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Dokumentenidentifikation DE19958212C2 07.08.2003
Titel Vorrichtung zum Festlegen eines Flachbandkabels
Anmelder A. Raymond & Cie, Grenoble, FR
Erfinder Happle, Wolfgang, 79618 Rheinfelden, DE
Vertreter Kirchgaeßer, J., Dipl.-Ing., Pat.-Ass., 79588 Efringen-Kirchen
DE-Anmeldedatum 02.12.1999
DE-Aktenzeichen 19958212
Offenlegungstag 21.06.2001
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 07.08.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.08.2003
IPC-Hauptklasse H02G 3/32
IPC additional class // B60R 16/02  

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Befestigung eines Flachbandkabels an einer Trägerplatte mit Mitteln zur Halterung des Flachbandkabels.

Bei Flachbandkabeln ist eine Anzahl von Leiterbahnen mit ihren Anschlüssen in einer Ebene nebeneinander auf einer dünnen, elektrisch isolierenden Trägerschicht aufgebracht. Sie sollen sehr platzsparend an Trägerplatten, z. B. an Karosserieteilen von Kraftfahrzeugen, bestimmten, zuvor festgelegten Bahnen folgend, verlegt werden. Dabei ist es erforderlich, sie in Abständen an der Trägerplatte zu befestigen.

Durch die JP 5 020 929 A ist eine Vorrichtung zum Festlegen eines Flachbandkabels mit Mitteln zur Halterung des Flachbandkabels bekannt, bei der die Vorrichtung als ein einstückiges, flaches Kunststoffteil ausgebildet ist, an dem, ausgehend von einem Mittelfeld in Form eines gleichseitigen Vierecks und paarweise einander gegenüberliegend, sich vier Fortsätze erstrecken, die geringfügig breiter sind als ein zu befestigendes Flachbandkabel an seiner für die Befestigung vorgesehenen Seite, wobei die Vorrichtung entlang einer diagonal durch das Mittelfeld verlaufenden Grundkante derart faltbar ist, dass jeweils zwei benachbarte Fortsätze zur Deckung gelangen, worauf sie in dieser Stellung arretierbar sind.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Befestigung von Flachbandkabeln an einer Trägerplatte zu schaffen, die keine verlierbaren Teile aufweist, und auch das Verlegen von Flachbandkabeln entlang winkliger Bahnen in einfacher und dabei präziser und das Flachbandkabel schonender Weise erlaubt.

Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Vorrichtung Mittel zu ihrer Befestigung an einer Trägerplatte aufweist, und dass am Mittelfeld und/oder wenigstens an einem der Fortsätze Mittel zur Halterung eines sich über diesen Fortsatz, das Mittelfeld und den gegenüberliegenden Fortsatz erstreckend eingelegten Flachbandkabels vorgesehen sind.

Wenn ein Flachbandkabel in dieser Weise in die Vorrichtung eingelegt wird und anschließend die Vorrichtung entlang der Grundkante im Mittelfeld gefaltet wird, wird damit auch das Flachbandkabel selbst entlang dieser Grundkante gefaltet und erstreckt sich dann in einem Winkel, der an einen auf einer Trägerplatte vorgesehenen Verlegepfad angepasst werden kann.

An der Unterseite zweier benachbarter aber nicht miteinander zur Deckung zu bringenden Fortsätzen sind zur Befestigung an einer Trägerplatte vorteilhaft Befestigungsfüße vorgesehen, die in dafür vorgesehene Öffnungen der Trägerplatte einrasten können.

Der Winkel zwischen den mit der Trägerplatte verbindbaren Fortsätzen und zwischen den mit diesen zur Deckung zu bringenden Fortsätzen ist gleich dem Winkel zu wählen, in dem das Flachbandkabel an der Trägerplatte zu verlegen ist; das Mittelfeld weist dabei die Form eines gleichseitigen Vierecks auf. Es können so Vorrichtungen zur Verlegung in beliebigen Winkeln hergestellt werden.

Wenn die Fortsätze zueinander im rechten Winkel stehen und das Mittelfeld eine quadratische Form hat, eignet sich die Vorrichtung speziell zur rechtwinkligen Verlegung des Flachbandkabels.

