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Dokumentenidentifikation DE10208346A1 04.09.2003
Titel Tierhaut, Vorrichtung zur Aufbewahrung von flexiblen,biegeschlaffen, fehlerbehafteten Tierhäuten sowie Verfahren zum Bearbeiten von fehlerbehafteten Tierhäuten
Anmelder Bruder, Wolfgang, Dipl.-Ing., 33607 Bielefeld, DE
Erfinder Bruder, Wolfgang, Dipl.-Ing., 33607 Bielefeld, DE
Vertreter Patentanwälte Ostriga, Sonnet, Wirths & Roche, 42275 Wuppertal
DE-Anmeldedatum 27.02.2002
DE-Aktenzeichen 10208346
Offenlegungstag 04.09.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.09.2003
IPC-Hauptklasse C14B 1/62
IPC-Nebenklasse C14B 5/00   C14B 17/00   
Zusammenfassung Beschrieben und dargestellt ist unter anderem eine Tierhaut.
Die Besonderheit besteht darin, daß sie auf einen Wickeldorn (12) aufgewickelt ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft zunächst eine Tierhaut, insbesondere eine Kuh- oder Ziegenhaut.

Tierhäute sind als natürliche, organisch gewachsene Materialien fehlerbehaftet. Fehlerstellen können beispielsweise aus unterschiedlichen Dicken der Tierhaut resultieren, aber auch durch Kratzer, vernarbte Wunden, oder durch Mückenstiche gebildet werden. Für eine spätere Anwendung, beispielsweise als Polsterung für Sitzmöbel oder in der Automobilindustrie, ist es von Bedeutung, daß die dann sichtbaren Flächenabschnitte der Tierhaut fehlerstellenfrei ausgebildet sind, um den ästhetischen Gesamteindruck nicht zu beeinträchtigen.

Um einen möglichst geringen Ausschuß der hochwertigen Tierhäute zu erzielen, sind bereits eine Reihe von Vorrichtungen und Verfahren entwickelt worden, die sich mit dem Nesten, also mit einer optimierten Gruppierung von Zuschnittteilen um die Fehlerstellen herum, befassen.

Hierzu werden sämtliche, in einer Bearbeitungsstation für Tierhäute eingehende Tierhäute gescannt, d. h. bezüglich ihrer Umrisse und ihrer Fehlerstellen erfaßt und anschließend zwischengelagert.

Wird für einen bestimmten Anwendungsfall beispielsweise eine Gruppe von Zuschnitteilen, z. B. einer bestimmten Farbe, benötigt, so wird mittels teilweise sehr aufwendiger Algorithmen eine im Lager aufbewahrte Haut bestimmt (bzw. eine Gruppe von Häuten), die bei einer entsprechenden Anordnung der Zuschnittteile um die spezifischen Fehlerstellen herum nur zu einem geringen Ausschuß führt. Hierzu wird die entsprechende Tierhaut oder die entsprechende Gruppe von Tierhäuten dem Lager entnommen und nachfolgend bearbeitet.

Die Tierhäute erreichen die Bearbeitungsstation für Tierhäute üblicherweise als Stapel- bzw. als Palettenware, werden zum Scannen auf einem Bearbeitungstisch ausgebreitet und nach dem Scannen auf einem Bock gelagert.

Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Handhabung der Tierhäute während der Bearbeitung zu verbessern.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Tierhaut auf einen Wickeldorn aufgewickelt ist.

Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, an Stelle der im Stand der Technik üblichen unstrukturierten Handhabung der Tierhäute durch das Aufwickeln auf einen Wickeldorn einen einfachen Transport und eine einfache Lagerung sowie ein schnelles Auffinden der Tierhaut zu ermöglichen.

Während beim Stand der Technik nach dem Scannen einer Tierhaut diese auf Stapeln von bis zu einhundert unterschiedlichen Tierhäuten übereinander über Lagerböcke gehängt wurde, ist es erfindungsgemäß möglich, die Tierhaut platzsparend zu lagern, zugleich aber einen selektiven, direkten Zugriff auf die gescannte Tierhaut zu ermöglichen.

