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Dokumentenidentifikation DE69904182T2 09.10.2003
EP-Veröffentlichungsnummer 1095182
Titel VERFAHRENSVORRICHTUNG UND ANLAGE ZUM ZURÜCKGEWINNEN VON HOLZFASERN AUS ZUSAMMENGEPRESSTEM FASERPLATTEN-ABFALL
Anmelder Thorpe, Alan, Grantham, Lincolnshire, GB;
Sandison, Malcolm, Grantham, Lincolnshire, GB
Erfinder SANDISON, Malcolm, Grantham, Lincolnshire NG33 5RL, GB
Vertreter BOEHMERT & BOEHMERT, 28209 Bremen
DE-Aktenzeichen 69904182
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 08.03.1999
EP-Aktenzeichen 999077324
WO-Anmeldetag 08.03.1999
PCT-Aktenzeichen PCT/GB99/00690
WO-Veröffentlichungsnummer 0000001877
WO-Veröffentlichungsdatum 13.01.2000
EP-Offenlegungsdatum 02.05.2001
EP date of grant 27.11.2002
Veröffentlichungstag im Patentblatt 09.10.2003
IPC-Hauptklasse D21B 1/02

Beschreibung[de]
Beschreibung der Erfindung

Diese Erfindung betrifft die Rückgewinnung von Holzfasern aus Faserplatten, einschließlich M.D.F. (Faserplatten mit mittlerer Dichte), Spanplatten, Teilchenplatten, Hartfaserplatten und ähnlichen Platten auf Faserbasis (hierin im weiteren allgemein als "zusammengepreßte Faserplatten" bezeichnet).

Teilchenplatten, im allgemeinen in Großbritannien Holzspanplatten genannt, werden hergestellt aus kleinen Spänen oder Teilchen aus Holz, die mit einem synthetischen Harzkleber (normalerweise Harnstoff-Formaldehyd) beschichtet sind, und zu Platten gepreßt.

Von Mitte 1940 an revolutionierte die Spanplatte die Möbelindustrie, indem sie es möglich machte, daß Möbel ohne Verbindungsteile aus einer großen flachen Platte hergestellt werden konnten. Heutzutage nutzen fast alle hergestellten Möbel Spanplatten anstelle von natürlichem Holz, und als Folge der Eignung von Faserplatten, daß Melamin, Dekorpapierfurniere und nachgeformte Abdeckungen in der Fabrik aufgebracht werden können, ist eine gewaltige Industrie geschaffen worden.

Mit der Einrührung von Faserplatten mittlerer Dichte (M.D.F.) in den 1970ern wurde die Notwendigkeit, die Kanten der Platte abzudecken, überwunden. Möbelhersteller stellten fest, daß sie nunmehr die Kanten so fräsen konnten, daß ihre Teile wie Möbel aussahen, die aus massivem Holz hergestellt waren. M.D.F. ist ein ideales Substrat für maschinelle Bearbeitung und Finishing. Die moderne Verwendung dieses Materials ist nunmehr sogar auf die Herstellung von Zargen und Sockelleisten ausgedehnt worden, die in den meisten heutzutage gebauten Häusern verwendet werden.

Es wird geschätzt, daß die Gesamtverbrauchszahl für Großbritannien bei etwa 2,5 Millionen Kubikmetern Spanplattenprodukten und etwa 0,5 Millionen Kubikmetern M.D.F.-Produkten pro Jahr liegt. Bei einer mittleren Dichte von 750 kg/Kubikmeter repräsentiert dies einen jährlichen Verbrauch von etwa 3,75 Millionen Tonnen. Ähnliche Verbrauchszahlen würden auch auf jedes der wichtigen europäischen Länder zutreffen.

Selbst in dieser Zeit kostenbewußter Herstellungsverfahren unter Verwendung von computergesteuerten Zuschneid- und Profilierungsmaschinen wird ein durchschnittlicher Möbelhersteller im Bereich von 5% der verwendeten Rohmaterialien verschwenden. Solch eine Verschwendung tritt auf in der Form von Schnittabfällen, Beschneidabfällen, Ausschußplatten und Staub, erzeugt bei den Säge- und Fräsvorgängen. Auf der Basis hiervon beträgt die gesamte Menge an solchem Abfallmaterial, die zum Abfallstrom in Großbritannien hinzukommt, wenigstens 350.000 Tonnen pro Jahr.

