| Dokumentenidentifikation |
DE10206028A1 28.08.2003 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Erzeugung von Ammoniak |
| Anmelder |
MAN Nutzfahrzeuge AG, 80995 München, DE |
| Erfinder |
Jacob, Eberhard, Dr., 94267 Prackenbach, DE; Müller, Werner,Prof. Dr., 67663 Kaiserslautern, DE; Herr, Andreas, 67659 Kaiserslautern, DE; Käfer, Sebastian, 67292 Kirchheimbolanden, DE; Lacroix, Andreas, 67475 Weidenthal, DE |
| DE-Anmeldedatum |
14.02.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10206028 |
| Offenlegungstag |
28.08.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.08.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
C01C 1/08
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| IPC-Nebenklasse |
B01D 53/90
B01D 53/94
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung von Ammoniak (NH3) und dessen anschließende Einspeisung als Reduktionsmittel in einen aus einem Verbrennungsprozess eines Motors, einer Gasturbine oder eines Brenners resultierenden Abgasstrom für die selektive katalytische Reduktion darin enthaltener Stickoxide. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so ausgebildet, dass das erfindungsgemäße Verfahren wie folgt ablaufen kann. Es wird trockener Harnstoff aus einer Bevorratung (7) in geregelter Menge einem Reaktor (8) zugeführt und in diesem durch Blitzthermolyse in Ammoniak (NH3) und Isocyansäure (NHCO) gespalten. Das so entstandene Gasgemisch wird unmittelbar anschließend in Gegenwart von Wasser (H2O) katalytisch so nachbehandelt, dass auch die aus der Blitzthermolyse resultierende Isocyansäure (NHCO) durch quantitative Hydrolyse in Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) umgewandelt wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ein Verfahren und gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 9 eine Vorrichtung zur Erzeugung von Ammoniak (NH3) und
dessen anschließende Einspeisung als Reduktionsmittel in einen aus einem
Verbrennungsprozess eines Motors, einer Gasturbine oder eines Brenners resultierenden Abgasstrom für
die selektive katalytische Reduktion darin enthaltener Stickoxide.
Ammoniak (NH3) dient in den betrachteten Anwendungsfällen als Reduktionsmittel, das vor
einem speziellen SCR-Katalysator oder vor einer in einen Schalldämpfer integrierten Gruppe
von parallel durchströmbaren SCR-Katmodulen in die Abgasleitung von
Verbrennungsmotoren, Gasturbinen oder Brennern eingeleitet wird und im SCR-Katsystem die Reduktion der im
Abgas enthaltenen Stickoxide bewirkt. SCR bedeutet Selective Catalytic Reduction.
Für die Erzeugung von Ammoniak (NH3) sind bisher verschiedene Methoden bekannt
geworden, auf die nachfolgend eingegangen ist.
In der EP 0487886 A2 wird eine Methode für eine quantitative Zersetzung einer wässrigen
Harnstofflösung durch Hydrolyse zu Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) in einem
Temperaturbereich von 160°C bis 550°C vorgeschlagen, bei der im Ergebnis unerwünschte
Reaktionsprodukte, wie Isocyansäure (HNCO) und Kohlenmonoxid (CO), vermieden werden.
Bei dieser bekannten Methode wird die Harnstofflösung zunächst mittels einer Düse auf
einen im Abgas befindlichen Verdampfer/Katalysator gesprüht. Die dabei entstehenden
gasförmigen Produkte werden in einem nachgeschalteten Hydrolysekatalysator nachbehandelt,
bevor sie zur Reduktion der Stickoxide in einen SCR-Katalysator gelangen.
Aus der EP 0555746 A2 ist eine Methode bekannt, die jene der EP 0487886 A2 ergänzt.
Letzteres in der Weise, dass der Verdampfer aufgrund seiner Ausgestaltung die
Harnstofflösung homogen und so verteilt, dass der Kontakt der Tröpfchen mit den Kanalwandungen
sichergestellt ist. Durch eine homogene Verteilung werden Ablagerungen auf den
Katalysatoren und Harnstoffschlupf vermieden. Die Harnstoffdosierung sollte nur bei
Abgastemperaturen ab 160°C aktiviert werden, da beim Unterschreiten dieser Temperatur unerwünschte
Nebenprodukte gebildet werden.
Ein Nachteil der wässerigen Harnstofflösung ist, dass ihre Herstellung aufgrund der
Notwendigkeit von deionisiertem Wasser vergleichsweise teuer ist. Deionisiertes Wasser ist deshalb
erforderlich, um die Katalysatoroberflächen dauerhaft vor Kalkablagerungen zu schützen.
Durch den hohen Wasseranteil der Harnstofflösung (32,5%ige Lösung) muss im Vergleich
zu trockenem Harnstoff oder einer Mischung von Harnstoff mit einer geringen Wassermenge
ein deutlich höheres Gewicht und größeres Volumen der Anlage in Kauf genommen werden.
Ein weiterer Nachteil der wässerigen Harnstofflösung ergibt sich in Bezug auf die
Wintertauglichkeit. Der Gefrierpunkt einer 32,5%igen Harnstofflösung liegt bei -11°C. Bei sehr
niedrigen Temperaturen müssen der Vorratsbehälter und das Dosiersystem beheizt werden.
Weiterhin müssen für die Verdampfung der Harnstofflösung 80% der dazu notwendigen
Energie allein für die Verdampfung des Wassers aufgebracht werden. Dies führt zu einer
Absenkung der Abgastemperatur und damit bei niedrigen Temperaturen unter Umständen zu
einem geringeren Stickoxidumsatz.
Anstelle der wässrigen Harnstofflösung schlägt die EP 0615777 B1 trockenen Harnstoff in
Form von Prills mit Durchmessern bis 5 mm oder Mikroprills mit einem Durchmesser
zwischen 10 und 1000 µm als Reduktionsmittel bei der SCR-Technologie vor. Die Mikroprills
werden mittels einer Dosiervorrichtung unter Zuhilfenahme von Druckluft in die Abgasleitung
eingedüst. Bei der Verwendung von trockenen Harnstoff besteht die Gefahr, dass die
Mikroprills untereinander verbacken bzw. verkleben. Um die Dosierung nicht zu
beeinträchtigen, muss die Fließfähigkeit der Mikroprills erhalten bleiben. Vorgeschlagen wird dazu die
luftdichte Verpackung der Mikroprills oder die Einpuderung der Mikroprills mit organischen
Stickstoffverbindungen.
In der EP 0878608 A2 wird das Schmelzprodukt von reinem Harnstoff als Reduktionsmittel
zur selektiven katalytischen oder nicht-katalytischen Stickoxidreduktion verwendet. Der
trockene Harnstoff liegt zunächst als Pulver oder in kristalliner Form in einem Vorratsbehälter
vor. Je nach Motorlast und -drehzahl wird dem Wärmeübertrager über eine Förderschnecke
eine bestimmte Menge Harnstoff zugeführt. Der von einem Abgasteilstrom durchströmte
Wärmeüberträger nutzt die Abgaswärme zur Verflüssigung des festen Harnstoffs. Dieser
Vorgang läuft bei Temperaturen zwischen 133°C (Schmelztemperatur von Harnstoff) und
250°C ab. Angestrebt werden allerdings nur Temperaturen bis 160°C, um unerwünschte
Nebenprodukte, wie z. B. Cyanursäure, zu vermeiden. Das entstandene Schmelzprodukt
enthält das eigentliche Reduktionsmittel Ammoniak (NH3) und gegebenenfalls
Isocyansäure (HNCO). Das Schmelzprodukt wird durch eine Hochdruckeinspritzpumpe über eine oder
mehrere Einspritzdüsen in das Abgas eingedüst. Ort der Eindüsung ist beim SCR-Verfahren
unmittelbar vor dem Katalysator und bei nicht-katalytischen Verfahren der Brennraum.
