Beschreibung der Erfindung
Diese Erfindung betrifft die Rückgewinnung von Holzfasern aus Faserplatten, einschließlich
M.D.F. (Faserplatten mit mittlerer Dichte), Spanplatten, Teilchenplatten, Hartfaserplatten und
ähnlichen Platten auf Faserbasis (hierin im weiteren allgemein als "zusammengepreßte
Faserplatten" bezeichnet).
Teilchenplatten, im allgemeinen in Großbritannien Holzspanplatten genannt, werden
hergestellt aus kleinen Spänen oder Teilchen aus Holz, die mit einem synthetischen
Harzkleber (normalerweise Harnstoff-Formaldehyd) beschichtet sind, und zu Platten gepreßt.
Von Mitte 1940 an revolutionierte die Spanplatte die Möbelindustrie, indem sie es möglich
machte, daß Möbel ohne Verbindungsteile aus einer großen flachen Platte hergestellt werden
konnten. Heutzutage nutzen fast alle hergestellten Möbel Spanplatten anstelle von
natürlichem Holz, und als Folge der Eignung von Faserplatten, daß Melamin,
Dekorpapierfurniere und nachgeformte Abdeckungen in der Fabrik aufgebracht werden können, ist eine
gewaltige Industrie geschaffen worden.
Mit der Einrührung von Faserplatten mittlerer Dichte (M.D.F.) in den 1970ern wurde die
Notwendigkeit, die Kanten der Platte abzudecken, überwunden. Möbelhersteller stellten fest,
daß sie nunmehr die Kanten so fräsen konnten, daß ihre Teile wie Möbel aussahen, die aus
massivem Holz hergestellt waren. M.D.F. ist ein ideales Substrat für maschinelle Bearbeitung
und Finishing. Die moderne Verwendung dieses Materials ist nunmehr sogar auf die
Herstellung von Zargen und Sockelleisten ausgedehnt worden, die in den meisten heutzutage
gebauten Häusern verwendet werden.
Es wird geschätzt, daß die Gesamtverbrauchszahl für Großbritannien bei etwa 2,5 Millionen
Kubikmetern Spanplattenprodukten und etwa 0,5 Millionen Kubikmetern M.D.F.-Produkten
pro Jahr liegt. Bei einer mittleren Dichte von 750 kg/Kubikmeter repräsentiert dies einen
jährlichen Verbrauch von etwa 3,75 Millionen Tonnen. Ähnliche Verbrauchszahlen würden
auch auf jedes der wichtigen europäischen Länder zutreffen.
Selbst in dieser Zeit kostenbewußter Herstellungsverfahren unter Verwendung von
computergesteuerten Zuschneid- und Profilierungsmaschinen wird ein durchschnittlicher
Möbelhersteller im Bereich von 5% der verwendeten Rohmaterialien verschwenden. Solch
eine Verschwendung tritt auf in der Form von Schnittabfällen, Beschneidabfällen,
Ausschußplatten und Staub, erzeugt bei den Säge- und Fräsvorgängen. Auf der Basis hiervon
beträgt die gesamte Menge an solchem Abfallmaterial, die zum Abfallstrom in
Großbritannien hinzukommt, wenigstens 350.000 Tonnen pro Jahr.
Man ist jedoch auf grundlegende Schwierigkeiten bei der Rückgewinnung von verarbeiteten
Holzprodukten, wie etwa Spanplatten und M.D.F., gestoßen. Solches Abfallmaterial enthält
etwa 8% Harnstoff-Formaldehyd-Harz und ist oft mit einem gebundenen Melamin oder
Papierfurnier überzogen. So ist die Verwendung herkömmlicher Rückgewinnungsanlagen,
wie etwa Shredder oder Zerspaner, nicht praktikabel, da die zusätzlichen Teile, wie etwa der
Dekorüberzug, das potentielle rückgewonnene Produkt kontaminieren würden. Weitere
Schwierigkeiten existieren, wenn derartiges rückgewonnene Material für Tierstreu verwendet
wird, durch mögliche Atemprobleme, die mit dem feinen Staub und dem Formaldehyd-Gehalt
verbunden sind.
