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Dokumentenidentifikation DE69906172T2 28.08.2003
EP-Veröffentlichungsnummer 0950536
Titel Druckmaschine für den druckunterstützten Schablonendruck
Anmelder Riso Kagaku Corp., Tokio/Tokyo, JP
Erfinder Uchiyama, Koichi, Inashiki-gun, Ibaraki-ken, JP;
Katsuyama, Junnosuke, Inashiki-gun, Ibaraki-ken, JP
Vertreter Zumstein & Klingseisen, 80331 München
DE-Aktenzeichen 69906172
Vertragsstaaten DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 13.04.1999
EP-Aktenzeichen 993028737
EP-Offenlegungsdatum 20.10.1999
EP date of grant 26.03.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.08.2003
IPC-Hauptklasse B41L 13/02
IPC-Nebenklasse B41F 15/02   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schablonendruckmaschine. Die erfindungsgemäße Schablonendruckmaschine umfasst einen Schablonenbogen und eine Druckkammer zum Bevorraten des Schablonenbogens und eines Druckbogens. Eine Druckverringerungseinrichtung ist mit der Druckkammer zum Verringern des Drucks innerhalb der Druckkammer verbunden. Ein Teil der Wandstruktur der Druckkammer besteht aus einem flexiblen Folienmaterial. Wenn die Druckverringerungseinrichtung den Druck in der Druckkammer verringert, wirkt der Atmosphärendruck auf Tinte über das flexible Folienmaterial ein. Die Tinte wird auf den Druckbogen durch Perforationen des Druckbogens unter Durchführen des Druckvorgangs überführt.

In der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 6-270523 hat die vorliegende Anmelderin ein Grundkonzept einer druckunterstützten Schablonendruckmaschine vorgeschlagen, die mit einer derartigen Druckkammer versehen ist. Die Schablonendruckmaschine ist mit einer Druckkammer versehen, von der eine Wandstruktur teilweise aus einer flexiblen Membraneinrichtung besteht. Mit der Druckkammer ist die Druckverringerungseinrichtung verbunden. Die druckunterstützte Schablonendruckmaschine ist dazu geeignet, den Schablonendruck problemlos und rasch mit einer vorbestimmten und konstanten Druckdichte selbst in dem Fall durchzuführen, dass der Druckbereich bzw. die Druckfläche groß ist.

In einer derartigen Schablonendruckmaschine ist die Druckkammer jedoch unvermeidlich groß bzw. vergrößert und eine Druckverringerungseinrichtung großer Kapazität ist erforderlich, wenn die Maschine auf einen großen Druckbereich bzw. eine große Druckfläche angewendet wird. Eine derartige Druckver ringerungseinrichtung großer Kapazität kann als Unterdruckpumpe vorliegen, insbesondere als eine solche, die mit einem Motorgebläse versehen ist. In dem Fall, dass diese Druckverringerungseinrichtung angewendet wird, treten folgende Probleme auf. Zunächst ist die Druckmaschine insgesamt groß. Ferner wird viel Zeit verbraucht, bis der für den Druckvorgang genutzt Druck einen geeigneten Pegel für den Druckvorgang erreicht, weil die Druckverringerung mit konstanter Geschwindigkeit durchgeführt wird. Eine Feinsteuerung des Drucks für den Druckvorgang ist außerdem schwierig durchführbar. Es ist viel Betätigungszeit erforderlich und die Betätigung gestaltet sich kompliziert.

Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Schablonendruckmaschine unter Verwendung der vorstehend genannten Druckverringerung zu schaffen, bei der die Druckverringerung problemlos und rasch durchgeführt werden kann, wobei die gesamte Druckmaschine leicht und einfach ist und wobei außerdem die Betätigbarkeit verbessert ist.

Eine Schablonendruckmaschine gemäß dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst einen Hauptkörper; einen Abdeckkörper, der Öffnungsfähig an einer Fläche des Hauptkörpers angebracht ist, um einen Raum zwischen dem Hauptkörper und dem Abdeckkörper zu bilden, um einen Druckbogen und einen Schablonenbogen im Innern zu bevorraten; eine flexible Folie, die an dem Abdeckkörper zum Schablonenbogen weisend angebracht ist; eine Druckverringerungseinrichtung, die unter dem Hauptkörper derart angebracht ist, dass sie mit dem Raum zur Verringerung des Drucks in dem Raum in Verbindung steht; und eine manuelle Betätigungseinrichtung, die an der Druckverringerungseinrichtung angebracht ist, wobei die manuelle Betätigungseinrichtung die Druckverringerungseinrichtung betätigt, wenn diese ausgehend von einer Betätigungsstartposition nach unten gedrückt wird, die im Wesentlichen dem Niveau des Abdeckkörpers entspricht.

