| Dokumentenidentifikation |
DE19958212C2 07.08.2003 |
| Titel |
Vorrichtung zum Festlegen eines Flachbandkabels |
| Anmelder |
A. Raymond & Cie, Grenoble, FR |
| Erfinder |
Happle, Wolfgang, 79618 Rheinfelden, DE |
| Vertreter |
Kirchgaeßer, J., Dipl.-Ing., Pat.-Ass., 79588 Efringen-Kirchen |
| DE-Anmeldedatum |
02.12.1999 |
| DE-Aktenzeichen |
19958212 |
| Offenlegungstag |
21.06.2001 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
07.08.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.08.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
H02G 3/32
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| IPC additional class |
// B60R 16/02
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Befestigung eines
Flachbandkabels an einer Trägerplatte mit Mitteln zur Halterung des
Flachbandkabels.
Bei Flachbandkabeln ist eine Anzahl von Leiterbahnen mit ihren Anschlüssen in
einer Ebene nebeneinander auf einer dünnen, elektrisch isolierenden Trägerschicht
aufgebracht. Sie sollen sehr platzsparend an Trägerplatten, z. B. an Karosserieteilen
von Kraftfahrzeugen, bestimmten, zuvor festgelegten Bahnen folgend, verlegt
werden. Dabei ist es erforderlich, sie in Abständen an der Trägerplatte zu befestigen.
Durch die JP 5 020 929 A ist eine Vorrichtung zum Festlegen eines
Flachbandkabels mit Mitteln zur Halterung des Flachbandkabels bekannt, bei der die
Vorrichtung als ein einstückiges, flaches Kunststoffteil ausgebildet ist, an dem,
ausgehend von einem Mittelfeld in Form eines gleichseitigen Vierecks und
paarweise einander gegenüberliegend, sich vier Fortsätze erstrecken, die
geringfügig breiter sind als ein zu befestigendes Flachbandkabel an seiner für die
Befestigung vorgesehenen Seite, wobei die Vorrichtung entlang einer diagonal durch
das Mittelfeld verlaufenden Grundkante derart faltbar ist, dass jeweils zwei
benachbarte Fortsätze zur Deckung gelangen, worauf sie in dieser Stellung
arretierbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Befestigung von Flachbandkabeln
an einer Trägerplatte zu schaffen, die keine verlierbaren Teile aufweist, und auch
das Verlegen von Flachbandkabeln entlang winkliger Bahnen in einfacher und dabei
präziser und das Flachbandkabel schonender Weise erlaubt.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Vorrichtung Mittel zu ihrer
Befestigung an einer Trägerplatte aufweist, und dass am Mittelfeld und/oder
wenigstens an einem der Fortsätze Mittel zur Halterung eines sich über diesen
Fortsatz, das Mittelfeld und den gegenüberliegenden Fortsatz erstreckend
eingelegten Flachbandkabels vorgesehen sind.
Wenn ein Flachbandkabel in dieser Weise in die Vorrichtung eingelegt wird und
anschließend die Vorrichtung entlang der Grundkante im Mittelfeld gefaltet wird, wird
damit auch das Flachbandkabel selbst entlang dieser Grundkante gefaltet und
erstreckt sich dann in einem Winkel, der an einen auf einer Trägerplatte
vorgesehenen Verlegepfad angepasst werden kann.
An der Unterseite zweier benachbarter aber nicht miteinander zur Deckung zu
bringenden Fortsätzen sind zur Befestigung an einer Trägerplatte vorteilhaft Befestigungsfüße
vorgesehen, die in dafür vorgesehene Öffnungen der Trägerplatte
einrasten können.
Der Winkel zwischen den mit der Trägerplatte verbindbaren Fortsätzen und
zwischen den mit diesen zur Deckung zu bringenden Fortsätzen ist gleich dem Winkel
zu wählen, in dem das Flachbandkabel an der Trägerplatte zu verlegen ist; das
Mittelfeld weist dabei die Form eines gleichseitigen Vierecks auf. Es können so
Vorrichtungen zur Verlegung in beliebigen Winkeln hergestellt werden.
Wenn die Fortsätze zueinander im rechten Winkel stehen und das Mittelfeld eine
quadratische Form hat, eignet sich die Vorrichtung speziell zur rechtwinkligen
Verlegung des Flachbandkabels.
