PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE10210824A1 25.09.2003
Titel Selbstbedienungs-Übergabefach
Anmelder Leicher Projekt GmbH, 85551 Kirchheim, DE
Erfinder Leicher, Peter, 81827 München, DE
Vertreter Patentanwälte Friedrich Lang und Dr. Isabel Tomerius, 80336 München
DE-Anmeldedatum 12.03.2002
DE-Aktenzeichen 10210824
Offenlegungstag 25.09.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.09.2003
IPC-Hauptklasse E05G 1/12
Zusammenfassung Es wird ein zugangsgesichertes Selbstbedienungs-Übergabefach mit einer Zugriffskontrolle beschrieben, welche eine Vorrichtung zur Durchführung einer Berechtigungsprüfung umfasst. Die Vorrichtung arbeitet bei der Berechtigungsprüfung sowohl wie eine bankübliche entsprechende Vorrichtung und ferner nach dem gleichen Standard wie die Berechtigungsprüfung eines banküblichen Geldausgabeautomaten.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein zugangsgesichertes Selbstbedienungs-Übergabefach mit einer Zugriffskontrolle, welche eine Vorrichtung zur Durchführung einer Berechtigungsprüfung umfasst.

Derartige Selbstbedienung-Übergabefächer dienen dazu, kurzzeitig Bargeld, Wertgegenstände, Dokumente oder Waren aller Art zu verwahren. Die Öffnung eines Faches erfolgt in der Regel schlüssellos, indem der Bediener eine Kreditkarte, PC- oder Kundenkarte in einen Kartenleser einführt und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) an einer Tastatur eingibt. Anwendung finden diese Übergabefächer zum Beispiel bei Banken zur Übergabe von Wertgegenständen oder bei Autohäusern zur Übergabe von Schlüsseln und Fahrzeugpapieren. Des weiteren werden sie zum Beispiel von Logistikunternehmen und Serviceunternehmen eingesetzt, um bestellte Waren oder Ersatzteile auszuliefern.

Wir sind grundsätzlich zwei Übergabemöglichkeiten vorhanden. Bei einer Einweg-Funktion wird das Übergabefach von einem Dienstleister, beispielsweise einem Warenhaus oder einer Bank, befüllt, und der Kunde entleert das Fach. Bei einer Zweiweg-Funktion kann sowohl der Dienstleister als auch der Kunde das Fach entleeren und wieder befüllen.

Dadurch, dass ein Bediener sich durch eine Karte und eine betreiberspezifische PIN beim Zugriff auf eine Übergabefach legitimieren muss, ist die Sicherheit gegen Missbrauch sehr groß. Wenn aber ein Dritter, der beim Befüllen des Faches Kenntnis von den Zugangsbedingungen erhält, dieses Wissen dazu missbraucht, den Fachinhalt zu entnehmen, kann wegen der Uneindeutigkeit der betreiberspezifischen PIN kein Nachweis erbracht werden, wer das Fach tatsächlich entleert hat.

Die Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Übergabefach der eingangs genannten Art anzugeben, bei welchem die Sicherheit gegen unautorisierten Zugang erhöht ist, ohne dass der Bedienungskomfort eingeschränkt ist.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfung einer banküblichen entsprechen Vorrichtung und nach dem gleichen Standard arbeitet, wie die Berechtigungsprüfungen eines banküblichen Geldausgabeautomaten.