Eine Schablonendruckmaschine gemäß dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst einen Hauptkörper mit einer Oberseite zum Anordnen eines Druckbogens auf ihr; einen Abdeckkörper, der auf der Oberseite des Hauptkörpers Öffnungsfähig angebracht ist und auf dem ein Schablonenbogen angebracht ist, wobei der Abdeckkörper einen Raum zwischen dem Hauptkörper und dem Abdeckkörper zur Bevorratung des Schablonenbogens und eines Druckbogens im Innern bildet, wenn der Abdeckkörper auf der Oberseite des Hauptkörpers zu liegen kommt; eine flexible Folie, die an einer Oberseite des Abdeckkörpers zum Schablonenbogen weisend angebracht ist, der an dem Abdeckkörper angebracht ist; eine Druckverringerungseinrichtung, die unter dem Hauptkörper derart angeordnet ist, dass sie mit dem Raum in Verbindung steht, wobei die Druckverringerungseinrichtung es ermöglicht, dass Atmosphärendruck auf den Schablonenbogen durch die flexible Folie durch Verringern von Druck in dem Raum einwirkt, wodurch der Schablonenbogen mit dem Druckbogen eng in Kontakt gelangt, um einen Druckvorgang zu beenden; und eine manuelle Betätigungseinrichtung, die an der Druckverringerungseinrichtung angebracht ist, wobei die manuelle Betätigungseinrichtung die Druckverringerungseinrichtung betätigt, wenn sie aus einer Betätigungsstartposition, die im Wesentlichen auf demselben Niveau wie der Abdeckkörper zu liegen kommt, nach unten gedrückt wird.

In Übereinstimmung mit einer Schablonendruckmaschine gemäß dem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst in der Schablonendruckmaschine gemäß dem zweiten Aspekt der Abdeck körper einen Rahmen mit einer Öffnung zur Aufnahme des Schablonenbogens und die flexible Folie ist an einer Oberseite des Rahmens derart Öffnungsfähig angebracht, dass die flexible Folie die Öffnung verschließt, wenn ein Druckvorgang durchgeführt wird.

In Übereinstimmung mit einer Schablonendruckmaschine gemäß dem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst in der Schablonendruckmaschine gemäß dem dritten Aspekt der Rahmen einen oberen ersten Rahmen mit einer ersten Öffnung und einen unteren zweiten Rahmen, der unter dem oberen ersten Rahmen angeordnet ist und eine zweite Öffnung aufweist, wobei die zweite Öffnung kleiner als die erste Öffnung ist und in der ersten Öffnung zu liegen kommt; wobei die flexible Folie an einer Oberseite des ersten Rahmens derart Öffnungsfähig angebracht ist, dass die flexible Folie die erste Öffnung verschließt, wenn der Druckvorgang durchgeführt wird; wobei der Schablonenbogen einen Schablonenbogenaufbau darstellt, der einen Rahmen mit einer Außenform aufweist, die in die erste Öffnung passt, einen Schablonenbogen, der an einer Seite des Rahmens angebracht ist, und eine Abdeckfolie, die an der anderen Seite des Rahmens angebracht ist, und wobei der Schablonenbogenaufbau in der ersten Öffnung derart angebracht ist, dass der Schablonenbogen am Boden zu liegen kommt, wenn der Druckvorgang durchgeführt wird.

In Übereinstimmung mit einer Schablonendruckmaschine gemäß dem fünften Aspekt der vorliegenden Erfindung ist in der Schablonendruckmaschine gemäß dem dritten Aspekt eine elastische Haft- bzw. Klebeschicht entweder auf der Oberseite des Rahmens oder einer Unterseite der flexiblen Folie angeordnet und die andere Seite, die Oberseite des Rahmens bzw. eine Un terseite des flexiblen Bogens besteht aus einer Harzfolie mit glatter Oberfläche.

In Übereinstimmung mit einer Schablonendruckmaschine gemäß dem sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst in der Schablonendruckmaschine gemäß dem zweiten Aspekt die Druckverringerungseinrichtung eine schwenkbare Bodenplatte, die an der Unterseite des Hauptkörpers an einem hinteren Ende hiervon angebracht ist, und einen ausdehnbaren flexiblen Sack, der zwischen der Oberseite der Bodenplatte und der Unterseite des Hauptkörpers angeordnet ist; wobei die manuelle Betätigungseinrichtung ein vorderer Endabschnitt der Bodenplatte ist, und wobei die Schablonendruckmaschine außerdem eine Rückstelleinrichtung zum Anordnen der Bodenplatte in der Betätigungsstartposition umfasst, indem die Bodenplatte aufwärts gedrängt bzw. vorgespannt ist.

In Übereinstimmung mit einer Schablonendruckmaschine gemäß dem siebten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst in der Schablonendruckmaschine gemäß dem zweiten Aspekt die Druckverringerungseinrichtung eine obere Platte, die auf dem Hauptkörper angeordnet ist, einen vertikal ausdehnbaren flexiblen Sack, der auf einer Unterseite der oberen Platte angeordnet ist, eine Bodenplatte, die auf der Unterseite des Sacks angeordnet ist, und einen Eingriffsabschnitt, der auf der Bodenplatte angeordnet ist; und bei der manuellen Betätigungseinrichtung handelt es sich um einen manuellen Betätigungshebel, der an einer Seitenfläche des Hauptkörpers schwenkbar angebracht ist, um zum Eingriff mit einer Oberseite des Eingriffabschnitts vertikal verschwenkbar zu sein; und eine Rückstelleinrichtung zum Anordnen des manuellen Betätigungshebels in der Betätigungsstartposition durch Drängen bzw. Vorspannen der Bodenplatte in Aufwärtsrichtung.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Schablonendruckmaschine gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;

Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht entlang den Linien I-I von Fig. 1;

