Die Erfindung betrifft zunächst eine Tierhaut, insbesondere eine Kuh-
oder Ziegenhaut.
Tierhäute sind als natürliche, organisch gewachsene Materialien
fehlerbehaftet. Fehlerstellen können beispielsweise aus unterschiedlichen
Dicken der Tierhaut resultieren, aber auch durch Kratzer, vernarbte Wunden,
oder durch Mückenstiche gebildet werden. Für eine spätere Anwendung,
beispielsweise als Polsterung für Sitzmöbel oder in der Automobilindustrie,
ist es von Bedeutung, daß die dann sichtbaren Flächenabschnitte der
Tierhaut fehlerstellenfrei ausgebildet sind, um den ästhetischen
Gesamteindruck nicht zu beeinträchtigen.
Um einen möglichst geringen Ausschuß der hochwertigen Tierhäute
zu erzielen, sind bereits eine Reihe von Vorrichtungen und Verfahren
entwickelt worden, die sich mit dem Nesten, also mit einer optimierten
Gruppierung von Zuschnittteilen um die Fehlerstellen herum, befassen.
Hierzu werden sämtliche, in einer Bearbeitungsstation für Tierhäute
eingehende Tierhäute gescannt, d. h. bezüglich ihrer Umrisse und ihrer
Fehlerstellen erfaßt und anschließend zwischengelagert.
Wird für einen bestimmten Anwendungsfall beispielsweise eine
Gruppe von Zuschnitteilen, z. B. einer bestimmten Farbe, benötigt, so wird
mittels teilweise sehr aufwendiger Algorithmen eine im Lager aufbewahrte
Haut bestimmt (bzw. eine Gruppe von Häuten), die bei einer entsprechenden
Anordnung der Zuschnittteile um die spezifischen Fehlerstellen herum nur zu
einem geringen Ausschuß führt. Hierzu wird die entsprechende Tierhaut oder
die entsprechende Gruppe von Tierhäuten dem Lager entnommen und
nachfolgend bearbeitet.
Die Tierhäute erreichen die Bearbeitungsstation für Tierhäute
üblicherweise als Stapel- bzw. als Palettenware, werden zum Scannen auf
einem Bearbeitungstisch ausgebreitet und nach dem Scannen auf einem
Bock gelagert.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Handhabung der
Tierhäute während der Bearbeitung zu verbessern.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß die Tierhaut auf einen Wickeldorn aufgewickelt
ist.
Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, an
Stelle der im Stand der Technik üblichen unstrukturierten Handhabung der
Tierhäute durch das Aufwickeln auf einen Wickeldorn einen einfachen
Transport und eine einfache Lagerung sowie ein schnelles Auffinden der
Tierhaut zu ermöglichen.
Während beim Stand der Technik nach dem Scannen einer Tierhaut
diese auf Stapeln von bis zu einhundert unterschiedlichen Tierhäuten
übereinander über Lagerböcke gehängt wurde, ist es erfindungsgemäß
möglich, die Tierhaut platzsparend zu lagern, zugleich aber einen selektiven,
direkten Zugriff auf die gescannte Tierhaut zu ermöglichen.
Wollte man beim Stand der Technik aus einem Stapel von bis zu
einhundert Tierhäuten eine bestimmte Tierhaut entnehmen, so mußte man
sämtliche darüber liegenden Tierhäute zunächst sukzessive von dem Bock
entfernen, anschließend die gewünschte Tierhaut entnehmen und die
entfernten Tierhäute wieder zurückverlagern. Dies war sehr mühselig und
umständlich.
Darüber hinaus kam es beim Stand der Technik bei der bockweisen
Lagerung zu der Entstehung von Lagerfehlern in der Haut derart, daß bereits
bestehende Biege- oder Faltfehler in einer Tierhaut auf Grund des hohen
Gewichts der übrigen, auf dieser Haut liegenden Häute noch verstärkt
wurden bzw. teilweise auf Grund dieses hohen Gewichtes und der
unstrukturierten Aufbewahrung der darüber liegenden Häute erst entstanden.
Dies wird erfindungsgemäß nahezu vollständig vermieden, da die Möglichkeit
einer separaten, gesonderten Lagerung der einzelnen Tierhäute besteht.