Ein Grundgedanke der Erfindung besteht demnach darin, eine für automatisierte Geldausgabevorgänge oder Kontenabfragen üblichen Autorisierungsprüfungen in den Ablauf eines Zugriffs auf ein Übergabefach anzuwenden. Ein grundsätzlich bekanntes Übergabefach oder ein Übergabedepot mit mehreren Übergabefächern beinhaltet demnach ein zertifiziertes System zur Autorisierung des Benutzers. Die Erfindung hat den Vorteil, dass ein Austausch einer PIN zwischen dem Benutzer und dem Befüller nicht mehr erforderlich ist. Statt dessen wird eine weitverbreitete, anonymisierte bankenspezifischen PIN eingesetzt, die in Verbindung mit bankenüblichen Vorrichtungen und Abläufen verwendet wird, wie sie zum Beispiel für Geldausgaben bereits existiert rund in großen Umfang eingesetzt wird. Das heißt mit anderen Worten, dass für eine Berechtigungsabfrage für einen Zugriff auf ein Übergabefach die gleiche Steuerung und dergleichen Ablauf wie an einem Geldausgabeautomaten angewendet werden, wobei auch auf die gleichen Datenbanken lieber eine Geldausgabe zugegriffen wird. Das setzt auch voraus, dass die Vergabe der bankenspezifischen PIN von der gleichen Stelle erfolgt, welche die PINs für Geldstransaktionen vergibt. Aufgrund der zertifizierten Autorisierung ist ein Betreiben des Übergabefachs oder des Übergabedepots an einem Netzwerk von Banken und Sparkassen möglich. Es muss daher kein eigenes Netzwerk aufgebaut werden, und es können die Vorteile des sicheren Bank- und Sparkassennetzes genutzt werden.

Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfungen einen Kartenleser und eine Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung eines Bedieners aufweist. Auf diese Weise ist es zur Einsparung von Kosten bei der Herstellung und Wartung und beim Betreiben eines Übergabefaches auf herkömmlichen Komponenten von Geldausgabeautomaten zurückzugreifen.

Besonders zweckmäßig ist es aus dem gleichen Grund, dass die Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung eine Tastatur zur Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer aufweist.

Eine alternative Weiterbildung zur weiteren Erhöhung der Sicherheit besteht darin, dass die Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung einen Sensor für biometrische Merkmale aufweist.

Die Erfindung wird besonders vorteilhaft dadurch weitergebildet, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfungen an ein internes oder externes Netzwerk mindestens einer Bank angeschlossen ist, wobei das Netzwerk zur Abwicklung von Geldausgabevorgängen, Geldüberweisungsvorgängen und/oder Ausgabe/Eingabe von banküblichen Informationen ausgelegt ist.

Besonders viele Synergieeffekte können dadurch erreicht werden, dass an das Netzwerk Geldautomaten angeschlossen sind, und ferner, dass die Steuerung zur Freigabe einer Steuerung eines banküblichen Geldausgabeautomaten entspricht.

Auf diese Weise kann die Organisation und Infrastruktur benutzt werden, die im Zusammenhang mit Geldausgabeautomaten u. ä. in vielen Ländern bereits erfolgreich und zuverlässig arbeitet. Es ist damit eine flächendeckende Versorgung mit Übergabefächern unter technischen und organisatorischen Gesichtspunkten relativ leicht und in kurzer Zeit einzurichten und zu unterhalten.

Im Hinblick auf eventuelle Meinungsverschiedenheiten über die Person und/oder den Ablauf einer Entnahme ist es zweckmäßig, dass alle Vorgänge automatisch protokolliert und über das Netzwerk einer Überwachungseinheit zugeführt werden.

Insgesamt ist es ferner zweckmäßig, dass das Übergabefach mit einer Einbruchmeldeanlage verbunden ist.

Nachfolger die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels weiter erläutert. Es seien schematisch:

Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Übergabefach-Depots in Verbindung mit einem Datenverarbeitungsnetzwerk im Zusammenhang mit Geldausgabeautomaten; und

Fig. 2 ein Ablaufdiagramm zu Veranschaulichung einer typischen Autorisierungsprüfung bei einer Entnahme aus einem Selbstbedienungs-Übergabefach.

Gemäß Fig. 1 umfasst eine Übergabedepot 10 eine Anzahl von zugangsgesicherten Übergabefächern 11, die beispielsweise von einem Boten zur Abholung durch den Empfänger befüllt werden. Um Zugang zu einem Übergabefach 11 zu erhalten, muss der Empfänger bzw. Bediener eine zertifizierte Autorisierung absolvieren, die mit banküblichen Mitteln erfolgt, wie sie als Zugriffskontrolle bei Geldautomaten oder anderen Bankautomaten durchgeführt wird.

