GEBIET DER ERFINDUNG
Die Erfindung betrifft ein mobiles
Telekommunikationssystem, insbesondere ein Verfahren und
ein System zur Verringerung der durchschnittlichen
Abwärtsverbindungs-(Downlink-)Sendeleistung von einer
Basisstation zu einer Mobilstation während eines weichen
Handovers.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
In einem Mobiltelekommunikationssystem mit Code-Multiplex
bzw. Code-Unterteilungs-Mehrfachzugriff (CDMA, Code
Division Multiple Access) wird ein gemeinsames
Frequenzband zur Kommunikation mit allen Basisstationen
verwendet. Signale, die das gemeinsame Frequenzband
belegen, werden an der Empfangsstation durch einen
Hochgeschwindigkeits-Pseudo-Rausch-Code (PN-Code)
unterschieden. Sendestationen, die unterschiedliche PN-
Codes oder unterschiedliche PN-Code-Phasen verwenden,
erzeugen Signale, die getrennt an der Empfangsstation
empfangen werden können.
Fig. 1 zeigt die relevanten Teile eines CDMA-
Mobiltelekommunikationssystems gemäß dem Stand der
Technik. Jede Basisstation (10, 11) sendet mit einem PN-
Spreizcode, der sich von dem PN-Spreizcode anderer
Basisstationen unterscheidet. Eine Mobilstation 20
befindet sich über die Basisstation 10 in einem Gespräch
(einer Verbindung). Die Mobilstation 20 ist mit einem
Empfänger ausgerüstet, die ihr ermöglicht, die
Signalstärke von zusätzlich zu der Basisstation 10 einer
Gruppe anderer Basisstationen (die nicht gezeigt sind)
einschließlich einer benachbarten Basisstation 11 zu
messen. Die Mobilstation 20 berichtet die Messungen zu
dem Netzwerk über die Basisstation 10. Da sich die
Mobileinheit über die Basisstation 10 in einem Gespräch
(einer Verbindung) befindet, und sich zu einem Ort
bewegt, an dem sie die Basisstation 11 mit adäquater
Signalstärke empfangen kann, wird ein gleichzeitiger
Kommunikationsweg mit der Basisstation 11 eingerichtet.
Eine Entscheidung wird durch eine
Funknetzwerksteuerungseinrichtung 30 durchgeführt, die
beide Basisstationen steuert. Dieser Zustand wird weiches
Weiterreichen (Soft-Handover) genannt und ist im Stand
der Technik gut bekannt. Die Mobilstation ist weiterhin
mit einem bekannten RAKE-Empfänger ausgerüstet, der der
Mobilstation ermöglicht, gleichzeitig die Sendungen aus
den Basisstationen 10 und 11 zu entspreizen und zu
kombinieren. Bei den vorliegenden Beispielen führt zur
vereinfachten Darstellung die Mobileinheit ein Soft-
Handover zwischen zwei Basisstationen aus, jedoch können
in Wirklichkeit mehrere Basisstationen involviert sein.
Da CDMA-Basisstationen zum Senden ein gemeinsames
Frequenzband verwenden, interferiert jedes gesendete
Signal mit anderen Signalen. Daher ist eine effiziente
Leistungssteuerung für einzelne Basisstationen und
Mobilstationen extrem wichtig, um die maximale Kapazität
zu erzielen. Idealerweise sollte jede Mobilstation mit
einer minimalen Leistung oder einer minimalen Energie pro
Bit senden, die immer noch ausreichend ist, um ein
erforderliches Signal-zu-Interferenz-Verhältnis (SIR
(signal to inteference ratio)) an dem Empfänger der
empfangenen Basisstation zu erzielen. In ähnlicher Weise
sollte jede Basisstationsendung, die zu einer
spezifischen Mobilstation gerichtet ist, mit einer
minimalen Leistung oder einer minimalen Energie pro Bit
senden, die immer noch ausreichend ist, um ein
erforderliches SIR an dem Empfänger an der gewünschten
Mobileinheit zu erreichen. In dem Soft-Handover sollten
die Sendungen von beiden Basisstationen, die zu einer
spezifischen Mobileinheit gerichtet sind, mit einer
minimalen Leistung gesendet werden, die immer noch
ausreichend ist, um ein normales SIR für das kombinierte
Signal an dem Empfänger der gewünschten Mobileinheit zu
erzielen. Falls eine Basisstation mit einer höheren
Leistung als die andere sendet, gibt es praktisch keinen
Diversity-Gewinn. Um maximal von dem Diversity-Gewinn zu
profitieren, ist es wichtig zu gewährleisten, dass die in
einem Soft-Handover involvierten Basisstationen mit
Leistungen senden, die so gleich wie möglich sind. Wenn
dies erzielt wird, hilft dies, die gesamte
Abwärtsverbindungs-(Downlink-)Sendeleistung ebenfalls
zu minimieren.
