Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Schutztechnik für Hoch-
und Mittelspannungsnetze. Sie bezieht sich auf ein Verfahren und einen Kommunikationsbus
zur Kommunikation zwischen Fernauslösegeräten gemäss dem Oberbegriff der Patentansprüche
1 und 5.
Stand der Technik
Fernauslösegeräte oder Schutzsignalübertragungsgeräte dienen zur
Übertragung von Schutz- oder Schaltbefehlen für einen Distanzschutz in elektrische
Hoch- und Mittelspannungsnetzen sowie -anlagen. Schutzbefehle bewirken beispielsweise
eine direkte oder indirekte Öffnung eines Schutzschalters und dadurch eine elektrische
Abtrennung eines Teiles der Netzes. Andere Schutzbefehle bewirken umgekehrt eine
Blockierung der Öffnung eines Schutzschalters. Ein Fernauslösegerät besteht aus
einer Prozessorkarte und mindestens einer Ein/Ausgabekarte, im Folgenden Relaykarte
genannt. Jede Relaykarte überträgt einen Schutzbefehl zum Schalten oder Blockieren
eines Schutzschalters. Üblicherweise wird bei einer Kommunikation zwischen Prozessorkarte
und Relaykarte für jeden Schutzbefehl eine eigene Leitung verwendet. Es ist stattdessen
ein Einsatz eines seriellen Busses erwünscht, wobei sich jedoch das folgende Problem
stellt:
Zur Kommunikation zwischen der Prozessorkarte und den Relaykarten
werde ein "Time Division Multiplex" (TDM)-Bus verwendet. Dieser TDM-Bus weist
unter anderem eine Sendeleitung zur Datenübertragung von der Prozessorkarte an
die Relaykarten und eine Empfangsleitung zur Datenübertragung von den Relaykarten
an die Prozessorkarte auf. Die Prozessorkarte kann nur Daten auf die Sendeleitung
schreiben und nur Daten auf der Empfangsleitung empfangen. Umgekehrt können alle
Relaykarten nur Daten auf die Empfangsleitung schreiben und nur Daten auf der
Sendeleitung empfangen. Jeder Relaykarte sind Zeitschlitze zugeordnet, während
welchen die Relaykarte Daten empfangen und/oder schreiben darf. Müssen Daten von
der Prozessorkarte an eine bestimmte Relaykarte übermittelt werden, so schreibt
die Prozessorkarte diese innerhalb der Zeitschlitze, in welchen die entsprechende
Relaykarte empfangsberechtigt ist, auf die Sendeleitung. Umgekehrt kann die Prozessorkarte
beim Empfang von Daten auf der Empfangsleitung die Daten entsprechend dem Zeitschlitz,
in welchem sie empfangen wurden, einer Relaykarte zuordnen.
In bestimmten Anwendungen ist es erforderlich, dass mehrere Fernauslösegeräte
miteinander kommunizieren. Dazu ist ein zusätzliches Kommunikationsmittel, beispielsweise
ein Analogbus, zwischen den Prozessorkarten dieser Fernauslösegeräte erforderlich.
Dies bedingt einen zusätzlichen gerätetechnischen Aufwand.
Darstellung der Erfindung
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und einen Kommunikationsbus
zur Kommunikation zwischen Fernauslösegeräten der eingangs genannten Art zu schaffen,
welche mit geringem Aufwand realisierbar sind.
Diese Aufgabe lösen ein Verfahren und ein Kommunikationsbus zur Kommunikation
zwischen Fernauslösegeräten mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 5.
In der erfindungsgemässen Verfahren und Kommunikationsbus zur Kommunikation
zwischen Fernauslösegeräten sind also Sendeleitungen von mehreren Fernauslösegeräten
miteinander zu einer gemeinsamen Sendeleitung verbunden, sind Empfangsleitungen
miteinander zu einer gemeinsamen Empfangsleitung verbunden, und sind wahlweise
Signale von der gemeinsamen Sendeleitung an die gemeinsame Empfangsleitung übertragbar.
Dadurch wird es möglich,
- dass in einem ersten Betriebszustand keine Verbindung zwischen der gemeinsamen
Sendeleitung und der gemeinsamen Empfangsleitung besteht, und damit also Signale
von einer Mastereinheit an eine Slaveeinheit und umgekehrt wie bisher bekannt übertragbar
sind, und
- dass in einem zweiten Betriebszustand Signale von der gemeinsamen Sendeleitung
auf die gemeinsame Empfangsleitung übertragen werden, und damit also Signale von
einer ersten Mastereinheit über die gemeinsame Sendeleitung und die gemeinsame
Empfangsleitung auf die zweite Mastereinheit übertragbar sind.
