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Dokumentenidentifikation DE69627007T2 21.08.2003
EP-Veröffentlichungsnummer 0864027
Titel PANZERPLATTTESYSTEM ZUM SCHUTZ VON AN SICHERHEITSBEHÄLTER ANGEORDNETEN SYSTEMÖFFNUNGEN
Anmelder TKO Primat P.O., Maribor, SI
Erfinder STEFANEC, Erih, 2000 Maribor, SI;
FUJS, Ernest, 2204 Miklavz, SI;
STRMSEK, Smiljan, 2000 Maribor, SI;
KOS, Ivo, 2000 Maribor, SI;
KUHAR, Sasa, 2000 Maribor, SI
Vertreter Vonnemann Kloiber Lewald Hübner, 80796 München
DE-Aktenzeichen 69627007
Vertragsstaaten AT, DE, FR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 15.11.1996
EP-Aktenzeichen 969386051
WO-Anmeldetag 15.11.1996
PCT-Aktenzeichen PCT/SI96/00029
WO-Veröffentlichungsnummer 0097020127
WO-Veröffentlichungsdatum 05.06.1997
EP-Offenlegungsdatum 16.09.1998
EP date of grant 26.03.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 21.08.2003
IPC-Hauptklasse E05G 1/024

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Panzerplattensystem zum Schutz von Systemöffnungen an vor Eindringen geschützten Sicherheitsbehältern, wobei sie mehrere Versionen von Wänden und/oder Sicherheitsbarrieren von Tresoren oder Safes und/oder insbesondere mehrere Versionen von Panzerplatten für Türen, Sicherheitsbarrieren oder Wänden mit einer oder mehreren Systemöffnungen aufweist, deren Panzerelemente von relativ schmaler Dicke durch das Material charakterisiert sind.

Gemäß der internationalen Patentklassifikation ist die vorliegende Erfindung in die Klassen E 05G 1/024 und F 41H 5/02 und zusätzlich in die Klassen E 06B 5/10 und E 04C 2/02 eingeteilt.

Das mit der vorliegenden Erfindung gelöste technische Problem ist eine derartige Konstruktion eines Panzerplattensystems zum Schutz von Systemöffnungen an vor Eindringen geschützten Sicherheitsbehältern, die in verschiedenen Versionen von Ausführungsformen des Panzerplattensystems um die Systemöffnungen gleiche eindringsichere Merkmale für alle Bestandteile der Sicherheitsbehälter inklusive Systemöffnungen sicherstellen wird, aufgrund welcher ein gesteigertes Schutzniveau gegen Eindringen durch Systemöffnungen mit Hilfe von verschiedenen Einbruchwerkzeugen (bspw. elektrische Schlagbohrmaschinen, elektrisches Schleifen/Spalten, thermische Werkzeuge oder eine Kombination von Einbruchwerkzeugen und/oder verschiedene speziell angefertigte Werkzeuge), sichergestellt wird, wobei das Eindringen in die Sicherheitsbehälter durch die Systemöffnungen unabhängig von der Position der Systemöffnungen stark behindert wird und gleichzeitig die gesamte Konstruktion der Sicherheitsbehälter kompakt und einfach ist, jedoch die Behälter gut gegen Eindringen geschützt sind.

Es gibt verschiedene bekannte Lösungen für den Schutz von Systemöffnungen an vor Eindringen geschützten Sicherheitsbehältern, so wie Bürokästen, Geldsafes von verschiedenen Sicherheitsstufen, Tresoren, Banksafes, Gehäusen von automatisierten Geldzählmaschinen und ähnliches.