Zu diesem Zweck ist eine Steuerung 12 für den Öffnungsmechanismus eines jeden Übergabefachs 11 zur Freigabe oder Sperrung der Fachtür vorhanden, die einerseits mit einem Netzwerk (LAN; WAN) 13 einer Bank verbunden ist.

Zusätzlich oder alternativ kann die Steuerung 12 auch über ein Telefonnetz 14 und das Internet mit einer oder mehreren weiteren Banken oder einem mit einem Dienstleister verbunden sein, der eine Autorisierung wie eine Bank vornimmt.

Die Steuerung 12 ist ferner mit einem Kartenleser 15 zum Lesen einer EC-Karte, einer Kreditkarte oder einer Bankkarte sowie einer Tastatur 18 zur Eingabe einer bankspezifischen PIN verbunden.

Optional können auch eine Anzeige 16 und ein Drucker 17 vorhanden sein. Mittels des Kartenlesers 15 und der Tastatur 18 weist sich der Bediener als autorisierter Empfänger aus. Wird die Zugriffskontrolle erfolgreich abgeschlossen, gibt die Steuerung 12 das betreffende Übergabefach 11 frei.

Eine typische Autorisierungsprüfung und Zugriffskontrolle erfolgt gemäß Fig. 2 folgendermaßen. Eine Bankkarte wird in den Kartenleser 15 eingeführt. Über das Netzwerk 13 wird anhand der auf der Karte abgespeicherten Daten in Verbindung mit Daten, die für eine zertifizierte Autorisierung von der Bank oder einer von der Bank beauftragten Organisation abgespeichert wurden, die Gültigkeit der Karte geprüft. Es gelten dabei die für Bankgeschäfte maßgeblichen Sicherheitsmaßstäbe.

Bei negativem Ergebnis wird die Karte zurückgewiesen. Im positiven Fall wird zur Eingabe einer PIN aufgefordert, die dem Empfänger unter den gleichen Bedingungen wie die PIN zur Bedienung eines Geldautomaten zugeteilt und übermittelt wurde.

Wird die PIN als richtig erkannt, erfolgt über die Steuerung 12 die Freigabe des Übergabefachs 11. Im anderen Fall kann nach wiederholter falscher Eingabe die Karte einbehalten werden.

Über die Anzeige 16 und den Drucker 17 ist es ferner möglich, bankübliche Informationen, beispielsweise Kontostände, abzurufen. Außerdem können Geldüberweisungen veranlasst werden.

Alle Vorgänge werden protokolliert und in das Banküberwachungsnetz und eine Einbruchmeldeanlagensystem eingebunden.


Anspruch[de]
  1. 1. Zugangsgesichertes Selbstbedienungs-Übergabefach mit einer Zugriffskontrolle, welche eine Vorrichtung zur Durchführung einer Berechtigungsprüfung umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfung einer banküblichen entsprechen Vorrichtung und nach dem gleichen Standard arbeitet, wie die Berechtigungsprüfungen eines banküblichen Geldausgabeautomaten.
  2. 2. Übergabefach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfungen einen Kartenleser und eine Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung eines Bedieners aufweist.
  3. 3. Übergabefach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung eine Tastatur zur Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer aufweist.
  4. 4. Übergabefach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung einen Sensor für bionomische Merkmale aufweist.
  5. 5. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfungen an ein internes oder externes Netzwerk mindestens einer Bank angeschlossen ist, wobei das Netzwerk zur Abwicklung von Geldausgabevorgängen, Geldüberweisungsvorgängen und/oder Ausgabe/Eingabe von banküblichen Informationen ausgelegt ist.
  6. 6. Übergabefach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an das Netzwerk Geldautomaten angeschlossen sind.
  7. 7. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung zur Freigabe einer Steuerung eines banküblichen Geldausgabeautomaten entspricht.
  8. 8. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Vorgänge automatisch protokolliert und über das Netzwerk einer Überwachungseinheit zugeführt werden.
  9. 9. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einer Einbruchmeldeanlage verbunden ist.






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com