Fig. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Öffnungszustands einer flexiblen Folie in der Schablonendruckmaschine gemäß der ersten Ausführungsform;

Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Öffnungszustands eines Abdeckkörpers in der Schablonendruckmaschine gemäß der ersten Ausführungsform;

Fig. 5 zeigt eine ähnliche Schnittansicht wie Fig. 1, jedch unter Darstellung eines Druckverringerungszustands in einer Druckverringerungskammer der Schablonendruckmaschine gemäß der ersten Ausführungsform;

Fig. 6 zeigt eine Kurvendarstellung einer Beziehung zwischen dem Druck in der Druckverringerungskammer und der Betätigungszeit für die Verringerung;

Fig. 7 zeigt die Kurve II in der Kurvendarstellung von Fig. 6 mit verlängerter Zeitbasis;

Fig. 8 zeigt eine Schnittansicht einer Schablonendruckmaschine in der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;

Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht eines Druckvorgangs in der Schablonendruckmaschine der zweiten Ausführungsform.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN

Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Schablonendruckmaschine 1 in der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht entlang den Linien I-I von Fig. 1. Ein Hauptkörper 2 umfasst einen horizontalen Plattenabschnitt 2a und ein Paar von vertikalen Tragabschnitten 2b, 2b. Insbesondere tragen die Tragabschnitte 2b, 2b den Plattenabschnitt 2a unter Belassung eines Raums bzw. Abstands zwischen einer Boden- bzw. Grundebene und einer Unterseite des Plattenabschnitts. In dem Raum unter dem Plattenabschnitt 2a ist eine Luftpumpe 3 als Druckverringerungseinrichtung angeordnet. Die Luftpumpe 3 wird nachfolgend erläutert. Auf dem Zentrum der Oberseite des Plattenabschnitts 2a ist eine Halterungsbasis 4 zum Haltern eines Druckbogens auf ihr angeordnet. Die Halterungsbasis 4 besteht aus elastischem Material, wie etwa einem Schwamm. Eine Oberseite der Halterungsbasis 4 bildet eine Ebene in A4-Größe, die zum Aufnehmen eines Bogenkörpers geeignet ist, der bedruckt werden soll, wie etwa ein Papier, ein Kunststoffbogen u. dgl. Auf der Oberseite der Halterungsbasis 4 ist eine Haft- bzw. Klebeschicht 5 gebildet, um einen Druckbogen 6 als Druckkörper darauf zu halten. Wie in Fig. 2 gezeigt, ist ein Rahmenelement 7 auf der Oberseite des Hauptkörpers 2 angeordnet. Das Rahmenelement 7 umgibt die Halterungsbasis 4 mit einem vorbestimmten Spalt.

Ein Abdeckkörper 8 ist öffnungsfähig an der Oberseite des Hauptkörpers 2 angebracht. Wie in Fig. 2 gezeigt, handelt es sich bei dem Abdeckkörper 8 um ein Schichtprodukt bzw. in Schichtabfolge erstelltes Produkt, das aus einem oberen ersten Rahmen 9 und einem zweiten Rahmen 10 auf Seiten des Hauptkörpers 2 miteinander laminiert besteht. Eine rechteckige Öffnung 9a des ersten Rahmens 9 ist größer als eine rechteckige Öffnung 10a des zweiten Rahmens 10 auf der Seite des Hauptkörpers 2. Ausgehend von der Oberseite des Abdeckkörpers 8 gesehen, steht demnach ein Innenumfangsrand des zweiten Rahmens 10 in die Öffnung 9a des ersten Rahmens 9 vor und dient dadurch als Schulterabschnitt 11 zum Halten eines Schablonenbogens im Innern. Eine Innenform der rechteckige Öffnung 9a des ersten Rahmens 9 stimmt mit einer Außenform des Schablonenbogens für den Schablonendruckvorgang überein.

Der zweite Rahmen 10 besteht aus einer flexiblen Magnetfolie bzw. einem flexiblen Magnetblech. Das Rahmenelement 7 besteht aus ferromagnetischem Material. Wenn der Abdeckkörper 8 auf den Hauptkörper 2 gelegt ist, befindet sich der Abdeckkörper in engem Kontakt mit dem Hauptkörper, so dass zwischen ihnen für Luftleckage nicht viel Freiraum verbleibt.

Eine flexible Folie 12 ist auf einer Oberseite des Abdeckkörpers 8 angeordnet. Der Abdeckkörper 8, der die flexible Folie 12 enthält, ist relativ zu dem Plattenabschnitt 2a verschwenkbar, während er mit dem Rand des Plattenabschnitts 2a verbunden ist. Die flexible Folie 12 vermag den ersten Rahmen 9 freizugeben bzw. zu öffnen. Wenn die flexible Folie 12 hochschwenkt und vom ersten Rahmen 9 getrennt wird, kann der Schablonenbogen für den Schablonendruck auf dem Schulterabschnitt 11 angeordnet werden.

Eine elastische Haftschicht bzw. Klebeschicht 13 ist mit einer Oberseite des ersten Rahmens 9 vorgesehen. Die flexible Folie 12 besteht aus einer Harzfolie, wie etwa einer Polyvinylchloridfolie mit hoher Glattheit. Wenn die flexible Folie 12 auf den ersten Rahmen 9 gelegt ist, befindet sich die flexible Folie in engem Kontakt mit dem ersten Rahmen, so dass zwischen ihnen für Luftleckage nicht viel Freiraum verbleibt.

