| Dokumentenidentifikation |
DE10207373A1 04.09.2003 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung einer Spieldose und nach diesem Verfahren hergestellte Spieldose |
| Anmelder |
Müller, Ringo, 09548 Kurort Seiffen, DE |
| Erfinder |
Müller, Gunter, 09548 Kurort Seiffen, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Findeisen & Neumann, 09112 Chemnitz |
| DE-Anmeldedatum |
22.02.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10207373 |
| Offenlegungstag |
04.09.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
04.09.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
G10F 1/06
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerks, wobei der Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestattet ist. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Spieldose zu schaffen, mit dem die Verschleißanfälligkeit der dekorativen Elemente am Grundkörper vermindert wird. Gleichzeitig soll eine entsprechend verbesserte Spieldose geschaffen werden. Die Aufgabe wird gelöst, indem in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche zumindest ein dreidimensionales Motiv eingefräst wird, so dass die Spieldose an ihrer nach außen gewölbten Verbindungsfläche (4) zumindest ein dreidimensionales, in diese Verbindungsfläche (4) eingefrästes Motiv (8) aufweist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Spieldose mit einem
Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerkes, wobei der Grundkörper überwiegend aus
Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und
Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach
außen gewölbt ausgestaltet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung eine, nach diesem
Verfahren hergestellte Spieldose.
Allgemein bekannt und beliebt ist die Ausschmückung von Wohn- und Geschäftsräumen
mit Dekorationsartikeln, die einen Bezug zu einer konkreten geographischen Region
vermitteln. Ein typisches Beispiel hierfür sind kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus dem
Erzgebirge. Diese werden überwiegend als ereignisbezogene Artikel angeboten,
insbesondere für Weihnachten (z. B. Pyramiden, Schwibbögen, Engel, Nußknacker oder
Räuchermänner) und für Ostern (z. B. Hasenfiguren oder Küken). Weiterhin sind auch
erzgebirgische Dekorationsartikel ohne jahreszeitlichen Bezug bekannt (z. B. Blumen- oder
Laternenkinder) sowie Dekorationsartikel, die durch eine Kombination einheitlicher
Grundelemente mit jeweils unterschiedlichem Zubehör für verschiedene Ereignisse bzw. auch
ereignisneutral ausgestaltet werden können.
Zu letzteren Erzeugnissen gehören die sog. Spieldosen, die überwiegend einen
Grundkörper aus Holzwerkstoffen aufweisen, in dem ein Musikspielwerk angeordnet ist. Der
Oberseite des Grundkörpers wird vorzugsweise eine rotierende Scheibe mit einer
figürlichen Szene zugeordnet. Durch unterschiedliche Gestaltung dieser figürlichen Szene kann
die gesamte Spieldose auf ein jeweils konkretes Ereignis (z. B. Engelsfiguren für
Weihnachten) bezogen bzw. ereignisneutral ausgestaltet werden. Die Ober- und die Unterseite
des Grundkörpers verlaufen im wesentlichen zueinander parallel und weisen entweder
eine polygonale, eine kreisförmige oder eine ovale Außenkontur auf. Diese Kontur bestimmt
weitgehend die Gestaltung der Verbindungsflächen zwischen Ober- und Unterseite.
Während bei polygonalen Konturen eine ebene Verbindungsfläche üblich ist, wird bei
kreisförmigen bzw. ovalen Konturen eine nach außen gewölbte ("bauchige") Gestaltung
bevorzugt, die einen hochwertigen optischen Gesamteindruck bewirkt.
Unabhängig von der konkreten geometrischen Kontur von Ober- und Unterseite werden
die Verbindungsflächen am Grundkörper z. B. gemäß DE M 97 11 074 im Farbton des
Naturholzes belassen. Überwiegend werden an diesen Flächen jedoch zusätzliche
dekorative Elemente vorgesehen, die beispielsweise aus DE M 96 07 249 bekannt sind und durch
Bemalen, Bedrucken oder Aufkleben von Dekorfolien aufgetragen werden. Solche
Verfahren sind zwar relativ kostengünstig, sie haben jedoch den Nachteil, dass nur begrenzte
Ausdrucksmöglichkeiten realisiert werden können. So sind zumindest bei Betrachtung des
Dekorationsartikels aus seitlicher Richtung die Motive kaum wahrnehmbar. Weiterhin sind
derart aufgebrachte dekorative Elemente verschleißanfällig, so dass bereits bei geringen
mechanischen Belastungen, z. B. durch Säubern mit einem Tuch oder Berühren mit der
Hand, Beschädigungen auftreten können. Ferner verblassen derart aufgebrachte Motive
auch zunehmend durch Sonneneinwirkung.
