdampfen oder Destillieren konzentriert, und das Konzentrat
wird normalerweise als "Schlempe" oder "kondensierte,
lösliche Melassestoffe" bezeichnet. Diese Schlempe wird als
Düngemittel oder, wenn der Kaliumgehalt auf ein annehmbares
Niveau vermindert worden ist, als Futtermittelbestandteil
benutzt.
In den letzten Jahren wurde eine zusätzliche Möglichkeit
untersucht, nämlich die Durchführbarkeit des Isolierens von
wertvollen Komponenten, insbesondere von Betain. Beispiele
hierfür sind in US-A-4 359 430 und US-A-5 127 957
beschrieben.
Bei diesen Verfahren zum Gewinnen jener wertvollen
Verbindungen aus Fermentationsabwasser ist die
chromatographische Trennung die bevorzugte Reinigungsstufe.
Der kritische Schritt bei diesem Vorgang ist das Beseitigen
von suspendierten Feststoffen (Hefezellen, Hefereststoffe und
andere partikelförmige Stoffe) aus dem Beschickungsstrom vor
dem Erreichen des chromatographischen Separators.
Für die Behandlung eines Rückstands, der aus Alkoholgärungen
erhalten worden ist (EP-A-411780), wird die Mikrofiltration
als Klärungsstufe beschrieben. Die Mikrofiltration von
konzentrierter Schlempe (über 50% Trockenstoffe) ist wegen
des geringen Flusses, der niedrigen Ausbeute und des
Verstopfens der Membran nicht durchführbar. Deshalb muß die
Klärung unter Verwendung eines relativ verdünnten Stroms
erfolgen, und die nachfolgende Chromatographie muß große
Volumina verarbeiten, was dieses Verfahren unattraktiv macht.
Ein anderer Nachteil der Mikrofiltration ist die damit
verbundene hohe Investition, weil die Materialströme im
Allgemeinen klein sowie der Betrieb und der Unterhalt
kostenaufwendig sind.
Ein anderes Beispiel für die Klärung von
Fermentationsabwasser ist in der WO 96/00775 angegeben. Hier
wird verdünnte Schlempe durch Hindurchleiten durch eine
Zentrifuge mit hoher Wirksamkeit geklärt. Die geklärte
verdünnte Schlempe wird durch Verdampfen konzentriert (50 bis
80% Trockenstoffe). Während des Verdampfens werden
Kaliumsalze/Kristalle gebildet, die durch Dekantieren,
Filtrieren oder eine Kombination dieser Vorgänge von der
Schlempe abgetrennt werden können.
Ein Nachteil des in der WO 96/00775 beschriebenen Verfahrens
ist die Bildung von Niederschlägen (was irreversibel ist)
während des Eindampfens der Schlempe. Dies macht eine zweite
Klärung nach dem Dekantieren der Kaliumsalzkristalle nötig.
Zusätzlich bleibt die Kristallisation von Kaliumsalzen
unsteuerbar und führt dazu, daß das Kristallwachstum und die
Kristallgröße heterogen sind und folglich eine mühsame Fest-
Flüssig-Abtrennung der Kristallfraktion nach sich zieht.
Diese Probleme wurden durch die Zugabe einer Säure, wie
Schwefelsäure, nicht vollständig gelöst.
Die FR-A-1 337 487 beschreibt ein Verfahren zum Gewinnen von
Kaliumsalzen aus einer Schlempe. Es beinhaltet das
Konzentrieren des Fermentationsabfalls, die Zugabe von
Ammoniumsulfat zu dem konzentrierten Abfall und das Abtrennen
der kaliumhaltigen Kristalle unter Bildung eines Überstands.
Um große Kristalle zu erhalten, die von der
Kristallisierungslösung leichter abgetrennt werden können,
wird während der Konzentrierungsstufe Ammoniumsulfat
zugegeben. Die FR-A-1 497 480 beschreibt ein Verfahren zum
Gewinnen von Kaliumsalzen aus einer Schlempe, wobei nach dem
Ende der Konzentrierungsstufe Ammoniumsulfat zugegeben wird.
Die ER-A-2 573 088 beschreibt ein Verfahren zum Gewinnen von
Kaliumsalzen aus einer Schlempe, das eine erste
Ansäuerungsstufe der Schlempe durch Zugabe von H&sub2;SO&sub4;, gefolgt
von einer Neutralisierungsstufe durch die Zugabe von NH&sub3;,
beinhaltet.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Klären und/oder Vermindern der Kaliumkonzentration einer
Fermentationsabfallflüssigkeit, bevor diese einer
Chromatographie oder anderen Trenntechniken unterworfen wird,
angegeben.