In der vorliegenden Ausführungsform können der Hauptkörper 2, die flexible Folie 12 und die ersten und zweiten Rahmen 9, 10 insgesamt aus Kunststoffmaterial hergestellt sein. In dieser Ausführungsform sind die flexible Folie 12 und die Rahmen 9, 10 aus einer Chlorethylenfolie einer Dicke von etwa 0,5 mm bzw. 5 mm hergestellt, so dass zwischen ihnen Haftung sichergestellt ist. Es ist erwünscht, dass die Rahmen 9, 10 starrer sind als die flexible Folie 12. Die schwenkbare Verbindung zwischen dem Abdeckkörper 8 und dem Hauptkörper 2 kann derart gebildet sein, dass eine gefaltete Linie bzw. eine dünnwandige Linie auf einem Teil der flexiblen Folie 12 benachbart zu einem Verbindungsabschnitt mit den Rahmen 9, 10 erstellt ist. In dieser Ausführungsform besteht der Verbindungsabschnitt aus weichem Polypropylen; die flexible Folie 12 und die Rahmen 9, 10 können jedoch mit dem Hauptkörper 2 durch ein Gelenk verbunden sein.

Wenn der Abdeckkörper 8 auf dem Hauptkörper zu liegen kommt, ist demnach ein Raum zwischen dem Abdeckkörper 8 und dem Hauptkörper 2 gebildet. Wie in Fig. 2 gezeigt, ist der Raum als Druckverringerungsraum S bezeichnet. Durch einfaches Anordnen des Abdeckkörpers 8 auf dem Hauptkörper 2 ist die Luftdichtigkeit der Druckverringerungskammer S relativ zur Außenseite sichergestellt. Vor Anordnen des Abdeckkörpers 8 auf dem Hauptkörper sind der Schablonenbogen für den Schablonendruck und der Druckbogen in der Druckverringerungskammer S aufgenommen bzw. bevorratet. Insbesondere wird die Platte in den ersten Rahmen 9 nach Öffnen der flexiblen Folie 12 eingeführt. Der Druckbogen kommt auf der Halterungsbasis 4 nach Öffnen des Abdeckkörpers 8 zu liegen.

Ein in Fig. 3 gezeigter Schablonenbogenaufbau 20 wird in der vorliegenden Ausführungsform als Druckplatte genutzt. Der Druckbogenaufbau 20 umfasst einen Rahmen 21, eine Schablonenbogen 22 und eine Tintenabdeckfolie 23. Der Rahmen 21 besteht aus Karton oder Kunststoff. Der Schablonenbogen 22 ist an ei ner Seite des Rahmens 21 angebracht. Die Tintenabdeckfolie 23 ist tintenundurchlässig und an der anderen Seite des Rahmens 21 Öffnungsfähig angebracht. Durch Perforieren des Schablonenbogens 22 wird die Tintenabdeckfolie 23 geöffnet und Tinte wird auf dem Schablonenbogen 22 angeordnet. Nach Schließen der Tintenabdeckfolie 23 ist daraufhin der Aufbau für den Druckvorgang bereit. Der starre Rahmen 21 ist bevorzugt, weil er durch den Schulterabschnitt 21 zuverlässig getragen und gehalten wird. Die Tintenabdeckfolie 23 kann gegebenenfalls entfallen. Der Schablonenbogenaufbau 20 kann ein solcher mit im Wesentlichen demselben Aufbau sein, wie er in der japanischen Gebrauchsmusterschrift Nr. 51-132005 offenbart ist. Auf diese Druckschrift wird wegen Einzelheiten Bezug genommen. Ein wärmeempfindlicher Schablonenbogen kann als Schablonenbogen eingesetzt werden. Als wärmeempfindlicher Schablonenbogen kann ein solcher zur Anwendung gelangen, der aus einem thermoplastischen Harzfilm und aus einer porösen Tragsubstanz, wie etwa Japanpapier oder Gewebe, besteht, die miteinander laminiert sind.

Die Luftpumpe 3, die auf der Unterseite des Hauptkörpers 2 angeordnet ist, wird unter Bezug auf Fig. 2 und 5 erläutert. Die Luftpumpe 3 weist eine Bodenplatte 30 auf, die an einem hinteren Teil der Unterseite des Plattenabschnitts 2a schwenkbar angebracht ist. Die Pumpe weist außerdem einen flexiblen Sack 31 zwischen der Bodenplatte 30 und der Unterseite des Plattenabschnitts 2a auf. Der Sack besteht aus einer Harzfolie, die balgartig gefaltet ist und einen Raum zwischen der Bodenplatte 30 und der Unterseite des Plattenabschnitts 2a einschließt. Durch vertikales Verschwenken der Bodenplatte 30 wird der Sack veranlasst, akkordeonartig aufzuweiten und zu schrumpfen. Ein Innenraum 33 des Sacks 31 ist mit der Druckverringerungskammer S verbunden, in der der Druckbogen angeordnet ist. Wenn die Bodenplatte 30 abgesenkt wird, wie in Fig. 5 gezeigt, wird der Druck der Druckverringerungskammer S verringert. Der Druckverringerungsabschnitt in der Kammer S erlaubt es, dass Atmosphärendruck auf die flexible Folie 12 einwirkt und diese in Richtung auf den Hauptkörper 2 verformt, wodurch der Schablonenbogenaufbau 20 mit dem Druckbogen 6 eng in Kontakt gelangt.