Zur Halterung eines eingelegten Flachbandkabels ist eine sich über das Mittelfeld erstreckende keilförmige Lasche vorgesehen, deren Keilfläche parallel zur diagonal durch das Mittelfeld verlaufenden Grundkante verläuft, entlang der die Vorrichtung faltbar ist. So dient die Lasche nicht nur der Halterung des Flachbandkabels, ihre Keilfläche unterstützt gleichzeitig das exakte Falten des Flachbandkabels mit einem definierten Biegeradius entlang der Grundkante.

Zur besseren Halterung eines eingelegten Flachbandkabels kann vorteilhafterweise an wenigstens einem der beim Einlegen überdeckten Fortsätze eine sich parallel zur Lasche des Mittelfeldes erstreckende Zunge vorgesehen sein.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Mittelfeld eine Ausnehmung auf, durch die die diagonal durch das Mittelfeld verlaufende Grundkante definiert ist, entlang der die Vorrichtung faltbar ist; die in Fortsetzung der Grundkante verbleibenden Verbindungsstege am Übergang vom Mittelfeld zu den anstoßenden Fortsätzen sind dabei im Vergleich zu dem übrigen Kunststoffteil schwächer ausgebildet. Dadurch wird das Falten entlang der Grundkante erleichtert bzw. ermöglicht.

Die Ausnehmung kann die Form eines gleichschenkligen Dreiecks haben, wobei dessen Grundlinie die Grundkante definiert, entlang der die Vorrichtung faltbar ist.

Beim Falten der Vorrichtung werden die dabei miteinander zur Deckung gebrachten Fortsätze mit an ihren Seitenkanten ausgebildeten Eingriffsmitteln gegenseitig zum Eingriff gebracht.

Dazu können an den Seitenkanten zweier Fortsätze senkrecht abragende, einander zugewandte Haken als Eingriffsmittel vorgesehen sein und die Seitenkanten der mit diesen Fortsätzen zur Deckung zu bringenden Fortsätze sind dann durch zu diesen Seitenkanten parallel verlaufende Schlitze federnd ausgebildet.

Vorteilhaft ist in dem Fortsatz, der mit dem die Zunge aufweisenden Fortsatz zur Deckung zu bringen ist, eine über diese Zunge passende Aussparung vorgesehen.

Die Erfindung wird im folgenden anhand der anhängenden Zeichnung näher beschrieben; es zeigen:

Fig. 1 die Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für die Verlegung eines Flachbandkabels im rechten Winkel in noch offenem Zustand,

Fig. 2 eine Seitenansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des Pfeiles P in Fig. 1,

Fig. 3 die Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 mit eingelegtem Flachbandkabel in noch offenem Zustand und

Fig. 4 die Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 mit eingelegtem Flachbandkabel in geschlossenem Zustand für die Verlegung des Flachbandkabels im rechten Winkel.

Es ist beispielhaft eine Befestigungsvorrichtung dargestellt, die sich speziell für das Verlegen eines Flachbandkabels im rechten Winkel eignet. Gemäß Fig. 1 besteht sie aus einem flachen, kreuzförmigen Kunststoffteil 1 mit von einem quadratischen Mittelfeld 2 zueinander im rechten Winkel und in gleicher Länge und Breite abragenden, ebenfalls etwa quadratischen Fortsätzen 3a, 3b, 3c, 3d, die um ein gewisses Maß breiter sind als ein Flachbandkabel 4 (siehe Fig. 3) an der Stelle, die für die Befestigung vorgesehen ist. Es sei dazu angemerkt, dass ein Flachbandkabel über seine gesamte Länge unterschiedliche Breiten aufweisen kann, z. B. an Stellen, an denen elektrische Kontakte oder Anschlüsse vorgesehen sind, breiter sein kann als über Längenabschnitte, auf denen die Leiterbahnen lediglich parallel geführt sind. Vorzugsweise wird zur Befestigung des Flachbandkabels eine Stelle innerhalb eines schmaleren Längenabschnitts gewählt; Bedingung ist dies aber nicht.