Um die Kommunikation zwischen mehreren Fernauslösegeräten respektive
ihren Mastereinheiten zu ermöglichen, müssen also nur die bereits bestehenden
Kommunikationsbusse miteinander verbunden werden und muss ein ein- und ausschaltbares
Übertragungsmittel zwischen die Sendeund Empfangsleitung geschaltet werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Übertragungsmittel
durch die Slaveeinheiten ein- und ausschaltbar.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen gehen aus den abhängigen Patentansprüchen
hervor.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Im folgenden wird der Erfindungsgegenstand anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels, welches in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt ist,
näher erläutert. Es zeigen:
- Figur 1
- schematisch eine Kommunikationsstruktur zweier unverbundener Fernauslösegeräte;
und
- Figur 2
- schematisch eine Kommunikationsstruktur zweier erfindungsgemäss miteinander
verbundener Fernauslösegeräte.
Die in den Zeichnungen verwendeten Bezugszeichen und deren Bedeutung
sind in der Bezugszeichenliste zusammengefasst aufgelistet. Grundsätzlich sind
in den Figuren gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Figur 1 zeigt schematisch eine Kommunikationsstruktur zweier Fernauslösegeräte.
Ein erstes Fernauslösegerät 10 weist eine erste Prozessorkarte 1, eine erste Relaykarte
11 und eine zweite Relaykarte 12 auf, welche wie eingangs beschrieben über eine
erste Sendeleitung 3a und eine erste Empfangsleitung 4a miteinander kommunizieren.
Die Kommunikation wird mittels eines seriellen Clocks 7 und einer Rahmensynchronisation
8 synchronisiert, deren Signale typischerweise in einer separaten Karte erzeugt
werden und an die erste Prozessorkarte 1 und jede der Relaykarten übermittelt
werden. Die erste Sendeleitung 3a, die erste Empfangsleitung 4a und die Signale
des seriellen Clocks 7 und der Rahmensynchronisation 8 bilden zusammen einen TDM-Bus.
Daten werden als serielle Signale codiert und in einzelne Datenrahmen ("Frames")
verpackt übertragen.
Entsprechend weist ein zweites Fernauslösegerät 20 eine zweite Prozessorkarte
2, eine dritte Relaykarte 21, eine zweite Sendeleitung 3b, eine zweite Empfangsleitung
4b sowie Leitungen für die beiden Synchronisationssignale 7,8 auf.
In jedem der Fernauslösegeräte 10,20 funktionieren die Prozessorkarten
1,2 als Mastereinheiten und die Relaykarten 11,12,21 als Slaveeinheiten.
Figur 2 zeigt schematisch eine Kommunikationsstruktur zweier erfindungsgemäss
miteinander verbundener Fernauslösegeräte. Darin sind die erste Sendeleitung 3a
und die zweite Sendeleitung 3b zu einer gemeinsamen Sendeleitung 3 verbunden und
sind die erste Empfangsleitung 4a und die zweite Empfangsleitung 4b zu einer gemeinsamen
Empfangsleitung 4 verbunden. Zwischen der gemeinsamen Sendeleitung 3 und der gemeinsamen
Empfangsleitung 4 ist ein Datenpuffer 5 oder Übertragungsmittel angeordnet. Dieser
Datenpuffer 5 ist über eine Steuerleitung 6 ein- und ausschaltbar. In einem ersten,
ausgeschalteten Betriebszustand werden keine Signale von der gemeinsamen Sendeleitung
3 an die gemeinsame Empfangsleitung 4 übertragen. In einem zweiten, eingeschalteten
Betriebszustand werden Signale übertragen.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Übertragungsmittel
einfach ein ein- und ausschaltbarer Verstärker oder eine schaltbare elektrische
Verbindung, welche die Signale auf der gemeinsamen Sendeleitung 3 wahlweise an
die gemeinsame Empfangsleitung 4 übertragen oder nicht.
Im ersten Betriebszustand kommunizieren Prozessorkarten 1,2 und Relaykarten
11,12,21 in bisher bekannter Weise. Signale sind von einer der Prozessorkarten
1,2 über die gemeinsame Sendeleitung 3 an eine der Relaykarten 11,12,21 und Signale
von einer der Relaykarten 11,12,21 an eine der Prozessorkarten 1,2 übertragbar.
Es muss dazu nur jeder Relaykarte 11,12,21 ein eigener Zeitschlitz zugeordnet werden,
in welchem sie zum Empfang von Daten von der gemeinsamen Sendeleitung 3 bereit
ist, und ein eigener Zeitschlitz, in welchem sie Daten auf der gemeinsamen Empfangsleitung
4 senden darf. Diese zwei Zeitschlitze dürfen, müssen aber nicht dieselben sein,
da zum Senden und Empfangen eigene Leitungen 3,4 vorhanden sind.