Zur Halterung eines eingelegten Flachbandkabels ist eine sich über das Mittelfeld
erstreckende keilförmige Lasche vorgesehen, deren Keilfläche parallel zur diagonal
durch das Mittelfeld verlaufenden Grundkante verläuft, entlang der die Vorrichtung
faltbar ist. So dient die Lasche nicht nur der Halterung des Flachbandkabels, ihre
Keilfläche unterstützt gleichzeitig das exakte Falten des Flachbandkabels mit einem
definierten Biegeradius entlang der Grundkante.
Zur besseren Halterung eines eingelegten Flachbandkabels kann vorteilhafterweise
an wenigstens einem der beim Einlegen überdeckten Fortsätze eine sich parallel zur
Lasche des Mittelfeldes erstreckende Zunge vorgesehen sein.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Mittelfeld eine
Ausnehmung auf, durch die die diagonal durch das Mittelfeld verlaufende
Grundkante definiert ist, entlang der die Vorrichtung faltbar ist; die in Fortsetzung der
Grundkante verbleibenden Verbindungsstege am Übergang vom Mittelfeld zu den
anstoßenden Fortsätzen sind dabei im Vergleich zu dem übrigen Kunststoffteil
schwächer ausgebildet. Dadurch wird das Falten entlang der Grundkante erleichtert
bzw. ermöglicht.
Die Ausnehmung kann die Form eines gleichschenkligen Dreiecks haben, wobei
dessen Grundlinie die Grundkante definiert, entlang der die Vorrichtung faltbar ist.
Beim Falten der Vorrichtung werden die dabei miteinander zur Deckung gebrachten
Fortsätze mit an ihren Seitenkanten ausgebildeten Eingriffsmitteln gegenseitig zum
Eingriff gebracht.
Dazu können an den Seitenkanten zweier Fortsätze senkrecht abragende, einander
zugewandte Haken als Eingriffsmittel vorgesehen sein und die Seitenkanten der mit
diesen Fortsätzen zur Deckung zu bringenden Fortsätze sind dann durch zu diesen
Seitenkanten parallel verlaufende Schlitze federnd ausgebildet.
Vorteilhaft ist in dem Fortsatz, der mit dem die Zunge aufweisenden Fortsatz zur
Deckung zu bringen ist, eine über diese Zunge passende Aussparung vorgesehen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der anhängenden Zeichnung näher
beschrieben; es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für die
Verlegung eines Flachbandkabels im rechten Winkel in noch offenem
Zustand,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 in Richtung des
Pfeiles P in Fig. 1,
Fig. 3 die Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 mit eingelegtem
Flachbandkabel in noch offenem Zustand und
Fig. 4 die Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung gemäß Fig. 1 mit eingelegtem
Flachbandkabel in geschlossenem Zustand für die Verlegung des
Flachbandkabels im rechten Winkel.
Es ist beispielhaft eine Befestigungsvorrichtung dargestellt, die sich speziell für das
Verlegen eines Flachbandkabels im rechten Winkel eignet. Gemäß Fig. 1 besteht
sie aus einem flachen, kreuzförmigen Kunststoffteil 1 mit von einem quadratischen
Mittelfeld 2 zueinander im rechten Winkel und in gleicher Länge und Breite
abragenden, ebenfalls etwa quadratischen Fortsätzen 3a, 3b, 3c, 3d, die um ein
gewisses Maß breiter sind als ein Flachbandkabel 4 (siehe Fig. 3) an der Stelle, die für die
Befestigung vorgesehen ist. Es sei dazu angemerkt, dass ein Flachbandkabel über
seine gesamte Länge unterschiedliche Breiten aufweisen kann, z. B. an Stellen, an
denen elektrische Kontakte oder Anschlüsse vorgesehen sind, breiter sein kann als
über Längenabschnitte, auf denen die Leiterbahnen lediglich parallel geführt sind.
Vorzugsweise wird zur Befestigung des Flachbandkabels eine Stelle innerhalb eines
schmaleren Längenabschnitts gewählt; Bedingung ist dies aber nicht.
