Die Erfindung betrifft einen Bearbeitungstisch gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Bearbeitungstische sind bekannt und weit verbreitet. Ein
Bearbeitungstisch, von dem die Erfindung ausgeht, ist aus der
DE 198 22 224 C2 des Anmelders bekannt. Hier ist ein endlos umlaufendes
Transportband vorgesehen, auf das eine Tierhaut aufgelegt werden kann.
Das Transportband stellt insoweit unmittelbar eine Auflagefläche für den
Körper zur Verfügung.
Unterhalb der Auflagefläche ist eine Unterdruckkammer angeordnet,
so daß der Körper auf die Auflagefläche angesaugt wird. Der
Bearbeitungstisch weist eine Digitalisierungsvorrichtung auf, die ein
Lokalisieren von Fehlern ermöglicht, so daß ein Benutzer manuell mittels
eines elektronischen Markierungselementes Fehlerstellen markieren kann,
die dann von einem Rechenwerk erfaßt werden. Mittels des Transportbandes
kann der Körper jeweils abschnittsweise in eine Digitalisierungsposition
gefahren werden. Die Digitalisierungsvorrichtung ist im wesentlichen
randseitig des Bearbeitungstisches, also nahe einer Bedienerseite des
Bearbeitungstisches angeordnet, so daß ein Benutzer einen leichten,
unmittelbaren Zugang zu dem jeweils zu bearbeitenden Abschnitt besitzt.
Der Bearbeitungstisch gemäß DE 198 22 224 C2 weist eine
Schublade auf, aus der der Körper für die Bearbeitung entnommen und auf
das Transportband aufgelegt werden kann. Nach der Bearbeitung wird der
Körper üblicherweise manuell von dem Bearbeitungstisch entfernt und in
einem Lager für eine spätere, weitere Bearbeitung zwischengespeichert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, den bekannten
Bearbeitungstisch derart weiterzubilden, daß eine verbesserte Handhabung
der Körper möglich ist.
Die Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1,
insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, daß in Förderrichtung des Transportbandes eine
Vorrichtung zum Aufwickeln der Körpers angeordnet ist.
Das Prinzip der Erfindung besteht somit im wesentlichen darin, daß
unmittelbar neben dem Bearbeitungstisch eine Vorrichtung zum Aufwickeln
des Körpers angeordnet wird, die den Körper aus seiner ausgebreiteten,
flachliegenden Lage auf der Auflagefläche des Bearbeitungstisches in einen
aufgewickelten, also im wesentlichen gerollten Zustand überführt. Ein
Benutzer kann nunmehr eine Fehlermarkierung von Fehlerstellen des
Körpers abschnittsweise vornehmen, und den gerade erfaßten Abschnitt des
Körpers unmittelbar danach der Aufwickelvorrichtung zuführen. Die
Zuführung kann beispielsweise auch automatisch, d. h. im wesentlichen
gesteuert erfolgen.
Wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Bearbeitungstisches ist,
daß die Haut nach der Bearbeitung auf dem Bearbeitungstisch, also
insbesondere nach der Erfassung einer Kontur bzw. einer Erfassung von
Fehlerstellen des Körpers nicht mehr unstrukturiert auf der Auflagefläche des
Bearbeitungstisches aufliegt und unstrukturiert bzw. auch mühselig von
diesem Bearbeitungstisch manuell entfernt werden muß, sondern daß die
Entnahme des Körpers von der Auflagefläche strukturiert, kontrolliert und
automatisch erfolgen kann, wobei zugleich die Möglichkeit besteht, daß der
Körper in aufgewickeltem Zustand später zu einem Speicher transportiert
und dort aufgewickelt für längere Zeit aufbewahrt wird.
Die Anordnung eines Transportbandes bietet dabei besondere Vorteile
für den Vorgang des Aufwickelns des biegeschlaffen Körpers, da es auf
diese Weise möglich ist, daß die Aufwickelvorrichtung den Körper nicht nur
von der Auflagefläche abzieht, sondern die Auflagefläche selbst durch eine
Bewegung relativ zu der Aufwickelvorrichtung eine unterstützende Bewegung
durchführt. Beispielsweise kann hiermit ein Aufwickelvorgang auch sehr
genau kontrolliert bzw. auch sehr schnell durchgeführt werden.