Nahe am Ende des ersten Fortsatzes 3a sind beidseitig und einander gegenüberstehend zwei senkrecht abragende und nach innen, d. h. aufeinander zu gerichtete Haken 5a, 5b angeformt. Daneben sind von den beiden Seitenkanten ebenfalls senkrecht hochstehende Führungen 6a, 6b für ein Flachbandkabel 4 (siehe Fig. 3) vorgesehen. Von der einen dieser Führungen 6a ragt eine Zunge 7 ab, die in geringem Abstand zur Oberfläche des Fortsatzes 3a über einen Teil seiner Breite reicht; sie kann sich gemäß Fig. 1 über eine rechteckige Ausnehmung 8 im Fortsatz 3a erstrecken.

Das quadratische Mittelfeld 2 weist in der dargestellten Ausführungsform eine Ausnehmung 9 in Form eines gleichschenkligen Dreiecks auf, dessen Grundkante 10 diagonal, also im Winkel von 45°, über das Mittelfeld 2 verläuft. Für den Zweck der Erfindung würde auch ein entsprechend der Grundkante 10 diagonal über das Mittelfeld 2 verlaufender Schlitz genügen. In der Fortsetzung eines solchen Schlitzes oder eben der diagonal verlaufenden Grundkante 10 der dreieckförmigen Ausnehmung 9 sind die beidseitig verbliebenen Verbindungsstege 11 am Übergang der Fortsätze 3a, 3d und 3b, 3c in das Mittelfeld 2 geschwächt ausgebildet, um, wie weiter unten noch ausgeführt wird, die Schließbewegung der Befestigungsvorrichtung zuzulassen oder zu erleichtern.

Parallel zur Zunge 7 ragt von der einen Seitenkante der Ausnehmung 9 eine keilförmige Lasche 12 ab, deren Keilfläche 13 parallel zur Grundkante 10 der Ausnehmung 9 verläuft.

An den Seitenkanten des zweiten Fortsatzes 3b sind ähnlich wie beim ersten Fortsatz 3a senkrecht hochstehende, einander zugewandte Haken 14a, 14b angeformt.

Beim Schließen der Befestigungsvorrichtung kommen mit diesen Haken 14a, 14b die Seitenkanten des dritten Fortsatzes 3c in Eingriff, wozu diese jeweils eine leichte Einbuchtung 15a, 15b aufweisen. Außerdem sind parallel zu diesen Einbuchtungen 15a, 15b Schlitze 16a, 16b vorgesehen, die seitlich jeweils einen schmalen Steg 17a, 17b belassen, der federnd an den Haken 14a, 14b des zweiten Fortsatzes 3b einschnappen kann.

Die Seitenkanten des vierten Fortsatzes 3d kommen beim Schließen der Befestigungsvorrichtung mit den Haken 5a, 5b an den Seitenkanten des ersten Fortsatzes 3a in gleicher Weise in Eingriff. Dazu sind auch in diesem vierten Fortsatz 3d parallel zu den Seitenkanten Schütze 18a, 18b vorgesehen, so dass der jeweils verbleibende Steg 19a, 19b federnd an den Haken 5a, 5b des ersten Fortsatzes 3a einschnappen kann. In dem vierten Fortsatz 3d ist außerdem eine der Zunge 7 des ersten Fortsatzes 3a entsprechende Aussparung 20 vorgesehen, die beim Schließvorgang die Zunge 7 aufnehmen kann.

Wie insbesondere aus Fig. 2 zu ersehen ist, sind an der Unterseite des ersten und des zweiten Fortsatzes 3a und 3b Befestigungsfüße 21 angeformt, die mit in einer Trägerplatte (nicht dargestellt), z. B. einem Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs, vorgesehenen Öffnungen federnd in Eingriff gebracht werden können.