Nahe am Ende des ersten Fortsatzes 3a sind beidseitig und einander
gegenüberstehend zwei senkrecht abragende und nach innen, d. h. aufeinander zu gerichtete
Haken 5a, 5b angeformt. Daneben sind von den beiden Seitenkanten ebenfalls
senkrecht hochstehende Führungen 6a, 6b für ein Flachbandkabel 4 (siehe Fig. 3)
vorgesehen. Von der einen dieser Führungen 6a ragt eine Zunge 7 ab, die in
geringem Abstand zur Oberfläche des Fortsatzes 3a über einen Teil seiner Breite reicht;
sie kann sich gemäß Fig. 1 über eine rechteckige Ausnehmung 8 im Fortsatz 3a
erstrecken.
Das quadratische Mittelfeld 2 weist in der dargestellten Ausführungsform eine
Ausnehmung 9 in Form eines gleichschenkligen Dreiecks auf, dessen Grundkante 10
diagonal, also im Winkel von 45°, über das Mittelfeld 2 verläuft. Für den Zweck der
Erfindung würde auch ein entsprechend der Grundkante 10 diagonal über das
Mittelfeld 2 verlaufender Schlitz genügen. In der Fortsetzung eines solchen Schlitzes
oder eben der diagonal verlaufenden Grundkante 10 der dreieckförmigen
Ausnehmung 9 sind die beidseitig verbliebenen Verbindungsstege 11 am Übergang der
Fortsätze 3a, 3d und 3b, 3c in das Mittelfeld 2 geschwächt ausgebildet, um, wie
weiter unten noch ausgeführt wird, die Schließbewegung der
Befestigungsvorrichtung zuzulassen oder zu erleichtern.
Parallel zur Zunge 7 ragt von der einen Seitenkante der Ausnehmung 9 eine
keilförmige Lasche 12 ab, deren Keilfläche 13 parallel zur Grundkante 10 der
Ausnehmung 9 verläuft.
An den Seitenkanten des zweiten Fortsatzes 3b sind ähnlich wie beim ersten
Fortsatz 3a senkrecht hochstehende, einander zugewandte Haken 14a, 14b angeformt.
Beim Schließen der Befestigungsvorrichtung kommen mit diesen Haken 14a, 14b
die Seitenkanten des dritten Fortsatzes 3c in Eingriff, wozu diese jeweils eine leichte
Einbuchtung 15a, 15b aufweisen. Außerdem sind parallel zu diesen Einbuchtungen
15a, 15b Schlitze 16a, 16b vorgesehen, die seitlich jeweils einen schmalen Steg
17a, 17b belassen, der federnd an den Haken 14a, 14b des zweiten Fortsatzes 3b
einschnappen kann.
Die Seitenkanten des vierten Fortsatzes 3d kommen beim Schließen der
Befestigungsvorrichtung mit den Haken 5a, 5b an den Seitenkanten des ersten Fortsatzes
3a in gleicher Weise in Eingriff. Dazu sind auch in diesem vierten Fortsatz 3d
parallel zu den Seitenkanten Schütze 18a, 18b vorgesehen, so dass der jeweils
verbleibende Steg 19a, 19b federnd an den Haken 5a, 5b des ersten Fortsatzes 3a
einschnappen kann. In dem vierten Fortsatz 3d ist außerdem eine der Zunge 7 des ersten
Fortsatzes 3a entsprechende Aussparung 20 vorgesehen, die beim
Schließvorgang die Zunge 7 aufnehmen kann.
Wie insbesondere aus Fig. 2 zu ersehen ist, sind an der Unterseite des ersten und
des zweiten Fortsatzes 3a und 3b Befestigungsfüße 21 angeformt, die mit in einer
Trägerplatte (nicht dargestellt), z. B. einem Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs,
vorgesehenen Öffnungen federnd in Eingriff gebracht werden können.
