| Dokumentenidentifikation |
EP0982748 11.12.2003 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0982748 |
| Titel |
Schaltanordnung und Verfahren zu ihrer Herstellung |
| Anmelder |
ABB (Schweiz) AG, Baden, Aargau, CH |
| Erfinder |
Schoenemann, Dr., Thomas, 8107 Buchs, CH; Zehnder, Dr., Lukas, 5405 Baden-Dättwil, CH |
| Vertreter |
derzeit kein Vertreter bestellt |
| DE-Aktenzeichen |
59907605 |
| Vertragsstaaten |
CH, DE, FR, IT, LI |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
06.08.1999 |
| EP-Aktenzeichen |
998107064 |
| EP-Offenlegungsdatum |
01.03.2000 |
| EP date of grant |
05.11.2003 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
11.12.2003 |
| IPC-Hauptklasse |
H01H 33/91
|
| IPC-Nebenklasse |
H01H 33/12
H01H 33/70
|
| Beschreibung[de] |
|
Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Schaltanordnung insbesondere für Leistungsschalter,
wie sie in Kraftwerken, Umspannwerken und anderen Einrichtungen der Elektroenergieversorgung
zum Ein- und Ausschalten von Betriebs- und Ueberströmen eingesetzt werden sowie
ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
Stand der Technik
Es sind gattungsgemässe Schaltanordnungen bekannt, bei denen insbesondere
Teile von Schaltstücken, auf denen die Fusspunkte des sich beim Schalten bildenden
Lichtbogens liegen, aus besonders abbrandfestem Material bestehen. Derartiges
Material wird gewöhnlich durch Sintern einer Mischung von Metallpulvern, z. B.
Wolfram als hochschmelzender und Kupfer als niedriger schmelzender Komponente
hergestellt. Dieses Sintermaterial ist ziemlich schwer zu verarbeiten. Vor allem
ist es äusserst spröde und kann nur mit spanabhebenden Verfahren geformt werden.
Es ist auch nicht auf übliche Weise schweissbar und kann mit anderen Materialien
nur mittels verhältnismässig komplizierter Verfahren verbunden werden wie durch
Hintergiessen mit Kupfer, Reibschweissen, Abbrandstumpfschweissen oder Elektronenstrahlschweissen
oder durch Löten, was jedoch eine Verbindung verhältnismässig geringer Festigkeit
ergibt oder auch abnehmbar durch eine Schraubverbindung, was jedoch eine komplizierte
Bearbeitung erfordert. Die Anbringung abbrandresistenter Teile oder Verkleidungen
ist daher im allgemeinen aufwendig.
Da das abbrandresistente Material praktisch nicht verformbar ist,
sind die Möglichkeiten der Formgebung bei einem Grundkörper, welcher mit einer
abbrandresistenten Verkleidung versehen werden soll, sehr beschränkt. Wegen der
Sprödigkeit des Materials ist es auch nicht möglich, flexible Teile mit einer
abbrandresistenten Verkleidung zu versehen. Aus diesen Gründen begnügt man sich
in der Regel damit, z. B. Spitzen von Schaltstiften, Abbrandringe und ähnlich
einfache Teile aus abbrandresistentem Material zu verwenden. Andere Teile des Lichtbogenraums
und an denselben anschliessender Bereiche, welche ebenfalls den bei einer Ausschaltung
entstehenden heissen Gasen ausgesetzt sind, bleiben dagegen ungeschützt.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemässe Schaltanordnung
anzugeben, die auf einfache Weise herstellbar ist sowie ein Verfahren zu ihrer
Herstellung. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs
22 gelöst.
Die durch die Erfindung erzielten Vorteile liegen neben der erleichterten
Herstellung der Schaltanordnung, insbesondere ihrer abbrandresistent gestalteten
Teile vor allem darin, dass die Möglichkeit, abbrandresistente Schutzschichten
anzubringen, wesentlich erweitert wird. So können erfindungsgemäss Schutzschichten
auf nahezu beliebig geformten Teilen, mit variabler Dicke und selbst Zusammensetzung
aufgebracht werden. Dank ihrer grösseren Flexibilität können Schutzschichten auch
auf flexiblen, insbesondere elastisch deformierbaren Teilen angebracht werden,
ohne dass deren Flexibilität wesentlich beeinträchtigt würde oder die Gefahr einer
Rissbildung in der Schutzschicht bestünde.
