Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verifikation der anhand von
Infrastrukturdaten berechneten Fahrbahnkrümmung in einem Fahrerassistenzsystem für
Fahrzeuge.
STAND DER TECHNIK
Kraftfahrzeuge werden häufig mit einem Fahrerassistenzsystem ausgerüstet, das
den Fahrer bei der Fahrzeugführung unterstützt und ihm die Ausführung
bestimmter Fahrmanöver erleichtert. Ein Beispiel für eine Funktion eines solchen
Fahrerssistenzsystems ist die radargestützte Abstands- und
Geschwindigkeitsregelung (ACC; Adaptive Cruise Control), bei der der Abstand zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug mit Hilfe eines Radarsensors gemessen wird und die
Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs automatisch so geregelt wird, daß ein
geeigneter Sicherheitsabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten
wird. Für die Durchführung dieser Funktion muß das Fahrerassistenzsystem in
der Lage sein, zwischen vorausfahrenden Fahrzeugen auf der eigenen Spur und
Fahrzeugen auf Nebenspuren zu unterscheiden. Dazu werden Informationen
über den Fahrbahnverlauf und damit über die Fahrbahnkrümmung benötigt.
Ein weiteres Beispiel für eine Funktion eines Fahrerassistenzsystems ist die
Spurführungsunterstützung (LKS; Lane Keeping Support) bei der das Fahrzeug
durch Eingriff in die Lenkung automatisch auf der jeweils befahrenen Fahrspur
gehalten wird oder zumindest eine Spurverlassenswarnung an den Fahrer
ausgegeben wird, wenn das Fahrzeug die aktuelle Spur zu verlassen droht. Auch für
diese Funktion werden Informationen über die Fahrbahnkrümmung benötigt.
Die Fahrbahnkrümmung kann aus Infrastrukturdaten abgeleitet werden, die die
aktuelle Umgebung des Fahrzeugs kennzeichnen. Diese Infrastrukturdaten
können entweder mit einer geeigneten Sensorik erfaßt oder aber elektronisch
gespeichert und dann zu der mit einem Positioniersystem (z. B. GPS) bestimmten
Fahrzeugposition in Beziehung gesetzt werden. Für die sensorische Erfassung
des Fahrbahnverlaufs und der Fahrbahnkrümmung erscheint eine
Videosensorik als besonders geeignet, weil die bestehenden Fahrbahnmarkierungen
ohnehin im Hinblick auf visuelle Wahrnehmbarkeit durch einen menschlichen
Fahrer optimiert sind.
Es sind Verfahren zur elektronischen Bildverarbeitung bekannt, die es
ermöglichen, in den mit einer Videokamera monokular aufgenommenen Bildern oder in
den mit zwei Kameras aufgenommenen Stereobildern automatisch
Fahrbahnmarkierungen, Objekte am Fahrbahnrand wie Leitplanken oder dergleichen oder
sonstige für den Fahrbahnverlauf charakteristische Merkmale zu identifizieren
und aus den Positionsdaten dieser Objekte einen Satz von Parametern zu
berechnen, der den Fahrbahnverlauf beschreibt. Diese Parameter enthalten dann
explizit oder implizit auch die Fahrbahnkrümmung κ, ausgedrückt als Kehrwert
des Krümmungsradius R der Fahrbahn. Der auf diese Weise bestimmte
Fahrbahnverlauf kann jedoch durch systematische Fehler verfälscht sein. Wenn
beispielsweise bei einem Stereokamerasystem die beiden Kameras nicht korrekt
justiert sind, erhält man bei der Messung der Parallaxe einen falschen
Objektabstand und damit auch eine falsche Fahrbahnkrümmung.
AUFGABE, LÖSUNG UND VORTEILE DER ERFINDUNG
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren anzugeben, das eine automatische
Erkennung von systematischen Fehlern in der Fahrzeugsensorik ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zur Verifikation
der anhand von Infrastrukturdaten berechneten Fahrbahnkrümmung, bei dem
die Giergeschwindigkeit des Fahrzeugs unabhängig von der
Fahrbahnkrümmung bestimmt und auf Konsistenz mit der Fahrbahnkrümmung und der
Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs geprüft wird.
