| Dokumentenidentifikation |
DE10204212A1 14.08.2003 |
| Titel |
Flechtmaschine |
| Anmelder |
Schnellflechter Berlin GmbH, 13086 Berlin, DE |
| Erfinder |
Lache, Jürgen, Dipl.-Ing., 13156 Berlin, DE |
| Vertreter |
COHAUSZ DAWIDOWICZ HANNIG & PARTNER, 12489 Berlin |
| DE-Anmeldedatum |
28.01.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10204212 |
| Offenlegungstag |
14.08.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.08.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
D04C 3/00
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| IPC-Nebenklasse |
D04C 3/40
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Flechtmaschine, insbesondere Rotationsmaschine, zur Herstellung von selbsthaltenden Geflechten, mit einem äußeren und inneren Lieferspulen aufweisenden Flechtkopf, einer Schlittenbahn mit vertikalen und horizontalen Führungsflächen, auf der die Lieferspulen entlang einer sinusförmigen Kulisse geführt sind, mit einer Abzugsscheibe zum Abziehen des strangförmigen Gutes vom Flechtkopf, mit einem Antrieb für den Flechtkopf und die Abzugsscheibe, mit einer automatischen Schmiereinrichtung, mit als Kompakt- oder Hohlkörper ausgebildeten Hebeln zum Führen der Stränge, wobei die Lieferspulenanordnung außerhalb der Ebene der Gleitbahnfläche, und mit einem Maschinengestell, an dem die einzelnen Baugruppen angeordnet sind. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Leistungsfähigkeit, insbesondere die Arbeitsgeschwindigkeit, bei gleichzeitiger Reduzierung der Maschinenmasse, der Verbesserung der Schmierung, Bedienbarkeit und Wartung unter Vereinfachung des Antriebs der Maschine und bei Kostensenkung signifikant zu erhöhen. Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass zur Kippmomentbalance der Lieferspulen 34, 35 die vertikalen Führungsflächen a, b auf das 1,5- bis 2fache in radialer Richtung der Maschinenachse (Z) vergrößert und die Spulenachse AS in Richtung Gleitbahnebene E auf das 0,1- bis 0,2fache des Abstandes x von der Gleitbahnebene E angenähert angeordnet ist, und dass die einzelnen Dosierkolben 39 des Schmierstoffversorgungsmechanismus ...
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Flechtmaschine, insbesondere
Rotationsflechtmaschine zur Herstellung von selbsthaltenden
Geflechten, mit einem Flechtkopf, bestehend aus einer um
eine Maschinenachse in einer Richtung kreisförmig rotierenden
Gruppe von äußeren, in Trägern gehaltenen Lieferspulen und
einer ebenfalls kreisförmig rotierenden Gruppe von inneren,
in Trägern gehaltenen Lieferspulen, die zu den äußeren
Lieferspulen eine entgegengesetzte Drehbewegung ausführen,
sowie einer Schlittenbahn mit vertikalen und horizontalen
Führungsflächen, auf der die Lieferspulen entlang einer
sinusförmigen Kulisse geführt sind, mit einer Abzugsscheibe
zum Abziehen des strangförmigen Gutes vom Flechtkopf, mit
einem Antrieb für den Flechtkopf und die Abzugscheibe, mit
einer automatischen Schmiereinrichtung, wobei ein zentraler
stationärer Schmierstoffversorgungsmechanismus vorhanden ist,
der eine Hohlachse und ein Kopfteil umfasst, wobei das
Kopfteil in eine abgedichtete Ringnut mündet, die sich an der
äußeren Gleitfläche am äußeren Umfang des Kopfteiles und
einem auf dem Kopfteil passfähig aufgesetzten und drehbar
gelagerten Verteilerstern befindet und am Umfang des
Verteilersterns entsprechend der Anzahl der Schmierstellen
Anschlüsse vorgesehen sind, die über Dosierkolben und
Stehbolzen mit den Schmierstellen strömungsseitig in
Verbindung stehen, mit als Kompakt- oder Hohlkörper
ausgebildete Hebel zum Führen der Stränge, wobei die Hebel am
Hebelständer einerends dreh- und schwingbar gelagert sind,
mit diesem und den äußeren Lieferspulen um die Maschinenachse
kreisen und anderenends eine Aufnahme für eine Rolle zur
Fadenführung aufweisen, wobei die Lieferspulenanordnung
außerhalb der Ebene der Gleitbahnfläche, und mit einem
Maschinengestell, an dem die einzelnen Baugruppen angeordnet
sind.
Flechtmaschinen dienen der Herstellung von Geflechten aus
Metalldrähten, Textilfäden oder Kunststoffgarnen,
beispielsweise für die Ummantelung von Kabeln oder Schläuchen
sowie für die Herstellung von Litzen oder Seilen.
Dabei müssen die Flechtstränge zur Ausbildung des Geflechtes
gegenläufig verkreuzt werden. Hierzu hat die Flechtmaschine
einerseits Spulenträger, die im Uhrzeigersinn umlaufen, und
andererseits Spulenträger, die im Gegenuhrzeigersinn
umlaufen, sowie eine Strangführungsvorrichtung mit der die zu
verkreuzenden gegenläufigen Stränge zur gewünschten
Geflechtbindung aneinander vorbeigeführt werden.
Weiterhin muss zur Ausbildung des Geflechts eine translative
Abzugbewegung realisiert werden, durch die das als Geflecht
vorliegende verkreuzte Strangmaterial vom Flechtpunkt in
zugeordnetem Maße wegtransportiert wird und damit die
Geflechtstruktur (Flechtwinkel der Stränge bzw.
Flechtsteigung) in vorwählbarer Weise geformt wird.
Benötigt wird allgemein auch eine Schmiervorrichtung zur
effektiven Schmierstoffversorgung für die stationären und
rotierenden Schmierstellen im Interesse einer langen
Lebensdauer der Maschinenteile.
Zur Realisierung der genannten Maschinenfunktionen müssen die
notwendigen Funktionsbaugruppen so an einem Maschinengestell
angeordnet sein, dass die Flechtprozesse einfach und effektiv
vorbereitet und durchgeführt werden können.
Aus der DE 44 46 559 C1 bzw. EP 0 726 347 A2 ist eine
Flechtmaschine, insbesondere zum Herstellen von Draht- und
Textilgeflechten, bekannt, bei der an einem Gestell eine
Säule fest angeordnet ist, die einen rotierend angetriebenen
Gleitbahnträger aufnimmt, der um eine Rotationsachse drehbar
ist und wenigstens eine untere Spule aufweist, und bei der um
die Rotationsachse ein Innenkranz rotierend angeordnet ist,
der wenigstens eine obere Spule zur unteren Spule
gegenläufig antreibt, wobei der Gleitbahnträger und der
Innenkranz mittels zumindest einem starr gekoppelten
Zahnradpaar antriebsverbunden sind. Das wenigstens eine
Zahnradpaar ist an wenigstens einer zur Säule feststehenden
Konsole gelagert.
Der Gleitbahnträger wird über einen Motor und einem
Zahnriementrieb angetrieben. Er ist schüsselförmig
ausgebildet und trägt an seiner Peripherie den Gleitbahnring.
Die unteren Spulen werden somit über Zahnriemen,
Zahnriemenrad, Gleitbahnträger und Gleitbahnring angetrieben.
Die oberen Spulen erfahren ihren Antrieb über einen
Bewegungsabzweig hinter den zuvor genannten
Antriebselementen, Zahnriemen, Zahnriemenrad und
Gleitbahnträger.
So wird die Drehbewegung vom Gleitbahnträger über einen mit
ihm fest verbundenen koaxialen Zahnkranz an in einer
gestellfest angeordneten Konsole drehbar gelagerte Zahnräder
weitergeleitet.
Diese Konsole nimmt mindestens ein Zahnradpaar, vorzugsweise
vier Zahnradpaare, auf. Das jeweilige obere Zahnrad der
Zahnradpaare treibt über einen weiteren koaxialen drehbaren
Zahnkranz einen mit ihm fest verbundenen verzahnten
Innenkranz an.
Der Innenkranz leitet die Bewegung über im Gleitbahnring
drehbar gelagerte Zwischenräder an Zahnsegmente weiter und
bewirkt dabei eine gegenläufige Rotation derselben gegenüber
dem Gleitbahnring.
Jedes Zahnsegment ist mit einem Gleitschlitten und einem
Spulenträger verschraubt, der eine obere Spule aufnimmt und
diese in die gegenläufige Drehrichtung trägt.
Bei dieser bekannten Anordnung ist problematisch, dass der
Gleitbahnträger mit seinem schmierflüssigkeitsaufnehmenden
Bereich ein äußerst kompliziertes Bauteil ist und ein großer
Ölvorrat beim Arbeiten der Flechtmaschine mitrotieren muss,
wodurch sich Nachteile in der Maschinendynamik und in der
Leistungsfähigkeit ergeben. Außerdem ist die Abdichtung
gegen Ölverlust und ein Wechsel der Dichtungen bei Verschleiß
mit größeren Aufwand verbunden.
Darüber hinaus bringt die bekannte Maschinenkonfiguration mit
vier Radpaarungen für den Antrieb des Innenkranzes zu den
oberen Spulen die Anordnung vieler Antriebselemente und eine
erhebliche Gewichtsbelastung für den Flechtrotor mit sich.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser bekannten
Flechtmaschinen besteht des weiteren darin, dass durch die
unzureichende Balance an der Gleitführung der oberen Spulen
zwischen den Kippmomenten infolge der Gewichtsbelastung
einerseits und der Fliehkraftbelastung andererseits sowie
durch das Massenträgheitsmoment der umlaufend schwingenden
Hebelarme die Arbeitsgeschwindigkeit deutlich begrenzt
bleibt.
Des weiteren ist die unzureichende Balance in diesen
Kippmomenten auch die Ursache für den erhöhten Verschleiß der
Gleitbahnpartner und eine erhöhte Betriebstemperatur der
Gleitbahnpaarung.
Diesem Verschleiß und den auftretenden Temperaturspitzen
versucht die DE 196 14 605 A1 dadurch zu begegnen, dass unter
Verwendung üblicher geringer Schmierstoffmengen die
Tragfähigkeit der Gleitbahnpartner erhöht wird, in dem die
Gleitbahnpaarung in Richtung der Relativbewegung zwischen der
Gleitbahnpaarung unter den auftretenden Kippmomenten und
unter Berücksichtigung des Schmierspaltes entlang zumindest
einer Paarung aus tragfähigen Ringsegmentflächen flächig
geführt ist.
Diese bekannte Lösung ermöglicht unter Benutzung
komplizierter aufwendiger Querschnittsformen der Gleitführung
zwar eine gewisse Vergleichmäßigung der Tragfähigkeit und der
Flächenpressung, kann aber keinen befriedigenden
Balanceausgleich der Kippmomente herbeiführen.
Schmiervorrichtungen sind aus der DE 41 11 553 A1,
DE 195 26 744 A2 bekannt, die einen zentralen stationären
Schmierstoffversorgungsmechanismus mit Pumpe und
Vorratsbehälter aufweist. Ein Zuleitungsrohr ist von dem
zentralen Schmierstoffversorgungsmechanismus durch eine
feststehende Hohlachse in ein stirnseitig der Hohlachse
aufgesetztes, zylindrisches Kopfteil mit Durchführungsbohrung
geführt und mündet in eine Ringnut, die sich an der
Gleitfläche am äußeren Umfang des Kopfteiles und einem auf
den Kopfteil passfähig aufgesetzten und drehbar gelagerten
Verteilerstern befindet und am Unfang des Verteilersterns
entsprechend der Anzahl der Schmierstellen Anschlussstücke
mit Durchführungsbohrungen, die mit der Ringnut in Verbindung
stehen, angeordnet sind. An den Anschlussstücken sind
Dosierkolben angesetzt, die wiederum in Rohrleitungen
übergehen und diese in mit Ölführungsbohrungen versehenen
Stehbolzen befestigt sind, wobei die Stehbolzen in einen
drehbaren Tragkörper innenseitig eingesetzt sind und die
Ölführungskanäle der Stehbolzen mit den Schnierstellen
durchflussgerecht montiert sind. Der Verteilerstern ist
mittels an den Stehbolzen und am Verteilerstern befestigten
Verbindungselementen zwangsgeführt.
Bei der Ölversorgung der rotierenden Schmierstellen gemäß
dieser bekannten Lösung ergeben sich Probleme dadurch, dass
die Dosiervorrichtungen unmittelbar hinter der
Drehdurchführung für den Ölübergang vom stationären in den
rotierenden Bereich angeordnet sind und sich damit in einiger
Entfernung zu den Schmierstellen befinden. Da die
Rohrleitungen zwischen den Dosiervorrichtungen und den
Schmierstellen sogenannte "offene" Leitungen sind, dringt
infolge der Fliehkraftwirkung auf den Schmierstoff und der
Saugwirkung beim Überfahren der offenen Schmierstellen durch
die gleitenden Schlitten Luft in Form von Luftblasen in die
Rohrleitungen ein. Die Luftblasen bzw. -einschlüsse führen zu
Unregelmäßigkeiten oder zum Ausfall der
Schmierstoffversorgung an den betroffenen Stellen, wodurch
unzulässige Temperaturerhöhungen bzw. ein erhöhter Verschleiß
verursacht werden.
Zu einer merklichen Reduzierung der Masse von in
Flechtmaschinen eingesetzten Strangführungshebeln hat die
Lösung nach DE 100 14 433 A1 beigetragen, bei der der
Strangführungshebel einerends am Hebelständer dreh- und
schwinkbar in einem sich in Längsrichtung erstreckenden
Hebelkörper angeordneten Lagerauge gelagert ist, mit diesem
und den äußeren Lieferspulen um die Maschinenachse kreist und
anderenends eine Aufnahme für eine Rolle zur Fadenführung
aufweist, wobei im Hebelkörper ein Führungsstift mit
aufgepasstem Gleitstein vorgesehen ist. Der
Strangführungshebel ist als ein geschlossener Hohlkörper
oder als ein Kompaktkörper ausgebildet, die aus einer ein-
bzw. mehrschichtigen Schale geformt sind.
Es hat sich gezeigt, dass der schalenförmige Hebel
insbesondere bei sehr hohen Arbeitsgeschwindigkeiten in
Schwingrichtung wesentlich höher belastet wird als in
Richtung der Maschinenachse z. So ergeben sich durch die
Massenträgheit des Hebels Steuerkräfte für die
funktionsbedingte Auslenkung des Strangführungshebels, die
ein Vielfaches der Zugkräfte in den Flechtsträngen bei der
Führung über die Rollen am Hebel zum zentralen Flechtpunkt F
betragen. So wurde deutlich, dass der schalenförmige Hebel im
Bereich der Einpassung des Gleitsteins hohe Biege- und
Torsionskräfte aufnehmen muss und der vordere die
Fadenführungsrolle haltende Hebelteil keine ausreichende
Verwindungssteifigkeit besitzt. Dadurch sind die sehr hohen
Arbeitsgeschwindigkeiten, beispielweise mit einer
Schwingfrequenz von etwa 12 Hz, trotz merklicher Reduzierung
der Massenträgheitsmomente bei diesem bekannten
Strangführungshebel nicht immer beherrschbar.
Der Grundaufbau der zuvor beschriebenen Flechtmaschinen
besteht im wesentlichen aus einem aus Stahlprofilen
gebildeten Tisch, einem Maschinengehäuse aus Eisenguss, einem
kompliziert aufgebauten Tragarm aus Eisenguss oder
Stahlprofil sowie einer Abzugseinrichtung mit einer
verzahnten Abzugscheibe und einem mehrfach verzweigten
Abzugsscheibenantrieb.
Allen diesen Flechtmaschinen ist der Nachteil gemeinsam, dass
die Auslegung des Maschinengehäuses und der Abzugsvorrichtung
technisch aufwendig ist und sich eine große Maschinenmasse
ergibt, insbesondere der Funktionsbereich um die Lieferspulen
herum schlecht zugänglich und damit die Bedienung und Wartung
erschwert sowie der Abzugsscheibenantrieb mit seinen
vorzugsweise freiliegenden Antriebselementen störanfällig und
wartungsaufwendig ist.
Bei diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Flechtmaschine der eingangs genannten Art
derart zu verbessern, dass die Leistungsfähigkeit,
insbesondere ihre Arbeitsgeschwindigkeit, bei gleichzeitiger
Reduzierung der Maschinenmasse, der Verbesserung der
Schmierung, Bedienbarkeit und Wartung unter Vereinfachung des
Antriebs und bei Kostensenkung signifikant erhöht wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Maschine der eingangs genannten
Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Maschine sind den
Unteransprüchen entnehmbar.
Die erfindungsgemäße Maschine zeichnet sich dadurch aus, dass
es gegenüber den Maschinen des Standes der Technik trotz
Leichtbauweise erstmals möglich wird, die
Arbeitsgeschwindigkeit, das heißt die
Rotationsgeschwindigkeit der umlaufenden Teile, um bis zu 20%
gegenüber den aktuellen internationalen Spitzenwert zu
erhöhen. Die sichere Beherrschung der mit der Erhöhung der
Rotationsgeschwindigkeit einhergehenden Zunahme der
Fliehkräfte wird einerseits durch die flächenmäßige
Vergrößerung der Gleitfläche bis auf das Doppelte der
ursprünglichen Gleitfläche und durch eine fluchtende
Anordnung der oberen Lieferspulen in die Nähe der Mitte der
radialen Führungsfläche des Gleitringes erreicht, wodurch die
Flächenpressungen gleichmäßiger verteilt sind und die
Kippmomentbalance entscheidend verbessert wird.
Andererseits wird die Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit
durch die Gestaltung des Strangführungshebels als betonter
Flachkörper mit erhöhtem Biegewiderstand in Schwingrichtung
und durch die bananenförmige gebogene und zusätzlich
verschlankte Form der Strangführungshebel erreicht, die eine
weitere Senkung des Massenträgheitsmomentes ermöglicht.
Die erfindungsgemäße Maschine zeichnet sich ferner dadurch
aus, dass durch die Verlegung der Dosiervorrichtungen in die
unmittelbare Nähe der Schmierstellen ein Eindringen von Luft
in die offenen Leitungen sicher verhindert wird, so dass
eine gleichmäßige Schmierung ohne Störung erreicht wird.
Die erfindungsgemäße Maschine verwirklicht des weiteren ein
einfaches robustes, zugleich verschleißarmes Antriebskonzept
mit Stirnradpaarungen, das ohne Abzweigung mit wesentlich
weniger Getriebeelementen, insbesondere
Kegelzahnradpaarungen, auskommt. Dies ist mit dem Vorteil verbunden, dass
der Montageaufwand deutlich reduziert, der Verschleiß
merklich gesenkt, die Lebensdauer des Antriebes trotz höherer
Arbeitsgeschwindigkeiten erhöht und die Wartung vereinfacht
wird. Der Direktantrieb der Abzugsscheibe ermöglicht auch,
das Spiel im Antriebsverlauf zu verkleinern, die Abzugkräfte
besser zu dosieren und damit die Flechtqualität gezielt zu
verbessern.
Die erfindungsgemäße Maschine ist kompakt und einfach im
Aufbau, die Funktionseinheiten sind übersichtlich und für
Montage- und Wartungszwecke frei zugänglich angeordnet.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
Es zeigt bzw. zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen
Flechtmaschine mit Ausschnitt des
Maschineninneren,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Flechtkopf
der erfindungsgemäßen Flechtmaschine
nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Detailansicht der Gleitfläche
des Gleitbahnringes mit Darstellung
der erfindungsgemäßen Kippmomentenbalance,
Fig. 4 einen Detailschnitt durch die
Drehdurchführung und den
Schmierstellenanschluss des Schmierstoffversorgungssystems,
Fig. 5 einen Hebelständer mit einem
erfindungsgemäßen Strangführungshebel,
Fig. 6 einen Strangführungshebel in der Draufsicht
der Einbaulage gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 einen Strangführungshebel in der
Vorderansicht vom Maschinenzentrum aus
gesehen.
Fig. 1 zeigt den Gesamtaufbau der erfindungsgemäßen
Flechtmaschine 1 mit ihren wichtigsten Funktionsbaugruppen
und Funktionselementen.
Die erfindungsgemäße Flechtmaschine 1 basiert auf einem
Maschinengestell 13 mit einem Tisch 2 und einer Tischplatte
3. Auf die Tischplatte 3 ist eine runde Grundplatte 4
aufgeschraubt, die den gesamten Flechtkopf 5 zentrisch
aufnimmt und zusätzlich über drei Stützen 30 einen Kurvenring
31 trägt, der auf seiner Innenseite eine nicht dargestellte
sinusförmige Kulissenbahn zur Führung der Strangführungshebel
29 hat, mit dem in bekannter Weise Drähte oder Fäden von
Lieferspulen bewegt werden.
Benachbart zur Grundplatte 4 und Flechtkopf 5 ist auf die
Tischplatte 3 weiterhin ein Tragarm 25 aufgeschraubt, der den
gesamten Abzug 26 aufnimmt.
Das Kernstück des Flechtkopfes 5 ist eine stationäre
Führungssäule 14, die auf der Grundplatte 4 zentrisch
befestigt ist und alle Bauteile des Flechtkopfes 5 bis zu den
unteren Lieferspulen 32 auf Spulenträgern 33 und den oberen
Lieferspulen 34 auf Spulenträgern 35 sowie den Verteilerstern
27 für die Schmierstoffverteilung trägt.
Der Antrieb 6 für den Flechtkopf 5 ist in Fig. 1 und 2
dargestellt. Von einem drehzahlveränderlichen Motor 7 wird
über Zahnriemen 8 ein Vorgelege 15 mit zwei Zahnrädern 9 und
10 angetrieben, wobei in bekannter Weise die Zahnräder 9 und
10 mit dem Zahnriemenrad auf der Vorgelegewelle drehfest
verbunden sind. Die Zahnräder 9 und 10 treiben die drehbar
gelagerten Zahnräder 11 und 12 an, wobei der Quotient der
Übersetzungsverhältnisse beispielsweise gleich 3 ist. Das
Zahnrad 11 ist über den Zwischenflansch 18 mit dem
Gleitbahnträger (Mittelkörper) 19 und dem Gleitbahnring
(Schlittenbahnring) 20 verbunden, von dessen Peripherie die
unteren Lieferspulen 32 mittels Spulenträger 33 getragen
werden und somit in eine erste Drehrichtung rotieren. Das
Zahnrad 12 ist über die Laufbuchse 16 und dem Innenkranz 17
mit dem Zahnkranz 21 verbunden und bewegt diesen in die
gleiche Richtung wie den Gleitbahnring 20, jedoch mit der
dreifachen Drehzahl.
Über die im Gleitbahnring 20 drehbar gelagerten Zwischenräder
22 erfolgt eine Drehrichtungsumkehr für die Zahnsegmente 23
und die mit ihnen fest verbundenen Schlitten 24, wodurch die
an den Schlitten 24 mittels Spulenträger 35 aufgehängten
oberen Lieferspulen 34 letztendlich gegenläufig zu den
unteren Lieferspulen 32 mit gleicher Drehzahl umlaufen.
Der Antrieb für den Flechtkopf 5 wird somit durch vier
Stirnräder realisiert, deren Lagerung sich in Gestellnähe
befindet und dadurch stabil ist.
Der Ölbehälter für die Antriebselemente ist stationär und
befindet sich direkt am Gestell, so dass hier vorteilhafte
Bedingungen hinsichtlich Maschinendynamik, gesicherter
Schmierung und einfacher Wartung bestehen.
Der Abzug 26 ist an einem winkelförmigen Tragarm 25
angeordnet. Auf dem oberen querliegenden Schenkel des
Tragarmes 25 ist ein drehzahlveränderlicher Getriebemotor 36
aufgesetzt, auf dessen Antriebswellenzapfen die Abzugsscheibe
37 drehfest aufgepasst ist.
Mit diesem Direktantrieb und der platzsparenden Anordnung des
Tragarmes gibt es keine freiliegenden Antriebselemente und
keine Erschwernisse bei der Bedienung und Wartung. Die
gesamte erfindungsgemäße Flechtmaschine 1 ist mit einer
Schutzhaube schallisolierend und staubdicht gekapselt, wobei
die Schutzhaube auf die Tischplatte aufgesetzt ist.
Die Fig. 3 zeigt eine Detailansicht der Gleitfläche des
Gleitbahnringes mit Darstellung der erfindungsgemäßen
Kippmomentenbalance.
An der Umlaufbewegung der oberen Lieferspulen 34 sind der
Spulenträger 35, das Zahnsegment 23 und der Schlitten 24
beteiligt, wobei Zahnsegment 23 und Schlitten 24 mit dem
Gleitbahnring 20 eine Gleitpaarung bilden. Die Gleitpaarung
wird mittels der Führungsflächen a, b, c, d und d geführt
und durch das Schmierstoffversorgungssystem gemäß Fig. 4 an
den vier Flächen mit Öl geschmiert. Da die Lieferspule
außerhalb der Gleitpaarung liegt und den Hauptanteil der
umlaufenden Masse ausmacht, spielt ihre Positionierung bei
der Ausbildung von Kippmomenten die entscheidende Rolle.
Die erfindungsgemäße Maschine ist eine Schnellflechtmaschine
mit hoher Umlaufgeschwindigkeit, bei der die
Zentrifugalbeschleunigung α (α = ω2 × r, mit
Winkelgeschwindigkeit ω und Umlaufradius r) im Bereich der
Fünf- bis Zehnfachen der Erdbeschleunigung g liegt.
Wie aus Fig. 3 erkennbar ist, liegt die Spulenachse AS
außerhalb der Mitte der radialen Führungsfläche
(Gleitbahnebene E) und ergibt aus m.g.x ein rechtsdrehendes
Kippmoment und aus m.α.y ein linksdrehendes Kippmoment.
Für eine gute Kippmomentbalance wird somit die Spulenachse AS
bei etwa 0,15× unterhalb der Gleitbahnebene E angeordnet.
Fig. 4 zeigt einen Teil des
Schmierstoffversorgungsmechanismus mit Verteilerstern 27, Rohrleitung 38,
Dosierkolben 39, Stehbolzen 40 und Schmierstelle 41 am
Gleitbahnring 20. Von einem stationär angeordneten
Ölversorgungsbehälter mit motorisch betriebener Pumpe wird Öl
unter Druck in vorwählbaren Intervallen zum Ölkanal 45 in das
stationäre Kopfteil 44 der Drehdurchführung gefördert.
Vom Ölkanal 45 wird das Öl in die Ringnut 42 des rotierenden
Verteilersterns 27 gedrückt, der beidseitig durch
druckstabile Abdichtungen 43 gekapselt ist. Das Öl gelangt
unter Druck durch die Rohrleitung 38 zum Dosierkolben 39. Der
druckbeaufschlagte Dosierkolben 39 gibt bei jedem Schmiertakt
eine definierte Menge Öl über den Schmierkanal im Stehbolzen
40 und im Gleitbahnring 20 zur Schmierstelle 41.
Da der Dosierkolben 39 erfindungsgemäß unmittelbar vor der
Schmierstelle 41 angeordnet ist, wird die Bildung von
Lüfteinschlüssen vermieden und der gewünschte Schmiervorgang
unbeeinträchtigt verlaufen.
In den Fig. 5 bis 7 ist ein Hebelständer 28 mit den
Funktionselementen für die Strangführung dargestellt. Am
Hebelständer 28 ist der erfindungsgemäß bananenförmig
geformte Strangführungshebel 29 zur Führung der Draht- oder
Fadenstränge zum zweckgerichteten Verkreuzen dreh- und
schwinkbar aufgehängt. Die Bewegung wird vom Kurvenring 31
über den Gleitstein 46, der in der sinusförmigen Kulissekurve
des Kurvenringes gesteuert wird, auf den Strangführungshebel
übertragen.
Der Strangführungshebel 29 hat eine leicht gebogene Form ohne
Knickübergänge und besteht aus einem Flachkörper 47. Der
Flachkörper 47 besteht aus einer Kunststoff-Faser-
Laminatschale und weist ein Lagerauge 48 zur Aufhängung, eine
Zwischenrolle 49 und an der Spitze eine Rolle 50 zur Führung
auf.
Das Hebelteil 51 ist im Bereich zwischen dem Gleitstein 46
und der Spitze verschlankt ausgebildet und verläuft
bananenförmig gebogen, um die Verwindungssteifheit zu erhöhen
und zugleich Kollisionen mit den oberen Lieferspulen 34 zu
vermeiden.
Der erfindungsgemäße Strangführungshebel 29 besitzt ein
außerordentlich geringes Massenträgheitsmoment und einen
erhöhten Biegewiderstand durch eine Vergrößerung der
Hebelbreite in Schwingrichtung bei gleichzeitiger Reduzierung
der Hebeldicke zum Flachkörper sowie der Verschlankung zur
Hebelspitze im Interesse eines weiter reduzierten
Massenträgheitsmomentes. Das Verhältnis von Hebelbreite zu
Hebeldicke beträgt etwa das 6fache.
Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen
1 Flechtmaschine
2 Tisch
3 Tischplatte
4 Grundplatte
5 Flechtkopf
6 Antrieb
7 Motor
8 Zahnriemen
9 Stirnrad
10, 11, 12 Stirnrad
13 Maschinengestell
14 Führungssäule
15 Vorgelege
16 Laufbuchse
17 Innenkranz
18 Zwischenflansch
19 Gleitbahnträger (Mittelkörper)
20 Gleitbahnring (Schlittenbahnring)
21 Zahnkranz
22 Zwischenrad (Innenrad)
23 Zahnsegment
24 Schlitten
25 Tragarm
26 Abzug
27 Verteilerstern
28 Hebelständer
29 Strangführungshebel
30 Stützen
31 Kurvenring
32 Untere Lieferspulen
33 Spulenträger von 32
34 Obere Lieferspulen
35 Spulenträger von 34
36 Getriebemotor
37 Abzugscheibe
38 Rohrleitung
39 Dosierkolben
40 Stehbolzen
41 Schmierstellen
42 Ringnut
43 Abdichtung
44 Kopfteil
45 Ölkanal
46 Gleitstein
47 Flachkörper
48 Lagerauge
49 Zwischenrolle
50 Rolle
51 Hebelteil
AS Spulenachse
F Flechtpunkt
Z Maschinenachse
E Gleitbahnebene
a, b, c, d Führungsflächen
m Spulenmasse
g Erdbeschleunigung
ω Winkelbeschleunigung
x, y Abstand
|
| Anspruch[de] |
- 1. Flechtmaschine, insbesondere Rotationsflechtmaschine
zur Herstellung von selbsthaltenden Geflechten, mit einem
Flechtkopf, bestehend aus einer um eine Maschinenachse in
einer Richtung kreisförmig rotierenden Gruppe von äußeren, in
Trägern gehaltenen Lieferspulen und einer ebenfalls
kreisförmig rotierenden Gruppe von inneren, in Trägern
gehaltenen Lieferspulen, die zu den äußeren Lieferspulen eine
entgegengesetzte Drehbewegung ausführen, sowie einer
Schlittenbahn mit vertikalen und horizontalen
Führungsflächen, auf der die Lieferspulen entlang einer
sinusförmigen Kulisse geführt sind, mit einer Abzugsscheibe
zum Abziehen des strangförmigen Gutes vom Flechtkopf, mit
einem Antrieb für den Flechtkopf und die Abzugscheibe, mit
einer automatischen Schmiereinrichtung, wobei ein zentraler
stationärer Schmierstoffversorgungsmechanismus vorhanden ist,
der eine Hohlachse und ein Kopfteil umfasst, wobei das
Kopfteil in eine abgedichtete Ringnut mündet, die sich an der
äußeren Gleitfläche am äußeren Umfang des Kopfteiles und
einem auf dem Kopfteil passfähig aufgesetzten und drehbar
gelagerten Verteilerstern befindet und am Umfang des
Verteilersterns entsprechend der Anzahl der Schmierstellen
Anschlüsse vorgesehen sind, die über Dosierkolben und
Stehbolzen mit den Schmierstellen strömungsseitig in
Verbindung stehen, mit als Kompakt- oder Hohlkörper
ausgebildete Hebel zum Führen der Stränge, wobei die Hebel am
Hebelständer einerends dreh- und schwingbar gelagert sind,
mit diesem und den äußeren Lieferspulen um die Maschinenachse
kreisen und anderenends eine Aufnahme für eine Rolle zur
Fadenführung aufweisen, wobei die Lieferspulenanordnung
außerhalb der Ebene der Gleitbahnfläche, und mit einem
Maschinengestell, an dem die einzelnen Baugruppen angeordnet
sind,
dadurch gekennzeichnet, dass zur
Kippmonentenbalance der umlaufenden Lieferspulen (34; 35) die
vertikalen Führungsflächen (a; b) auf das 1,5 bis 2fache in
radialer Richtung der Maschinenachse (Z) vergrößert und die
Spulenachse (AS) in Richtung Gleitbahnebene (E) auf das 0,1
bis 0,2fache des Abstandes (x) von der Gleitbahnebene (E)
angenähert angeordnet ist, und dass die einzelnen
Dosierkolben (39) des Schmierstoffversorgungsmechanismus
unmittelbar an die einzelnen Schmierstellen (41) zugeordneten
Stehbolzen (40) angeschlossen sind, wobei jeder Dosierkolben
durch eine Rohrleitung (38) mit dem Verteilerstern (27)
direkt in Verbindung steht, und dass der Kompakt- oder
Hohlkörper als ein Flachkörper (47) mit einem vom Gleitstein
(46) bananenförmig gekrümmten, zusätzlich zur Spitze
verschlankter Hebelteil (51) ohne Knickübergänge ausgebildet
ist, wobei das Verhältnis aus Hebelbreite zu Hebeldicke
mindestens das 3,5 bis 6fache beträgt, und dass zum
Übertragen des Drehmomentes des Motors abzweiglose
Stirnräder (9, 10, 11, 12) vorgesehen sind.
