Die Erfindung betrifft einen Bearbeitungstisch für flächige,
biegeschlaffe Körper aus Leder, Textlilien od. dgl., insbesondere für
Tierhäute gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Insbesondere bei Tierhäuten ist es zwangsläufig so, daß das Material
nicht durchgehend einheitlich strukturiert ist, sondern fehlerbehaftet ist. Dies
resultiert beispielsweise aus dem natürlichen, organischem Wachstum der
Haut, was zu unterschiedlichen Dicken des Körpers und zu entsprechend
natürlichen Fehlern, wie deutlich sichtbaren Faltungen, Verhornungen etc.
führt. Auch können beispielsweise Mückenstiche oder vernarbte Wunden
besondere Fehler darstellen, die einer späteren Anwendung als Polsterteil
etc. entgegenstehen.
Es sind daher bereits aufwendige Verfahren zur Fehlererkennung und
zur Optimierung des Zuschnitts um Fehlerstellen herum entwickelt worden.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verbesserung der Fehlererkennung und
der Fehlerklassifizierung.
Aus der DE 40 12 462 C2 ist bereits eine Vorrichtung und ein
Verfahren zum Messen von Naturleder bekannt, bei dem mittels einer über
einen Bearbeitungstisch angeordneten Kamera eine Fehlererkennung erfolgt.
Dort wird bereits angedacht, neben der Fehlererkennung von der Kamera
eine Erfassung der Kontur des Leders vorzunehmen.
Üblicherweise werden derzeit Bearbeitungstische verwendet, die eine
Digitalisierungsvorrichtung aufweisen, wie sie in der DE 198 22 224 C2
beschrieben ist. Diese Digitalisierungsvorrichtungen sind aufwendig und
bedürfen grundsätzlich noch einer manuellen Fehlermarkierung. Die
markierten Fehler und der Umriss des Körpers werden hier ebenfalls von
einer oberhalb des Bearbeitungstisches angeordneten Kamera erfaßt.
Ausgehend von dem in der DE 198 22 224 C2 beschriebenen
Bearbeitungstisch liegt die Aufgabe der Erfindung darin, den bekannten
Bearbeitungstisch derart weiterzubilden, daß eine weitgehend automatisierte
Fehlererkennung und -klassifizierung mit verbesserter Auflösung möglich ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung einen Projektor aufweist, welcher auf
einen Bereich des Körpers eine Lichtstruktur projiziert, daß dem Projektor
eine Vorrichtung zur bildlichen Aufnahme der auf den Körper projizierten
Lichtstruktur zugeordnet ist, und daß ein Rechenwerk vorgesehen ist,
welches aus der bildlichen Aufnahme die Art und/oder den Fehlergrad des
ermittelten Fehlers errechnet.
Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, auf ein
manuelles Erkennen und Markieren der Fehler durch eine Bedienungsperson
vollständig zu verzichten. Der Körper wird bereichsweise abgetastet oder
gescannt, und zwar mit einer derart hohen Auflösung, daß praktisch
sämtliche Fehler und mögliche Fehlergrade von dem Rechenwerk erkannt
werden können.
Im Gegensatz zu der DE 40 12 462 C2, die lediglich eine Kamera zur
Erfassung grober Fehler vorsah, wird erfindungsgemäß ein Projektor
eingesetzt, der auf den Körper oder auf einen Bereich des Körpers eine
Lichtstruktur projiziert. Diese besondere Lichtstruktur wird von einer
Vorrichtung zur bildlichen Aufnahme der auf den Körper projizierten
Lichtstruktur festgehalten und kann von einem Rechenwerk ausgewertet
werden. Die Kamera kann beispielsweise eine CCD-Kamera sein.
