| Dokumentenidentifikation |
DE10210824A1 25.09.2003 |
| Titel |
Selbstbedienungs-Übergabefach |
| Anmelder |
Leicher Projekt GmbH, 85551 Kirchheim, DE |
| Erfinder |
Leicher, Peter, 81827 München, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Friedrich Lang und Dr. Isabel Tomerius, 80336 München |
| DE-Anmeldedatum |
12.03.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10210824 |
| Offenlegungstag |
25.09.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.09.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
E05G 1/12
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| Zusammenfassung |
Es wird ein zugangsgesichertes Selbstbedienungs-Übergabefach mit einer Zugriffskontrolle beschrieben, welche eine Vorrichtung zur Durchführung einer Berechtigungsprüfung umfasst. Die Vorrichtung arbeitet bei der Berechtigungsprüfung sowohl wie eine bankübliche entsprechende Vorrichtung und ferner nach dem gleichen Standard wie die Berechtigungsprüfung eines banküblichen Geldausgabeautomaten.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein zugangsgesichertes Selbstbedienungs-Übergabefach mit einer
Zugriffskontrolle, welche eine Vorrichtung zur Durchführung einer Berechtigungsprüfung
umfasst.
Derartige Selbstbedienung-Übergabefächer dienen dazu, kurzzeitig Bargeld, Wertgegenstände,
Dokumente oder Waren aller Art zu verwahren. Die Öffnung eines Faches erfolgt in der Regel
schlüssellos, indem der Bediener eine Kreditkarte, PC- oder Kundenkarte in einen Kartenleser
einführt und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) an einer Tastatur eingibt.
Anwendung finden diese Übergabefächer zum Beispiel bei Banken zur Übergabe von
Wertgegenständen oder bei Autohäusern zur Übergabe von Schlüsseln und Fahrzeugpapieren. Des
weiteren werden sie zum Beispiel von Logistikunternehmen und Serviceunternehmen eingesetzt,
um bestellte Waren oder Ersatzteile auszuliefern.
Wir sind grundsätzlich zwei Übergabemöglichkeiten vorhanden. Bei einer Einweg-Funktion
wird das Übergabefach von einem Dienstleister, beispielsweise einem Warenhaus oder einer
Bank, befüllt, und der Kunde entleert das Fach. Bei einer Zweiweg-Funktion kann sowohl der
Dienstleister als auch der Kunde das Fach entleeren und wieder befüllen.
Dadurch, dass ein Bediener sich durch eine Karte und eine betreiberspezifische PIN beim
Zugriff auf eine Übergabefach legitimieren muss, ist die Sicherheit gegen Missbrauch sehr groß.
Wenn aber ein Dritter, der beim Befüllen des Faches Kenntnis von den Zugangsbedingungen
erhält, dieses Wissen dazu missbraucht, den Fachinhalt zu entnehmen, kann wegen der
Uneindeutigkeit der betreiberspezifischen PIN kein Nachweis erbracht werden, wer das Fach
tatsächlich entleert hat.
Die Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Übergabefach der eingangs genannten Art
anzugeben, bei welchem die Sicherheit gegen unautorisierten Zugang erhöht ist, ohne dass der
Bedienungskomfort eingeschränkt ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Vorrichtung zur Durchführung der
Berechtigungsprüfung einer banküblichen entsprechen Vorrichtung und nach dem gleichen Standard
arbeitet, wie die Berechtigungsprüfungen eines banküblichen Geldausgabeautomaten.