In der US 5809775 A wird ein zur NOx-Reduktion geeigneter Feststoff in einem Gasgenerator
durch Erhitzen in ein ammoniakhaltiges Gas umgewandelt. Dabei muss das bevorzugte NOx-
Reduktionsmittel Harnstoff zur Pyrolyse auf mindestens 300°C erhitzt werden, wohingegen
andere Reduktionsmittel, wie z. B. Ammoniumcarbamat, lediglich auf 40°C erhitzt werden
müssen. Anschließend wird das ammoniakhaltige Gas dem Abgas über eine Einspritzdüse
zugeführt. Das Gas/Abgas-Gemisch wird dann in einen SCR-Katalysator geleitet. Die US 5809775 A
offenbart ein Gesamtsystem, bestehend aus Möglichkeiten der Bevorratung des
festen Reduktionsmittels in einem Gefäß mit einem Auslass, ferner Möglichkeiten, das
Reduktionsmittel in einem Gefäß zu erhitzen und das ammoniakhaltige Gas zu produzieren und
schließlich, das Gas dem Abgas zuzuführen und das Gas/Abgasgemisch in den SCR-
Katalysator zu leiten. In einem Ausführungsbeispiel stehen die Behälter zur Bevorratung und
Pyrolyse unter Druck.
Die US 5968464 A beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur NOx-Reduktion, bei
dem eine wässrige Harnstofflösung auf eine beheizte Fläche einer Pyrolysekammer gespritzt
wird, die eine Auslassöffnung für die gasförmigen Produkte der Harnstoffpyrolyse und
Wasserverdampfung besitzt. Hierbei bleibt die Lösung solange mit der beheizten Oberfläche der
Pyrolysekammer in Kontakt, bis der Harnstoff vollständig pyrolysiert und das Wasser
verdampft ist. Die gasförmigen Reaktionsprodukte werden bei einer für die selektive katalytische
Reduktion geeigneten Temperatur in das Abgassystem eingeleitet.
In der WO 98/42623 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Reduktion von Stickoxiden
beschrieben. In einer bevorzugten Version wird dabei eine wässrige Harnstofflösung mit
einer Konzentration von ca. 10% bis 50% Harnstoffmasse in eine Hydrolysekammer
gespritzt. Dieser Reaktor hat seine typische Betriebstemperatur zwischen 125°C und 180°C
und einen Betriebsgasdruck von ca. 20 psig bis 200 psig. Die Verweildauer der reagierenden
Flüssigkeit im Reaktor ist so gewählt, dass das gasförmige Reaktionsprodukt, bestehend aus
Ammoniak, Kohlendioxid und Wasserdampf, bei kontrolliertem Druck und Massenstrom aus
der Kammer entnommen und dabei auf mindestens 60°C gehalten wird. Insgesamt gesehen
können Harnstoffkonzentrationen von 1% bis 77% verwendet werden, bei Temperaturen
von ca. 110°C bis 300°C und Betriebsgasdrücken von 30 psig bis 500 psig. Temperatur und
Gasdruck werden über die Wärmezufuhr in den Reaktor geregelt.
In der JP 63198713 A wird eine Methode beschrieben, mit der die Stickoxide aus dem Abgas
von Dieselmotoren entfernt werden. Dabei wird dem Abgas Ammoniak (NH3) zugemischt,
das bei der Reaktion von Harnstoff und Wasser gebildet wird. Das Abgas wird mit einem
TiO2-Katalysator in Kontakt gebracht.
In der DE 199 03 439 A1 wird ein Verfahren zur Dosierung von Reduktionsmittel beschrieben,
bei dem die zudosierte Reduktionsmittelgrundmenge von der Lastgröße und wenigstens
einer weiteren Betriebskenngröße z. B. der Drehzahl bestimmt wird. Darüber hinaus ist die
Dosiermenge anhand von mindestens einer weiteren Betriebsgröße z. B. der
Abgastemperatur korrigierbar.
Um das Reduktionsmittelspeichervermögen eines SCR-Katalysators auszunutzen, wird in
der DE 199 01 915 A1 eine Dosierstrategie vorgeschlagen, bei der das Reduktionsmittel bis
zum Erreichen eines Grenzwertes überstöchiometrisch dosiert wird. Danach wird die
Dosierung beendet oder unterstöchiometrisch fortgesetzt. Der Vorteil besteht in einer hohen
mittleren Stickoxidkonvertierung, besonders bei wechselnden Betriebsbedingungen.
Die DE 198 55 385 A1 offenbart eine Reduktionsmitteldosierungs- und
Verdampfungseinrichtung, bei der das Reduktionsmittel über eine sich am Abgasrohr befindliche (Heiz-)Düse
eingebracht wird. Durch das Aufheizen der Düse auf 300°C bis 360°C wird das
Reduktionsmittel weitgehend verdampft.
Um die Umsetzung von Harnstoff zu Ammoniak zu begünstigen, wird in der DE 199 13 462 A1
ein Reaktor beschrieben, der in einem Teilstrom des Abgasstranges sitzt. Dort herrschen
geringere Strömungsgeschwindigkeiten als im Abgasvollstrom, somit ist die Verweildauer
des eingebrachten Harnstoffes im Reaktor größer und es steht mehr Zeit zur chemischen
Umsetzung zur Verfügung.
Die DE 199 22 959 A1 beschreibt eine Abgasreinigungsanlage, bei der das Reduktionsmittel
dampfförmig vor einem Stickoxid-Reduktionskatalysator eingebracht wird. Der Verdampfer
besitzt als Wärmequelle eine beheizbare Prallfläche, auf die das flüssige Reduktionsmittel
unter Druck aufgebracht wird. Um Harnstoff in Ammoniak umzuwandeln, kann die Prallfläche
katalytisch beschichtet werden. Die Zudosierung des Reduktionsmittels kann im
Abgashauptstrom oder in einem entnommenen Teilstrom erfolgen.
In der DE 199 49 296 A1 wird eine Heizeinrichtung für einen Reduktionsmittelpresskörper
beschrieben, die an einen Gassammelraum angeschlossen ist. Das entstandene gasförmige
Reduktionsmittel wird über ein Dosierventil einer sich im Abgasteilstrom befindenden
Reaktionskammer zur thermischen Umsetzung zugeführt. Die Reaktionskammer mündet in die
Abgasleitung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zu schaffen, mit dem bzw. der sich aus festem Harnstoff in vorteilhafter Weise
Ammoniak (NH3) erzeugen lässt, das anschließend einer prozesuralen Weiterverwendung zuführbar
ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch ein Verfahren der im Anspruch 1 angegebenen
Art und eine Vorrichtung der im Anspruch 9 angegebenen Art gelöst.