Wollte man beim Stand der Technik aus einem Stapel von bis zu einhundert Tierhäuten eine bestimmte Tierhaut entnehmen, so mußte man sämtliche darüber liegenden Tierhäute zunächst sukzessive von dem Bock entfernen, anschließend die gewünschte Tierhaut entnehmen und die entfernten Tierhäute wieder zurückverlagern. Dies war sehr mühselig und umständlich.

Darüber hinaus kam es beim Stand der Technik bei der bockweisen Lagerung zu der Entstehung von Lagerfehlern in der Haut derart, daß bereits bestehende Biege- oder Faltfehler in einer Tierhaut auf Grund des hohen Gewichts der übrigen, auf dieser Haut liegenden Häute noch verstärkt wurden bzw. teilweise auf Grund dieses hohen Gewichtes und der unstrukturierten Aufbewahrung der darüber liegenden Häute erst entstanden. Dies wird erfindungsgemäß nahezu vollständig vermieden, da die Möglichkeit einer separaten, gesonderten Lagerung der einzelnen Tierhäute besteht.

Außerdem hat erfindungsgemäß das Aufwickeln der Tierhaut auf einen Wickeldorn den Vorteil, daß eine Falten- oder Knickbildung schon beim Aufwickeln vermieden werden kann. Dadurch, daß der Wickeldorn eine vorbestimmte Außenfläche (Mantelfläche) aufweisen kann, die vorzugsweise kreiszylindrisch ist, ist bereits eine definierte Anlagefläche für die innerste Wickellage der Tierhaut vorgegeben. Das sukzessive weitere Aufwickeln der Tierhaut orientiert sich dabei an der jeweils nächst inneren Wickellage, so daß insgesamt ein faltenfreier oder faltenvermindernder Lagerzustand der Tierhaut möglich wird.

Die auf einen Wickeldorn aufgewickelte Tierhaut bietet darüber hinaus die Möglichkeit eines einfachen und beschädigungsfreien Transportes der Tierhaut. Während beim Stand der Technik die Haut manuell von dem Bearbeitungstisch dem Bock zugeführt und später entsprechend dem Bock manuell entnommen wurde, wobei es bereits beim Tragen der Tierhaut zu einem Verknittern der Haut kommen konnte, also zu einer geringen Faltenbildung, die dann, wenn auf dieser Haut zusätzliche Häute lasteten, zu Beschädigungen führen konnte, ist es mit der erfindungsgemäßen Tierhaut möglich, diese ohne jegliche Gefahr von Beschädigungen von einem Bearbeitungstisch zu einem Lager bzw. wieder zurück zu transportieren. Dadurch, daß ein Wickeldorn vorgesehen ist, kann insbesondere auch ein maschineller, insbesondere auch weitgehend automatisierter Transport stattfinden, da eine automatisierte Vorrichtung an dem Wickeldorn mechanisch angreifen oder in diesen eingreifen kann.

Als Tierhaut im Sinne der vorliegenden Erfindung wird neben natürlich gewachsenen Tierhäuten auch eine aus zermahlenen Tierhautresten synthetisch zusammengesetzte Tierhaut bezeichnet.

Schließlich bietet das Vorsehen des Wickeldorns auch die Möglichkeit einer besonders einfachen Lagerung der Tierhaut, da beispielsweise in einem Speicher stabförmige Halteelemente vorgesehen sein können, die in die Wickeldorne eingreifen. Erfindungsgemäß ist eine besonders einfache Ausgestaltung eines Speichers bzw. auch eine einfache Ausgestaltung einer Transportvorrichtung für die Tierhaut möglich.