Außerdem hat erfindungsgemäß das Aufwickeln der Tierhaut auf
einen Wickeldorn den Vorteil, daß eine Falten- oder Knickbildung schon beim
Aufwickeln vermieden werden kann. Dadurch, daß der Wickeldorn eine
vorbestimmte Außenfläche (Mantelfläche) aufweisen kann, die vorzugsweise
kreiszylindrisch ist, ist bereits eine definierte Anlagefläche für die innerste
Wickellage der Tierhaut vorgegeben. Das sukzessive weitere Aufwickeln der
Tierhaut orientiert sich dabei an der jeweils nächst inneren Wickellage, so
daß insgesamt ein faltenfreier oder faltenvermindernder Lagerzustand der
Tierhaut möglich wird.
Die auf einen Wickeldorn aufgewickelte Tierhaut bietet darüber hinaus
die Möglichkeit eines einfachen und beschädigungsfreien Transportes der
Tierhaut. Während beim Stand der Technik die Haut manuell von dem
Bearbeitungstisch dem Bock zugeführt und später entsprechend dem Bock
manuell entnommen wurde, wobei es bereits beim Tragen der Tierhaut zu
einem Verknittern der Haut kommen konnte, also zu einer geringen
Faltenbildung, die dann, wenn auf dieser Haut zusätzliche Häute lasteten, zu
Beschädigungen führen konnte, ist es mit der erfindungsgemäßen Tierhaut
möglich, diese ohne jegliche Gefahr von Beschädigungen von einem
Bearbeitungstisch zu einem Lager bzw. wieder zurück zu transportieren.
Dadurch, daß ein Wickeldorn vorgesehen ist, kann insbesondere auch ein
maschineller, insbesondere auch weitgehend automatisierter Transport
stattfinden, da eine automatisierte Vorrichtung an dem Wickeldorn
mechanisch angreifen oder in diesen eingreifen kann.
Als Tierhaut im Sinne der vorliegenden Erfindung wird neben natürlich
gewachsenen Tierhäuten auch eine aus zermahlenen Tierhautresten
synthetisch zusammengesetzte Tierhaut bezeichnet.
Schließlich bietet das Vorsehen des Wickeldorns auch die Möglichkeit
einer besonders einfachen Lagerung der Tierhaut, da beispielsweise in
einem Speicher stabförmige Halteelemente vorgesehen sein können, die in
die Wickeldorne eingreifen. Erfindungsgemäß ist eine besonders einfache
Ausgestaltung eines Speichers bzw. auch eine einfache Ausgestaltung einer
Transportvorrichtung für die Tierhaut möglich.
Schließlich ermöglicht das Vorsehen eines Wickeldorns auch die
Anordnung einer Haltevorrichtung in einem Speicher, die für eine
positionsgenaue Lagerung der Tierhäute sorgt. Auf diese Weise kann ein
automatischer, selektiver Zugriff auf bestimmte Tierhäute erfolgen. Dem
Wickeldorn könnten insoweit Angriffsflächen für ein Greiferelement einer
Transportvorrichtung zugeordnet sein.
Aus der DE 41 11 304 C2 ist bereits ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Schneiden von Werkstücken aus flachem Material bekannt.
Die Vorrichtung umfaßt einen Lagercontainer, in dem Tierhäute
zusammengerollt aufbewahrt werden können. Die Tierhaut wird dort nicht auf
einen Wickeldorn aufgewickelt, sondern auf sich selbst, was die Gefahr einer
Bildung von Fehlerstellen durch Faltungen oder Knickstellen noch vergrößert.
Ein problemloser, beschädigungsfreier Transport oder ein automatischer
Zugriff auf die einzelnen Tierhäute ist mit der dort beschriebenen Vorrichtung
nicht möglich.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von
flexiblen, biegeschlaffen, fehlerbehafteten Tierhäuten gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 9.
Derartige Vorrichtungen sind im Stand der Technik bekannt.