Da die Fahrbahnkrümmung ein maßgeblicher Parameter zur Beschreibung des
Fahrbahnverlaufs ist, erscheint die Verifikation der Fahrbahnkrümmung als ein
wirksames Hilfsmittel zur Erkennung von systematischen Fehlern in dem
Gesamtsystem, das zur Bestimmung des Fahrbahnverlaufs dient. Diese
Verifikation beruht bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auf der Überlegung, daß sich
bei bekannter Fahrbahnkrümmung und bei bekannter Geschwindigkeit des
Fahrzeugs berechnen läßt, welche Giergeschwindigkeit das Fahrzeug haben
muß, wenn es den gekrümmten Fahrbahnabschnitt mit der gegebenen
Geschwindigkeit durchfährt. Die Giergeschwindigkeit des Fahrzeugs läßt sich
jedoch auch unabhängig davon auf relativ einfache Weise bestimmen,
beispielsweise anhand des Lenkeinschlags der Fahrzeugräder, anhand der mit einem
Beschleunigungssensor gemessenen Querbeschleunigung oder vorzugsweise direkt
mit Hilfe eines Giergeschwindigkeitssensors, der heute ein Standardbestandteil
üblicher elektronischer Stabilitätssysteme (ESP) für Kraftfahrzeuge ist. Indem
die anhand der Fahrbahnkrümmung berechnete Giergeschwindigkeit mit der
unabhängig davon gemessenen Giergeschwindigkeit auf Konsistenz geprüft
wird, lassen sich dann systematische Fehler erkennen und ggf. korrigieren.
Die unabhängige Bestimmung der Giergeschwindigkeit kann jedoch nicht nur
durch Messung, sondern auch auf andere Weise erfolgen. Wenn beispielsweise
zusätzlich zu der Videosensorik ein Navigationssystem vorhanden ist, so lassen
sich die Giergeschwindigkeiten bzw. die durch Integration der
Giergeschwindigkeit erhaltenen Richtungsänderungen auch mit Hilfe des Navigationssystems
bestimmen und mit den durch den Sensorik erfaßten Fahrbahnkrümmungen
vergleichen.
Wenn eine Inkonsistenz zwischen zwei unabhängig voneinander bestimmten
Giergeschwindigkeiten festgestellt wird, so führt dies zur Ausgabe eines
Fehlersignals. Unter der Annahme, daß die direkte Messung der Giergeschwindigkeit
sehr zuverlässig ist, kann dieses Fehlersignal dazu benutzt werden, das
Fahrerassistenzsystem abzuschalten, da die Inkonsistenz dann aller
Wahrscheinlichkeit nach auf einen systematischen Fehler in der Sensorik zurückzuführen
ist, der Fehlfunktionen des Fahrerassistenzsystems verursachen würde. Wenn
jedoch andererseits die Bestimmung der Fahrbahnkrümmung mit Hilfe der
Sensorik sehr zuverlässig ist, kann das Verfahren auch dazu benutzt werden, einen
Fehler bei der Messung der Giergeschwindigkeit zu erkennen. Auf diese Weise
wird eine Funktionsprüfung des elektronischen Stabilitätssystems des
Fahrzeugs ermöglicht. Falls die Giergeschwindigkeit auf drei voneinander
unabhängige Weisen bestimmt werden kann, beispielsweise mit Hilfe der Sensorik, durch
direkte Messung und anhand der gespeicherten Infrastrukturdaten, so kann
durch "Abstimmung" entschieden werden, welches der beteiligten Systeme
fehlerhaft ist.
