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Dokumentenidentifikation DE10214628C1 02.10.2003
Titel Tuch- oder Folienbahn
Anmelder MHZ Sonnenschutztechnik GmbH, 73230 Kirchheim, DE
Vertreter Rüger und Kollegen, 73728 Esslingen
DE-Anmeldedatum 02.04.2002
DE-Aktenzeichen 10214628
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 02.10.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 02.10.2003
IPC-Hauptklasse A41H 43/04
IPC-Nebenklasse D06N 7/00   E04F 10/02   
Zusammenfassung Eine Markisenbahn setzt sich aus wenigstens zwei Teilbahnen zusammen. Die beiden Teilbahnen sind an der Stoßstelle auf Stoß aneinander gelegt. Um die Stoßstelle zusammenzuhalten, ist ein Verbindungsband vorgesehen, das die Stoßstelle überbrückt und das in einem entsprechenden Breitenstreifen mit jeder der beiden Teilbahnen stoffschlüssig verbunden ist.
Um ein Durchscheinen von Licht zwischen den Stoßkanten zu vermeiden, dort wo die Stoßkanten einen Spalt bilden, ist ein Streifen vorgesehen der weniger lichtdurchlässig ist, als das Verbindungsband sonst.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Tuch- oder Folienbahn, insbesondere für Beschattungseinrichtungen oder Werbewäger nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,

Der Breite beim Weben von Gewebebahnen sind technische Grenzen gesetzt. Beschattungsvorrichtungen in Gestalt von Außenmarkisen oder Innenbeschattungen erfordern gelegentlich Breiten, die das Maß übersteigen, das mit Webmaschinen vernünftigerweise herstellbar ist. Eine breite Markisenbahn muss aus mehreren Teilbahnen zusammengesetzt werden. Für das Zusammenfügen der Markisenbahnen sind unterschiedliche Techniken bekannt.

Eine Technik gemäß der DE 26 01 967 A1 besteht darin, die Markisenbahnen ein Stück weit überlappen zu lassen, wobei die Überlappungsstelle stoffschlüssig durch Schweißen oder Kleben verbunden wird. Im Bereich der Überlappung tritt eine Materialverdickung auf, die beim Aufwickeln der Markisenbahn auf die Wickelwelle störend ist. Die Verdickungsstelle verursacht einen Faltenwurf im Ballen. Der Wickeldurchmesser wächst bei der Überlappung stärker als daneben. Es treten im Ballen Zugspannungen auf, die die Falten hervorrufen. Bleibt die Markise lange aufgewickelt, stabilisieren sich die Falten und werden auch bei ausgefahrener Markisenbahn sichtbar bleiben.

Um der Materialverdickung entgegenzuwirken ist es aus der DE 198 53 591 A1 bekannt, im Bereich der Klebestellen entweder die Kett- oder die Schussfäden aus dem Gewebe zu entfernen. Das Entfernen der Kett- oder Schussfäden aus dem Gewebe ist ein technisch sehr aufwändiger Vorgang.

Die Verdickung im Bereich jener Stelle, an der benachbarte Bahnen aneinander befestigt werden, lässt sich vermeiden, wenn die Bahnen auf Stoß verbundenen werden. Gemäß der DE 197 21 781 A1 werden hierzu die zu verbindenden Bahnen auf Stoß nebeneinander gelegt, mit einem entsprechenden kleinen Spalt. Beidseitig dieser Stoßstelle wird sodann in einem Streifen Kunststoffmaterial aufgetragen, dass sich in dem Gewebe der Bahnen verankert und die Stoßstelle überbrückt. Der im Stoß sichtbare Spalt lässt bei Beleuchtung den Eindruck entstehen, als sei ein Riss in der Markisenbahn enthalten.

Wird hingegen die Kunststoffmasse, die die Markisenbahnen miteinander verbindet, dunkel eingefärbt, entsteht ein verhältnismäßig breiter, dunkler Streifen, was ebenfalls nicht besonders ansprechend ist.