In Mobiltelekommunikationssystemen gemäß dem Stand der
Technik sind Mobilstationen in der Lage, Basisstations-
Sendeleistung bei zu ihnen gerichteten Sendungen zu
steuern, indem Leistungssteuerungsbefehle erzeugt werden,
die die Basisstation anweisen, entweder die Sendeleistung
um einen vorbestimmten Schritt zu erhöhen oder zu
verringern. Die Sendeleistungsbefehle werden im
Ansprechen auf eine Messung des SIR (oder der Leistung)
des empfangenen Signals und Vergleich von dem
Messergebnis mit einem vorbestimmten Schwellwert erzeugt.
Die Leistungssteuerungsbefehle werden aufeinanderfolgend
in die Aufwärtsverbindungs-(Uplink-)Sendung von
Informationen verschachtelt. Die Basisstation empfängt
die Sendung, decodiert die Leistungssteuerungsbefehle und
stellt ihre Sendeleistung dementsprechend ein. Dies wird
als Abwärtsverbindungs-Leistungsregelung mit
geschlossenem Kreis (Downlink closed Loop Power Control)
bezeichnet. Die Leistungssteuerung mit geschlossenem
Kreis kann entweder in konstanten oder adaptiven
Einstellungsschritten erfolgen. Ein Verfahren zur
Adaption von Einstellungsschritten des geschlossenen
Kreises gemäß dem Stand der Technik ist in der
WO 97/26716 beschrieben.
Während eines Soft-Handovers gibt es ein Problem bei der
Downlink-Leistungssteuerung mit geschlossenem Kreis. Da
dieselbe Sendung aus der Mobilstation 20 an beiden
Basisstationen 10 und 11 empfangen wird, empfangen beide
Basisstationen dieselben Leistungssteuerungsbefehle.
Falls die empfangene Signalqualität an der Mobilstation
20 höher als der Schwellwert ist, erzeugt die
Mobilstation 20 einen Leistungssteuerungsbefehl und
sendet diesen, der die Basisstationen anweist, ihre
Sendeleistungen zu verringern. Jedoch kann an den
Basisstationen die empfangenen Uplink-Sendungen
unterschiedliche Dämpfungen und Interferenzen erfahren
haben, die Fehler an der Basisstation 10 erzeugen, jedoch
nicht an der Basisstation 11. Daher würde ein Sendefehler
in einem "Leistungsverringerungs"-Befehl an der
Basisstation 10 dazu führen, dass die Basisstation 10
ihre Leistung erhöht, wohingegen die Basisstation 11 ihre
Leistung wie gewünscht verringern würde. Dieses Problem
wird als Leistungsdriften bezeichnet. Falls keine
Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, bleibt der
Unterschied in den Sendeleistungen bis zum Abschluss des
Soft-Handovers bestehen, wodurch das gesamte
Systemleistungsvermögen verschlechtert wird.
Eine Lösung gemäß dem Stand der Technik für dieses
Problem besteht darin, den Dynamikbereich der Downlink-
Sendeleistungen zu beschränken. Dies ist jedoch keine
gute Alternative, da diese zu einer übermäßigen
Leistungsverwendung durch die Basisstationen führt,
wodurch Interferenz erhöht wird.
Eine andere bekannte Lösung besteht darin, die
Basisstationssendeleistungen zu gegebenen Zeitintervallen
gleich einzustellen. Dies ist eine eher langsame Lösung
und verbraucht viel Signalisierung.