Details des erfindungsgemäßen Verfahren sowie Einzelheiten und Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den jeweils abhängigen Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Bei der Entstehung der Erfindung wurden einige Vorüberlegungen angestellt, auf die
nachfolgend näher eingegangen ist. Als Bezugsbasis hierfür wurde ein mobiles System wie ein
Kraftfahrzeug angenommen, dessen aus der Verbrennung seines Motors hervorgehendes
Abgas zwecks Erfüllung künftiger gesetzgeberisch vorgeschriebener Abgasgrenzwerte einer
katalytischen Nachbehandlung unterzogen werden muss. Bei einem Kraftfahrzeug müssen
bestimmte Zielkonflikte gelöst sein, obschon die Verbrauchs-, Leistungs- und
Emissionscharakteristik teilweise gegenläufige Zielsetzungen haben. Durch die Bestrebungen, das
Kraftstoffverbrauchsverhalten der Motoren weiter zu verbessern, werden die Bedingungen für
Abgasnachbehandlungsmaßnahmen immer schwieriger, da das Abgastemperaturniveau
absinkt. Im Gegenzug erhöhen sich die NOx-Emissionen des Motors, da die
Verbrennungsspitzentemperatur ansteigt. Unter den für Dieselmotoren oder mager betriebenen
Ottomotoren typischen mageren Abgasbedingungen ist für die NOx-Reduktion ein Reduktionsmittel
erforderlich, wobei für den Fahrzeugeinsatz bei der Verwendung der SCR-
Katalysatortechnologie Harnstoff als ammoniakbildendes Reduktionsmittel favorisiert wird.
Das für die katalytische Reduktion erforderliche Ammoniak wird bei der thermischen
Zersetzung des Harnstoffs gebildet. Hierfür sind die folgenden Reaktionen relevant:
Die Thermolyse von Harnstoff führt zu Ammoniak (NH3) und Isocyansäure (HNCO).
(NH2)2CO ⇐ NH3 + HNCO
Die Isocyansäure (HNCO) wird in Anwesenheit von Wasser (H2O) zu Ammoniak (NH3) und
Kohlendioxid (CO2) hydrolysiert.
HNCO + H2O ⇐ NH3 + CO2
Bei den in Verbindung mit Kraftfahrzeugen bekannten Anwendungen von Harnstoff-SCR-
Katalysatorsystemen wird in der Regel das Motorabgas unter Ausnutzung von dessen
Wärmeinhalt zur thermischen Zersetzung des Harnstoffs genutzt. Prinzipiell kann die
Thermolyse bereits vor dem Katalysator ablaufen, während die Hydrolyse in der Gasphase nur
auf dem SCR-Katalysator oder einem Hydrolysekatalysator mit nennenswerter
Geschwindigkeit abläuft, wobei insbesondere die Hydrolyse zu einer verspäteten Ammoniakfreisetzung
führt. Dies bedeutet, dass ohne Hydrolysereaktion maximal 50% der im Harnstoff
gespeicherten NH3-Menge beim Eintritt in den SCR-Katalysator zur Verfügung steht. Hinzu kommt,
dass aufgrund der Platzverhältnisse die Dosierstelle für das Reduktionsmittel in der Regel
unmittelbar vor dem SCR-Katalysator vorgesehen werden musste, wodurch die Zeitspanne,
die für die Zersetzung zur Verfügung steht, sehr gering ist. Dieser Sachverhalt führt
insbesondere bei hohen Raumgeschwindigkeiten im Abgas zu Problemen, da hier ein großer Teil
des Reduktionsmittels erst im Katalysator aufbereitet wird und diesen teils in Form von
Schlupf verlässt.
Die Problematik der Reduktionsmittelaufbereitung wird beispielsweise bei einer Pkw-
Anwendung noch durch den Umstand verschärft, dass ein Pkw-Dieselmotor vorwiegend im
Teillastbereich betrieben wird und das Abgastemperaturniveau daher vergleichsweise niedrig
ist. Einerseits kann bei niedrigen Abgastemperaturen von keiner spontanen und
vollständigen Harnstoffzersetzung ausgegangen werden, d. h. in diesem Bereich ist die
Zersetzungskinetik eine umsatzlimitierende Größe. Andererseits führt die Wärme, die dem Abgas für die
thermische Zersetzung des Harnstoffs entzogen wird, zu einer weiteren Absenkung des
ohnehin schon geringen Temperaturniveaus, d. h. die Aktivität des Katalysators kann unter
diesen Umständen eingeschränkt werden. Dieser Nachteil wird bei Verwendung einer
wässrigen Harnstofflösung mit z. B. 32,5 Gew.-% Harnstoff besonders deutlich, da hier eine
erhebliche Wärmemenge für die Verdampfung des Wassers benötigt wird.
Aus den genannten Gründen bietet ein Abgasnachbehandlungssystem, bei dem das
Reduktionsmittel Ammoniak wie bei der Erfindung gasförmig in den Abgasstrom des Motors
eingebracht wird, enorme Vorteile. Auch die Gefahr von unerwünschtem Ammoniakschlupf ist
deutlich geringer als bei Einbringung einer wässrigen Harnstofflösung.
Da die Speicherung von gasförmigem Ammoniak in der Regel sehr problematisch und
insbesondere in einem Fahrzeug unter Sicherheitsaspekten indiskutabel ist, wird daher gemäß
der Erfindung ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem der Harnstoffzersetzungsprozess - vom
Abgassystem entkoppelt - in einer speziellen Zersetzungsvorrichtung durchgeführt wird.
Dabei hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, dieser den Harnstoff entweder in
trockener Festkörperform oder in Form einer Harnstoffwasserlösung zuzuführen. Um diese beiden
Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Serientauglichkeit bewerten zu können, wurden zur
Abschätzung der Wärmemengen, die zur thermischen Zersetzung von Harnstoff-Wasser-
Gemischen bzw. trockenem Harnstoff erforderlich sind, thermodynamische Berechnungen
durchgeführt. Hierbei hat sich gezeigt, dass für die reine Thermolyse einer Harnstoff-Wasser-
Mischung eine größere Wärmemenge benötigt wird als für die Thermohydrolyse
(Thermolyse + Hydrolyse). Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei der Thermolyse um eine
endotherme und bei der Hydrolyse um eine exotherme Reaktion handelt.
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor ist der Wasseranteil in der Mischung, da eine erhebliche
Wärmemenge für die Erwärmung und Verdampfung des Wassers erforderlich ist. In diesem
Zusammenhang kann eine Mischung mit einem Harnstoffmassenanteil von 76,9%
hervorgehoben werden, da sie nur die Wassermenge beinhaltet, die für die Thermohydrolyse
erforderlich ist, d. h. es muss kein überschüssiges Wasser erwärmt werden. Obwohl bei der
Thermohydrolyse dieser Mischung die Verdampfungswärme für das Wasser zugeführt
werden muss, ist die erforderliche Wärmemenge geringer als bei der Thermolyse von trockenem
Harnstoff. Allerdings zeigen Harnstoff-Wasser-Mischungen mit einem Harnstoffanteil von
mehr als 60% eine geringe Langzeitstabilität und sind damit für die Verwendung als
Reduktionsmittel nicht geeignet. Es wurde letztendlich gefunden, dass energetisch am günstigsten
jener Fall ist, bei dem trockener Harnstoff thermisch zersetzt und für die anschließende
Hydrolyse Wasser, z. B. in einem Abgasteilstrom enthaltenes, verwendet wird, da hier die
Wärmemenge, die für die Verdampfung des Wassers der Harnstoffwasserlösung erforderlich
wäre, entfällt. Daneben bietet der trockene Harnstoff noch den Vorteil der uneingeschränkten
Wintertauglichkeit und der größten, auf die Reduktionsmittelmasse bezogenen
gespeicherten Ammoniakmasse.
Die gewählte Zersetzungstemperatur ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ein
Parameter von zentraler Bedeutung, da in bestimmten Temperaturbereichen unerwünschte
Reaktionsprodukte entstehen.