Schließlich ermöglicht das Vorsehen eines Wickeldorns auch die Anordnung einer Haltevorrichtung in einem Speicher, die für eine positionsgenaue Lagerung der Tierhäute sorgt. Auf diese Weise kann ein automatischer, selektiver Zugriff auf bestimmte Tierhäute erfolgen. Dem Wickeldorn könnten insoweit Angriffsflächen für ein Greiferelement einer Transportvorrichtung zugeordnet sein.

Aus der DE 41 11 304 C2 ist bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Schneiden von Werkstücken aus flachem Material bekannt. Die Vorrichtung umfaßt einen Lagercontainer, in dem Tierhäute zusammengerollt aufbewahrt werden können. Die Tierhaut wird dort nicht auf einen Wickeldorn aufgewickelt, sondern auf sich selbst, was die Gefahr einer Bildung von Fehlerstellen durch Faltungen oder Knickstellen noch vergrößert. Ein problemloser, beschädigungsfreier Transport oder ein automatischer Zugriff auf die einzelnen Tierhäute ist mit der dort beschriebenen Vorrichtung nicht möglich.

Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von flexiblen, biegeschlaffen, fehlerbehafteten Tierhäuten gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 9.

Derartige Vorrichtungen sind im Stand der Technik bekannt. Insbesondere wird derzeit üblicherweise der bereits oben beschriebene Lagerbock für einen Stapel von bis zu einhundert Tierhäuten verwendet.

Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die bekannte Vorrichtung derart weiterzubilden, daß sie eine einfachere Handhabung der Tierhaut gestattet.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 9, insbesondere mit den Merkmalen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung wenigstens einen Speicher aufweist, der eine Vielzahl von jeweils gesondert auf einem Wickeldorn aufgewickelten Tierhäuten aufnimmt, daß in dem Speicher jedem Wickeldorn eine definierte Lagerposition zugeordnet ist, und daß einzelne, aufgewickelte Tierhäute gemeinsam mit dem Wickeldorn dem Speicher selektiv, unmittelbar entnehmbar sind.

Das Prinzip dieser Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, die Vorrichtung mit einem Speicher auszustatten, in der eine Vielzahl von auf einem Wickeldorn aufgewickelten Tierhäuten angeordnet werden kann. Der Speicher ordnet jedem Wickeldorn, beispielsweise durch besondere Haltevorrichtungen, genau definierte Lagerpositionen zu, so daß die Möglichkeit besteht, die Tierhaut und den Wickeldorn dem Speicher automatisch, z. B. mittels einer Transportvorrichtung, zu entnehmen. Außerdem bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, eine bestimmte Tierhaut dem Speicher durch direkten Zugriff zu entnehmen, ohne daß eine Vielzahl anderer Tierhäute, wie es beim Stand der Technik erforderlich war, von einem Lagerbock entfernt werden muß und anschließend zurückverlagert werden muß.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufbewahrung der Tierhäute bietet dabei sowohl die Möglichkeit einer langfristigen Lagerung der Tierhaut als auch die Möglichkeit eines Transportes der Tierhäute. Beispielsweise kann die Vorrichtung stationär als Warenlager ausgebildet werden. Es ist jedoch auch möglich, die Vorrichtung als Aufbau eines Lastkraftwagens vorzusehen, so daß ein einfacher Transport der Tierhäute, insbesondere bereits gescannter Tierhäute, über längere Entfernungen problemlos möglich ist.

Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zur Bearbeitung von fehlerbehafteten Tierhäuten, insbesondere von Kuh- bzw. Ziegenhäuten.

Derartige Verfahren zur Bearbeitung von fehlerbehafteten Tierhäuten sind bekannt. Es wird beispielsweise auf die DE 41 11 304 C2 oder auf die DE 40 12 462 C2 verwiesen.

Die bekannten Verfahren werden hinsichtlich der Handhabung der gescannten Tierhäute, also der Tierhäute, deren Fehlerstellen und Umrisse erfaßt sind, als verbesserungswürdig angesehen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, das bekannte Verfahren gemäß der letztgenannten Druckschrift hinsichtlich der Handhabung der gesannten Tierhäute zu verbessern.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 19.

Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, die Tierhaut nach dem Scannen auf einen Wickeldorn aufzuwickeln und die aufgewickelte Tierhaut gemeinsam mit dem Wickeldorn für einen unbestimmten Zeitraum zu lagern.

Das Abwickeln der Tierhaut erfolgt üblicherweise auf einem besonderen Schneide- oder Stanztisch, also nicht auf dem Bearbeitungstisch, auf dem die Kontur der Tierhaut und die Fehler oder Fehlerstellen der Tierhaut erfaßt worden sind. Grundsätzlich bedeutet die Formulierung zweiter Bearbeitungstisch jedoch nicht zwingend, daß eine weitere Bearbeitung grundsätzlich auf einem anderen Bearbeitungstisch erfolgen muß.

Weitere Vorteile ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen sowie an Hand der nun folgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels. In den Figuren zeigen:

Fig. 1 schematisch in teilgeschnittener Ansicht eine auf einen Wickeldorn aufgewickelte Tierhaut;

Fig. 2 schematisch in teilgeschnittener Ansicht einen mit zwanzig stabartigen Halterungen versehenen Speicher für aufgewickelte Tierhäute sowie zwei beispielhaft angedeutete, aufgewickelte Tierhäute gemäß Fig. 1, und

Fig. 3 schematisch in einer blockdiagrammartigen Darstellung einen Speicher, einen Bearbeitungstisch mit einer Kuhhaut und eine Einrichtung zum Transport der aufgewickelten Tierhäute.

Die in den Figuren in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Tierhaut ist schematisch in Ansicht in flachliegendem Zustand in Fig. 3 auf einer Auflagefläche 23 eines Bearbeitungstisches 13 dargestellt. Die Tierhaut 10 weist eine individuelle, unregelmäßige Kontur 11 auf und enthält eine Vielzahl von Fehlerstellen F1, F2, F3. Die Fehlerstellen werden üblicherweise manuell markiert, oder sonstwie erkannt und der einzelnen Haut 10 durch ein nicht dargestelltes Rechenwerk zugeordnet.

Fig. 1 zeigt im Querschnitt schematisch einen Wickeldorn 12, auf den die Tierhaut 10 aufgewickelt ist. Der Wickeldorn 12 weist gemäß Fig. 1 einen kreisringförmigen Querschnitt auf. In den Innenraum 16 des Wickeldorns 12 kann beispielsweise ein nicht dargestelltes Greifwerkzeug einer lediglich schematisch in Fig. 3 angedeuteten Einrichtung 20 zum Transport der Tierhäute 10 eingreifen.

Die Außenumfangsfläche (Mantelfläche) 17 des Wickeldornes 12 ist kreiszylindrisch und ermöglicht somit ein Aufwickeln der Tierhaut 10 derart, daß bei dem Aufwickeln praktisch keine Falten entstehen bzw. eine Faltenbildung minimiert wird.

Hierzu wird ein erstes freies Ende 14 der Tierhaut 10 an die Mantelfläche 17 des Wickeldornes 12 angelegt und im folgenden von der benachbarten äußeren Wickellage umschlungen, so daß ein Selbsthalt der Haut 10 an dem Wickeldorn 12 eintritt. Die Gutseite 24 der Tierhaut 10, also diejenige Seite der Tierhaut 10, die später im Anwendungsfall, z. B. an einem Sitzmöbel, sichtbar ist, wird vorteilhafterweise dem Wickeldorn 12 zugewandt, liegt also innen. Dies schützt die Gutseite 24 beispielsweise auch vor Verschmutzung. Die Fleischseite 25 der Tierhaut 10 ist dementsprechend nach außen gewandt.

Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 sind etwa drei vollständige Umwicklungen des Wickeldorns 12 vorgesehen, wobei die Zahl der Umwicklungen bzw. der Wickellagen der Tierhaut 10 selbstverständlich von der individuellen Länge der Tierhaut 10 abhängt.