Eine weitere bekannte Lösung besteht darin,
unterschiedliche Leistungssteuerungsbefehle für jede
Basisstation zu erzeugen. Dies verbraucht jedoch
Luftschnittstellenressourcen und ist nicht bei allen
Luftschnittstellen (Air Interfaces) anwendBar.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, das Abwärtsverbindungs- bzw. Downlink-Signal-
zu-Interferenz-Verhältnis dadurch zu verbessern, dass
verhindert wird, dass die in einem Soft-Handover
involvierten Basisstationen mit im wesentlichen
ungleichen Sendeleistungen bzw. Energien pro Bit senden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin,
Leistungskorrekturparameter zu bestimmen: eine
Leistungskorrekturintervalldauer, ein Soll-Leistungspegel
oder ein Soll-Pegel für die Energie pro Bit, und
Korrekturschrittgrößenbegrenzungen, und diese Parameter
zu dem Netzwerkelement zu signalisieren, das einen
Leistungskorrekturalgorithmus ausführt.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, die
Downlink-Leistung der in einem Soft-Handover involvierten
Basisstationen mit einem Leistungskorrekturalgorithmus
zusätzlich zu der Downlink-Leistungsregelung mit
geschlossenem Kreis derart zu korrigieren, dass bei
Nichtvorhandensein von Leistungsregelungsbefehlen die
einzelnen Leistungen oder Energien pro Bit getrennter
Basisstationen alle auf die Soll-Leistungen oder Soll-
Energien pro Bit konvergieren, mit einer Rate, die durch
die Leistungskorrekturintervalldauer und/oder die
Korrekturschrittgrößengrenzen bestimmt ist.
Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die
Downlink-Leistung einzelner Basisstationen während des
Soft-Handovers in derart korrigierten Schritten
einzustellen, dass die Wahrscheinlichkeit von anfänglich
ungleichen Sendeleistungen bei der Ausführung der
Downlink-Leistungssteuerung konvergiert.
Es ist weiterhin eine Aufgabe der Erfindung, ein
Verfahren bereitzustellen, um die Sendefehler in den
Downlink-Leistungssteuerungsbefehlen während eines Soft-
Handovers wiederherzustellen.
Erfindungsgemäß wird Zeit in
Leistungskorrekturintervallen unterteilt. Eine Soll-
Leistung oder eine Soll-Energie pro Bit und
Korrekturschrittgrenzen werden für jede Basisstation
bestimmt. Die Parameter werden zu den Basisstationen
signalisiert. Jede Basisstation führt darauffolgend einen
Leistungskorrekturalgorithmus aus. Jede Basisstation
vergleicht die verwendete Sendeleistung oder Sendeenergie
pro Bit mit der Soll-Leistung oder der Soll-Energie pro
Bit. Das Ergebnis des Vergleichs wird weiterhin durch
eine vorbestimmte Anzahl von Leistungskorrekturschritten
innerhalb des Leistungskorrekturintervalls unterteilt,
wobei die Anzahl vorzugsweise gleich mit der Anzahl der
Wiederholungen der Downlink-Leistungssteuerungsbefehlen
innerhalb des Leistungssteuerungsintervalls ist, um einen
Leistungskorrekturschritt bereitzustellen. Die
Leistungskorrektur wird dann in Kombination mit der
(nachstehend als Downlink-Leistungsregelung bezeichneten)
Downlink-Leistungsregelung mit geschlossenem Kreis
durchgeführt. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden die Regelungsjustierschritte zu derselben Zeit mit
den Korrekturschritten angewandt, was effektiv zu
korrigierten Regelungsjustierschritten führt. Die
korrigierten Regelungsjustierschritte werden
darauffolgend zur Justierung der Sendeleistung gemäß den
Downlink-Leistungssteuerungsbefehlen aus der Mobilstation
innerhalb des nächsten Leistungssteuerungsintervalls
verwendet. Falls der Leistungssteuerungsbefehl aufgrund
eines plötzlichen Uplink-Abfalls nicht vorhanden ist,
wird der Leistungskorrekturschritt alleine angewandt.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die Erfindung ist nachstehend ausführlicher unter
Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 die relevanten Teile eines CDMA-
Mobiltelekommunikationssystems gemäß dem Stand der
Technik,
Fig. 2 ein Flussdiagramm, das das Verfahren gemäß
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht,