Das Aufbringen einer Lichtstruktur auf den Körper ermöglicht praktisch
beliebig hohe Auflösungen. So kann beispielsweise eine Lichtstruktur nach
Art eines Gitterliniennetzes auf den Körper projiziert werden, welches eine
Vielzahl von geringfügig voneinander beabstandeten Gitternetzlinien
aufweist. Durch Erfassung der auf den Körper projizierten Netzlinienstruktur,
die im Bereich von Fehlerstellen verformt oder verbogen wird, kann das
Rechenwerk schon kleinste Fehler erkennen bzw. die Art oder den Grad des
Fehlers bestimmen. Auch die Berechnung einer dreidimensionalen
Oberflächenstruktur des Körpers wird somit möglich.
Ein Netz von Gitterlinien ist lediglich ein Beispiel für eine Lichtstruktur
im Sinne der Erfindung. Alternativ zu eng voneinander beabstandeten
Gitterlinien umfaßt der Begriff Lichtstruktur im Sinne der vorliegenden
Erfindung auch seitlich eingestrahltes, gerichtetes, intensives, gleichmäßiges
Licht. Insbesondere kommt auch Laserlicht in Betracht.
In Abgrenzung zum Stand der Technik, der lediglich eine Beleuchtung
der Körperoberfläche durch das vorhandene, diffuse und schwache
Raumlicht vorsah, wird mit vorliegend unter dem Begriff Lichtstruktur die
Beaufschlagung der Oberfläche des Körpers mit einem besonderen,
gerichteten, über den jeweiligen Arbeitsbereich gleichmäßig verteilten und
intensiven Lichtes verstanden.
Einzelheiten zu der Art möglicher produzierter Lichtstrukturen lassen
sich beispielsweise von einem unter der Bezeichnung µ ikro Top-System von
der Firma Breukmann in Meersburg angebotenen System entnehmen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ermittelt das
Rechenwerk aus der bildlichen Aufnahme eine Tiefe oder ein Volumen eines
Fehlers. Diese vorteilhafte Ausgestaltung bietet die Möglichkeit einer
besonders exakten Fehleranalyse und Fehlerklassifizierung. Gegenüber dem
Stand der Technik, der bisher lediglich ein grobes Vorhandensein eines
Fehler bzw. das Vorhandensein von Fehlerstellenrandbereichen oder Kanten
von Fehlern ermöglichte, kann nun die Art und Weise und die Beschaffenheit
des ermittelten Fehlers viel näher und genauer bestimmt werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
dem Bearbeitungstisch eine Bearbeitungsstation zugeordnet, die eine der
Fehlererkennung nachfolgende Fehlerstellenbearbeitung durchführt. Diese
Ausgestaltung der Erfindung bietet beispielsweise die Möglichkeit,
unmittelbar nach dem Erkennen und Klassifizieren des Fehlers eine
Bearbeitung der Fehlerstelle vorzunehmen, ohne daß der auf der
Auflagefläche ausgebreitete Körper von der Auflagefläche entfernt werden
muß. Beispielsweise kann als Fehlerstellenbearbeitung eine
Fehlerstellenmarkierung durchgeführt werden, welche beispielsweise durch
Auftragen von fluoreszierender Farbe auf von Menschen visuell nicht ohne
weiteres erkennbare Fehler diese deutlich hervorhebt. So kann bei einem
weiteren, späteren, insbesondere bei einem anderen Bearbeitungstisch
stattfindenden Bearbeitungsschritt ein derart markierter Fehler schnell
erkannt werden.
Grundsätzlich kommen aber auch weitere nahezu beliebige
Bearbeitungsschritte zur Bearbeitung der zuvor erfaßten bzw. klassifizierten
Fehlerstellen in Betracht. Insbesondere ist diese Ausgestaltung vorteilhaft,
wenn eine nachfolgende Bearbeitung der Fehlerstellen in Abhängigkeit der
ermittelten bzw. berechneten Tiefe oder des ermittelten bzw. errechneten
Volumens der Fehlerstelle vorgenommen werden soll, und die ermittelte
Tiefe oder das ermittelte Volumen für die nachfolgende Bearbeitung von
Wichtigkeit ist.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Erfassen von
Fehlern in im wesentlichen biegeschlaffen Körpern. Ein derartiges Verfahren
ist beispielsweise aus der DE 40 12 462 C2 bekannt.
