Die Erfindung betrifft eine Tuch- oder Folienbahn, insbesondere für
Beschattungseinrichtungen oder Werbewäger nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1,
Der Breite beim Weben von Gewebebahnen sind technische
Grenzen gesetzt. Beschattungsvorrichtungen in Gestalt von
Außenmarkisen oder Innenbeschattungen erfordern
gelegentlich Breiten, die das Maß übersteigen, das mit Webmaschinen
vernünftigerweise herstellbar ist. Eine breite Markisenbahn
muss aus mehreren Teilbahnen zusammengesetzt werden. Für
das Zusammenfügen der Markisenbahnen sind unterschiedliche
Techniken bekannt.
Eine Technik gemäß der DE 26 01 967 A1 besteht darin,
die Markisenbahnen ein Stück weit überlappen zu lassen,
wobei die Überlappungsstelle stoffschlüssig durch Schweißen
oder Kleben verbunden wird. Im Bereich der Überlappung
tritt eine Materialverdickung auf, die beim Aufwickeln der
Markisenbahn auf die Wickelwelle störend ist. Die
Verdickungsstelle verursacht einen Faltenwurf im Ballen. Der
Wickeldurchmesser wächst bei der Überlappung stärker als
daneben. Es treten im Ballen Zugspannungen auf, die die
Falten hervorrufen. Bleibt die Markise lange aufgewickelt,
stabilisieren sich die Falten und werden auch bei
ausgefahrener Markisenbahn sichtbar bleiben.
Um der Materialverdickung entgegenzuwirken ist es aus
der DE 198 53 591 A1 bekannt, im Bereich der Klebestellen
entweder die Kett- oder die Schussfäden aus dem Gewebe zu
entfernen. Das Entfernen der Kett- oder Schussfäden aus dem
Gewebe ist ein technisch sehr aufwändiger Vorgang.
Die Verdickung im Bereich jener Stelle, an der
benachbarte Bahnen aneinander befestigt werden, lässt sich
vermeiden, wenn die Bahnen auf Stoß verbundenen werden. Gemäß
der DE 197 21 781 A1 werden hierzu die zu verbindenden Bahnen
auf Stoß nebeneinander gelegt, mit einem entsprechenden
kleinen Spalt. Beidseitig dieser Stoßstelle wird sodann in
einem Streifen Kunststoffmaterial aufgetragen, dass sich in
dem Gewebe der Bahnen verankert und die Stoßstelle
überbrückt. Der im Stoß sichtbare Spalt lässt bei Beleuchtung
den Eindruck entstehen, als sei ein Riss in der
Markisenbahn enthalten.
Wird hingegen die Kunststoffmasse, die die
Markisenbahnen miteinander verbindet, dunkel eingefärbt, entsteht
ein verhältnismäßig breiter, dunkler Streifen, was
ebenfalls nicht besonders ansprechend ist.
Eine andere Möglichkeit die einzelnen Teilbahnen
miteinander zu verbinden ist bspw. in der DE 196 02 575 C2
beschrieben. Gemäß der dort angegebenen Lehre, werden die
Teilbahnen auf Stoß miteinander verbunden. Die Teilbahnen
liegen mit ihrer Stoßkante aneinander und werden durch ein
oder zwei Verbindungsbänder, die den Stoß überdecken,
aneinander befestigt. Die Bänder zum Verbinden der Bahnen,
sind deutlich dünner als die Textilbahnen, aus denen die
Markisenbahn hergestellt wird. Die Verdickung bleibt in
einem erträglichen Rahmen, der einen Faltenwurf verhindert.
Es treten an der Stoßstellen keine großen Kräfte in
Querrichtung auf. Das Verbindungsband, das die Stoßstelle
zwischen zwei Teilbändern zusammenhält, braucht nur eine
geringe mechanische Festigkeit aufzuweisen. Es können sehr
dünne Verbindungsbänder verwendet werden, die nur wenig
auftragen. Beim Aufwickeln auf die Wickelwelle der Markise
auftretenden Materialverdickung bleibt deswegen gering und
es entstehen keine Falten im Ballen.