Ein Fahrerassistenzsystem, das zur Durchführung des oben beschriebenen
Verfahrens ausgebildet ist, bildet den Gegenstand des Patentanspruchs 7.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Vorzugsweise wird ein Fehlersignal erzeugt, wenn der Vergleich der berechneten
Giergeschwindigkeit mit der auf unabhängige Weise bestimmten
Giergeschwindigkeit ergibt, daß ein vorgegebenes Konsistenzkriterium verletzt ist. Sofern die
unabhängige Bestimmung der Giergeschwindigkeit durch Messungen mit hoher
Zeitauflösung erfolgt, trägt das Konsistenzkriterium vorzugsweise dem Umstand
Rechnung, daß die anhand der Fahrbahnkrümmung berechnete
Giergeschwindigkeit vorübergehend von der gemessenen Giergeschwindigkeit abweichen
kann, weil die Fahrzeugachse nicht immer genau mit der Tangente an die
Fahrbahn zusammenfallen muß. Der sogenannte Bahndifferenzwinkel Δθ, das ist der
Winkel zwischen der Fahrzeugachse und der Tangente an die Fahrbahn, muß
jedoch auf längere Sicht um den Wert 0 pendeln, weil andernfalls das Fahrzeug
die Spur und schließlich sogar die Fahrbahn verlassen würde. folglich muß
auch die zeitliche Ableitung des Bahndifferenzwinkels um den Wert 0 oszillieren.
Das Konsistenzkriterium läßt deshalb vorzugsweise innerhalb gewisser
Toleranzgrenzen eine Abweichung zwischen der gemessenen Giergeschwindigkeit
und der berechneten Giergeschwindigkeit zu und schließt vorzugsweise eine
zeitliche Mittelung der gemessenen Giergeschwindigkeit oder der Differenz
zwischen gemessener und berechneter Giergeschwindigkeit ein.
Bei fehlerfreier Funktion aller Systeme sollte die Differenz zwischen der anhand
der Fahrbahnkrümmung berechneten Giergeschwindigkeit und der gemessenen
Giergeschwindigkeit mit der zeitlichen Ableitung des Bahndifferenzwinkels Δθ
übereinstimmen. Sofern die Sensorik, z. B. ein Bildverarbeitungssystem, in der
Lage ist, den Bahndifferenzwinkel Δθ direkt zu messen, kann das
Konsistenzkriterium daher auch einen direkten Vergleich zwischen den Änderungen des
Bahndifferenzwinkels Δθ und der Abweichung zwischen berechneter und
gemessener Giergeschwindigkeit einschließen.
Das bei Verletzung des Konsistenzkriteriums erzeugte Fehlersignal kann dazu
benutzt werden, sämtliche Funktionen des Fahrerassistenzsystems zu
deaktivieren, die von einer genauen Bestimmung des Fahrbahnverlaufs abhängig sind.
Gemäß einer Weiterbildung ist es jedoch auch möglich, die
Krümmungsmessung durch dynamische Anpassung der Kamerakalibrierung oder der
Kamerajustierung so zu korrigieren, daß das Konsistenzkriterium wieder erfüllt wird.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Skizze eines Fahrzeugs auf einem gekrümmten
Abschnitt einer Fahrbahn;
Fig. 2 ein Blockdiagramm eines Teilsystems in einem
erfindungsgemäßen Fahrerassistenzsystem;
Fig. 3A und 3B Zeitdiagramme zur Erläuterung des
erfindungsgemäßen Verfahrens; und
Fig. 4 einen Kartenausschnitt eines Navigationssystems zur
Erläuterung einer abgewandelten Ausführungsform
des Verfahrens.
BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
Fig. 1 zeigt einen Abschnitt einer gekrümmten Fahrbahn mit
Krümmungsmittelpunkt M und Krümmungsradius R. Die Fahrbahn 10 wird von einem
Fahrzeug 12 befahren, das mit einem Fahrerassistenzsystem ausgestattet ist. Aus
gründen der Deutlichkeit der Darstellung ist die Fahrbahnkrümmung im
Verhältnis zu den Abmessungen des Fahrzeugs 12 übertrieben groß.
Zu den Funktionen des Fahrerassistenzsystems gehört u. a. die Funktion eines
Spurführungsassistenten, der den Fahrer des Fahrzeugs 12 dabei unterstützt,
das Fahrzeug auf der aktuell befahrenen Fahrspur der Fahrbahn 10 zu halten.