Es ist im ersten Betriebszustand auch möglich, Daten zwischen beispielsweise
der ersten Prozessorkarte 1 des ersten Fernauslösegerät 10 und der dritten Relaykarte
21 des zweiten Fernauslösegeräts 20 auszutauschen und umgekehrt. Es ist jedoch
nicht möglich, Daten zwischen der ersten Prozessorkarte 1 und der zweiten Prozessorkarte
2 direkt auszutauschen.
Im zweiten Betriebszustand bewirkt der eingeschaltete Datenpuffer
5 eine Übertragung von Signalen von der gemeinsamen Sendeleitung 3 auf die gemeinsame
Empfangsleitung 4. Damit sind Signale von der ersten Prozessorkarte 1 über die
gemeinsame Sendeleitung 3, den Datenpuffer 5 und die gemeinsame Empfangsleitung
4 auf die zweite Prozessorkarte 2 übertragbar. Die Übertragung von Signalen von
der zweiten zur ersten Prozessorkarte erfolgt in analoger Weise.
Zur Koordination der Kommunikation zwischen den Prozessorkarten 1,2
wird jeder der Prozessorkarten 1,2 ein eigener Zeitschlitz zugeordnet, in welchem
sie zum Empfang von Daten bereit ist. Bei Verwendung von mehr als zwei Prozessorkarten
1,2 wird entweder jeder Kombination von Prozessorkarten, ein eigenes Paar von Zeitschlitzen
zugeordnet, oder es werden bekannte Kollisionsdetektionsmechanismen verwendet.
Die Umschaltung zwischen dem ersten und zweiten Betriebszustand wird
in einer bevorzugten Variante der Erfindung durch die Relaykarten 11,12,21 über
die Steuerleitung 6 gesteuert. Die Steuerleitung 6 wird, sofern sie nicht angesteuert
wird, durch einen pull-down-Widerstand auf Massenpotential gezogen. In diesem Zustand
ist der Datenpuffer 5 eingeschaltet und überträgt Signale. Die Steuerleitung 6
kann durch jede der Relaykarten auf ein aktives Niveau hochgezogen respektive angesteuert
werden. Dadurch wird der Datenpuffer 5 ausgeschaltet und überträgt keine Signale.
Die Steuerleitung 6 wird vorzugsweise durch eine Relaykarte 11,12,21 immer dann
angesteuert, wenn ein Zeitschlitz der entsprechenden Relaykarte 11,12,21 auftritt,
insbesondere während jenes Zeitschlitzes, in welchem die Relaykarte 11,12,21 empfangsbereit
ist. Dies hat zur Folge, dass in einem solchen Zeitschlitz beispielsweise die erste
Prozessorkarte 1 der ersten Relaykarte 11 Signale senden und gleichzeitig von der
ersten Relaykarte 11 Signale empfangen kann.
Ist beispielsweise die erste Relaykarte 11 nicht eingesteckt oder
ist sie defekt, so wird im entsprechenden Zeitschlitz die Steuerleitung 6 nicht
angesteuert und somit der Datenpuffer 5 nicht ausgeschaltet. Dies hat zur Folge,
dass Signale der ersten Prozessorkarte 1 an die erste Relaykarte 11 über den Datenpuffer
5 und die Empfangsleitung 4 wieder an die erste Prozessorkarte 1 gelangen. Auf
diese Weise kann eine Prozessorkarte 1,2 die Abwesenheit respektive den Defekt
der ersten Relaykarte 11 ermitteln.
Es wird also erfindungsgemäss mit sehr kleinem Aufwand ermöglicht,
dass sowohl wie bisher eine Kommunikation zwischen Prozessorkarten 1,2 und Relaykarten
11,12,21 als auch eine Kommunikation zwischen Prozessorkarten 1,2 stattfindet.
Bezugszeichenliste
- 1
- erste Prozessorkarte
- 10
- erstes Fernauslösegerät
- 11
- erste Relaykarte
- 12
- zweite Relaykarte
- 2
- zweite Prozessorkarte
- 20
- zweites Fernauslösegerät
- 21
- dritte Relaykarte
- 3
- gemeinsame Sendeleitung
- 3a
- erste Sendeleitung
- 3b
- zweite Sendeleitung
- 4
- gemeinsame Empfangsleitung
- 4a
- erste Empfangsleitung
- 4b
- zweite Empfangsleitung
- 5
- Übertragungsmittel, Datenbuffer
- 6
- Steuerleitung
- 7
- serieller Clock
- 8
- Rahmensynchronisation