Eine hochauflösende Fehlererfassung sowie ein genaues Erkennen
des Fehlergrades oder der Art des Fehlers ist mit dem bekannten Verfahren
nicht ohne weiteres möglich.
Die Aufgabe der Erfindung wird darin gesehen, das bekannte
Verfahren zu verbessern. Die Aufgabe löst diese Aufgabe mit den
Merkmalen des Anspruches 17.
Das erfindungsgemäße Prinzip besteht somit im wesentlichen darin,
daß eine Lichtstruktur auf den Körper projiziert wird und aus der projizierten
Lichtstruktur bzw. aus deren bildlicher Aufnahme eine Fehlerklassifizierung
vorgenommen wird.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen
sowie an Hand der nun folgenden Beschreibung eines in den Figuren
dargestellten Ausführungsbeispiels. In den Figuren zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Draufsicht auf eine auf einer Auflagefläche eines
Bearbeitungstisches befindliche Tierhaut,
Fig. 2 in perspektivischer, schematischer Schrägansicht ein
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Bearbeitungstisches,
Fig. 3 schematisch in teilgeschnittener Ansicht einen Querschnitt durch
eine Fehlerstelle in dem Körper,
Fig. 4 ein Beispiel einer Lichtstruktur, wie sie von einem Projektor
ausgesandt wird, und
Fig. 5 die Lichtstruktur gemäß Fig. 4, wie sie von der Vorrichtung zur
bildlichen Aufnahme der auf den Körper aufgebrachten Lichtstruktur
gesehen wird.
Der in seiner Gesamtheit in den Figuren mit 10 bezeichnete
Bearbeitungstisch kann beispielsweise als Tisch mit einer feststehenden
Auflagefläche 11 ausgebildet sein. Vorteilhaft ist jedoch insbesondere, wenn
der Bearbeitungstisch nach Art eines in der DE 198 22 224 beschriebenen
Bearbeitungstisches ausgebildet ist, und die Auflagefläche von einem
umlaufenden Transportband (conveyor) gebildet wird.
Auf der Auflagefläche 11 liegt, wie insbesondere aus Fig. 1 deutlich
wird, ein Körper 12 flächig ausgebreitet mit einer unregelmäßigen Kontur 13
auf. Der Körper 12 ist insbesondere eine Tierhaut, also beispielsweise eine
Ziegenhaut oder einer Kuhhaut gebildet.
Fig. 1 zeigt, daß der gesamte Körper 12 bzw. die gesamte
Auflagefläche 11, die üblicherweise größer ist als die flächige Erstreckung
des Körpers 12, in unterschiedliche Bereiche 14a, 14b, 14c unterteilt werden
kann.
Fig. 2 läßt erkennen, daß dem Bearbeitungstisch 10 eine Einrichtung
15 zugeordnet ist, die an einem Schlittenportal 16 befestigt ist. Der Schlitten
16 ist gemeinsam mit der Einrichtung 15 entlang dem Doppelpfeil Y relativ zu
dem Bearbeitungstisch 10 bewegbar. Alternativ oder zusätzlich kann
insbesondere bei einem ein umlaufendes Transportband aufweisenden
Bearbeitungstisch die Auflagefläche 11 und damit der Körper 12 an dem
Schlitten 16 vorbeibewegt werden.
Der Schlitten 16 weist einen Projektor 17 auf, der als Lichtquelle für
eine Lichtstruktur 19 dient. Der Pfeil 18 soll den Lichtweg des von dem
Projektor 17 ausgesandten Lichtes zum Bereich 14b darstellen. Wichtig ist,
daß der gesamte Bereich 14b mit der Lichtstruktur 19 beaufschlagt wird.
