Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von
Biomethanoldiesel in kleineren Mengen, beispielsweise für die dezentrale
Verarbeitung von Ölmengen mit einem Produktionsvolumen zwischen 0,05
und 1 kt/a.
Bekannt ist, dass Biodiesel durch Umesterung von nativen Glycidestern mit
Methanol unter Einsatz von Katalysatoren, meist KOH oder NaOH,
gewonnen wird (B. Gutsche: Technologie der Methylesterherstellung, Fett/Lipid
(1997, 418-427). In Europa wird hierzu vorwiegend Rapsöl als
nachwachsender Rohstoff verwendet. Dabei kommen sowohl Batch-Verfahren,
d. h. Umesterung von Rapsöl zu Diesel-Alternativtreibstoff (Firmenschrift
Vogel&Noot, 1990), Semi-Batch-Verfahren (E. Ahn et al.: A low-waste
process for the production of biodiesel, Sep. Sci. Techn. 1995, 2021-2033
und EP 0 356 317) als auch Mikroreaktorverfahren zur Anwendung.
Hierzu wird von Assmann ein kontinuierliches Verfahren zum Herstellen
niederer Alkylester beschrieben, bei dem Mikroreaktoren in Kombination
mit Rohrreaktoren für die Umesterung eingesetzt werden müssen (DE 39 32 514 A1).
Ohne die Verfahrensstufe der Nachreaktion in Rohrreaktoren
kommt ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Biomethanol-
oder Bioethanoldiesel aus, bei dem wasserfreie Katalysatoren und
wesentlich geringere Reynoldszahlen im Bereich 1300 ≤ RE ≤ 1500 angewendet
werden (DE 100 43 644.7).
Allen genannten Verfahren ist gemein, dass die Umesterung als
mehrstufiger Prozess entweder drucklos oder bis max. 62 bar betrieben wird und
den Umesterungsstufen eine Methanolabtrennung sowie Waschprozesse
zur Reduzierung des Kaliumgehaltes im Hauptprodukt Biodiesel bzw. in der
Glycerinphase unter Gewinnung von Natrium- oder
Kaliumhydrogenphosphat bzw. Natrium- oder Kaliumphosphat nachgeschaltet sind. Bei
diesen Waschstufen fällt in Abhängigkeit der Säurezahl des eingesetzten
Rapsöls bis zu 2% Seifenstock, ein Gemisch aus Biodiesel und der Kalium-
bzw. Natriumseife, als Abprodukt an. Damit verbunden tritt ein
unerwünschter Produktverlust auf. Darüber hinaus wirkt gerade die
Seifenstockbildung der Phasentrennung zwischen der Biodieselphase und der
Glycerinphase entgegen und erfordert zusätzlichen technischen Aufwand
zur Phasentrennung. Des weiteren gehen bei den o. g. Verfahren alle
wertvollen Ingredenzien der Ölpflanze, wie z. B. die Tocopherole, verloren, die
anderweitig eine sinnvolle Verwertung erfahren könnten.
Bekannt ist ferner, dass Biodieselanlagen mit einem Produktionsvolumen
von 2 bis 300 kt/a derzeit mit herkömmlicher Apparatetechnik produzieren.
Dabei ist das zu investierende Apparatevolumen dem geplanten
Produktionsvolumen proportional. Dieses Produktionsvolumen ist aus
apparatetechnischen wie auch wirtschaftlichen Gründen nicht beliebig veränderbar.
Anlagen im unteren Bereich, d. h. mit einem Produktionsvolumen von 2 bis
5 kt/a werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen mit nicht mehr als zwei
Arbeitskräften betrieben. Noch kleinere Anlagen arbeiten auf der Basis
herkömmlicher Verfahrenstechnik demzufolge unsubventioniert unrentabel.
Andererseits erfordern Anlagen mit mehr als 50 kt/a mehr als 10% der
Gesamtfläche im Umkreis von ca. 40 km um die Verarbeitungsstätte oder den
Transport der Ölsaaten aus anderen Regionen und sind daher im Sinne
einer ökologischen Landwirtschaft und Regionalentwicklung unakzeptabel.