Man ist jedoch auf grundlegende Schwierigkeiten bei der Rückgewinnung von verarbeiteten Holzprodukten, wie etwa Spanplatten und M.D.F., gestoßen. Solches Abfallmaterial enthält etwa 8% Harnstoff-Formaldehyd-Harz und ist oft mit einem gebundenen Melamin oder Papierfurnier überzogen. So ist die Verwendung herkömmlicher Rückgewinnungsanlagen, wie etwa Shredder oder Zerspaner, nicht praktikabel, da die zusätzlichen Teile, wie etwa der Dekorüberzug, das potentielle rückgewonnene Produkt kontaminieren würden. Weitere Schwierigkeiten existieren, wenn derartiges rückgewonnene Material für Tierstreu verwendet wird, durch mögliche Atemprobleme, die mit dem feinen Staub und dem Formaldehyd-Gehalt verbunden sind.

Überdies shreddert herkömmliche Shredderausrüstung das Material nur, somit würden die In- Line-Faserlaufspäne, die vom Endverbraucher für Spanplatten- oder Papierverwendungen erfordert werden, zerrissen und nutzlos gemacht werden.

Ein kleiner Anteil des M.D.F.- und Spanplatten-Abfalls wird nichtsdestoweniger im Tierstreumarkt verwendet und ein kleiner Anteil wird auch als ein Abfall-zu-Energie- Brennstoff verwendet. Gegenwärtig kommt jedoch der Großteil des Spanplatten- und M.D.F.- Abfalls, der von der Möbelindustrie in Großbritannien erzeugt wird, zum allgemeinen kontrollierten Abfallstrom hinzu, der vorwiegend zur Deponieentsorgung geleitet wird. Die Kosten solcher Deponieentsorgung sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen, und es wird erwartet, daß sie weiter ansteigen.

Bei der Betrachtung irgendeines machbaren und kosteneffektiven Verfahrens, das eingesetzt werden könnte, um den Fasergehalt solcher Produkte auf Holzbasis rückzugewinnen, ist es wichtig, die Verfahren der Herstellung von sowohl Spanplatten als auch M.D.F. zu verstehen. Die Herstellung von sowohl Spanplatten als auch M.D.F. umfaßt die Verwendung eines synthetischen Harzbinders und -klebers. Der synthetische Harzkleber, der normalerweise bei sowohl der Spanplatten- als auch M.D.F.-Herstellung verwendet wird, ist eine Harnstoff- Formaldehyd-Lösung, die einen kleinen Anteil Paraffinwachs enthält.

Holzspäne werden mit dem Harz beschichtet und eine Matte aus beschichteten Holzspänen wird auf einem Druckkissen oder einer Druckplatte aus rostfreiem Stahl ausgebildet, die dann einer Hochleistungspresse zugeführt wird. Die Verschlußgeschwindigkeit der Presse sowie der tatsächliche Druck und die kontrollierte hohe Temperatur, die angewendet werden, beeinflussen sowohl die physikalischen als auch mechanischen Eigenschaften der fertiggestellten Platte.

Im Falle der Herstellung von M.D.F. werden die Holzfasern nach einem Aufschlußverfahren mit Harnstoff-Formaldehyd-Harz beschichtet und in ähnlicher Weise zu einer Platte verpreßt, aber bei viel höherem Druck und erhöhter Dicke der Fasermatte, um die extrem hohe Dichte zu erreichen, die für das fertige Plattenmaterial erforderlich ist.

Ein alternatives Herstellungsverfahren kann für die Herstellung von Hartfaserplatten und einigen Faserplatten verwendet werden. Bei diesem Verfahren wird die Platte ohne die Verwendung eines Harzklebers hergestellt und die Herstellung beruht auf der lignocellulosischen Qualität der Holzfaser. Die Grundfestigkeit und Adhäsion wird aus dem Verfilzen der Fasern miteinander und aus ihren eigenen adhäsiven Eigenschaften erreicht.