Deshalb wurde u. a. in DE M 94 02 813 bereits vorgeschlagen, auf die
Verbindungsflächen des Grundkörpers zusätzliche dreidimensionale Objekte aufzukleben. Allerdings ist
ein solches Verfahren nur akzeptabel, sofern die Ober- und die Unterseite eine
polygonale Außenkontur und die senkrecht verlaufenden Verbindungsflächen folglich eine
abschnittsweise ebene Fläche aufweisen. Hingegen ist dieses Verfahren für Spieldosen mit
nach außen gewölbten Verbindungsflächen nicht geeignet. Hierbei ergibt sich durch die
unterschiedlichen Konturen von Grundkörper (gewölbt) und Dekorationselement (eben)
eine lediglich kleine gemeinsame Berührungsfläche, die für eine wirksame
Klebeverbindung nicht ausreicht.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer Spieldose zu schaffen,
mit dem die Verschleißanfälligkeit der dekorativen Elemente an der nach außen
gewölbten Verbindungsfläche des Grundkörpers vermindert wird. Gleichzeitig soll eine
entsprechend verbesserte Spieldose geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird gelöst, indem in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche
zumindest ein dreidimensionales Motiv eingefräst wird. Die erfindungsgemäße Spieldose weist
demzufolge an ihrer nach außen gewölbten Verbindungsfläche zumindest ein
dreidimensionales, in diese Verbindungsfläche eingefrästes Motiv auf.
Die Erfindung ist grundsätzlich für sämtliche Spieldosen geeignet. Die bevorzugte
Anwendung sind jedoch Spieldosen mit einer kreisförmigen oder ovalen Ober- und Unterseite,
zwischen denen eine nach außen gewölbte Verbindungsfläche ausgestaltet ist. Durch das
erfindungsgemäße Verfahren wird die Verschleißanfälligkeit der dekorativen Elemente
wesentlich vermindert. Die mit diesem Verfahren hergestellten Spieldosen sind
demzufolge sowohl gegenüber mechanischen Belastungen (z. B. Säuberung verstaubter
Spieldosen mittels Tuch und relativ starkem Handdruck) als auch gegenüber physikalischen
bzw. chemischen Einwirkungen (z. B. starke Sonneneinwirkung bei Anordnung an einem
Fenster) erheblich widerstandsfähiger als die bisher bekannten Spieldosen, bei denen die
dekorativen Elemente durch Bemalen, Bedrucken oder Aufkleben aufgetragen worden
sind. Neben diesen Vorteilen technischer Art ergeben sich zusätzlich ästhetische Vorteile,
indem nunmehr weitere gestalterische Ausdrucksmöglichkeiten realisiert werden können.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 den grundsätzlichen Aufbau einer erfindungsgemäßen Spieldose
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Verbindungsfläche zwischen der Oberseite und der
Unterseite des Grundkörpers
Die in der Zeichnung dargestellte Spieldose besteht aus einem Grundkörper 1. Dieser
Grundkörper wird durch eine Oberseite 2 und eine Unterseite 3 gebildet, die zueinander
parallel verlaufen und durch eine Verbindungsfläche 4 miteinander verbunden sind. An
der Unterseite 3 sind mehrere Füße 5 angeordnet, mit denen die Spieldose auf der
jeweiligen Unterlage abgestützt wird. In der Zeichnung ist lediglich beispielhaft ein Fuß 5
dargestellt. Oberseite 2, Unterseite 3 und Verbindungsfläche 4 bestehen ausschließlich oder
zumindest überwiegend aus Holzwerkstoffen. Im Grundkörper 1 wird ein Musikspielwerk
angeordnet, das in der Zeichnung allerdings nicht näher dargestellt ist.
Am Grundkörper 1 ist eine rotierende Scheibe 6 mit einer figürlichen Szene 7 abgestützt.
Durch unterschiedliche Gestaltung der figürlichen Szene 7 wird die Spieldose auf ein
konkretes Ereignis bezogen bzw. ereignisneutral ausgestaltet. Im Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 1 umfaßt die figürliche Szene 7 die stilisierte Kirche des Kurortes Seiffen mit
mehreren Kurrendesängern und zwei Bäumen. Dies ist ein typisches Weihnachtsmotiv
kunsthandwerklicher Erzeugnisse aus dem Erzgebirge. Die jeweils konkrete Ausgestaltung der
figürlichen Szene 7 ist im vorliegenden Sachverhalt allerdings unerheblich. Vielmehr ist
wesentlich, dass die Verbindungsfläche 4 nach außen gewölbt ist, also eine "bauchige"
Kontur aufweist.
Bei Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrens wird in die nach außen gewölbte
Verbindungsfläche 4 zumindest ein dreidimensionales Motiv 8 eingefräst. Je nach Größe der
verfügbaren Verbindungsfläche 4 wird überwiegend nicht lediglich ein Motiv 8, sondern
eine Vielzahl derartiger Motive 8 eingefräst werden. Im Ausführungsbeispiel ist das
dreidimensionale Motiv 8 als Tannenzweig mit einem Stern und zwei Glocken ausgestaltet. Das
Motiv 8 ergänzt folglich die figürliche Szene 7 dieser ereignisbezogenen Spieldose
weihnachtlicher Gestaltung.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zur Herstellung einer Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines
Musikspielwerkes, wobei der Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und
jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die
Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestaltet
ist, dadurch gekennzeichnet,
dass in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche zumindest ein dreidimensionales
Motiv eingefräst wird.
- 2. Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerkes, wobei der
Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander
parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche
zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestaltet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die nach außen gewölbte Verbindungsfläche (4) zumindest ein dreidimensionales, in
diese Verbindungsfläche (4) eingefrästes Motiv (8) aufweist.
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