Ungünstig bei dieser Art von Verbindung ist die
Lichtdurchlässigkeit des Verbindungsbands. Das dünne
Verbindungsband lässt im allgemeinen deutlich mehr Licht
durchtreten, als die Markisenbahnen an sich. Andererseits kann
die Stoßfuge zwischen den beiden Markisenbahnen aufgrund
von herstellungsbedingten Toleranzen nicht vollständig
geschlossen sein. Die Stoßfuge zeigt Abschnitte, in denen die
beiden Stoßkanten der Markisenbahn einen Abstand
voneinander haben, der einen deutlichen Lichtdurchtritt
ermöglicht. Von der Unterseite der Markise her gesehen, entsteht
für den Betrachter der Eindruck, als sei die Markisenbahn
an dieser Stelle in Längsrichtung gerissen.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Tuch- oder Folienbahn, insbesondere für
Beschattungseinrichtungen oder Werbeträger zu schaffen, die zu keiner
Materialverdickung an der Verbindungsstelle zwischen den Teilbahnen
führt und die auch unter ungünstigen Toleranzbedingungen
keinen Lichtspalt zwischen den Teilbahnen entstehen lässt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Tuch-
oder Folienbahn mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Tuch- oder Folienbahn liegen die beiden
Teilbahnen auf Stoß nebeneinander, d. h. sie überlappen
einander nicht. Die Stoßstelle wird auf wenigstens einer Seite
der beiden Teilbahnen von einem Verbindungs- oder
Überbrückungsband überdeckt, durch das die Stoßstellen der
Teilbahnen nebeneinander liegen festgehalten werden. Im Bereich
der Stoß- oder Fügestelle befindet sich ein Streifen, der
weniger lichtdurchlässig ist, als das Verbindungsband
sonst. Der Streifen ist so angeordnet, dass er in jedem
Falle einen möglicherweise entstehenden Spalt zwischen den
Stoßkanten überdeckt. Andererseits ist der Streifen
deutlich schmäler als das Verbindungsband. Auf der Sichtseite
ist im Durchlicht im Bereich der Stoß- oder
Verbindungsstelle nur ein verhältnismäßig schmaler dunkler Streifen zu
erkennen. An den Stellen, an denen die Stoßstelle sonst
einen deutlichen sichtbaren hell aufleuchtenden Spalt
erkennen lassen würde, verläuft der Streifen, der aufgrund
seiner dunklen Farbe den sonst entstehenden Eindruck eines
Risses in der Markisenbahn verhindert.
Der Streifen kann auf zwei unterschiedliche Arten
erzeugt werden.
Der Streifen kann entweder bereits vorab auf dem
Verbindungsband angebracht sein oder er kann nachträglich
bspw. während des Anbringens des Streifens oder kurz danach
durch Einfärben oder Bedrucken erzeugt werden. Die
erstgenannte Möglichkeit stellt geringere Anforderungen an die
maschinelle Ausstattung in dem verarbeitenden Betrieb. Es
genügt, wenn dort das entsprechend vorbereitete Band auf
die Teilbahnen aufgebracht wird.
Im anderen Falle ist die maschinelle Ausstattung
umfangreicher, weil zusätzlich zu dem Aufbringen und fixieren
des Verbindungsstreifens auf den Teilbahnen noch das
Aufbringen der Farbe notwendig ist. Dafür hat das
letztgenannte Verfahren den wesentlichen Vorteil, dass die Farbe
weitgehend frei gewählt werden kann.
Der optische Eindruck kann weiter verbessert werden,
wenn der Streifen allmählich verlaufende Kanten aufweist,
so dass ein abrupter Übergang vermieden wird.
In jedem Falle ist es zweckmäßig, wenn der Streifen
farblich auf die Umgebungsfarbe der beiden Teilbahnen
abgestimmt wird. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, bei
dem der Betrachtungsabstand gering ist. Bei großen
Betrachtungsabständen genügt es, wenn der Streifen aus einer
sogenannten unbunten Farbe mit entsprechendem Deckungsgrad
besteht.