Eine andere Möglichkeit die einzelnen Teilbahnen miteinander zu verbinden ist bspw. in der DE 196 02 575 C2 beschrieben. Gemäß der dort angegebenen Lehre, werden die Teilbahnen auf Stoß miteinander verbunden. Die Teilbahnen liegen mit ihrer Stoßkante aneinander und werden durch ein oder zwei Verbindungsbänder, die den Stoß überdecken, aneinander befestigt. Die Bänder zum Verbinden der Bahnen, sind deutlich dünner als die Textilbahnen, aus denen die Markisenbahn hergestellt wird. Die Verdickung bleibt in einem erträglichen Rahmen, der einen Faltenwurf verhindert.

Es treten an der Stoßstellen keine großen Kräfte in Querrichtung auf. Das Verbindungsband, das die Stoßstelle zwischen zwei Teilbändern zusammenhält, braucht nur eine geringe mechanische Festigkeit aufzuweisen. Es können sehr dünne Verbindungsbänder verwendet werden, die nur wenig auftragen. Beim Aufwickeln auf die Wickelwelle der Markise auftretenden Materialverdickung bleibt deswegen gering und es entstehen keine Falten im Ballen.

Ungünstig bei dieser Art von Verbindung ist die Lichtdurchlässigkeit des Verbindungsbands. Das dünne Verbindungsband lässt im allgemeinen deutlich mehr Licht durchtreten, als die Markisenbahnen an sich. Andererseits kann die Stoßfuge zwischen den beiden Markisenbahnen aufgrund von herstellungsbedingten Toleranzen nicht vollständig geschlossen sein. Die Stoßfuge zeigt Abschnitte, in denen die beiden Stoßkanten der Markisenbahn einen Abstand voneinander haben, der einen deutlichen Lichtdurchtritt ermöglicht. Von der Unterseite der Markise her gesehen, entsteht für den Betrachter der Eindruck, als sei die Markisenbahn an dieser Stelle in Längsrichtung gerissen.

Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine Tuch- oder Folienbahn, insbesondere für Beschattungseinrichtungen oder Werbeträger zu schaffen, die zu keiner Materialverdickung an der Verbindungsstelle zwischen den Teilbahnen führt und die auch unter ungünstigen Toleranzbedingungen keinen Lichtspalt zwischen den Teilbahnen entstehen lässt.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Tuch- oder Folienbahn mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.

Bei der erfindungsgemäßen Tuch- oder Folienbahn liegen die beiden Teilbahnen auf Stoß nebeneinander, d. h. sie überlappen einander nicht. Die Stoßstelle wird auf wenigstens einer Seite der beiden Teilbahnen von einem Verbindungs- oder Überbrückungsband überdeckt, durch das die Stoßstellen der Teilbahnen nebeneinander liegen festgehalten werden. Im Bereich der Stoß- oder Fügestelle befindet sich ein Streifen, der weniger lichtdurchlässig ist, als das Verbindungsband sonst. Der Streifen ist so angeordnet, dass er in jedem Falle einen möglicherweise entstehenden Spalt zwischen den Stoßkanten überdeckt. Andererseits ist der Streifen deutlich schmäler als das Verbindungsband. Auf der Sichtseite ist im Durchlicht im Bereich der Stoß- oder Verbindungsstelle nur ein verhältnismäßig schmaler dunkler Streifen zu erkennen. An den Stellen, an denen die Stoßstelle sonst einen deutlichen sichtbaren hell aufleuchtenden Spalt erkennen lassen würde, verläuft der Streifen, der aufgrund seiner dunklen Farbe den sonst entstehenden Eindruck eines Risses in der Markisenbahn verhindert.

Der Streifen kann auf zwei unterschiedliche Arten erzeugt werden.

