Absaugvorrichtung, vorzugsweise zur Absaugung von Rauchgasen, insbesondere Wirbelhaubenabsaugvorrichtung, zur Anordnung in einem langgestreckten Bauwerk
Anmelder
ThyssenKrupp HiServ GmbH, 46047 Oberhausen, DE
Erfinder
Nobis, Volkhard, Dr.-Ing., 40667 Meerbusch, DE
Vertreter
Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert, 45128 Essen
Die Erfindung betrifft eine Absaugvorrichtung, vorzugsweise zur Absaugung von Rauchgasen (4), insbesondere Wirbelhaubenabsaugvorrichtung, zur Anordnung in einem langgestreckten Bauwerk, wie einem Tunnel (2), einem Gebäude oder dgl., mit einer wenigstens eine Absaugöffnung (12, 13) aufweisenden langgestreckten, längs des Bauwerks in dessen Deckenbereich anzuordnenden Absaugeinrichtung (1). Um eine Absaugvorrichtung zur Anordnung in einem langgestreckten Bauwerk zur Verfügung zu stellen, die einen hohen Erfassungsgrad aufweist und darüber hinaus kostengünstig und einfach herstellbar ist, ist vorgesehen, daß im Außenbereich der Absaugöffnung (12, 13) wenigstens eine Rauchgasschürze (17) vorgesehen ist, daß die Rauchgasschürze (17) eine Länge aufweist, die um ein mehrfaches größer ist als die Breite der Absaugöffnung (12, 13) und daß die Rauchgasschürze (17) derart angeordnet ist, daß die Ebene der Rauchgasschürze (17) unter einem Winkel von der Längsachse (18) der Absaugeinrichtung (1) geschnitten wird, so daß im Brandfall aufsteigende und durch Umlenkung an der Decke (5) in Längsrichtung des Bauwerks beschleunigte Rauchgase (4) über eine Leitfläche der Rauchgasschürze (17) abgebremst und in Richtung der Absaugöffnung (12, 13) umgelenkt werden.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft eine Absaugvorrichtung, vorzugsweise zur Absaugung
von Rauchgasen, insbesondere Wirbelhaubenabsaugvorrichtung, zur
Anordnung in einem langgestreckten Bauwerk, wie einem Tunnel, einem Gebäude
o. dgl., mit einer wenigstens eine Absaugöffnung aufweisenden,
langgstreckten, längs des Bauwerks in dessen Deckenbereich anzuordnenden
Absaugeinrichtung.
Brände in Gebäuden oder in langgestreckten Bauwerken, wie einem Tunnel
oder unterirdischen Verkehrsanlagen, sind durch die behinderte Rauchabfuhr
besonders gefährlich. Menschen, die dem Rauch längere Zeit ausgesetzt sind,
schweben in Lebensgefahr. Aus diesem Grunde werden Erfassungssysteme
benötigt, welche den Rauch zuverlässig abführen. Hierbei treten aufgrund der
teilweise erheblichen Brandlasten große Rauchmengen auf. Aus dem Stand
der Technik ist beispielsweise eine sog. Jalousienlüftung bekannt. Sie besteht
aus einem durch eine zweite Betondecke abgegrenzten Luftkanal. Der
Luftkanal ist an die Entrauchungsventilatoren angeschlossen. In der Betondecke sind
in regelmäßigen Abständen schließbare Klappen, die Jalousien, angeordnet.
Im Brandfall werden einzelne oder mehrere Jalousien zur deckennahen
Rauchgaserfassung geöffnet. Die Jalousien dienen letztlich nur dazu, im
Brandfall einen maximalen Öffnungsquerschnitt der Absaugöffnung zu
realisieren.
Ziel jedweden Erfassungssystems muß die möglichst effiziente
Rauchgaserfassung sein. Das bedeutet, daß bei einem vorgegebenen Abluftvolumenstrom
durch die Ventilatoren möglichst große Rauchgasvolumenströme
abzutransportieren sind. Bestehende Systeme weisen sehr schlechte Erfassungsgrade
auf, d. h. sie transportieren mehr Luft als ursprünglich produziertes Rauchgas.
Der Erfassungsgrad η bietet die Möglichkeit, Erfassungssysteme hinsichtlich
ihrer Effizienz zur Entrauchung nach folgender Gleichung zu bewerten:
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Absaugvorrichtung zur Anordnung in
einem langgestreckten Bauwerk zur Verfügung zu stellen, die einen hohen
Erfassungsgrad aufweist und darüber hinaus kostengünstig und einfach
herstellbar ist.
Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe ist bei einer Absaugvorrichtung mit
den Oberbegriffsmerkmalen des Patentanspruchs 1 vorgesehen, daß im
Außenbereich der Absaugöffnung wenigstens eine Rauchgasschürze vorgesehen
ist, daß die Rauchgasschürze eine Länge aufweist, die um ein mehrfaches
größer ist als die Breite der Absaugöffnung und daß die Rauchgasschürze
derart angeordnet ist, daß die Ebene der Rauchgasschürze unter einem Winkel
von der Längsachse der Absaugeinrichtung geschnitten wird, so daß im
Brandfall aufsteigende und durch Umlenkung an der Decke in Längsrichtung
des Bauwerks beschleunigte Rauchgase über eine Leitfläche der
Rauchgasschürze abgebremst und in Richtung der Absaugöffnung gelenkt oder
umgelenkt werden. Durch den Einsatz von in bestimmten Abständen vorgesehenen,
quer verlaufenden Rauchgasschürzen kann der Erfassungsgrad von
Absaugvorrichtungen für Rauchgase entscheidend verbessert werden. Bei einer
Rauchgasschürze kann es sich beispielsweise um ein ebenes Leitblech
handeln. Wenngleich die Rauchgasschürze vorzugsweise in Form einer ebenen
Platte ausgeführt werden kann, ist es auch denkbar, daß die Rauchgasschürze
eine Wellen- oder Bogenform aufweist.