Die Formulierung, wonach die Aufwickelvorrichtung in Förderrichtung
des Transportbandes angeordnet ist, bedeutet dabei nicht zwingend, daß
während des Aufwickelns ein Transport des Körpers durch das
Transportband hin zu der Aufwickelvorrichtung stattfinden muß.
Gegebenenfalls kann es sogar vorteilhaft sein, wenn das Transportband eine
zur Aufwickelrichtung entgegengesetzt gerichtete Förderbewegung
durchführt, und auf diese Weise einen beständigen Zug auf den Körper
während des Aufwickelns ausübt, den Körper auf diese Weise straff
gespannt hält.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung korreliert die
Aufwickelgeschwindigkeit der Aufwickelvorrichtung mit der
Fördergeschwindigkeit des Transportbandes. Eine derartige Korrelation, also
ein Zusammenwirken oder Wechselwirken auf eine zunächst nicht näher
bestimmte Art bietet z. B. den Vorteil, die Aufwickelbewegung auf kontrollierte
Weise durch eine Förderbewegung des Körpers durch das Transportband zu
unterstützen. Insbesondere dann, wenn die Aufwickelgeschwindigkeit in
Abhängigkeit von der Fördergeschwindigkeit des Transportbandes gesteuert
wird, wirkt sich eine derartige Korrelation vorteilhaft aus. Auch besteht die
Möglichkeit, den Aufwickelvorgang des Körpers durch die
Aufwickelvorrichtung in unterschiedliche Phasen zu unterteilen und in diesen
unterschiedlichen Phasen unterschiedliche Fördergeschwindigkeiten des
Transportbandes bzw. bei Bedarf sogar unterschiedliche Förderrichtungen
des Transportbandes vorzusehen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
dem Bearbeitungstisch eine Bedienerseite zugeordnet, wobei die
Aufwickelvorrichtung an der Bedienerseite angeordnet ist. Diese
Ausgestaltung bietet die Möglichkeit eines besonders leichten Zugangs eines
Benutzers zu einem gerade aktuell zu bearbeitenden Bearbeitungsbereich
des Körpers. Insbesondere wenn der Körper von einer Seite eines Rahmens
des Bearbeitungstisches her bearbeitet wird, und die Aufwickelvorrichtung an
dieser Seite angeordnet ist, kann eine Bedienperson den Aufwickelvorgang
unmittelbar visuell kontrollieren. Insofern hat ein Benutzer beim Aufwickeln
auch eine Korrekturmöglichkeit.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten
Unteransprüchen sowie an Hand der nun folgenden Beschreibung eines in
den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels.
In den Figuren zeigen:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht einen Bearbeitungstisch und eine
Aufwickelvorrichtung, und
Fig. 2 schematisch in Draufsicht etwa gemäß Ansichtspfeil II in Fig. 1 den
Bearbeitungstisch gemäß Fig. 1.
Der in seiner Gesamtheit in den Figuren mit 10 bezeichnete
Bearbeitungstisch weist einen Rahmen 11 oder ein Trägergestell auf, auf
dem ein endlos umlaufendes Transportband 12 angeordnet ist. Die bezüglich
Fig. 1 nach oben gerichtete Seite des Transportbandes 12 stellt unmittelbar
eine Auflagefläche 13 für einen Körper 14, insbesondere eine Tierhaut bereit.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, die Tierhaut 14 auf einem Träger
anzuordnen, der auf der Auflagefläche 13 aufliegt, so daß die Tierhaut 14 nur
mittelbar auf der Auflagefläche 13 aufliegt.
Die Tierhaut weist, wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, eine
individuelle, unregelmäßige Kontur 15 auf und enthält typischerweise eine
Vielzahl von Fehlerstellen F1, F2, F3, die beispielhaft in den Figuren
angedeutet sind.