Die Lichtstruktur, die auf die Tierhaut 12 aufgebracht wird, kann von
einer Vorrichtung 21 bildlich aufgenommen werden. Die Vorrichtung 21 sieht
somit die von dem Körper reflektierte bzw. je nach Ausbildung der
Oberfläche des Körpers 12 veränderte Lichtstruktur, die etwa, wie
schematisch angedeutet durch den Pfeil 20 von dem Bereich 14b reflektiert
oder gestreut wird und die Vorrichtung 21 erreicht. Die Vorrichtung 21 ist
beispielsweise als CCD-array-Kamera ausgebildet.
Projektor 17 und die Vorrichtung 21 sind gemeinsam an der
Einrichtung 15 insbesondere fest relativ zueinander unter einem Abstand 22
angeordnet. Projektor 17 und Vorrichtung 21 werden somit gemeinsam mit
dem Schlitten 16 entlang dem Doppelpfeil Y bewegt. Die Einrichtung 15 kann
aber unabhängig davon eine Bewegung entlang dem Doppelpfeil X relativ zu
dem Schlitten 16 durchführen und zwar gemeinsam mit dem Projektor 17
und der Vorrichtung 21. Auf diese Weise können beispielsweise die zwei
Bereiche 14a, 14b, 14c sukzessive nacheinander bearbeitet werden.
Der Körper 12, insbesondere die Tierhaut, enthält eine Vielzahl von
Fehlern oder Fehlerstellen, die durch die Positionsziffern F1, F2 und F3
angedeutet sein sollen. Die Fehler in dem Bereich 14b werden durch die
bildliche Aufnahme der Lichtstruktur 19 des Bereiches 14b erfaßt. Fig. 3 soll
dies verdeutlichen. Hier ist schematisch in teilgeschnittener Ansicht ein
Ausschnitt aus der Tierhaut 12 im Bereich der Fehlerstelle F1 dargestellt. Die
Fehlerstelle F1 ist durch eine schürfwundenartige vernarbte Vertiefung mit
der maximalen Tiefe T gebildet. Die Fehlerstelle F1 besitzt auch in einer
Richtung senkrecht zur Papierebene eine gewisse räumliche Ausdehnung,
so daß der Fehlerstelle F1 ein Volumen V zugeordnet werden kann.
Auf Grund der besonderen Anordnung von Projektor 17 und der
Vorrichtung 22 zur bildlichen Erfassung kann aus der Aufnahme der
Lichtstruktur das Rechenwerk 24 eine Tiefe T bzw. auch ein Tiefenprofil,
zumindest jedoch eine ungefähre maximale Tiefe der Fehlerstelle F1
erkennen. In einem weiteren Schritt kann hieraus ein ungefähres Volumen
der Fehlerstelle F1 berechnet werden.
Durch Festlegung von Kriterien für eine maximale Tiefe oder ein
Tiefenprofil oder für ein maximales Volumen kann eine sehr exakte,
hochaufgelöste Klassifizierung der unterschiedlichen Fehlerstellen F1, F2
und F3 vorgenommen werden. Dies ermöglicht eine automatische
Erkennung und Unterscheidung der Fehler nach Klassen, so daß
automatisch entschieden werden kann, welche Bedeutung die Fehlerstelle
für ihren späteren Anwendungszweck besitzt. Insbesondere ist die
Fehlerklassifizierung für ein nachfolgendes Nesten von Bedeutung, bei der
eine optimierte Gruppierung von Zuschnittteilen um relevante Fehlerstellen
herum vorgenommen wird, um den Ausschuß zu minimieren.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der verbesserten Fehlererkennung
liegt darin, daß eine Arbeitsstation 23 dem Bearbeitungstisch 10 zugeordnet
werden kann, die einen der Fehlererkennung und Klassifizierung
nachfolgenden Bearbeitungsschritt vornimmt. Beispielsweise kann, wie Fig. 2
zeigt, dem Schlitten 16 die Arbeitsstation 23 zugeordnet werden, die relativ
zu dem Schlitten 16 fest angeordnet verlagerbar ist. Die Arbeitsstation 23
kann beispielsweise erkannte und klassifizierte Fehlerstellen F2 und F3 nach
deren Erfassung und Klassifizierung, bei Bedarf markieren. Insbesondere
von Personen nur schwer erkennbare Fehlerstellen, also geringfügige Fehler,
können beispielsweise mit fluoreszierender Farbe markiert werden.