Ferner bietet die vorliegende Erfindung eine deutlich größere
Kontrolle über die Kristallisation des Kaliumsalzes und im
Gegensatz zu den erforderlichen zwei Stufen gemäß der WO
96/00775 ist eine Klärung in einer einzigen Klärungsstufe
möglich.
Die vorliegende Erfindung stellt somit ein Verfahren zum
Behandeln eines flüssigen Fermentationsabfalls (wie
Schlempe), der Kalium enthält, zur Verfügung, wobei das
Verfahren folgende Stufen umfaßt:
(a) Zugeben von Ammoniumsulfat zu dem
Fermentationsabfallstoff,
(b) Konzentrieren des Fermentationsabfallstoffes (z. B. der
Schlempe) bis zu einem Trockenstoffgehalt von 50 bis 80%
an trockenen Feststoffen und
(c) Abtrennen der in der Konzentrationsstufe (b) gebildeten
kaliumhaltigen Kristalle, um einen Überstand zu
erhalten.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
abhängigen Ansprüchen 2 bis 8 angegeben.
Vorzugsweise beträgt der Kaliumgehalt in dem resultierenden
Überstand weniger als 3,5% Gew./Gew. Vorzugsweise werden
auch andere suspendierte Feststoffe in der Trennungsstufe
entfernt. Auf diese Weise kann das Sediment in dem Überstand
auf weniger als 4% Gew./Gew. vermindert werden.
Am Ende der Fermentation kann die Hefe durch eine übliche
Fest-Flüssig-Trennung abgetrennt werden, und das restliche
Abwasser und das Waschwasser werden gesammelt. Zusammen
bilden sie den Abfallstrom, der oft eine Anzahl von sehr
wertvollen Verbindungen enthält, wenn auch in relativ
niedrigen Konzentrationen.
Vor der Konzentrierung (z. B. durch Verdampfung) wird dem
flüssigen Fermentationsabfallstoff (z. B. dem Abfallstrom)
eine wirksame Menge Ammoniumsulfat zugegeben. Es ist
geeignet, 2 bis 25 g Ammoniumsulfat, vorzugsweise 5 bis 10 g
Ammoniumsulfat, pro Liter des (flüssigen Fermentations-)
Abfalls (der einen Trockenstoffgehalt von etwa 5% aufweisen
kann) zuzugeben.
Die Menge des zugebenen NH&sub4;SO&sub4; hängt im Allgemeinen von der
Konzentration des Kaliums in dem flüssigen
Fermentationsabfall (des Abfallstroms) ab. Bei anderen
Fermentationsabfällen mit einem unterschiedlichen TS-Gehalt
(Trockenstoffgehalt) kann die Menge des Ammoniumsulfats im
Verhältnis zur Menge des bereits vorhandenen Kaliums und/oder
Sulfats erhöht oder vermindert werden. Der flüssige
Fermentationsabfallstrom (im Allgemeinen der Rest nach der
Fermentation) kann durch Verdampfen konzentriert werden,
vorzugsweise mit Hilfe eines Verdampfers mit mehrfacher
Wirkung, und zwar bis zu einem Trockenstoffgehalt von 50 bis
85% TS (Trockenstoffe), gegebenenfalls bis zu 65 bis 78%
TS.
Während des Konzentrierens (Verdampfens) können die
Kaliumsalze in gesteuerter Weise (mit einem homogenen
Kristallwachstum) auskristallisieren. Die Kristallfraktion
kann dann vom Überstand (oder vom Konzentrat) mittels einer
üblichen Fest-Flüssig-Trenntechnik, wie dem Dekantieren oder
dem Zentrifugieren, abgetrennt werden.
Die Kristallfraktion (des sich ergebenden Kaliumsalzes) kann
stabilisiert und als Düngemittel oder Düngemittelbestandteil
verwendet werden. Vorzugsweise wird die Kaliumsalzfraktion
mit einem Viskositätsregler stabilisiert, um eine
Sedimentation zu verhindern. Vorzugsweise wird ein Gummi, wie
Xanthangummi, eingesetzt. Für die Zugabe zur
Kaliumsalzfraktion eignen sich 0,01 bis 1% (Gew./Gew.),
vorzugsweise 0,025 bis 0,1% (Gew./Gew.), Xanthangummi. Die
Zugabe des Viskositätsreglers kann die Pumpbarkeit der
Suspension verbessern. Wir haben gefunden, daß auch in
Verfahren des Standes der Technik, bei denen kein
Ammoniumsulfat zugesetzt wird, die abgetrennte
Kaliumsalzfraktion durch die Verwendung des
Viskositätsreglers gemäß der Erfindung stabilisiert werden
kann.
Der Überstand (oder das Filtrat) kann nun wegen seiner
niedrigen Kaliumkonzentration als Tierfuttermittel verwendet
werden.