Fig. 3 die relevanten Teile des bevorzugten
Ausführungsbeispiels für ein CDMA-
Mobiltelekommunikationssystem gemäß dem Stand der
Technik,
Fig. 4 ein Entscheidungs-Flussdiagramm einer
Leistungssteuerungsverarbeitungseinheit 30,
Fig. 5 ein Entscheidungsflussdiagramm von
Korrekturschrittberechnungseinheiten 40 und 41,
Fig. 6 die Ausführung einer Downlink-
Leistungsregelung während eines
Leistungskorrekturintervalls mit korrigierten
Regelungsjustierschritten, die gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung bestimmt
werden.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung ist in Fig. 2 veranschaulicht. In dem
ersten Schritt 60 werden die von dem
Leistungskorrekturalgorithmus verwendeten Parameter
bestimmt. Die Parameter weisen zumindest auf: die Länge
des Leistungskorrekturintervalls, die
Korrekturschrittgrößengrenzen und den Soll-Leistungspegel
oder den Soll-Pegel für die Energie pro Bit. In dem
nächsten Schritt 70 werden die bestimmten Parameter zu
dem Netzwerkelement oder den Netzwerkelementen, die den
Korrekturalgorithmus ausführen signalisiert. In dem
letzten Schritt 80 wird der Leistungskorrekturalgorithmus
entsprechend den signalisierten Parametern ausgeführt.
Die neuen funktionellen Elemente gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind in
Fig. 3 veranschaulicht. Zusätzlich zu dem
Telekommunikationssystem gemäß dem Stand der Technik ist
eine zentralisierte
Leistungssteuerungsverarbeitungseinheit 50 enthalten. Die
PCPU (Leistungssteuerungsverarbeitungseinheit) 50 ist in
der Lage, Steuerungsinformationen mit Basisstationen 10
und 11 zu kommunizieren. Die PCPU 50 empfängt
Mobilstationsmessungen und den verwendeten Leistungspegel
oder den verwendeten Pegel der Energie pro Bit des
Downlink-Signals (Abwärtsverbindungssignals) aus den
Basisstationen 10 und 11. Auf der Grundlage der
Informationen berechnet die PCPU einen Soll-
Leistungspegel oder einen Soll-Pegel für die Energie pro
Bit für die Basisstationen und signalisiert diesen zu den
Basisstationen in einer anfänglichen Mitteilung zusammen
mit anderen erforderlichen Parametern. Gemäß dem
bevorzugten Ausführungsbeispiel sind das
Leistungskorrekturintervall und die
Korrekturschrittgrenzen Parameter, die durch den
Netzwerkbetreiber eingestellt sind. Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel befindet sich die
Leistungssteuerungsverarbeitungseinheit (PCPU) in einem
Netzwerkelement, das die Basisstationen steuert und mit
diesen verbunden ist. Es kann entweder eine
Mobilvermittlung oder eine
Funknetzwerksteuerungseinrichtung sein, in Abhängigkeit
von der verwendeten Netzwerkarchitektur. Die
zentralisierte Leistungssteuerungsverarbeitungseinheit
kann als Softwareprozess in einer getrennten
Verarbeitungseinheit oder in einer existierenden
Verarbeitungseinheit implementiert sein. In einem Fall,
in dem die Mobilstation sich in Kommunikation mit
Basisstationen unter der Steuerung getrennter PCPUs (die
nicht gezeigt sind) befindet, wird ein PCPU als Master-
PCPU bestimmt, und Informationen, die die
Leistungskorrekturparameter angeben, werden von der
Master-PCPU zu den zweitrangigen PCPUs gesendet.
Weitere zusätzliche Elemente sind die
Korrekturschrittberechnungseinheiten 40 und 41, die
jeweils vorzugsweise an den Basisstationen 10 und 11
angeordnet sind. Die CSCUs
(Korrekturschrittberechnungseinheiten) 40 und 41 sind zum
Empfang der anfänglichen Mitteilung, die den Soll-
Leistungspegel oder den Soll-Pegel für die Energie pro
Bit enthält und von der PCPU 50 gesendet wird, und zur
Berechnung des in Kombination mit den
Regelungsjustierschritten zu verwendenden
Korrekturschritts bei Justierung der
Basisstationsleistungspegel entsprechend den
Leistungssteuerungsbefehlen eingerichtet. Die
Korrekturschrittberechnungseinheiten können als ein
Softwareprozess in einer getrennten Verarbeitungseinheit
oder einer existierenden Verarbeitungseinheit
implementiert sein.
