| Dokumentenidentifikation |
DE19860434C2 07.08.2003 |
| Titel |
Käfigmutter mit einem Käfig und einer Mutter |
| Anmelder |
Rittal GmbH & Co. KG, 35745 Herborn, DE |
| Erfinder |
Reuter, Wolfgang, 57299 Burbach, DE |
| Vertreter |
Jeck · Fleck · Herrmann Patentanwälte, 71665 Vaihingen |
| DE-Anmeldedatum |
28.12.1998 |
| DE-Aktenzeichen |
19860434 |
| Offenlegungstag |
06.07.2000 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
07.08.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.08.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
F16B 37/04
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Käfigmutter mit einem Käfig und einer Mutter, wobei
der Käfig einen Boden aufweist, von dem wenigstens zwei einander
gegenüberliegende Seitenteile aufsteigen, die jeweils mindestens einen auswärts
gerichteten Stützabschnitt tragen und an die ein Halteabschnitt angeschlossen ist,
wobei von dem Halteabschnitt eine Abwinklung abgebogen ist, die im Abstand
zum Boden gehalten ist und die die auf dem Boden aufgesetzte Mutter mit
Gewinde festlegt, und wobei das Gewinde durch einen Durchbruch im Boden
hindurch zugänglich ist, wobei an die Mutter eine Gewindeverlängerung
angeschlossen ist, die auf der der Mutteraufstandsfläche abgekehrten Rückseite über
den Boden vorsteht, wobei die Außenkontur der Gewindeverlängerung
gegenüber den Außenkanten des Bodens zurückspringt, wobei die Mutter an
wenigstens einer ihrer Seitenflächen mit einer Aussparung versehen ist, die in
Gewinde-Umfangsrichtung seitlich von zwei Ansätzen begrenzt ist, und wobei
ein zugeordnetes Seitenteil des Käfigs in diese Aussparung eingreift und mit
seitlichen Begrenzungsflächen an den beiden Ansätzen anliegt.
Eine derartige Käfigmutter ist aus dem DE 66 07 616 U bekannt. Der Käfig
weist einen Boden auf, von dem zwei Seitenteile rechtwinklig abgekantet sind.
Von den Seitenteilen wiederum sind Halteabschnitte abgekantet, die sich
parallel beabstandet zu dem Boden erstrecken. Die Halteabschnitte tragen L-förmige
Stützabschnitte, die in den Rand eines Durchbruches einer Blechplatte eingehakt
werden können. Die Halteabschnitte legen in Zusammenarbeit mit dem Boden
die Mutter in Achsrichtung des Gewindes unverlierbar fest. In Umfangsrichtung
wird die Mutter an den Seitenteilen abgestützt. Aus Montagegründen sind die
Seitenteile beabstandet zu den zugeordneten Seitenflächen der Mutter
angeordnet. Wenn die Mutter in einem Durchbruch montiert werden soll, so muss der
Käfig im Bereich seiner Seitenteile gegen die Federvorspannung verformt
werden. Dabei legen sich die Seitenteile an die zugeordneten Seitenflächen der
Mutter an. Nun können die Stützabschnitte durch den Durchbruch der
Blechplatte hindurchgeführt werden. Anschließend federt der Käfig wieder in seine
Ausgangslage zurück, wobei die Seitenteile und mit ihm die Stützabschnitte
radial nach außen verschoben werden. Wenn nun der Durchbruch der
Blechplatte dermaßen toleranzbehaftet ist, dass die L-förmigen Stützabschnitte sich
nicht am Rand des Durchbruches abstützen, so ergibt sich ein Spiel, das zu
einer Verschiebbarkeit der Mutter quer zu der Achsrichtung des Gewindes führt.
Wenn nun in die Mutter eine Schraube eingeschraubt und angezogen wird, so
wird auf die Mutter eine Umfangskraft ausgeübt. Dabei verdreht sich die Mutter
ein Stück weit in dem Käfig, bis die Seitenflächen der Mutter entlang von
Linienabschnitten an den Halteabschnitten des Käfigs zum Liegen kommen.
Wenn nun ein Toleranzspiel in dem Durchbruch vorhanden ist, so verschiebt die
Mutter die Halteabschnitte radial nach außen. Eine ausreichende
Verdrehsicherheit ist daher bei dieser Anordnung nicht in allen Anwendungsfällen gegeben.
