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Dokumentenidentifikation DE10207373A1 04.09.2003
Titel Verfahren zur Herstellung einer Spieldose und nach diesem Verfahren hergestellte Spieldose
Anmelder Müller, Ringo, 09548 Kurort Seiffen, DE
Erfinder Müller, Gunter, 09548 Kurort Seiffen, DE
Vertreter Patentanwälte Findeisen & Neumann, 09112 Chemnitz
DE-Anmeldedatum 22.02.2002
DE-Aktenzeichen 10207373
Offenlegungstag 04.09.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.09.2003
IPC-Hauptklasse G10F 1/06
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerks, wobei der Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestattet ist. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Spieldose zu schaffen, mit dem die Verschleißanfälligkeit der dekorativen Elemente am Grundkörper vermindert wird. Gleichzeitig soll eine entsprechend verbesserte Spieldose geschaffen werden. Die Aufgabe wird gelöst, indem in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche zumindest ein dreidimensionales Motiv eingefräst wird, so dass die Spieldose an ihrer nach außen gewölbten Verbindungsfläche (4) zumindest ein dreidimensionales, in diese Verbindungsfläche (4) eingefrästes Motiv (8) aufweist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerkes, wobei der Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestaltet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung eine, nach diesem Verfahren hergestellte Spieldose.

Allgemein bekannt und beliebt ist die Ausschmückung von Wohn- und Geschäftsräumen mit Dekorationsartikeln, die einen Bezug zu einer konkreten geographischen Region vermitteln. Ein typisches Beispiel hierfür sind kunsthandwerkliche Erzeugnisse aus dem Erzgebirge. Diese werden überwiegend als ereignisbezogene Artikel angeboten, insbesondere für Weihnachten (z. B. Pyramiden, Schwibbögen, Engel, Nußknacker oder Räuchermänner) und für Ostern (z. B. Hasenfiguren oder Küken). Weiterhin sind auch erzgebirgische Dekorationsartikel ohne jahreszeitlichen Bezug bekannt (z. B. Blumen- oder Laternenkinder) sowie Dekorationsartikel, die durch eine Kombination einheitlicher Grundelemente mit jeweils unterschiedlichem Zubehör für verschiedene Ereignisse bzw. auch ereignisneutral ausgestaltet werden können.

Zu letzteren Erzeugnissen gehören die sog. Spieldosen, die überwiegend einen Grundkörper aus Holzwerkstoffen aufweisen, in dem ein Musikspielwerk angeordnet ist. Der Oberseite des Grundkörpers wird vorzugsweise eine rotierende Scheibe mit einer figürlichen Szene zugeordnet. Durch unterschiedliche Gestaltung dieser figürlichen Szene kann die gesamte Spieldose auf ein jeweils konkretes Ereignis (z. B. Engelsfiguren für Weihnachten) bezogen bzw. ereignisneutral ausgestaltet werden. Die Ober- und die Unterseite des Grundkörpers verlaufen im wesentlichen zueinander parallel und weisen entweder eine polygonale, eine kreisförmige oder eine ovale Außenkontur auf. Diese Kontur bestimmt weitgehend die Gestaltung der Verbindungsflächen zwischen Ober- und Unterseite. Während bei polygonalen Konturen eine ebene Verbindungsfläche üblich ist, wird bei kreisförmigen bzw. ovalen Konturen eine nach außen gewölbte ("bauchige") Gestaltung bevorzugt, die einen hochwertigen optischen Gesamteindruck bewirkt.

Unabhängig von der konkreten geometrischen Kontur von Ober- und Unterseite werden die Verbindungsflächen am Grundkörper z. B. gemäß DE M 97 11 074 im Farbton des Naturholzes belassen. Überwiegend werden an diesen Flächen jedoch zusätzliche dekorative Elemente vorgesehen, die beispielsweise aus DE M 96 07 249 bekannt sind und durch Bemalen, Bedrucken oder Aufkleben von Dekorfolien aufgetragen werden. Solche Verfahren sind zwar relativ kostengünstig, sie haben jedoch den Nachteil, dass nur begrenzte Ausdrucksmöglichkeiten realisiert werden können. So sind zumindest bei Betrachtung des Dekorationsartikels aus seitlicher Richtung die Motive kaum wahrnehmbar. Weiterhin sind derart aufgebrachte dekorative Elemente verschleißanfällig, so dass bereits bei geringen mechanischen Belastungen, z. B. durch Säubern mit einem Tuch oder Berühren mit der Hand, Beschädigungen auftreten können. Ferner verblassen derart aufgebrachte Motive auch zunehmend durch Sonneneinwirkung.

Deshalb wurde u. a. in DE M 94 02 813 bereits vorgeschlagen, auf die Verbindungsflächen des Grundkörpers zusätzliche dreidimensionale Objekte aufzukleben. Allerdings ist ein solches Verfahren nur akzeptabel, sofern die Ober- und die Unterseite eine polygonale Außenkontur und die senkrecht verlaufenden Verbindungsflächen folglich eine abschnittsweise ebene Fläche aufweisen. Hingegen ist dieses Verfahren für Spieldosen mit nach außen gewölbten Verbindungsflächen nicht geeignet. Hierbei ergibt sich durch die unterschiedlichen Konturen von Grundkörper (gewölbt) und Dekorationselement (eben) eine lediglich kleine gemeinsame Berührungsfläche, die für eine wirksame Klebeverbindung nicht ausreicht.