Aus der Patentanmeldung GB 2 060 564 A ist eine Lösung eines Sicherheitsbehälters bekannt, der verwendet wird, um wertvolle Artikel von Ort zu Ort tragen und/oder zu transportieren. Dieser ist so konstruiert, um diese vor unautorisiertem und/oder verbotenem Zugriff zu schützen. Er ist aus einem Bodenabschnitt, zwei Seitenwandabschnitten, zwei Endwandabschnitten und einem Dachabschnitt aufgebaut. Einer der Seitenwandabschnitte hat eine Türe, eine Ausstiegsluke und eine Geldluke, wohingegen der Dachabschnitt Ventilationsöffnungen aufweist. Der Seitenwandabschnitt weist eine Serie von beabstandeten vertikalen Elementen auf, die aus Metallplatten bestehen, die zwischen zwei T-Profil Metallelementen geschweißt ist. Die Abschnitte haben eine einlagige äußere Wand, die mit diesem durch vertikale Nähte verschweißt ist und eine zweilagige innere Wand, deren innere Lage mit jedem Element durch eine vertikale Naht verschweißt ist, wohingegen die äußere Lage mit der inneren Lage verschweißt ist.

Bei der meistverbreiteten bekannten Lösung ist der gepanzerte Teil um die Systemöffnungen herum auf derselben gepanzerten Platte und Füllung hergestellt, wie der Rest der Wände und Türen des Sicherheitsbehälters, wobei jedoch der gepanzerte Teil dicker und/oder verstärkt ist. Diese bekannte Lösung ist zwar einfach und günstig, weist aber Nachteile auf, wenn eine Systemöffnung nahe den Verbindungskanten der Türe und des Gehäuses angeordnet ist, da diese Lösung in diesem Fall nicht die gleichen Eindringwiderstandscharakteristika der Systemöffnungen zu denen anderer Bestandteile eines Sicherheitsbehälters sicherstellt.

Bei einer anderen bekannten Lösung ist der gepanzerte Teil um die Systemöffnungen durch Aluminiumkorund gepanzerte Platten verstärkt. Neben gutem Widerstand gegen elektrisches Schleifen/Spalten und thermische Einbruchwerkzeuge hat diese Lösung einen Nachteil aufgrund des niedrigen Widerstands gegen elektrische Werkzeuge mit Schlagoption.

Es gibt eine andere bekannte Lösung, bei der der gepanzerte Teil um die Systemöffnungen mit gepanzerten Stahlplatten mit einem hohen Anteil an Mangan verstärkt ist. Diese bekannte Lösung bietet auch einen hohen Widerstands gegen die Werkzeuge mit Schlagoption, hat aber den Nachteil dass sie nicht genügend Widerstand gegen elektrische Schleif-/Spaltwerkzeuge und thermische Einbruchwerkzeuge bietet.

Der Nachteil, der allen vorgenannten Lösungen gemeinsam ist, ist der, dass sie Widerstand lediglich gegen einige Arten von Einbruchwerkzeugen bieten, nicht aber gegen alle bekannten, was damit das nicht gelöste technische Problem darstellt.

Die vorliegende Erfindung eliminiert die vorgenannten Nachteile der bekannten Lösungen. Gemäß dieser Erfindung ist das oben beschriebene technische Problem gelöst durch ein Panzerplattensystem um Systemöffnungen an vor Eindringen geschützter Sicherheitsbehältern herum, das so aufgebaut ist, dass seine Grundkonstruktion für den Schutz der Zone um die Systemöffnungen eine Basispanzerplatte aus feuerbeständigem Stahl mit mehr als 23% Cr- (Chrom) und mehr als 19% Ni- (Nickel) Gehalt aufweist, auf welcher zumindest einer oder mehrere Plattenabschnitte von unterschiedlicher Form und Größe fest fixiert sind. Diese sind aus dem gleichen Material wie die Basispanzerplatte hergestellt, oder können aus einem unterschiedlichen Material hergestellt werden, das auch für verschiedene mögliche Versionen der Ausführungsformen der verwendeten Einsätze gilt.