Fig. 1 zeigt ein Befestigungselement 21, welches beispielsweise nach Art eines Aufklebers oder eines Klebestreifens ausgebildet ist. Das Befestigungselement 21 befestigt das zweite Ende 15 der Kuhhaut 10 an einem Befestigungsbereich 22 der benachbarten nächst inneren Wickellage der Tierhaut 10. Auf diese Weise kann die Tierhaut 10 in aufgewickeltem Zustand problemlos, ohne daß die Gefahr eines unbeabsichtigten Abwickelns besteht, transportiert und gelagert werden.

Beim Ausführungsbeispiel ist darüber hinaus vorgesehen, daß der Haut 10 ein Identifizierungselement zugeordnet wird, beispielsweise ein Barcode. Das Identifizierungselement ist insbesondere maschinenlesbar ausgebildet. Auf diese Weise kann später, bei einer nachfolgenden Re- Positionierung der Tierhaut 10 auf einem Bearbeitungstisch, beispielsweise auf einem Schneidetisch, eine einfache, schnelle Identifizierung der speziellen Tierhaut 10 erfolgen. Das Befestigungselement 21 gemäß Fig. 1 ist insbesondere als Klebestreifen ausgebildet, der einen Barcode trägt und füllt somit zugleich eine Befestigungsfunktion wie auch eine Identifizierungsfunktion aus.

Fig. 2 zeigt lediglich schematisch einen Speicher 19 zur Aufnahme von zwanzig Tierhäuten 10. Der Speicher 19 ist im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet und umfaßt eine Vielzahl (zwanzig) von senkreckt zur Papierebene der Fig. 2 ausgerichtet angeordneten stabförmigen Halterungen 18.

Fig. 3 zeigt in ihrem oberen linken Eckbereich schematisch den Speicher 19 etwa gemäß der Schnittlinie III-III in Fig. 2. Aus Fig. 3 geht insofern die axiale Länge I der stabförmigen Halterungen 18 hervor.

Aus Fig. 2 wird deutlich, daß die stabförmigen Halterungen 18 einen geringeren Durchmesser aufweisen, als der Innendurchmesser des Wickeldornes 12. Eine auf einen Wickeldorn 12 aufgewickelte Tierhaut 10 kann somit auf eine stabförmige Halterung 18 aufgeschoben werden, derart, daß die Halterung 18 in den Innenraum 16 des Wickeldornes 12 eingreift.

Gleichermaßen ist es mit einem nicht dargestellten Werkzeug, beispielsweise einem Greifer einer in Fig. 3 lediglich schematisch angedeuteten Einrichtung 20 zum Transport einer aufgewickelten Tierhaut 10 möglich, in den Innenraum 16 eines Wickeldornes 12 einzugreifen und einen bestimmten Wickeldorn 12 mit darauf aufgewickelter Tierhaut 10 auf diese Weise zu transportieren.

Fig. 2 macht deutlich, daß auf die einzelnen in dem Speicher 19 angeordneten aufgewickelten Tierhäute 10 selektiv und unmittelbar zugegriffen werden kann. Für den Fall, daß für eine nachfolgende Bearbeitung, insbesondere für ein Schneiden, die bezüglich Fig. 2 ganz oben rechts angeordnete Tierhaut 10 dem Speicher 19 entnommen werden soll, kann ein Benutzer manuell oder mit Hilfe einer Transporteinrichtung 20 diese Tierhaut 10 sofort erreichen, ohne zunächst eine Vielzahl anderer, benachbarter Häute aus dem Lager entfernen zu müssen. Jede aufgewickelte Tierhaut 10 ist im Speicher 19 direkt zugänglich, so daß ein besonders einfacher Zugriff möglich ist.