Überdies shreddert herkömmliche Shredderausrüstung das Material nur, somit würden die In-
Line-Faserlaufspäne, die vom Endverbraucher für Spanplatten- oder Papierverwendungen
erfordert werden, zerrissen und nutzlos gemacht werden.
Ein kleiner Anteil des M.D.F.- und Spanplatten-Abfalls wird nichtsdestoweniger im
Tierstreumarkt verwendet und ein kleiner Anteil wird auch als ein Abfall-zu-Energie-
Brennstoff verwendet. Gegenwärtig kommt jedoch der Großteil des Spanplatten- und M.D.F.-
Abfalls, der von der Möbelindustrie in Großbritannien erzeugt wird, zum allgemeinen
kontrollierten Abfallstrom hinzu, der vorwiegend zur Deponieentsorgung geleitet wird. Die
Kosten solcher Deponieentsorgung sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen, und es
wird erwartet, daß sie weiter ansteigen.
Bei der Betrachtung irgendeines machbaren und kosteneffektiven Verfahrens, das eingesetzt
werden könnte, um den Fasergehalt solcher Produkte auf Holzbasis rückzugewinnen, ist es
wichtig, die Verfahren der Herstellung von sowohl Spanplatten als auch M.D.F. zu verstehen.
Die Herstellung von sowohl Spanplatten als auch M.D.F. umfaßt die Verwendung eines
synthetischen Harzbinders und -klebers. Der synthetische Harzkleber, der normalerweise bei
sowohl der Spanplatten- als auch M.D.F.-Herstellung verwendet wird, ist eine Harnstoff-
Formaldehyd-Lösung, die einen kleinen Anteil Paraffinwachs enthält.
Holzspäne werden mit dem Harz beschichtet und eine Matte aus beschichteten Holzspänen
wird auf einem Druckkissen oder einer Druckplatte aus rostfreiem Stahl ausgebildet, die dann
einer Hochleistungspresse zugeführt wird. Die Verschlußgeschwindigkeit der Presse sowie
der tatsächliche Druck und die kontrollierte hohe Temperatur, die angewendet werden,
beeinflussen sowohl die physikalischen als auch mechanischen Eigenschaften der
fertiggestellten Platte.
Im Falle der Herstellung von M.D.F. werden die Holzfasern nach einem Aufschlußverfahren
mit Harnstoff-Formaldehyd-Harz beschichtet und in ähnlicher Weise zu einer Platte verpreßt,
aber bei viel höherem Druck und erhöhter Dicke der Fasermatte, um die extrem hohe Dichte
zu erreichen, die für das fertige Plattenmaterial erforderlich ist.
Ein alternatives Herstellungsverfahren kann für die Herstellung von Hartfaserplatten und
einigen Faserplatten verwendet werden. Bei diesem Verfahren wird die Platte ohne die
Verwendung eines Harzklebers hergestellt und die Herstellung beruht auf der
lignocellulosischen Qualität der Holzfaser. Die Grundfestigkeit und Adhäsion wird aus dem
Verfilzen der Fasern miteinander und aus ihren eigenen adhäsiven Eigenschaften erreicht.
US-A-4,974,781 offenbart ein Verfahren zur Rückgewinnung von Faserbrei aus
papierhaltigem Abfallmaterial, das die Schritte umfaßt, daß das Fasermaterial in einen
Behälter eingebracht wird, das Abfallmaterial im Behälter Dampf unterworfen wird, während
das Abfallmaterial bewegt wird, und das Abfallmaterial gesiebt wird, um den Faserbrei vom
Rest des Abfallmaterials abzutrennen.
Eine Aufgabe der Erfindung ist, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Behandlung von
Abfallfaselplatten zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht, daß die Holzfasern daraus
rückgewonnen werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, die Trennung von M.D.F. und Spanplatten in ihre
verschiedenen Komponenten, d. h. Holzfasern, Harz und Beschichtungen, zu ermöglichen,
ohne die eigentlichen Fasern zu zerstören oder zu verformen oder die rückgewonnenen Fasern
mit Melamin oder anderen Beschichtungen zu kontaminieren.