Somit besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein kontinuierliches
Verfahren zur Herstellung von Biomethanoldiesel zu entwickeln, das unabhängig
vom Produktionsvolumen minimale Investitionen bei der Apparatetechnik
erfordert, in Kleinstanlagen schon ab einem Produktionsvolumen von
0,05 kt/a wirtschaftlich durchführbar und einfach handhabbar ist. Außerdem
sollen bei dem Prozess wertvolle Ingredenzien der eingesetzten Ölsaaten
so abtrennbar sein, dass sie einer späteren Verwertung zugänglich
gemacht werden können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des ersten
Patentanspruches gelöst. Die folgenden Ansprüche 2 bis 4 betreffen
zweckmäßige Ausgestaltungen des Verfahrens.
Durch den Einsatz der Mikroreaktortechnik erfolgt eine Entkopplung
zwischen dem installierten Apparatevolumen und dem geplanten
Produktionsvolumen. Die hergestellte Menge Biodiesel ist bei Einsatz der
Mikroreaktortechnik nur noch von der eingesetzten Durchflussleistung der Pumpen
und den Betriebsstunden abhängig. Zum anderen wird eine bisher nicht
praktizierte Verfahrenstechnologie vorgeschlagen. Nicht die Produkte
Biodiesel und Rohglycerin werden Waschungen unterworfen, sondern das
Rohprodukt Rapsöl wird vor der Umesterung einer Methanolwäsche
unterzogen. Die technische Begründung für die erfindungsgemäße Umstellung
der Verfahrensstufen ergibt sich aus folgendem Reaktionsablauf:
Hauptreaktion des Verfahrens
mit Gl = Glycidrest, R = Fettsäurerest
Die Menge der Phasen vermittelnden Stoffe zwischen der im Hauptprozess
nach Gl. 1 sich bildenden hydrophoben Biodieselphase einerseits und
hydrophilen Glycerinphase andererseits sollte minimal klein gehalten werden.
Mit dieser Forderung minimiert man zugleich den Umfang von
Nebenprodukten aus den unerwünschten Konkurrenzreaktionen gem. Gl. 2-4, bzw.
Folgereaktionen, wie sie sich in den Gl. 5 und 6 darstellen:
Die Katalysatorherstellung erfolgt unter Wasserentzug nach folgenden
Reaktionen:
Zu den Phasenvermittlern gehören sowohl die im Rapsölrohstoff
vorhandenen als auch die gemäß Gl. 6 als Folgereaktion im Prozessverlauf sich
bildenden freien Fettsäuren. Ferner muss man das in den Prozess
eingeschleppte Wasser sowohl aus dem Rapsöl als auch aus dem
Katalysatorprozess gemäß Gl. 7 und die sich daraus in den unerwünschten
Nebenreaktionen bildenden Seifen oder freien Fettsäuren gemäß Gl. 2-6 als
Ursache zur Bildung von Phasenvermittlern ansehen. Deshalb wird das bei
der Katalysatorherstellung gebildete Wasser in einem an sich bekannten,
aber in technischen Biodieselprozessen bisher nicht angewendeten
Trocknungsprozess mit Calciumcarbid oder Calciumoxid unter Bildung von
Calciumhydroxid beseitigt. Durch den dem Umesterungsprozess
vorgeschalteten Waschprozess werden hydrophile Stoffe wie Phospholipide und
freie Fettsäuren aus dem Rapsöl entfernt. Damit reduziert sich zugleich der
Katalysatoreinsatz auf ein Minimum. Optimal für den Umsatz, die
Glycerinreinheit und den Kaliumgehalt in der Biodieselphase scheint eine
Katalysatormenge von g(KOH)/kg Öl = 2,5 + SZ zu sein. Schließlich wird durch
minimale Verweilzeiten infolge Mikroreaktorfahrweise die
Wahrscheinlichkeit für die Folgereaktionen gemäß Gl. 5-6 reduziert.