Da für die korrekte Ausführung dieser Funktion der Verlauf der Fahrbahn 10
bekannt sein muß, umfaßt das Fahrerassistenzsystem eine Sensorik zur
Erfassung der Fahrzeugumgebung und insbesondere des Fahrbahnverlaufes. Im
gezeigten Beispiel wird diese Sensorik durch zwei Videokameras 14 und ein
zugehöriges Stereobildverarbeitungssystem gebildet. Das Bildverarbeitungssystem
erkennt den Fahrbahnrand 16 sowie Fahrspurmarkierungen 18 und berechnet
anhand der Ortsdaten diese Objekte einen Satz von Parametern, die den Verlauf
der Fahrbahn 10 mathematisch beschreiben. Ein wichtiger Parameter in diesem
Parametersatz ist die Fahrbahnkrümmung κ = l/R. Weiterhin berechnet das
Bildverarbeitungssystem die Querposition des Fahrzeugs 12 relativ zu den
Grenzen der befahrenen Fahrspur, im gezeigten Beispiel also relativ zum
Fahrbahnrand 16 und zu den Spurmarkierungen 18. Anhand dieser Daten ist der
Spurführungsassistent dann in der Lage, das Fahrzeug automatisch in der Spur zu
halten.
Eine weitere Funktion des Fahrerassistenzsystems ist im gezeigten Beispiel die
radargestützte Abstandsregelung, die auch als adaptive
Geschwindigkeitsregelung (ACC) bezeichnet wird. Für diese Funktion ist als weitere sensorische
Komponente ein Radarsensor 20 vorgesehen, mit dem die Abstände und
Relativgeschwindigkeiten vorausfahrender Fahrzeuge gemessen werden. Bei Annäherung
an ein vorausfahrendes Fahrzeug greift das ACC-System so in das Antriebs-
und/oder Bremssystem des Fahrzeugs ein, daß die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs 12 auf die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs reduziert und
der Abstand auf einen geeigneten Sicherheitsabstand eingeregelt wird.
Wenn sich in dem in Fig. 1 illustrierten Fall ein vorausfahrendes Fahrzeug
(nicht gezeigt) auf der rechten Nebenspur befände, so würde dieses Fahrzeug
vom Radarsensor 20 geortet werden, und ohne Berücksichtigung des
Fahrbahnverlaufes würde dieses Ortungssignal fälschlich so interpretiert, als befände sich
das vorausfahrende Fahrzeug auf der eigenen Fahrspur. Das ACC-System
würde deshalb unnötigerweise ein Verzögerungsmanöver einleiten, das den Fahrer
des Fahrzeugs 12 irritieren und eventuell sogar den Nachfolger gefährden
könnte. Aus diesem Grund ist das ACC-System in bekannter Weise so ausgebildet,
daß es unter Berücksichtigung des Fahrbahnverlaufes entscheidet, ob sich das
geortete Fahrzeug auf der eigenen Fahrspur oder einer Nebenspur befindet. Die
benötigte Information über den Fahrbahnverlauf wird im gezeigten Beispiel von
der ohnehin vorhandenen Sensorik geliefert, die durch die beiden Videokameras
14 gebildet wird.
Sowohl bei dem Fahrspurassistenten als auch bei der ACG-Funktion kann es
jedoch zu Funktionsstörungen kommen, falls die Sensorik einen systematischen
Fehler aufweist, der beispielsweise durch eine Fehljustierung einer der
Videokameras 14 verursacht werden könnte. In einem solchen Fall liefert die Sensorik
insbesondere auch einen falschen Wert für die Fahrbahnkrümmung κ.
Das Fahrzeug 12 weist einen Giergeschwindigkeitssensor 22 auf, mit dem die
Giergeschwindigkeit ω, d. h., die Winkelgeschwindigkeit des Fahrzeugs um eine
vertikale Achse (senkrecht zur Zeichenebene in Fig. 1) gemessen wird. Ein
solcher Giergeschwindigkeitssensor ist typischerweise Bestandteil eines
elektronischen Stabilitätssystems (ESP), das heute vielfach in Fahrzeugen zur
elektronischen Stabilisierung der Fahrdynamik eingesetzt wird.