Der von der Schlempe erhaltene Überstand enthält noch
wertvolle Verbindungen, wie Betain, PCA
(Pyrrolidoncarbonsäure), Bernsteinsäure, Citronensäure usw.,
was von den Rohstoffen und dem in Betracht gezogenen
Fermentationsverfahren abhängt. Diese Produkte können durch
Anwendung eines oder mehrerer chromatographischer Verfahren
abgetrennt werden. In diesem Fall wird der Überstand
vorzugsweise zuerst geklärt, und die Klärung sollte ein.
Produkt ergeben, das im wesentlichen frei von Teilchen ist,
die größer als 5 um, vorzugsweise größer als 0,5 um, sind.
Die Klärung kann durch Standardverfahren der Fest-Flüssig-
Trennung, wie Mikrofiltration und Filtration, durchgeführt
werden.
Im Falle der Standardtechnik, wie der Dead-End-Filtration,
kann eine Anschwemmfiltration und/oder eine Massenbeschickung
zu einer hohen Filtriergeschwindigkeit und einem geklärten
Überstand, der als Beschickung für einen chromatographischen
Separator geeignet ist, führen. Bei Verwendung dieser
Beschickung bei der chromatographischen Trennung wird eine
Fraktion erhalten, die deutliche Mengen an Betain enthält.
Die Erfindung wird nun ohne Einschränkung und nur
beispielhaft beschrieben, wobei auf die folgenden Beispiele
Bezug genommen wird.
Beispiel 1
Nach der Fermentation von "Bäckerhefe" in einem gewerblichen
Maßstab wurde die Hefe durch Zentrifugieren und Waschen
gewonnen. Der Rückstand (verdünnte Schlempe) wurde gesammelt.
Es wurde Ammoniumsulfat als 40%ige gesättigte Lösung
zugegeben. Die der verdünnten Schlempe mit einem
Trockenstoffgehalt von 5% zugegebene Menge betrug 10 bis 25
g/l.
Die verdünnte Schlempe wurde mittels eines Verdampfers mit
mehrfacher Wirkung konzentriert, bis ein Konzentrat mit 72%
Trockenstoff erhalten wurde. Bei etwa 40% Trockenstoffgehalt
begann die Kristallisation.
Die konzentrierte Kristallaufschlemmung wurde mittels eine s
KHD-Decantors bei 3000 g und einer Temperatur von 80ºC
dekantiert. Die Salzfraktion (82% Trockenstoffe) wurde gegen
unerwünschte Sedimentation durch Zugeben von 0,05%
Xanthangummi stabilisiert.
Die Schlempe nach dem Dekantieren (65% Trockenstoffe) wurde
durch Verwendung einer Membranfilterpresse unter Einsatz von
Celite super cel als Vorbeschichtung und mit einer
Massenbeschickung geklärt (3% Gew./Gew.).
Die auf diese Weise geklärte Schlempe wurde einer
chromatographischen Trennung unterworfen. Der Druckabfall,
die Harzkapazität und die Trenneigenschaften blieben während
eines Zeitraums von vier Wochen konstant.
Beispiel 2
Verdünnte Schlempe mit einer Konzentration von 5 Gew.-% wurde
mittels eines Verdampfers mit mehrfacher Wirkung bis zu 60
Gew.-% Trockenstoff konzentriert. Nach diesem Konzentrieren
wurde die Temperatur von 60 auf 20ºC herabgesetzt, wonach die
Kristallisation weiter verbessert wurde. Die konzentrierte
gekühlte Schlempe wird mit einem Zentrifugaldekanter in einen
Salzstrom und eine von Kalium befreite Schlempe getrennt.
Durch die Zugabe von 10 kg/m³ Ammoniumsulfat zu der
Verdampferbeschickung wird der Kaliumgehalt der Schlempe
weiter herabgesetzt, wie in Tabelle 1 gezeigt wird.
Tabelle 1: AMS-Zugabe in Relation zum K-Gehalt der Schlempe
AMS-Zugabe (kg/m³) / K&spplus;-Schlempe (Gew.-%)
0 6,5-7,5
10 2,5-3,5
Beispiel 3
Die gemäß dem Verfahren, das im Beispiel 2 beschrieben worden
ist, erhaltene und von Kalium befreite Schlempe weist mit der
Zugabe von AMS (Ammoniumsulfat) einen Trockenstoffgehalt von
53 Gew.-% und eine Betainkonzentration von 8,7 Gew.-% auf.
Diese Schlempe wird auf 85 bis 93ºC erhitzt, wonach sie durch
verschiedene Arten der Filtration von suspendierten
Feststoffen befreit wird.