Insbesondere wird derzeit üblicherweise der bereits oben beschriebene
Lagerbock für einen Stapel von bis zu einhundert Tierhäuten verwendet.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die bekannte Vorrichtung
derart weiterzubilden, daß sie eine einfachere Handhabung der Tierhaut
gestattet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
9, insbesondere mit den Merkmalen des Kennzeichenteils, und ist
demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung wenigstens einen
Speicher aufweist, der eine Vielzahl von jeweils gesondert auf einem
Wickeldorn aufgewickelten Tierhäuten aufnimmt, daß in dem Speicher jedem
Wickeldorn eine definierte Lagerposition zugeordnet ist, und daß einzelne,
aufgewickelte Tierhäute gemeinsam mit dem Wickeldorn dem Speicher
selektiv, unmittelbar entnehmbar sind.
Das Prinzip dieser Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, die
Vorrichtung mit einem Speicher auszustatten, in der eine Vielzahl von auf
einem Wickeldorn aufgewickelten Tierhäuten angeordnet werden kann. Der
Speicher ordnet jedem Wickeldorn, beispielsweise durch besondere
Haltevorrichtungen, genau definierte Lagerpositionen zu, so daß die
Möglichkeit besteht, die Tierhaut und den Wickeldorn dem Speicher
automatisch, z. B. mittels einer Transportvorrichtung, zu entnehmen.
Außerdem bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, eine
bestimmte Tierhaut dem Speicher durch direkten Zugriff zu entnehmen, ohne
daß eine Vielzahl anderer Tierhäute, wie es beim Stand der Technik
erforderlich war, von einem Lagerbock entfernt werden muß und
anschließend zurückverlagert werden muß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbewahrung der Tierhäute
bietet dabei sowohl die Möglichkeit einer langfristigen Lagerung der Tierhaut
als auch die Möglichkeit eines Transportes der Tierhäute. Beispielsweise
kann die Vorrichtung stationär als Warenlager ausgebildet werden. Es ist
jedoch auch möglich, die Vorrichtung als Aufbau eines Lastkraftwagens
vorzusehen, so daß ein einfacher Transport der Tierhäute, insbesondere
bereits gescannter Tierhäute, über längere Entfernungen problemlos möglich
ist.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zur Bearbeitung
von fehlerbehafteten Tierhäuten, insbesondere von Kuh- bzw. Ziegenhäuten.
Derartige Verfahren zur Bearbeitung von fehlerbehafteten Tierhäuten
sind bekannt. Es wird beispielsweise auf die DE 41 11 304 C2 oder auf die
DE 40 12 462 C2 verwiesen.
Die bekannten Verfahren werden hinsichtlich der Handhabung der
gescannten Tierhäute, also der Tierhäute, deren Fehlerstellen und Umrisse
erfaßt sind, als verbesserungswürdig angesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, das bekannte Verfahren
gemäß der letztgenannten Druckschrift hinsichtlich der Handhabung der
gesannten Tierhäute zu verbessern.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
19.
Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, die
Tierhaut nach dem Scannen auf einen Wickeldorn aufzuwickeln und die
aufgewickelte Tierhaut gemeinsam mit dem Wickeldorn für einen
unbestimmten Zeitraum zu lagern.
Das Abwickeln der Tierhaut erfolgt üblicherweise auf einem
besonderen Schneide- oder Stanztisch, also nicht auf dem
Bearbeitungstisch, auf dem die Kontur der Tierhaut und die Fehler oder
Fehlerstellen der Tierhaut erfaßt worden sind. Grundsätzlich bedeutet die
Formulierung zweiter Bearbeitungstisch jedoch nicht zwingend, daß eine
weitere Bearbeitung grundsätzlich auf einem anderen Bearbeitungstisch
erfolgen muß.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen
sowie an Hand der nun folgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels. In den Figuren zeigen:
Fig. 1 schematisch in teilgeschnittener Ansicht eine auf einen Wickeldorn
aufgewickelte Tierhaut;
Fig. 2 schematisch in teilgeschnittener Ansicht einen mit zwanzig
stabartigen Halterungen versehenen Speicher für aufgewickelte
Tierhäute sowie zwei beispielhaft angedeutete, aufgewickelte
Tierhäute gemäß Fig. 1, und
Fig. 3 schematisch in einer blockdiagrammartigen Darstellung einen
Speicher, einen Bearbeitungstisch mit einer Kuhhaut und eine
Einrichtung zum Transport der aufgewickelten Tierhäute.