Eine ähnliche Käfigmutter ist aus der FR 2 491 170 bekannt. Hierbei ist der
Käfig aus einem Stanz-Biegeteil gefertigt. Der Boden weist eine rechteckförmige
Auflagefläche auf, auf der die ebenfalls rechteckförmig ausgebildete Mutter
aufgesetzt ist. Von dem Boden sind die beiden Seitenteile derart abgebogen,
dass sie die Mutter seitlich übergreifen. An ihrem dem Boden abgekehrten Ende
sind von den Seitenteilen dann Abwinklungen abgebogen, die deckseitig auf der
Mutter aufliegen und diese so am Boden festhalten. Um die Mutter in Richtung
längs zu den Seitenteilen unverschiebbar zu halten, weisen die senkrecht zu den
Seitenteilen verlaufenden Kanten des Bodens rechtwinklig abgebogene
Vorsprünge auf. Die Seitenteile tragen weiterhin beidseitig der Abwinklungen
Stützabschnitte. Mit diesen Stützabschnitten kann die Käfigmutter im Bereich
um einen Durchbruch einer Blechplatte herum, in den die Käfigmutter eingesetzt
ist, abgestützt werden. Wenn die Käfigmutter in dem Durchbruch montiert ist,
können an dem Gewinde Anbauelemente festgeschraubt werden. Um eine
ausreichend stabile Befestigung dieser Anbauten an der Mutter gewährleisten zu
können, muss das Gewinde eine ausreichende Gewindelänge aufweisen.
Hierdurch wird jedoch ein relativ massiver Aufbau für die Käfigmutter erzeugt, so
dass diese weit rückseitig über den Durchbruch vorsteht. Im Schaltschrankbau,
wo teilweise beengte Platzverhältnisse vorliegen, wird dies mitunter als
nachteilig empfunden. Beispielsweise werden Montageschienen eingesetzt, die zwei
rechtwinklig zueinanderstehende Profilseiten aufweisen. Die beiden Profilseiten
sind mit Reihen von Befestigungsaufnahmen versehen, die in
Profil-Längsrichtung verlaufen. Die Befestigungsaufnahmen sind dann symmetrisch zu der von
den beiden Profilseiten gebildeten Innenkante angeordnet und insbesondere
dicht an diese Innenkante herangeführt. Wenn nun eine Käfigmutter weit
rückseitig über den Durchbruch, in den sie montiert ist, vorsteht, dann lässt sich
keine Käfigmutter mehr an den korrespondierenden Befestigungsaufnahmen der
anderen Profilseite befestigen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Käfigmutter der eingangs erwähnten Art zu
schaffen, die im Bezug ihrer Außenabmessungen so gestaltet ist, dass sie auch
bei beengten Platzverhältnissen problemlos eingesetzt werden kann, wobei
jedoch gleichzeitig auch eine ausreichend stabile Befestigung von Anbauten an
dem Gewinde der Mutter gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass von den Halteabschnitten der einander
diametral gegenüberliegenden Seitenteilen Stützabschnitte abgewinkelt sind,
dass diese Stützabschnitte jenseits der durch die Mittellängsachse des
Gewindes verlaufenden Mittelquerebene der Mutter angeordnet sind, und dass die
Seitenteile des Käfigs Fixieransätze tragen, die zur Abstützung an einem Rand
eines Durchbruches, in dem die Käfigmutter montierbar ist, dienen und die auf
der den Stützabschnitten gegenüberliegenden Seite der Mittelquerebene
angeordnet sind.
Die Fixieransätze verhindern, in Zusammenarbeit mit den Stützabschnitten, dass
die Käfigmutter unbegrenzt in dem Durchbruch verschoben werden kann.
Dadurch, dass die Seitenteile in den Aussparungen der Mutter zum Liegen
kommen, wird eine effektive Verdrehsicherung geschaffen. Diese Verdrehsicherung
ist insbesondere unabhängig von Maßtoleranzen des Durchbruches.
Um eine kostengünstige und einfache Herstellung der Käfigmutter zu erreichen,
ist nach einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Mutter als Stanzteil
ausgeführt ist und eine ebene, auf dem Boden des Käfigs aufsitzende Aufstandsfläche
aufweist, dass die Gewindeverlängerung einteilig mit der Mutter verbunden ist,
und dass die Gewindeverlängerung über die Ebene der Aufstandsfläche hinaus
aus der Mutter herausgedrückt ist.