Gemäß diesem Verfahren wird ein Verfahren zur Rückgewinnung von Holzfasern aus
zusammengepreßtem Faserplatten-Abfall zur Verfügung gestellt, welches die Schritte umfaßt
a) Einbringen des Abfalls in einen Behälter;
b) Einwirken von Dampf auf den Abfall im Behälter;
c) Sieben des Abfalls, um Holzfasern vom Rest des Abfalls abzutrennen.
Vorzugsweise wird Abfallmaterial ohne Vorbearbeitung behandelt. Abfall in Form von
Schnittabfällen, Beschneidabfällen, Ausschußplatten, etc. können so dampfbehandelt werden,
wie sie vom Möbelhersteller oder anderen Lieferanten erhalten werden.
Vorzugsweise wird der Abfall im Behälter bewegt, während Dampf auf ihn einwirkt.
Dadurch, daß der Abfall, vorzugsweise vorsichtig, bewegt wird, öffnet sich der Abfall,
wodurch ermöglicht wird, daß Dampf in das Innere der Abfallstücke eindringt, wodurch die
Kleber, wie Harnstoff-Formaldehyd, ohne irgendeine signifikante Schädigung der Holzfasern
entfernt werden.
Die Wirkung des Dampfes auf die Faserplatte löst das Harz-Bindemittel auf, das dann einen
flüssigen Ablauf bildet. Vorteilhafterweise wird dieser abgelassen und kann zur erneuten
Verwendung rückgeführt werden. Durch Verwendung der Dampfbehandlung des Abfalls ist
die erzeugte Menge an Ablaufflüssigkeit im Verhältnis zum behandelten Materialvolumen
niedrig.
Vorzugsweise enthält der Dampf Zusatzsstoffe, wie etwa Benetzungsmittel.
Vorzugsweise wird die Dampfbehandlung unter Druck durchgerührt. Vorteilhafterweise wird
eine Zunahme des Drucks über atmosphärischen Druck von mehr als 1 p.s.i. (6,9 · 10³ Pa),
vorzugsweise im Bereich von 3 bis 10 p.s.i. (2,1 · 10&sup4; bis 6,9 · 10&sup4; Pa), verwendet, obgleich
unter bestimmten Umständen ein höherer Druck eingesetzt werden kann. Vorteilhafterweise
wird die Dampfbehandlung für wenigstens 30 Minuten durchgeführt.
Vorzugsweise wird flüssiger Ablauf aus der Kammer während des
Dampfbehandlungsverfahrens abgezogen. Alternativ kann der flüssige Ablauf am Ende der
Dampfbehandlung abgezogen werden. Vorteilhafterweise werden jeglicher überschüssiger
Dampf und Rauchgase aus der Dampfkammer am Ende der Dampfbehandlung abgezogen.
Dies stellt sicher, daß während des Betriebs keine Rauchgase emittiert werden und daß, wenn
die Dampfbehandlung abgeschlossen ist, die Umgebung in der Dampfkammer sicher sein
wird.
Vorzugsweise wird der Abfall, im Anschluß an die Einwirkung von Dampf auf den Abfall
unter einem höheren Druck als atmosphärischem Druck, einem niedrigen Druck unterworfen,
vorzugsweise wenigstens 1 p.s.i. (6,9 · 10³ Pa) niedriger als atmosphärischer Druck,
vorzugsweise im Bereich von 3 bis 10 p.s.i. (2,1 · 10&sup4; bis 6,9 · 10&sup4; Pa) niedriger als
atmosphärischer Druck, obgleich unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn
bestimmte Typen von Phenolharz verwendet werden, ein niedrigerer Druck wünschenswert
sein kann.
Vorzugsweise wird der Abfall bewegt, während er besagtem niedrigen Druck unterworfen
wird.
Eine solche Anwendung von niedrigem Druck auf den Abfall erfüllt zwei hauptsächliche
Funktionen, wobei die erste ist, daß das Aufbrechen des Abfallmaterials erhöht wird, da die
Abfallstücke dazu neigen, sich unter der Wirkung des niedrigen Druckes weiter auszudehnen.
Wieder wird dies vorzugsweise unterstützt durch die kontinuierliche Bewegung des Abfalls
im Behälter, die das Innere des Abfalls freilegt und die Holzfasern vom Oberflächendekor des
Abfalls, wie etwa Melamin, abtrennt.
