Die Erfindung betrifft eine Zünd- und Einspritzsteuervorrichtung
für die Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges mit einer Zündeinheit und einer
Einspritzsteuereinheit, die mit der zentralen Maschinensteuerung verbunden sind.
Eine derartige Zünd- und Einspritzsteuervorrichtung ist aus der EP
0 640 762 A1 bekannt und dient dazu, einerseits für die Zündung des Kraftstoffgemisches
in den Zylindern der Brennkraftmaschine über die dort angeordneten Zündkerzen und
andererseits für die Einspritzung des Kraftstoffes in die Brennkraftmaschine jeweils
zu den geeigneten Zeitpunkten zu sorgen. Dabei sind die Zündeinheit und die Einspritzsteuereinheit
als separate Baueinheiten jeweils mit eigener Spannungsversorgung vorgesehen.
Aufgrund der getrennten Anordnung der Zündeinheit und der Einspritzsteuereinheit
jeweils mit eigener Spannungsversorgung hat die bekannte Vorrichtung jedoch den
Nachteil einer hohen Störanfälligkeit aufgrund der großen Anzahl elektrischer
Verbindungsstellen. Bei der Fertigung einer derartigen Vorrichtung ist darüber
hinaus der Montageaufwand am Fertigungsband auf Seiten des Kraftfahrzeugherstellers
sehr groß und entsteht durch die getrennten Spannungsversorgungen ein erheblicher
Kostennachteil.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht daher darin, die
Zünd- und Einspritzsteuervorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß sie eine geringe Störanfälligkeit hat.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Netzgerät gelöst,
an dem die Bordnetzspannung des Kraftfahrzeuges liegt und das die Versorgungsspannungen
für die Zündeinheit und die Einspritzsteuereinheit jeweils liefert.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind somit die Zündeinheit
und die Einspritzsteuereinheit einschließlich ihrer Spannungsversorgungen durch
das Netzgerät zu einem Montagemodul zusammengefaßt, was die Anzahl der elektrischen
Kontakte erheblich herabsetzt und dadurch eine geringere Störanfälligkeit der
Vorrichtung gewährleistet.
Die Zünd- und Einspritzsteuervorrichtung gemäß der Erfindung hat
den weiteren Vorteil, daß der Montage- und Verkabelungsaufwand am Fertigungsband
des Kraftfahrzeugherstellers geringer ist, daß aufgrund der Ausbildung in Form
eines Montagemoduls der Logistikaufwand niedriger ist, da kein Handling von Kabeln
und Komponenten erforderlich ist, und daß aufgrund der gemeinsamen Spannungsversorgung
der Zündeinheit und der Einspritzsteuereinheit durch das Netzgerät ein Kostenvorteil
entsteht.
Besonders bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind Gegenstand der Patentansprüche 2 und 4.
Im folgenden wird anhand der zugehörigen Zeichnung ein besonders
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher beschrieben.
Die einzige Figur zeigt das schematische Schaltbild des Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die in der Zeichnung dargestellte Zünd- und Einspritzsteuervorrichtung
9 für die Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges, die mit Zündkerzen 7 und Einspritzventilen
8 ausgestattet ist, umfaßt eine Zündeinheit 3 und eine Einspritzsteuereinheit
2, die jeweils mit den Zündkerzen 7 und den Einspritzventilen 8 verbunden sind
und diese ansteuern.
Die Zündeinheit 3 enthält üblicherweise einen Ladekondensator, einen
Transformator oder eine Zündspule, Halbleiterleistungsschalter usw. sowie einen
Zündkerzensteckanschluß zu den Zündkerzen 7 und gegebenenfalls eine Auswerteschaltung
für die Zünddiagnose und die Erkennung von Zündaussetzern. Für das Laden des Ladekondensators
werden bei heutigen nebenschlußfesten Zündungskonzepten auf der Basis von HKZ-
oder Wechselspannungszündungen gegenüber der Bordnetzspannung erhöhte Spannungen
von 60 bis 500 V benötigt.
Auch die Einspritzsteuereinheit 2 benötigt zur Ansteuerung der Einspritzventile
8 auf Piezobasis Kondensatoren mit gegenüber der Bordnetzspannung erhöhter Ladespannung
von 60 bis 500 V. Der Leistungsteil der Einspritzsteuereinheit 2 ist dabei direkt
über einen Steckanschluß mit den Einspritzventilen 8 verbunden.
Die Zündeinheit 3 und die Einspritzsteuereinheit 2 sind über einen
Zentralstecker 4 mit der zentralen Maschinensteuerung ECU 6 verbunden, die für
das Maschinenmanagement sorgt.
Die erwähnten erhöhten Gleichspannungen von 60 bis 500 V für die
Zündeinheit 3 und die Einspritzsteuereinheit 2 werden von einem einzigen Netzgerät
1 geliefert, das über den Zentralstecker 4 mit dem Bordnetz 5 verbunden ist, das
heißt an dem im wesentlichen die Batteriespannung des Kraftfahrzeuges liegt.
Die in Form eines Montagemoduls ausgebildete Zünd- und Einspritzsteuervorrichtung
9 mit einem einzigen Netzgerät 1, das die Versorgungsspannungen für die Zündeinheit
3 und die Einspritzsteuereinheit 2 liefert, ist insbesondere so ausgebildet, daß
sie zur Kontaktierung direkt auf die in die Maschine eingebauten Zündkerzen 7 und
die Einspritzventile 8 aufgesteckt werden kann, ohne daß eine zusätzliche Verkabelung
notwendig ist. Bei Problemen hinsichtlich des Platzangebotes im Maschinenraum
kann es allerdings notwendig sein, das Netzgerät 1 von dem Rest des Montagemoduls
9 zu trennen.