Nachfolgend wird die physikalische Wirkung der erfindungsgemäßen
Absaugvorrichtung am Beispiel einer Wirbelhaubenabsaugvorrichtung erläutert.
Gleichwohl können Rauchgasschürzen der zuvor beschriebenen Art auch bei
weiteren, üblichen und aus dem Stand der Technik an sich bekannten
Absaugvorrichtungen zur Steigerung des Erfassungsgrades vorgesehen werden. In
Kombination mit der Wirbelhaubentechnologie ist ihr Einsatz jedoch
besonders vorteilhaft.
Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß sich das Rauchgas während seiner
Ausbreitung im Bauwerk mit der Umgebungsluft vermischt und der
abzusaugende Gasvolumenstrom deutlich ansteigt. Der höhere
Rauchgasvolumenstrom muß durch die Absaugvorrichtung abgeführt werden können, so daß die
Betriebs- und Investitionskosten der Absaugvorrichtungen mit wachsender
Ausbreitung und Vermischung des Rauchgases ansteigen. Dabei ist es nun so,
daß hohe Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen einer deckennahen
Rauchgasschicht und der Luft die unerwünschte Vermischung zwischen dem
Rauchgas und der Umgebungsluft beschleunigen. Im Brandfall steigen
Rauchgase aufgrund ihrer Thermik auf und werden an der Decke des
Bauwerkes umgelenkt. Handelt es sich bei dem Bauwerk um einen Tunnel o. dgl.,
wird das Rauchgas in beide Verkehrsrichtungen umgelenkt. Hierbei treten
Geschwindigkeiten von bis zu 4 m/s. In langgestreckten Bauwerken, wie Tunneln
o. dgl., treten Längsgeschwindigkeiten auf, die zum einen die
Rauchgasgeschwindigkeit und damit die Vermischung des Rauchgases mit der
Umgebungsluft erhöhen, zum anderen zur Ausbildung turbulenter Strömungsprofile
beitragen, die zu einer intensiven Vermischung des Rauchgases mit der
Umgebungsluft führen. Erfindungsgemäß werden daher Rauchgasschürzen zur
Verlangsamung der deckennahen Rauchgasschicht in Fahrtrichtung bei
gleichzeitiger Umlenkung vorgesehen. Darüber hinaus werden durch die
Rauchgasschürzen Längsströmungen, die in langgestreckten Bauwerken
wetterbedingt oder durch Höhenunterschiede auftreten, abgesenkt, so daß es
zwischen den Rauchgasschürzen zur Ausbildung geschwindigkeitsarmer Zonen
kommt. In diesen Zonen ist die Vermischung der Rauchgase mit der
Umgebungsluft verlangsamt. Dies wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit der
deckennahen Absaugvorrichtungen aus, da Längsströmungen in der Regel zu
einem Abfall des Wirkungsgrades der Absaugvorrichtung führen.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung können wie folgt
zusammengefaßt werden:
- Umlenkung oder Lenkung der deckennahen Absaugströmung in
Richtung der Absaugöffnung der Absaugvorrichtung,
- Verzögerung des Längstransports abzusaugender Rauchgase entlang
der Längsrichtung langgestreckter Bauwerke,
- Reduzierung der Wärmeverluste an der Decke durch Reduktion der
wandnahen Geschwindigkeiten,
- Wirkungsgradsteigerung deckennaher Absaugvorrichtungen und
- Versteifung der Konstruktion.
Die erfindungsgemäße Rauchgasschürze bewirkt zunächst einen Anstieg des
Erfassungsgrades. Dem Erfassungsgrad kommt dabei vor allem in
Verkehrsanlagen und Tunneln eine wesentliche Bedeutung zu. Begrenzte Querschnitte
in Verkehrsanlagen erlauben ohne Umbaumaßnahmen und somit ohne
zusätzliche Kosten keine nennenswerte Steigerung der mittels einer
Absaugvorrichtung absaugbaren Abluftvolumenströme. Somit kann ein erhöhtes Maß an
Sicherheit bei akzeptablen Investitionskosten nur durch Steigerung des
Erfassungsgrades erfolgen. Durch den höheren Erfassungsgrad kommt es zusätzlich
zu einer Gewichts- und Kostenreduktion der Erfassungs- und Kanaltechnik
bzw. der Absaugvorrichtung als solcher.
Wird die erfindungsgemäße Absaugvorrichtung in einen Tunnel o. dgl.