Die in den Figuren in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Tierhaut ist
schematisch in Ansicht in flachliegendem Zustand in Fig. 3 auf einer
Auflagefläche 23 eines Bearbeitungstisches 13 dargestellt. Die Tierhaut 10
weist eine individuelle, unregelmäßige Kontur 11 auf und enthält eine
Vielzahl von Fehlerstellen F1, F2, F3. Die Fehlerstellen werden üblicherweise
manuell markiert, oder sonstwie erkannt und der einzelnen Haut 10 durch ein
nicht dargestelltes Rechenwerk zugeordnet.
Fig. 1 zeigt im Querschnitt schematisch einen Wickeldorn 12, auf den
die Tierhaut 10 aufgewickelt ist. Der Wickeldorn 12 weist gemäß Fig. 1 einen
kreisringförmigen Querschnitt auf. In den Innenraum 16 des Wickeldorns 12
kann beispielsweise ein nicht dargestelltes Greifwerkzeug einer lediglich
schematisch in Fig. 3 angedeuteten Einrichtung 20 zum Transport der
Tierhäute 10 eingreifen.
Die Außenumfangsfläche (Mantelfläche) 17 des Wickeldornes 12 ist
kreiszylindrisch und ermöglicht somit ein Aufwickeln der Tierhaut 10 derart,
daß bei dem Aufwickeln praktisch keine Falten entstehen bzw. eine
Faltenbildung minimiert wird.
Hierzu wird ein erstes freies Ende 14 der Tierhaut 10 an die
Mantelfläche 17 des Wickeldornes 12 angelegt und im folgenden von der
benachbarten äußeren Wickellage umschlungen, so daß ein Selbsthalt der
Haut 10 an dem Wickeldorn 12 eintritt. Die Gutseite 24 der Tierhaut 10, also
diejenige Seite der Tierhaut 10, die später im Anwendungsfall, z. B. an einem
Sitzmöbel, sichtbar ist, wird vorteilhafterweise dem Wickeldorn 12
zugewandt, liegt also innen. Dies schützt die Gutseite 24 beispielsweise auch
vor Verschmutzung. Die Fleischseite 25 der Tierhaut 10 ist dementsprechend
nach außen gewandt.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 sind etwa drei vollständige
Umwicklungen des Wickeldorns 12 vorgesehen, wobei die Zahl der
Umwicklungen bzw. der Wickellagen der Tierhaut 10 selbstverständlich von
der individuellen Länge der Tierhaut 10 abhängt.
Fig. 1 zeigt ein Befestigungselement 21, welches beispielsweise nach
Art eines Aufklebers oder eines Klebestreifens ausgebildet ist. Das
Befestigungselement 21 befestigt das zweite Ende 15 der Kuhhaut 10 an
einem Befestigungsbereich 22 der benachbarten nächst inneren Wickellage
der Tierhaut 10. Auf diese Weise kann die Tierhaut 10 in aufgewickeltem
Zustand problemlos, ohne daß die Gefahr eines unbeabsichtigten
Abwickelns besteht, transportiert und gelagert werden.
Beim Ausführungsbeispiel ist darüber hinaus vorgesehen, daß der
Haut 10 ein Identifizierungselement zugeordnet wird, beispielsweise ein
Barcode. Das Identifizierungselement ist insbesondere maschinenlesbar
ausgebildet. Auf diese Weise kann später, bei einer nachfolgenden Re-
Positionierung der Tierhaut 10 auf einem Bearbeitungstisch, beispielsweise
auf einem Schneidetisch, eine einfache, schnelle Identifizierung der
speziellen Tierhaut 10 erfolgen. Das Befestigungselement 21 gemäß Fig. 1
ist insbesondere als Klebestreifen ausgebildet, der einen Barcode trägt und
füllt somit zugleich eine Befestigungsfunktion wie auch eine
Identifizierungsfunktion aus.
Fig. 2 zeigt lediglich schematisch einen Speicher 19 zur Aufnahme
von zwanzig Tierhäuten 10. Der Speicher 19 ist im wesentlichen
rechteckförmig ausgebildet und umfaßt eine Vielzahl (zwanzig) von senkreckt
zur Papierebene der Fig. 2 ausgerichtet angeordneten stabförmigen
Halterungen 18.