Die zweite Funktion des niedrigen Druckes ist, daß er ermöglicht, daß Rauchgase aus dem
Behälter abgezogen werden, so daß schädliche Komponenten daraus entfernt werden können,
wie etwa durch Gaswäsche.
Wenn gewünscht, kann Abfall wiederholten Dampfdruck- und Niederdruck-
Behandlungsschritten ausgesetzt werden, wobei besagte Schritte geeigneterweise unter diesen
Umständen von kürzerer Dauer sind.
Vorzugsweise umfaßt das Verfahren das Überführen des behandelten Abfalls aus dem
Behälter zu einer Siebeinrichtung, die herkömmlicherweise durch eine Drehtrommel
bereitgestellt wird.
Vorteilhafterweise zerlegt die Drehwirkung der Trommel die dampf behandelten Abfallstücke.
Die abgetrennten Holzfasern und/oder Holzspäne gehen durch Siebe mit geeigneter
Maschengröße hindurch und werden dann gesammelt, und jegliches Material, wie etwa
Melamin, Formica, etc., das nicht aufgelöst wird, geht an den Siebplatten vorbei und wird
zum Sammeln in einen geeigneten Behälter abgeführt.
Vorzugsweise ist die Trommeldurchgangsgeschwindigkeit niedrig genug, um zu ermöglichen,
daß die dampfbehandelten Abfallstücke durch die Drehwirkung der Trommel ausreichend
zerlegt werden.
Vorzugsweise umfaßt das Verfahren der Erfindung den weiteren Schritt der Trocknung der
gesammelten Holzfasern und/oder Holzspäne.
Vorzugsweise umfaßt das Verfahren den weiteren Schritt der Verarbeitung der gesammelten
Holzfasern und/oder Holzspäne zur Wiederverwendung.
Vorzugsweise werden die Holzfasern weiterverarbeitet zur Verwendung bei der Papier-,
Karton- oder Plattenherstellung.
Vorzugsweise werden die Holzfasern, z. B. durch Aufschluß, weiterverarbeitet zur
Verwendung bei der Papierherstellung. Alternativ können die Holzfasern weiterverarbeitet
werden zur Verwendung in Spanplatten.
Gemäß dieser Erfindung wird eine Vorrichtung zur Rückgewinnung von Holzfasern aus
zusammengepreßtem Faserplatten-Abfall zur Verfügung gestellt, welche umfaßt
a) ein Druckgefäß;
b) einen gelochten Behälter, in den Abfall eingebracht werden kann, angebracht zur
Bewegung innerhalb des Druckgefäßes;
c) einen Dampferzeuger, um das Druckgefäß und damit den Abfall im Behälter mit Dampf
zu beaufschlagen; und
d) Mittel, um den Behälter innerhalb des Druckgefäßes zu bewegen, um Abfall darin zu
bewegen.
Vorzugsweise wird der Behälter bereitgestellt durch eine Trommel, und besagte Mittel, um
den Abfall im Behälter zu bewegen, umfassen Mittel, um die Trommel zu drehen,
geeigneterweise für einen kurzen Zeitraum in entgegengesetzten Richtungen.
Vorteilhafterweise umfassen die Mittel zum Bewegen des Abfalls im Behälter auch im
Behälter angebrachte Schaufeln oder Rippen, etwa so, daß sie sich schraubenförmig innerhalb
des Behälters erstrecken, um den Abfall im Behälter "umzuwälzen", wenn der Behälter sich
dreht.
Vorzugsweise ist der Behälter in einem abgedichteten Gefäß angebracht, das Einlaßmittel für
das Einlassen von Dampf und Auslaßmittel für das Abziehen von Feuchtigkeit aus dem
Behälter umfaßt.
Vorzugsweise ist die Dampfkammer mit einem Flüssigkeitsablaufsammelbehälter im Boden
ausgestattet. Vorzugsweise umfaßt die Vorrichtung Abzugsmittel, die mit der Oberseite der
Dampfkammer verbunden sind und so arbeiten, daß, nach Abschluß des Dampfzyklus,
überschüssiger Dampf und jegliche Flüssigkeit vor dem Öffnen der Kammertüren evakuiert
wird. Alternativ kann die Dampf- und Rauchgas-Evakuierung mit einem separaten
Evakuierungssystem durchgeführt werden.