Durch die Möglichkeit, an weitgehend beliebigen Oberflächen abbrandresistente
Schutzschichten nach Massgabe der lokalen Erfordernisse anzubringen, werden wesentliche
Einschränkungen der Ausbildung von Schaltungsanordnungen, insbesondere der Schaltstücke
beseitigt und können Ausführungen umgesetzt werden, die sonst nicht oder nur beschränkt
praxistauglich wären. Die Handlungsfreiheit im Schalterentwurf ist dadurch wesentlich
erweitert.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen, welche lediglich
Ausführungsbeispiele zeigen, näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1
- einen axialen Längsschnitt durch einen Leistungsschalter mit erfindungsgemässen
Schaltanordnungen, links in Einschalt-, rechts in Ausschaltstellung,
- Fig. 2a
- vergrössert einen axialen Längsschnitt durch eine Abbrandschaltanordnung des
Leistungsschalters nach Fig. 1,
- Fig. 2b
- vergrössert und leicht abgewandelt ein Detail aus der Abbrandschaltanordnung
nach Fig. 2a,
- Fig. 3a
- schematisch und vergrössert einen Ausschnitt aus einer Nennstromschaltanordnung
des Leistungsschalters nach Fig. 1 radial von aussen, in Einschaltstellung
- Fig. 3b
- in kleinerem Massstab einen Schnitt längs B-B in Fig. 3a,
- Fig. 3c
- vergrössert einen Ausschnitt aus Fig. 3b,
- Fig. 4a
- einen axialen Längsschnitt durch eine weitere erfindungsgemässe Schaltanordnung,
links in Einschalt-, rechts in Ausschaltstellung,
- Fig. 4b
- vergrössert einen axialen Längsschnitt durch einen Teil der Abbrandschaltanordnung
nach Fig. 4a, entsprechend einem Schnitt längs B-B in Fig. 4c,
- Fig. 4c
- einen Schnitt längs C-C in Fig. 4b,
- Fig. 5a
- einen axialen Längsschnitt durch eine weitere erfindungsgemässe Schaltanordnung
in Einschaltstellung,
- Fig. 5b
- die Schaltanordnung von Fig. 5a in Ausschaltstellung,
- Fig. 5c
- vergrössert einen axialen Längsschnitt durch einen Teil der Abbrandschaltanordnung
nach Fig. 5a, 5b, entsprechend einem Schnitt längs C-C in Fig. 5d und
- Fig. 5d
- einen Schnitt längs D-D in Fig. 5c.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Der in Fig. 1 links in Einschaltstellung, rechts in Ausschaltstellung
dargestellte Leistungsschalter, welcher z. B. als Generatorschalter einsetzbar
ist, weist ein Gehäuse 1 auf, das um eine Schaltachse 2 im wesentlichen rotationssymmetrisch
ist mit einem oberen Gehäuseteil 3 und einem unteren Gehäuseteil 4, beide aus Metall,
welche durch einen zylindrischen mittleren Gehäuseteil 5 aus isolierendem Material
verbunden sind. Die Gehäuseteile 3, 4 sind jeweils mit den entgegengesetzten spannungsführenden
Anschlüssen des Leistungsschalters verbunden.
Auf der Höhe des mittleren Gehäuseteils 5 ist aussen eine Nennstromschaltanordnung
angeordnet, welche jeweils an den oberen Gehäuseteil 3 und den unteren Gehäuseteil
4 anschliessende, in axialer Richtung voneinander beabstandete umlaufende feststehende
Nennstromkontakte, einen oberen feststehenden Nennstromkontakt 6 und einen unteren
feststehenden Nennstromkontakt 7 umfasst sowie einen beweglichen Nennstromkontakt
8 mit in Umfangsrichtung aufeinanderfolgenden, in Einschaltstellung jeweils den
Abstand zwischen den feststehenden Nennstromkontakten 6, 7 überbrückenden Kontaktfingern.
Der bewegliche Nennstromkontakt 8 ist mit einem nicht dargestellten Schaltantrieb
verbunden, durch welchen er in axialer Richtung zwischen der Einschaltstellung,
in welcher er den Spalt zwischen dem oberen feststehenden Nennstromkontakt 6 und
dem unteren feststehenden Nennstromkontakt 7 überbrückt und der Ausschaltstellung,
in welcher er vom oberen feststehenden Nennstromkontakt 6 beabstandet ist, verschiebbar
ist.
Der obere Gehäuseteil 3 ist durch eine horizontale Trennwand 9 nach
unten abgeschlossen. Sie trägt den feststehenden Teil einer Abbrandschaltanordnung
10. In einer zentralen Oeffnung der Trennwand 9 ist als erstes Schaltstück eine
Kontakttulpe 11 angebracht mit mehreren in Umfangsrichtung aufeinanderfolgenden,
schräg nach unten und gegen die Schaltachse 2 gerichteten, durch Schlitze getrennten
elastischen Kontaktfingern. Der Kontakttulpe 11 gegenüber ist eine die Schaltachse
2 umgebende Düse 12 aus elektrisch isolierendem Material angeordnet, die die Form
eines sich nach oben verengenden Trichters aufweist. In einer im unteren Gehäuseteil
4 angeordneten Gleitführung 13, welche auch eine elektrisch gut leitende Verbindung
herstellt, ist als zweites Schaltstück ein mittels des Schaltantriebs axial beweglicher
Schaltstift 14 gelagert, welcher in der Einschaltstellung in die Kontakttulpe 11
ragt und von deren Kontaktfingern aussen berührt wird. Dabei werden dieselben
geringfügig elastisch deformiert, so dass sie einen verhältnismässig hohen Kontaktdruck
auf den Schaltstift 14 ausüben. Die Gleitführung 13 ist an einer Trennwand 15
verankert, welche den unteren Gehäuseteil 4 nach oben abschliesst. In einer zentralen
Oeffnung der Trennwand 15 ist die Düse 12 befestigt.
In der Ausschaltstellung ist der Schaltstift 14 nach unten gezogen,
so dass seine Spitze unterhalb der Düse 12 liegt. Zwischen der Kontakttulpe 11
und dem Schaltstift 14 liegt dann ein Lichtbogenraum 16, in welchem bei der Ausschaltung
sich zwischen den besagten Schaltstücken ein Lichtbogen 17 ausgebildet hat. Der
Lichtbogenraum 16 ist von einem zusammenhängenden ringförmigen Heizvolumen 18 umgeben,
das mit ihm durch den die Kontakttulpe 11 von der Düse 12 trennenden Spalt, der
einen umlaufenden Blasschlitz 19 bildet, verbunden ist. Aussen ist das Heizvolumen
18 durch eine umlaufende Wand 20 aus isolierendem Material abgeschlossen. An der
Trennwand 15 sind mehrere, z. B. vier über den Umfang verteilte Blaszylinder 21
mit vom Schaltantrieb betätigbaren Blaskolben 22 angeordnet, die jeweils über
Blaskanäle 23 mit dem Heizvolumen 18 verbunden sind. In die Mündungen der Blaskanäle
23 in das Heizvolumen 18 sind jeweils Rückschlagventile 24 eingebaut.