Durch die feststehende Anordnung der Haltevorrichtungen 18 ist die Lagerposition eines Wickeldornes 12 sehr genau definiert. Eine automatisierte Entnahme der aufgewickelten Tierhaut aus dem Speicher 19 aber auch das Einlagern der aufgewickelten Tierhaut 10 in den Speicher ist auf diese Weise besonders einfach möglich.

Im folgenden soll kurz erläutert werden, wie das erfindungsgemäße Verfahren vonstatten geht:

Für den Fall, daß in einem Bearbeitungsbetrieb für Tierhäute 10 Häute eingehen und klassifiziert werden sollen, werden diese zunächst auf einem Bearbeitungstisch 13 flachliegend ausgebreitet. Dort werden beispielsweise die Konturen 11 der Häute 10 und vorhandene Fehlerstellen F1, F2, F3 erfaßt und in einem Rechenwerk gespeichert.

Die Tierhaut 10 wird anschließend auf einen Wickeldorn 12 aufgewickelt und manuell oder von einer Transporteinrichtung 20 von dem Bearbeitungstisch zu einem Speicher 19 transportiert. Ein Benutzer oder die nur schematisch dargestellte Transportvorrichtung 20 können dabei an den axial über die aufgewickelte Tierhaut 10 hinaus vorstehenden, nicht dargestellten Enden des Wickeldornes 12 angreifen. Alternativ kann ein nicht dargestelltes Greifwerkzeug in den Innenraum 16 des Wickeldornes 12 eingreifen.

Die Transporteinrichtung 20 oder ein Benutzer transportieren die aufgewickelte Tierhaut 10 zu dem Speicher 19 und lagern diese an einem vorbestimmten Lagerort, also beispielsweise an einer bestimmten Haltevorrichtung 18 ein. Ein nicht dargestelltes Rechenwerk bzw. eine nicht dargestellte Steuereinheit merkt sich den Lagerort und kann bei Bedarf, also wenn diese Tierhaut 10 dem Speicher 19 wieder entnommen werden soll, unmittelbar auf diese Haut zurückgreifen.

Für den Fall, daß eine bestimmte Tierhaut 10 geschnitten oder gestanzt werden soll, wird die aufgewickelte Tierhaut 10 gemeinsam mit dem Wickeldorn 12 dem Speicher 19 entnommen und zu einem Bearbeitungstisch 13 transportiert. Dieses kann zwar der gleiche Bearbeitungstisch sein, von dem die Tierhaut beim initalen Aufwickeln abgezogen wurde. Typischerweise handelt es sich jedoch um einen anderen Bearbeitungstisch, nämlich um einen Schneide- oder Stanztisch.

Lediglich der Übersichtlichkeit halber werden im folgenden für diesen zweiten Bearbeitungstisch die gleichen Bezugsziffern verwendet.

Die der bestimmten Tierhaut 10 zugehörige Kontur 11 kann nun beispielsweise von einem den Bearbeitungstisch 13 zugeordneten, nicht dargestellten Projektor auf die Auflagefläche 23 des zweiten Bearbeitungstisches 13 projiziert werden. Die Tierhaut 10 wird zunächst lediglich teilweise von dem Wickeldorn abgewickelt, so daß man einen Konturbereich der Tierhaut 10 erkennen und mit der auf die Auflagefläche projizierten Kontur vergleichen kann. Ein Benutzer kann nun eine Überprüfung derart vornehmen, daß er die teilweise abgewickelte Tierhaut 10 in Übereinstimmung mit der projizierten Kontur 11 dieser Tierhaut 10 orientiert und durch Drehen oder/und durch eine translatorische Verlagerung der Tierhaut 10 danach ausrichtet. Sobald eine Übereinstimmung gefunden ist, kann die Tierhaut 10 vollständig von dem Wickeldorn 12 abgewickelt werden, bis sie ihren ausgebreiteten, in Fig. 3 angedeuteten flachliegenden Zustand erreicht.