Die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun beispielhaft mit Bezug auf die beigefügten schematischen Zeichnungen beschrieben, die zeigen:

Fig. 1 Die erste Version einer Basiskonstruktion des Panzerplattensystems für Systemöffnungen an vor Eindringen geschützten Sicherheitsbehältern in teilweise aufgerissenem längs laufenden Querschnitt;

Fig. 2 Wie in Fig. 1, aber im Querschnitt gemäß Linie A-A aus Fig. 1.

Fig. 3 Wie in Fig. 1, aber die zweite Version der Basiskonstruktion.

Fig. 4 Wie in Fig. 3, aber im Querschnitt gemäß Linie B-B aus Fig. 3.

Fig. 5 Wie in Fig. 1, aber die dritte Version der Basiskonstruktion.

Fig. 6 Wie in Fig. 5, aber im Querschnitt gemäß Linie C-C aus Fig. 5.

Fig. 7 Wie in Fig. 1, aber die vierte Version der Basiskonstruktion.

Fig. 8 Wie in Fig. 7, aber im Querschnitt gemäß Linie D-D aus Fig. 7.

Fig. 9 Die erste Version eines Panzerplattensystems für Systemöffnungen bei vor Eindringen geschützten Sicherheitsbehältern gemäß der vorliegenden Erfindung in teilweise aufgerissenem längs laufenden Querschnitt.

Fig. 10 Wie in Fig. 9, aber in länglichem Querschnitt gemäß Linie E-E aus Fig. 9.

Fig. 11 Wie in Fig. 9, aber in Querschnitt gemäß Linie F-F aus Fig. 10.

Fig. 12 Wie in Fig. 9, aber die zweite Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung.

Fig. 13 Wie in Fig. 12, aber in Querschnitt gemäß Linie G-G aus Fig. 12.

Fig. 14 Wie in Fig. 12, aber in Querschnitt gemäß Linie H-H aus Fig. 13.

Fig. 15 Wie in Fig. 9, aber die dritte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung.

Fig. 16 Wie in Fig. 15, aber in Querschnitt gemäß Linie I-I aus Fig. 15.

Fig. 17 Wie in Fig. 15, aber in Querschnitt gemäß Linie J-J aus Fig. 16.

Fig. 18 Wie in Fig. 9, aber die vierte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung.

Fig. 19 Wie in Fig. 18, aber in Querschnitt gemäß Linie K-K aus Fig. 18.

Fig. 20 Wie in Fig. 18, aber in Querschnitt gemäß Linie L-L aus Fig. 19.

Die vier Versionen der Basiskonstruktion des Panzerplattensystems für Systemöffnungen an vor Eindringen geschützten Sicherheitsbehältern, gezeigt in Fig. 1 bis 8, sind kein Bestandteil der vorliegenden Erfindung. Diese Versionen sind mit dem Ziel der leichteren Verständlichkeit der vorliegenden Erfindung, deren Ausführungsformen in den Fig. 9 bis 20 gezeigt sind, eingefügt.

Fig. 1 und 2 zeigen die erste Grundversion der Basiskonstruktion des Panzerplattensystems. Die Systemöffnung 2 in einer Wand oder Tür 1 eines nicht gezeigten und nicht beschriebenen Behälters ist eingeschlossen mit der Basispanzerplatte 4, die an der inneren Fläche der Wand oder Tür 1 der äußeren Wand des Behälters so befestigt ist, dass sie innerhalb des Gerüsts der Wand oder Tür 1 angeordnet ist. Der innere Teil des Gerüsts der Wand oder Tür 1 ist komplett mit der Füllung 3 gefüllt, verstärkt mit einer nicht gezeigten und nicht beschriebenen Armatur, mit welcher auch andere Teilbestandteile eines Behälters gefüllt sind. In einigen anderen Versionen der Ausführungsform kann die Basispanzerplatte 4 auch auf der inneren Oberfläche der Wand oder Tür 1 der externen Wand des Behälters angeordnet und befestigt sein, und kann auch aus einem, zwei oder mehreren Abschnitten hergestellt sein. Die Basispanzerplatte 4 ist aus feuerbeständigem Stahl mit mehr als 23% Cr (Chrom) und mehr als 19% Ni (Nickel) hergestellt.