Eine derartige nachfolgende Bearbeitung ist insbesondere vorteilhaft,
wenn die Einrichtung 15 nacheinander Bereiche 14a, 14b und 14c abfährt
und abarbeitet und die Arbeitsstation 23 nachfolgend ebenfalls die Bereiche
14a, 14b, 14c abarbeitet. Für den Fall, daß die Einrichtung 15 den Bereich
14b bearbeitet, könnte die Arbeitsstation 23 bereits in dem Bereich 14e
arbeiten, vorausgesetzt das Rechenwerk 24 hat die Art des Fehlers oder den
Fehlergrad des Fehlers bereits bestimmt.
Es ist jedoch auch möglich, die Arbeitsstation 23 an einem separaten,
nicht dargestellten Schlitten zu befestigen, der unabhängig von dem Schlitten
16 relativ zu der Auflagefläche 11 oder zu dem Körper 12 bewegbar ist.
Dabei ist auch eine von einem Transportband gebildete Auflagefläche von
großem Vorteil.
Fig. 2 deutet die Arbeitsstation 23 und das Werkzeug 25 lediglich
schematisch als optionale Einheit an. Der Arbeitsstation 23 ist dabei ein
Werkzeug 25 vorgesehen, mit dem beispielsweise die ermittelten, also
georteten und klassifizierten Fehlerstellen F1, F2, F3 bearbeitet,
beispielsweise markiert werden können.
Der Bearbeitungstisch nach Fig. 2 zeigt eine herkömmliche,
unveränderliche Auflageflache 11. Vorteilhaft aber nicht dargestellt ist die
Erzeugung eines Unterdrucks unterhalb der Auflagefläche, durch den der
Körper auf der Auflagefläche fest gehalten wird. Dies ist insbesondere
vorteilhaft, falls ein der Fehlererfassung nachfolgender Bearbeitungsschritt
gewünscht ist. Beispielsweise kann dafür ein Bearbeitungstisch mit einem
endlos umlaufenden Transportband gemäß DE 198 22 224 C2 verwendet
werden.
Fig. 4 veranschaulicht ein Beispiel einer möglichen auf den Körper 12
aufzubringenden Lichtstruktur 19.
Fig. 4 zeigt beispielhaft eine Anzahl von zueinander parallelen
Gitternetzlinien, die sich sämtlich über den gesamten zu erfassenden Bereich
14b erstrecken. Fig. 5 zeigt die Auswirkungen, die eine Fehlerstelle F1 auf
Grund der Oberflächenbeschaffenheit des Körpers 12 in diesem Bereich auf
die Gitternetzlinien darstellt. Die Vorrichtung 21 erkennt diese Struktur und
kooperiert mit den in Fig. 2 lediglich schematisch dargestellten Rechenwerk
24, welches die bildliche Aufnahme signaltechnisch bzw. rechnerisch
bearbeitet. Aus der Art der Verformung der einzelnen Gitternetzlinien kann
die Tiefe und das Volumen der jeweiligen Fehlerstelle (z. B. F1) sehr genau
berechnet werden.
Als Lichtstruktur im Sinne der Erfindung kommen verschiedene Arten
von Projektionen in Frage. Beispielsweise kann auch unterschiedlich farbiges
Licht projiziert werden, und auf Grund einer Farbveränderung eine
Information der Oberfläche entnommen werden. Der Begriff Lichtstruktur
bedeutet dabei nicht zwingend, daß eine geometrische Figur auf den Körper
12 projiziert wird, sondern daß der jeweils zu bearbeitende Bereich (z. B.
14b), vollständig und gleichmäßig mit einem Licht beaufschlagt wird, dem
durch bildliche Aufnahme durch die Vorrichtung 21 hochaufgelöste
detaillierte Informationen über die Oberflächenbeschaffenheit genommen
werden können.