US-A-4,974,781 offenbart ein Verfahren zur Rückgewinnung von Faserbrei aus papierhaltigem Abfallmaterial, das die Schritte umfaßt, daß das Fasermaterial in einen Behälter eingebracht wird, das Abfallmaterial im Behälter Dampf unterworfen wird, während das Abfallmaterial bewegt wird, und das Abfallmaterial gesiebt wird, um den Faserbrei vom Rest des Abfallmaterials abzutrennen.

Eine Aufgabe der Erfindung ist, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Behandlung von Abfallfaselplatten zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht, daß die Holzfasern daraus rückgewonnen werden.

Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, die Trennung von M.D.F. und Spanplatten in ihre verschiedenen Komponenten, d. h. Holzfasern, Harz und Beschichtungen, zu ermöglichen, ohne die eigentlichen Fasern zu zerstören oder zu verformen oder die rückgewonnenen Fasern mit Melamin oder anderen Beschichtungen zu kontaminieren.

Gemäß diesem Verfahren wird ein Verfahren zur Rückgewinnung von Holzfasern aus zusammengepreßtem Faserplatten-Abfall zur Verfügung gestellt, welches die Schritte umfaßt

a) Einbringen des Abfalls in einen Behälter;

b) Einwirken von Dampf auf den Abfall im Behälter;

c) Sieben des Abfalls, um Holzfasern vom Rest des Abfalls abzutrennen.

Vorzugsweise wird Abfallmaterial ohne Vorbearbeitung behandelt. Abfall in Form von Schnittabfällen, Beschneidabfällen, Ausschußplatten, etc. können so dampfbehandelt werden, wie sie vom Möbelhersteller oder anderen Lieferanten erhalten werden.

Vorzugsweise wird der Abfall im Behälter bewegt, während Dampf auf ihn einwirkt. Dadurch, daß der Abfall, vorzugsweise vorsichtig, bewegt wird, öffnet sich der Abfall, wodurch ermöglicht wird, daß Dampf in das Innere der Abfallstücke eindringt, wodurch die Kleber, wie Harnstoff-Formaldehyd, ohne irgendeine signifikante Schädigung der Holzfasern entfernt werden.

Die Wirkung des Dampfes auf die Faserplatte löst das Harz-Bindemittel auf, das dann einen flüssigen Ablauf bildet. Vorteilhafterweise wird dieser abgelassen und kann zur erneuten Verwendung rückgeführt werden. Durch Verwendung der Dampfbehandlung des Abfalls ist die erzeugte Menge an Ablaufflüssigkeit im Verhältnis zum behandelten Materialvolumen niedrig.

Vorzugsweise enthält der Dampf Zusatzsstoffe, wie etwa Benetzungsmittel.

Vorzugsweise wird die Dampfbehandlung unter Druck durchgerührt. Vorteilhafterweise wird eine Zunahme des Drucks über atmosphärischen Druck von mehr als 1 p.s.i. (6,9 · 10³ Pa), vorzugsweise im Bereich von 3 bis 10 p.s.i. (2,1 · 10&sup4; bis 6,9 · 10&sup4; Pa), verwendet, obgleich unter bestimmten Umständen ein höherer Druck eingesetzt werden kann. Vorteilhafterweise wird die Dampfbehandlung für wenigstens 30 Minuten durchgeführt.

Vorzugsweise wird flüssiger Ablauf aus der Kammer während des Dampfbehandlungsverfahrens abgezogen. Alternativ kann der flüssige Ablauf am Ende der Dampfbehandlung abgezogen werden. Vorteilhafterweise werden jeglicher überschüssiger Dampf und Rauchgase aus der Dampfkammer am Ende der Dampfbehandlung abgezogen. Dies stellt sicher, daß während des Betriebs keine Rauchgase emittiert werden und daß, wenn die Dampfbehandlung abgeschlossen ist, die Umgebung in der Dampfkammer sicher sein wird.