Das Abwickeln der Tierhaut 10 von dem Wickeldorn 12 bietet dabei den Vorteil, daß ein bisher notwendiges manuelles aufwendiges Glattstreichen der Tierhaut 10 entfallen kann. Durch das Abwickeln der Tierhaut 10 von dem Wickeldorn 12 erfolgt ein Glattstreichen selbstständig.

Sobald die Tierhaut 10 vollständig von dem Wickeldorn abgewickelt ist, mithin auf der Auflagefläche 23 des Bearbeitungstisches 13 flachliegend ausgebreitet ist, kann die Tierhaut 10 geschnitten oder gestanzt werden.

Bei einer alternativen Ausgestaltung des Verfahrens wird die aufgewickelte Tierhaut 10 mit dem Wickeldorn 12 zu dem zweiten Bearbeitungstisch 13 transportiert und unmittelbar vollständig abgewickelt. Auch in diesem Fall kann ein bisher erforderliches, manuelles Glattstreichen der Haut vollständig entfallen, da der Abwickelvorgang wiederum bereits eine gewisse Anpressung der Tierhaut 10 auf die Auflagefläche 23 und insofern eine Glättung der Tierhaut 10 verursacht.

Nachdem die Haut 10 flachliegend ausgebreitet ist, wird von einem nicht dargestellten Projektor die Kontur 11 dieser Haut 10 auf die Auflagefläche 23 projiziert. Ein Benutzer kann nun manuell die projizierte Kontur 11 solange drehen und verlagern, bis die projizierte Kontur dieser Haut 10 mit der Kontur 11 der auf der Auflagefläche 23 aufliegenden Haut 10 vollständig übereinstimmt.

Nachfolgend kann wiederum ein Schneiden oder ein Stanzen der Tierhaut 10 erfolgen.

Der Wickeldorn 12 kann mit der darauf aufgewickelten Tierhaut 10 auch als Anordnung zur Aufbewahrung und/oder zum Transport der Tierhaut bezeichnet werden. Entscheidend ist, dass die Tierhaut aufgewickelt auf den Wickeldorn 12 gemeinsam mit diesem lagerbar und transportierbar ist.


