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Dokumentenidentifikation DE69809611T2 14.08.2003
EP-Veröffentlichungsnummer 0860119
Titel Abstützvorrichtung für Geflügelbruststück
Anmelder Machinefabriek Meyn B.V., Oostzaan, NL
Erfinder Visser, Dirk, 1511 AA Oostzaan, NL
Vertreter Andrejewski, Honke & Sozien, 45127 Essen
DE-Aktenzeichen 69809611
Vertragsstaaten DE, DK, FR, GB, NL
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 27.01.1998
EP-Aktenzeichen 982002222
EP-Offenlegungsdatum 26.08.1998
EP date of grant 27.11.2002
Veröffentlichungstag im Patentblatt 14.08.2003
IPC-Hauptklasse A22C 21/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Laufwagen zur Aufnahme eines Bruststückes von Geflügel, das wenigstens seine Brust umfasst, wobei der Laufwagen eine Oberfläche, die in die Innenseite des Bruststückes eingreift, und Mittel zum Halten des Bruststückes auf dem Laufwagen umfasst, wobei der Laufwagen an einer Seite einen vorspringenden Kopf umfasst.

Beim maschinellen Filetieren eines solchen Bruststückes wird eine Filetiervorrichtung verwendet, in der eine Vielzahl von Laufwagen der oben beschriebenen Art einer geschlossenen Bahn folgen. Ein Bruststück, das anschließend die Filetiergeräte durchläuft, die an der Bahn entlang angeordnet sind, der die Laufwagen folgen, wird auf jedem Laufwagen befestigt.

Die herkömmlichen Laufwagen der beschriebenen Art dienen zur Aufnahme eines so genannten Bruststückes oder einer Brustkappe, die im Wesentlichen aus dem Teil der Geflügelbrust besteht, in dem sich der Kielknochen, die Schlüsselbeine und die Rabenschnabelfortsätze befinden.

Obwohl die Verarbeitung derartiger Brustteile oder Brustkappen weit verbreitet ist, gibt es auch Gegenden (Regionen, Länder), in denen die so genannte "Vorderhälfte" eine sehr große Rolle spielt. Im Wesentlichen besteht diese Vorderhälfte aus dem genannten Bruststück mit dem Schulterbereich (im Wesentlichen Teil der Wirbelsäule und der freien Rippen). Es stellte sich heraus, dass der herkömmliche Laufwagen zur korrekten Aufnahme einer solchen Vorderhälfte praktisch ungeeignet ist.

Ein Laufwagen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 wird in der Beschreibung DE-C-3.444.430 beschrieben.

Gegenstand der Erfindung ist es, einen Laufwagen bereitzustellen, der geeignet ist, eine Vorderhälfte korrekt aufzunehmen.

Hierzu ist der Laufwagen gemäß dieser Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf an seiner Unterseite mit einer schlitzförmigen Aussparung versehen ist, die sich in der Symmetrieebene des Laufwagens erschreckt, und dass der Laufwagen einen U-förmigen Klemmhalter umfasst, der mit dem Kopf zusammenwirkt, wobei der Halter zwischen einer Position, die von dem Kopf entfernt angeordnet ist, und einer Position, die teilweise den Kopf umschließt, beweglich ist.

Der vorderste Teil der Vorderhälfte definiert im Wesentlichen eine von den Schlüsselbeinen, den Rabenschnabelfortsätzen und der Wirbelsäule mit den freien Rippen umschlossene Vertiefung, wobei der Kopf des Laufwagens in diese Vertiefung gebracht werden kann. Damit wird die Wirbelsäule, insbesondere die Brust- und die Halswirbel, in der schlitzförmigen Aussparung aufgenommen. Es sei angemerkt, dass eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Skeletts mit einer Aussparung an sich aus US-A-5.466.185 bekannt ist.