Auf der Grundlage von thermogravimetrischen Untersuchungen wurde ermittelt, dass bei der
Thermolyse von trockenem Harnstoff ab einer Temperatur oberhalb von 400°C
ausschließlich gasförmige Reaktionsprodukte gebildet werden. Weiterführende Untersuchungen haben
gezeigt, dass durch die Verwendung eines Hydrolysekatalysators auch die
Thermolysereaktion katalysiert werden kann, wodurch sich die Zersetzungstemperatur für den Harnstoff bis
auf einen Wert von 200°C absenken lässt.
Auf der Basis dieser Ergebnisse und Erkenntnisse wird die Zersetzungstemperatur für den
Harnstoff in dem genannten Temperaturbereich so gewählt, dass unter Berücksichtigung von
energetischen Aspekten ein optimales Thermohydrolyseergebnis erreicht wird, d. h. bei der
Harnstoffzersetzungsreaktion wird praktisch nur Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2)
gebildet.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt, der einen entscheidenden Einfluss auf die
energetische Bilanz hat, ist der in den Reaktor für die dortige Hydrolyse einzuspeisende
Wassermassenstrom. Am günstigsten ist es, diesen über einen vom Abgashauptstrom
abgezweigten Abgasteilstrom als dessen Bestandteil in den Reaktor einzuspeisen. Dabei ist folgendes
zu berücksichtigen. Wenn die Abgastemperatur unterhalb der eingestellten
Zersetzungstemperatur für den Harnstoff liegt, wird der Abgasteilstrom in einer Größenordnung realisiert,
dass dem Reaktor nur die Wassermenge zugeführt wird, die aus der Stöchiometrie der
Hydrolysereaktion resultiert, weil in diesem Fall eine elektrische Heizleistung zum Aufheizen des
Abgasteilstroms erforderlich ist. Liegt dagegen die Abgastemperatur oberhalb der
eingestellten Zersetzungstemperatur, können größere Abgasteilströme in den Reaktor eingeleitet
werden, da in diesem Fall dann über das Abgas ein Wärmestrom eingespeist wird, der eine
Verminderung der elektrischen Heizleistung für die Blitzthermolyse des Harnstoffs bewirkt.
Die Obergrenze ist hierbei durch die Reaktionskinetik der Harnstoffzersetzung und damit
durch die Verweildauer bzw. die Raumgeschwindigkeit im Reaktor gegeben. Die katalysierte
Hydrolyse wird durch stöchiometrische Verhältnisse begünstigt, d. h., die zur Hydrolyse der
Isocyansäure erforderliche Wassermenge und damit der Abgasteilstrom können nach oben
begrenzt werden.
Abhängig von dem aktuellen Reduktionsmittelbedarf des Abgasnachbehandlungssystems
wird der beschriebene Zersetzungsprozess durch eine kontinuierliche bzw. diskontinuierliche
Harnstoffzufuhr in den Reaktor durchgeführt. Die diskontinuierliche Erzeugung und
Zuführung des Reduktionsmittels Ammoniak (NH3) zur Stickoxid-Minderung im Abgas von
Verbrennungsmotoren ist deshalb möglich, weil die SCR-Katalysatoren ein von der
Abgastemperatur abhängiges Speicherverhalten gegenüber dem aus der Harnstoffzersetzung
erzeugten Ammoniak aufweisen.
Das mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erzeugte Reduktionsmittel Ammoniak wird in das Abgassystem des Motors, der Gasturbine
oder des Brenners an geeigneter Stelle eingeleitet und zwar stromauf eines SCR-
Katalysators oder mehrerer, in einen Schalldämpfer eingebauter, parallel durchströmbarer
SCR-Katalysatoren, der bzw. die die Reduktion der im Abgas enthaltenen Stickoxide
bewirken. Da im Fall der Anwendung in Verbindung mit Verbrennungsmotoren als
Reduktionsmittel ausschließlich unmittelbar vorher erzeugter Ammoniak in das Abgas eingespeist wird,
kann die Aktivität des SCR-Katsystems bei kaltem Verbrennungsmotor und während dessen
Warmlaufs gegenüber jenen Methoden, bei denen Harnstoff gebunden in wässriger Lösung
oder als Pulver im Abgasstrom aufbereitet würde, entscheidend verbessert werden, da der
Füllstand der im SCR-Katsystem gespeicherten Ammoniakmenge schon unmittelbar nach
dem Starten des kalten Verbrennungsmotors auf ein für ein schnelles Anspringen der
Stickoxidreduktion günstiges Niveau gebracht werden kann.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird unter Verwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung das gewünschte Reduktionsmittel Ammoniak (NH3) im Reaktor unter Zufuhr
elektrischer Energie durch eine spontane thermische Zersetzung (Blitzthermolyse) von festem
Harnstoff ((NH2)2CO) in Anwesenheit von Wasser (H2O) generiert. In einem ersten
Reaktionsschritt, der Thermolyse, zerfällt der Harnstoff zu Ammoniak (NH3) und Isocyansäure
(HNCO). Bei der anschließenden Hydrolyse reagiert die Isocyansäure mit Wasser, das z. B.
als Produkt aus dem Verbrennungsprozess eines Motors stammt und dem Reaktor zugeführt
wird, zu Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2). Da diese Hydrolyse in der Gasphase
ohne katalytische Unterstützung mit zu geringer Geschwindigkeit abläuft, wird ein Katalysator
mit einer geeigneten katalytischen Beschichtung (z. B. Aluminiumoxid Al2O3 oder Titandioxid
TiO2) eingesetzt. Das so erhaltene gasförmige Produkt, das idealerweise nur
Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) enthält, wird als Reduktionsmittel in das zu reinigende
Abgas eines Verbrennungsmotors, einer Gasturbine oder eines Brenners eingebracht. Dort
reagiert es im SCR-Katalysatorsystem mit den im Abgas enthaltenen Stickoxiden
vorwiegend zu molekularem Stickstoff und Wasser.
Die Hydrolyse ist beim erfindungsgemäßen Verfahren in zweierlei Hinsicht ein wesentlicher
Reaktionsschritt. Einerseits neigt die sehr reaktive Isocyansäure (HNCO) zur Kondensation
und Bildung von Polymerisationsprodukten (z. B. Biuret, Triuret, Cyanursäure), die sich in
Form von festen Ablagerungen in der erfindungsgemäßen Vorrichtung anlagern würden,
wodurch die Betriebssicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet wäre. Andererseits
handelt es sich bei der Hydrolyse um eine exotherme Reaktion, denn sie liefert einen Beitrag
zur Reduzierung der Heizleistung.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in mobilen oder stationären Anlagen, die einen
Vebrennungsmotor wie einen Dieselmotor oder einen im Magerbetrieb arbeitenden
Ottomotor oder eine Gasturbine oder einen Brenner aufweisen, angewandt werden. Der Brenner
kann Teil einer Heizanlage für Wärmeerzeugung sein. Der Verbrennungsmotor kann das
Antriebsaggregat aller Arten von Landfahrzeugen einschließlich Schienenfahrzeugen,
Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen sein.
Nachfolgend ist auf das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße
Vorrichtung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Anwendungsbeispiels näher eingegangen.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Brennkraftmaschine, z. B. eines Kraftfahrzeuges, mit
Abgasstrang und einer ihr zugeordneten erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Fig. 2 ein Beispiel für einen beheizten Hydrolysekatalysator der Firma EMITEC.