Vorzugsweise wird der Abfall, im Anschluß an die Einwirkung von Dampf auf den Abfall unter einem höheren Druck als atmosphärischem Druck, einem niedrigen Druck unterworfen, vorzugsweise wenigstens 1 p.s.i. (6,9 · 10³ Pa) niedriger als atmosphärischer Druck, vorzugsweise im Bereich von 3 bis 10 p.s.i. (2,1 · 10&sup4; bis 6,9 · 10&sup4; Pa) niedriger als atmosphärischer Druck, obgleich unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn bestimmte Typen von Phenolharz verwendet werden, ein niedrigerer Druck wünschenswert sein kann.

Vorzugsweise wird der Abfall bewegt, während er besagtem niedrigen Druck unterworfen wird.

Eine solche Anwendung von niedrigem Druck auf den Abfall erfüllt zwei hauptsächliche Funktionen, wobei die erste ist, daß das Aufbrechen des Abfallmaterials erhöht wird, da die Abfallstücke dazu neigen, sich unter der Wirkung des niedrigen Druckes weiter auszudehnen. Wieder wird dies vorzugsweise unterstützt durch die kontinuierliche Bewegung des Abfalls im Behälter, die das Innere des Abfalls freilegt und die Holzfasern vom Oberflächendekor des Abfalls, wie etwa Melamin, abtrennt.

Die zweite Funktion des niedrigen Druckes ist, daß er ermöglicht, daß Rauchgase aus dem Behälter abgezogen werden, so daß schädliche Komponenten daraus entfernt werden können, wie etwa durch Gaswäsche.

Wenn gewünscht, kann Abfall wiederholten Dampfdruck- und Niederdruck- Behandlungsschritten ausgesetzt werden, wobei besagte Schritte geeigneterweise unter diesen Umständen von kürzerer Dauer sind.

Vorzugsweise umfaßt das Verfahren das Überführen des behandelten Abfalls aus dem Behälter zu einer Siebeinrichtung, die herkömmlicherweise durch eine Drehtrommel bereitgestellt wird.

Vorteilhafterweise zerlegt die Drehwirkung der Trommel die dampf behandelten Abfallstücke. Die abgetrennten Holzfasern und/oder Holzspäne gehen durch Siebe mit geeigneter Maschengröße hindurch und werden dann gesammelt, und jegliches Material, wie etwa Melamin, Formica, etc., das nicht aufgelöst wird, geht an den Siebplatten vorbei und wird zum Sammeln in einen geeigneten Behälter abgeführt.

Vorzugsweise ist die Trommeldurchgangsgeschwindigkeit niedrig genug, um zu ermöglichen, daß die dampfbehandelten Abfallstücke durch die Drehwirkung der Trommel ausreichend zerlegt werden.

Vorzugsweise umfaßt das Verfahren der Erfindung den weiteren Schritt der Trocknung der gesammelten Holzfasern und/oder Holzspäne.

Vorzugsweise umfaßt das Verfahren den weiteren Schritt der Verarbeitung der gesammelten Holzfasern und/oder Holzspäne zur Wiederverwendung.

Vorzugsweise werden die Holzfasern weiterverarbeitet zur Verwendung bei der Papier-, Karton- oder Plattenherstellung.

Vorzugsweise werden die Holzfasern, z. B. durch Aufschluß, weiterverarbeitet zur Verwendung bei der Papierherstellung. Alternativ können die Holzfasern weiterverarbeitet werden zur Verwendung in Spanplatten.

Gemäß dieser Erfindung wird eine Vorrichtung zur Rückgewinnung von Holzfasern aus zusammengepreßtem Faserplatten-Abfall zur Verfügung gestellt, welche umfaßt

a) ein Druckgefäß;

b) einen gelochten Behälter, in den Abfall eingebracht werden kann, angebracht zur Bewegung innerhalb des Druckgefäßes;

c) einen Dampferzeuger, um das Druckgefäß und damit den Abfall im Behälter mit Dampf zu beaufschlagen; und

d) Mittel, um den Behälter innerhalb des Druckgefäßes zu bewegen, um Abfall darin zu bewegen.

Vorzugsweise wird der Behälter bereitgestellt durch eine Trommel, und besagte Mittel, um den Abfall im Behälter zu bewegen, umfassen Mittel, um die Trommel zu drehen, geeigneterweise für einen kurzen Zeitraum in entgegengesetzten Richtungen.

