Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Herstellung
eines länglichen Profilteils, das über seine Längserstreckung
mindestens zwei unterschiedliche Querschnitte aufweist. Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung dieses
Profilteils mit einer derartigen Vorrichtung. Weiterhin betrifft die
vorliegende Erfindung ein derartiges Profilteil sowie seine
Verwendung.
Ein Profilteil der vorgenannten Art kann beispielsweise einen im
wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit mindestens zwei Abschnitten
unterschiedlicher Tiefe des U-Profils sein. Derartige Profilteile finden
beispielsweise als Längsträger in Kraftfahrzeugen, insbesondere in
Kleintransportern Verwendung, wobei ein vorderer erster Abschnitt
eine größere Dicke und damit eine größere Tiefe des U-Profils
aufweist, wohingegen ein zweiter hinterer Abschnitt eine geringere
Dicke und damit eine geringere Tiefe des U-Profils aufweist.
Beispielsweise kann sich dabei der hintere Abschnitt geringerer Tiefe
des U-Profils von den Hinterrädern nach hinten erstrecken,
wohingegen sich der Abschnitt mit größerer U-Profiltiefe und damit
mit größerer Stabilität von den Hinterrädern nach vorne erstrecken
kann.
Gemäß dem Stand der Technik werden derartige Profilteile relativ
aufwendig durch Tiefziehen mit entsprechenden Tiefziehmaschinen
hergestellt. Ein derartiges Verfahren erweist sich als vergleichsweise
aufwendig und kostenintensiv.
Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die
Schaffung einer Vorrichtung und eines Verfahrens der eingangs
genannten Art, mit denen sich ein Profilteil der eingangs genannten
Art kostengünstiger und/oder einfacher herstellen lässt. Weiterhin soll
ein Profilteil der eingangs genannten Art geschaffen werden, das
einfacher und kostengünstiger herstellbar ist.
Dies wird erfindungsgemäß hinsichtlich der Vorrichtung durch den
kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1, hinsichtlich des Verfahrens
durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 12 sowie hinsichtlich
des Profilteils durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 18
erreicht.
Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine
Prägeeinheit umfasst, in der ein Abschnitt eines zur Herstellung des
Profilteils verwendeten profilierten Bandes derart geprägt werden
kann, dass der Abschnitt gegenüber mindestens einem benachbarten
Abschnitt in einer Richtung senkrecht zur Längserstreckung des
Bandes versetzt ist. Vermittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
es somit möglich aus Bandmaterial, insbesondere aus Stahlband ein
erfindungsgemäßes Profilteil durch Wälzen und Prägen herzustellen.
Ein erfindungsgemäßes Profilteil gemäß Anspruch 18 ist somit
dadurch gekennzeichnet, dass es ein Kaltwalzprofilteil ist. Eine
Herstellung durch Kaltwalzen ist wesentlich einfacher und/oder
kostengünstiger realisierbar als eine Herstellung durch Tiefziehen.
Als wesentliches Merkmal bei der Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und
bei dem Verfahren gemäß Anspruch 11 ist darin zu sehen, dass ein
bereits profiliertes Band abschnittsweise derart geprägt wird, dass
mindestens zwei Abschnitte in einer Richtung zur Längserstreckung
des Bandes gegeneinander versetzt sind.
Vorzugsweise ist in Bearbeitungsrichtung hinter der Prägeeinheit eine
Besäumeinheit vorgesehen, mit der die oberen Ränder der
gegeneinander versetzten Abschnitte besäumt werden können,
insbesondere auf im wesentlichen gleicher Höhe abgeschnitten
werden können. Das fertige Profilteil kann zumindest abschnittsweise
als U-Profil und/oder L-Profil und/oder Z-Profil und/oder T-Profil
ausgeführt sein. Beispielsweise für den Fall, dass das Profilteil
zumindest abschnittsweise einen im wesentlichen U-förmigen
Querschnitt mit über seiner Längserstreckung mindestens zwei
unterschiedlichen Tiefen des U-Profilteils aufweist, wird ein
Uprofiliertes Band abschnittsweise derart geprägt, dass die Böden des
U-Profils in mindestens zwei Abschnitten gegeneinander versetzt
sind. Das derart geprägte profilierte Band kann insbesondere dadurch
besäumt werden, dass die Ränder der U-Schenkel der Abschnitte mit
gegeneinander versetzten Böden auf im wesentlichen gleicher Höhe
abgeschnitten werden. Auf diese Weise kann durch einfaches Prägen
und Besäumen ein U-Profil erstellt werden, dass zumindest zwei
Abschnitte unterschiedlicher U-Profiltiefe aufweist.