Um mit dieser Befestigungsvorrichtung ein Flachbandkabel 4 auf einer Trägerplatte im rechten Winkel zu verlegen, wird das Flachbandkabel 4 gemäß Fig. 3 unter die Zunge 7 des ersten Fortsatzes 3a und unter die keilförmige Lasche 12 des Mittelfeldes 2 geschoben, so dass es sich längs über den ersten Fortsatz 3a, das Mittelfeld 2 und den dritten Fortsatz 3c erstreckt. Danach wird die Befestigungsvorrichtung entlang der im Winkel von 45° verlaufenden Grundkante 10 der Ausnehmung 9 des Mittelfeldes 2 und der dafür geschwächt ausgebildeten Verbindungsstege 11 gefaltet, wobei die Seitenkanten des dritten Fortsatzes 3c mit den seitlich am zweiten Fortsatz 3b ausgebildeten Haken 14a, 14b und die Seitenkanten des vierten Fortsatzes 3d mit den seitlich am ersten Fortsatz 3a ausgebildeten Haken 5a, 5b in Eingriff gebracht werden. Damit ist die Befestigungsvorrichtung geschlossen, und das Flachbandkabel 4 ist gemäß Fig. 4 rechtwinklig gelegt. Mit den auf der Unterseite des ersten und des zweiten Fortsatzes 3a, 3b angeformten Befestigungsfüßen 21 (siehe Fig. 2) kann die Befestigungsvorrichtung nun samt dem darin gehaltenen Flachbandkabel 4 dann in Öffnungen verankert werden, die entlang eines für das Flachbandkabel 4 an einer nicht dargestellten Trägerplatte vorgesehenen, rechtwinklig verlaufenden Verlegepfades vorgesehen sind.

Das Flachbandkabel 4 wird dabei in der Befestigungsvorrichtung entlang der Grundkante 10 der Ausnehmung 9 bzw. der Keilfläche 13 der Lasche 12 im Mittelfeld 2 exakt mit einem definierten Biegeradius von z. B. 1,5 mm gefaltet, und zwar wird dies insbesondere durch das Zusammenwirken der Gundkante 10 und der zu dieser parallel verlaufenden Keilfläche 13 der Lasche 12 erreicht. Eine Beschädigung des Flachbandkabels 4 bei seiner Verlegung oder bei der weiteren Montage von z. B. damit ausgerüsteten Karosserieteilen wird vermieden.

Die oben anhand der Fig. 1 bis 4 beschriebene Befestigungsvorrichtung eignet sich speziell für das exakte Verlegen eines Flachbandkabels im rechten Winkel. Für das Verlegen in einem spitzen oder stumpfen Winkel wären die Fortsätze 3a bis 3d entsprechend spitz- und stumpfwinklig zueinander anzuordnen, ausgehend von einem Mittelfeld 2, das dann die Form eines Rhombus annimmt. Der für die Verlegung gewünschte Winkel hätte nach Fig. 1 zwischen dem ersten 3a und dem zweiten Fortsatz 3b bzw. zwischen dem dritten 3c und dem vierten Fortsatz 3d zu erscheinen.

Mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung lassen sich Flachbandkabel in einem definierten, vorher bestimmbaren Winkel verlegen. Sie ist leicht handhabbar; auf Grund der einteiligen Ausbildung können keine Einzelteile fehlen oder verloren gehen. Bei der Montage läßt sich die Befestigungsvorrichtung auf einem Flachbandkabel 4 innerhalb eines Längenabschnitts mit gleichbleibender, der Breite der Fortsätze 3a bis 3d entsprechender Breite beliebig verschieben, so dass ihre Stellung auf dem Flachbandkabel 4 problemlos an die Abstände zwischen den Befestigungsöffnungen in einer Trägerplatte angepaßt werden kann bzw. auftretende Toleranzen oder Abweichungen ausgeglichen werden können. Bezugszeichenliste 1 (Kunststoff-)Teil