Tabelle 1Leistungsparameter bei 1-stufiger Fahrweise
Überraschenderweise ist die Auswaschung der dispergierend wirkenden
Verunreinigungen in der Vorwaschstufe so hoch, dass in Verbindung mit
dem Einsatz eines wasserfreien Methanol/Katalysatorgemisches die
Seifenstockbildung stark unterdrückt wird. Es werden bei einstufiger
Umsetzung lediglich 3,2-3,8 ppm Kalium im Biodiesel nachgewiesen
(Tab. 1, Fahrt 13/02 und A4 in Zeile 2 und 3). Das heißt, das Waschen des
Finalproduktes Biodiesel kann entfallen oder reduziert sich im
Routinebetrieb auf eine Wäsche mit Wasser, da die DIN 51 606-Norm Kalium-Werte
bis zu 5 ppm gestattet. Damit verbunden tritt auch eine Spontantrennung
des gebildeten Biodiesel-Glycerin-Gemisches auf. Durch den Wegfall bzw.
die Vereinfachung der Produktwäschen verringert sich der
Verfahrensaufwand, sowohl was die Installation einer entsprechenden Apparatetechnik
als auch die Vereinfachung der Verfahrenstechnologie anbetrifft, erheblich.
Außerdem sinkt der Bedienungsaufwand. Biodiesel wird ungewaschen mit
einem Kaliumgehalt von ca. 20 ppm und darunter, Rohglycerin mit einem
Glyceringehalt von ca. 80% erzeugt. Bedingt durch den Wegfall der
Aufarbeitungsstufen für die Biodieselphase eignet sich das Verfahren zur
bevorzugten Anwendung im ländlichen Raum für die dezentrale Verarbeitung
von kleinen Ölmengen M im Bereich von 0,050 < M < 1 kt/a.
Verringert man den Katalysatoreinsatz unter 3 g/kg Rapsöl, tritt bei nur
unwesentlicher Absenkung des Umsatzes eine wesentliche Erhöhung der
Glycerinreinheit von sonst üblicherweise ca. 50% auf ca. 80-90% ohne
Einsatz einer physikalischen oder chemischen Nachreinigung auf (Tab. 1,
Spalte 8). Ein weiterer positiver Effekt ist, dass überraschender Weise der
Umsetzungsgrad in vorgewaschenen Ölen unabhängig von der
eingesetzten Katalysatormenge ist. Wie die Beispiele in Zeile 6 und 7 der Tabelle 1
zeigen, erhält man etwa den gleichen Umsetzungsgrad auch bei
3 bis 4-fach niedrigerem Katalysatoreinsatz. Erst bei KOH-Mengen unter
2,6 g/kg Öl ist ein merklicher Umsatzabfall zu beobachten (Tab. 1 Fahrt
A1/02 in Zeile 10). Mithin kann man mit der angegeben
Verfahrenstechnologie Katalysator einsparen.
Ein weiterer überraschend positiver Einfluss der Waschung wirkt sich auf
die Katalysatorpräparation aus. Für Öle mit Säurezahlen SZ ≤ 0,1 bringt
ein wasserfreier Katalysator keinen wesentlichen positiven Effekt mehr
(Tab. 1 Fahrten A27/02 und A27a/02 in Zeile 12 und 13). Er ist dagegen
jedoch bei Ölen mit Säurezahlen um SZ = 1,4 deutlich am Umsatz und an
der Viskosität nachweisbar (Tab. 1, Fahrten A11/02 und A24 in Zeile 8 und
9).
Setzt man zur Unterstützung der Phasentrennung sowohl bei den
Waschungen als auch bei der Umesterung Koaleszenzhilfen, wie z. B.
feinmaschige Edelstahldrahtnetze oder Glasvlies ein, lässt sich die Ausbeute pro
Zeiteinheit deutlich erhöhen.
Schließlich hat sich gezeigt, dass bei dem erfindungsgemäßen Prozess die
wertvollen Ingredenzien der Ölpflanze, wie z. B. das α- und δ-Tocopherol,
sich in der Methanolphase in einer Weise anreichern, dass sie problemlos
ausgewaschen werden können.
Aus all diesen Befunden ergibt sich für die technische Durchführung des
Biodieselprozesses in Kleinstanlagen folgende Strategie. Das gewaschene
Öl wird in einer 2-stufigen Anlage mit einer KOH-Menge von g(KOH) = 2,5
+ SZ in 180 g Methanol pro 1 kg Öl umgesetzt. Der Katalysator muss für
Säurezahlen SZ ≤ 0,1 nicht notwendiger Weise vorgetrocknet werden (Tab.
1 schraffierte Zeile). Die Vorwaschstufe kann dieser Umesterungsanlage
vorgeschaltet werden. Alternativ dazu kann die Umesterungsanlage selbst
auch zur Vorwaschung eingesetzt werden.