Um eine ausreichende Verspannung der Käfigmutter in dem belegten
Durchbruch sicherzustellen, ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, dass
die Stützabschnitte mit den Schenkeln einen Winkel kleiner als 90°
einschließen.
Damit sich die Käfigmutter auch rückseitig um den Durchbruch herum sicher
abstützt, sieht eine Weiterbildung vor, dass sich die Seitenteile nur über einen
Teil der Breite der Mutter erstrecken, so dass seitlich der Seitenteile Stützteile
der Mutter freigestellt sind, die in Richtung der Tiefe der Mutter verlaufen und
mit Stützflächen versehen sind, die auf der dem Boden des Käfigs abgewandten
Seite angeordnet sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Käfigmutter in perspektivischer Darstellung und
Fig. 2 eine Montageschiene in Seitenansicht und im Schnitt, an
der zwei Käfigmuttern, wie sie der Fig. 1 entnehmbar sind,
montiert sind.
In der Fig. 1 ist eine Käfigmutter dargestellt, die aus einem Käfig 10 und einer
Mutter 20 besteht. Der Käfig 10 ist aus einem Stahlblechzuschnitt gefertigt. Er
weist einen Boden 11 auf, von dessen beiden, in Käfiglängsrichtung
verlaufenden Seiten Seitenteile 12 rechtwinklig abgebogen sind. Die beiden Seitenteile
12 tragen an ihren dem Boden 11 abgewandten Ende einen Fixieransatz 13,
einen Halteabschnitt 14 und einen Schenkel 16. Der Schenkel 16 geht an
seinem freien Ende in einen abgewinkelten Stützabschnitt 17 über. Dabei schließen
der Stützabschnitt 17 und der Schenkel 16 einen Winkel kleiner als 90° ein.
Von dem Halteabschnitt 14 ist eine Abwinklung 15 abgebogen, die im Abstand
zum Boden 11 angeordnet ist und in den Käfiginnenraum weist.
Die Mutter 20 kann mit einer ebenen Aufstandsfläche auf den Boden 11 des
Käfigs 10 augesetzt werden. Die Mutter 20 weist an ihren beiden, den
Seitenteilen 12 zugekehrten Längsseiten, Aussparungen auf, die seitlich von
zwei Ansätzen 23 begrenzt sind. Die Seitenteile 12 ragen in diese
Aussparungen hinein, so daß die Mutter 20 unverdrehbar und in Längsrichtung
unverschiebbar gehalten ist. Im eingebauten Zustand überlappen die
Abwinklungen 15 die Oberseite der Mutter 20, so daß sie gegen Herausfallen aus dem
Käfig 10 gesichert ist. Die Mutter 20 ist mit einer Gewindeverlängerung 21
versehen, die durch einen Durchbruch des Bodens 11 hindurchragt. Die
Gewindeverlängerung 21 ist als Hohlzylinder ausgebildet, der mit seiner Außenkontur
gegenüber den Seiten des Bodens zurückspringt.
Wie die Fig. 1 weiter erkennen läßt, erstrecken sich die Seitenteile 12 nur über
einen Teil der Länge der Mutter 20, so daß sich Überstände ergeben, die als
Stützteile 24 Verwendung finden, wie dies im folgenden noch näher erläutert
wird.
In der Fig. 2 ist eine Montageschiene 30 gezeigt, an die Käfigmuttern der
vorstehend beschriebenen Art angebaut werden können. Die Montageschiene
ist im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildet und weist einen
Verbindungsabschnitt auf, an den sich rechtwinklig zwei zueinander parallel
beabstandete Schenkel 32 anschließen. Von den freien Ende der Schenkel 32 sind
Endabschnitte 33 abgebogen. Die Schenkel 32 und der Verbindungsabschnitt
31 sind mit rechteckförmigen (oder quadratischen) Befestigungsaufnahmen 34
versehen.
In den Befestigungsaufnahmen 34 können Käfigmuttern montiert werden. Zur
Montage einer Käfigmutter wird diese schräg in die Befestigungsaufnahme 34
eingeschoben. Dabei durchdringt dann die Käfigmutter den Durchbruch
zunächst im Bereich der Fixieransätze 13. Die Einsetzbewegung der Käfigmutter
wird mit den Schenkeln 16 und den Stützabschnitten 17 begrenzt. Diese
schlagen an dem Rand, der die Befestigungsaufnahme 34 umgibt, an.