Fig. 4 zeigt ein Entscheidungsflussdiagramm der PCPU 50.
In Schritt 100 empfängt die PCPU Messungen aus der
Mobilstation 20 und speichert diese vorzugsweise zusammen
mit einem verwendeten Basisstations-Sendeleistungspegel
oder einen verwendeten Pegel der Energie pro Bit. Auf der
Grundlage der empfangenen Informationen berechnet die
PCPU Schätzwerte für die Downlink-Kanaldämpfung und
Downlink-Kanalinterferenz in Schritt 110. Wenn die
Schätzwerte einmal berechnet worden sind, schreitet die
PCPU zu Schritt 120 voran und berechnet die Soll-Leistung
oder die Soll-Energie pro Bit für die einzelnen
Basisstationen 10 und 11. Da die Verfahren für die
tatsächlichen Berechnungen im Stand der Technik bekannt
sind, sind diese nicht weiter ausführlich beschrieben. In
dem letzten Schritt 130 sendet die PCPU die anfängliche
Mitteilung mit der berechneten Soll-Leistung oder Soll-
Energie pro Bit zu den Basisstationen 10 und 11.
Fig. 5 zeigt ein Beispiel für ein Flussdiagramm des
Entscheidungsprozesses in den
Korrekturschrittberechnungseinheiten 40 und 41 gemäß dem
bevorzugten Ausführungsbeispiel. Ein ähnlicher Prozess
wird in beiden CSCUs ausgeführt, jedoch ist lediglich der
in der CSCU 40 ausgeführte Prozess beschrieben. In dem
anfänglichen Schritt 200 bestimmt die CSCU 40, dass ein
neues Leistungskorrekturintervall begonnen hat. Der
Beginn wird vorzugsweise durch den Empfang der
anfänglichen Mitteilung mit der Soll-Leistung oder der
Soll-Energie pro Bit aus der PCPU 50 bestimmt. Gemäß dem
bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das
Leistungskorrekturintervall ein Parameter, der durch den
Netzwerkbetreiber eingestellt ist, jedoch kann dieser
adaptiv durch die PCPU 50 justiert werden. Falls das
Intervall durch die PCPU adaptiv justiert wird, wird der
neue Wert in der anfänglichen Mitteilung zusammen mit der
neuen Soll-Leistung oder der Soll-Energie pro Bit
mitgeteilt. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird eine anfängliche Mitteilung bei jedem
Leistungskorrekturintervall gesendet. Jedoch ist es
möglich, das Senden der anfänglichen Mitteilung zu
unterlassen, falls die Parameter unverändert bleiben. In
diesem Fall könnte die Bestimmung des Beginns unter
Verwendung eines internen Zeitgebers oder Zählers
ausgeführt werden, der einen vorbestimmten Schwellwert
überschreitet. Wenn einmal die CSCU 40 bestimmt hat, dass
ein neues Leistungskorrekturintervall begonnen hat, geht
sie zu Schritt 210 voran, um die verwendete
Basisstationsendeleistung oder die verwendete Energie pro
Bit jeweils mit der Soll-Leistung oder der Soll-Energie
pro Bit zu vergleichen. Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel ist das Ergebnis dieses Vergleichs
ein Leistungsverhältnis oder ein Verhältnis der Energie
pro Bit, das am einfachsten in dB ausgedrückt wird.
Jedoch kann das Ergebnis in anderer Weise als die
Leistungsdifferenz ausgedrückt werden. Nachdem die CSCU
40 den Vergleichsschritt 410 abgeschlossen hat, geht sie
zu Schritt 210 über, indem sie den
Leistungskorrekturschritt durch Teilen des
Leistungsverhältnisses durch eine vorbestimmte Anzahl von
Leistungskorrekturschritten innerhalb eines
Leistungskorrekturintervalls bestimmt. Da gemäß dem
bevorzugten Ausführungsbeispiel die Korrekturschritte zu
derselben Zeit mit den Downlink-
Leistungsregelungsjustierschritten durchgeführt werden,
ist die Anzahl der Korrekturschritte innerhalb eines
Leistungskorrekturintervalls gleich der Anzahl der
Downlink-Leistungsregelungsbefehle innerhalb eines
Leistungskorrekturintervalls.