Das Verbindungs- oder Überbrückungsband kann ein
textiles Band oder ein Folienband sein. Als textiles Band
eignen sich Gewebe- oder Vliesbänder, letztere dann, wenn
genügend Fasern in dem Vlies quer zu den Stoßkanten
verlaufen.
Das Verbindungs- oder Überbrückungsband kann mit den
Teilbändern durch Verkleben oder Verschweißen
stoffschlüssig verbunden werden. Das zum Kleben oder Schweißen
notwendige thermisch aufschmelzbare Material kann Bestandteil des
Verbindungs- oder Überbrückungsbandes sein, kann aber auch
von Material gebildet sein, dass in den Textilbahnen
vorhanden ist. Letztere gilt insbesondere für den Fall von
Kunststofffasern, die bei geeigneter Auswahl im weichen
Zustand eine genügende Klebkraft entwickeln können.
Im übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung
Gegenstand von Unteransprüchen. Dabei sollen auch solche
Merkmalskombinationen als beansprucht angesehen werden, auf
die kein ausdrückliches Ausführungsbeispiel gerichtet ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des
Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Markise in einer stark schematisierten
perspektivischen Darstellung,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Markisenbahn der Markise
nach Fig. 1 unter Veranschaulichung der
Stoßstelle zwischen den Teilbahnen, in einem
vergrößerten Maßstab,
Fig. 3 eine Ausführungsform der Markisenbahn bei der der
Streifen nachträglich auf das Verbindungsband
aufgebracht ist und
Fig. 4 eine Ausführungsform ähnlich der Ausführungsform
nach Fig. 3, wobei der Streifen nachträglich auf
der Unterseite aufgebracht wird.
Fig. 1 zeigt eine Gelenkarmmarkise 1 mit einem Gehäuse
2, das über Wandhalter 3 an einer nicht weiter
veranschaulichten Gebäudefassade befestigt ist. In dem Gehäuse 2 ist
drehbar eine nicht erkennbare Wickelwelle gelagert, an der
mit einer Kante eine Markisenbahn 4 befestigt ist. Die
Markisenbahn 4 läuft über einen Tuchschlitz 5 aus dem Gehäuse
2 heraus. Ihre von der Wickelwelle abliegende Kante ist an
einer Fallschiene 6 befestigt. Die Fallschiene 6 wird von
zwei Gelenkarmen 7 in bekannter Weise getragen, die in der
Figur gestrichelt angedeutet sind. Die Gelenkarme 6 sind
unterhalb des Gehäuses 2 an den Wandhaltern 3 anscharniert.
Die Markisenbahn 4 setzt sich aus zwei Teilbahnen 8
und 9 zusammen. Die beiden Teilbahnen 8 und 9 sind an einer
Füge oder Stoßstelle 11 miteinander verbunden, die über die
gesamte Länge der Markisenbahn 4 gerade durchläuft.
Der Aufbau der Fügestelle 11 ist in Fig. 2 vergrößert
veranschaulicht.
Die beiden Teilbahnen 8 und 9 bestehen jeweils aus
einem gewebten Markisenstoff, der gegebenenfalls mit einer
farbigen Bedruckung versehen ist. Jede der beide Teilbahnen
8 und 9 endet an einer Stoßkante 12 bzw. 13. Die Stoßkanten
12 und 13 sind gerade Kanten. Bei der Herstellung wird
angestrebt, dass die beiden Stoßkanten 12 und 13 so dicht wie
möglich aneinander liegen und kein Spalt dazwischen
entsteht. Lediglich zum Zwecke der Veranschaulichung der
Erfindung sind die beiden Stoßkanten 12 und 13 deutlich
voneinander beabstandet dargestellt.
Wichtig ist, dass die Teilbahnen 8 und 9 im Bereich
ihrer Stoßkanten 12 und 13 in einer gemeinsamen Ebene
liegen und einander nicht überlappen. Dadurch wird eine
Materialverdickung im Bereich der Stoßstelle 11 entsprechend
der Materialstärke einer der beiden Teilbahnen 8 und 9
vermieden.