Zwischen der vom Giergeschwindigkeitssensor 22 gemessenen
Giergeschwindigkeit ω einerseits und der Fahrbahnkrümmung κ und der Geschwindigkeit V des
Fahrzeugs 12 andererseits besteht im Idealfall die Beziehung ω = κV. Anhand
dieser Beziehung ist es möglich, die mit Hilfe der Sensorik bestimmte
Fahrbahnkrümmung κ auf Konsistenz mit der gemessenen Giergeschwindigkeit ω zu
prüfen, so daß systematische Fehler in der Sensorik, die zu einer Fehlbestimmung
der Fahrbahnkrümmung κ führen würden, unverzüglich bei laufendem Betrieb
des Systems festgestellt werden können.
Die oben genannte Beziehung ω = κV beruht allerdings auf der Idealisierung,
daß die Gierbewegung des Fahrzeugs 12 exakt der Richtungsänderung der
Fahrbahn 10 folgt. Diese Bedingung muß in der Praxis jedoch nicht in jedem
Augenblick exakt erfüllt sein. Vielmehr kann die Längsachse L des Fahrzeugs
vorübergehend um den Bahndifferenzwinkel Δθ von der Richtung der Tangente T
an die Fahrbahn 10 (am Ort der Fahrzeugmitte) abweichen, wie in Fig. 1
dargestellt ist. Unter Berücksichtigung dieses Bahndifferenzwinkels gilt die
Beziehung ω - κV = d(Δθ)/dt.
Der Bahndifferenzwinkel Δθ kann sowohl positive als auch negative Werte
annehmen (z. B. positive Werte bei einer Abweichung nach rechts, wie in Fig. 1).
Er kann jedoch nicht über einen längeren Zeitraum hinweg ständig größer als 0
und ebensowenig über einen längeren Zeitraum hinweg ständig kleiner als 0
sein, weil sonst das Fahrzeug irgendwann die Fahrbahn 10 verlassen würde.
Der Bahndifferenzwinkel Δθ muß deshalb um den Wert 0 pendeln. Daraus folgt,
daß auch die zeitliche Ableitung d(Δθ)/dt = ω - κV um den Wert 0 pendeln muß.
Der zeitliche Mittelwert <ω - κV> konvergiert daher mit zunehmender
Integrationszeit gegen 0. Diese Konvergenz oder, anders ausgedrückt, die Beschränktheit
des Zeitintegrals von ω - κV, stellt daher ein geeignetes Kriterium für die
Entscheidung dar, ob die mit Hilfe der Sensorik bestimmte Fahrbahnkrümmung κ
und die gemessene Giergeschwindigkeit ω konsistent sind.
Fig. 2 illustriert eine mögliche Implementierung dieser Konsistenzprüfung in
einem Fahrerassistenzsystem. Die beiden Videokameras 14 sind hier mit einem
Bildverarbeitungssystem 24 verbunden, das anhand der Bilddaten u. a. die
Fahrbahnkrümmung κ berechnet und ein diese Fahrbahnkrümmung
angebendes Signal an ein Multiplikationsglied 26 übermittelt. Das Multiplikationsglied
26 erhält außerdem von einem üblichen Fahrgeschwindigkeitssensor ein Signal,
das die Fahrgeschwindigkeit V repräsentiert, und übermittelt das Produkt κV
an ein Substraktionsglied 28. Die vom Giergeschwindigkeitssensor 22 ermittelte
Giergeschwindigkeit ω wird ebenfalls an das Substraktionsglied 28 übermittelt.
Die Übermittlung der verschiedenen Größen κ, V und ω an das
Multiplikationsglied 26 bzw. das Substraktionsglied 28 erfolgt vorzugsweise in digitaler Form
über einen geeigneten Datenbus, z. B. einen CAN-Bus. Die Differenz ω - κV wird
vom Substraktionsglied 28 an ein Integrationsglied 30 übermittelt, das einen
zeitlichen Mittelwert <ω - κV> berechnet, der dann in einem Vergleicher 32 mit
einem geeignet gewählten Schwellenwert verglichen wird. Wenn der Mittelwert
<ω = κV> den Schwellenwert überschreitet, so wird von dem Vergleicher 32 ein
Fehlersignal F ausgegeben, das auf einen systematischen Fehler in der Sensorik
hinweist.