Fig. 3 zeigt die zweite verbesserte Version der Basiskonstruktion des Panzerplattensystems, das sich von der in Fig. 1 und Fig. 2 gezeigten darin unterscheidet, dass sie um die Systemöffnung 2 gepanzerte Plattenabschnitte 5 aufweist, die aus dem selben Material hergestellt sind, wie die Basispanzerplatte 4 und die auf die Basispanzerplatte 4 geschweißt sind oder mit ihr in einer anderen Art in rechtem Winkel oder in einem anderen Winkel befestigt sind. Die Plattenabschnitte 5 können aus mehreren Teilen gemacht werden oder als einzelnes Stück, das ein einzelnes Gerüst bildet, hergestellt sein. Das Panzerplattensystem gemäß dieser Version der Ausführungsform bietet verstärkten Widerstand gegen thermische Einbruchwerkzeuge und Werkzeuge mit Schlagoption.

Fig. 5 und Fig. 6 zeigen die dritte, verbesserte, Version der Basiskonstruktion des Panzerplattensystems, die sich von der vorher beschriebenen zweiten Version darin unterscheidet, dass sie außerdem auf die Basispanzerplatte 4 um die Systemöffnung 2 geschweißte Plattenabschnitte 6 aufweist. Die Plattenabschnitte 6 können aus mehreren individuellen Teilen oder einem einzelnen Teil gefertigt sein und sind auf die Basispanzerplatte 4 geschweißt oder auf eine andere Art und Weise in rechtem Winkel befestigt; sie sind aus demselben Material wie die Plattenabschnitte 5 und die Basispanzerplatte 4 hergestellt, wobei sie in dieser Version der Ausführungsform zusammen mit den Plattenabschnitten 5 im Querschnitt eine vertikale U-Form bilden. In einigen anderen Ausführungsformen können die Plattenabschnitte 6 auf die Basispanzerplatte 4 in einem anderen, stumpfen oder spitzen Winkel geschweißt sein. Diese Version der Ausführungsform bietet noch größeren Widerstand gegen thermische Einbruchwerkzeuge und Werkzeuge mit Schlagoption als die vorher beschriebenen zwei Versionen.

Fig. 7 und Fig. 8 zeigen die vierte, verbesserte, Version der Basiskonstruktion des Panzerplattensystems, die sich von der vorher beschriebenen dritten Version darin unterscheidet, dass sie auf den Plattenabschnitten 5, 6 um die Systemöffnung 2 in einer anderen Weise auch noch Plattenabschnitt 7 in einem oder mehreren Teilen geschweißt oder befestigt aufweist, die parallel zu der Basispanzerplatte 4 laufen, so dass alle Plattenabschnitte zusammen im Querschnitt ein boxenartiges Profil von regelmäßiger, rechtwinkeliger Form mit einem Hohlraum 8 entlang der gesamten Länge bilden, das an beiden Seiten mit einem Plattenabschnitt 9 auf einer Seite und einem Plattenabschnitt 10 auf der anderen Seite abgeschlossen werden kann. In einigen anderen Ausführungsformen können die Plattenabschnitte 7, 9 und 10 auch in einem anderen Winkel befestigt werden, so dass sie zusammen mit den Plattenabschnitten 5 und 6 und der Basispanzerplatte 4 ein geschlossenes boxenartiges Profil bilden, das im Querschnitt von jeder regelmäßigen oder unregelmäßigen geometrischen Form sein kann. Die Plattenabschnitte 7, 9 und 10 sind aus demselben feuerbeständigem Stahl wie die Plattenabschnitte 7, 9 und 10 und die Plattenabschnitte 5 und 6 hergestellt. Diese Version der Ausführungsform bietet noch höheren Widerstand gegen thermische Einbruchwerkzeuge und Werkzeuge mit Schlagoption als die vorher beschriebenen Versionen.