Zur Ausschaltung werden der bewegliche Nennstromkontakt 8 und der
Schaltstift 14 nach unten gezogen. Der bewegliche Nennstromkontakt 8 wird vom oberen
feststehenden Nennstromkontakt 6 getrennt, so dass der Strom von der Nennstromschaltanordnung
auf die Abbrandschaltanordnung kommutiert. Bei der Trennung des Schaltstiftes 14
von der Kontakttulpe 11 wird dann der Lichtbogen 17 gezogen, der, wenn der Schaltstift
14 die Ausschaltstellung erreicht hat, durch die Düse 12 die Kontakttulpe 11 mit
der Spitze des Schaltstiftes 14 verbindet. Durch die vom Lichtbogen 17 ausgehende
Hitze und die Pumpwirkung der Blaszylinder 21, deren Kolben 22 zusammen mit dem
Schaltstift 14 nach unten bewegt wurden, baut sich im Heizvolumen 18 ein hoher
Druck auf, welcher eine starke Löschgasströmung durch die Kontakttulpe 11 und
die Düse 12 erzeugt und den Lichtbogen 17 bei einem folgenden Stromnulldurchgang
löscht.
Die Kontakttulpe 11 (Fig. 2a) als erstes Schaltstück der Abbrandschaltanordnung
besteht aus einzelnen Kontaktfingern 25, welche die Schaltachse 2 umgeben. Sie
sind geringfügig elastisch deformierbar und ihre Spitzen sind in der Einschaltstellung
durch den Kontakt mit dem Schaltstift 14 etwas nach aussen ausgelenkt, was einen
ausreichenden Kontaktdruck sicherstellt. Die Kontakttulpe 11 weist einen Grundkörper
26 aus Kupfer oder einem anderen geeigneten Material auf, dessen Oberfläche im
Bereich der Kontaktfinger 25 hinter der Oberfläche nach Endmass liegt und welcher
im besagten Bereich eine abbrandresistente Schutzschicht 27 trägt, welche die
Differenz zum Endmass auffüllt. Die Herstellung der Schutzschicht 27 erfolgt durch
das auf anderen technischen Gebieten wohlbekannte Verfahren des Plasmaspritzens.
Ihre Zusammensetzung kann weitgehend der herkömmlichen abbrandresistenten Materials
entsprechen.
Auch der Schaltstift 14, das zweite Schaltstück der Abbrandschaltanordnung,
besteht aus einem z. B. aus einer Kupferlegierung oder einem anderen bekannten
für den Zweck geeigneten Material hergestellten Grundkörper 28, dessen Oberfläche
an der Spitze und im an dieselbe anschliessenden Bereich hinter der Oberfläche
nach Endmass liegt, die erst durch eine auf den Grundkörper 28 wiederum durch
Plasmaspritzen aufgebrachte Schutzschicht 29 hergestellt wird. Die Schutzschicht
29 bildet an der Spitze des Schaltstiftes 14 eine verhältnismässig massive Kappe
und läuft in einen etwas dünneren Mantel aus. Gemäss Fig. 2a erstreckt sich der
Mantel bis über den Kontaktbereich, welcher in der Einschaltstellung von den Kontaktfingern
25 der Kontakttulpe 11 berührt wird.
In Fig. 2b ist eine etwas andere Ausführung der Schutzschicht 29
dargestellt, nach welcher sie vor diesem Kontaktbereich aufhört. Da die Leitfähigkeit
der Schutzschicht 29 geringer ist als die des Grundkörpers 28, ist dadurch der
Kontaktwiderstand geringer und die Kommutierung des Stroms auf die Abbrandschaltanordnung
erleichtert. Da bei der vorliegend geschilderten Abbrandschaltanordnung die Kontakttulpe
11 bei der Ausschaltung von heissen Gasen durchströmt wird, empfiehlt es sich,
deren Schutzschicht mindestens auf den Frontbereich und die Innenseite zu erstrecken.
Beim Schaltstift 14 werden die etwas weiter hinter der Spitze liegenden Bereiche
dagegen wenig belastet und bedürfen im allgemeinen keiner Schutzschicht. Bei Schaltanordnungen,
in welchen die hinter den Frontbereichen liegenden Teile beider Schaltstücke nicht
stärker belastet werden, ist es denkbar, die Schutzschichten beidseits jeweils
nicht auf den Kontaktbereich zu erstrecken und dadurch den Kontaktwiderstand weiter
zu senken.
Die Ausbildung der Schutzschichten 27, 29 kann nach Ausdehnung und
Dicke sehr genau auf die sich aus der Belastung der Schaltstücke ergebenden Erfordernisse
eingestellt werden. Im allgemeinen genügt es, die Trennbereiche der Schaltstücke,
an denen sie sich bei der Ausschaltung voneinander lösen und wo sich zuerst Lichtbogenfusspunkte
bilden, sowie die einander in der Ausschaltstellung gegenüberliegenden Frontbereiche,
zwischen denen in der Folge der Lichtbogen brennt und die durch Strahlung und
heisse Gase besonders stark belastet werden, mit Schutzschichten zu versehen. Es
ist jedoch durchaus möglich und unter Umständen sinnvoll, auch andere Teile des
Lichtbogenraums wie etwa Wandabschnitte durch eine mittels Plasmaspritzens aufgebrachte
abbrandresistente Schutzschicht vor vom Lichtbogen erhitzten Gasen zu schützen.
Die Nennstromschaltanordnung des Leistungsschalters nach Fig. 1 umfasst
den oberen feststehenden Nennstromkontakt 6 als erstes Schaltstück und den beweglichen
Nennstromkontakt 8 als zweites Schaltstück. Letzterer weist (Fig. 3a,b) mehrere
hundert über den Umfang der Nennstromschaltanordnung verteilte parallele Kontaktfinger
auf, welche in Gruppen von mehreren Kontaktfingern zusammengefasst jeweils über
eine Andrückfeder 30 an einem axial verschiebbaren Trägerring 31 gelagert sind.