Ein Vorderendabschnitt der Bodenplatte 30 der Luftpumpe 3 steht über der Vorderseite des Hauptkörpers vor. Dieser Abschnitt dient als manuelle Betätigungseinrichtung, d. h., als manueller Betätigungshebel 35 zum Antreiben der Luftpumpe 3.

Zwischen dem manuellen Betätigungshebel 35 und dem Plattenabschnitt 2a ist eine Rückstellfeder 37 als Rückstelleinrichtung angeordnet. Wie in Fig. 2 gezeigt, hält die Rückstellfeder 37 die Bodenplatte 30 in virtuell horizontaler Position. Bei dieser Position handelt es sich um eine Betätigungsstartposition des Betätigungshebels 35. Der manuelle Betätigungshebel 35 in der Betätigungsstartposition befindet sich im Wesentlichen auf demselben Niveau wie der geschlossene Abdeckkörper 8. Wenn der manuelle Betätigungshebel 35 aus dieser Position nach unten gedrückt wird, wird die Rückstellfeder 37 gedehnt. Bei Freigeben der Drückkraft führt die Rückstellfeder 37 den manuellen Betätigungshebel 35 in die Betätigungsstartposition rück.

Ein unter Verwendung der vorliegenden Maschine durchgeführte Druckvorgang wird nunmehr erläutert.

Wie in Fig. 3 gezeigt, wird die flexible Folie 12 nach oben geöffnet bzw. in Öffnungsstellung überführt, woraufhin der perforierte Schablonenbogenaufbau 20 mit Tinte in der Öffnung 9a angeordnet wird. Daraufhin wird der Schablonenbogenaufbau 20 derart getragen bzw. abgestützt, dass der Rahmen 21 sich in Flächenkontakt mit dem Schulterabschnitt 11 befindet. Wie in Fig. 1 gezeigt, wird als nächstes die flexible Folie 12 auf der Oberseite des Rahmens 9 erneut angeordnet. Der Schablonenbogenaufbau 20 wird durch den Rahmen 10 und die flexible Folie 12 gehalten, während er dazwischen sandwichartig zu liegen kommt. Wie in Fig. 4 gezeigt, wird der gesamte Abdeckkörper 8 in Aufwärtsrichtung mit der flexiblen Folie 12 und den Rahmen 9, 10 geöffnet, die übereinander zu liegen kommen. Ein Druckbogen wird auf der Halterungsbasis 4 angeordnet.

Als nächstes wird ein Druckvorgang durchgeführt. Der Abdeckkörper 8 wird nach unten verschwenkt und kommt auf dem Hauptkörper 2 zu liegen. Daraufhin befindet sich der Abdeckkörper 8 in dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Zustand; der Schablonenbogenaufbau 20 ist jedoch in Fig. 2 nicht gezeigt. Wie in Fig. 5 gezeigt, wird als nächstes der manuelle Betätigungshebel 35 nach unten gedrückt. Der Sack 31 dehnt sich aus und der Innenraum 33 wird größer. Luft in der Druckverringerungskammer S wird in den Innenraum 33 überführt und Druck in der Druckverringerungskammer S wird verringert. Die flexible Folie 12 wird durch Atmosphärendruck deformiert, wodurch der Schablonenbogenaufbau 20 gedrückt bzw. gepresst wird. Tinte wird gepresst und auf den Schablonenbogen durch die Perforationen des Schablonenbogens 22 überführt. Dadurch wird ein Druckvorgang durchgeführt.

Nach dem Druckvorgang wird der manuelle Betätigungshebel 35 (die Bodenplatte 30) freigegeben. Der manuelle Betätigungshebel 35 (die Bodenplatte 30) wird durch die Rückstellfeder 37 nach oben geschwenkt und kehrt in die Betätigungsstartposition zurück. Der verformte Sack 31 schrumpft. Luft in dem In nenraum 33 kehrt zu der Druckverringerungskammer S durch das Verbindungsloch 34 zurück. Nachdem der Abdeckkörper 8 geöffnet ist, wird der Schablonenbogen herausgenommen.

Wenn Tinte zugeführt werden muss, nachdem der Druckvorgang mehrmals durchgeführt wurde, wird der Schablonenbogenaufbau 20 aus dem Rahmen herausgenommen, nachdem die flexible Folie 12 geöffnet bzw. in ihre Öffnungsstellung überführt ist, wie in Fig. 3 gezeigt, und Tinte wird daraufhin dorthin zugeführt.

Bei der verwendeten Tinte handelt es sich bevorzugt um Drucktinte vom Emulsionstyp, die in der japanischen Patentschrift Nr. 54-23601 erläutert ist. Die Tinte besitzt eine Viskosität von weniger als 32 Grad auf dem Aufstreichmessgerät nach einer Minute bzw. mit einem Minutenwert; hierdurch vermag sie ihre Form von selbst zu halten. Die Tinte kann thixotrop sein.