Durch die Verbindung der Merkmale nach Anspruch 1 kann die Vorderhälfte in einer festen Position auf dem Laufwagen gemäß der Erfindung befestigt werden. In der Position, in der der Klemmhalter in einem Abstand zum Kopf angeordnet ist, kann die Vorderhälfte auf dem Laufwagen angeordnet beziehungsweise von diesem abgenommen werden. Teilweise den Kopf umgreifend, spannt der Klemmhalter den vordersten Teil der Vorderhälfte, insbesondere den Teil auf einer Seite der Wirbelsäule, fest auf dem Kopf des Laufwagens ein. In dieser Position ist nicht nur die Position der Vorderhälfte auf dem Laufwagen korrekt definiert, sondern auch der unbewegliche Halt der Vorderhälfte auf dem Laufwagen erreicht.

In dieser Hinsicht besteht eine Besonderheit darin, dass der Klemmhalter auf einem Schwenkarm befestigt ist, der, während er durch eine Blockierung läuft, von einer Position zur anderen und umgekehrt beweglich ist. Durch die Anwendung einer solchen Blockierungsvorrichtung sind beide Positionen des Klemmhalters stabil. Daher muss nur der Klemmhalter oder die Vorrichtung, die den Klemmhalter antreibt, durch die Blockierung laufen, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zum Halten des Klemmhalters in seiner jeweiligen Position erforderlich sind.

Diese vorteilhaften Merkmale einer Blockierungsvorrichtung können verwendet werden, wenn eine besondere Ausführungsform des Laufwagens verwendet wird, in welcher der Laufwagen eine Folgerolle trägt, die die Bewegung des Schwenkarms bewirkt, welche Folgerolle mit einer feststehenden, gekrümmten Bahn zusammenwirken kann, die entlang der Bahn, der der Laufwagen folgt, angeordnet ist. Nachdem die Folgerolle den Klemmhalter oder die Vorrichtung, die sie antreibt, durch die Blockierung bewegt hat, muss die Folgerolle nicht mehr mit der gekrümmten Bahn zusammenwirken, da die erreichte Position des Klemmhalters stabil ist. Dadurch lassen sich unnötige Kräfte, die auf den Laufwagen wirken (bedingt durch das Zusammenwirken zwischen der Folgerolle und der feststehenden, gekrümmten Bahn), vermeiden. Das Zusammenwirken zwischen Folgerolle und der feststehenden, gekrümmten Bahn ist nur erforderlich, wenn der Klemmhalter aus einer Position in eine andere und umgekehrt bewegt wird.

Es kann vorteilhaft sein, wenn der Kopf quer zum Laufwagen gesehen eine geringere Breite aufweist als der Rest des Laufwagens. Dieses Merkmal trägt zum korrekten Anordnen der vorderen Hälfe auf dem Laufwagen bei.

Das Anordnen der Vorderhälfte auf dem Laufwagen kann darüber hinaus verbessert werden, wenn kurz hinter dem Kopf in der Symmetrieebene des Laufwagens ein Vorsprung bereitgestellt ist, der von der Oberfläche heraussteht, der dafür gedacht ist, um mit einer natürlichen Aussparung an der Innenseite des Kielknochens des Bruststückes zusammenzuwirken.

In diesem Fall besteht eine Besonderheit darin, dass der Vorsprung halbkegelförmig ist, wobei die Normalachse einen Winkel von 45º zur Längsachse des Laufwagens umschließt, so dass der Scheitelpunkt des Halbkegels zu dem Kopf des Laufwagens gerichtet ist. Damit ist ein besonders gut funktionierender Vorsprung erreicht.

Die Erfindung wird im Folgenden ausführlich mit Verweis auf die Zeichnung beschrieben, die eine Ausführungsform des Laufwagens gemäß der Erfindung zeigt.

Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf die Seite einer Ausführungsform des Laufwagens gemäß der Erfindung.

Fig. 2 zeigt eine Draufsicht desselben Laufwagens.

Fig. 3 zeigt den obersten Teil des Laufwagens, auf dem eine Vorderhälfte angeordnet ist.

Fig. 4 zeigt die Teilansicht nach Fig. 1 in einer anderen Position.

Fig. 5 zeigt ein verändertes Detail vergrößert.