Nach Abschluss von Schritt 220 geht die CSCU zu Schritt
230 über, in dem sie den berechneten Korrekturschritt mit
Korrekturschrittgrößengrenzen vergleicht. Die
Korrekturschrittgrößengrenzen sind vorzugsweise
Parameter, die durch den Netzwerkbetreiber eingestellt
sind, obwohl diese für jedes Intervall durch die PCPU 50
berechnet werden können. Falls diese durch die PCPU
berechnet sind, werden die neuen Werte in der
anfänglichen Mitteilung zusammen mit der neuen Soll-
Leistung oder der Soll-Energie pro Bit und den optional
justierten Leistungskorrekturintervall mitgeteilt. Falls
der Korrekturschritt sich innerhalb der Grenzen befindet,
geht der Prozess direkt zu Schritt 240 über. Falls nicht,
wird der gegenwärtige Wert des Korrekturschritts durch
den Wert der am nächsten liegenden Grenze in Schritt 235
ersetzt, bevor zu Schritt 240 übergegangen wird. In
Schritt 240 informiert die CSCU 40 die (nicht gezeigte)
Leistungssteuerungseinheit der Basisstation 10 über die
Korrekturschritte. Die Leistungssteuerungseinheit der
Basisstation 10 verwendet darauffolgend die
Korrekturschritte in Kombination mit den
Regelungsjustierschritten zur Justierung der
Sendeleistung der Basisstation 10 entsprechend den
Downlink-Leistungsregelungsbefehlen während des nächsten
Leistungskorrekturintervalls. Nachdem der Algorithmus
gestartet worden ist, konvergiert er entweder mit dem
Ziel (Soll) innerhalb des Leistungssteuerungsintervalls,
oder, falls eine Schrittgrößengrenze angewendet worden
ist, führt er zumindest eine Korrektur der Anzahl der
Korrekturschritte innerhalb des Intervalls multipliziert
mit der angewendeten Grenze durch. Der Algorithmus wird
zu jedem Intervall oder öfter gestartet.
Fig. 6 veranschaulicht ein Beispiel für eine
Leistungsregelung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung während
eines Leistungskorrekturintervalls. Gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel wird die
Leistungskorrekturintervalldauer durch den
Netzwerkbetreiber derart eingestellt, dass sie dreißig
Leistungssteuerungsbefehlszyklen aufweist. Zur
Vereinfachung wird eine konstante Bitrate angenommen. Die
anfänglichen Leistungen der Basisstationen 10 und 11 sind
jeweils 15 dBm und 5 dBm. Zu Beginn eines neuen
Leistungskorrekturintervalls berechnet die PCPU 30 auf
der Grundlage von mobilen Messungen die tatsächliche
Sendeleistung oder Energie pro Bit separater
Basisstationen und möglicher anderer Daten die Soll-
Leistung für beide Basisstationen. Da die Bitrate
konstant ist, kann die Soll-Leistung anstelle der Soll-
Energie pro Bit verwendet werden. Die Soll-Leistung, 7
dBm, wird beiden Basisstationen in anfänglichen
Mitteilungen gesendet. Darauffolgend beginnen die CSCUs
in beiden Basisstationen eine Bestimmung des neuen
Korrekturschritts. In der Basisstation 10 beträgt der
Korrekturschritt (7 dBm - 15 dBm)/30 = -0,27 dB.