Die vorliegende Maschine ist derart erstellt, dass lediglich ein (einziger) Hub des manuellen Betätigungshebels 35 eine notwendige Druckverringerung in der Druckverringerungskammer S auf Seiten des Hauptkörpers 2 erzielen kann. Insbesondere ist die Luftpumpe 3 derart erstellt, dass ihr Hubvolumen dasjenige der Druckverringerungskammer S übertrifft. In dem Fall, dass die notwendige Druckverringerung durch lediglich einen (einzigen) Hub des manuellen Betätigungshebels 35 erzielt wird, wird angenommen, dass die Druckverringerung schlagartig ohne (Berücksichtigung von) Geschwindigkeit erfolgt, so dass in einer kurzen Betätigungszeit im Gegensatz zu einem Druckbild unter Unterdruckpumpenansaugen ein klares Druckbild erzielt wird.

Fig. 6 zeigt eine Kurvendarstellung einer Beziehung zwischen dem Druck in der Druckverringerungskammer S und der Betätigungszeit für die Verringerung. Die Kurve III zeigt den Fall, in dem die Druckverringerungseinrichtung in der Druckmaschine 1 gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine herkömmliche Unterdruckpumpe ersetzt ist. Die Kurve II zeigt den Fall, in dem die Druckmaschine 1 der vorliegenden Erfindung arbeitet. Fig. 7 zeigt die Kurve III im Kurvenverlauf von Fig. 6 bei verlängerter Zeitbasis. Fig. 6 zeigt deutlich, dass die Druckverringerungsdruckmaschine 1 der vorliegenden Erfindung weniger Zeit erfordert als dann, wenn eine herkömmliche Unterdruckpumpe angewendet wird, um den Druck auf einem bestimmten Pegel in der Druckverringerungskammer S zu verringern. Je niedriger der Druck in der Druckverringerungskammer S ist, umso höher ist die erzielte Druckdichte. Die Drucktinte verfließt nicht übermäßig, weil der Verringerungsdruck lediglich für eine kurze Zeit andauert, so dass bedrucktes Material hoher Qualität mit weniger Verlaufen erzielt werden kann.

Fig. 8 zeigt eine Schnittansicht einer Druckverringerungsdruckmaschine 50 in der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Fig. 9 zeigt eine Darstellung eines Druckvorgangs durch die Druckverringerungsdruckmaschine 50. Nachfolgend werden hauptsächlich solche Teile erläutert, die sich von der ersten Ausführungsform unterscheiden. Zur Vereinfachung der Erläuterung wird auf den jeweils selben Teil wie bei der ersten Ausführungsform mit derselben Bezugsziffer wie bei der ersten Ausführungsform Bezug genommen und eine Erläuterung desselben erübrigt sich.

Ein Hauptkörper 51 ist als hohler Kasten gebildet. Ein Abdeckkörper 52 ist auf einer Oberseite des Hauptkörpers 51 über ein Gelenk 53 schwenkbar angebracht. Bei dem Abdeckkörper 52 handelt es sich um einen Rahmen mit einer Öffnung 54 in seiner Mitte. Ein Rahmenelement 55 kommt unter der Unterseite des Abdeckkörpers 52 zu liegen. Das Rahmenelement 55 steht in die Öffnung 54 vor. Ein Schablonenbogenaufbau 25 ist in der Öffnung 54 angeordnet. Der Schablonenbogenaufbau 25 umfasst den Rahmen 21 und den Schablonenbogen 22. Der Schablonenbogenaufbau 25 ist auf dem Rahmenelement 55 angeordnet. Das Rahmenelement 55 gelangt in engen Kontakt mit dem Rahmenelement 1, wenn der Abdeckkörper 52 auf dem Hauptkörper 51 zu liegen kommt.

Eine Tintenzufuhreinheit 56 ist in der Öffnung 54 lösbar angebracht. Die Tintenzufuhreinheit 56 umfasst eine Basis 57 in Rahmenform, Tinte 58, die im Zentrum angeordnet ist, und eine flexible Folie 59, die die Oberfläche der Tinte 58 abdeckt. Die Bezugsziffer 60 bezeichnet eine Abdeckung. Die Tintenzufuhreinheit 56 ist in der Öffnung 54 durch eine Fixiereinrichtung 61 festgelegt. Die Tintenzufuhreinheit 56 kann je nach Typ und Farben der erforderlichen Tinte ausgetauscht werden.

Eine Luftpumpe 70 ist im Hauptkörper 51 angeordnet. Die Luftpumpe 70 weist einen Kasten 71 im Hauptkörper 51 auf. Ein flexibler Sack 73 ist unter einer Unterseite einer oberen Platte 72 des Kastens 71 angeordnet. Der Sack 73 weist eine Bodenplatte 74 auf. Die Bodenplatte 74 weist einen Plattenabschnitt 74a außerhalb des Sacks 73 auf. Der Plattenabschnitt 74a ist auf beiden Enden des Sacks 73 in Richtung des Gelenks 53 angeordnet. Jeder Plattenabschnitt 74a umfasst einen Eingriffabschnitt 75 in Rollenform. Zwischen jedem Plattenabschnitt 74a und einer Bodenplatte des Hauptkörpers 51 ist als Rückstelleinrichtung eine Rückstellfeder 76 angeordnet. Wenn auf die Bodenplatte 74 keine abwärts wirkende Kraft einwirkt, wie in Fig. 8 gezeigt, trägt die Rückstellfeder 76 die Bodenplatte 74 in horizontaler Position. Zu diesem Zeitpunkt besitzt ein Innenraum 100 des Sacks 73 minimales Volumen.