Der Streifen kann entweder bereits vorab auf dem Verbindungsband angebracht sein oder er kann nachträglich bspw. während des Anbringens des Streifens oder kurz danach durch Einfärben oder Bedrucken erzeugt werden. Die erstgenannte Möglichkeit stellt geringere Anforderungen an die maschinelle Ausstattung in dem verarbeitenden Betrieb. Es genügt, wenn dort das entsprechend vorbereitete Band auf die Teilbahnen aufgebracht wird.

Im anderen Falle ist die maschinelle Ausstattung umfangreicher, weil zusätzlich zu dem Aufbringen und fixieren des Verbindungsstreifens auf den Teilbahnen noch das Aufbringen der Farbe notwendig ist. Dafür hat das letztgenannte Verfahren den wesentlichen Vorteil, dass die Farbe weitgehend frei gewählt werden kann.

Der optische Eindruck kann weiter verbessert werden, wenn der Streifen allmählich verlaufende Kanten aufweist, so dass ein abrupter Übergang vermieden wird.

In jedem Falle ist es zweckmäßig, wenn der Streifen farblich auf die Umgebungsfarbe der beiden Teilbahnen abgestimmt wird. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, bei dem der Betrachtungsabstand gering ist. Bei großen Betrachtungsabständen genügt es, wenn der Streifen aus einer sogenannten unbunten Farbe mit entsprechendem Deckungsgrad besteht.

Das Verbindungs- oder Überbrückungsband kann ein textiles Band oder ein Folienband sein. Als textiles Band eignen sich Gewebe- oder Vliesbänder, letztere dann, wenn genügend Fasern in dem Vlies quer zu den Stoßkanten verlaufen.

Das Verbindungs- oder Überbrückungsband kann mit den Teilbändern durch Verkleben oder Verschweißen stoffschlüssig verbunden werden. Das zum Kleben oder Schweißen notwendige thermisch aufschmelzbare Material kann Bestandteil des Verbindungs- oder Überbrückungsbandes sein, kann aber auch von Material gebildet sein, dass in den Textilbahnen vorhanden ist. Letztere gilt insbesondere für den Fall von Kunststofffasern, die bei geeigneter Auswahl im weichen Zustand eine genügende Klebkraft entwickeln können.

Im übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen. Dabei sollen auch solche Merkmalskombinationen als beansprucht angesehen werden, auf die kein ausdrückliches Ausführungsbeispiel gerichtet ist.

In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:

Fig. 1 eine Markise in einer stark schematisierten perspektivischen Darstellung,

Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Markisenbahn der Markise nach Fig. 1 unter Veranschaulichung der Stoßstelle zwischen den Teilbahnen, in einem vergrößerten Maßstab,

Fig. 3 eine Ausführungsform der Markisenbahn bei der der Streifen nachträglich auf das Verbindungsband aufgebracht ist und

Fig. 4 eine Ausführungsform ähnlich der Ausführungsform nach Fig. 3, wobei der Streifen nachträglich auf der Unterseite aufgebracht wird.

Fig. 1 zeigt eine Gelenkarmmarkise 1 mit einem Gehäuse 2, das über Wandhalter 3 an einer nicht weiter veranschaulichten Gebäudefassade befestigt ist. In dem Gehäuse 2 ist drehbar eine nicht erkennbare Wickelwelle gelagert, an der mit einer Kante eine Markisenbahn 4 befestigt ist. Die Markisenbahn 4 läuft über einen Tuchschlitz 5 aus dem Gehäuse 2 heraus. Ihre von der Wickelwelle abliegende Kante ist an einer Fallschiene 6 befestigt. Die Fallschiene 6 wird von zwei Gelenkarmen 7 in bekannter Weise getragen, die in der Figur gestrichelt angedeutet sind. Die Gelenkarme 6 sind unterhalb des Gehäuses 2 an den Wandhaltern 3 anscharniert.

Die Markisenbahn 4 setzt sich aus zwei Teilbahnen 8 und 9 zusammen. Die beiden Teilbahnen 8 und 9 sind an einer Füge oder Stoßstelle 11 miteinander verbunden, die über die gesamte Länge der Markisenbahn 4 gerade durchläuft.