Dem endlos umlaufenden Transportband 12 sind beim
Ausführungsbeispiel insgesamt fünf Umlenkrollen 16a, 16b, 16c, 16d, 16e
zugeordnet. Durch Antrieb wenigstens einer dieser Umlenkrollen 16a, 16b,
16c, 16d, 16e, wie in Fig. 1 dargestellt, mittels eines schematisch
angedeuteten Motors 20 ist das Transportband 12 in Richtung X bzw. in
Richtung Y wahlweise antreibbar. Über einen nicht dargestellten Fußschalter
kann eine Bedienperson 30 bei Bedarf eine Änderung der Förderrichtung X,
Y vornehmen oder die Fördergeschwindigkeit des Transportbandes 12
ändern.
Unterhalb der Auflagefläche 13 ist vorteilhafterweise eine
Unterdruckkammer 17 angeordnet, die mit einer Saugvorrichtung 18 zur
Erzeugung eines Unterdrucks verbunden ist. Auf Grund einer besonderen
zum Teil luftdurchlässigen Ausgestaltung des Transportbandes 12 wird eine
Ansaugung der Tierhaut 14 auf die Auflagefläche 13 erreicht, so daß die
Tierhaut 14 fest auf der Auflagefläche 13 gehalten ist und von dem
Transportband 12 transportiert werden kann. Die Saugrichtung der Luft soll
durch mehrere angedeutete Pfeile dargestellt werden.
Relativ zu dem Boden 19, auf dem der Bearbeitungstisch 10 steht, ist
die Auflagefläche 13, wie in Fig. 1 dargestellt, zumindest geringfügig geneigt.
Dies ermöglicht einem Benutzer 30 von einer Bedienerseite 24 des
Bearbeitungstisches 10 her einen besonders leichten Zugang zu der Tierhaut
14.
Im Bereich der Bedienerseite 24 ist gemäß den Figuren eine dort
schematisch dargestellte Digitalisierungsvorrichtung 21 angeordnet. Fig. 2
zeigt darüber hinaus ein Markierungselement, mit dem ein Benutzer 30
manuell Fehlerstellen F1, F2, F3 markieren bzw. gegebenenfalls auch
klassifizieren kann. Hierzu wird die Tierhaut 14 abschnittsweise zu der
Digitalisierungsvorrichtung 21 hin bewegt und miterfaßt.
Eine Kamera 23 ist oberhalb des Bearbeitungstisches 10 angeordnet
und erfaßt beispielsweise die Kontur 15 der Tierhaut 14. Grundsätzlich kann
auch vorgesehen sein, daß die Kamera 23 auch Fehlerstellen F1, F2, F3
erfaßt.
Bezüglich Fig. 1 ist unmittelbar rechts neben dem Rahmen 11 des
Bearbeitungstisches 10 eine Aufwickelvorrichtung 25 für den Körper 14 bzw.
14a angeordnet. Die Aufwickelvorrichtung 25 ist lediglich schematisch
angedeutet und umfaßt einen Motor 26, der den Aufwickelvorgang vornimmt.
Auf die Aufwickelvorrichtung 25 wird nicht detailliert eingegangen.
Anzumerken ist, daß der Motor 26 der Aufwickelvorrichtung 25 über
eine Steuerleitung 27 mit dem Motor 20 für das Transportband 12 verbunden
ist. Eine Steuereinheit 28, die lediglich schematisch angedeutet ist, kann
ebenfalls über die Steuerleitung 27 mit den beiden Motoren 26, 20
verbunden sein.
In Fig. 1 ist schematisch ein zweiter Körper 14a angedeutet, der
gerade von dem Transportband 12 abgezogen und der Aufwickelvorrichtung
25 zum Aufwickeln zugeführt wird. Der Körper 14a kann von der
Auflagefläche 13 abgezogen, vorteilhafterweise aber zugleich durch eine
Förderbewegung des Transportbandes 12 zu der Vorrichtung 25 hin bewegt
werden.