Ein Grundgedanke der Erfindung besteht demnach darin, eine für automatisierte
Geldausgabevorgänge oder Kontenabfragen üblichen Autorisierungsprüfungen in den Ablauf eines
Zugriffs auf ein Übergabefach anzuwenden. Ein grundsätzlich bekanntes Übergabefach oder
ein Übergabedepot mit mehreren Übergabefächern beinhaltet demnach ein zertifiziertes
System zur Autorisierung des Benutzers. Die Erfindung hat den Vorteil, dass ein Austausch einer
PIN zwischen dem Benutzer und dem Befüller nicht mehr erforderlich ist. Statt dessen wird
eine weitverbreitete, anonymisierte bankenspezifischen PIN eingesetzt, die in Verbindung mit
bankenüblichen Vorrichtungen und Abläufen verwendet wird, wie sie zum Beispiel für
Geldausgaben bereits existiert rund in großen Umfang eingesetzt wird. Das heißt mit anderen
Worten, dass für eine Berechtigungsabfrage für einen Zugriff auf ein Übergabefach die gleiche
Steuerung und dergleichen Ablauf wie an einem Geldausgabeautomaten angewendet werden,
wobei auch auf die gleichen Datenbanken lieber eine Geldausgabe zugegriffen wird. Das setzt
auch voraus, dass die Vergabe der bankenspezifischen PIN von der gleichen Stelle erfolgt,
welche die PINs für Geldstransaktionen vergibt. Aufgrund der zertifizierten Autorisierung ist ein
Betreiben des Übergabefachs oder des Übergabedepots an einem Netzwerk von Banken und
Sparkassen möglich. Es muss daher kein eigenes Netzwerk aufgebaut werden, und es können
die Vorteile des sicheren Bank- und Sparkassennetzes genutzt werden.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass die Vorrichtung zur
Durchführung der Berechtigungsprüfungen einen Kartenleser und eine Vorrichtung zur persönlichen
Identifizierung eines Bedieners aufweist. Auf diese Weise ist es zur Einsparung von Kosten bei
der Herstellung und Wartung und beim Betreiben eines Übergabefaches auf herkömmlichen
Komponenten von Geldausgabeautomaten zurückzugreifen.
Besonders zweckmäßig ist es aus dem gleichen Grund, dass die Vorrichtung zur persönlichen
Identifizierung eine Tastatur zur Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer aufweist.
Eine alternative Weiterbildung zur weiteren Erhöhung der Sicherheit besteht darin, dass die
Vorrichtung zur persönlichen Identifizierung einen Sensor für biometrische Merkmale aufweist.
Die Erfindung wird besonders vorteilhaft dadurch weitergebildet, dass die Vorrichtung zur
Durchführung der Berechtigungsprüfungen an ein internes oder externes Netzwerk
mindestens einer Bank angeschlossen ist, wobei das Netzwerk zur Abwicklung von
Geldausgabevorgängen, Geldüberweisungsvorgängen und/oder Ausgabe/Eingabe von banküblichen
Informationen ausgelegt ist.
Besonders viele Synergieeffekte können dadurch erreicht werden, dass an das Netzwerk
Geldautomaten angeschlossen sind, und ferner, dass die Steuerung zur Freigabe einer Steuerung
eines banküblichen Geldausgabeautomaten entspricht.
Auf diese Weise kann die Organisation und Infrastruktur benutzt werden, die im
Zusammenhang mit Geldausgabeautomaten u. ä. in vielen Ländern bereits erfolgreich und zuverlässig
arbeitet. Es ist damit eine flächendeckende Versorgung mit Übergabefächern unter
technischen und organisatorischen Gesichtspunkten relativ leicht und in kurzer Zeit einzurichten und
zu unterhalten.
Im Hinblick auf eventuelle Meinungsverschiedenheiten über die Person und/oder den Ablauf
einer Entnahme ist es zweckmäßig, dass alle Vorgänge automatisch protokolliert und über das
Netzwerk einer Überwachungseinheit zugeführt werden.
Insgesamt ist es ferner zweckmäßig, dass das Übergabefach mit einer Einbruchmeldeanlage
verbunden ist.
Nachfolger die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
weiter erläutert. Es seien schematisch:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Übergabefach-Depots in Verbindung mit einem
Datenverarbeitungsnetzwerk im Zusammenhang mit Geldausgabeautomaten; und
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm zu Veranschaulichung einer typischen Autorisierungsprüfung bei
einer Entnahme aus einem Selbstbedienungs-Übergabefach.
Gemäß Fig. 1 umfasst eine Übergabedepot 10 eine Anzahl von zugangsgesicherten
Übergabefächern 11, die beispielsweise von einem Boten zur Abholung durch den Empfänger befüllt
werden. Um Zugang zu einem Übergabefach 11 zu erhalten, muss der Empfänger bzw.
Bediener eine zertifizierte Autorisierung absolvieren, die mit banküblichen Mitteln erfolgt, wie sie
als Zugriffskontrolle bei Geldautomaten oder anderen Bankautomaten durchgeführt wird.