Die Funktionen des Multiplikationsgliedes 26, des Substraktionsgliedes 28, des
Integrationsgliedes 30 und des Vergleichers 32 können in einem Digitalrechner
implementiert sein, beispielsweise in einen Mikrocontroller des
Fahrerassistenzsystems. Die Größen κV und ω werden dann in regelmäßigen Intervallen erfaßt
und verarbeitet, und das Integrationsglied 30 führt eine Summation an den
nacheinander zu verschiedenen Zeiten erfaßten Größen aus. Das
Integrationsglied kann mit einer festen Integrationszeit arbeiten und jeweils nach Ablauf der
Integrationszeit zurückgesetzt werden. Bevorzugt ist das Integrationsglied 30
jedoch so ausgebildet, daß es den zeitlichen Mittelwert <ω - κV> in der Form eines
gleitenden Mittelwertes bildet, der jeweils eine geeignet normierte (und ggf.
gewichtete) Summe aus den letzten n Meßwerten repräsentiert.
In Fig. 3A und 3B ist ein Beispiel für die Funktionsweise der in Fig. 2
gezeigten Vorrichtung in Form eines Zeitdiagramms illustriert. Fig. 3A zeigt den
unregelmäßig oszillierenden Verlauf der Differenzgröße ω - κV, die dem
Integrationsglied 30 zugeführt wird. Fig. 3B zeigt den vom Integrationsglied 30
berechneten gleitenden Mittelwert <ω - κV>. Dieser gleitende Mittelwert wird im
Vergleicher 32 mit positiven und negativen Schwellenwertes +S und -S
verglichen (äquivalent dazu ist ein Vergleich des Absolutbetrages des Mittelwertes mit
dem positiven Schwellenwert + S).
Während des Zeitintervalls T1 in Fig. 3A oszilliert die Differenz ω - κV um den
Wert 0, wie es für eine intakte Sensorik zu erwarten ist. Auch der gleitende
Mittelwert in Fig. 3B bleibt in der Nähe des Wertes 0 und damit innerhalb des
durch die Schwellenwerte +S und -S definierten Toleranzbereiches.
In dem Zeitintervall T2 in Fig. 3A unterschreitet die Differenz ω - κV zwar noch
gelegentlich den Wert 0, doch haben die positiven Ausschläge hier ein
Übergewicht. Dementsprechend erkennt man einen Anstieg des gleitenden Mittelwertes
<ω - κV> in Fig. 3B. Wenn die Meßergebnisse korrekt wären, würde dieser
Anstieg des gleitenden Mittelwertes bedeuten, daß der Bahndifferenzwinkel Δθ im
zeitlichen Mittel zunimmt. In der Realität kann eine fortgesetzte Zunahme des
Bahndifferenzwinkels jedoch nur bis zu einem plausiblen Grenzwert stattfinden,
weil spätestens bei einer Zunahme um 180° das Fahrzeug 12 zu irgendeinem
Zeitpunkt quer zur Fahrbahn stehen müßte.
Ein genaueres Kriterium für diese Plausibilitätsgrenze liefert die Überlegung,
daß der Sinus des Bahndifferenzwinkels Δθ multipliziert mit der
Fahrgeschwindigkeit V die Quergeschwindigkeit Vy des Fahrzeugs 12 angibt, also die
Geschwindigkeitskomponente rechtwinklig zur Tangente T an die Fahrbahn 10.
Das Zeitintegral dieser Quergeschwindigkeit Vy kann plausiblerweise nicht
größer werden als die Breite der Fahrbahn 10.
Anhand dieser Überlegungen werden die Schwellenwerte +S und -S in Fig. 3B -
ggf. geschwindigkeitsabhängig - geeignet gewählt. Wenn der gleitende Mittelwert
den Toleranzbereich verläßt, im gezeigten Beispiel gegen Ende des Zeitintervalls
T2, so wird das Fehlersignal F ausgegeben.