Der Aufbau der Fügestelle 11 ist in Fig. 2 vergrößert veranschaulicht.

Die beiden Teilbahnen 8 und 9 bestehen jeweils aus einem gewebten Markisenstoff, der gegebenenfalls mit einer farbigen Bedruckung versehen ist. Jede der beide Teilbahnen 8 und 9 endet an einer Stoßkante 12 bzw. 13. Die Stoßkanten 12 und 13 sind gerade Kanten. Bei der Herstellung wird angestrebt, dass die beiden Stoßkanten 12 und 13 so dicht wie möglich aneinander liegen und kein Spalt dazwischen entsteht. Lediglich zum Zwecke der Veranschaulichung der Erfindung sind die beiden Stoßkanten 12 und 13 deutlich voneinander beabstandet dargestellt.

Wichtig ist, dass die Teilbahnen 8 und 9 im Bereich ihrer Stoßkanten 12 und 13 in einer gemeinsamen Ebene liegen und einander nicht überlappen. Dadurch wird eine Materialverdickung im Bereich der Stoßstelle 11 entsprechend der Materialstärke einer der beiden Teilbahnen 8 und 9 vermieden.

Die beiden Stoßkanten 12 und 13, die geschnittene oder gewebte Kanten sein können, werden durch ein Verbindungsband 14 aneinander gehalten. Das Verbindungsband 14 besteht, wie bei 15 angedeutet ist, seinerseits aus einem Gewebe, so dass genügende Fäden quer zu den Stoßkanten 12 und 13 verlaufen.

Das Verbindungsband 14 wird von zwei zueinander parallelen Kanten 16 und 17 begrenzt ist. Die Breite des Verbindungsbandes 14 ist so gewählt, dass es auf jeder Teilbahn 8 und 9 einen genügend breiten streifenförmigen Flächenbereich bildet, in dem es mit der betreffenden Teilbahn 8 oder 9 zu verbinden ist.

Das Verbindungsband 14 ist ein gazeartiges luftiges Gewebe, dass eine deutlich geringere Anzahl von Kett- und Schussfäden aufweist, als das Material aus denen die beiden Teilbahnen 8 und 9 hergestellt sind. Außerdem ist die Garnstärke sehr viel geringer. Die Stoßstelle 11 erfährt dadurch im Bereich des Verbindungsbandes 14 keine nennenswerte Verdickung.

Aufgrund seines Aufbaus ist das Verbindungsband 14 lichtdurchlässiger als die Teilbahnen 8 und 9. Ohne Gegenmaßnahmen würde ein Spalt zwischen den beiden Stoßkanten 12 und 13 im Durchlicht wie ein Riss in der Markisenbahn 4 aussehen. Um diesen Eindruck zu vermeiden, ist das Verbindungsband 14 mit einem hinsichtlich der Lichtdurchlässigkeit dunklen Streifen 18 versehen.

Der Streifen 18 läuft in Längsrichtung des Verbindungsbandes 14 durch. Seine Breite ist geringer als die Breite des Verbindungsbandes 14 selbst, wie dies Fig. 2 erkennen lässt. Neben dem dunklen Streifen 18 entstehen zwei symmetrische Streifen 19 und 21, die eine große Transparenz oder Lichtdurchlässigkeit aufweisen. Die Breite des lichtundurchlässigen oder weniger lichtdurchlässigen Streifens 18 ist so gewählt, dass mit Sicherheit ein sich aufgrund der Fertigung ergebender und unvermeidbarer Spalt zwischen den Stoßkanten 12 und 13 überdeckt ist, und zwar auch dann, wenn das Verbindungsband 14 nicht exakt aufgebracht ist.

Unter nicht exakt sollen hierbei Querabweichungen des Verbindungsbandes 14 bezogen auf den Verlauf der beiden Stoßkanten 12 und 13 verstanden sein, mit anderen Worten, wenn sich der Streifen 18 bezüglich der Stoßkanten 12, 13 schlängelt.