Fig. 9, Fig. 10 und Fig. 11 zeigen die erste Ausführungsform des Panzerplattensystems gemäß der vorliegenden Erfindung, die sich von der vorher beschriebenen Versionen darin unterscheidet, dass sie einen Einsatz 11 in der Form eines Blocks aus gesintertem Korund AL&sub2;O&sub3; mit zumindest 92,5% Reinheit aufweist, der eng anliegend in den Hohlraum 8 eingesetzt ist, der durch die Plattenabschnitte 5, 6, 7, 9 und 10 und die Basispanzerplatte 4 gebildet ist, die miteinander verschweißt oder auf andere Art und Weise befestigt sind (Fig. 8). Der Einsatz 11 ist vorzugsweise entlang der gesamten Länge des Hohlraumes 8 und komplett um die Systemöffnungen 2 eingesetzt und/oder angeordnet, wobei in einigen anderen Ausführungsformen aufgrund der Anordnung der Systemöffnungen 2 nahe bei der Kante der Wand oder Türe 1 eines Behälters der Einsatz nur entlang einer, zweier oder dreier Kantender Systemöffnungen 2 angeordnet werden kann. Vorzugsweise ist der Einsatz 11 aus einem Block hergestellt, kann aber in einigen anderen Ausführungsformen auch aus mehreren Blöcken, die eine eng anliegende Kette bilden, hergestellt sein. Außerdem kann in einigen anderen Ausführungsformen der Einsatz in zwei oder mehr eng anliegenden parallelen Schichten angeordnet sein, wobei die tragenden Oberflächen zwischen den Schichten vorzugsweise parallel zu der Basispanzerplatte 4 liegen, können jedoch in einigen anderen Ausführungsformen in einem anderen Winkel befestigt sein und können gegenseitig in anderen verschiedenen Winkeln platziert/angeordnet sein. Der Einsatz 11 ist in Quer- und Längsschnitt rechteckig, kann aber in einigen anderen Ausführungsformen auch von jeder regulären oder irregulären geometrischen Form sein in der vielschichtigen Ausführungsform kann jede der gesinterten Korundschichten des Einsatzes 11 aus mehreren Blöcken regulärer oder irregulärer geometrischen Form hergestellt sein, wobei die Blöcke eng anliegend entlang der gesamten Auflagefläche angeordnet sind, wobei in diesem Fall in einem fortlaufenden zusammengeschlossenen Muster gelegt sind, wobei die vertikalen Verbindungsstellen einer Schicht gegenüber den Blöcken der nächsten Schicht versetzt sind. Eine der vorher beschriebenen möglichen Ausführungsformen ist in Fig. 12, Fig. 13 und Fig. 14 gezeigt, wobei der Einsatz 12 aus gesinterten Korundplatten in zwei Schichten angeordnet ist, die aus mehreren aufeinander folgenden rechteckigen Blöcken bestehen, wobei beide Schichten aus derselben Form sind, was auch für die Blöcke gilt, die diese bilden, deren vertikale Verbindungsstellen einer Schicht auf den anderen Blöcken in der nächsten Schicht versetzt liegen.

Eine andere vorher beschriebene mögliche Ausführungsform eines zweischichtigen Einsatzes 14 wobei jede Schicht aus einem Block hergestellt ist, ist in Fig. 18, Fig. 19 und Fig. 20 gezeigt. In dieser Ausführungsform ist jeder Block im Querschnitt von regulärer triangulärer Form, wobei beide Schichten die zusammengesetzt den Einsatz 14 bilden, von einer regulären rechteckigen Form sind und deren Verbindungsfläche und/oder anliegende Oberflächen diagonal laufen. Fig. 15, Fig. 16 und Fig. 17 zeigen die Ausführungsform, bei der der Einsatz 13 wie der Einsatz 12 in der in den Fig. 12, 13 und 14 gezeigten Ausführungsform in zwei Schichten angeordnet ist, die aus mehreren Blöcken einer rautenförmigen Form bestehen, wobei die Blöcke der ersten Schicht in Bezug auf die Blöcke der zweiten Schicht in die gegenüberliegende Richtung gedreht sind.