In Fig. 1 ist als Beispiel für ein Aggregat, dessen von ihm erzeugte Abgase einer
anschließenden Abgasnachbehandlung unterzogen werden sollen, eine Brennkraftmaschine 1
gezeigt, die die Antriebsquelle z. B. in einem Fahrzeug oder einer stationären Anlage bildet.
Das Abgas der Brennkraftmaschine 1 gelangt über die Auslasskanäle und anschließende
Abgaskrümmer in eine Abgassammelleitung 2, die an der Turbine 3 eines des weiteren nicht
dargestellten Abgasturboladers angeschlossen ist. Ausgangs der Turbine 3 schließt sich
eine Abgasleitung 4 an, in der turbinennah ein Vorkatalysator 5 und stromab davon ein SCR-
Katalysator 6 oder mehrere, z. B. in einen Schalldämpfer eingebaute, parallel durchströmte
SCR-Katalysatoren angeordnet sind. Bei dem Vorkatalysator 5 handelt es sich um einen
Oxikat, der neben der Oxidation von Kohlenstoff (CO) und Kohlenwasserstoffen (HC) im
Abgassystem die Aufgabe hat, den Anteil von NO2 im Abgas signifikant zu erhöhen. Zu diesem
Zweck ist der Vorkatalysator 5 hinsichtlich seines Volumens und seines Temperaturfensters
so im Abgasstrang positioniert, dass er den geforderten bzw. notwendigen NO2-Anteil im für
den SCR-Katalysator 6 optimalen Temperaturbereich generieren kann. Im SCR-
Katalysator 6 wird die Reduktion der im Abgas enthaltenen Stickoxide bewirkt.
Einer solchen wie vorbeschriebenen abgaserzeugenden Anlage ist eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Erzeugung von Ammoniak (NH3) zugeordnet, der unmittelbar anschließend
als Reduktionsmittel in den aus dem Verbrennungsprozess der Brennkraftmaschine 1 (oder
einer Gasturbine oder einem Brenner) resultierenden Abgasstrom für die selektive
katalytische Reduktion darin enthaltener Stickoxide einbringbar ist.
Im einzelnen besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung aus
- - einem Vorratsbehälter 7, in dem Harnstoff trocken in Pulver-, Granulat- oder Mikroprill-
Form bevorratet ist, und
- - einem Reaktor 8 zur Ammoniakerzeugung mit einer elektrisch beheizten
Reaktionskammer 9, die sich in eine Thermolysezone und eine Hydrolysezone unterteilt, und
- - einer Vorrichtung, mit der Harnstoff aus dem Vorratsbehälter 7 in geregelter Menge in
die Reaktionskammer 9 des Reaktors 8 einspeisbar ist, und
- - ein elektrisches Heizelement 10 in der Thermolysezone der Reaktionskammer 9 des
Reaktors 8, und
- - einer Vorrichtung zur Regelung der Temperatur des elektrischen Heizelements 10 in der
Weise, dass der in die Reaktionskammer 9 eingespeiste Harnstoff durch Blitzthermolyse
spontan in Ammoniak (NH3) und Isocyansäure (HNCO) aufspaltbar ist, und
- - einer Vorrichtung zur Einspeisung von Wasser oder eines wasserhaltigen Gases, bei
dem es sich um einen Abgasteilstrom aus den Verbrennungsabgasen der
Brennkraftmaschine 1 bzw. einer Gasturbine oder eines Brenners handeln kann, in die
Reaktionskammer 9 des Reaktors 8, und
- - einem Hydrolysekatalysator 11 in der Hydrolysezone der Reaktionskammer 9 des
Reaktors 8, mit dem die aus der Blitzthermolyse des Harnstoffs neben Ammoniak (NH3)
hervorgegangene Isocyansäure (HNCO) in Gegenwart von Wasser (H2O) in
Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) umwandelbar ist.
Der Hydrolysekatalysator 11 ist dabei so dimensioniert, dass eine quantitative Umsetzung
der Isocyansäure (HNCO) zu Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) möglich ist.
Der Vorratsbehälter 7 ist gegenüber Luftfeuchtigkeitseinflüssen und hohen Temperaturen
isoliert. Hierdurch wird verhindert, dass der bevorratete Harnstoff weder schmilzt noch sich
aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften verklebt.
In den Vorratsbehälter 7 ist ein Füllstandsensor 12 integriert, der den Füllstand des
Harnstoffs erfasst, welcher durch eine Einrichtung 27 visuell in aktuellem Wert oder bildhaft,
gegebenenfalls - wenn ein Minimum erreicht ist - auch akustisch in Form eines Warnsignals
angezeigt wird. Liegt dieses Signal vor, muss der Harnstoffvorrat im Vorratsbehälter 7
ergänzt werden.
Dem Vorratsbehälter 7 ist eine Dosiervorrichtung 13 zugeordnet, mit der der Harnstoff unter
Zuhilfenahme eines Trägerluftstromes durch eine Förderleitung 14 in die Reaktionskammer 9
des Reaktors 8 eindosierbar ist. Die Dosiereinrichtung 13 ist vom Reaktor 8 mit seiner auf
eine Temperatur zwischen 200°C und 450°C beheizten Reaktionskammer 9 ein solches Maß
beabstandet und damit thermisch entkoppelt, dass ein Schmelzen des Harnstoffs in der
Dosiereinrichtung 13 und ein damit einhergehendes Verstopfen oder Verkleben derselben
unterbindbar ist. Diese thermische Entkopplung der Dosiereinrichtung 13 ist durch den den
Harnstoff durch die Förderleitung 14 transportierenden kalten Trägerluftstrom unterstützbar.
Dieser ist durch eine z. B. elektrisch angetriebene Pumpe 15 erzeugbar oder aus einer
vorhandenen Druckluftquelle entnehmbar und der Dosiereinrichtung 13 über eine
Speiseleitung 16 zuführbar.
Im Hinblick auf die Empfindlichkeit des Bevorratungs- und Dosiersystems gegenüber
Feuchtigkeitseinflüssen, die aus der hygroskopischen Eigenschaft des Harnstoffs resultiert, ist es
zweckmäßig, in der Förderleitung 14 zwischen Dosiereinrichtung 13 und Reaktor 8 ein
Absperrventil 17 vorzusehen, das vorzugsweise elektromagnetisch steuerbar ist und mit dem
die Förderleitung 14 in bestimmten Betriebszuständen, insbesondere dann, wenn keine
Ammoniakerzeugung notwendig oder gewünscht ist, absperrbar und so ein Vordringen von
Wasser oder Feuchtigkeit aus der Reaktionskammer 9 des Reaktors 8 zur
Dosiereinrichtung 13 hin unterbindbar ist.
Neben dem Harnstoff wird im vorliegenden Beispiel als wasserenthaltendes Gas ein
Abgasteilstrom in die Reaktionskammer 9 des Reaktors 8 eingespeist, und zwar über eine
Speiseleitung 18, die möglichst motornah entweder von der Abgassammelleitung 2 vor der
Abgasturbine 3 oder nach dieser von der Abgasleitung 4 strömungsmäßig vor (wie gestrichelt in
Fig. 1 eingezeichnet) dem Vorkatalysator 5 abzweigt. In der Regel ist das Druckgefälle vor
dem Vorkatalysator 5 ausreichend, um einen Abgasteilstrom in hinreichender Menge zur
Verfügung zu stellen. Das für die Hydrolyse der Isocyansäure (HNCO) notwendige Wasser
könnte aber auch über andere Mittel, z. B. aus einer Spenderquelle, bereitgestellt und über
eine Speiseleitung in die Reaktionskammer 9 eingespeist werden. In die Speiseleitung 18 ist
ein vorzugsweise elektrisch steuerbares Absperrorgan 19 wie Absperrventil oder
Absperrklappe eingebaut, das zwischen Auf- und Zu-Stellung vorzugsweise auch
durchflussmengensteuernde Zwischenstellungen einnehmen kann.