Das Abdichten der Kammer und die Evakuierung nach Abschluß des Dampfzyklus stellt
sicher, daß während des Betriebes keine Rauchgase emittiert werden und daß, nach der
Öffnung, die Kammerumgebung sicher sein wird.
Gemäß dieser Erfindung wird auch eine Abfallrückgewinnungsanlage zur Verfügung gestellt,
die eine Vorrichtung, wie oben angegeben, und eine Siebvorrichtung, zu der behandelter
Abfall aus dem Behälter zugeführt wird, umfaßt.
Vorzugsweise umfaßt die Siebvorrichtung ein Drehtrommelsieb. Vorteilhafterweise kann das
Drehtrommelsieb mit unterschiedlichen Sieboberflächen und Siebmaschen unterschiedlicher
Größe ausgestattet sein. Alternativ kann das Sieben durch die Verwendung einer Rütteltisch-
Maschine durchgeführt werden.
Vorzugsweise umfaßt die Anlage weiter Trocknungsmittel, um die gesammelten Holzfasern
und/oder Holzspäne zu trocknen. Vorteilhafterweise umfassen die Trocknungsmittel eine
Trockenkammer.
Vorteilhafterweise umfaßt die Anlage weiter Verarbeitungsmittel, um die gesammelten
Holzfasern und/oder Holzspäne zu reinigen. In einer Ausführungsform können die
Verarbeitungsmittel eine Aufschlußanlage umfassen, um rückgewonnene Holzfasern für die
Verwendung in der Papierherstellungsindustrie zu behandeln.
Die Erfindung wird nunmehr, nur beispielhaft, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben werden, von denen:
Fig. 1 eine Seitenansicht und Fig. 2 eine Endansicht einer Vorrichtung ist, die eine bevorzugte
Ausführungsform dieser Erfindung ist;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht der Vorrichtung ist; und
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Behandlungsanlage ist, die die Vorrichtung beinhaltet, wobei
besagte Behandlungsanlage ebenfalls veranschaulichend für die Erfindung in bestimmten
ihrer Aspekte ist.
Die Vorrichtung, die die bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung ist, umfaßt einen im
allgemeinen zylindrischen Behälter 6 mit offenen Enden, geeigneterweise hergestellt aus
gelochtem rostfreiem Stahlblech, angebracht in einem Druckgefäß 8. Antriebsmittel in der
Form von Walzen 10 sind im Boden des Druckgefäßes 8 angeordnet, wobei der Behälter auf
diesen Walzen 10 ruht, und durch Drehung der Walzen 10 kann bewirkt werden, daß der
Behälter sich um seine Längsachse dreht (siehe Fig. 3).
Auf der inneren zylindrischen Wand des Behälters 6 sind eine oder mehrere
schraubenförmige Rippen oder Schaufeln 12 angeordnet.
Das Druckgefäß 8 ist mit einem Einlaß 14 versehen, über dem eine Tür 16 angebracht ist,
wobei Klemmmittel (nicht dargestellt) vorgesehen sind, um die Tür 16 in ihrer geschlossenen
Position zu halten.
Das Druckgefäß 8 ist auch mit einem Auslaß 18 versehen, über dem in ähnlicher Weise eine
Tür 20 angebracht ist.
In der bevorzugten Ausführungsform liegt der Einlaß 14 in einer im allgemeinen horizontalen
Ebene, während der Auslaß 18 in einer im allgemeinen vertikalen Ebene liegt.
Die Vorrichtung umfaßt einen Dampfgenerator 24, aus dem sich Rohre 26 in das Druckgefäß
8 hinein erstrecken, zum Einführen von Dampf in das Innere des Druckgefäßes und somit in
den Behälter 6.
Die Vorrichtung umfaßt auch Abzugsmittel 30, durch die Luft aus dem Druckgefäß 8
abgezogen werden kann, um im Gefäß 8 einen geringeren Druck als atmosphärischen Druck
zu erzeugen, wie im weiteren erläutert werden wird.