Vorteilhafterweise umfassen die Mittel zum Bewegen des Abfalls im Behälter auch im Behälter angebrachte Schaufeln oder Rippen, etwa so, daß sie sich schraubenförmig innerhalb des Behälters erstrecken, um den Abfall im Behälter "umzuwälzen", wenn der Behälter sich dreht.

Vorzugsweise ist der Behälter in einem abgedichteten Gefäß angebracht, das Einlaßmittel für das Einlassen von Dampf und Auslaßmittel für das Abziehen von Feuchtigkeit aus dem Behälter umfaßt.

Vorzugsweise ist die Dampfkammer mit einem Flüssigkeitsablaufsammelbehälter im Boden ausgestattet. Vorzugsweise umfaßt die Vorrichtung Abzugsmittel, die mit der Oberseite der Dampfkammer verbunden sind und so arbeiten, daß, nach Abschluß des Dampfzyklus, überschüssiger Dampf und jegliche Flüssigkeit vor dem Öffnen der Kammertüren evakuiert wird. Alternativ kann die Dampf- und Rauchgas-Evakuierung mit einem separaten Evakuierungssystem durchgeführt werden.

Das Abdichten der Kammer und die Evakuierung nach Abschluß des Dampfzyklus stellt sicher, daß während des Betriebes keine Rauchgase emittiert werden und daß, nach der Öffnung, die Kammerumgebung sicher sein wird.

Gemäß dieser Erfindung wird auch eine Abfallrückgewinnungsanlage zur Verfügung gestellt, die eine Vorrichtung, wie oben angegeben, und eine Siebvorrichtung, zu der behandelter Abfall aus dem Behälter zugeführt wird, umfaßt.

Vorzugsweise umfaßt die Siebvorrichtung ein Drehtrommelsieb. Vorteilhafterweise kann das Drehtrommelsieb mit unterschiedlichen Sieboberflächen und Siebmaschen unterschiedlicher Größe ausgestattet sein. Alternativ kann das Sieben durch die Verwendung einer Rütteltisch- Maschine durchgeführt werden.

Vorzugsweise umfaßt die Anlage weiter Trocknungsmittel, um die gesammelten Holzfasern und/oder Holzspäne zu trocknen. Vorteilhafterweise umfassen die Trocknungsmittel eine Trockenkammer.

Vorteilhafterweise umfaßt die Anlage weiter Verarbeitungsmittel, um die gesammelten Holzfasern und/oder Holzspäne zu reinigen. In einer Ausführungsform können die Verarbeitungsmittel eine Aufschlußanlage umfassen, um rückgewonnene Holzfasern für die Verwendung in der Papierherstellungsindustrie zu behandeln.

Die Erfindung wird nunmehr, nur beispielhaft, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben werden, von denen:

Fig. 1 eine Seitenansicht und Fig. 2 eine Endansicht einer Vorrichtung ist, die eine bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung ist;

Fig. 3 eine Querschnittsansicht der Vorrichtung ist; und

Fig. 4 eine Seitenansicht einer Behandlungsanlage ist, die die Vorrichtung beinhaltet, wobei besagte Behandlungsanlage ebenfalls veranschaulichend für die Erfindung in bestimmten ihrer Aspekte ist.

Die Vorrichtung, die die bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung ist, umfaßt einen im allgemeinen zylindrischen Behälter 6 mit offenen Enden, geeigneterweise hergestellt aus gelochtem rostfreiem Stahlblech, angebracht in einem Druckgefäß 8. Antriebsmittel in der Form von Walzen 10 sind im Boden des Druckgefäßes 8 angeordnet, wobei der Behälter auf diesen Walzen 10 ruht, und durch Drehung der Walzen 10 kann bewirkt werden, daß der Behälter sich um seine Längsachse dreht (siehe Fig. 3).

Auf der inneren zylindrischen Wand des Behälters 6 sind eine oder mehrere schraubenförmige Rippen oder Schaufeln 12 angeordnet.

Das Druckgefäß 8 ist mit einem Einlaß 14 versehen, über dem eine Tür 16 angebracht ist, wobei Klemmmittel (nicht dargestellt) vorgesehen sind, um die Tür 16 in ihrer geschlossenen Position zu halten.