Anschließend kann die Käfigmutter in der Befestigungaufnahme 34 gekippt
werden, so daß die Stützflächen der Stützteile 24 rückseitig an dem
Verbindungsabschnitt 31 oder den Schenkeln 32 anliegen. Gleichzeitig verspannen sich die
Stützabschnitte 17 auf der Vorderseite des Verbindungsabschnittes 31 bzw. der
Schenkel 32. In der Fig. 2 ist die Endmontagestellung zweier Käfigmuttern
verdeutlicht.
Wie die Fig. 2 erkennen läßt, können zwei Käfigmuttern problemlos im
Abkantungsbereich zwischen dem Verbindungsabschnitt 31 und einem Schenkel
32 angebracht werden. Die Befestigungsaufnahmen 34 können dabei bis dicht
an den Abkantungsbereich herangeführt werden. Die Kollision der beiden
Käfigmuttern wird hier infolge der zurückversetzten Anordnung der
Gewindeverlängerung 21 ausgeschlossen.
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| Anspruch[de] |
- 1. Käfigmutter mit einem Käfig (10) und einer Mutter (20), wobei der Käfig
(10) einen Boden (11) aufweist, von dem wenigstens zwei einander
gegenüberliegende Seitenteile (12) aufsteigen, die jeweils mindestens einen
auswärts gerichteten Stützabschnitt (17) tragen und an die ein
Halteabschnitt (14) angeschlossen ist, wobei von dem Halteabschnitt (14) eine
Abwinklung (15) abgebogen ist, die im Abstand zum Boden (11) gehalten
ist und die die auf dem Boden (11) aufgesetzte Mutter (20) mit Gewinde
(22) festlegt, und wobei das Gewinde (22) durch einen Durchbruch im
Boden (11) hindurch zugänglich ist, wobei an die Mutter (20) eine
Gewindeverlängerung (21) angeschlossen ist, die auf der der
Mutteraufstandsfläche abgekehrten Rückseite über den Boden (11) vorsteht, wobei
die Außenkontur der Gewindeverlängerung (21) gegenüber den
Außenkanten des Bodens (11) zurückspringt, wobei die Mutter (20) an
wenigstens einer ihrer Seitenflächen mit einer Aussparung versehen ist, die in
Gewinde-Umfangsrichtung seitlich von zwei Ansätzen (23) begrenzt ist,
und wobei ein zugeordnetes Seitenteil (12) des Käfigs (10) in diese
Aussparung eingreift und mit seitlichen Begrenzungsflächen an den
beiden Ansätzen (23) anliegt,
dadurch gekennzeichnet,
dass von den Halteabschnitten (14) der einander diametral
gegenüberliegenden Seitenteilen (12) Stützabschnitte (17) abgewinkelt sind,
dass diese Stützabschnitte (17) jenseits der durch die Mittellängsachse
des Gewindes (22) verlaufenden Mittelquerebene der Mutter (20)
angeordnet sind, und
dass die Seitenteile (12) des Käfigs (10) Fixieransätze (13) tragen, die zur
Abstützung an einem Rand eines Durchbruches (34), in dem die
Käfigmutter montierbar ist, dienen und die auf der den Stützabschnitten (17)
gegenüberliegenden Seite der Mittelquerebene angeordnet sind.
- 2. Käfigmutter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mutter (20) als Stanzteil ausgeführt ist und eine ebene, auf dem
Boden (11) des Käfigs aufsitzende Aufstandsfläche aufweist,
dass die Gewindeverlängerung (21) einteilig mit der Mutter (20)
verbunden ist, und
dass die Gewindeverlängerung (21) über die Ebene der Aufstandsfläche
hinaus aus der Mutter (20) herausgedrückt ist.
- 3. Käfigmutter nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stützabschnitte (17) mit den Schenkeln (16) einen Winkel
kleiner als 90° einschließen.
- 4. Käfigmutter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Seitenteile (12) nur über einen Teil der Breite der Mutter
(20) erstrecken, so dass seitlich der Seitenteile (12) Stützteile (24) der
Mutter (20) freigestellt sind, die in Richtung der Tiefe der Mutter (20)
verlaufen und mit Stützflächen versehen sind, die auf der dem Boden
(11) des Käfigs (10) abgewandten Seite angeordnet sind.
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