eingebaut, ergeben sich weitere Vorteile. Der obere Tunnelbereich wird in der
Regel durch eine Zwischendecke o. dgl. von dem darunter befindlichen, lichten
Fahrraum getrennt. Da der lichte Fahrraum nicht eingeschränkt werden darf,
reduziert der Einbau einer erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung mit
Rauchgasschürzen den verfügbaren Raum über dem Fahrraum. Durch die Steigerung
des Erfassungsgrades bei Einsatz der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung
können jedoch die Abluftvolumenströme und damit die Querströme der
Absaugvorrichtung reduziert werden. Die Steigerung des Erfassungsgrades durch
die erfindungsgemäßen Rauchgasschürzen wirkt sich bei großen
Tunnelanlagen stärker aus als die Beschränkung des oberen Tunnelbereiches durch den
Einbau der Rauchgasschürzen. Somit kann bei einem vorgegebenen
Tunnelquerschnitt bei Einsatz der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung sowohl ein
größerer Brand beherrscht, als auch die Absaugvorrichtung insgesamt
verkleinert werden. Bei kleineren Tunnelanlagen liegt die Einsparung des
erforderlichen Abluftvolumenstroms in Bezug zur verringerten, verfügbaren
Querschnittsfläche näherungsweise auf gleichem Niveau. Bei diesen
Tunnelanlagen besteht der Vorteil in der leichteren Konstruktion der Absaugvorrichtung,
den kleineren Ventilatoren, den damit verbundenen, geringeren Investitionen
und der verbesserten Effizienz bei Längsdurchströmung der Tunnelanlage.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungsformen der
erfindungsgemäßen Absaugvorrichtungen werden nachfolgend anhand der Zeichnung
erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Ausschnitts aus einem
Tunnel mit einer Wirbelhaubenabsaugvorrichtung ohne
Rauchgasschürzen,
Fig. 2 eine perspektivische Querschnittsansicht einer
Absaugeinrichtung der in Fig. 1 dargestellten Wirbelhaubenabsaugvorrichtung,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Tunnels mit einer Absaugvorrichtung
gemäß Fig. 1 mit in Längsrichtung des Tunnels quer
angeordneten Rauchgasschürzen,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform
einer Absaugvorrichtung mit in Längsrichtung des Tunnels quer
angeordneten Rauchgasschürzen,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform einer in
einem Tunnel angeordneten Absaugeinrichtung mit zwei im
Bereich der Mittellängsachse des Tunnels gegenüberliegend
angeordneten Wirbelhauben,
Fig. 6 eine Querschnittsansicht einer dritten Ausführungsform einer in
einem Tunnel angeordneten Absaugeinrichtung mit zwei im
Bereich der Mittellängsachse des Tunnels gegenüberliegend
angeordneten Wirbelhauben,
Fig. 7 eine Querschnittsansicht einer vierten Ausführungsform einer in
einem Tunnel angeordneten Absaugeinrichtung mit zwei im
Bereich der Mittellängsachse des Tunnels gegenüberliegend
angeordneten Wirbelhauben und
Fig. 8 ein Diagramm zur Darstellung der Abhängigkeit der
Absaugleistung einer Wirbelhaubenabsaugvorrichtung von der Anordnung
der Rauchgasschürzen.
In Fig. 1 ist eine Absaugeinrichtung 1 dargestellt, die Teil einer nicht im
einzelnen dargestellten Absaugvorrichtung für einen Tunnel 2, insbesondere für
einen Autotunnel ist. Die Absaugvorrichtung umfaßt neben der
Absaugeinrichtung 1 zumindest ein ebenfalls nicht dargestelltes Absauggebläse. Es
versteht sich, daß der Begriff "Tunnel" sehr weit zu verstehen ist, also auch Flure
oder ähnliche, tunnelartige Bauten umfaßt. Im wesentlichen beschreibt der
Begriff "Tunnel" jegliche Form eines langgestreckten Bauwerks oder Gebäudes,
ohne hierauf nachfolgend näher einzugehen.
Die Absaugeinrichtung 1 dient zur Absaugung von Rauchgasen 4 o. dgl., die
bei einem Brand innerhalb des Tunnels 2 freigesetzt werden. Die Fig. 1 zeigt
die Rauchgasentwicklung beim Brand eines LKW 3 in dem Tunnel 2. Die
Rauchgase 4 steigen infolge ihrer geringen Dichte zur Tunneldecke 5 auf und
werden an dieser umgelenkt. Gemäß der Fig. 1 ist nun eine
Absaugvorrichtung, nämlich eine Wirbelhaubenabsaugvorrichtung zur Absaugung der
Rauchgase 4 vorgesehen. Obwohl nachfolgend alle Ausführungsformen und
vorteilhaften Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung am
Beispiel einer Wirbelhaubenabsaugvorrichtung beschrieben werden, ist die
erfindungsgemäße Absaugvorrichtung nicht auf
Wirbelhaubenabsaugvorrichtungen beschränkt. Die erfindungsgemäß vorgesehenen Rauchgasschürzen
können bei allen bekannten Ausführungsformen von Absaugvorrichtungen,
beispielsweise Düsenplatten o. dgl., vorteilhaft eingesetzt werden.
Zur Absaugung der Rauchgase 4 weist die in der Fig. 1 dargestellte
Absaugeinrichtung 1 einen Kanal 6, 7 auf, der von einer oberen Begrenzung 8 und
einer unteren Begrenzung 9 begrenzt ist. Des weiteren weist die
Absaugvorrichtung 1 zwei Wirbelhauben 10, 11 auf. Nicht dargestellt ist, daß die von
dem brennenden LKW 3 ausgehenden Rauchgase 4 durch die
Absaugöffnungen 12, 13 der Wirbelhauben 10, 11 durch die Kanäle 6, 7 aus dem Tunnel 2
abgeleitet werden.