Das Druckgefäß 8 ist auch mit einem Auslaß 18 versehen, über dem in ähnlicher Weise eine Tür 20 angebracht ist.

In der bevorzugten Ausführungsform liegt der Einlaß 14 in einer im allgemeinen horizontalen Ebene, während der Auslaß 18 in einer im allgemeinen vertikalen Ebene liegt.

Die Vorrichtung umfaßt einen Dampfgenerator 24, aus dem sich Rohre 26 in das Druckgefäß 8 hinein erstrecken, zum Einführen von Dampf in das Innere des Druckgefäßes und somit in den Behälter 6.

Die Vorrichtung umfaßt auch Abzugsmittel 30, durch die Luft aus dem Druckgefäß 8 abgezogen werden kann, um im Gefäß 8 einen geringeren Druck als atmosphärischen Druck zu erzeugen, wie im weiteren erläutert werden wird.

Die Vorrichtung umfaßt auch Ablaufmittel 34, durch die Flüssigkeit, die sich unter dem Behälter 6 sammelt, aus dem Druckgefäß 8 abgezogen werden kann.

Beim Einsatz der Vorrichtung, die die bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung ist, wird die Tür 16 mit Kraftmitteln geöffnet (wobei die offene Position in Fig. 4 in gestrichelten Linien dargestellt ist), und zusammengepreßter Faserplatten-Abfall wird durch den Einlaß in das Druckgefäß 8 eingebracht. Das Abfallmaterial wird üblicherweise in der Form von Schnittabfällen, Beschneidabfällen und Ausschußplatten von Möbelherstellern vorliegen, kann aber auch separate Spanplatten- und M.D.F.-Elemente von Möbelstücken von ehemaligen Besitzern einschließen. Das Abfallmaterial kann andere verarbeitete Holzprodukte und anderen Holzfaserplattenabfall umfassen, wie etwa Isolierplatten, Standard-Hartfaserplatten und Platten mit mittlerer Dichte.

Wenn eine gewünschte Menge an Abfallmaterial in das Druckgefäß eingebracht worden ist, wird die Tür 16 mit den Kraftmitteln 17 verschlossen, wobei die Tür 20 in diesem Schritt ebenfalls verschlossen ist. Die Antriebswalzen 10 werden mit den Antriebsmotoren 9 in Drehung versetzt, um zu bewirken, daß der Behälter 6 sich langsam um seine Längsachse dreht. Die schraubenförmigen Rippen 12 werden bewirken, daß das Abfallmaterial aufgenommen und langsam in den sich drehenden Behälter hinein auf den Auslaß 18 zu befördert wird.

Der Dampfgenerator 24 wird zu diesem Zeitpunkt betrieben, um Dampf in das Druckgefäß 8 zu injizieren, wobei der Dampf in den Behälter 6 strömt und auf das Abfallmaterial einwirkt, während es im Behälter 6 bewegt (langsam umgewälzt) wird.

Herkömmlicherweise kann die Drehrichtung des Behälters 6, nach Drehung durch die Antriebsmotoren 9 für einen kurzen Zeitraum in einer Richtung, umgekehrt werden, um zu verhindern, daß das Abfallmaterial sich an einem Ende der Vorrichtung ansammelt.

Vorteilhafterweise wird der Dampfgenerator so betrieben, daß er einen Dampfdruck im Druckgefäß 8 oberhalb atmosphärischen Drucks von wenigstens 1 p.s.i. (6,9 · 10³ Pa) über atmosphärischem Druck, vorzugsweise etwa 5 p.s.i. (3,5 · 10&sup4; Pa), erzeugt.

Nach Behandlung des Abfallmaterials für vielleicht 30 Minuten, wobei während dieser Zeit Überschußkondensat aus dem Druckgefäß 8 durch die Ablaufmittel abgezogen werden kann, wird die Zurührung von Dampf beendet und Luft wird aus dem Druckgefäß 8 mit den Abzugsmitteln 30 herausgezogen, die geeigneterweise so betrieben werden, daß der Druck im Gefäß 8 auf leicht unterhalb atmosphärischen Drucks verringert wird, vorzugsweise etwa 5 p.s.i. (3,5 · 10&sup4; Pa) niedriger als atmosphärischer Druck. Während dieser Zeit wird die Drehung des Behälters 6 mit den Antriebswalzen 10 fortgesetzt.