Die Vorrichtung umfaßt auch Ablaufmittel 34, durch die Flüssigkeit, die sich unter dem
Behälter 6 sammelt, aus dem Druckgefäß 8 abgezogen werden kann.
Beim Einsatz der Vorrichtung, die die bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung ist, wird
die Tür 16 mit Kraftmitteln geöffnet (wobei die offene Position in Fig. 4 in gestrichelten
Linien dargestellt ist), und zusammengepreßter Faserplatten-Abfall wird durch den Einlaß in
das Druckgefäß 8 eingebracht. Das Abfallmaterial wird üblicherweise in der Form von
Schnittabfällen, Beschneidabfällen und Ausschußplatten von Möbelherstellern vorliegen,
kann aber auch separate Spanplatten- und M.D.F.-Elemente von Möbelstücken von
ehemaligen Besitzern einschließen. Das Abfallmaterial kann andere verarbeitete
Holzprodukte und anderen Holzfaserplattenabfall umfassen, wie etwa Isolierplatten,
Standard-Hartfaserplatten und Platten mit mittlerer Dichte.
Wenn eine gewünschte Menge an Abfallmaterial in das Druckgefäß eingebracht worden ist,
wird die Tür 16 mit den Kraftmitteln 17 verschlossen, wobei die Tür 20 in diesem Schritt
ebenfalls verschlossen ist. Die Antriebswalzen 10 werden mit den Antriebsmotoren 9 in
Drehung versetzt, um zu bewirken, daß der Behälter 6 sich langsam um seine Längsachse
dreht. Die schraubenförmigen Rippen 12 werden bewirken, daß das Abfallmaterial
aufgenommen und langsam in den sich drehenden Behälter hinein auf den Auslaß 18 zu
befördert wird.
Der Dampfgenerator 24 wird zu diesem Zeitpunkt betrieben, um Dampf in das Druckgefäß 8
zu injizieren, wobei der Dampf in den Behälter 6 strömt und auf das Abfallmaterial einwirkt,
während es im Behälter 6 bewegt (langsam umgewälzt) wird.
Herkömmlicherweise kann die Drehrichtung des Behälters 6, nach Drehung durch die
Antriebsmotoren 9 für einen kurzen Zeitraum in einer Richtung, umgekehrt werden, um zu
verhindern, daß das Abfallmaterial sich an einem Ende der Vorrichtung ansammelt.
Vorteilhafterweise wird der Dampfgenerator so betrieben, daß er einen Dampfdruck im
Druckgefäß 8 oberhalb atmosphärischen Drucks von wenigstens 1 p.s.i. (6,9 · 10³ Pa) über
atmosphärischem Druck, vorzugsweise etwa 5 p.s.i. (3,5 · 10&sup4; Pa), erzeugt.
Nach Behandlung des Abfallmaterials für vielleicht 30 Minuten, wobei während dieser Zeit
Überschußkondensat aus dem Druckgefäß 8 durch die Ablaufmittel abgezogen werden kann,
wird die Zurührung von Dampf beendet und Luft wird aus dem Druckgefäß 8 mit den
Abzugsmitteln 30 herausgezogen, die geeigneterweise so betrieben werden, daß der Druck im
Gefäß 8 auf leicht unterhalb atmosphärischen Drucks verringert wird, vorzugsweise etwa 5 p.s.i.
(3,5 · 10&sup4; Pa) niedriger als atmosphärischer Druck. Während dieser Zeit wird die
Drehung des Behälters 6 mit den Antriebswalzen 10 fortgesetzt.
Die Wirkung der Abzugmittel 30 ist, den Feuchtigkeitsgehalt des Abfallmaterials im
Druckgefäß 8 zu verringern und auch das Innere der Stücke aus Abfallmaterial zu "öffnen",
bewirkt durch den niedrigen Druck.
Abziehen von Luft und Feuchtigkeit aus dem Gefäß 8 mit den Abzugmitteln 30 wird
fortgesetzt, bis ausreichend Rauchgas aus dem System herausgezogen ist, um es sicher zu
machen, die Tür 20 zu öffnen.