Fig. 3 zeigt in ihrem oberen linken Eckbereich schematisch den
Speicher 19 etwa gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 2. Aus Fig. 3 geht
insofern die axiale Länge I der stabförmigen Halterungen 18 hervor.
Aus Fig. 2 wird deutlich, daß die stabförmigen Halterungen 18 einen
geringeren Durchmesser aufweisen, als der Innendurchmesser des
Wickeldornes 12. Eine auf einen Wickeldorn 12 aufgewickelte Tierhaut 10
kann somit auf eine stabförmige Halterung 18 aufgeschoben werden, derart,
daß die Halterung 18 in den Innenraum 16 des Wickeldornes 12 eingreift.
Gleichermaßen ist es mit einem nicht dargestellten Werkzeug,
beispielsweise einem Greifer einer in Fig. 3 lediglich schematisch
angedeuteten Einrichtung 20 zum Transport einer aufgewickelten Tierhaut 10
möglich, in den Innenraum 16 eines Wickeldornes 12 einzugreifen und einen
bestimmten Wickeldorn 12 mit darauf aufgewickelter Tierhaut 10 auf diese
Weise zu transportieren.
Fig. 2 macht deutlich, daß auf die einzelnen in dem Speicher 19
angeordneten aufgewickelten Tierhäute 10 selektiv und unmittelbar
zugegriffen werden kann. Für den Fall, daß für eine nachfolgende
Bearbeitung, insbesondere für ein Schneiden, die bezüglich Fig. 2 ganz oben
rechts angeordnete Tierhaut 10 dem Speicher 19 entnommen werden soll,
kann ein Benutzer manuell oder mit Hilfe einer Transporteinrichtung 20 diese
Tierhaut 10 sofort erreichen, ohne zunächst eine Vielzahl anderer,
benachbarter Häute aus dem Lager entfernen zu müssen. Jede
aufgewickelte Tierhaut 10 ist im Speicher 19 direkt zugänglich, so daß ein
besonders einfacher Zugriff möglich ist.
Durch die feststehende Anordnung der Haltevorrichtungen 18 ist die
Lagerposition eines Wickeldornes 12 sehr genau definiert. Eine
automatisierte Entnahme der aufgewickelten Tierhaut aus dem Speicher 19
aber auch das Einlagern der aufgewickelten Tierhaut 10 in den Speicher ist
auf diese Weise besonders einfach möglich.
Im folgenden soll kurz erläutert werden, wie das erfindungsgemäße
Verfahren vonstatten geht:
Für den Fall, daß in einem Bearbeitungsbetrieb für Tierhäute 10 Häute
eingehen und klassifiziert werden sollen, werden diese zunächst auf einem
Bearbeitungstisch 13 flachliegend ausgebreitet. Dort werden beispielsweise
die Konturen 11 der Häute 10 und vorhandene Fehlerstellen F1, F2, F3
erfaßt und in einem Rechenwerk gespeichert.
Die Tierhaut 10 wird anschließend auf einen Wickeldorn 12
aufgewickelt und manuell oder von einer Transporteinrichtung 20 von dem
Bearbeitungstisch zu einem Speicher 19 transportiert. Ein Benutzer oder die
nur schematisch dargestellte Transportvorrichtung 20 können dabei an den
axial über die aufgewickelte Tierhaut 10 hinaus vorstehenden, nicht
dargestellten Enden des Wickeldornes 12 angreifen. Alternativ kann ein nicht
dargestelltes Greifwerkzeug in den Innenraum 16 des Wickeldornes 12
eingreifen.
Die Transporteinrichtung 20 oder ein Benutzer transportieren die
aufgewickelte Tierhaut 10 zu dem Speicher 19 und lagern diese an einem
vorbestimmten Lagerort, also beispielsweise an einer bestimmten
Haltevorrichtung 18 ein. Ein nicht dargestelltes Rechenwerk bzw. eine nicht
dargestellte Steuereinheit merkt sich den Lagerort und kann bei Bedarf, also
wenn diese Tierhaut 10 dem Speicher 19 wieder entnommen werden soll,
unmittelbar auf diese Haut zurückgreifen.