Anhand der Fig. 2 soll der Aufbau der Absaugeinrichtung 1 näher erläutert
werden. Die in Fig. 2 dargestellte Absaugvorrichtung 1 weist zwei
Wirbelhauben 10, 11 auf, die zwischen der oberen Begrenzung 8 und der unteren
Begrenzung 9 angeordnet sind. Die Kanäle 6, 7 werden von je einer
Wirbelhaube 10, 11, d. h. von der Wandung des Gehäuses der jeweiligen
Wirbelhaube 10, 11 begrenzt. Die Absaugeinrichtung 1 kann eine Vielzahl der in Fig. 2
dargestellten Baueinheiten aufweisen, bei denen es sich um einzelne
Segmente handelt, die modulartig an die Länge des Tunnels 2 angepaßt
aneinander gereiht werden können. Die obere Begrenzung 8 kann auch von der
Tunneldecke 2 gebildet werden; die untere Begrenzung 9 kann auch durch eine in
den Tunnel 2 eingebaute Zwischendecke gebildet werden.
Jede der Wirbelhauben 10, 11 weist eine Mehrzahl von Absaug- oder
Stützrohren 14 auf, die aus der jeweiligen Wirbelhaube 10, 11 unmittelbar in die
Kanäle 6, 7 hineinragen. Wird über die Kanäle 6, 7 abgesaugt, bilden sich
zwischen benachbarten Absaugrohren 14 Wirbel mit einer hohen
Umfangsgeschwindigkeit aus, die zu einem hohen, dynamischen und damit geringen,
statischen Druck im Bereich der jeweiligen Wirbelhaube 10, 11 führen, so daß
Abgase dementsprechend abgesaugt werden können. Die Kanäle 6, 7 werden
durch eine Trennwand 15 voneinander getrennt. Die Aufteilung der
Wirbelhaubenabsaugeinrichtung 1 in zwei Kanäle 6, 7 ermöglicht es, einerseits über
einen Teilkanal Zuluft zuzuführen und über den anderen Teilkanal Abluft
abzuführen, und andererseits selektiv nur auf einer Seite abzusaugen oder Luft
einzublasen. Darüber hinaus ist eine Verschlußeinrichtung 16 zum
bedarfsweisen Verschließen und Öffnen der Absaugrohre 14 vorgesehen.
In der Fig. 3 ist eine Seitenansicht durch einen Tunnel 2 mit einer
Absaugeinrichtung 1 dargestellt. In dem Tunnel 2 befindet sich ein brennender LKW 3,
wobei, ausgehend von dem Brandherd, Rauchgase 4 in Richtung zur nicht im
einzelnen dargestellten Tunneldecke strömen. Der Tunnel 2 wird nach oben
durch die untere Begrenzung 9 der Absaugeinrichtung 1 begrenzt, wobei es
sich bei der Absaugeinrichtung 1 wiederum um einen Teil einer
Wirbelhaubenabsaugvorrichtung handeln kann. Diese ist nur schematisch dargestellt,
wobei im wesentlichen die Absaugrohre 14 sowie Rauchgasschürzen 17
dargestellt sind. Die Rauchgasschürzen 17 sind vorzugsweise unterhalb der
Absaugeinrichtung 1 angeordnet, stehen nach unten ab und ragen in den
unterhalb der Absaugeinrichtung 1 bzw. unterhalb der unteren Begrenzung 9
befindlichen Bereich des Tunnels 2 hinein. Die aufsteigenden Rauchgase 4
strömen infolge ihrer im Vergleich zur Umgebungsluft geringeren Dichte zur
nicht dargestellten Tunneldecke. Bei Erreichen der unteren Begrenzung 9
werden die Rauchgase 4 abgebremst und umgelenkt, wobei
Geschwindigkeiten von bis zu 4 m/s auftreten können. Durch die Anordnung der
Rauchgasschürzen 17 im Außenbereich der nicht im einzelnen dargestellten
Absaugöffnung der Absaugeinrichtung 1 werden die im Brandfall aufsteigenden und
durch Umlenkung an der Decke in Längsrichtung des Tunnels 2
beschleunigten Rauchgase 4 über eine nicht im einzelnen dargestellte Leitfläche der
Rauchgasschürze 17 abgebremst und in Richtung der Absaugöffnung der
Absaugeinrichtung 1 umgelenkt. Dies führt zu den eingangs genannten Vorteilen,
wobei es infolge der Rauchgasschürzen 17 zu einer deutlichen Steigerung des
Erfassungsgrades der Absaugeinrichtung 1 kommt.
Gemäß der Fig. 3 wird die Ebene der Rauchgasschürze 17 in einem in Bezug
auf die in Fig. 3 dargestellte Seitenansicht horizontal aufgespannten Winkel
von ca. 90° zu der Längsachse 18 der Absaugeinrichtung 1 angeordnet.
Grundsätzlich kann die Ebene der Rauchgasschürze 17 jedoch in einem
horizontalen Winkelbereich von 15° bis 165°, vorzugsweise von 45° bis 135° zu
der Längsachse 18 der Absaugeinrichtung 1 angeordnet sein. Die
vorgenannten Winkelbereiche stellen lediglich Grenzwerte dar, wobei jeder Winkel
innerhalb der genannten Bereiche grundsätzlich möglich ist und eine bevorzugte
Ausführungsform darstellen kann. Der Einfachheit halber wird daher auf eine
Aufzählung im einzelnen verzichtet.