Die beiden Stoßkanten 12 und 13, die geschnittene oder
gewebte Kanten sein können, werden durch ein
Verbindungsband 14 aneinander gehalten. Das Verbindungsband 14
besteht, wie bei 15 angedeutet ist, seinerseits aus einem
Gewebe, so dass genügende Fäden quer zu den Stoßkanten 12
und 13 verlaufen.
Das Verbindungsband 14 wird von zwei zueinander
parallelen Kanten 16 und 17 begrenzt ist. Die Breite des
Verbindungsbandes 14 ist so gewählt, dass es auf jeder
Teilbahn 8 und 9 einen genügend breiten streifenförmigen
Flächenbereich bildet, in dem es mit der betreffenden Teilbahn
8 oder 9 zu verbinden ist.
Das Verbindungsband 14 ist ein gazeartiges luftiges
Gewebe, dass eine deutlich geringere Anzahl von Kett- und
Schussfäden aufweist, als das Material aus denen die beiden
Teilbahnen 8 und 9 hergestellt sind. Außerdem ist die
Garnstärke sehr viel geringer. Die Stoßstelle 11 erfährt
dadurch im Bereich des Verbindungsbandes 14 keine
nennenswerte Verdickung.
Aufgrund seines Aufbaus ist das Verbindungsband 14
lichtdurchlässiger als die Teilbahnen 8 und 9. Ohne
Gegenmaßnahmen würde ein Spalt zwischen den beiden Stoßkanten 12
und 13 im Durchlicht wie ein Riss in der Markisenbahn 4
aussehen. Um diesen Eindruck zu vermeiden, ist das
Verbindungsband 14 mit einem hinsichtlich der
Lichtdurchlässigkeit dunklen Streifen 18 versehen.
Der Streifen 18 läuft in Längsrichtung des
Verbindungsbandes 14 durch. Seine Breite ist geringer als die
Breite des Verbindungsbandes 14 selbst, wie dies Fig. 2
erkennen lässt. Neben dem dunklen Streifen 18 entstehen
zwei symmetrische Streifen 19 und 21, die eine große
Transparenz oder Lichtdurchlässigkeit aufweisen. Die Breite des
lichtundurchlässigen oder weniger lichtdurchlässigen
Streifens 18 ist so gewählt, dass mit Sicherheit ein sich
aufgrund der Fertigung ergebender und unvermeidbarer Spalt
zwischen den Stoßkanten 12 und 13 überdeckt ist, und zwar
auch dann, wenn das Verbindungsband 14 nicht exakt
aufgebracht ist.
Unter nicht exakt sollen hierbei Querabweichungen des
Verbindungsbandes 14 bezogen auf den Verlauf der beiden
Stoßkanten 12 und 13 verstanden sein, mit anderen Worten,
wenn sich der Streifen 18 bezüglich der Stoßkanten 12, 13
schlängelt.
Der dunkle oder weniger lichtdurchlässige Streifen 18
kann durch Bedrucken des Verbindungsbands 14 erzeugt sein.
Die Bedruckung wird zweckmäßigerweise während der
Herstellung des Verbindungsbands 14 aufgebracht.
Eine andere Möglichkeit den dunklen Streifen 18 zu
erzeugen besteht darin, dunkle Kettfäden einzusetzen,
wodurch die gewünschte geringere Lichtdurchlässigkeit erzielt
wird. Schließlich ist es möglich, im Bereich des Streifens
18 die Anzahl der Kettfäden zu erhöhen, verglichen mit den
beiden daneben verlaufenden Streifen 19 und 21.
Aus optischen Gründen kann es vorteilhaft sein, wenn
der Streifen 18 verlaufende Kanten aufweist. Ein solcher
optischer Eindruck lässt sich erzielen, wenn sich die
Kanten des Streifens 18 allmählich in einzelne kleine Flächen
auflösen, die mit zunehmendem Abstand von der Mitte des
Streifens 18 im Durchmesser kleiner werden und
schlussendlich völlig verschwinden.