Der dunkle oder weniger lichtdurchlässige Streifen 18 kann durch Bedrucken des Verbindungsbands 14 erzeugt sein. Die Bedruckung wird zweckmäßigerweise während der Herstellung des Verbindungsbands 14 aufgebracht.

Eine andere Möglichkeit den dunklen Streifen 18 zu erzeugen besteht darin, dunkle Kettfäden einzusetzen, wodurch die gewünschte geringere Lichtdurchlässigkeit erzielt wird. Schließlich ist es möglich, im Bereich des Streifens 18 die Anzahl der Kettfäden zu erhöhen, verglichen mit den beiden daneben verlaufenden Streifen 19 und 21.

Aus optischen Gründen kann es vorteilhaft sein, wenn der Streifen 18 verlaufende Kanten aufweist. Ein solcher optischer Eindruck lässt sich erzielen, wenn sich die Kanten des Streifens 18 allmählich in einzelne kleine Flächen auflösen, die mit zunehmendem Abstand von der Mitte des Streifens 18 im Durchmesser kleiner werden und schlussendlich völlig verschwinden.

Da beim Aufwickeln der Markise deren Außenseite als Außenseite des Ballens auf der Wickelwelle sichtbar wird, ist es von Vorteil, wenn die Grundfarbe des Verbindungsstreifens 14 mit der Farbe der Teilbahnen 8 und 9 im Bereich der Stoßstelle 11 ungefähr übereinstimmt. Diese farbliche Übereinstimmung ist nicht erforderlich für die ausgefahrene Stellung, weil die Farbe des Verbindungsstreifens 14 durch die Teilbahnen 8 und 9 hindurch nicht erkennbar ist.

Aus diesem Grund würde ein einfacher weißer Streifen ausreichen. Falls dies als störend empfunden wird, wenn der Verbindungsstreifen 14 auf der Außenseite des Ballens sichtbar wird, kann die oben erwähnte Grundeinfärbung verwendet werden. Hierbei ist es weiterhin von Vorteil, wenn der dunkle Streifen 18 ebenfalls in der Grundfarbe entsprechend angepasst ist.

Die Verbindung des Verbindungsstreifens 14 mit den Teilbahnen 8 und 9 kann durch Schweißen oder Kleben erfolgen. Das Material für die Schweiß- oder die Klebstelle kann von Material gebildet sein, das auf dem Verbindungsstreifen 14 auf der betreffenden Seite bereits vorhanden ist. Das Klebstoffmaterial kann in Form einer dünnen Schmelzkleberschicht aufgebracht sein oder der Verbindungsstreifen 14 kann Schuss- und/oder Kettfäden enthalten, die durch Wärmezufuhr erweichen und klebfähig werden, um nach dem Erkalten die stoffschlüssige Verbindung zwischen betreffenden Teilbahnen 8 und 9 und dem Verbindungsstreifen 14 herzustellen.

Anstelle der Verwendung eines Verbindungsstreifens 14 aus Gewebe, kann auch ein Verbindungsstreifen 14 aus einem Faservlies oder einer Folie verwendet werden. Im Falle des Einsatzes eines Faservlieses muss nur dafür gesorgt werden, dass ein genügender Anteil der Fasern im Vlies die Stoßstelle zwischen den beiden Stoßkanten 12 und 13 auf einer ausreichenden Länge überbrückt.

Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sieht die Verwendung eines Verbindungsstreifens 14 vor, der bereits herstellerseits und damit vor der Anbringung auf dem Teilbahnen 8 und 9 mit dem dunklen oder weniger lichtdurchlässigen Streifen 18 versehen ist.

Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform die der Ausführungsform nach Fig. 2 ähnelt. Soweit darin Teile dargestellt sind, die sich bereits in Fig. 2 finden werden hierfür dieselben Bezugszeichen verwendet, ohne dass eine erneute Beschreibung gegeben wird.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Ausführungsform nach Fig. 2 und der Ausführungsform nach Fig. 3 besteht in der Verwendung eines unifarbenen Verbindungsstreifens 14. Der Verbindungsstreifen 14 besteht bspw. aus einem weißen Gewebe, zweckmäßigerweise auch mit geschlossenen Gewebekanten entsprechend den Bandkanten 16 und 17.

Ähnlich wie bei der Herstellung der Markisenbahn 4 nach Fig. 2 wird nach dem Aneinanderlegen der beiden Teilbahnen 8 und 9 längs den Stoßkanten 12 und 13 das Verbindungsband 14 fortlaufend aufgelegt und mit den beiden Teilbahnen 8 und 9 durch Schweißen oder Kleben stoffschlüssig verbunden. Im Anschluss an das Aufbringen des Verbindungsbandes 14 auf die beiden Teilbahnen 8 und 9 durchläuft die Markisenbahn 4 eine Station 22, in der ein Farbstreifen 23 aufgetragen wird. Die Farbauftragsstation 22 ist in Fig. 3 stark schematisiert dargestellt. Sie besteht bspw. aus einer Sprühdüse, aus der eine zum Einfärben des Verbindungsbandes 14 geeignete Farbe versprüht wird. Die Farbauftragung geschieht mit einem Sprühkegel 24 auf die Rückseite des Verbindungsbandes 14 der Farbstreifen 23 erzeugt wird, der hinsichtlich seiner Abmessungen dem Streifen 18 nach Fig. 2 entspricht. Die Farbe, die der Streifen 23 aufweist, kann nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Im einfachsten Falle handelt es sich um eine schwarze Farbe.

Eine geeignet Vorrichtung zum Aufbringen des Streifens 24 stellt beispielsweise ein Druckkopf dar, wie er in einem Tintenstrahldrucker verwendet wird.

Fig. 4 zeigt schließlich eine Ausführungsform, die der Ausführungsform nach Fig. 3 entspricht. Auch hier wird ein unifarbener Verbindungsstreifen 14 auf die Stoßstelle 11 der Stoßkanten 12 und 13 stoffschlüssig aufgebracht. Abweichend zu dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 geschieht der Farbauftrag nicht auf der Seite des Verbindungsbandes 14 auf dessen Außenseite, sondern der Farbauftrag erfolgt von der Sichtseite der beiden Teilbahnen 8, 9 her, d. h. der Farbauftrag erfolgt auf derjenigen Seite der beiden Teilbahnen 8 und 9, auf der der Verbindungsstreifen 14 nicht aufgebracht ist.

Der Farbstreifen weist auch hier eine Breite auf, die so gewählt ist, dass sie unter allen fertigungstechnischen Umständen mit Sicherheit einen zwischen den beiden Stoßkanten 12 und 13 entstehenden Spalt überdeckt. Dabei wird in dem Spaltbereich nicht das Stoffmaterial für die Teilbahnen 8 und 9 eingefärbt, sondern die Farbe dringt durch den Spalt bis auf die dort offenliegende Seite des Verbindungsbandes 14 vor.

Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist es besonders einfach möglich, die Farbe des aufgebrachten Streifens 23 an die Farbe der aneinander anstoßenden Teilbahnen 8 und 9 anzupassen. Der aufgebrachte Streifen 23 wird dadurch weder im Auflicht noch im Durchlicht besonders sichtbar sein.

Da der Streifen 18 bzw. 23 nur sehr schmal gewählt ist, und zwar nur so schmal, dass er unter allen Umständen einen technisch unvermeidbaren Spalt überdeckt, ist er in der Breitenausdehnung sehr gering. Der Streifen 18 bzw. 23 ist deutlich schmäler als das Verbindungsband 14 selbst. Dadurch fällt optisch wenig auf.