Wenn gewünscht, kann behandeltes Abfallmaterial aus dem Druckgefäß durch fortgesetzte
Drehung des Behälters 6 in seiner Vorwärtsrichtung ausgestoßen werden, wobei
Abfallmaterial aus dem Auslaß 18 auf ein Förderband 40 ausgestoßen wird, das so betrieben
wird, daß es das behandelte Abfallmaterial zu einer Siebeinrichtung (siehe Fig. 4) in Form
einer Drehtrommel 42 befördert. Falls gewünscht, wird der Behälter 6 jedoch zur
Kippbewegung angebracht sein, herkömmlicherweise durch Druckluftkolben.
Die Trommel 42 umfaßt eine Drehtrommel 46, die mit integralen Sieben 47 ausgestattet ist.
Die Siebe 47 sind so ausgewählt, daß sie eine geeignete Maschengröße besitzen, um zu
ermöglichen, daß Holzfasern 43 und Holzspäne 44 in entsprechende Aufnahmegefäße 48, 49
hinein hindurchgehen und daß die Beschichtungsfilme aus Melamin, Formica und anderem
Abfall 45 aus dem Ende der Trommel 42 heraus zum Sammeln in einem Behälter 50
weiterbefördert werden. Der Anstellwinkel der Trommel 42 kam eingestellt werden, um
einen langsamen oder schnellen Durchgang und Materialstrom zu schaffen. Zur optimalen
Bearbeitung des dampfbehandelten Abfalls ist eine vergleichsweise langsame
Durchgangsgeschwindigkeit wünschenswert. Die abgetrennten Holzfasern 43 und Holzspäne
44 gehen durch die entsprechenden Maschen in den Sieben 47 hindurch und werden unter der
Trommel 42 in den Aufnahmegefäßen 48 und 49 gesammelt. Die abgetrennten Holzfasern 43
und Holzspäne 44 werden anschließend in einer Trocknungseinheit getrocknet und zur
weiteren Verarbeitung weitergeleitet.
Die Vorrichtung und das Verfahren der Erfindung erfordert normalerweise keinen
Vorzerkleinerer, keine Hammermühle oder keinen Shredder, um den Abfall vor der
Behandlung zu zerkleinern.
Nachdem der Abfall behandelt und die Holzspäne und Holzfasern rückgewonnen worden
sind, können sie zur Verwendung in vielen Endprodukten recycelt werden. Holzfasern können
z. B. zur Verwendung bei der Herstellung von Papier chemisch behandelt werden und sie
können auch bei der Herstellung von Faserplatten und Karton wiederverwendet werden.
Rückgewonnene Holzspäne können ebenfalls bei der Herstellung von Faserbrei verwendet
werden und das Verfahren kann den Aufschluß der rückgewonnenen Faserspäne für diese
Endverwendung einschließen. Holzspäne können auch bei der Herstellung von Spanplatten
wiederverwendet werden oder können im Gartenbau als Mulch oder Bodenabdeckung
verwendet werden oder als eine Sicherheitsoberfläche auf Kinderspielplätzen. Eine weitere
mögliche Verwendung ist eine Allwetteroberfläche für Pferderennbahnen und -plätze anstelle
des gegenwärtig verwendeten granulierten Gummis.
Ein Teil des rückgewonnenen Abfalls kann als eine Brennstoffquelle in der
Verarbeitungsanlage verwendet werden, falls gewünscht. Dies kann in Form
zusammengepreßter Briketts aus feinem M.D.F.-Sägestaub erfolgen, der normalerweise
nichtrückgewinnbar und schwierig und teuer zu deponieren ist.
Das Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung haben den Vorteil, daß sie für die
Rückgewinnung großer Volumina an Abfall-Spanplatten- und -M.D.F.-Material in Schnitt-
und Plattenform geeignet sind, wie erzeugt in der Möbelindustrie und verwandten Industrien,
und die gegenwärtig zu hohen Kosten auf Deponien entsorgt werden. Das Verfahren und die
Vorrichtung der Erfindung können auch für Möbelteile von ehemaligen Besitzern verwendet
werden, wenn diese zu Spanplatten- und M.D.F.-Form auseinandergebaut werden.
Das Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung bewirkt, daß die Abfall-Faserplatte und
M.D.F. für effektives Recycling in effektiver Weise zurück in ihre Bestandteile gebracht wird.