Da beim Aufwickeln der Markise deren Außenseite als
Außenseite des Ballens auf der Wickelwelle sichtbar wird,
ist es von Vorteil, wenn die Grundfarbe des
Verbindungsstreifens 14 mit der Farbe der Teilbahnen 8 und 9 im
Bereich der Stoßstelle 11 ungefähr übereinstimmt. Diese
farbliche Übereinstimmung ist nicht erforderlich für die
ausgefahrene Stellung, weil die Farbe des Verbindungsstreifens
14 durch die Teilbahnen 8 und 9 hindurch nicht erkennbar
ist.
Aus diesem Grund würde ein einfacher weißer Streifen
ausreichen. Falls dies als störend empfunden wird, wenn der
Verbindungsstreifen 14 auf der Außenseite des Ballens
sichtbar wird, kann die oben erwähnte Grundeinfärbung
verwendet werden. Hierbei ist es weiterhin von Vorteil, wenn
der dunkle Streifen 18 ebenfalls in der Grundfarbe
entsprechend angepasst ist.
Die Verbindung des Verbindungsstreifens 14 mit den
Teilbahnen 8 und 9 kann durch Schweißen oder Kleben
erfolgen. Das Material für die Schweiß- oder die Klebstelle kann
von Material gebildet sein, das auf dem Verbindungsstreifen
14 auf der betreffenden Seite bereits vorhanden ist. Das
Klebstoffmaterial kann in Form einer dünnen
Schmelzkleberschicht aufgebracht sein oder der Verbindungsstreifen 14
kann Schuss- und/oder Kettfäden enthalten, die durch
Wärmezufuhr erweichen und klebfähig werden, um nach dem Erkalten
die stoffschlüssige Verbindung zwischen betreffenden
Teilbahnen 8 und 9 und dem Verbindungsstreifen 14 herzustellen.
Anstelle der Verwendung eines Verbindungsstreifens 14
aus Gewebe, kann auch ein Verbindungsstreifen 14 aus einem
Faservlies oder einer Folie verwendet werden. Im Falle des
Einsatzes eines Faservlieses muss nur dafür gesorgt werden,
dass ein genügender Anteil der Fasern im Vlies die
Stoßstelle zwischen den beiden Stoßkanten 12 und 13 auf einer
ausreichenden Länge überbrückt.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sieht die
Verwendung eines Verbindungsstreifens 14 vor, der bereits
herstellerseits und damit vor der Anbringung auf dem
Teilbahnen 8 und 9 mit dem dunklen oder weniger lichtdurchlässigen
Streifen 18 versehen ist.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform die der
Ausführungsform nach Fig. 2 ähnelt. Soweit darin Teile
dargestellt sind, die sich bereits in Fig. 2 finden werden
hierfür dieselben Bezugszeichen verwendet, ohne dass eine
erneute Beschreibung gegeben wird.
Der wesentliche Unterschied zwischen der
Ausführungsform nach Fig. 2 und der Ausführungsform nach Fig. 3
besteht in der Verwendung eines unifarbenen
Verbindungsstreifens 14. Der Verbindungsstreifen 14 besteht bspw. aus einem
weißen Gewebe, zweckmäßigerweise auch mit geschlossenen
Gewebekanten entsprechend den Bandkanten 16 und 17.
Ähnlich wie bei der Herstellung der Markisenbahn 4
nach Fig. 2 wird nach dem Aneinanderlegen der beiden
Teilbahnen 8 und 9 längs den Stoßkanten 12 und 13 das
Verbindungsband 14 fortlaufend aufgelegt und mit den beiden
Teilbahnen 8 und 9 durch Schweißen oder Kleben stoffschlüssig
verbunden. Im Anschluss an das Aufbringen des
Verbindungsbandes 14 auf die beiden Teilbahnen 8 und 9 durchläuft die
Markisenbahn 4 eine Station 22, in der ein Farbstreifen 23
aufgetragen wird. Die Farbauftragsstation 22 ist in Fig. 3
stark schematisiert dargestellt. Sie besteht bspw. aus
einer Sprühdüse, aus der eine zum Einfärben des
Verbindungsbandes 14 geeignete Farbe versprüht wird. Die
Farbauftragung geschieht mit einem Sprühkegel 24 auf die Rückseite
des Verbindungsbandes 14 der Farbstreifen 23 erzeugt wird,
der hinsichtlich seiner Abmessungen dem Streifen 18 nach
Fig. 2 entspricht. Die Farbe, die der Streifen 23 aufweist,
kann nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt werden.