Der Innenraum 100 des Sacks 73 ist mit der Druckverringerungskammer S durch ein flexibles Rohr 80 verbunden.

Wie in Fig. 9 gezeigt, ist ein Paar von manuellen Betätigungshebeln 90, 90 zu beiden Seiten des Hauptkörpers 51 in Richtung des Gelenks 53 angeordnet. Rückwärtige Enden des Paars der manuellen Betätigungshebel 90, 90 sind durch eine Antriebsachse integral verbunden, die parallel zur Axialrichtung des Gelenks 53 verläuft. Das Paar von manuellen Betätigungshebeln 90, 90 ist um die Antriebsachse vertikal verschwenkbar. Der manuelle Betätigungshebel 90 steht mit einer Oberseite des Eingriffabschnitts 75 im Eingriff.

Wie in Fig. 9 gezeigt, ist ein Paar von Betätigungselementen 91, 91 zu beiden Seiten des Hauptkörpers 51 in Richtung des Gelenks 53 angeordnet. Jeder Anlegepunkt bzw. Ausübungspunkt auf den Betätigungselementen 91, 91 ist integral durch eine Querstange 91a verbunden, die parallel zu der Axialrichtung des Gelenks 53 verläuft. Ein Vorderende (ein Antriebspunkt) am Betätigungselement 91 steht mit einem Vorderende des manuellen Betätigungshebels 90 im Eingriff. Eine Rolle ist am Vorderende des manuellen Betätigungshebels 90 angeordnet.

Der manuelle Betätigungshebel 90 und das Betätigungselement 91 befinden sich horizontal in einer Betätigungsstartposition, die im Wesentlichen auf demselben Niveau liegt wie der geschlossene Abdeckkörper 52. Zu diesem Zeitpunkt nimmt der Innenraum 100 des Sacks 53 minimales Volumen ein. Wenn der manuelle Betätigungshebel 90 aus dieser Position abwärts gedrückt wird, wird die Rückstellfeder 76 zusammengedrückt. Wenn die Kraft freigegeben wird, führt die Rückstellfeder 76 den manuellen Betätigungshebel 90 und das Betätigungselement in die Betätigungsstartposition zurück.

Wie in Fig. 9 strichliert gezeigt, wird dann, wenn das Betätigungselement 91 nach unten gedrückt wird, der manuelle Betätigungshebel 90 gedrückt, um abwärts zu verschwenken. Der manuelle Betätigungshebel 90 drückt den Eingriffabschnitt 75 nach unten, während er abwärts verschwenkt wird. Dadurch vergrößert sich der Sack 73 abwärts. Das Volumen des Innenraums 100 des Sacks 73 wird größer. Luft in der Druckverringerungskammer S strömt in den Innenraum 100 und der Druck in der Kammer S wird verringert.

Luft in dem Innenraum 33 kehrt in die Druckverringerungskammer S durch das Verbindungsloch 34 zurück. Nachdem der Abdeckkörper 8 seine Öffnungsstellung eingenommen hat, wird der Druckbogen entnommen. Die flexible Folie 59 wird durch Atmosphärendruck deformiert, wodurch sie den Schablonenbogenaufbau 20 presst bzw. drückt. Tinte gepresst und zu dem Schablonenbogen 6 durch die Perforationen des Schablonenbogens 22 übertragen. Dadurch wird ein Druckvorgang durchgeführt.

Da in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung die Druckverringerungseinrichtung zum Verringern von Druck in einer Druckverringerungskammer unter einem Hauptkörper zu liegen kommt, ist der gesamte Aufbau verringert. Da eine Position, in der ein Druckbogen zu liegen kommt, und eine Betätigungsstartposition eines manuellen Betätigungsarms im Wesentlichen auf demselben Niveau liegen, kann ein Druckvorgang gleichmäßig durchgeführt werden. In Übereinstimmung mit einer Schablonendruckmaschine der vorliegenden Erfindung wird der Druck in der Druckkammer schlagartig bzw. mit hoher Geschwindigkeit verringert, so dass ein Schablonendruckvorgang auf dem Druckbogen problemlos durchgeführt werden kann.


Anspruch[de]

1. Schablonendruckmaschine, aufweisend:

Einen Hauptkörper;

einen Abdeckkörper, der Öffnungsfähig an einer Fläche des Hauptkörpers angebracht ist, um einen Raum zwischen dem Hauptkörper und dem Abdeckkörper zum Bevorraten eines Druckbogens und eines Schablonenbogens im Innern zu bilden;

eine flexible Folie, die an dem Abdeckkörper zum Schablonenbogen weisend angebracht ist;

eine Druckverringerungseinrichtung, die unter dem Hauptkörper derart angebracht ist, dass sie mit dem Raum zur Verringerung des Drucks in dem Raum in Verbindung steht; und

eine manuelle Betätigungseinrichtung, die an der Druckverringerungseinrichtung angebracht ist, wobei die manuelle Betätigungseinrichtung die Druckverringerungseinrichtung betätigt, wenn sie aus einer Betätigungsstartposition nach unten gedrückt wird, die im Wesentlichen auf demselben Niveau wie der Abdeckkörper zu liegen kommt.