Der Laufwagen gemäß der Erfindung dient zur Aufnahme einer so genannten Vorderhälfte. Eine solche Vorderhälfte wird im Folgenden unter Verweis auf Fig. 3 ausführlicher beschrieben. Der Laufwagen umfasst einen Rahmen 1 mit Rädern 2. Mit den Rädern 2 bewegt sich der Rahmen 1 entlang einer Bahn (nicht genauer gezeigt) einer Filetiervorrichtung. Auf dem Rahmen 1 ist der eigentliche Laufwagen 3 befestigt, der eine Oberfläche 4 zum Eingreifen in die Innenseite der Vorderhälfte umfasst.

An einer Seite, in der Bewegungsrichtung des Laufwagens 3 gesehen, die vorderste Seite, umfasst der Laufwagen einen vorstehenden Kopf 5. Auf der Unterseite ist der Kopf 5 einer schlitzförmiger Aussparung 6 versehen, die sich in der Symmetrieebene des Laufwagens 3 erstreckt.

Fig. 2 zeigt deutlich, dass der Kopf 5 quer zum Laufwagen eine geringere Breite aufweist als der restliche Teil des Laufwagens. Darüber hinaus befindet sich kurz hinter dem Kopf 5 in der Symmetrieebene des Laufwagens 3 ein Vorsprung 7, der von der Oberfläche 4 heraussteht. Fig. 5 zeigt einen veränderten Vorsprung in einem größeren Maßstab. In diesem Fall ist ein halbkegelförmiger Vorsprung bereit gestellt, dessen Normalachse einen Winkel von 45º zur Längsachse des Laufwagens (Winkel a) umschließt und nach vorn (zum Kopf des Laufwagens) gerichtet ist.

Mit einem abgewinkelten Schwenkarm 8 ist ein U-förmig ausgebildeter Klemmhalter 9 um einen Zapfen 10 im Rahmen 1 schwenkbar. Um einen zweiten Zapfen 11 ist ein Arm 12 schwenkbar, der an seinen entgegensetzten Enden eine Folgerolle 13 trägt, die aus dem Rahmen 1 heraussteht. Schließlich definiert ein Verbindungsarm 14 eine Gelenkverbindung zwischen dem beweglichen Ende des Armes 12 und dem abgewinkelten Schwenkarm 8.

Die Anordnung, die den abgewinkelten Schwenkarm 8, dem Arm 12 und dem Verbindungsarm 14 umfasst, definiert eine Blockierungsvorrichtung, die im Folgenden ausführlicher beschrieben wird.

Fig. 3 zeigt, wie eine so genannte Vorderhälfte auf dem Laufwagen 3 angeordnet wird. Die Vorderhälfte umfasst den Teil der Geflügelbrust, der den Kielknochen 15, die sich V- förmig erstreckenden Schlüsselbeine 16, die Rabenschnabelfortsätze 17 und die Wirbelsäule 18 (bestehend aus Hals- und Brustwirbeln und einem Teil der freien Rippen) beinhalten. In der gezeigten Position des jeweiligen Bruststücks, natürlich darüber hinaus Fleisch und Haut umfassend, die die genannten Knochen umschließen, ist die Wirbelsäule 18 (d. h. die Brust- und die Halswirbel) in der Aussparung 6 eingeschlossen, die im unteren Teil des Kopfes 5 definiert ist. Darüber hinaus ist der Vorsprung 7 in eine natürliche Vertiefung in der Innenseite des Kielknochens 15 eingefügt.