Im einfachsten Falle handelt es sich um eine schwarze
Farbe.
Eine geeignet Vorrichtung zum Aufbringen des Streifens
24 stellt beispielsweise ein Druckkopf dar, wie er in einem
Tintenstrahldrucker verwendet wird.
Fig. 4 zeigt schließlich eine Ausführungsform, die
der Ausführungsform nach Fig. 3 entspricht. Auch hier wird
ein unifarbener Verbindungsstreifen 14 auf die Stoßstelle
11 der Stoßkanten 12 und 13 stoffschlüssig aufgebracht.
Abweichend zu dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 geschieht
der Farbauftrag nicht auf der Seite des Verbindungsbandes
14 auf dessen Außenseite, sondern der Farbauftrag erfolgt
von der Sichtseite der beiden Teilbahnen 8, 9 her, d. h. der
Farbauftrag erfolgt auf derjenigen Seite der beiden
Teilbahnen 8 und 9, auf der der Verbindungsstreifen 14 nicht
aufgebracht ist.
Der Farbstreifen weist auch hier eine Breite auf, die
so gewählt ist, dass sie unter allen fertigungstechnischen
Umständen mit Sicherheit einen zwischen den beiden
Stoßkanten 12 und 13 entstehenden Spalt überdeckt. Dabei wird in
dem Spaltbereich nicht das Stoffmaterial für die Teilbahnen
8 und 9 eingefärbt, sondern die Farbe dringt durch den
Spalt bis auf die dort offenliegende Seite des
Verbindungsbandes 14 vor.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist es besonders
einfach möglich, die Farbe des aufgebrachten Streifens 23
an die Farbe der aneinander anstoßenden Teilbahnen 8 und 9
anzupassen. Der aufgebrachte Streifen 23 wird dadurch weder
im Auflicht noch im Durchlicht besonders sichtbar sein.
Da der Streifen 18 bzw. 23 nur sehr schmal gewählt
ist, und zwar nur so schmal, dass er unter allen Umständen
einen technisch unvermeidbaren Spalt überdeckt, ist er in
der Breitenausdehnung sehr gering. Der Streifen 18 bzw. 23
ist deutlich schmäler als das Verbindungsband 14 selbst.
Dadurch fällt optisch wenig auf.
Als Anwendungsbeispiel für die vorliegende Erfindung
wurde eine Markise erläutert. Für den Fachmann ist jedoch
klar, dass die vorliegende Erfindung auf diesen
Anwendungsfall nicht beschränkt ist. Ein anderer Anwendungsfall sind
Werbeträger, die frei aufgespannt sind und beispielsweise
mit der Werbung bedruckt sind oder sonstwie eine Werbung
tragen. Auch hier dürfen im Bild oder im Text der Werbung
keine rissähnlichen hellen Stellen auftreten.
Eine Markisenbahn setzt sich aus wenigstens zwei
Teilbahnen zusammen. Die beiden Teilbahnen sind an der
Stoßstelle auf Stoß aneinander gelegt. Um die Stoßstelle
zusammenzuhalten, ist ein Verbindungsband vorgesehen, dass
die Stoßstelle überbrückt und das in einem entsprechenden
Breitenstreifen mit jeder der beiden Teilbahnen
stoffschlüssig verbunden ist.
Um ein Durchscheinen von Licht zwischen den Stoßkanten
zu vermeiden, dort wo die Stoßkanten einen Spalt bilden,
ist ein Streifen vorgesehen der weniger lichtdurchlässig
ist, als das Verbindungsband sonst.