Um mit dieser Befestigungsvorrichtung ein Flachbandkabel 4 auf einer Trägerplatte
im rechten Winkel zu verlegen, wird das Flachbandkabel 4 gemäß Fig. 3 unter die
Zunge 7 des ersten Fortsatzes 3a und unter die keilförmige Lasche 12 des
Mittelfeldes 2 geschoben, so dass es sich längs über den ersten Fortsatz 3a, das Mittelfeld
2 und den dritten Fortsatz 3c erstreckt. Danach wird die Befestigungsvorrichtung
entlang der im Winkel von 45° verlaufenden Grundkante 10 der Ausnehmung 9 des
Mittelfeldes 2 und der dafür geschwächt ausgebildeten Verbindungsstege 11
gefaltet, wobei die Seitenkanten des dritten Fortsatzes 3c mit den seitlich am zweiten
Fortsatz 3b ausgebildeten Haken 14a, 14b und die Seitenkanten des vierten
Fortsatzes 3d mit den seitlich am ersten Fortsatz 3a ausgebildeten Haken 5a, 5b in
Eingriff gebracht werden. Damit ist die Befestigungsvorrichtung geschlossen, und das
Flachbandkabel 4 ist gemäß Fig. 4 rechtwinklig gelegt. Mit den auf der Unterseite
des ersten und des zweiten Fortsatzes 3a, 3b angeformten Befestigungsfüßen 21
(siehe Fig. 2) kann die Befestigungsvorrichtung nun samt dem darin gehaltenen
Flachbandkabel 4 dann in Öffnungen verankert werden, die entlang eines für das
Flachbandkabel 4 an einer nicht dargestellten Trägerplatte vorgesehenen,
rechtwinklig verlaufenden Verlegepfades vorgesehen sind.
Das Flachbandkabel 4 wird dabei in der Befestigungsvorrichtung entlang der
Grundkante 10 der Ausnehmung 9 bzw. der Keilfläche 13 der Lasche 12 im Mittelfeld 2
exakt mit einem definierten Biegeradius von z. B. 1,5 mm gefaltet, und zwar wird dies
insbesondere durch das Zusammenwirken der Gundkante 10 und der zu dieser
parallel verlaufenden Keilfläche 13 der Lasche 12 erreicht. Eine Beschädigung des
Flachbandkabels 4 bei seiner Verlegung oder bei der weiteren Montage von z. B.
damit ausgerüsteten Karosserieteilen wird vermieden.
Die oben anhand der Fig. 1 bis 4 beschriebene Befestigungsvorrichtung eignet sich
speziell für das exakte Verlegen eines Flachbandkabels im rechten Winkel. Für das
Verlegen in einem spitzen oder stumpfen Winkel wären die Fortsätze 3a bis 3d
entsprechend spitz- und stumpfwinklig zueinander anzuordnen, ausgehend von einem
Mittelfeld 2, das dann die Form eines Rhombus annimmt. Der für die Verlegung gewünschte
Winkel hätte nach Fig. 1 zwischen dem ersten 3a und dem zweiten
Fortsatz 3b bzw. zwischen dem dritten 3c und dem vierten Fortsatz 3d zu erscheinen.
Mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung lassen sich Flachbandkabel in
einem definierten, vorher bestimmbaren Winkel verlegen. Sie ist leicht handhabbar;
auf Grund der einteiligen Ausbildung können keine Einzelteile fehlen oder verloren
gehen. Bei der Montage läßt sich die Befestigungsvorrichtung auf einem
Flachbandkabel 4 innerhalb eines Längenabschnitts mit gleichbleibender, der Breite der
Fortsätze 3a bis 3d entsprechender Breite beliebig verschieben, so dass ihre Stellung
auf dem Flachbandkabel 4 problemlos an die Abstände zwischen den
Befestigungsöffnungen in einer Trägerplatte angepaßt werden kann bzw. auftretende
Toleranzen oder Abweichungen ausgeglichen werden können.