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer Spieldose zu schaffen, mit dem die Verschleißanfälligkeit der dekorativen Elemente an der nach außen gewölbten Verbindungsfläche des Grundkörpers vermindert wird. Gleichzeitig soll eine entsprechend verbesserte Spieldose geschaffen werden.

Diese Aufgabe wird gelöst, indem in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche zumindest ein dreidimensionales Motiv eingefräst wird. Die erfindungsgemäße Spieldose weist demzufolge an ihrer nach außen gewölbten Verbindungsfläche zumindest ein dreidimensionales, in diese Verbindungsfläche eingefrästes Motiv auf.

Die Erfindung ist grundsätzlich für sämtliche Spieldosen geeignet. Die bevorzugte Anwendung sind jedoch Spieldosen mit einer kreisförmigen oder ovalen Ober- und Unterseite, zwischen denen eine nach außen gewölbte Verbindungsfläche ausgestaltet ist. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird die Verschleißanfälligkeit der dekorativen Elemente wesentlich vermindert. Die mit diesem Verfahren hergestellten Spieldosen sind demzufolge sowohl gegenüber mechanischen Belastungen (z. B. Säuberung verstaubter Spieldosen mittels Tuch und relativ starkem Handdruck) als auch gegenüber physikalischen bzw. chemischen Einwirkungen (z. B. starke Sonneneinwirkung bei Anordnung an einem Fenster) erheblich widerstandsfähiger als die bisher bekannten Spieldosen, bei denen die dekorativen Elemente durch Bemalen, Bedrucken oder Aufkleben aufgetragen worden sind. Neben diesen Vorteilen technischer Art ergeben sich zusätzlich ästhetische Vorteile, indem nunmehr weitere gestalterische Ausdrucksmöglichkeiten realisiert werden können.

Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung erläutert. Es zeigen:

Fig. 1 den grundsätzlichen Aufbau einer erfindungsgemäßen Spieldose

Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Verbindungsfläche zwischen der Oberseite und der Unterseite des Grundkörpers

Die in der Zeichnung dargestellte Spieldose besteht aus einem Grundkörper 1. Dieser Grundkörper wird durch eine Oberseite 2 und eine Unterseite 3 gebildet, die zueinander parallel verlaufen und durch eine Verbindungsfläche 4 miteinander verbunden sind. An der Unterseite 3 sind mehrere Füße 5 angeordnet, mit denen die Spieldose auf der jeweiligen Unterlage abgestützt wird. In der Zeichnung ist lediglich beispielhaft ein Fuß 5 dargestellt. Oberseite 2, Unterseite 3 und Verbindungsfläche 4 bestehen ausschließlich oder zumindest überwiegend aus Holzwerkstoffen. Im Grundkörper 1 wird ein Musikspielwerk angeordnet, das in der Zeichnung allerdings nicht näher dargestellt ist.

Am Grundkörper 1 ist eine rotierende Scheibe 6 mit einer figürlichen Szene 7 abgestützt. Durch unterschiedliche Gestaltung der figürlichen Szene 7 wird die Spieldose auf ein konkretes Ereignis bezogen bzw. ereignisneutral ausgestaltet. Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 umfaßt die figürliche Szene 7 die stilisierte Kirche des Kurortes Seiffen mit mehreren Kurrendesängern und zwei Bäumen. Dies ist ein typisches Weihnachtsmotiv kunsthandwerklicher Erzeugnisse aus dem Erzgebirge. Die jeweils konkrete Ausgestaltung der figürlichen Szene 7 ist im vorliegenden Sachverhalt allerdings unerheblich. Vielmehr ist wesentlich, dass die Verbindungsfläche 4 nach außen gewölbt ist, also eine "bauchige" Kontur aufweist.

Bei Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrens wird in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche 4 zumindest ein dreidimensionales Motiv 8 eingefräst. Je nach Größe der verfügbaren Verbindungsfläche 4 wird überwiegend nicht lediglich ein Motiv 8, sondern eine Vielzahl derartiger Motive 8 eingefräst werden. Im Ausführungsbeispiel ist das dreidimensionale Motiv 8 als Tannenzweig mit einem Stern und zwei Glocken ausgestaltet. Das Motiv 8 ergänzt folglich die figürliche Szene 7 dieser ereignisbezogenen Spieldose weihnachtlicher Gestaltung.


Anspruch[de]
  1. 1. Verfahren zur Herstellung einer Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerkes, wobei der Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in die nach außen gewölbte Verbindungsfläche zumindest ein dreidimensionales Motiv eingefräst wird.
  2. 2. Spieldose mit einem Grundkörper zur Aufnahme eines Musikspielwerkes, wobei der Grundkörper überwiegend aus Holzwerkstoffen besteht und jeweils eine, zueinander parallel verlaufende Ober- und Unterseite aufweist und wobei die Verbindungsfläche zwischen der Ober- und Unterseite nach außen gewölbt ausgestaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen gewölbte Verbindungsfläche (4) zumindest ein dreidimensionales, in diese Verbindungsfläche (4) eingefrästes Motiv (8) aufweist.






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