Mit 20 ist eine elektronische Steuereinrichtung bezeichnet, die einen zentralen
Mikroprozessor, Daten- und Programmspeicher und eine Ein- und Ausgabeperipherie aufweist, welche
Komponenten untereinander über ein Datenbussystem miteinander verknüpft sind. Die
Steuereinrichtung 20 regelt und steuert per Programm auf der Basis abgespeicherter Daten
und/oder Kennwerte bzw. Kennfelder sowie ihr zugeführter Betriebsistwerte durch Ausgabe
entsprechender Befehle den Betrieb und/oder die Einstellung aller am Prozess der
Ammoniakerzeugung beteiligten Vorrichtungskomponenten, nämlich
- - Ein- und Ausschalten, gegebenenfalls auch Leistungsregelung der Pumpe 15 über
Steuerleitung 21,
- - den Betrieb der Dosiereinrichtung 13 über Steuerleitung 22,
- - die Einstellung des Absperrventils 17 über Steuerleitung 23,
- - die Einstellung des Absperrorgans 19 über Steuerleitung 24,
- - die Heizleistung des Heizelements 10 über Steuerleitung 25,
- - die Anzeige bzw. Signalisierung des Harnstoff-Füllstandes im Vorratsbehälter 7 über
Steuerleitung 26 mittels der Anzeige- und/oder Signalvorrichtung 27.
Hierzu erhält die elektronische Steuereinrichtung 20 eine Vielzahl von sensorisch erfassten
Istwerten signalisiert, wie
- - Temperatur, gegebenenfalls auch Druck des Abgases in der Abgasleitung 4 vor dem
Vorkatalysator 5 über Messleitung 28,
- - NOx-Gehalt in der Abgassammelleitung 2 über Messleitung 29,
- - Drehzahl, Drehmoment, evtl. auch Abgasmassenstrom des Verbrennungsmotors 1 über
Messleitung 30,
- - Temperatur des Abgasteilstroms in der Speiseleitung 18 über Messleitung 31,
- - Füllstand im Vorratsbehälter vom Sensor 12 über Messleitung 32,
- - Temperatur in der Thermolysezone der Reaktionskammer 9 über Messleitung 33,
- - Temperatur des Abgases in der Abgasleitung 4 eingangs des SCR-Katalysators 6 über
Messleitung 34.
Der Reaktor 8 ist im dargestellten Beispiel benachbart zur Brennkraftmaschine und möglichst
nahe zu der Stelle hingerückt angeordnet, dass die Speiseleitung 18 sehr kurz und so der
Wärmeverlust des abgezweigten Abgasteilstroms bis zum Eintritt in die Reaktionskammer 9
gering ist und somit praktisch das volle Potential zur Reduzierung des Heizleistungsbedarfs
des Heizelements 10, das sich aus dem Wärme- bzw. Heizbeitrag des Abgasteilstroms
ergibt, ausnutzbar ist.
Das elektrische Heizelement 10 kann auf verschiedene Weise realisiert und auch in
unterschiedlichen Bereichen der Reaktionskammer 8 angeordnet sein. So kann es beispielsweise
durch einen spiralförmig gewickelten oder einen plattenförmigen oder rippenförmigen
Heizkörper gebildet sein. Die elektrisch beheizte Fläche des Heizelements 10 kann direkt vor der
Stirnfläche des Hydrolysekatalysators 11 (wie in Fig. 1 dargestellt) positioniert oder - wie
Fig. 2 zeigt - räumlich in den Hydrolysekatalysator 11 integriert sein. Die Temperatur der
beheizten Metallfläche des Heizelements 10 wird durch entsprechende Temperaturregelung
von der Steuereinrichtung 20 her in einem Bereich zwischen 200°C und 450°C so hoch
eingestellt, dass bei der spontanen Vergasung des in die Reaktionskammer 9 eingespeisten
Harnstoffs von diesem keine festen Rückstände übrig bleiben. Außerdem kann die elektrisch
beheizte Metallfläche des Heizelements 10 eine die Zersetzungstemperatur des Harnstoffs
herabsetzende katalytische Beschichtung haben. Die Heizfläche des Heizelements 10besitzt grundsätzlich eine solche Wärmekapazität, dass durch den zur spontanen Vergasung
der maximalen Harnstoffmenge erforderlichen Wärmeentzug ihre Temperatur nicht unter
eine Schwelle sinken kann, die eine nur eine unvollständige Vergasung mit festen
Rückständen zur Folge hätte. Von der Auslasszone 35 des Reaktors 8, in der sich die
Reaktionsprodukte Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) sammeln, geht eine Speiseleitung 36 ab, die
zur Abgasleitung 4 hinführt und in dieser endseitig düsenartig ausgebildet oder mit einer
Düse 37 ausgestattet ist. Über die Speiseleitung 36 und die Düse 37 wird das im Reaktor 8
erzeugte Ammoniak (NH3)/Kohlendioxid (CO2)-Gasgemisch unmittelbar nach seiner Erzeugung
stromab des Vorkatalysators 5 nahe bei diesem in die Abgasleitung 4 eingedüst, so dass die
gesamte verbleibende Strecke zwischen Eindüsstelle und Eintritt in den SCR-Katalysator 6
zur Homogenisierung des Reduktionsmittels Ammoniak (NH3) im Abgasstrom ausnützbar ist.
Von der elektronischen Steuereinrichtung 20 wird aufgrund der ihr signalisierten
Istwertzustände ermittelt bzw. berechnet, zu welchen Zeitpunkten eine exakt wertmäßig definierte
Menge an Reduktionsmittel Ammoniak (NH3), die für eine optimierte Stickoxidreduzierung
mittels des SCR-Katalysators 6 notwendig ist, erzeugt werden muss und wie hierfür die von
ihr zu steuernden Organe 10, 13, 15, 17, 19 der erfindungsgemäßen Vorrichtung
entsprechend betätigt bzw. eingestellt werden müssen. Dabei kann abhängig auch von der Art der
Dosiereinrichtung 13 ein kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Dosiermodus für die
Harnstoffzufuhr in den Reaktor 8 gewählt werden.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das erfindungsgemäße Verfahren zur Erzeugung
von Ammoniak (NH3) demzufolge so durchzuführen, dass trockener Harnstoff aus einer
Bevorratung 7 in geregelter Menge einem Reaktor 8 zugeführt und in diesem durch
Blitzthermolyse, also spontane Reaktion, in Ammoniak (NH3) und Isocyansäure (HNCO) gespalten
und das so entstandene Gasgemisch unmittelbar anschließend in Gegenwart von Wasser
(H2O) katalytisch so nachbehandelt wird, dass auch die aus der Blitzthermolyse resultierende
Isocyansäure (HNCO) durch quantitative Hydrolyse in Ammoniak (NH3) und
Kohlendioxid (CO2) umgewandelt wird. Das erhaltene Ammoniak (NH3) wird unmittelbar anschließend
als Reduktionsmittel in einen aus einem Verbrennungsprozess eines Motors, einer
Gasturbine oder eines Brenners resultierenden Abgasstrom für die selektive katalytische Reduktion
darin enthaltener Abgase eingespeist. Der in Granulat-, Pulver- oder Prill-Form in einem
Vorratsbehälter 7 bevorratete Harnstoff wird mittels einer Dosiereinrichtung 13 kanalisiert unter
Zuhilfenahme eines Trägerluftstroms in dem Reaktor 8 eingespeist. In dessen
Reaktionskammer 9 erfolgt die Blitzthermolyse des Harnstoffs an einer elektrisch beheizten
Metallfläche 10 unter spontanem Vergasen, wobei die elektrisch beheizte Metallfläche des
Heizelements 10 eine katalytische Beschichtung haben kann, die die Zersetzungstemperatur des
Harnstoffs herabsetzt. Die Temperatur der elektrisch beheizten Metallfläche 10 wird
zwischen 200°C und 450°C auf einen solchen Wert eingestellt, dass der Harnstoff bei der
Blitzthermolyse vollständig, d. h. ohne dass feste Rückstände bleiben, vergast. Das zur
katalytischen Hydrolyse der Isocyansäure (HNCO) im Reaktor 8 erforderliche Wasser kann
durch einen Abgasstrom bereitgestellt werden, der dem Reaktor zugeführt wird. Die
Quantität dieses Abgasstromes wird in Abhängigkeit von der Abgastemperatur derart geregelt
eingestellt, dass bei einer oberhalb der Harnstoffzersetzungstemperatur liegenden
Abgastemperatur zur Verminderung der elektrischen Heizleistung ein größerer Abgasstrom in den
Reaktor 8 eingespeist wird als bei Abgastemperaturen unterhalb der
Harnstoffzersetzungstemperatur.