In den Tabellen 2 und 3 ist die Wirksamkeit der verschiedenen
Filtrationsverfahren angegeben.
Tabelle 2: Klärung durch Filtration
Art der Filtration / Suspendierte Feststoffe (mg/l)
Keine Filtration 4000-5000
Mikrofiltration (Membran 200-500 Å) 1-30
Dead-end-Filtration 50-70
-- 1-2% Massenbeschickung
-- 0,6-1,1 kg/m² Anschwemmung, 1
Tabelle 3: Klärung durch Filtration (d90 = 90% der Teilchen
sind kleiner)
Art der Filtration / Teilchengröße der suspendierten Feststoffe, d90 (u)
Unfiltriert 25,0
Patrone 5 u 0,2
Putsch-Filter 0,1
Die in den Tabellen 2 und 3 erwähnten geklärten Schlempen
wurden erfolgreich bei der chromatographischen Abtrennung von
Betain verwendet.
Bei keinem der oben erwähnten Filtraten wurde in
Pilotversuchen, die 20 bis 200 Stunden liefen, eine
Verstopfung festgestellt.
Beispiel 4
Die gemäß Beispiel 3 beschriebene erhitzte Schlempe wurde
mittels einer DE-Filtration auf einer Membranfilterpresse
unter Einsatz von 2 Gew.-% Diatomeenerde als Massenbeschickung
und 1,2 Gew.-% Diatomeenerde als Vorbeschichtung geklärt. Der
durchschnittliche Fluß während der Filtration betrug 130
1/m²/h. Das Filtrat enthielt nur 6 ml/l suspendierte
Feststoffe. Die Betaingewinnung nach der Filtrationsstufe
betrug 88%. Der pH-Wert des Filtrats wurde mit
Natriumhydroxid auf 5, 5 eingestellt, um Ausfällungen zu
vermeiden. Die geklärte Schlempe wurde einer
chromatographischen Trennsäule (Durchmesser 6 Zoll, Volumen
0,15 m³, Harz SM-49, K&spplus;-Form) zugeführt. Die Temperatur wurde
auf 65ºC gehalten. Aus der Kolonne, die mit 150 ml/min
beschickt wurde, wurden zwei Ströme erhalten. Das Produkt war
eine Betainlösung mit 140 ml/min. die eine Reinheit von 75
Gew.-% hatte. Für die Trennung waren 33 kg Desorbierungswasser
pro kg des gewonnenen Betains nötig, was zu einer
Betainausbeute von 88% führte. Die Trennung wurde 46 Stunden
fortgesetzt.
Beispiel 5
Der im Beispiel 4 beschriebene Versuch wurde wiederholt,
wobei die Temperatur während der chromatographischen Trennung
bei 85ºC gehalten wurde. Es wurde kein deutlicher Unterschied
bei der chromatographischen Trennung beobachtet.
Beispiel 6
Die im Beispiel 4 beschriebene geklärte Schlempe wurde mit
der im Beispiel 4 erläuterten chromatographischen Einrichtung
erneut getrennt. Die Temperatur wurde auf 65ºC gehalten. Aus
der Kolonne, die mit 150 ml/min beschickt wurde, erhielt man
zwei Ströme. Das Produkt war eine Betainlösung mit 120
ml/min. die eine Reinheit von 70% Gew./Gew. hatte. Der
Abfall war ein Salzstrom. Zum Abtrennen wurden 25 kg
Desorbierungswasser pro kg des gewonnenen Betains verwendet,
was zu einer Betainausbeute von 92% führte. Die Abtrennung
wurde 81 Stunden fortgesetzt.
Beispiel 7
Die im Beispiel 3 beschriebene erhaltene Schlempe wurde auf
93ºC erhitzt, wonach sie durch eine Filtration über einen
Mikrofilter geklärt wurde. Die Filtration erfolgte unter
Einsatz einer Membran mit 500 Å und 0,2 m².
Mit einem Transmembrandruck von 1,4 bar und einer
Durchströmungsgeschwindigkeit von 5 m/s wurde ein
durchschnittlicher Fluß von 25 l/m²/h erhalten. Das Filtrat
enthielt noch 29 mg/l suspendierte Feststoffe.
Beispiel 8
Zu dem Salzstrom, der durch die Zentrifugendekantierung gemäß
der Beschreibung im Beispiel 2 erhalten wurde, werden 0,06
Gew.-% Xanthangummi (1%ige Lösung) und 3% Wasser zugegeben,
jeweils auf das Gewicht bezogen. Dies führt zu einer
Salzsuspension mit einer Viskosität von 7000 cP, die leicht
pumpbar ist. Die so erhaltene Salzsuspension blieb mehr als
sechs Monate stabil.