Nachfolgend soll die Erfindung an einem Beispiel näher erläutert werden.
Die zugehörige Zeichnung zeigt einen Gerätemodul zur Waschung bzw.
Umesterung.
Die technische Durchführung der Waschung bzw. Umesterung kann in
einem mehrstufigen Gerätemodul gem. Fig. 1 nach folgendem Schema
erfolgen:
In einen Statikmischer 1 werden die Eingangsstoffe a und b eingegeben.
Das entstandene Gemisch passiert einen Nachrekator 2 und einen
Koaleszenzfilter 3.
Die Endprodukte c und d werden aus einem Absetzer 4 abgezogen.
Aus dem obigen Schema ist die Vielfältigkeit der Variationsmöglichkeiten
sowohl der Eingangsstoffe a und b als auch der unterschiedlichen
Prozesse in ein und demselben Gerätemodul ersichtlich.
Nachfolgend ist die Erfindung am Beispiel einer Versuchsdurchführung
dargestellt:
A) Auswaschung des Rohöls
1. 100 g Rapsöl mit der Säurezahl SZ = 1,4 werden mit 30 g Methanol bei
65°C mittels Mikroreaktor gewaschen. Nach Abtrennung der
Methanolphase und Abziehen des Methanols beträgt die Säurezahl der Ölphase 1,0; es
werden ca. 200 mg Fettsäure ausgewaschen.
2. 100 g Leinöl mit der Säurezahl SZ = 2,5 werden mit 30 g Methanol bei
65°C mittels Mikroreaktor gewaschen. Nach Abtrennung der
Methanolphase und Abziehen des Methanols beträgt die Säurezahl der Ölphase 1,38;
es werden ca. 560 mg Fettsäure ausgewaschen.
3. 100 g frisch ausgepresstes Rapskernöl mit der Säurezahl SZ = 0,5
werden mit 30 g Methanol bei 65°C mittels Mikroreaktor gewaschen. Nach
Abtrennung der Methanolphase und Abziehen des Methanols beträgt die
Säurezahl der Ölphase SZ < 0,1.
B) Analyse der Waschstufen
In der mit Methanol gewaschenen Ölfraktion tritt eine Abreicherung des
wichtigsten Tocopherols, des α-Tocopherols, von ursprünglich 182 ppm
auf ca. 37 ppm auf. Es reichert sich mit dem δ-Tocopherol in der
Methanolphase an. Das β-Tocopherol verbleibt im Öl und geht in die
Biodieselphase. Das δ-Tocopherol reichert sich in der Glycerinphase an.
C) Katalysatorherstellung
1 Mol Methanol werden mit 1 Mol KOH umgesetzt. Zur Lösung wird S Mol
Calciumcarbid zugegeben und bis zur Beendigung der Gasbildung gerührt.
Bei Verwendung von CaO als Wasserbindemittel sind 1 Mol CaO
einzusetzen. Die Reaktion mit CaO ist in der Siedehitze ca. 2 h auszuführen.
Anspruch[de]
1. Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Biomethanoldiesel aus
Raps- bzw. Rapskernöl in kleineren Mengen durch Umesterung in einer
Mikroreaktorkaskade unter Einsatz von Katalysatoren,
dadurch gekennzeichnet,
dass die frisch gepressten Öle vor dem eigentlichen
Umesterungsprozess mit Methanol in der Mikroreaktorkaskade zweimal gewaschen und
dabei Säurezahlen SZ ≤ 0,1 erreicht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
gekennzeichnet dadurch
dass durch den Waschprozess bedingt mit relativ geringen
Katalysatormengen gearbeitet wird, die sich in Abhängigkeit von der Säurezahl des
Öles zu
g(KOH)/kg (Öl) = 2,5 + SZ
ergeben und bei SZ ≤ 0,1 der Katalysator nicht notwendigerweise
wasserfrei gemacht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2,
gekennzeichnet dadurch,
dass die Phasentrennung sowohl bei den Waschungen als auch bei der
Umesterung durch Koaleszenzhilfen, wie z. B. feinmaschige
Edelstahldrahtnetze oder Glasvliese, unterstützt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1-3,
gekennzeichnet dadurch,
dass aus der Methanolphase des Waschprozesses u. a. α-Tocopherol
gewonnen wird.