Anspruch[de]
  1. 1. Tierhaut (10), insbesondere Kuh- oder Ziegenhaut, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf einen Wickeldorn (12) aufgewickelt ist.
  2. 2. Tierhaut nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes freies Ende (14) der Tierhaut (10) an dem Wickeldorn (12) unmittelbar, insbesondere kleberfrei, anliegt und ein zweites Ende (15) der Tierhaut (10) mit einem Befestigungselement (21) an einer inneren, benachbarten Wickellage (Bereich 22) gehalten ist.
  3. 3. Tierhaut nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tierhaut (10) ein Identifizierungselement (21), insbesondere nach Art eines Barcodes, zugeordnet ist.
  4. 4. Tierhaut nach Anspruch 3, soweit dieser auf Anspruch 2 rückbezogen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Identifizierungselement (21) das Befestigungselement ausbildet.
  5. 5. Tierhaut nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickeldorn (12) im wesentlichen hohlzylindrisch ausgebildet ist.
  6. 6. Tierhaut nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickeldorn (12) einen im wesentlichen kreisförmigen, insbesondere kreisringförmigen Querschnitt aufweist.
  7. 7. Tierhaut nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß der Wickeldorn (12) aus Pappe, Karton, Metall oder Kunststoff besteht.
  8. 8. Tierhaut nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß der Wickeldorn (12) mit seinen beiden axialen Enden über die aufgewickelte Tierhaut (10) hinausragt.
  9. 9. Vorrichtung zur Aufbewahrung von flexiblen, biegeschlaffen, fehlerbehafteten Tierhäuten, insbesondere gemäß Anspruch 1, beispielsweise von Kuh- oder Ziegenhäuten, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung wenigstens einen Speicher (19) aufweist, der eine Vielzahl von jeweils gesondert auf einem Wickeldorn (12) aufgewickelten Tierhäuten (10) aufnimmt, daß in dem Speicher (19) jedem Wickeldorn (12) eine definierte Lagerposition zugeordnet ist, und daß einzelne, aufgewickelte Tierhäute (10) gemeinsam mit dem Wickeldorn (12) dem Speicher (19) selektiv, unmittelbar entnehmbar sind.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem Speicher (19) Haltevorrichtungen (18) für die Wickeldorne (12) zugeordnet sind, wobei jede Haltevorrichtung (18) die Lagerposition eines Wickeldorns (12) definiert.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtungen (18) stabartig zum Eingriff in die Wickeldorne (12) ausgebildet sind.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgewickelten Tierhäute (10) in dem Speicher (19) nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgewickelten Tierhäute (10) in dem Speicher (19) parallel zueinander ausgerichtet angeordnet sind.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß dem Speicher (19) eine Steuereinheit zugeordnet ist, die den jeweilig aktuellen Lagerort einer bestimmten Tierhaut erfaßt.
  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß dem Speicher (19) eine Einrichtung (20) zum Transport der aufgewickelten Tierhäute (10) zugeordnet ist, die ein Greiferelement zum Angriff an dem Wickeldorn (12) umfaßt.
  16. 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß dem Speicher ein Bearbeitungstisch (13) für die Tierhäute zugeordnet ist, von dem eine Tierhaut abziehbar und aufwickelbar ist.
  17. 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß dem Speicher (19) eine Vorrichtung zum Aufwickeln einer Tierhaut zugeordnet ist.
  18. 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß dem Speicher (19) eine Vorrichtung zum Abwickeln einer Tierhaut auf einem Bearbeitungstisch (13) zugeordnet ist.
  19. 19. Verfahren zum Bearbeiten von fehlerbehafteten Tierhäuten, insbesondere von Kuh- oder Ziegenhäuten, umfassend die Schritte:
    1. a) Ausbreiten einer Tierhaut (10) auf einer Auflagefläche (23) eines ersten Bearbeitungstisches (13),
    2. b) Erfassen der Kontur (11) der Tierhaut (10) und/oder Erfassen von Fehlern (F1, F2, F3) in der Tierhaut,
    3. c) Aufrollen der Tierhaut (10) auf einem Wickeldorn (12),
    4. d) Lagern der aufgewickelten Tierhaut in einem Speicher (19),
    5. e) Entnehmen der Tierhaut aus dem Speicher (19),
    6. f) Abwickeln der Tierhaut auf einer Auflagefläche eines zweiten Bearbeitungstisches,
    7. g) Bearbeiten, insbesondere Schneiden oder Stanzen der Tierhaut.
  20. 20. Verfahren nach den Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß nach Schritt e) anstelle der Schritte f) und g) die folgenden Schritte durchgeführt werden:
    1. a) projizieren der Kontur (11) der entnommenen Tierhaut (10) auf einer Auflagefläche (23) eines zweiten Bearbeitungstisches (13),
    2. b) teilweises Abwickeln der Tierhaut (10) auf der Auflagefläche,
    3. c) Ausrichten der teilweise abgewickelten Tierhaut (10) entsprechend der projizierten Kontur,
    4. d) vollständiges Abwickeln der Tierhaut auf der Auflagefläche,
    5. e) Bearbeiten, insbesondere Schneiden oder Stanzen der Tierhaut.
  21. 21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß nach Schritt e) anstelle der Schritte f) und g) die folgenden Schritte durchgeführt werden:
    1. a) Abwickeln der Tierhaut (10) auf einer Auflagefläche (23) eines zweiten Bearbeitungstisches (13),
    2. b) projizieren der Kontur (11) der entnommenen Tierhaut auf der Auflagefläche (23) des zweiten Bearbeitungstisches,
    3. c) Ausrichten der projizierten Kontur (11) entsprechend der abgewickelten Tierhaut (10),
    4. d) Bearbeiten, insbesondere Schneiden oder Stanzen der Tierhaut.






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