Gemäß der Fig. 3 weist die Rauchgasschürze 17 im Bereich einer
langgestreckten, längs des Tunnels 2 in dessen Deckenbereich anzuordnenden
Absaugeinrichtung 1 stets die gleiche Höhe b auf. Vorzugsweise sollte die Höhe
b einer Rauchgasschürze 17 stets weniger als 1 m, vorzugsweise zwischen 0,3
bis 0,6 m betragen. Grundsätzlich kann die Höhe b der Rauchgasschürze 17
aber jeden beliebigen Wert unterhalb von 1 m annehmen, ohne daß an dieser
Stelle im einzelnen darauf eingegangen wird. Bei unterschiedlichen
Ausprägungen der deckennahen Rauchgasströmung bzw. bei unterschiedlich starken
Absaugleistungen der Absaugeinrichtung 1 ist es jedoch auch denkbar, daß
einzelne Rauchgasschürzen 17 im Tunnel 2 unterschiedliche Höhen b in
Längsrichtung des Tunnels 2 aufweisen. Die Höhe b der Rauchgasschürze 17
wird dabei neben der entstehenden Rauchgasmenge auch durch die durch den
Verkehr oder Temperaturunterschiede aufgeprägte Längsströmung in dem
Tunnel 2 bestimmt.
Eine weitere, bevorzugte Ausführungsform sieht gemäß der Fig. 3 vor, daß in
Längsrichtung des Tunnels 2 eine Mehrzahl von in unregelmäßigen
Abständen angeordneten Rauchgasschürzen 17 vorgesehen sind. Auch hier gilt
wiederum, daß der Abstand a der Rauchgasschürzen 17 voneinander in erster
Linie durch den entstehenden Rauchgasvolumenstrom und die Absaugleistung
der Absaugeinrichtung 1 festgelegt wird, und zwar für jeden Anwendungsfall
bedarfsweise. Besonders hohe Steigerungen des Erfassungsgrades können
dann erreicht werden, wenn der Abstand a zwischen zwei Rauchgasschürzen
17 zwischen 1 bis 7 m, vorzugsweise zwischen 2,5 bis 5 m beträgt.
Selbstverständlich kann der Abstand a zwischen zwei Rauchgasschürzen 17 auch jeden
beliebigen Wert innerhalb der genannten Bereiche annehmen, ohne daß in
diesem Zusammenhang explizit darauf eingegangen wird.
Gemäß der Fig. 3 ist weiterhin vorgesehen, daß in Bezug auf die in Fig. 3
dargestellte Seitenansicht die Rauchgasschürzen 17 im wesentlichen senkrecht
zur Fahrbahnoberfläche 19 bzw. zur unteren Begrenzung 9 angeordnet sind.
Ein Großteil der deckennahen Längsströmung der Rauchgase 4 wird dabei
senkrecht zur Fahrtrichtung umgelenkt. Dadurch werden die Rauchgase 4 auf
kürzestem Weg in den Bereich der nicht dargestellten Absaugöffnungen der
Absaugeinrichtung 1 geleitet. Durch die vorzugsweise orthogonale
Anströmung der Absaugöffnungen der Absaugeinrichtung 1 kann der Wirkungsgrad
der Absaugeinrichtung 1 verbessert werden. Die orthogonale Ausrichtung der
Rauchgasschürzen ist hier beispielsweise aufgeführt. Auch Bleche in einem
Winkel von kleiner als 90° zur Senkrechten können signifikant die
Erfassungseffizienz der Absaugeinrichtung 1 verbessern. So sind beispielsweise bei
einer 45°-Anordnung sehr gute Ergebnisse erzielt worden. Die Ausrichtung,
der Abstand, und die Höhe der Rauchgasschürzen kann für jede
Aufgabenstellung optimiert werden.
Systeme, wie Wirbelhaubenabsaugvorrichtungen mit einer Mehrzahl von
Wirbelhaubensegmenten werden aus dünnwandigem Stahl gefertigt. Dabei muß
die Decke des Bauwerks, z. B. bei Tunnelanlagen oder unterirdischen
Verkehrsanlagen komplett von der Absaugeinrichtung 1 überspannt werden.
Hierbei erfüllen die Rauchgasschürzen 17 neben den strömungstechnischen
Vorzügen gleichzeitig die erforderliche Stabilisierung der Konstruktion der
Absaugvorrichtung. Das Flächenträgheitsmoment der Rauchgasschürzen 17
ist derart, daß sie aufgrund ihres Verhältnisses von Blechstärke zur Höhe b die
Überspannung der Decke des Tunnels 2 erheblich stabilisieren und somit eine
leichtere und kostengünstigere Konstruktion ermöglichen. Von Vorteil ist in
diesem Zusammenhang, wenn die Rauchgasschürze 17 aus einem Material
hoher Biegesteifigkeit besteht. Da die bei einem Brand entstehenden
Rauchgase 4 eine hohe Temperatur aufweisen, bietet es sich weiterhin an, daß die
Rauchgasschürzen 17 aus einem hitzebeständigen Material bestehen.
In der Fig. 4 ist nun die in der Fig. 3 dargestellte Absaugeinrichtung 1 von
oben dargestellt. Die Absaugeinrichtung 1 entspricht im wesentlichen der in
den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform. Dabei ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß der Abstand a der Rauchgasschürzen 17 im mittleren Bereich
des Tunnels 2 geringer als im Eingangs- und Ausgangsbereich ist.
Strömungsverluste im mittleren Bereich des Tunnels können dazu führen, daß die
Absaugleistung in diesem Bereich absinkt und daher ein geringerer Abstand a
der Rauchgasschürzen 17 von Vorteil ist. Die Absaugöffnungen 12, 13 sind
dabei den Längsseiten 20, 21 der Absaugeinrichtung 1 zugeordnet.
Die Fig. 5 zeigt eine Querschnittsansicht durch einen Tunnel 2 mit einer im
Deckenbereich angeordneten Absaugeinrichtung 1. Die Absaugeinrichtung 1
weist wiederum zwei in Längsrichtung des Tunnels 2 angeordnete
Wirbelhauben 10, 11 auf. Gemäß der Fig. 5 ist weiterhin vorgesehen, daß die untere
Begrenzung 9 der Absaugeinrichtung 1 als Zwischendecke des Tunnels 2 dient.