Erfindungsgemäß besteht die Möglichkeit, dass in
Bearbeitungsrichtung vor der Prägeeinheit eine Profilierungseinheit
angeordnet ist, vermittels der aus einem flachen Band durch Wälzen
ein profiliertes Band erzeugt werden kann. Das auf diese Weise
erzeugte beispielsweise U-profilierte oder L- oder Z- oder T-profilierte
Band kann dann in der Prägeeinheit mit dem vorgenannten Versatz
versehen werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung mindestens eine Stanzeinheit umfasst, mit der Bohrungen
und/oder Durchzüge in das zu fertigende Profilteil eingebracht werden
können. Weiterhin kann die Vorrichtung mindestens eine Schere
umfassen, mit der die zu fertigenden Profilteile abgelängt werden
können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist in Bearbeitungsrichtung der Vorrichtung hinter der
Prägeeinheit oder hinter der Besäumeinheit ein Hut-
Profilierungseinheit vorgesehen, mit der die oberen Ränder der
Schenkel des als U-Profil ausgeführten Bandes umgebogen werden
können, so dass insbesondere ein Hut-Profil entsteht. Die
umgebogenen oberen Ränder dieses Hut-Profils sind insbesondere
zur Festlegung des erfindungsgemäßen Profilteils in Anwendung
beispielsweise als Längsträger in einem Kraftfahrzeug verwendbar.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Vorrichtung eine
Haspel umfasst, von der ein Band abgewickelt werden kann und
insbesondere der Profilierungseinheit zugeführt werden kann.
Weiterhin kann zwischen der Haspel und der Profilierungseinheit eine
Bandschweißanlage angeordnet sein, mit der einzelne Coils des
Bandes miteinander verschweißt werden können. Durch diese
Einheiten wird eine komplette Vorrichtung zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Profilteile gegeben, die zur effektiven Produktion
großer Mengen derartiger Profilteile geeignet ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Abbildungen. Darin zeigen
Fig. 1a eine Seitenansicht im Detail eines erfindungsgemäßen
Profilteils;
Fig. 1b eine Schnittansicht gemäß den Pfeilen Ib-Ib in Fig. 1a;
Fig. 1c eine Schnittansicht gemäß den Pfeilen Ic-Ic in Fig. 1a;
Fig. 2 eine erste schematische Teilseitenansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 3 eine zweite schematische Teilseitenansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei sich Fig. 3 auf der
rechten Seite von Fig. 2 an diese anschließt;
Fig. 4 eine dritte schematische Teilseitenansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei sich Fig. 4 auf der
rechten Seite von Fig. 3 an diese anschließt;
Fig. 5 eine vierte schematische Teilansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei sich Fig. 5 auf der
rechten Seite von Fig. 4 an diese anschließt.
Aus Fig. 1a bis Fig. 1c ist ein erfindungsgemäßes Profilteil 1
ersichtlich, das einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt
aufweist. In Fig. 1b und in Fig. 1c sind Querschnitte an
unterschiedlichen Stellen über die Längserstreckung des Profilteils 1
(siehe dazu Fig. 1a) ersichtlich. Hierbei zeigt sich, dass im Bereich
der Fig. 1b die U-Schenkel 2 eine größere Länge aufweisen als die
U-Schenkel 3 im Bereich des Querschnitts gemäß Fig. 1c. Aus Fig. 1a
ist ersichtlich, dass diese Querschnittsreduzierung in einem in Fig. 1a
etwa mittigen Abschnitt 4 kontinuierlich von einem Bereich größerer
U-Profiltiefe (siehe Fig. 1b) zu einem Bereich kleinerer U-Profiltiefe
(siehe Fig. 1c) erfolgt. Die U-Schenkel 2, 3 sind an ihrem von dem
Boden des U-Profils abgewandten Ende umgebogen, so dass sich
unter einem Winkel von etwa 90° von den U-Schenkeln 2, 3 und
voneinander weg erstreckende Ränder 5 ergeben. Diese
umgebogenen Ränder 5 werden auch als Hut-Profilierung des
Profilteils 1 bezeichnet. Das Profilteil 1 ist aus Metall, insbesondere
aus Stahl, gefertigt.
Ein aus Fig. 1a bis Fig. 1c ersichtliches Profilteil 1 kann insbesondere
als Längsträger für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen
Kleintransporter Verwendung finden. Hierbei wird aus Gründen der
Materialersparnis der Bereich reduzierten Querschnitts des Profilteils
1 oberhalb und hinter den Hinterrädern des Kraftfahrzeugs
Verwendung finden, wohingegen sich der Bereich nicht reduzierten
Querschnitts des Profilträgers 1 von den Hinterrädern nach vorne
erstreckt.
Aus Fig. 2 bis Fig. 5 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung für die
Herstellung eines Profilteils 1 ersichtlich. Die Fig. 2 bis Fig. 4
schließen sich jeweils derart aneinander an, dass auf der rechten
Seite von Fig. 2 die linke Seite von Fig. 3 anschließt und dass auf der
rechten Seite von Fig. 3 die linke Seite von Fig. 4 anschließt.