2. Schablonendruckmaschine, aufweisend:

Einen Hauptkörper mit einer Oberseite zum Anordnen eines Druckbogens auf ihr;

einen Abdeckkörper, der auf der Oberseite des Hauptkörpers Öffnungsfähig angebracht ist und auf dem ein Schablonenbogen angebracht ist, wobei der Abdeckkörper einen Raum zwischen dem Hauptkörper und dem Abdeckkörper zur Bevorratung des Schablonenbogens und eines Druckbogens im Innern bildet, wenn der Abdeckkörper auf der Oberseite des Hauptkörpers zu liegen kommt;

eine flexible Folie, die an einer Oberseite des Abdeckkörpers zum Schablonenbogen weisend angebracht ist, der an dem Abdeckkörper angebracht ist;

eine Druckverringerungseinrichtung, die unter dem Hauptkörper derart angeordnet ist, dass sie mit dem Raum in Verbindung steht, wobei die Druckverringerungseinrichtung es ermöglicht, dass Atmosphärendruck auf den Schablonenbogen durch die flexible Folie durch Verringern von Druck in dem Raum einwirkt, wodurch der Schablonenbogen mit dem Druckbogen eng in Kontakt gelangt, um einen Druckvorgang zu beenden; und

eine manuelle Betätigungseinrichtung, die an der Druckverringerungseinrichtung angebracht ist, wobei die manuelle Betätigungseinrichtung die Druckverringerungseinrichtung betätigt, wenn sie aus einer Betätigungsstartposition, die im Wesentlichen auf demselben Niveau wie der Abdeckkörper zu liegen kommt, nach unten gedrückt wird.

3. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 2, wobei der Abdeckkörper einen Rahmen aufweist, der eine Öffnung zur Aufnahme des Schablonenbogens aufweist, wobei der flexible Bogen an einer Oberseite des Rahmens derart Öffnungsfähig angebracht ist, dass der flexible Bogen die Öffnung verschließt, wenn ein Druckvorgang durchgeführt wird.

4. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 3, wobei der Rahmen einen oberen ersten Rahmen mit einer ersten Öffnung und einen unteren zweiten Rahmen aufweist, der unter dem oberen ersten Rahmen angeordnet ist und eine zweite Öffnung aufweist, wobei die zweite Öffnung kleiner als die erste Öffnung ist und in der ersten Öffnung zu liegen kommt;

wobei die flexible Folie an einer Oberseite des ersten Rahmens derart Öffnungsfähig angebracht ist, dass die flexible Folie die erste Öffnung verschließt, wenn ein Druckvorgang durchgeführt wird;

wobei der Schablonenbogen ein Schablonenbogenaufbau ist, der einen Rahmen aufweist, der eine äußere Form aufweist, damit er in die erste Öffnung passt, einen Schablonenbogen, der an einer Seite des Rahmens angebracht ist, und eine Abdeckfolie, die Öffnungsfähig an der anderen Seite des Rahmens angebracht ist; und

wobei der Schablonenbogenaufbau in der ersten Öffnung derart angebracht ist, dass der Schablonenbogen am Boden zu liegen kommt, wenn ein Druckvorgang durchgeführt wird.

5. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 3, wobei eine elastische Klebe- bzw. Haftschicht entweder auf einer Oberseite des Rahmens oder einer Unterseite der flexiblen Folie angeordnet ist, wobei die andere Seite, die Oberseite des Rahmens bzw. die Unterseite der flexiblen Folie aus einer Harzfolie mit glatter Oberfläche hergestellt ist.

6. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 2, wobei die Druckverringerungseinrichtung eine schwenkbare Bodenplatte aufweist, die an einer Unterseite des Hauptkörpers an einem hinteren Ende von ihr schwenkbar angebracht ist, und einen aufweitbaren flexiblen Sack, der zwischen einer Oberseite der Bodenplatte und einer Unterseite des Hauptkörpers angeordnet ist,

wobei die manuelle Betätigungseinrichtung ein Vorderendabschnitt der Bodenplatte ist, und

wobei die Schablonendruckmaschine außerdem eine Rückstelleinrichtung zum Anordnen der Bodenplatte in der Betätigungsstartposition durch Drängen der Bodenplatte in Aufwärtsrichtung umfasst.

7. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 2, wobei die Druckverringerungseinrichtung eine obere Platte umfasst, die auf dem Hauptkörper angeordnet ist, einen vertikal auf weitbaren flexiblen Sack, der auf einer Unterseite der oberen Platte angeordnet ist, eine Bodenplatte, die auf einer Unterseite des Sacks angeordnet ist, und einen Eingriffabschnitt, der auf der Bodenplatte angeordnet ist;

wobei die manuelle Betätigungseinrichtung ein manueller Betätigungshebel ist, der an einer Seitenfläche des Hauptkörpers schwenkbar angebracht ist, um zum Eingriff mit einer Oberseite des Eingriffabschnitts vertikal verschwenkbar zu sein; und

eine Rückstelleinrichtung zum Anordnen des manuellen Betätigungshebels in der Betätigungsstartposition durch Aufwärtsdrängen der Bodenplatte.







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