In Fig. 3A ist außerdem eine vereinfachte Verfahrensvariante angedeutet, bei
der auf eine zeitliche Mittelwertbildung verzichtet wird. Die Differenz ω - κV wird
hier mittelbar mit positiven und negativen Schwellenwerten +s und -s
verglichen. Diese Schwellenwerte sind so gewählt, daß es unplausibel wäre, wenn das
Differenzsignal während eines Zeitintervalls bestimmter Länge, beispielsweise
während des Zeitintervalls T3 in Fig. 3A, ununterbrochen oberhalb des oberen
Schwellenwertes bzw. unterhalb des unteren Schwellenwertes bliebe.
Durch eine differenziertere Signalauswertung ist es auch möglich, die Art des
systematischen Fehlers näher zu bestimmen und ggf. zu korrigieren. Wenn
beispielsweise eine Fehljustierung einer der beiden Videokameras 14 in Fig. 1
dazu führt, daß die optischen Achsen dieser Kameras nicht mehr parallel sind,
so führt dies zu einem systematischen Fehler bei der Bestimmung der
Krümmung κ. Wenn die optischen Achsen in Fahrtrichtung des Fahrzeugs
divergieren, werden die für die Fahrbahnmarkierungen 18 gemessenen Entfernungen
unterschätzt, und demgemäß wird die Fahrbahnkrümmung κ überschätzt. In
einer langgezogenen Linkskurve (ω < 0 und κ < 0) wird dann der zeitliche
Mittelwert <ω - κV> positiv, und in einer langgezogenen Rechtskurve (ω > 0 und κ > 0)
wird der zeitliche Mittelwert negativ. Wenn die optischen Achsen der Kameras
konvergieren, ist es gerade umgekehrt.
Bei einer Verfahrensvariante, die sich als Alternative oder ggf. auch in
Kombination mit dem oben beschriebenen Verfahren einsetzen läßt, wird die
Giergeschwindigkeit ω nicht mit Hilfe eines Giergeschwindigkeitssensors bestimmt,
sondern mit Hilfe eines fahrzeugeigenen Navigationssystems, das beispielsweise
auf dem Global Positioning System (GPS) basiert. Ein solches Navigationssystem
liefert typischerweise auch den Richtungswinkel φ, der die Orientierung des
Fahrzeugs in einem globalen Koordinatensystem angibt. Die Giergeschwindigkeit
ω kann dann unmittelbar als zeitliche Ableitung des Richtungswinkels φ
berechnet und dann mit κV verglichen werden.
Sofern die Messung des Richtungswinkels φ im Navigationssystem nicht
seinerseits auf dem vom Giergeschwindigkeitssensor 22 gelieferten Signal beruht,
verfügt man insgesamt über drei unabhängige Hilfsmittel zur Bestimmung der
Giergeschwindigkeit, nämlich den Giergeschwindigkeitssensor 22, die
Kamerasensorik und das Navigationssystem. Wenn dann beispielsweise κV im
zeitlichen Mittel mit dφ/dt übereinstimmt aber nicht mit der vom
Giergeschwindigkeitssensor 22 gemessenen Giergeschwindigkeit ω, so läßt dies darauf
schließen, daß nicht die Sensorik des Fahrerassistenzsystems, sondern vielmehr der
Giergeschwindigkeitssensor 22 defekt ist.
Fig. 4 zeigt einen Kartenausschnitt, wie er üblicherweise im Display eines
Fahrzeugnavigationssystems dargestellt wird. Das in durchgezogenen Linien
eingezeichnete Dreieck 34 gibt die Position und die Richtung des Fahrzeugs 12 auf
einer Straße 36 zum aktuellen Zeitpunkt an. Das gestrichelt eingezeichnete
Dreieck 38 gibt die Position und Richtung des Fahrzeugs zu einem früheren
Zeitpunkt an, nämlich zu einem Zeitpunkt, der um ein Intervall T vor dem
aktuellen Zeitpunkt liegt. Zwischen der aktuellen und der früheren Position hat die
Straße 36 eine Richtungsänderung um den Winkel Δφ erfahren. Die mittlere
Winkelgeschwindigkeit <w> ist dann gegeben durch Δφ/T. Um die
Fahrbahnkrümmung κ auf Konsistenz zu prüfen, integriert man zweckmäßigerweise κV
über das Zeitintervall T und vergleicht dann das Ergebnis mit Δφ.