Bei Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen
Verfahrens in räumlicher Nachbarschaft zu einem Verbrennungsmotor, einer Gasturbine oder
einem Brenner einer stationären Anlage wie Blockheizkraftwerk oder Notstromaggregat oder
einer mobilen Anlage wie Kraftfahrzeug, Nutzfahrzeug, Lokomotive, Schiff bzw. Boot oder
Flugzeug wird von dem aus dem Verbrennungsprozess resultierenden Abgashauptstrom ein
Abgasteilstrom abgezweigt und in eingestellter oder geregelter Menge in den Reaktor 8
eingespeist, dessen Wasseranteil zur katalytischen Hydrolyse der neben Ammoniak (NH3) aus
der vorherigen Blitzthermolyse hervorgegangenen Isocyansäure (HNCO) in Ammoniak (NH3)
und Kohlendioxid (CO2) herangezogen wird. Das hiernach entstandene Gasgemisch wird
sofort aus dem Reaktor 8 abgeführt und in die den Abgashauptstrom führende
Abgasleitung 4 strömungsmäßig vor einem SCR-Katalysator 6 bzw. vor mehreren z. B. in einem
Schalldämpfer eingebauten, parallel durchströmbaren SCR-Katmodulen eingedüst, wobei
Ammoniak (NH3) im SCR-Katsystem als Reduktionsmittel die Stickoxidreduktion unterstützt.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zur Erzeugung von Ammoniak (NH3) und dessen anschließende Einspeisung
als Reduktionsmittel in einen aus einem Verbrennungsprozess eines Motors, einer
Gasturbine oder eines Brenners resultierenden Abgasstrom für die selektive katalytische
Reduktion darin enthaltener Stickoxide, dadurch gekennzeichnet, dass trockener Harnstoff
aus einer Bevorratung (7) in geregelter Menge einem Reaktor (8) zugeführt und in
diesem durch Blitzthermolyse in Ammoniak (NH3) und Isocyansäure (HNCO) gespalten und
das so entstandene Gasgemisch unmittelbar anschließend in Gegenwart von Wasser
(H2O) katalytisch so nachbehandelt wird, dass auch die aus der Blitzthermolyse
resultierende Isocyansäure (HNCO) durch quantitative Hydrolyse in Ammoniak (NH3) und
Kohlendioxid (CO2) umgewandelt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in Granulat-, Pulver-
oder Prill-Form in einem Vorratsbehälter (7) bevorratete Harnstoff mittels einer
Dosiereinrichtung (13) über einen als Transportmedium dienenden Luftstrom in den Reaktor (8)
eingespeist wird.
- 3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Blitzthermolyse des in den Reaktor (8) eingespeisten Harnstoffs im Reaktor (8) an
einer elektrisch beheizten Metallfläche (10) unter spontanem Vergasen erfolgt.
- 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Blitzthermolyse des in den Reaktor (8) eingespeisten Harnstoffs an einer eine
katalytische Beschichtung enthaltenden beheizten Metallfläche (10) unter spontanen Vergasen
erfolgt, wobei die katalytische Beschichtung der Metallfläche die Zersetzungstemperatur
des Harnstoffs herabsetzt.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Temperatur der elektrisch beheizten Metallfläche (10) zwischen 200°C und 450°C auf einen
solchen Wert eingestellt wird, dass der Harnstoff bei der Blitzthermolyse vollständig,
d. h., ohne dass feste Rückstände bleiben, vergast wird.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zur katalytischen
Hydrolyse der Isocyansäure (HNCO) erforderliche Wasser (H2O) mit einem Abgasstrom
bereitgestellt wird, der ebenso wie der Harnstoff in den Reaktor (8) eingespeist wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Quantität des
Abgasstromes, der in den Reaktor (8) eingespeist wird, in Abhängigkeit von der
Abgastemperatur derart geregelt eingestellt wird, dass bei einer oberhalb der
Harnstoffzersetzungstemperatur liegenden Abgastemperatur zur Verminderung der elektrischen Heizleistung
ein größerer Abgasstrom in den Reaktor (8) eingespeist wird als bei Abgastemperaturen
unterhalb der Harnstoffzersetzungstemperatur.
- 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch seine Anwendung
in räumlicher Nachbarschaft zu einem Verbrennungsmotor (1), einer Gasturbine oder
einem Brenner, wobei von dem Abgas, das aus dem diesbezüglichen
Verbrennungsprozess resultiert, ein Abgasteilstrom (18) abgezweigt und in eingestellter Menge in den
Reaktor (8) eingespeist wird, dessen Wasseranteil zur katalytischen Hydrolyse der
neben Ammoniak (NH3) aus der vorherigen Blitzthermolyse hervorgegangenen
Isocyansäure (HNCO) in Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) herangezogen wird, wobei
dieses solchermaßen entstandene Gasgemisch aus dem Reaktor (8) abgeführt und in
eine den aus dem Verbrennungsprozess resultierenden Abgasstrom führende
Abgasleitung (4) vor einem SCR-Katalysator (8) eingedüst wird, wobei anschließend in letzterem
der Ammoniak (NH3) die NOx-Reduktion unterstützt.