Dabei folgt auf mehrere Gruppen von Kontaktfingern 32 jeweils eine Gruppe von etwas
längeren Leistungsfingern 33. Der obere feststehende Nennstromkontakt 6 ist als
Kontaktring 34 ausgebildet, an dessen Aussenseite die Kontaktfinger 32 und die
Leistungsfinger 33 in der Einschaltstellung anliegen.
Die Leistungsfinger 33 bestehen wiederum (s. a. Fig. 3c) aus einem
Grundkörper 35, der an der dem Kontaktring 34 zugewandten Kuppe eine abbrandresistente
Schutzschicht 36 aufweist, welche wiederum mittels Plasmaspritzens aufgebracht
ist. Das gleiche gilt für den Kontaktring 34, der an seinem ausschaltseitigen Rand
eine Schutzschicht 37 aufweist, die an der Aussenseite etwas nach oben gezogen
ist. Oberhalb der Schutzschicht 37 weist der Kontaktring 34 eine versilberte Kontaktzone
38 auf, welche in der Einschaltstellung nicht nur von den Leistungsfingern 33,
sondern auch von den etwas kürzeren Kontaktfingern 32, welche gleichfalls versilbert
sind, berührt wird. Die Nennstromschaltanordnung weist eine sehr hohe Dauerstromtragfähigkeit
und einen sehr niedrigen Kontaktwiderstand auf.
Bei einer Ausschaltung lösen sich zuerst die Kontaktfinger 32 vom
Kontaktring 34, worauf der Strom ganz auf die Leistungsfinger 33 kommutiert. Wenn
diese ebenfalls vom Kontaktring 34 getrennt werden, kommt es, bevor der Strom
vollständig auf die Abbrandschaltanordnung kommutiert, zur Lichtbogenbildung zwischen
den Trennbereichen an den Enden der Leistungsfinger 33 und am Rand des Kontaktringes
34, wobei die Schutzschichten 36 und 37 dafür sorgen, dass sich der Abbrand in
engen Grenzen hält.
Im folgenden werden zwei weitere Beispiele von Abbrandschaltanordnungen
gezeigt, bei welchen von den besonderen durch die Erfindung eröffneten Möglichkeiten
Gebrauch gemacht wird. Insbesondere umfassen sie Schaltstücke, die zwecks Ausnützung
elektromagnetischer Kräfte zur Erhöhung des Kontaktdrucks komplex geformt und
z. T. flexibel ausgebildet sind, dabei aber mit einer den Erfordernissen weitgehend
entsprechenden abbrandresistenten Schutzschicht versehen sind. Sie weisen insbesondere
Schaltstifte auf mit jeweils einem an die Spitze anschliessenden, an der Aussenseite
eine Schutzschicht aufweisenden resistenten Abschnitt, welcher in zwei oder mehr
parallele oder antiparallele Teilleiter zerfällt.
Die in Fig. 4a links in Einschaltstellung, rechts in Ausschaltstellung
dargestellte zweite erfindungsgemässe Ausführungsform einer Abbrandschaltanordnung
eines Leistungsschalters, welche z. B. im Leistungsschalter nach Fig. 1 an die
Stelle der dort und in Fig. 2a,b dargestellten ersten Ausführungsform einer erfindungsgemässen
Abbrandschaltanordnung treten kann - die entsprechenden Teile werden daher mit
gleichen Bezugszeichen bezeichnet -, weist wiederum in einem um eine Schaltachse
2 rotationssymmetrischen Gehäuse aus isolierendem Material ein ringförmiges Heizvolumen
18 auf, das ein erstes Schaltstück, welches mit dem ersten elektrischen Anschluss
verbunden ist sowie ein zweites Schaltstück umgibt. Das erste Schaltstück ist
als an der Unterseite der Trennwand 9 befestigter erster Schaltring 39 ausgebildet,
das zweite Schaltstück als Schaltstift 14. Dem ersten Schaltring 39 mit Abstand
gegenüberliegend ist ein an der Oberseite der Trennwand 15 befestigter zweiter
Schaltring 40 angeordnet, derart, dass zwischen diesen konzentrisch zur Schaltachse
2 angeordneten Schaltringen ein Lichtbogenraum 16 liegt, der mit dem Heizvolumen
18 über einen umlaufenden Blasschlitz 19 verbunden ist.
Der Schaltstift 14 ist weiter unten von einer Gleittulpe 41 umgeben,
welche ebenso wie der zweite Schaltring 40 mit dem zweiten elektrischen Anschluss
verbunden ist. Der Schaltstift 14 weist einen als zentraler Dorn 42 ausgebildeten
Träger auf, in dessen Spitze eine Kappe 43 aus abbrandfestem Material eingeschraubt
ist, welche eine Hülse 44 aus hochleitendem federelastischem Material, insbesondere
einen Ring 45 am vorderen Ende derselben festklemmt. Von dem Ring 45 geht eine
Gruppe von acht auf gleicher Höhe am Schaltstift 14 angeordneten, durch Schlitze
getrennten länglichen Kontaktfingern 46 aus, die, den Dorn 42 annähernd parallel
umgebend, nach hinten abstehen. Der Dorn 42 ist von der Kappe 43 bis über die Enden
der Kontaktfinger 46 hinaus von einer Isolierstoffhülse 47 umgeben, mit welcher
ein dickerer Isolierstoffring 48 überlappt.