Die Wirkung der Abzugmittel 30 ist, den Feuchtigkeitsgehalt des Abfallmaterials im Druckgefäß 8 zu verringern und auch das Innere der Stücke aus Abfallmaterial zu "öffnen", bewirkt durch den niedrigen Druck.

Abziehen von Luft und Feuchtigkeit aus dem Gefäß 8 mit den Abzugmitteln 30 wird fortgesetzt, bis ausreichend Rauchgas aus dem System herausgezogen ist, um es sicher zu machen, die Tür 20 zu öffnen.

Wenn gewünscht, kann behandeltes Abfallmaterial aus dem Druckgefäß durch fortgesetzte Drehung des Behälters 6 in seiner Vorwärtsrichtung ausgestoßen werden, wobei Abfallmaterial aus dem Auslaß 18 auf ein Förderband 40 ausgestoßen wird, das so betrieben wird, daß es das behandelte Abfallmaterial zu einer Siebeinrichtung (siehe Fig. 4) in Form einer Drehtrommel 42 befördert. Falls gewünscht, wird der Behälter 6 jedoch zur Kippbewegung angebracht sein, herkömmlicherweise durch Druckluftkolben.

Die Trommel 42 umfaßt eine Drehtrommel 46, die mit integralen Sieben 47 ausgestattet ist. Die Siebe 47 sind so ausgewählt, daß sie eine geeignete Maschengröße besitzen, um zu ermöglichen, daß Holzfasern 43 und Holzspäne 44 in entsprechende Aufnahmegefäße 48, 49 hinein hindurchgehen und daß die Beschichtungsfilme aus Melamin, Formica und anderem Abfall 45 aus dem Ende der Trommel 42 heraus zum Sammeln in einem Behälter 50 weiterbefördert werden. Der Anstellwinkel der Trommel 42 kam eingestellt werden, um einen langsamen oder schnellen Durchgang und Materialstrom zu schaffen. Zur optimalen Bearbeitung des dampfbehandelten Abfalls ist eine vergleichsweise langsame Durchgangsgeschwindigkeit wünschenswert. Die abgetrennten Holzfasern 43 und Holzspäne 44 gehen durch die entsprechenden Maschen in den Sieben 47 hindurch und werden unter der Trommel 42 in den Aufnahmegefäßen 48 und 49 gesammelt. Die abgetrennten Holzfasern 43 und Holzspäne 44 werden anschließend in einer Trocknungseinheit getrocknet und zur weiteren Verarbeitung weitergeleitet.

Die Vorrichtung und das Verfahren der Erfindung erfordert normalerweise keinen Vorzerkleinerer, keine Hammermühle oder keinen Shredder, um den Abfall vor der Behandlung zu zerkleinern.

Nachdem der Abfall behandelt und die Holzspäne und Holzfasern rückgewonnen worden sind, können sie zur Verwendung in vielen Endprodukten recycelt werden. Holzfasern können z. B. zur Verwendung bei der Herstellung von Papier chemisch behandelt werden und sie können auch bei der Herstellung von Faserplatten und Karton wiederverwendet werden. Rückgewonnene Holzspäne können ebenfalls bei der Herstellung von Faserbrei verwendet werden und das Verfahren kann den Aufschluß der rückgewonnenen Faserspäne für diese Endverwendung einschließen. Holzspäne können auch bei der Herstellung von Spanplatten wiederverwendet werden oder können im Gartenbau als Mulch oder Bodenabdeckung verwendet werden oder als eine Sicherheitsoberfläche auf Kinderspielplätzen. Eine weitere mögliche Verwendung ist eine Allwetteroberfläche für Pferderennbahnen und -plätze anstelle des gegenwärtig verwendeten granulierten Gummis.

Ein Teil des rückgewonnenen Abfalls kann als eine Brennstoffquelle in der Verarbeitungsanlage verwendet werden, falls gewünscht. Dies kann in Form zusammengepreßter Briketts aus feinem M.D.F.-Sägestaub erfolgen, der normalerweise nichtrückgewinnbar und schwierig und teuer zu deponieren ist.