Die Zwischendecke unterteilt den Tunnel 2 in einen unterhalb der
Zwischendecke befindlichen, lichten Raum 22 und in einen oberhalb der Decke
befindlichen Absaugraum 23. Grundsätzlich kann die Zwischendecke auch
unabhängig von der Absaugeinrichtung 1 ausgebildet werden, wobei die
Absaugeinrichtung 1 vorzugsweise in Richtung der Längsachse des Tunnels 2 im
wesentlichen mittig unterhalb der Zwischendecke angeordnet sein kann und/oder
die Zwischendecke in zwei zur Längsachse spiegelsymmetrische Bereiche
unterteilen kann. Hierbei ist von Bedeutung, daß die Anordnung der
Absaugeinrichtung 1 in jedem Fall eine ausreichende Absaugung der bei einem Brand
entstehenden Rauchgase aus dem lichten Raum 22 des Tunnels 2
gewährleisten muß.
Ist die Unterseite der Zwischendecke bzw. die untere Begrenzung 9 nach oben
hin in Richtung der Absaugöffnungen 12, 13 geneigt, so steigt der
Erfassungsgrad der Wirbelhaubenabsaugvorrichtung an. Das bei einem Brand im
Tunnel 2 entstehende Rauchgas wird beim Auftreffen auf die untere
Begrenzung 9 umgelenkt, wobei sich die Geschwindigkeitskomponente der
umgelenkten Strömung und die Geschwindigkeitskomponente der
Auftriebsströmung überlagern und die Rauchgase noch schneller und gezielter zu den
Wirbelhauben 10, 11 transportiert werden. Die in der Fig. 5 dargestellte,
platzsparende Ausführungsform der Absaugvorrichtung 1 eignet sich besonders für
kleine Tunnelquerschnitte.
Von Vorteil ist bei der in der Fig. 5 dargestellten Ausführungsform, daß die
Rauchgasschürzen 17 seitlich von der Absaugeinrichtung 1 abstehen und in
den unterhalb der unteren Begrenzung 9 befindlichen, lichten Raum 22 des
Bauwerks hineinragen. Deutlich erkennbar ist hierbei, daß die
Rauchgasschürzen 17 eine Länge aufweisen, die um ein Mehrfaches größer ist als die
Breite der Absaugöffnungen 12, 13 der Wirbelhauben 10, 11. Dadurch wird
sichergestellt, daß eine in Längsrichtung des Tunnels 2 verlaufende,
deckennahe Strömung nahezu vollständig erfaßt und zu den Absaugöffnungen 12, 13
der Absaugeinrichtung 1 geleitet wird.
In Kombination mit einer angestellten, unteren Begrenzung 9 bzw. einer
geneigten Zwischendecke ist weiterhin von Vorteil, daß die Rauchgasschürzen
17 auf der den Absaugöffnungen 12, 13 zugewandten Seite mit dem Gehäuse
der Absaugeinrichtung 1 ausgefluchtet sind. Dies dient dem Ziel, den lichten
Raum 22 des Tunnels 2 möglichst wenig durch die Rauchgasschürzen 17
einzuschränken. Dadurch kann ein größerer Bereich des Tunnels 2 für den
Verkehr genutzt werden. Um den lichten Raum 22 noch weniger durch die
Rauchgasschürzen 17 einzuschränken und einen im wesentlichen
vollständigen Raumabschluß zur unteren Begrenzung 9 zu ermöglichen, ist bei einer
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung 1vorgesehen, daß die Rauchgasschürzen 17 mit ihrem oberen Rand 26 an die
Neigung der Zwischendecke bzw. der unteren Begrenzung 9 angepaßt sind.
Die in der Fig. 5 dargestellte Wirbelhaubenabsaugvorrichtung 1 weist
vorliegend zwei vorzugsweise spiegelsymmetrisch zur Längsachse des Tunnels 2
angeordnete Wirbelhaubenbereiche mit jeweils einer Wirbelhaube 10, 11 auf.
In Kombination mit einer geneigten Zwischendecke bzw. einer geneigten,
unteren Begrenzung 9 der Absaugeinrichtung 1 wird dadurch sichergestellt, daß
von beiden Fahrbahnseiten ausgehende Rauchgase im Deckenbereich
unmittelbar durch die Wirbelhauben 10, 11 erfaßt und aus dem Tunnel 2 abgeleitet
werden können.
Aus der Fig. 5 ist weiterhin erkennbar, daß die Rauchgasschürzen 17 sich im
wesentlichen im Deckenbereich von den Seiten 24, 25 des Bauwerks bis zu
den Absaugöffnungen 12, 13 der Wirbelhauben 10, 11 erstrecken. Dadurch
können nahezu alle im Deckenbereich auftreffenden Rauchgase erfaßt und zu
den Absaugöffnungen 12, 13 geleitet werden.