Zu diesem Zweck ist eine Steuerung 12 für den Öffnungsmechanismus eines jeden
Übergabefachs 11 zur Freigabe oder Sperrung der Fachtür vorhanden, die einerseits mit einem
Netzwerk (LAN; WAN) 13 einer Bank verbunden ist.
Zusätzlich oder alternativ kann die Steuerung 12 auch über ein Telefonnetz 14 und das
Internet mit einer oder mehreren weiteren Banken oder einem mit einem Dienstleister verbunden
sein, der eine Autorisierung wie eine Bank vornimmt.
Die Steuerung 12 ist ferner mit einem Kartenleser 15 zum Lesen einer EC-Karte, einer
Kreditkarte oder einer Bankkarte sowie einer Tastatur 18 zur Eingabe einer bankspezifischen PIN
verbunden.
Optional können auch eine Anzeige 16 und ein Drucker 17 vorhanden sein. Mittels des
Kartenlesers 15 und der Tastatur 18 weist sich der Bediener als autorisierter Empfänger aus. Wird
die Zugriffskontrolle erfolgreich abgeschlossen, gibt die Steuerung 12 das betreffende
Übergabefach 11 frei.
Eine typische Autorisierungsprüfung und Zugriffskontrolle erfolgt gemäß Fig. 2
folgendermaßen. Eine Bankkarte wird in den Kartenleser 15 eingeführt. Über das Netzwerk 13 wird
anhand der auf der Karte abgespeicherten Daten in Verbindung mit Daten, die für eine
zertifizierte Autorisierung von der Bank oder einer von der Bank beauftragten Organisation
abgespeichert wurden, die Gültigkeit der Karte geprüft. Es gelten dabei die für Bankgeschäfte
maßgeblichen Sicherheitsmaßstäbe.
Bei negativem Ergebnis wird die Karte zurückgewiesen. Im positiven Fall wird zur Eingabe
einer PIN aufgefordert, die dem Empfänger unter den gleichen Bedingungen wie die PIN zur
Bedienung eines Geldautomaten zugeteilt und übermittelt wurde.
Wird die PIN als richtig erkannt, erfolgt über die Steuerung 12 die Freigabe des Übergabefachs
11. Im anderen Fall kann nach wiederholter falscher Eingabe die Karte einbehalten werden.
Über die Anzeige 16 und den Drucker 17 ist es ferner möglich, bankübliche Informationen,
beispielsweise Kontostände, abzurufen. Außerdem können Geldüberweisungen veranlasst
werden.
Alle Vorgänge werden protokolliert und in das Banküberwachungsnetz und eine
Einbruchmeldeanlagensystem eingebunden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Zugangsgesichertes Selbstbedienungs-Übergabefach mit einer Zugriffskontrolle, welche eine
Vorrichtung zur Durchführung einer Berechtigungsprüfung umfasst, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfung einer banküblichen
entsprechen Vorrichtung und nach dem gleichen Standard arbeitet, wie die
Berechtigungsprüfungen eines banküblichen Geldausgabeautomaten.
- 2. Übergabefach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur
Durchführung der Berechtigungsprüfungen einen Kartenleser und eine Vorrichtung zur
persönlichen Identifizierung eines Bedieners aufweist.
- 3. Übergabefach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur
persönlichen Identifizierung eine Tastatur zur Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer
aufweist.
- 4. Übergabefach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur
persönlichen Identifizierung einen Sensor für bionomische Merkmale aufweist.
- 5. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung zur Durchführung der Berechtigungsprüfungen an ein internes oder
externes Netzwerk mindestens einer Bank angeschlossen ist, wobei das Netzwerk zur
Abwicklung von Geldausgabevorgängen, Geldüberweisungsvorgängen und/oder Ausgabe/Eingabe
von banküblichen Informationen ausgelegt ist.
- 6. Übergabefach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an das Netzwerk
Geldautomaten angeschlossen sind.
- 7. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuerung zur Freigabe einer Steuerung eines banküblichen Geldausgabeautomaten
entspricht.
- 8. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
alle Vorgänge automatisch protokolliert und über das Netzwerk einer Überwachungseinheit
zugeführt werden.
- 9. Übergabefach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
es mit einer Einbruchmeldeanlage verbunden ist.
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