Die vorher beschriebene in den Fig. 12, 13 und 14 gezeigte Ausführungsform stellt die zweite Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Die in den Fig. 15, Fig. 16 und Fig. 17 gezeigte Ausführungsform stellt die dritte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung dar und die Ausführungsform in Fig. 18, Fig. 19 und Fig. 20 stellt die vierte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung dar.

Die Bewegung der Einsätze 11, 12, 13 und 14 aus gesintertem Korund in Fig. 9 bis 20 gezeigten Ausführungen muss sehr stark limitiert und/oder unmöglich gemacht werden, durch enges Anliegen und Einschließen in die Hohlboxkonstruktion, die durch die Basispanzerplatte 4 und die Plattenabschnitte 5, 6, 7, 9, 10 gebildet ist. Nur in diesem Fall wird das Eindringen in einen Sicherheitsbehälter mit Hilfe von thermischen oder Schleif-/Spalt-Einbruchwerkzeuge verhindert aufgrund der Tatsache, dass es nicht möglich ist, irgendeinen Einsatz 11, 12, 13, 14 quer, längs oder in radialer Richtung wegzudrücken. In allen Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung ist der Raum zwischen den vorgenannten Einsätzen 11, 12, 13 oder 14 und die Boxenkonstruktion vorzugsweise mit einer elastischen Füllung wie Klebstoff oder ein anderes elastisches Material, das nach Behandlung elastisch bleibt, gefüllt. In einigen anderen Ausführungsformen kann die elastische Füllung auch ausgelassen werden. Es ist für alle genannten Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung der Fall, dass in einigen anderen, nicht gezeigten Ausführungsformen ein Spielraum von 0,3 bis 0,8 mm zwischen der genannten Boxenkonstruktion und den Einsätzen 11, 12, 13 oder 14 vorhanden ist, der auch kleiner oder größer sein kann, wobei die besten Testergebnisse bei einem Spielraum innerhalb dieses Bereiches erhalten wurden.

Die Testergebnisse zeigen auch, dass die am besten geeignete Dicke für die Einsätze 11, 12, 13 oder 14 aus gesintertem Korund und/oder ihre individuellen Schichten in zwei- oder mehrschichtigen Ausführungsformen bei zumindest 5 mm oder mehr liegt und ihre Länge und Höhe und/oder Höhe und Länge von individuellen Blöcken in den Ausführungsformen zumindest dreimal so groß ist als ihre Dicke und/oder die Dicke eines individuellen Blocks.

Die vorliegende Erfindung stellt in allen Ausführungsformen das Panzerplattensystem um Systemöffnungen 2 von verschiedenen Formen und Größen in Türen oder Wänden 1 von Sicherheitsbehältern dar. Ihr Vorteil ist es, dass sie abhängig von der gewählten Version einen erhöhten Widerstand gegen das Eindringen durch verschiedene bekannte Einbruchwerkzeuge bietet.