Nicht dargestellt ist in der Fig. 5 im übrigen, daß zur Verstellung und/oder
Steuerung des Winkels zwischen der Ebene der Rauchgasschürzen 17 und der
Längsachse 18 der Absaugeinrichtung 1 und/oder des Winkels der
Rauchgasschürzen 17 zur Senkrechten ein Stellantrieb und/oder eine Steuereinrichtung
vorgesehen sein können. Der Stellantrieb und/oder die Steuereinrichtung
können die gleichzeitige Verstellung bzw. die Steuerung der Stellung aller
innerhalb eines Tunnels 2 angeordneten Rauchgasschürzen 17 bewirken. Dies
erleichtert die Handhabung der Absaugvorrichtung und die Absaugung von
Rauchgasen im Brandfall, wobei die Rauchgase gezielt zu bestimmten
Absaugstellen der Absaugeinrichtung 1 geleitet werden können. Statt der
Verstellung kann aber auch vorgesehen sein, die Rauchgasschürzen 17 fest mit
der Absaugeinrichtung 1 zu verbinden, insbesondere zu verschrauben oder zu
verschweißen. Schließlich können die Rauchgasschürzen 17 und die
Wirbelhauben 10, 11 auch einteilig hergestellt werden.
Die vorgenannte Steuereinrichtung kann darüber hinaus zur Steuerung der
Absaugleistung von einzelnen Bereichen und/oder von in Längsrichtung des
Bauwerks angeordneten, vorzugsweise einzeln ansteuerbaren Segmenten der
Absaugvorrichtung vorgesehen sein. Damit wird die Zielstellung verfolgt, im
Brandfall die Absaugleistung in bestimmten Bereichen der Absaugvorrichtung
an die entstehenden Rauchgasmengen anzupassen bzw. im Brandfall nur die
im unmittelbaren Brandbereich angeordneten Segmente der
Absaugvorrichtung zu aktivieren und dadurch die Rauchgase abzusaugen.
Während gemäß der Fig. 5 vorgesehen ist, daß die Absaugöffnungen 12, 13
der Wirbelhauben 10, 11 unten, d. h. seitlich, der Fahrbahnoberfläche 19
benachbart angeordnet sind, ist bei der in der Fig. 6 lediglich schematisch
dargestellten Ausführungsform einer Absaugeinrichtung 1 vorgesehen, daß die
Absaugöffnungen 12, 13 der Wirbelhauben 10, 11 oben, d. h. der unteren
Begrenzung 9 zugewandt angeordnet sind. Dadurch werden besonders günstige
Strömungseffekte erzielt, da im Brandbereich aufsteigende, an der Neigung
der unteren Begrenzung 9 umgelenkte und an der unteren Begrenzung 9 in
Richtung der Absaugöffnungen 12, 13 entlangströmende Rauchgase 4, in der
Fig. 6 lediglich als Strömungspfeil dargestellt, unmittelbar von den innerhalb
der Wirbelhauben 10, 11 erzeugten Wirbelströmungen 27 erfaßt werden,
wodurch Strömungsverluste weitgehend reduziert werden können.
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsform einer Absaugeinrichtung 1
dargestellt, wobei die Absaugeinrichtung 1 im wesentlichen den in den Fig. 1 und 2
dargestellten Ausführungsformen entspricht, jedoch lediglich schematisch
dargestellt ist. Von Bedeutung bei der in der Fig. 7 dargestellten
Ausführungsform ist, daß die Rauchgasschürze 17 unterhalb der Wirbelhauben 10, 11
angeordnet ist. Die Rauchgasschürze 17 kann dabei unmittelbar an den
Wirbelhauben 10, 11, oder auch an einer nicht im einzelnen dargestellten
Zwischendecke oder einer unteren Begrenzung 9 der Absaugeinrichtung 1 befestigt
sein. Auch hier ist es so, daß zur Erfassung nahezu aller deckennahen
Strömungen die Rauchgasschürze 17 den Deckenbereich des Tunnels 2 im
wesentlichen vollständig quer zur Längsrichtung des Tunnels 2 überspannt.
Selbstverständlich ist es jedoch bei allen zuvor beschriebenen
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Absaugvorrichtung grundsätzlich auch
möglich, daß die Rauchgasschürzen 17 Unterbrechungen aufweisen oder den
Deckenbereich des Tunnels 2 nur zum Teil überspannen, was allerdings die
Effektivität beeinträchtigt.
Die Fig. 8 zeigt eine Darstellung eines Diagramms, aus dem die
Auswirkungen unterschiedlicher Anordnungen der Rauchgasschürzen auf die
erforderliche Absaugleistung im Brandfall entnommen werden können. Auf der
Ordinate ist die erforderliche Absaugleistung in Bezug zur Konstellation ohne
Leitbleche angegeben. Auf der Abszisse sind unterschiedliche Segmentlängen
in Bezug zur optimierten Segmentlänge aufgetragen. Die optimierte
Segmentlänge bezieht sich auf einen definierten Längenabschnitt einer
Absaugeinrichtung einer Wirbelhaubenabsaugvorrichtung, die unter
strömungstechnischen, konstruktiven und ökonomischen Gesichtspunkten optimiert worden
ist.
Die Kurven I bis IV. zeigen:
1. Absaugeinrichtung ohne Rauchgasschürzen,
2. Absaugeinrichtung mit Rauchgasschürzen, Höhe 40 cm,
Abstand 5 m,
3. Absaugeinrichtung mit Rauchgasschürzen, Höhe 40 cm,
Abstand 2,5 m,
4. Absaugeinrichtung mit Rauchgasschürzen, Höhe 55 cm,
Abstand 2,5 m.
Es wird deutlich, daß die beispielhaft untersuchten Varianten eine Reduktion
der Absaugleistung bzw. eine Erhöhung der Brandleistung bei konstanten
Absaugvolumenstrom von bis zu ca. 35% ermöglichen. Da der Zusammenhang
zwischen Brandleistung und erforderlichem Absaugvolumenstrom mit
zunehmender Brandleistung degressiv verläuft, wird durch Steigerung der
Effizienz die maximal zulässige Brandleistung überproportional angehoben. Die
Absaugung der Rauchgase durch die Absaugeinrichtung erreicht in
Kombination mit Rauchgasschürzen damit eine höhere Effizienz und kann deswegen
größere Brände beherrschen.