Als Anwendungsbeispiel für die vorliegende Erfindung wurde eine Markise erläutert. Für den Fachmann ist jedoch klar, dass die vorliegende Erfindung auf diesen Anwendungsfall nicht beschränkt ist. Ein anderer Anwendungsfall sind Werbeträger, die frei aufgespannt sind und beispielsweise mit der Werbung bedruckt sind oder sonstwie eine Werbung tragen. Auch hier dürfen im Bild oder im Text der Werbung keine rissähnlichen hellen Stellen auftreten.

Eine Markisenbahn setzt sich aus wenigstens zwei Teilbahnen zusammen. Die beiden Teilbahnen sind an der Stoßstelle auf Stoß aneinander gelegt. Um die Stoßstelle zusammenzuhalten, ist ein Verbindungsband vorgesehen, dass die Stoßstelle überbrückt und das in einem entsprechenden Breitenstreifen mit jeder der beiden Teilbahnen stoffschlüssig verbunden ist.

Um ein Durchscheinen von Licht zwischen den Stoßkanten zu vermeiden, dort wo die Stoßkanten einen Spalt bilden, ist ein Streifen vorgesehen der weniger lichtdurchlässig ist, als das Verbindungsband sonst.


Anspruch[de]
  1. 1. Tuch- oder Folienbahn (4), insbesondere für Beschattungseinrichtungen (1) oder Werbeträger,

    mit einer ersten Teilbahn (8, 9), die eine gerade Stoßkante (12, 13) aufweist,

    mit wenigstens einer zweiten Teilbahn (8, 9), die wenigstens eine gerade Stoßkante (12, 13) aufweist, die auf Stoß neben der Stoßkante (12, 13) der ersten Teilbahn (8, 9) verläuft,

    mit wenigstens einem Verbindungsband (14), das den Stoß überbrückend mit beiden Teilbahnen (8, 9) stoffschlüssig verbunden ist, und

    mit einem Streifen (18, 23), der sich in Längsrichtung des Verbindungsbands (14) den Stoß überdeckend erstreckt, der schmäler ist als das Verbindungsband (14) und der geringer lichtdurchlässig ist als das Verbindungsband (14) in den Bereichen neben dem Streifen (18, 23).
  2. 2. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsband (14) farblich auf die beiden Teilbahnen (8, 9) abgestimmt ist.
  3. 3. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsband (14) verglichen mit der Lichtdurchlässigkeit der Teilbahnen (8, 9) stärker lichtdurchlässig ist.
  4. 4. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen (18, 23) mit geringer Lichtdurchlässigkeit eine Lichtdurchlässigkeit aufweist, die gleich oder geringer ist, als die Lichtdurchlässigkeit wenigstens einer der beiden Teilbahnen (8, 9).
  5. 5. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe des Streifens (18, 23) der Farbe wenigstens einem der beiden Teilbahnen (8, 9) entspricht.
  6. 6. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen (18) von einer Bedruckung oder Einfärbung gebildet ist, die sich auf dem Verbindungsband (14) befindet.
  7. 7. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen (18) eingewebt ist.
  8. 8. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsband (14) über die Breite gesehen einfarbig ist und dass der Streifen (23) von einer Bedruckung oder Einfärbung gebildet ist, die nach dem Anbringen des Verbindungsbands (14) aufgebracht ist.
  9. 9. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsband (14) ein textiles Band ist.
  10. 10. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Textilmaterial ein Gewebe oder ein Vlies ist.
  11. 11. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsband (14) aus einer Kunststofffolie besteht.
  12. 12. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsband (14) mit den Teilbahnen (8, 9) verklebt ist.
  13. 13. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Verbindungsband (14) mit den Teilbahnen (8, 9) verschweißt ist.
  14. 14. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Schweißmaterial Bestandteil des Verbindungsbandes (14) ist.
  15. 15. Tuch- oder Folienbahn nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, dass das Schweißmaterial Bestandteil der Teilbahnen (8, 9) ist.






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