In der Einschaltstellung berühren die knapp vor den Enden der Kontaktfinger
46 liegenden Kontaktflächen 49 die Innenseite des ersten Schaltrings 39. Der Schaltstift
14 füllt dessen Oeffnung weitgehend aus, ebenso diejenige des zweiten Schaltrings
40, in welcher der Isolierstoffring 48 liegt. Der Strompfad verläuft vom ersten
Schaltring 39 über die Kontaktflächen 49 in die Kontaktfinger 46 und durch dieselben
zum Ring 45 und weiter durch den Dorn 42 und über die Gleittulpe 41. Der von den
Kontaktfingern 46 umgebene vorderste Teil des Dorns 42 bildet dabei einen Teilleiter,
der einen zu den Strömen in den ebenfalls Teilleiter bildenden Kontaktfingern
46, mit denen er durch den Ring 45 elektrisch leitend verbunden ist, antiparallelen
Strom trägt. Durch die so hervorgerufene elektromagnetische Abstossung zwischen
dem Dorn 42 und den Kontaktfingern 46 werden die letzteren abgespreizt und ihre
Kontaktflächen 49 gegen die Innenseite des ersten Schaltrings 39 gedrückt. Die
so erzeugten Kontaktkräfte sind, ebenso wie die ihnen entgegengesetzten Kontaktabhebekräfte,
umso stärker, je grösser die Stromstärke ist, was eine stromstärkeunabhängige
Kompensation der Kräfte zur Folge hat.
Während der ersten Phase der Ausschaltbewegung verschiebt sich der
mit dem ersten Schaltring 39 in Kontakt stehende Bereich des Schaltstifts 14 gegen
die Kappe 43 hin, so dass die Länge der antiparallelen Strompfade verhältnismässig
rasch abnimmt und mit ihnen die Kontaktkräfte. Wenn der Schaltstift 14 aus dem
ersten Schaltring 39 gezogen wird, bildet sich zwischen dem letzteren und der Kappe
43 ein Lichtbogen. Wenn die Kappe 43 den zweiten Schaltring 40 passiert, springt
der Lichtbogenfusspunkt von derselben auf diesen über, so dass der Lichtbogen dann
zwischen dem ersten Schaltring 39 und dem zweiten Schaltring 40 brennt. Er wird
aus dem Heizvolumen 18 heraus beblasen und bei einem folgenden Nulldurchgang des
Stromes gelöscht.
Der erste Schaltring 39, der zweite Schaltring 40 und die Kappe 43
bestehen, da es sich um einfache, starre Teile handelt, aus massivem, in bekannter
Weise durch Sintern hergestelltem abbrandfestem Material. Sie könnten jedoch auch,
ähnlich wie die Spitze des Schaltstiftes nach Fig. 2b, jeweils aus einem Grundkörper
aus z. B. einer Kupferlegierung bestehen, der eine durch Plasmaspritzen aufgebrachte
Schutzschicht aus abbrandresistentem Material trägt.
Die komplizierter geformte flexible Hülse 44 ist jedenfalls wieder
aus einem Grundkörper 50 aufgebaut und einer ihre Aussenfläche bildenden Schutzschicht
51 aus abbrandresistentem Material, welche durch Plasmaspritzen auf den Grundkörper
50 aufgebracht wurde. Der Grundkörper 50 besteht aus einem elastischen Material
von guter Leitfähigkeit. Die Schutzschicht 51 ist ausreichend flexibel, um den
elastischen Deformationen, denen die Kontaktfinger 46 unterworfen werden, zu folgen.
So ist es möglich, nicht nur die besonders belasteten Teile wie die Spitze des
Schaltstiftes 14, den ersten Schaltring 39 und den zweiten Schaltring 40, auf denen
sich Lichtbogenfusspunkte bilden, zu schützen, sondern die gesamte Aussenseite
eines von der Kappe 43, der Hülse 44 und dem innenliegenden vorderen Teil des Dorns
42 gebildeten resistenten Abschnittes des Schaltstiftes 14, die durch ausströmende
heisse Gase ebenfalls stark belastet wird.
Bei der in den Figuren 5a-d dargestellten dritten erfindungsgemässen
Ausführungsform einer Abbrandschaltanordnung, welche im übrigen der zweiten Ausführungsform
entspricht, wird die Anziehung zwischen parallelen Strömen zur Aufbringung der
erforderlichen Kontaktkräfte ausgenützt. Der Schaltstift 14 weist zwei an das
Ende des wiederum als Dorn 42 ausgebildeten Trägers anschliessende elastisch biegsame
parallele Fortsätze 52a,b auf, welche durch einen Schlitz 53 getrennt sind. An
seinem Ende weist jeder der Fortsätze 52a,b ein Kontaktstück 54a bzw. 54b mit
einer Kontaktfläche 49 zur Kontaktierung der Innenfläche des ersten Schaltrings
39 auf, mit welchem er über ein Verbindungsstück 55a bzw. 55b derart verbunden
ist, dass jedes der Kontaktstücke 54a,b gegenüber dem jeweiligen Fortsatz 52a
bzw. 52b bezüglich einer Schaltstiftachse, welche mit der Schaltachse 2 zusammenfällt,
um 180° versetzt ist. Die Verbindungsstücke 55a,b sind als kurze, einen halben
Gang bildende Schraubenabschnitte ausgebildet.
Die Kontaktstücke 54a, 54b sind voneinander durch eine Fortsetzung
53' des Schlitzes 53 getrennt. Zusammengenommen weisen sie polygonalen, im Beispiel
zwölfeckigen Querschnitt auf. Das erste Kontaktstück 54a läuft in die halbkugelförmige
Spitze des Schaltstiftes 14 aus. Von diesem Unterschied abgesehen entsprechen sich
die jeweils aus einem Fortsatz 52a oder 52b, einem Verbindungsstück 55a bzw. 55b
und einem Kontaktstück 54a bzw. 54b bestehenden Teile des Schaltstifts 14, welche
einstückig mit dem Dorn 42 aus hochleitfähigem federelastischem Material hergestellt
sind, vollständig.