Anspruch[de]

1. Ein vor Eindringen geschützter Sicherheitsbehälter, wobei die inneren und äußeren Wände der Wände und Türen des Behälters ein Hohlgehäuse mit zumindest einer Systemöffnung (2) und einem Panzerrungssystem um die Systemöffnungen herum bilden, wobei auf der inneren Oberfläche der inneren oder äußeren Wand des Sicherheitsbehälters eine Basispanzerplatte (4) geschweißt ist, wobei die Basispanzerplatte (4) zusammen mit zumindest einem ersten Plattenabschnitt (5) und zumindest einem, in Bezug auf den ersten Plattenabschnitt (5) optional beabstandeten Plattenabschnitt (6), vorzugsweise in einem rechten Winkel zueinander liegen, und entlang einer Kante der Systemöffnung (2) auf die Basispanzerplatte (4) geschweißt sind, die mit zumindest einem Plattenabschnitt (7) geschlossen ist, der parallel oder angewinkelt zu der Basispanzerplatte (4) und auf die kleinere Oberfläche der ersten und zweiten Plattenabschnitte (5, 6) geschweißt ist, wobei diese zusammen eine feste und hohle Boxenkonstruktion mit einem Hohlraum (8) entlang der gesamten Länge der Boxkonstruktion bilden, die zumindest entlang der Kante der Systemöffnung (2) angeordnet ist und wobei die hohle Boxenkonstruktion die innere und äußere Wand des Sicherheitsbehälters oder die Tür verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (8) entlang seiner gesamten Länge zumindest ein Einsatz (11, 12, 13, 14) eingesetzt ist und darin, dass die Einsätze (12, 13) aus in zumindest zwei Schichten gelegten Blöcken hergestellt sind, wovon jede aus zumindest zwei oder mehr eng liegenden Blöcken desselben Querschnitts bestehen, wobei die Blöcke aus jeder regulären oder irregulären geometrischen Form bestehen können und wobei ihre Verbindungsflächen in jedem Winkel ausgeführt sein können; oder dadurch, dass der Einsatz (14) aus einem oder mehreren in zumindest zwei Schichten gelegten Blöcken hergestellt ist, deren Querschnitt aus jeder regulären oder irregulären geometrischen Form bestehen kann, wobei in dem Fall einer rechteckigen Form die zwei Schichten diagonal laufen, wohingegen in dem Fall jeder anderen geometrischen Form diese in einem beliebigen Winkel verlaufen können und wobei die Boxenkonstruktion mit dem Hohlraum (8) und den Einsätzen (11, 12, 13, 14) vorzugsweise aus demselben Querschnitt aus regulären oder irregulären geometrischen Formen bestehen; dass der Hohlraum (8) in der Boxenkonstruktion an beiden Enden offen oder an zumindest einem Ende mit einem weiteren Plattenabschnitt (9, 10) geschlossen sein kann; dass die Basispanzerplatte (4) und die Plattenabschnitte (5, 6, 7, 9, 10), welche die hohle Boxenkonstruktion bilden, aus feuerbeständigem Stahl mit mehr als 23% Chrom und mehr als 19% Nickel hergestellt sind, wohingegen die Einsätze (11, 12, 13, 14) aus gesintertem Korund AL&sub2;O&sub3; mit zumindest 92,5% Reinheit hergestellt sind.

2. Panzerplattensystem gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der zwei- oder mehrschichtigen Konstruktion der Einsätze (11, 12, 13, 14) die Schichten unter einem optionalen Winkel und entlang ihrer gesamten Verbindungsflächen verbunden sind, wobei dasselbe für die Oberflächen der Komponentenblöcke der Einsätze (11, 12, 13, 14) gilt, wobei die Blöcke in Serie eingefügt sind.

3. Panzerplattensystem gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (11, 12, 13, 14) in die Boxenkonstruktion zusammen mit einer elastischen Füllung eingebaut und/oder eingefügt sind, wobei die Einsätze so eingefügt sind, dass sie weder in länglicher, noch diagonaler, noch radialer Richtung bewegt werden können und mit einem minimalen Spiel oder eng anliegend angeordnet werden können.

4. Panzerplattensystem gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemöffnung (2) in der Wand oder Tür (1) des Behälters an jedem Platz angeordnet werden kann und eine beliebige Form oder Abmessung aufweisen kann.







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