Für den Fall, daß eine bestimmte Tierhaut 10 geschnitten oder
gestanzt werden soll, wird die aufgewickelte Tierhaut 10 gemeinsam mit dem
Wickeldorn 12 dem Speicher 19 entnommen und zu einem Bearbeitungstisch
13 transportiert. Dieses kann zwar der gleiche Bearbeitungstisch sein, von
dem die Tierhaut beim initalen Aufwickeln abgezogen wurde. Typischerweise
handelt es sich jedoch um einen anderen Bearbeitungstisch, nämlich um
einen Schneide- oder Stanztisch.
Lediglich der Übersichtlichkeit halber werden im folgenden für diesen
zweiten Bearbeitungstisch die gleichen Bezugsziffern verwendet.
Die der bestimmten Tierhaut 10 zugehörige Kontur 11 kann nun
beispielsweise von einem den Bearbeitungstisch 13 zugeordneten, nicht
dargestellten Projektor auf die Auflagefläche 23 des zweiten
Bearbeitungstisches 13 projiziert werden. Die Tierhaut 10 wird zunächst
lediglich teilweise von dem Wickeldorn abgewickelt, so daß man einen
Konturbereich der Tierhaut 10 erkennen und mit der auf die Auflagefläche
projizierten Kontur vergleichen kann. Ein Benutzer kann nun eine
Überprüfung derart vornehmen, daß er die teilweise abgewickelte Tierhaut
10 in Übereinstimmung mit der projizierten Kontur 11 dieser Tierhaut 10
orientiert und durch Drehen oder/und durch eine translatorische Verlagerung
der Tierhaut 10 danach ausrichtet. Sobald eine Übereinstimmung gefunden
ist, kann die Tierhaut 10 vollständig von dem Wickeldorn 12 abgewickelt
werden, bis sie ihren ausgebreiteten, in Fig. 3 angedeuteten flachliegenden
Zustand erreicht.
Das Abwickeln der Tierhaut 10 von dem Wickeldorn 12 bietet dabei
den Vorteil, daß ein bisher notwendiges manuelles aufwendiges
Glattstreichen der Tierhaut 10 entfallen kann. Durch das Abwickeln der
Tierhaut 10 von dem Wickeldorn 12 erfolgt ein Glattstreichen selbstständig.
Sobald die Tierhaut 10 vollständig von dem Wickeldorn abgewickelt
ist, mithin auf der Auflagefläche 23 des Bearbeitungstisches 13 flachliegend
ausgebreitet ist, kann die Tierhaut 10 geschnitten oder gestanzt werden.
Bei einer alternativen Ausgestaltung des Verfahrens wird die
aufgewickelte Tierhaut 10 mit dem Wickeldorn 12 zu dem zweiten
Bearbeitungstisch 13 transportiert und unmittelbar vollständig abgewickelt.
Auch in diesem Fall kann ein bisher erforderliches, manuelles Glattstreichen
der Haut vollständig entfallen, da der Abwickelvorgang wiederum bereits eine
gewisse Anpressung der Tierhaut 10 auf die Auflagefläche 23 und insofern
eine Glättung der Tierhaut 10 verursacht.
Nachdem die Haut 10 flachliegend ausgebreitet ist, wird von einem
nicht dargestellten Projektor die Kontur 11 dieser Haut 10 auf die
Auflagefläche 23 projiziert. Ein Benutzer kann nun manuell die projizierte
Kontur 11 solange drehen und verlagern, bis die projizierte Kontur dieser
Haut 10 mit der Kontur 11 der auf der Auflagefläche 23 aufliegenden Haut 10
vollständig übereinstimmt.
Nachfolgend kann wiederum ein Schneiden oder ein Stanzen der
Tierhaut 10 erfolgen.
Der Wickeldorn 12 kann mit der darauf aufgewickelten Tierhaut 10
auch als Anordnung zur Aufbewahrung und/oder zum Transport der Tierhaut
bezeichnet werden. Entscheidend ist, dass die Tierhaut aufgewickelt auf den
Wickeldorn 12 gemeinsam mit diesem lagerbar und transportierbar ist.