In der in Fig. 5a dargestellten Einschaltstellung, in welcher die
Kontaktstücke 54a,b durch den Kontakt mit dem ersten Schaltring 39 etwas gegeneinander
gedrückt und die Fortsätze 55a,b entsprechend auseinandergespreizt sind, so dass
die Kontaktflächen 49 bereits durch elastische Rückstellkräfte gegen die Innenseite
des ersten Schaltrings 39 gedrückt werden, verläuft der Strompfad über diesen und
die Kontaktflächen 49 in die Kontaktstücke 54a,b, durch dieselben und die Verbindungsstücke
55a,b, die Fortsätze 52a,b und einen Abschnitt des Dorns 42 und weiter über die
Gleittulpe 41. Der zweite Schaltring 40 berührt den Schaltstift 14 nicht. Die
beiden verhältnismässig langen Fortsätze 52a,b führen parallele Ströme und werden
dadurch gegeneinandergezogen. Die mit ihnen verbundenen, ihnen gegenüber um 180°
versetzten Kontaktstücke 54a,b werden dadurch auseinandergedrückt und ihre Kontaktflächen
49 drücken dadurch stärker gegen die Innenseite des ersten Schaltrings 39. Durch
den polygonalen Querschnitt des Schaltstiftes 14 im Bereich der Kontaktflächen
49 berührt er den ersten Schaltring 39 stets an mindestens vier Stellen.
Kurz nach Beginn der Ausschaltbewegung berühren die Kontaktstücke
54a,b auch den zweiten Schaltring 40 und schliessen so den oben geschilderten Strompfad
teilweise kurz. Damit vermindert sich auch die elektromagnetische Anziehung zwischen
den Fortsätzen 52a und 52b und desgleichen die durch dieselbe hervorgerufenen
Kontaktkräfte. Der weitere Rückzug des Schaltstifts 14 wird also nicht durch allzu
hohe Reibungskräfte behindert. Wenn die Spitze des Schaltstifts 14 aus der Oeffnung
des ersten Schaltrings 39 gezogen wird, bildet sich zwischen diesen Teilen ein
Lichtbogen. Wenn die Spitze des Schaltstifts 14 dann die Oeffnung des zweiten Schaltrings
40 passiert, kommutiert der Lichtbogen auf denselben. Er brennt dann zwischen
dem ersten Schaltring 39 und dem zweiten Schaltring 40 und wird aus dem Heizvolumen
18 beblasen und bei einem folgenden Stromnulldurchgang gelöscht.
Auch hier bestehen der erste Schaltring 39 und der zweite Schaltring
40 in herkömmlicher Weise aus massivem gesintertem abbrandfestem Material. Der
Schaltstift 14 jedoch besteht wiederum aus einem Grundkörper 56 aus hochleitendem
elastischem Material, der im Bereich des von den Verbindungsstücken 55a,b und den
an sie anschliessenden Kontaktstücken 54a,b gebildeten, in zwei Teilleiter zerfallenden
resistenten Abschnitts eine durch Plasmaspritzen aufgebrachte abbrandresistente
Schutzschicht 57 trägt. Sie ist im Bereich der durch den Lichtbogenfusspunkt besonders
stark belasteten Spitze des Schaltstiftes 14 verhältnismässig dick und an den
Aussenflächen der Kontaktstücke 54a,b und der Verbindungsstücke 55a,b etwas dünner
ausgebildet. Es ist auch denkbar, die halbkugelförmige Spitze des Schaltstiftes
als Kappe aus massivem, in herkömmlicher Weise gesintertem abbrandresistentem
Material auszubilden. In jedem Fall wird die gesamte Aussenseite des komplex geformten
resistenten Abschnittes des Schaltstiftes 14, an der ein Teil der ausströmenden
heissen Gase entlangstreicht, von der Oberfläche der abbrandresistenten Schutzschicht
57 gebildet.
Da das Aufbringen einer abbrandresistenten Schutzschicht durch die
Erfindung wesentlich erleichtert wird, ist es praktikabel, nicht nur Teile von
Schaltstücken, sondern auch andere durch die bei der Ausschaltung entstehenden
heissen Gase belastete Teile zu schützen. So werden die umlaufenden Wandflächen
der an die Abbrandringe 39, 40 anschliessenden, sich erweiternden Auspufföffnungen
ebenfalls von durch Plasmaspritzen hergestellten Schutzschichten 58, 59 auf Grundkörpern
60, 61 der Trennwände 9, 15 gebildet.
Bei dem zum Aufbringen einer abbrandresistenteren Schutzschicht auf
einen Grundkörper verwendeten Plasmaspritzen wird durch ein hohes elektrisches
Feld aus einem geeigneten Plasmagas ein Plasma erzeugt, in welches mittels eines
Fördergases eine Pulvermischung eingebracht wird. Die Pulvermischung wird dabei
verflüssigt und zusammen mit dem Gas durch das elektrische Feld gegen den Grundkörper
hin beschleunigt und auf dessen Oberfläche aufgespritzt, wo es eine Schicht bildet,
die sich rasch verfestigt. Zur Vermeidung von Oxidation wird das Plasmaspritzen
vorzugsweise unter Vakuum ausgeführt.
Die so hergestellten Schutzschichten weisen eine Abbrandresistenz
auf, die derjenigen herkömmlich hergestellter abbrandresistenter Teile nicht nachsteht.
Sie sind auch verhältnismässig flexibel, so dass allfällige Deformationen des
Grundkörpers nicht behindert werden. Die Dicke der durch das Plasmaspritzen aufgebrachten
Schicht ist genau und variabel einstellbar. Nachbearbeitung durch spanabhebende
Bearbeitung ist daher meist nur in geringem Ausmass vor allem zur Einstellung der
Oberflächeneigenschaften erforderlich. Vor allem ist es oft sachdienlich, die
Oberflächenrauhigkeit durch Schleifen oder Polieren zu verringern. Das Entfernen
grösserer Materialvolumina z. B. durch Fräsen ist auch möglich, aber meist nicht
erforderlich.