- 9. Vorrichtung zur Erzeugung von Ammoniak (NH3) und dessen anschließende
Einspeisung als Reduktionsmittel in einen aus einem Verbrennungsprozess eines Motors (1),
einer Gasturbine oder eines Brenners resultierenden Abgasstrom für die selektive
Reduktion darin enthaltener Stickoxide, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
einen Vorratsbehälter (7), in dem Harnstoff trocken in Form von Pulver, Granulat
oder Mikroprills bevorratet ist,
einen Reaktor (8) zur Ammoniakerzeugung mit einer elektrisch beheizbaren
Reaktionskammer (9), die sich in eine Thermolysezone und eine Hydrolysezone unterteilt,
eine Vorrichtung (13, 14, 15, 16, 17), mit der Harnstoff aus dem Vorratsbehälter (7)
in geregelter Menge dem Reaktor (8) zuführbar ist,
ein elektrisches Heizelement (10) in der Thermolysezone der Reaktionskammer (9)
des Reaktors (8),
eine Vorrichtung (20) zur Regelung der Heiztemperatur des Heizelements (10) in der
Weise, dass der in die Reaktionskammer (9) eingespeiste Harnstoff durch
Blitzthermolyse spontan in Ammoniak (NH3) und Isocyansäure (HNCO) aufspaltbar ist,
eine Vorrichtung (18, 19) zur Einspeisung von Wasser oder eines wasserhaltigen
Gases in die Reaktionskammer (9) des Reaktors (8),
einen Hydrolysekatalysator (11) in der Hydrolysezone der Reaktionskammer (9) des
Reaktors (8), mit dem die aus der Blitzthermolyse des Harnstoffs neben
Ammoniak (NH3) hervorgehende Isocyansäure (HNCO) in Gegenwart von Wasser (H2O) in
Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) umwandelbar ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der in die
Reaktorkammer (9) eingebaute Hydrolysekatalysator (11) so dimensioniert ist, dass eine quantitative
Umsetzung der Isocyansäure (HNCO) zu Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2)
erfolgen kann.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zur Bevorratung des
Harnstoffs dienende Vorratsbehälter (7) gegenüber Luftfeuchtigkeitseinflüssen und
hohen Temperaturen isoliert ist, so dass der Harnstoff im Vorratsbehälter (7) weder
schmilzt noch aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften verklebt.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am oder benachbart zum
Vorratsbehälter (7) eine Dosiervorrichtung (13) vorgesehen ist, mit der der Harnstoff über
eine Förderleitung (14) in die Reaktionskammer (9) des Reaktors (8) einspeisbar ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiereinrichtung (13)
von dem Reaktor (8) mit der beheizten Reaktionskammer (9) ein solches Maß
beabstandet und damit thermisch entkoppelt ist, dass ein Schmelzen des Harnstoffs in der
Dosiereinrichtung (13) und ein damit einhergehendes Verstopfen bzw. Verkleben derselben
unterbindbar ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die thermische
Entkoppelung der Dosiereinrichtung (13) durch einen Trägerluftstrom unterstützbar ist, der
durch eine vorzugsweise elektrisch angetriebene Pumpe (15) erzeugbar oder einer
anderen Druckluftquelle entnehmbar und der Dosierungseinrichtung (13) zuführbar ist
sowie primär als Transportmittel für den in die Reaktionskammer (9) einzuspeisenden
Harnstoff dient.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in die Förderleitung (14)
ein vorzugsweise elektromagnetisch steuerbares Absperrventil (17) eingebaut ist, mit
dem die Förderleitung (14) in bestimmten Betriebszuständen absperrbar und so ein
Vordringen von Wasser aus dem Reaktor (8) zur Dosiereinrichtung (13) hin verhinderbar ist.
- 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
Förderleistung der Dosiereinrichtung (13) und der Betrieb der Pumpe (15) sowie die
Schaltung des Absperrventils (17) durch eine elektronische Steuereinrichtung (20)
steuerbar ist.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur
Einspeisung von Wasser oder eines wasserhaltigen Gases, insbesondere
Verbrennungsabgas, in die Reaktionskammer (9) des Reaktors (8) eine von einer Spenderquelle,
insbesondere Abgasleitung (2, 4), abzweigende Speiseleitung (18) und ein in diese
eingebautes, elektrisch steuerbares Absperrorgan (19) wie Absperrventil oder Absperrklappe
aufweist, das zwischen Auf- und Zu-Stellung vorzugsweise auch
durchflussmengensteuernde Zwischenstellungen einnehmen kann und dessen Einstellung durch eine
elektronische Steuereinrichtung (20) steuerbar ist.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Thermolysezone
der Reaktionskammer (9) im Reaktor (8) angeordnete Heizelement (10) durch einen
spiralförmig gewickelten oder plattenförmigen oder rippenförmigen Heizkörper gebildet ist.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 18, dadurch gekennzeichnet, dass die in
der Reaktionskammer (9) herrschende Temperatur oder die Temperatur des
Heizelements (10) mittels eines Temperaturfühlers erfasst und an eine elektronische
Steuereinrichtung (20) gemeldet wird, und dass von dieser Steuereinrichtung (20) die Temperatur
der elektronisch beheizten Heizfläche des Heizelements (10) in der
Reaktionskammer (9) in einem Bereich zwischen 200°C und 450°C so hoch eingestellt wird, dass bei
der spontanen Vergasung des Harnstoffs von diesem keine festen Rückstände bleiben.
- 20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass die
elektrisch beheizte Metallfläche des Heizelements (10) eine die Zersetzungstemperatur
des Harnstoffs herabsetzende katalytische Beschichtung haben kann und grundsätzlich
eine solch große Wärmekapazität besitzt, dass durch den zur spontanen Vergasung der
maximalen Harnstoffmenge erforderlichen Wärmeentzug ihre Temperatur nicht unter
eine Temperatur sinken kann, die eine rückstandsfreie Vergasung des Harnstoffs nicht
zuließe.
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch beheizbare
Fläche des Heizelements (10) in der Reaktionskammer (9) des Reaktors (8) direkt vor
der Stirnfläche des Hydrolysekatalysators (11) positioniert ist.
- 22. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch beheizbare
Fläche des Heizelements (10) in der Reaktionskammer (9) des Reaktors (8) räumlich in
den dortigen Hydrolysekatalysator (11) integriert ist.
- 23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass bei ihrer
Anwendung zur Erzeugung von Ammoniak (NH3), der als Reduktionsmittel in einen aus
einem Verbrennungsprozess eines Motors, einer Gasturbine oder eines Brenners einer
stationären Anlage wie Blockheizkraftwerk oder Notstromaggregat oder einer mobilen
Anlage wie Kraftfahrzeug, Nutzfahrzeug, Lokomotive, Schiff bzw. Boot oder Flugzeug
resultierenden Abgasstrom für die selektive katalytische Reduktion darin enthaltener
Stickoxide einspeisbar ist, der Reaktor (8) benachbart zum Motor (1), der Gasturbine oder
dem Brenner oder der an diesem Aggregat abgehenden Abgasleitung (2, 4) angeordnet
ist, in welcher Abgasleitung (2, 4) ein Vorkatalysator (Oxikat) (5), der neben der
Oxidation von CO und HC für eine signifikante Erhöhung des NO2-Anteils im Abgas sorgt, und
stromab des Vorkatalysators (5) ein SCR-Katalysator (6) oder ein Schalldämpfer mit
mehreren eingebauten, parallel durchströmten SCR-Kat-Modulen eingebaut sind, und
dass der im Reaktor (8) erzeugte Ammoniak (NH3) aus diesem über eine
Rohrleitung (36) abgeführt und stromab des Vorkatalysators (5) nahe bei diesem in die
Abgasleitung (4) eindüsbar und so die gesamte verbleibende Strecke zwischen Eindüsstelle
und Eintritt in den SCR-Katalysator (6) bzw. die SCR-Kat-Module zur Homogenisierung
des Ammoniaks (NH3) im Abgasstrom ausnützbar ist.
- 24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine einzige elektronische
Steuereinrichtung (20) vorgesehen ist, die für die Regelung und Steuerung aller am
Prozess der Ammoniakerzeugung beteiligten Systemkomponenten im Hinblick auf die für
Eindüsung in die Abgasleitung (4) exakt notwendige Menge von Ammoniak (NH3)
maßgeblich ist.
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