Seit es den Begriff Schuhherstellung gibt, bedeutet dies, dass flächige Teile
aus Leder oder ähnlichem Material zu einem Schuhschaft geformt werden.
Damit dieser Schaft eine dreidimensionale Gestalt erhält, wird er über einen
Leisten gezwickt, der der Grösse eines Fusses gleichkommt. Insbesondere seit
der maschinellen Herstellung wird der Schuhschaft bei dem Zwickvorgang
gegen eine Brandsohle mittels Klebstoff oder Nägeln, genannt Täckse, fixiert
um danach eine Laufsohle aufzupressen zu können.
Die zur Fixierung notwendige Brandsohle muss beim maschinellen Zwicken vor
dem Zwickvorgang auf den Leisten geheftet sein da der Schuhschaft die
Brandsohle nach Beendigung des Vorgangs umschliesst. Die Heftung der
Brandsohle auf dem Leisten erfolgt hauptsächlich mit Nägeln, teilweise mit
Klebstoff und bedeutet einen Arbeitsgang. Sollte die Brandsohle mit Nägel
geheftet worden sein, so muss vor dem Aufbringen der Laufsohle das
Heftmaterial erst entfernt werden, da dieses nach der Fertigstellung des
Schuhes gezwungenermassen nicht mehr möglich ist. Dieses birgt oft ein
gewisses Risiko, da beim Arbeitsablauf die Nägel nicht immer vollständig
entfernt werden können, somit sind Schuhhersteller an Alternativen
interessiert.
Bei dem im Patentanspruch erwähnten Verfahren fällt der Arbeitsgang zum
Brandsohlenheften, ebenso wie das nachträgliche Entheften der Brandsohle
komplett weg. Der bisherige Arbeitsablauf bei der Herstellung von maschinell
gezwickten Schuhen bleibt unverändert bestehen. Der Schuhschaft wird über
einen losen Zwickleisten gestülpt, zuvor normalerweise mit Dampf aktiviert,
damit sich das Leder besser später um den Leisten formt und dabei nicht reisst.
Beim Einführen in die Zwickmaschine greifen die Zwickzangen den Schaft und
ziehen den Leisten auf die Leistenauflage. Vor Einleiten des eigentlichen
Zwickvorgangs durch Einscheren der Zwickzangen, wird aus Düsen in der
Leistenauflage ein erhitzter Kunststoff, der in flüssiger Form austritt, gegen den
Leistenboden injektziert und bei kompakten thermoplastischen Kunststoff
ungefähr das Volumen der entgültigen Brandsohle haben sollte. Natürlich lässt
sich ebenso ein schäumender Kunststoff, wie zum Beispiel PUR auftragen.
Unmittelbar darauf fahren die Zwickscheren zusammen und somit umschliesst
das Material des Schuhschaftes den Kunststoff und härtet aus. Da später der
Schuhboden mit einer Laufsohle verklebt wird, ist eine dauerhafte Verbindung
des Schaftmaterial mit dem Schuhboden gewährleistet.
Grundsätzlich sollte der Zwickleisten jedoch vor dem Zwickvorgang mit einem
Trennmittel versehen werden, damit sich der Schuh in fertiger Form besser vom
Leisten trennen lässt. Denkbar sind auch weitere Hilfsmittel zum leichteren
Ausleisten, zum Beispiel eine Unterstützung mittels Druckluft durch Kanäle im
Leisten oder gegebenenfalls durch Beschichten des Leistens mit einer dünnen
Folie.
Durch die Einformung des Schaftes in die Brandsohle fällt auch ein etwaiges
Ausballen des Schuhbodens weg, zudem kann mit der entstehenden
Negativstruktur der Zwickzangen ein bestimmtes Profil des Schuhbodens
erzeugt werden, sodass später eine bessere Verbindung zur aufzuklebenden
Laufsohle gegeben ist. Ebenso können bei diesem Verfahren auch die
Negativstruktur des Leisten von Vorteil sein und die Brandsohle lässt sich ohne
Zwischensohle in eine orthopädische Form bringen.
Vorstellbar wäre auch, statt eines losen Leisten ein starr mit der Maschine
verbundenes Leistenstück zu verwenden. Dies könnte dann sinnvoll sein, wenn
die Laufsohle in anderer Form, zum Beispiel durch direktes Anspritzen mit einer
Direktbesohlungsanlage aufgebracht wird. In diesem Fall ist das Profil des
Schuhbodens nicht sehr wesentlich. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich die
Möglichkeit zur Kühlung des Leisten was die Aushärtzeit des Kunststoffes
verkürzt.
Im folgenden wird anhand von 6 Figuren der Ablauf des Verfahrens im
Querschnitt mit einem losem Leisten in einer Spitzenzwickmaschine dargestellt.
Fig. 1 zeigt die Startposition der Maschine, der Leisten (1) und der Schaft (2)
befinden sich noch ausserhalb der Maschine. Die rechte und linke Zwickzange
(3) sind geöffnet, die rechte und linke Zwickschere (4), sowie der rechte und
linke Leistenhalter (5), ebenso wie der bei einer Spitzenzwickmaschine
spezifische Spitzenniederdrücker (6) sind in Ausgangsposition.
In der Leistenauflage (7) ist der Kanal (8) für das spätere Injektzieren des
Kunststoffes eingearbeitet.
In Fig. 2 greifen die Zwickzangen (3) den Schaft (2) und ziehen diesen auf die
Leistenauflage (7). In diesem Stadium könnte die Position des Schaftes und
des Leistens in der Maschine noch korrigiert werden, indem der Vorgang
abgebrochen wird und die Maschine wieder in Startposition fährt.
In Fig. 3 wurde der nächste Abschritt ausgelöst, indem der Leisten (1) mit
Schaft (2) von den rechten und linken Leistenhalter (5) sowie von dem
Spitzenniederdrücker (6) in der Maschine fixiert wird.
Dadurch können sich in Fig. 4 die Zwickzangen (3) öffnen und eine
Abwärtsbewegung vollziehen, ohne das sich die Position des Leistens (1) und
Schaftes (2) ändert. Jetzt kann die entscheidende Phase des Verfahrens
starten, indem sich der Leistenhalter (7) leicht absenkt und somit die linke und
rechte Öffnung des Kanals (8) zum rechten und linken Einspritzen des
Kunststoffes (9) freigibt. Damit das Medium nicht unbeabsichtigt entweichen
kann, dichtet eine Bewegung der Zwickscheren (4) den Schaft (2) leicht gegen
den Leistenhalter (7) ab.
Ist das Volumen des Einspritzvorganges vollständig erreicht, fällt der
Leistenhalter (7) in Fig. 5 schnell nach unten ab und die Zwickscheren (4)
schliessen sich entgültig. Danach beginnt die Aushärtzeit des Kunststoffes, die
Zeitdauer je nach Material bedingt.
In Fig. 6 wird der Leisten (1) mit der fertigen Brandsohle (10) von der Maschine
wieder freigegeben.