Was die Zusammensetzung der Pulvermischung betrifft, welche zur Herstellung
der abbrandresistenten Schutzschicht auf dem Grundkörper jeweils verwendet wird
und der dann auch die Zusammenstzung derselben entspricht, so gibt es viele Möglichkeiten.
Sie kann weitgehend auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt werden. In der
Regel wird man wie bei bekannten gesinterten abbrandresistenten Materialien eine
Mischung vorsehen, die im Hinblick auf gute Abbrandfestigkeit eine hochschmelzende
Komponente und eine niedrigerschmelzende Komponente, die durch Verdampfung zur
Kühlung beiträgt, enthält. In den meisten Fällen dürfte ein Anteil an hochschmelzenden
Metallen mit einem Schmelzpunkt von mindestens 2'000°C wie W, Mo oder Ir von mindestens
10%(Gew.), vorzugsweise mindestens 50% (Gew.) günstig sein, während als niedrigerschmelzende
Materialien mit einem Schmelzpunkt unter 2'000°C Cu, Ag, Ti, Fe eingesetzt werden
können. Sehr gut bewährt hat sich wie bei herkömmlichem gesintertem abbrandresistentem
Material eine Mischung von Wolfram und Kupfer, insbesondere mit Anteilen von ca.
80%(Gew.) bzw. 20%(Gew.). Auch andere Kupferlegierungen, insbesondere mit Mo sind
günstig.
Daneben sind auch Schutzschichten möglich, die ausschliesslich aus
hochschmelzendem Material bestehen oder - insbesondere bei Anwendungen, bei denen
die Belastungen geringer sind - solche, die keine derartigen Komponenten enthalten,
sondern z. B. lediglich Kupfer mit einem Zusatz, beispielsweise Chrom. Es sind
überhaupt sehr viele Zusammensetzungen möglich, vorausgesetzt, dass die Abbrandresistenz
für die jeweilige Anwendung ausreicht. So kommen ausser den genannten als weitere
Bestandteile der Pulvermischung auch Au, Ru, Pd, Os, Pt und weiter Ni, Cd, Sn,
C in Frage.
Für den Grundkörper kommen ebenfalls viele Materialien in Frage,
die man je nach Anforderungen auswählen wird, wie Cu, Ag, Fe, Stahl, Al oder, wenn
hohe Leitfähigkeit und zugleich Elastizität des Materials gefordert sind, auch
eine flexible Kupferlegierung wie CuBe, CuCr oder CuCrZr.
Bezugszeichenliste
- 1
- Gehäuse
- 2
- Schaltachse
- 3
- oberer Gehäuseteil
- 4
- unterer Gehäuseteil
- 5
- mittlerer Gehäuseteil
- 6
- oberer feststehender Nennstromkontakt
- 7
- unterer feststehender Nennstromkontakt
- 8
- beweglicher Nennstromkontakt
- 9
- Trennwand
- 10
- Abbrandschaltanordnung
- 11
- Kontakttulpe
- 12
- Düse
- 13
- Gleitführung
- 14
- Schaltstift
- 15
- Trennwand
- 16
- Lichtbogenraum
- 17
- Lichtbogen
- 18
- Heizvolumen
- 19
- Blasschlitz
- 20
- Wand
- 21
- Blaszylinder
- 22
- Blaskolben
- 23
- Blaskanal
- 24
- Rückschlagventil
- 25
- Kontaktfinger
- 26
- Grundkörper der Kontakttulpe 11
- 27
- Schutzschicht der Kontakttulpe 11
- 28
- Grundkörper des Schaltstiftes 14
- 29
- Schutzschicht des Schaltstiftes 14
- 30
- Andrückfeder
- 31
- Trägerring
- 32
- Kontaktfinger
- 33
- Leistungsfinger
- 34
- Kontaktring
- 35
- Grundkörper des Leistungsfingers 33
- 36
- Schutzschicht des Leistungsfingers 33
- 37
- Schutzschicht des Kontaktringes 34
- 38
- Kontaktzone des Kontaktringes 34
- 39
- erster Schaltring
- 40
- zweiter Schaltring
- 41
- Gleittulpe
- 42
- Dorn
- 43
- Kappe
- 44
- Hülse
- 45
- Ring
- 46
- Kontaktfinger
- 47
- Isolierstoffhülse
- 48
- Isolierstoffring
- 49
- Kontaktflächen der Kontaktfinger 46
- 50
- Grundkörper der Hülse 44
- 51
- Schutzschicht der Hülse 44
- 52a,b
- Fortsätze
- 53
- Schlitz zwischen den Fortsätzen 52a, 52b
- 53'
- Schlitz zwischen den Kontaktstücken 54a, 54b
- 54a,b
- Kontaktstücke
- 55a,b
- Verbindungsstücke
- 56
- Grundkörper des Schaltstiftes 14
- 57
- Schutzschicht des Schaltstiftes 14
- 58
- Schutzschicht der Trennwand 9
- 59
- Schutzschicht der Trennwand 15
- 60
- Grundkörper der Trennwand 9
- 61
- Grundkörper der Trennwand 15
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| Anspruch[de] |
- Schaltanordnung mit mindestens einem Lichtbogenraum (16) sowie mindestens einem
ersten Schaltstück und einem zweiten Schaltstück, welche in demselben zwischen
einer Einschaltstellung, in welcher sie einander berühren und einer Ausschaltstellung,
in welcher sie voneinander getrennt sind, gegeneinander beweglich angeordnet sind,
wobei mindestens ein Teil der Oberflächen im Lichtbogenraum (16) von abbrandresistentem
Material gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil
des abbrandresistenten Materials als durch Plasmaspritzen auf einen Grundkörper
(26, 28, 35, 50, 56, 60, 61) aufgebrachte Schutzschicht (27, 29, 36, 37, 51, 57,
58, 59) vorliegt.
- Schaltanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
die Trennbereiche des ersten Schaltstücks und des zweiten Schaltstücks, an welchen
beim Uebergang von der Einschaltstellung zur Ausschaltstellung das erste Schaltstück
und das zweite Schaltstück voneinander getrennt werden, jeweils eine Schutzschicht
(27, 29, 36, 37, 51, 57) aufweisen.
- Schaltanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens der in der Ausschaltstellung gegen das jeweilige Gegenschaltstück weisende
Frontbereich mindestens des ersten Schaltstücks oder des zweiten Schaltstücks eine
Schutzschicht (27, 29, 36, 37, 57) aufweist.
- Schaltanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
der in der Einschaltstellung das Gegenschaltstück berührende Kontaktbereich mindestens
des ersten Schaltstücks oder des zweiten Schaltstücks von der Schutzschicht (29)
freigehalten ist.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass sie als Abbrandschaltanordung ausgebildet ist, deren erstes Schaltstück
als längs einer Schaltachse (2) verschiebbarer Schaltstift (14) ausgebildet ist,
bei welchem die Spitze eine Schutzschicht (29, 57) aufweist.
- Schaltanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
ein Teil der Aussenseite eines an die Spitze des Schaltstiftes (14) anschliessenden
resistenten Abschnitts des Schaltstiftes (14) ebenfalls von einer Schutzschicht
(29, 51, 57) gebildet wird.
- Schaltanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der resistente
Abschnitt des Schaltstiftes (14) mindestens zwei getrennte parallele oder antiparallele
Teilleiter umfasst, von denen mindestens einer einen Teil der von einer Schutzschicht
(51, 57) bedeckten Aussenseite bildet.
- Schaltanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilleiter
als im Bereich der Spitze des Schaltstiftes (14) an einem zentralen Träger befestigte,
frei nach hinten ragende Kontaktfinger (46) ausgebildet sind, welche den Träger
umgeben.
- Schaltanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilleiter
an parallel nach vorne ragende Fortsätze (52a, 52b) anschliessen und etwa einen
halben Schraubengang bildende Verbindungsstücke (55a, 55b) und daran anschliessende
Kontaktstücke (54a, 54b) umfassen.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das zweite Schaltstück als Kontakttulpe (11) ausgebildet ist mit mehreren
die Schaltachse (2) umgebenden Kontaktfingern (25), bei welchen jeweils mindestens
die Spitze eine Schutzschicht (27) aufweist.
- Schaltanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfinger
(25) mindestens an den Innenseiten jeweils eine Schutzschicht (27) aufweisen.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass sie als Nennstromschaltanordnung ausgebildet ist, deren zweites Schaltstück
einen längs einer Schaltachse (2) verschiebbaren, dieselbe umgebenden Kranz von
Kontaktfingern umfasst, von denen mindestens ein Teil als Leistungsfinger (33)
ausgebildet ist, deren Spitzen jeweils an der gegen das erste Schaltstück weisenden
Seite eine Schutzschicht (36) aufweist.
- Schaltanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite
Schaltstück als die Schaltachse (2) umgebender Kontaktring (34) ausgebildet ist,
welcher an seinem ausschaltseitigen Rand mindestens an den mit den Leistungsfingern
(33) zusammenwirkenden Bereichen eine Schutzschicht (37) aufweist.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eine den Lichtbogenraum (16) oder einen mit demselben verbundenen
Bereich begrenzende Wandfläche von einer Schutzschicht (58, 59) gebildet wird.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzschicht (27, 29, 36, 37, 51, 57, 58, 59) mindestens eine hochschmelzende
Komponente mit einem Schmelzpunkt von mindestens 2'000°C enthält.
- Schaltanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil
der hochschmelzenden Komponente mindestens 10%(Gew.), insbesondere mindestens
50%(Gew.) beträgt.
- Schaltanordnung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass
die hochschmelzende Komponente im wesentlichen aus mindestens einem der folgenden
Materialien besteht: W, Mo, Ir.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzschicht (27, 29, 36, 37, 51, 57, 58, 59) mindesten eine niedrigerschmelzende
Komponente mit einem Schmelzpunkt unter 2'000°C enthält.
- Schaltanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die niedrigerschmelzende
Komponente mindestens eines der folgenden Materialien enthält: Cu, Ag, Ti, Fe.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass der Grundkörper (26, 50, 56) aus einem flexiblen, insbesondere elastisch
deformierbaren Material besteht.
- Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass der Grundkörper (26, 28, 35, 50, 56, 60, 61) im wesentlichen aus mindestens
einem der folgenden Materialien besteht: Cu, Ag, Fe, Stahl, Al, CuBe, CuCr, CuCrZr.
- Verfahren zur Herstellung einer Schaltanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass für mindestens einen Bestandteil der
Schaltanordnung ein Grundkörper (26, 28, 35, 50, 56, 60, 61) hergestellt wird,
von dessen Oberfläche mindestens ein Teilbereich gegenüber der Oberfläche nach
Endmass zurückgesetzt ist und an dem Teilbereich mittels Plasmaspritzens eine abbrandresistente
Schutzschicht (27, 29, 36, 37, 51, 57, 58, 59) aufgebracht wird, welche die Differenz
zur Oberfläche nach Endmass ausfüllt.
- Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Plasmaspritzen
unter Vakuum erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzschicht (27, 29, 36, 37, 51, 57, 58, 59) nach dem Plasmaspritzen mechanisch,
insbesondere durch Fräsen, Schleifen, oder Polieren nachbearbeitet wird.
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