Dementsprechend beträgt in der Basisstation 11 der
Korrekturschritt (7 dBm - 5 dBm)/30 = 0,07 dB. Wenn
einmal der Korrekturschritt in jeder Basisstation
bestimmt worden ist, wird dieser gegen die
Korrekturschrittgrößengrenzen, -0,5 dB und 0,5 dB
geprüft. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind
die Grenzen durch den Netzwerkbetreiber eingestellt. Da
beide Korrekturschritte sich innerhalb der Grenzen
befinden, ist keine Ersetzung notwendig. Da die
Korrekturschritte in Kombination mit den
Regelungsjustierschritten zu denselben Zeitpunkten
verwendet werden, ist der Effekt derselbe wie durch
Korrektur der Regelungsjustierschritte durch die
Korrekturschritte. Die Regelungsjustierschritte, -1 dB
und 1 dB werden effektiv in der CSCU 40 zu korrigierten
Regelungsjustierschritten von -1,27 dB und 0,73 dB
jeweils korrigiert. In der CSCU 41 der Basisstation 11
führt ein entsprechender Korrekturprozess zu den
korrigierten Regelungsjustierschritten von -0,93 dB und
1,07 dB. Somit erhöht während des nächsten
Leistungskorrekturintervalls die Basisstation 10 ihre
Leistung bei jedem "Leistungserhöhungs"-Downlink-
Leistungssteuerungsbefehl um 0,73 dB und verringert ihre
Leistung bei jedem "Leistungsverringerungs"-Downlink-
Leistungssteuerungsbefehl um -1,7 dB, wohingegen die
Erhöhungswerte und Verringerungswerte an der Basisstation
11 1,07 dB und -0,93 dB sind. Da gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel die Korrekturschritte unabhängig von
den Regelungsjustierschritten angewandt werden, würde
selbst bei Nichtvorhandensein eines
Leistungsregelungsbefehls im Fall eines plötzlichen
Uplink-Abfalls der Korrekturschritt stattfinden.
Wenn das Leistungskorrekturintervall beginnt, empfängt
die Mobilstation 20 die Sendungen mit einer Leistung von
15 dBm aus der Basisstation 10 (die mit einem Kreis
markiert ist) und 5 dBm aus der Basisstation 11 (die mit
einem Quadrat gekennzeichnet ist). Zur Vereinfachung sind
die Downlink-Abdämpfung und -Interferenz ignoriert. Die
empfangene kumulative Leistung an der Mobilstation 20
beträgt daher 15,41 dBm (die mit einem Dreieck
gekennzeichnet ist). Der SIR-Schwellwert für die
Leistungsregelung an der Mobilstation sei 10 dBm. Somit
erzeugt die Mobilstation 20 einen
"Leistungsherabsetzungs"-Leistungssteuerungsbefehl und
sendet diesen. Dieser Befehl wird an beiden
Basisstationen empfangen, und daraufhin verringert die
Basisstation 10 ihre Leistung um -1,27 dB und die
Basisstation 11 um -0,93 dB. Dabei sei erneut bemerkt,
dass die empfangene kumulative Leistung an der
Mobilstation 20 höher als der Schwellwert ist, und diese
daher einen weiteren Leistungsherabsetzungsbefehl erzeugt
und diesen sendet. Dasselbe geht weiter für fünf
aufeinanderfolgende Leistungssteuerungsbefehle. Dann hat
sich die empfangene kumulative Leistung auf 10 dBm
verringert, und die Mobilstation 20 erzeugt und sendet
einen Leistungserhöhungsbefehl. Nach dem sechsten
Leistungssteuerungsbefehl beginnt die empfangene
kumulative Leistung an der Mobilstation 20 eine Zickzack-
Bewegung um den Schwellwert von 10 dBm. Jedoch ist das
signifikanteste Merkmal gemäß Fig. 5, dass die
Leistungen der einzelnen Basisstationen auf ihrem Soll-
Leistungswert von 7 dBm konvergieren, während die
empfangene kumulative Leistung auf den Schwellwert
gehalten wird. Am Ende des Leistungskorrekturintervalls
wurde die anfängliche Differenz von 10 dB auf eine
unbedeutende Differenz von 0,2 dB verringert.
Die vorstehende Beschreibung des bevorzugten
Ausführungsbeispiels ist bereitgestellt, um jeden
Fachmann die Verwendung der vorliegenden Erfindung zu
ermöglichen. Die verschiedenen Modifikationen dieses
Ausführungsbeispiels sind für den Fachmann klar und die
allgemeinen Prinzipien, die darin definiert sind, können
auf andere Ausführungsbeispiele ohne Aufbietung
erfinderischer Tätigkeit angewendet werden. Somit soll
die vorliegende Erfindung nicht auf die vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt sein,
sondern den breitesten Umfang in Übereinstimmung mit den
Prinzipien und den hier offenbarten neuen Merkmalen
aufweisen.