Das Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung haben den Vorteil, daß sie für die Rückgewinnung großer Volumina an Abfall-Spanplatten- und -M.D.F.-Material in Schnitt- und Plattenform geeignet sind, wie erzeugt in der Möbelindustrie und verwandten Industrien, und die gegenwärtig zu hohen Kosten auf Deponien entsorgt werden. Das Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung können auch für Möbelteile von ehemaligen Besitzern verwendet werden, wenn diese zu Spanplatten- und M.D.F.-Form auseinandergebaut werden.

Das Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung bewirkt, daß die Abfall-Faserplatte und M.D.F. für effektives Recycling in effektiver Weise zurück in ihre Bestandteile gebracht wird.


Anspruch[de]

1. Verfahren zur Rückgewinnung von Holzfasern aus zusammengepreßtem Faserplatten- Abfall, welches die Schritte umfaßt

a) Einbringen des Abfalls in einen Behälter (6);

b) Einwirken von Dampf auf den Abfall im Behälter;

c) Sieben des Abfalls, um Holzfasern vom Rest des Abfalls abzutrennen.

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, daß der Abfall im Behälter gleichzeitig mit Schritt b) bewegt wird.

3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abfall Dampf bei einem Druck von mehr als 1 p.s.i (6,9 · 10³ Pa) über atmosphärischem Druck für einen Zeitraum von mehr als 30 Minuten, vorzugsweise bei einem Druck im Bereich von 3 p.s.i bis 10 p.s.i (2,1 · 10&sup4; bis 6,9 · 10&sup4; Pa) über atmosphärischem Druck unterworfen wird.

4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, daß Wasser aus dem Behälter abgezogen wird.

5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt umfaßt, daß, im Anschluß an das Einwirken von Dampf auf den Abfall, der Abfall im Behälter einem niedrigen Druck von weniger als atmosphärischem Druck unterworfen wird.

6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abfall bewegt wird, während er besagtem niedrigen Druck ausgesetzt wird.

7. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß besagter niedriger Druck geringer ist als 1 p.s.i (6,9 · 10³ Pa) unter atmosphärischem Druck, vorzugsweise im Bereich 3 p.s.i bis 10 p.s.i (2,1 · 10&sup4; bis 6,9 · 10&sup4; Pa) unter atmosphärischem Druck.

8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abfall, vor besagtem Sieben, aus dem Behälter in eine Siebeinrichtung überführt wird, wie etwa eine Drehtrommel.

9. Vorrichtung zur Rückgewinnung von Holzfasern aus zusammengepreßtem Faserplatten- Abfall, welche umfaßt

a) ein Druckgefäß (8);

b) einen gelochten Behälter (6), in den Abfall eingebracht werden kann, angebracht zur Bewegung innerhalb des Druckgefäßes;

c) einen Dampferzeuger (24), um das Druckgefäß (8) und damit den Abfall im Behälter (6) mit Dampf zu beaufschlagen; und

d) Mittel (10), um den Behälter (6) innerhalb des Druckgefäßes (8) zu bewegen, um Abfall darin zu bewegen.

10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (6) bereitgestellt wird durch eine Trommel und besagte Mittel (9, 10), um den Abfall im Behälter zu bewegen, Mittel umfassen, um die Trommel zu drehen, erst in einer Richtung, anschließend in der entgegengesetzten Richtung.

11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckgefäß Einlaßmittel (26) für das Einlassen von Dampf und Auslaßmittel für das Abziehen von Feuchtigkeit (34) aus dem Behälter umfaßt.

12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (30) umfaßt, um das Druckgefäß mit einem niedrigen Druck von weniger als atmosphärischem Druck zu beaufschlagen.

13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß besagtes Gefäß eine oder mehrere Türen (16, 20) umfaßt, durch die irisches Abfallmaterial in den Behälter eingebracht und/oder verarbeiteter Abfall aus dem Behälter entnommen werden kann.

14. Abfallrückgewinnungsanlage, die eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13 und eine Siebvorrichtung (42) umfaßt, zu der behandelter Abfall aus dem Behälter zugeführt wird.

15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13 zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8.







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