Anspruch[de]
1. Absaugvorrichtung, vorzugsweise zur Absaugung von Rauchgasen (4),
insbesondere Wirbelhaubenabsaugvorrichtung, zur Anordnung in einem
langgestreckten Bauwerk, wie einem Tunnel (2), einem Gebäude oder dgl., mit
einer wenigstens eine Absaugöffnung (12, 13) aufweisenden, langgestreckten,
längs des Bauwerks in dessen Deckenbereich anzuordnenden
Absaugeinrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, daß im Außenbereich der Absaugöffnung
(12, 13) wenigstens eine Rauchgasschürze (17) vorgesehen ist, daß die
Rauchgasschürze (17) eine Länge aufweist, die um ein Mehrfaches größer ist
als die Breite der Absaugöffnung (12, 13) und daß die Rauchgasschürze (17)
derart angeordnet ist, daß die Ebene der Rauchgasschürze (17) unter einem
Winkel von der Längsachse (18) der Absaugeinrichtung (1) geschnitten wird,
so daß im Brandfall aufsteigende und durch Umlenkung an der Decke (5) in
Längsrichtung des Bauwerks beschleunigte Rauchgase (4) über eine
Leitfläche der Rauchgasschürze (17) abgebremst und in Richtung der
Absaugöffnung (12, 13) gelenkt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rauchgasschürze (17) unterhalb der Absaugeinrichtung (1) angeordnet ist, nach
unten absteht und in den unterhalb der Absaugeinrichtung (1) befindlichen,
lichten Raum (22) des Bauwerks hineinragt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rauchgasschürze (17) seitlich von der Absaugeinrichtung (1) absteht und in den
unterhalb der Absaugeinrichtung (1) befindlichen, lichten Raum (22) des
Bauwerks hineinragt oder mit dem Gehäuse, vorzugsweise mit der unteren
Begrenzung (8) der Absaugeinrichtung (1) ausgefluchtet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rauchgasschürze (17) quer zur Längsrichtung den
Deckenbereich des Bauwerks im wesentlichen überspannt und/oder sich im
Deckenbereich von der Seite des Bauwerks bis zur Absaugöffnung (12, 13)
erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ebene der Rauchgasschürze (17) in einem
Winkelbereich von 15° bis 165°, vorzugsweise von 45° bis 135°, insbesondere in einem
Winkel von 90° zu der Längsachse (18) der Absaugeinrichtung (1) angeordnet
ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß alle Rauchgasschürzen (17) in einem Bauwerk stets die
gleiche oder unterschiedliche Höhen (b) aufweisen und daß die Höhe (b) einer
Rauchgasschürze (17) stets weniger als 1 m beträgt, vorzugsweise zwischen
0,3 bis 0,6 m liegt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in Längsrichtung des Bauwerks eine Mehrzahl von in
regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen angeordneten Rauchgasschürzen
(17) vorgesehen ist und daß der Abstand (a) zwischen zwei Rauchgasschürzen
(17) zwischen 1 bis 7 m, vorzugsweise zwischen 2,5 bis 5 m liegt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rauchgasschürze (17) senkrecht oder unter einem
Winkel kleiner 90° zur Senkrechten angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rauchgasschürze (17) am Gehäuse, vorzugsweise an
der unteren Begrenzung (9) der Absaugeinrichtung (1) befestigt ist und als
Verstärkung dient.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bauwerk durch eine Zwischendecke in einen unterhalb
der Zwischendecke befindlichen, lichten Raum (22) und in einen oberhalb der
Decke befindlichen Absaugraum (23) unterteilt wird und daß die
Rauchgasschürze (17) unterhalb der Zwischendecke angeordnet, vorzugsweise an der
Zwischendecke befestigt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die untere Begrenzung (9) der Absaugeinrichtung (1) als
Zwischendecke dient.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Absaugeinrichtung (1) in Richtung der Längsachse des
Bauwerks im wesentlichen mittig unterhalb der Zwischendecke angeordnet ist
und/oder die Zwischendecke in zwei zur Längsachse spiegelsymmetrische
Bereiche unterteilt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterseite der Zwischendecke und/oder der unteren
Begrenzung (9) nach oben hin in Richtung der Absaugöffnung (12, 13) geneigt
ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rauchgasschürze (17) mit ihrem oberen Rand (26) an
die Neigung der Zwischendecke und/oder der unteren Begrenzung (9)
angepaßt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Absaugeinrichtung (1) zwei vorzugsweise
spiegelsymmetrisch zur Längsachse (18) angeordnete Wirbelhaubenbereiche mit jeweils
einer Wirbelhaube (10, 11) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise wenigstens ein Stellantrieb und/oder eine
Steuereinrichtung zur Verstellung und/oder Steuerung des Winkels zwischen
der Ebene der Rauchgasschürze (17) und der Längsachse (18) und/oder des
Winkels der Rauchgasschürze (17) zur Senkrechten vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Absaugleistung
von einzelnen Bereichen und/oder in Längsrichtung des Bauwerks
angeordneten, vorzugsweise einzeln ansteuerbaren Segmenten der Absaugeinrichtung
(1) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rauchgasschürze (17) aus einem Material hoher
Biegesteifigkeit und/oder aus hitzebeständigem Material besteht.
19. Bauwerk mit einer Absaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche.