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Dokumentenidentifikation DE19946890C2 14.08.2003
Titel Halteelement zur unverlierbaren Halterung von Kopfschrauben
Anmelder A. Raymond & Cie, Grenoble, FR
Erfinder Jong, Michael, de, 79589 Binzen, DE
Vertreter Kirchgaeßer, J., Dipl.-Ing., Pat.-Ass., 79588 Efringen-Kirchen
DE-Anmeldedatum 30.09.1999
DE-Aktenzeichen 19946890
Offenlegungstag 03.05.2001
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 14.08.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 14.08.2003
IPC-Hauptklasse F16B 41/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Halteelement zur unverlierbaren Halterung von Kopfschrauben, die mit ihrem Schaft im Loch einer Halteplatte drehbar eingelagert sind. Diese Halteplatte ist üblicherweise mit einem Befestigungselement einstückig verbunden, welches mittels der Schraube auf einer Trägerplatte befestigt werden soll.

Aus DE 295 05 255 U1 ist bereits ein derartiges Halteelement bekannt, bei dem ein an der Halteplatte angeformter Schenkel parallel zur Schraubenachse hochgebogen und dicht oberhalb des Schraubenkopfes ein weiterer Schenkel parallel zur Halteplatte zurückgebogen ist.

Die Schraube wird hierbei zunächst in die zu befestigende Montageplatte eingeführt und dann erst durch den Haltebügel unverlierbar, aber drehbar, gehaltert in dem dieser zunächst mit dem Loch des einen Schenkels über den Kopf der Schraube gebracht und dann mit dem Engpass des klammerartigen Einschnitts des anderen Schenkels über die Spitze der Schraube geführt wird. Dieses Zusammenwirken zwischen Montageplatte und Haltebügel ist umständlich und erhöht die Montagekosten.

Aus DE 36 39 774 A1 ist ebenfalls ein Halteelement bekannt, bei dem die Schraube nach dem Einführen in das Loch der Montageplatte durch einen ähnlich ausgebildeten Bügel in Montageposition gehalten wird.

Aufgabe der Erfindung ist es, das Halteelement so zu gestalten, dass die Kopfschraube allein zwischen der Halteplatte und dem Gegenschenkel sicher gehalten wird.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der zurückgebogene Schenkel von der Halteplatte einen Abstand (a) hat, der um mindestens eine Gewindesteigung (s) kleiner ist als die Gesamtlänge (l) der Zylinderkopfschraube.

Aufgrund dieser konstruktiven Maßnahmen ist die Kopfschraube wie in einem Käfig gehalten, wobei der Gegenschenkel erst nach dem Einführen der Schraube in das Loch der Halteplatte herumgebogen wird, und zwar so weit, dass der Abstand "a" zur Halteplatte kleiner ist als die Gesamtlänge "l" der Zylinderkopfschraube.

Hierdurch wird gewährleistet, dass die einmal eingelegte Schraube mit ihrem Schaft nicht aus dem Loch der Halteplatte heraustreten kann und dadurch stets in eindrehbereiter Lage gehalten wird. Außerdem kann die Kopfschraube bis zur Anlage am oberen Schenkel problemlos zurückweichen, wodurch der Gewindeschaft im Anlieferungszustand des Halteelements so lange versenkt bleiben kann, bis er am Einsatzort die Position über dem Befestigungsloch erreicht hat und in das Loch hineinfallen kann.

Durch die Ausbildung der Haltelappen nach Anspruch 2 und insbesondere nach Anspruch 3 wird ferner eine gute axiale Führung des Zylinderkopfes im Halteelement erreicht, so dass der Schraubenschaft beim Eindrehen der Schraube gleich die richtige Lage und axiale Ausrichtung zu dem darunter befindlichen Gewinde der zur Verschraubung vorgesehenen Mutter besitzt.

Die Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindung sollen nachfolgend mit ihren Vorteilen anhand von zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben werden. Es zeigen

Fig. 1 einen Halter für Zylinderkopfschrauben mit Befestigungselement und eingelagerter Zylinderkopf in Seitenansicht,

Fig. 2 den gleichen Halter in Vorderansicht,

Fig. 3 den gleichen Halter in Draufsicht,

Fig. 4 den gleichen Halter in perspektivischer Darstellung,

Fig. 5 den gleichen Halter im Schnitt gemäß Linie V-V in Fig. 3 im aufmontierten Zustand und

Fig. 6 einen zweiten Halter im Schnitt mit einem anderen Befestigungselement und eingelagerter Sechskantschraube im aufmontierten Zustand.

Die in den Figuren dargestellten Halter für Kopfschrauben werden üblicherweise zur Befestigung von Bau- oder Funktionselementen auf Trägerplatten verwendet, wozu eine Montageplatte 1 mit einem geeigneten Befestigungselement starr verbunden und mit einem Loch 3 zum Einführen des Schaftes 5 der Kopfschraube 4 versehen ist.

Bei dem in Fig. 6 dargestellten, allgemeinen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an der Montageplatte 1 auf der einen Seite ein Steg 8 mit einer Schelle 9 angeformt, welche zur klemmenden Halterung von Rohr- oder Kabelleitungen bestimmt ist.

An der Montageplatte 1 ist auf der anderen Seite des Loches 3 ein Schenkel 10 angeformt und parallel zur Achse der im Loch 3 der Montageplatte 1 einzulagernden Schraube 4 hochgebogen. An diesem Schenkel 10 ist dicht oberhalb des eingelegten Schraubenkopfes 6 ein weiterer Schenkel 11 angeformt und parallel zur Montageplatte 1 zurückgebogen. Das komplette Befestigungselement mit der Montageplatte 1 und der im Loch 3 eingelagerten Kopfschraube 4 kann nun mittels einer Mutter 14 auf einer Trägerplatte 12 fest verschraubt werden, die mit einem entsprechenden Befestigungsloch 13 zur Aufnahme des Schraubenschaftes 5 versehen ist.

Bei dem in den Fig. 1 bis 5 gezeigten, bevorzugten Ausführungsbeispiel eines Halters für Zylinderkopfschrauben ist die Montageplatte 1, genau wie bei Fig. 6, auf der einen Seite über einen Steg 8 mit zwei Klemmschenkeln 2 verbunden, welche zur Aufnahme eines im Querschnitt rechteckigen Bauteils wie bsp. eines Kabelkanals ausgebildet sind. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Montageplatte 1 mit einem angewinkelten Schenkel 10 und einem über den Zylinderkopf 7 zurückgebogenen Schenkel 11 versehen, wobei im letzteren Schenkel 11 eine Aussparung 15 in axialer Verlängerung des Zylinderkopfes 7 zum Einführen eines Schraubendrehers in das Eingriffsloch 18 des Zylinderkopfes 7 vorgesehen ist. Das Eingriffsloch 18 kann hierbei aus einem Innensechskant bestehen oder sonst ein geeignetes Kraftübertragungsprofil aufweisen.

Der zurückgebogene Schenkel 11 hat hierbei von der Montageplatte 1 aus einen Abstand "a", der mindestens um die Gewindesteigung "s" des Schaftes 5 kleiner ist als die Gesamtlänge "l" der Kopfschraube 4. Außerdem sind an diesem Schenkel 11 beiderseits des Schraubenkopfes 7 zwei Haltelappen 16 angeformt und parallel zur Zylinderwand 17 des Schraubenkopfes 7 umgebogen. Die Haltelappen 16 enden hierbei in einer Höhe "h" über der Montageplatte 1, die mindestens etwas kleiner sein muß als die Höhe "k" des Zylinderkopfes 7. Zur besseren Führung des Zylinderkopfes 7 sind die Haltelappen 16 zweckmäßigerweise konzentrisch zur Wand 17 des Zylinderkopfes 7 geformt. Bezugszeichenliste 1 Montageplatte

2 Befestigungselement

3 Loch

4 Kopfschraube

5 Schaft

6 Sechskantkopf

7 Zylinderkopf

8 Steg .

9 Schelle

10 Schenkel

11 Schenkel

12 Trägerplatte

13 Befestigungsloch

14 Mutter

15 Aussparung

16 Haltelappen

17 Zylinderwand

18 Eingriffsloch


Anspruch[de]
  1. 1. Halteelement zur unverlierbaren Halterung von Kopfschrauben, die mit ihrem Schaft (5) im Loch (3) einer Halteplatte (1) drehbar eingelagert sind, wobei ein an der Halteplatte (1) angeformter Schenkel (10) parallel zur Schraubenachse hochgebogen und dicht oberhalb des Schraubenkopfes (6, 7) ein weiterer Schenkel (11) parallel zur Halteplatte (1) zurückgebogen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgebogene Schenkel (11) von der Halteplatte (1) einen Abstand (a) hat, der um mindestens eine Gewindesteigung (s) kleiner ist als die Gesamtlänge (l) der Zylinderkopfschraube (4).
  2. 2. Halteelement für Kopfschrauben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am zurückgebogenen Schenkel (11) beiderseits des Zylinderkopfes (7) zwei Haltelappen (16) angeformt und parallel zur Zylinderwand (17) des Zylinderkopfes (7) umgebogen sind, wobei die Haltelappen (16) von der Halteplatte (1) in einer Höhe (h) enden, die mindestens etwas kleiner ist als die Höhe (k) des Zylinderkopfes (7).
  3. 3. Halteelement für Kopfschrauben nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltelappen (16) konzentrisch zum Zylinderkopf (7) geformt sind.






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