Bezugszeichenliste
1 (Kunststoff-)Teil
2 Mittelfeld
3a, 3b, 3c, 3d Fortsätze
4 Flachbandkabel
5a, 5b Haken
6a, 6b Führung
7 Zunge
8 Öffnung
9 Ausnehmung
10 Grundkante
11 Verbindungsstege
12 Lasche
13 Keilfläche
14a, 14b Haken
15a, 15b Einbuchtung
16a, 16b Schlitze
17a, 17b Stege
18a, 18b Schlitze
19a, 19b Stege
20 Aussparung
21 Befestigungsfüße
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| Anspruch[de] |
- 1. Vorrichtung zum Festlegen eines Flachbandkabels mit Mitteln zur Halterung des
Flachbandkabels, wobei die Vorrichtung als ein einstückiges, flaches
Kunststoffteil (1) ausgebildet ist, an dem, ausgehend von einem Mittelfeld (2) in
Form eines gleichseitigen Vierecks und paarweise einander gegenüberliegend,
sich vier Fortsätze (3a, 3b, 3c, 3d) erstrecken, die geringfügig breiter sind als ein
zu befestigendes Flachbandkabel (4) an seiner für die Befestigung vorgesehenen
Stelle, und wobei die Vorrichtung entlang einer diagonal durch das Mittelfeld
verlaufenden Grundkante (10) derart faltbar ist, dass jeweils zwei benachbarte
Fortsätze (3b, 3c und 3a, 3d) zur Deckung gelangen, worauf sie in dieser
Stellung arretierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel
zu ihrer Befestigung an einer Trägerplatte aufweist, und dass am Mittelfeld (2)
und/oder wenigstens an einem der Fortsätze (3a) Mittel (8, 12) zur Halterung
eines sich über diesen Fortsatz (3a), das Mittelfeld (2) und den
gegenüberliegenden Fortsatz (3c) erstreckend eingelegten Flachbandkabels (4)
vorgesehen sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite
zweier benachbarter aber nicht miteinander zur Deckung zu bringenden
Fortsätzen (3a, 3b) Befestigungsfüße (21) vorgesehen sind, die in dafür
vorgesehene Öffnungen einer Trägerplatte einrastbar sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel
zwischen den mit der Trägerplatte verbindbaren Fortsätze (3a, 3b) und zwischen
den mit diesen zur Deckung zu bringenden Fortsätzen (3c, 3d) gleich dem
Winkel ist, in dem das Flachbandkabel (4) an der Trägerplatte zu verlegen ist
und das Mittelfeld (2) die Form eines gleichseitigen Vierecks aufweist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fortsätze (3a,
3b, 3c, 3d) zueinander im rechten Winkel stehen und das Mittelfeld (2) eine
quadratische Form hat.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich zur Halterung
eines eingelegten Flachbandkabels (4) über das Mittelfeld (2) eine keilförmige
Lasche (12) erstreckt, deren Keilfläche (13) parallel zur diagonal durch das
Mittelfeld verlaufenden Grundkante (10) verläuft, entlang der die Vorrichtung
faltbar ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Halterung eines
eingelegten Flachbandkabels (4) an wenigstens einem der dabei überdeckten
Fortsätze (3a, 3c) eine sich parallel zur Lasche (12) des Mittelfeldes (2)
erstreckende Zunge (7) vorgesehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelfeld
(2) eine Ausnehmung (9) aufweist, durch die die diagonal durch das Mittelfeld (2)
verlaufende Grundkante (10) definiert ist, entlang der die Vorrichtung faltbar ist,
und dass in Fortsetzung der Grundkante (10) die verbleibenden
Verbindungsstege (11) am Übergang vom Mittelfeld (2) zu den anstoßenden
Fortsätzen (3a, 3d und 3b, 3c) im Vergleich zu dem übrigen Kunststoffteil (1)
schwächer ausgebildet sind.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (9)
ein gleichschenkliges Dreieck ist, durch dessen Grundlinie die Grundkante (10)
definiert ist, entlang der die Vorrichtung faltbar ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beim Falten der
Vorrichtung miteinander zur Deckung gebrachten Fortsätze (3a, 3d und 3b, 3c)
mit an ihren Seitenkanten ausgebildeten Eingriffsmitteln gegenseitig zum Eingriff
bringbar sind.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den
Seitenkanten zweier Fortsätze (3a, 3b) senkrecht abragende, einander zugewandte
Haken (5a, 5b; 14a, 14b) als Eingriffsmittel vorgesehen sind und die
Seitenkanten der mit diesen Fortsätzen (3a, 3b) zur Deckung zu bringenden
Fortsätzen (3c, 3d) durch zu diesen Seitenkanten parallel verlaufende Schlitze
(16a, 16b; 18a, 18b) federnd ausgebildet sind.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Fortsatz
(3d), der mit dem die Zunge (7) aufweisenden Fortsatz (3a) zur Deckung zu
bringen ist, eine über diese Zunge (7) passende Aussparung (20) vorgesehen
ist.
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