In der Position des U-förmigen Klemmhalters 9, den die Fig. 1 zeigt, ist dieser von dem Kopf 5 des Laufwagens 3 in einem Abstand angeordnet. Ein Bruststück kann auf dem Laufwagen 3 in dieser Position gemäß Fig. 3 angeordnet werden. Wenn eine feststehende, gekrümmte Bahn, die entlang der Bahn, der der Laufwagen 3 folgt, angeordnet ist, und die schematisch in Fig. 4 mit einer gepunkteten Linie 19 gezeigt ist, nachfolgend in die Folgerolle 13 eingreift, bewegt sich die Folgerolle 13 in die in Fig. 4 gezeigte Position. Dadurch schwenkt der Arm 12 um den Zapfen 11. Die äußersten Positionen der Folgerolle 13 sind durch einen gebogenen Schlitz 20 definiert, der im Rahmen 1 definiert ist. Während sie sich aus der in Fig. 1 gezeigten Position in die in Fig. 4 gezeigte Position bewegt, durchläuft die Folgerolle 13 eine Position, in der der Arm 12 mit dem Verbindungsarm 14 ausgerichtet ist. Diese Position entspricht der so genannten Blockierung der Vorrichtung. Dadurch sind beide äußersten Positionen der Vorrichtung nach Fig. 1 und Fig. 4 stabil. Das heißt, dass zum Halten der Klemmstellung nach Fig. 4, in der der U-förmige Klemmhalter 9 teilweise den Kopf 5 des Laufwagens 3 aufnimmt und die Vorderhälfte einspannt, ein konstantes Eingreifen zwischen der gekrümmten Bahn 19 und der Folgerolle 13 nicht erforderlich ist. Dadurch kann die gekrümmte Bahn 19 gemäß dem in Fig. 4 gezeigten Verlauf wieder von der Folgerolle 13 abweichen, ohne dass letztere ihre erreichte äußerste Position verlässt. Auf diese Weise ist die Entstehung unerwünschter Kräfte zwischen der gekrümmten Bahn und dem Laufwagen vermeidbar.

Natürlich gilt dieses auch für die Rückwärtsbewegung der Folgerolle 13 in die in Fig. 1 gezeigte Position. Auch in einem solchen Fall ist es nur erforderlich, dass die gekrümmte Bahn die Folgerolle 13 in die Position zurück bewegt, die in Fig. 1 gezeigt ist, wonach zum Halten der erreichten Position jeder Kontakt zwischen Folgerolle 13 und gekrümmter Bahn nicht mehr erforderlich ist.

Der Einsatz des Laufwagens gemäß der Erfindung lässt es zu, dass die Vorderhälfte in einer besonders stabilen und wiederholbaren Weise aufgenommen wird, um die Vorderhälfte dem Filetierprozess zuzuführen.

Die Erfindung ist nicht auf die hier beschriebene Ausführungsform begrenzt. Verschiedene Änderungen sind möglich, ohne den in den Ansprüchen beschriebenen Rahmen der Erfindung zu überschreiten.


Anspruch[de]

1. Laufwagen (3) zur Aufnahme eines Bruststückes von Geflügel, das wenigstens seine Brust umfasst, wobei der Laufwagen eine Oberfläche, die in die Innenseite des Bruststückes eingreift, und Mittel zum Halten des Bruststückes auf dem Laufwagen umfasst, wobei der Laufwagen an einer Seite einen vorspringenden Kopf (5) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (5) an seiner Unterseite mit einer schlitzförmigen Aussparung (6) versehen ist, die sich in der Symmetrieebene des Laufwagens erstreckt, und dass der Laufwagen einen U-förmigen Klemmhalter (9) umfasst, der mit dem Kopf (5) zusammenwirkt, wobei der Halter (9) zwischen einer Position, die von dem Kopf (5) entfernt angeordnet ist, und einer Position, die teilweise den Kopf (5) umschließt, beweglich ist.

2. Laufwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmhalter (9) auf einem Schwenkarm (8) befestigt ist, der, während er durch eine Blockierung läuft, von einer Position zu der anderen und umgekehrt beweglich ist.

3. Laufwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwagen (3) eine Folgerolle (13) trägt, die die Bewegung des Schwenkarms (8) bewirkt, welche Folgerolle (13) mit einer feststehenden, gekrümmten Bahn zusammenwirken kann, die entlang der Bahn, der der Laufwagen (3) folgt, angeordnet ist.

4. Laufwagen nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass kurz hinter dem Kopf (5) in der Symmetrieebene des Laufwagens ein Vorsprung (7) bereitgestellt ist, der von der Oberfläche heraussteht, der dafür gedacht ist, um mit einer natürlichen Aussparung an der Innenseite des Kielknochens des Bruststückes zusammenzuwirken.

5. Laufwagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (7) halbkegelförmig ist, wobei die Normalachse einen Winkel von 45º zu der Längsachse des Laufwagens (3) umschließt, so dass der Scheitelpunkt des Halbkegels zu dem Kopf (5) des Laufwagens gerichtet ist.







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