- 2. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass für den Antrieb (6) des
Flechtkopfes (5) ein drehzahlveränderlicher Motor (7), ein
Zahnriemen (8) und vorzugsweise vier Stirnräder vorgesehen
sind.
- 3. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass dem Flechtkopf (5) und
der Abzugsscheibe (37) jeweils ein separater Motor (7; 36)
zugeordnet ist, wobei der Motor für die Abzugsscheibe (37)
ein Direktantrieb ist.
- 4. Flechtmaschine nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Motoren frequenzgeregelt sind.
- 5. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ringnut (42) eine dem
Verteilerstern (27) zugeordnete beidseitige Abdichtung (43)
gegenüber dem Kopfteil (44) aufweist.
- 6. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Flachkörper (47) ein
Schalenkörper ist, der aus einem mit Fasern, vorzugsweise
Kohlenstoff-, Glas-, Metall- oder Whiskerfasern, verstärktem
Kunststoff-Laminat besteht.
- 7. Flechtmaschine nach Anspruch 1 und 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fasern als Gewebe
vorliegen.
- 8. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Schalenkörper mindestens zwei Schichten aus einem mit Fasern,
vorzugsweise Kohlenstoff-, Glas-, Metall- oder Whiskerfasern
verstärkten Laminat, und einer Stabilisierungsschicht aus
Schaumstoff, vorzugsweise Polyurethan-Schaumstoff, umfasst.
- 9. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Flachkörper (47) ein Hohlkörper ist, in dem ein Kern aus
einem Schaumstoff, vorzugsweise Polyurethan-Schaumstoff
angeordnet ist.
- 10. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schalenkörper sich vom
Lagerauge (48) bis zur Aufnahme der Rolle (50) unsymmetrisch
zu seiner Längsachse in Längsrichtung verläuft.
- 11. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das zur
Imprägnierung der Kohlenstoff-Fasergewebe verwendete Harz ein
Epoxidharz, Polyimidharz, Phenolharz oder Polyesterharz ist.
- 12. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass Inserts für Befestigung am
Hebelständer, der Führungsrollen, der Gleitsteinhalterung
zwischen den Gewebelagen eingelegt sind.
- 13. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 6 bis 9 und 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die Inserts
aus Metall, vorzugsweise Aluminium, Aluminiumlegierungen
oder Kunststoff, bestehen.
- 14. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Maschinengestell (13)
aus einem Tisch (2) mit Tischplatte (3) besteht, auf der der
Flechtkopf (5) mit seiner Grundplatte (4), einen Tragarm (25)
für den Abzug (26) mit freiem Zugang zum Flechtkopf (5) und
den Spulenträgern (33; 35) zentrisch montiert ist, wobei auf
der Tischplatte (3) eine Schutzhaube schallisolierend und
staubdichtend abnehmbar aufgesetzt gehalten ist.
- 15. Flechtmaschine nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzhaube auf ihrer
Innenseite mit einer Schallabsorptionsschicht versehen ist.
- 16. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass den Lieferspulen ein
Leerspulenerkennungssystem zugeordnet ist, das aus je einem
Sensor für die innere und äußere Lieferspulen, einen als
Näherungsinitiator ausgebildeten Triggersensor und einer
Verarbeitungseinrichtung für die aus den Sensoren gewonnenen
Signale besteht.
- 17. Flechtmaschine nach Anspruch 1 und 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sensoren jeweils auf
die Mitte der Lieferspulen justiert sind.
- 18. Flechtmaschine nach Anspruch 1, 16 und 17,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Sensoren Infrarottaster sind.
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