Aus Fig. 2 ist eine Haspel 6 ersichtlich, von der ein Band 7,
insbesondere ein Stahlband abgerollt werden kann. Das Stahlband
durchläuft hinter der Haspel eine Bandschweißanlage 8, die
gegebenenfalls Bänder 7 von unterschiedlichen Coils aneinander
schweißen kann.
Im Anschluss an die Bandschweißanlage 8 ist in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung eine U-Profilierungseinheit 9
angeordnet, die entsprechend angeordnete horizontal und/oder
vertikal ausgerichtete Walzen aufweist und das Band 7 zu einem
U-profilierten Band 10 walzt (siehe dazu Fig. 3). Die Tiefe des U-
Profils des U-profilierten Bandes 10 entspricht im wesentlichen der
Tiefe des U-Profils des U-Profilteils 1 in Fig. 1b zuzüglich der Länge
des umgebogenen Randes 5.
Im Anschluss an die U-Profilierungseinheit 9 ist in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Prägeeinheit 11 angeordnet
(siehe dazu Fig. 4). In der Prägeeinheit 11 wird das U-profilierte Band
10 nach Anhalten des Bandvorlaufs in einem mittleren Abschnitt 12
durch eine Prägestempel 13 nach oben gedrückt, so dass bei gleicher
Tiefe des U-Profils der Boden des U-Profils in dem mittleren Abschnitt
12 gegenüber den beiden äußeren zu dem Abschnitt 12 benachbarten
Abschnitten 14 in Fig. 4 angehoben ist.
Im Anschluss an die Prägeeinheit 11 ist in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung eine Besäumeinheit 15 vorgesehen, in der die oberen
Enden der U-Schenkel des U-profilierten Bandes 10 gleichmäßig auf
einer Höhe abgeschnitten werden, so dass die in der Prägeeinheit 11
hoch geprägten mittleren Abschnitte 12 nach dem Besäumen eine
geringere Tiefe des U-Profils aufweisen als die zu dem jeweiligen
mittleren Abschnitt 12 benachbarten äußeren Abschnitte 14.
Im Anschluss an die Besäumeinheit 15 ist in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung eine Hut-Profilierungseinheit 16 vorgesehen, mittels der
die oberen Ränder der U-Schenkel des U-profilierten Bandes 10
derart umgebogen werden, dass ein Hut-Profil entsteht.
Im Anschluss an die Hut-Profilierungseinheit 16 sind in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Stanzeinheit 17, daran
anschließend eine Schere 18, daran anschließend eine weitere
Stanzeinheit 19 und daran anschließend eine weitere Schere 20
angeordnet. In den Stanzeinheiten 17, 19 werden in das geprägte und
Hut-profilierte Band 21 Bohrungen und Durchzüge eingebracht. Die
Scheren 18, 20 dienen dazu, das geprägte und Hut-profilierte Band 21
in Profilteile 1 abzulängen. Hierbei ist insbesondere aus Fig. 4
ersichtlich, dass die Schere 18 ein Stück von dem geprägten und Hut-
profilierten Band 21 abschneidet, das der doppelten Länge eines
Profilteils 1 entspricht. Dieses abgeschnittene Stück wird von der
Schere 20 in zwei gleich große Stücke geschnitten, die jeweils einem
gewünschten Profilteil 1 entsprechen.
Aus Fig. 3, Fig. 4 und Fig. 5 ist ersichtlich, dass ein Großteil der
erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einem gemeinsamen
Maschinenträger 22 angeordnet sein kann. In dem abgebildeten
Ausführungsbeispiel sind die U-Profilierungseinheit 9, die
Prägeeinheit 11, die Besäumeinheit 15, die Hut-Profilierungseinheit
16, die Stanzeinheiten 17, 19 und die Scheren 18, 20 auf einem
gemeinsamen Maschinenträger 22 angeordnet. Es besteht
erfindungsgemäß durchaus auch die Möglichkeit, mehr oder weniger
Einheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf dem
Maschinenträger 22 anzuordnen. Weiterhin besteht erfindungsgemäß
die Möglichkeit, einzelne Teile, wie beispielsweise die
Bandschweißanlage, nicht vorzusehen. Erfindungsgemäß ist weiterhin
durchaus denkbar, nur eine Stanzeinheit und nur eine Schere oder
mehr als zwei Stanzeinheiten und mehr als zwei Scheren vorzusehen.
Anstelle der Ausführung des erfindungsgemäßen Profilteils 1 als U-
Profil besteht auch die Möglichkeit, andere Profilarten zu wählen, wie
beispielsweise ein L-Profil, ein Z-Profil oder ein T-Profil. Weiterhin
besteht auch die Möglichkeit, bei einem erfindungsgemäßen Profilteil
abschnittsweise unterschiedliche Profilarten vorzusehen.