Der Aufwickelvorgang durch die Aufwickelvorrichtung 25 erfolgt
insofern vorteilhafterweise in Abhängigkeit von der aktuellen
Transportgeschwindigkeit oder Fördergeschwindigkeit des Transportbandes
12. Beispielsweise kann die Steuereinheit 28 eine
Umdrehungsgeschwindigkeit des Motors 20 erfassen und ein elektrisches
Signal derart an den Motor 26 übermitteln, daß dieser mit einer entsprechend
angepaßten Geschwindigkeit dreht. Alternativ ist es auch möglich, die
Transportgeschwindigkeit des Transportbandes 12 unmittelbar zu messen,
beispielsweise mit optischen Mitteln, und den gemessenen Wert über eine
nicht dargestellte Steuerleitung den Motor 26 als verarbeitetes Antriebssignal
zukommen zu lassen.
Die Korrelation der Aufwickelbewegung durch die Aufwickelvorrichtung
25 mit der Förderbewegung des Transportbandes 12 bietet eine besonders
einfache und gut funktionierende Möglichkeit, während des Aufwickelns eine
Falten- oder Knickbildung in der Tierhaut 14, 14a zu vermeiden oder
zumindest gering zu halten. Durch Steuerung der Aufwickelgeschwindigkeit
in Abhängigkeit von der Fördergeschwindigkeit der Tierhaut oder alternativ
durch Steuerung der Fördergeschwindigkeit in Abhängigkeit von der
Aufwickelgeschwindigkeit kann die Tierhaut praktisch während des gesamten
Aufwickelvorgangs straff gespannt gehalten werden und der
Aufwickelvorrichtung faltenlos zugeführt werden.
Die Vorrichtung 25 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, vorteilhafterweise
zumindest teilweise unterhalb des rechten freien Randbereiches 31 des
Bearbeitungstisches 10 angeordnet. Bei einer Ausgestaltung der Erfindung
kann die Aufwickelvorrichtung 25 auch relativ zu dem Rahmen 11 des
Bearbeitungstisches 10 in Richtung des Doppelpfeiles Z verlagerbar sein,
beispielsweise um eine Entnahmeposition für die aufgewickelte Tierhaut
bereitzustellen, die eine bequeme, leichte Entnahme der aufgewickelten
Tierhaut 14a aus der Aufwickelvorrichtung 25 heraus ermöglicht.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Bearbeitungstisches ist
wie folgt:
Für den Fall, daß eine ausgebreitete Tierhaut 14 gescannt werden
soll, also hinsichtlich der Position und der Anordnung von Fehlerstellen F1,
F2, F3 bzw. auch hinsichtlich ihrer Kontur 15 erfaßt werden soll, wird die
Tierhaut 14 abschnittsweise zu der Digitalisierungseinrichtung 21 hin
befördert. Ausgehend von einer in Fig. 1 dargestellten Position der Tierhaut
14 findet somit eine Förderbewegung der Tierhaut 14 in Richtung des Pfeiles
X statt.
Sobald ein der Aufwickelvorrichtung 25 zugewandtes Ende der
Tierhaut 14 in den Bereich der Vorrichtung 25 gelangt, beginnt die
Vorrichtung 25 die Tierhaut 14 (bzw. 14a) aufzuwickeln.
Ein an der Bedienerseite 24 angeordneter, arbeitender Benutzer 30
kann auf diese Weise bequem und einfach eine Markierung der Fehler F1,
F2, F3 mittels eines Markierungselementes 34 vornehmen, und die Tierhaut
14a jeweils abschnittsweise, unmittelbar nach der Erfassung der Kontur 15
bzw. der Fehler F1, F2, F3 der Vorrichtung 25 zuführen, welche die Tierhaut
14a abschnittsweise aufwickelt. Sobald die Tierhaut 14a vollständig
aufgewickelt ist, kann diese der Vorrichtung 25 entnommen werden und eine
weitere Tierhaut 14 bearbeitet werden.