2 Mittelfeld

3a, 3b, 3c, 3d Fortsätze

4 Flachbandkabel

5a, 5b Haken

6a, 6b Führung

7 Zunge

8 Öffnung

9 Ausnehmung

10 Grundkante

11 Verbindungsstege

12 Lasche

13 Keilfläche

14a, 14b Haken

15a, 15b Einbuchtung

16a, 16b Schlitze

17a, 17b Stege

18a, 18b Schlitze

19a, 19b Stege

20 Aussparung

21 Befestigungsfüße


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zum Festlegen eines Flachbandkabels mit Mitteln zur Halterung des Flachbandkabels, wobei die Vorrichtung als ein einstückiges, flaches Kunststoffteil (1) ausgebildet ist, an dem, ausgehend von einem Mittelfeld (2) in Form eines gleichseitigen Vierecks und paarweise einander gegenüberliegend, sich vier Fortsätze (3a, 3b, 3c, 3d) erstrecken, die geringfügig breiter sind als ein zu befestigendes Flachbandkabel (4) an seiner für die Befestigung vorgesehenen Stelle, und wobei die Vorrichtung entlang einer diagonal durch das Mittelfeld verlaufenden Grundkante (10) derart faltbar ist, dass jeweils zwei benachbarte Fortsätze (3b, 3c und 3a, 3d) zur Deckung gelangen, worauf sie in dieser Stellung arretierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel zu ihrer Befestigung an einer Trägerplatte aufweist, und dass am Mittelfeld (2) und/oder wenigstens an einem der Fortsätze (3a) Mittel (8, 12) zur Halterung eines sich über diesen Fortsatz (3a), das Mittelfeld (2) und den gegenüberliegenden Fortsatz (3c) erstreckend eingelegten Flachbandkabels (4) vorgesehen sind.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite zweier benachbarter aber nicht miteinander zur Deckung zu bringenden Fortsätzen (3a, 3b) Befestigungsfüße (21) vorgesehen sind, die in dafür vorgesehene Öffnungen einer Trägerplatte einrastbar sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen den mit der Trägerplatte verbindbaren Fortsätze (3a, 3b) und zwischen den mit diesen zur Deckung zu bringenden Fortsätzen (3c, 3d) gleich dem Winkel ist, in dem das Flachbandkabel (4) an der Trägerplatte zu verlegen ist und das Mittelfeld (2) die Form eines gleichseitigen Vierecks aufweist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortsätze (3a, 3b, 3c, 3d) zueinander im rechten Winkel stehen und das Mittelfeld (2) eine quadratische Form hat.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich zur Halterung eines eingelegten Flachbandkabels (4) über das Mittelfeld (2) eine keilförmige Lasche (12) erstreckt, deren Keilfläche (13) parallel zur diagonal durch das Mittelfeld verlaufenden Grundkante (10) verläuft, entlang der die Vorrichtung faltbar ist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Halterung eines eingelegten Flachbandkabels (4) an wenigstens einem der dabei überdeckten Fortsätze (3a, 3c) eine sich parallel zur Lasche (12) des Mittelfeldes (2) erstreckende Zunge (7) vorgesehen ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelfeld (2) eine Ausnehmung (9) aufweist, durch die die diagonal durch das Mittelfeld (2) verlaufende Grundkante (10) definiert ist, entlang der die Vorrichtung faltbar ist, und dass in Fortsetzung der Grundkante (10) die verbleibenden Verbindungsstege (11) am Übergang vom Mittelfeld (2) zu den anstoßenden Fortsätzen (3a, 3d und 3b, 3c) im Vergleich zu dem übrigen Kunststoffteil (1) schwächer ausgebildet sind.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (9) ein gleichschenkliges Dreieck ist, durch dessen Grundlinie die Grundkante (10) definiert ist, entlang der die Vorrichtung faltbar ist.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beim Falten der Vorrichtung miteinander zur Deckung gebrachten Fortsätze (3a, 3d und 3b, 3c) mit an ihren Seitenkanten ausgebildeten Eingriffsmitteln gegenseitig zum Eingriff bringbar sind.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenkanten zweier Fortsätze (3a, 3b) senkrecht abragende, einander zugewandte Haken (5a, 5b; 14a, 14b) als Eingriffsmittel vorgesehen sind und die Seitenkanten der mit diesen Fortsätzen (3a, 3b) zur Deckung zu bringenden Fortsätzen (3c, 3d) durch zu diesen Seitenkanten parallel verlaufende Schlitze (16a, 16b; 18a, 18b) federnd ausgebildet sind.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fortsatz (3d), der mit dem die Zunge (7) aufweisenden Fortsatz (3a) zur Deckung zu bringen ist, eine über diese Zunge (7) passende Aussparung (20) vorgesehen ist.






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