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Dokumentenidentifikation DE10225022A1 18.12.2003
Titel Vorrichtung zum Anzünden energetischer Materialien wie Pyrotechnika oder Explosivstoffe
Anmelder Diehl Munitionssysteme GmbH & Co. KG, 90552 Röthenbach, DE
Erfinder Koch, Ernst-Christian, Dr., 67657 Kaiserslautern, DE
DE-Anmeldedatum 06.06.2002
DE-Aktenzeichen 10225022
Offenlegungstag 18.12.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.12.2003
IPC-Hauptklasse C06C 5/00
Zusammenfassung Es wird eine Vorrichtung (10) zum Anzünden energetischer Materialien (14), wie Pyrotechnika oder Explosivstoffe, mit einem Anzündsatz (12) für die energetischen Materialien (14), und mit einer UV-Strahlungsquelle (16) zur Belichtung des Anzündsatzes (12) beschrieben, wobei die UV-Strahlungsquelle (16) ein Piezo-Lumineszenz-Element (18) aufweist, um eine stromlose und elektromagnetisch interferenzsichere Anzünd-Vorrichtung zu realisieren.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anzünden energetischer Materialien wie Pyrotechnika oder Explosivstoffe gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Aus der . . . (C 1999-002 vom 23.6.1999) ist eine Vorrichtung der oben genannten Art, die sich den Photokatalyseeffekt zunutze macht, bekannt. Dabei wird ein Anzündsatz, bei dem es sich z. B. um einen pyrotechnischen Satz handelt, durch Belichtung mit UV-Strahlung ausgelöst. Diese Auslösung beruht auf der Gegenwart von Photohalbleitern im pyrotechnischen Satz, wobei die Photohalbleiter aufgrund ihrer Energiebandlücke in der Lage sind, im pyrotechnischen Satz enthaltene halogenhaltige Stoffe wie beispielsweise organische Binder oder anorganische Halogen-Oxoanionen derartig zu spalten, daß hochreaktive Halogenatome gebildet werden. Bei diesen Halogenatomen handelt es sich beispielsweise um F-Atome und/oder um Cl-Atome. Diese hochreaktiven Halogenatome oxidieren direkt die im Anzündsatz enthaltenen Brennstoffe und lösen somit deren thermische Umsetzung aus.

Die für die Auslösung der Photokatalyse erforderliche UV-Strahlung wird mit Hilfe geeigneter strombetriebener Strahlungsquellen generiert. Das erfordert jedoch bei bestimmten Anwendungen ein zusätzliches UV-Aggregat sowie eine eigene Spannungsquelle, so daß diese bekannte Anzündung nur relativ großen Funktionseinheiten vorbehalten ist.

Diese bekannte Anzünd-Vorrichtung, d. h. die Funktion seines Anzündsatzes, ist also von einer Spannungsversorgung abhängig, was deren technische Verfügbarkeit einschränkt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die von einer Spannungsversorgung unabhängig ist, d. h. die keine Spannungsversorgung bzw. Spannungsquelle benötigt.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Dadurch, daß bei der erfindungsgemäßen Anzünd-Vorrichtung die UV- Strahlungsquelle ein Piezo-Lumineszenz-Element aufweist, ergibt sich in vorteilhafter Weise ein von einer eigenen Spannungsquelle unabhängiges, stromloses und elektromagnetisch interferenzsicheres Anzündsystem, das auf der Kombination zweier physikalisch-chemischer Effekte beruht, die bislang noch nicht für die Anzündung bzw. Zündung energetischer Materialien wie Pyrotechnika oder Explosivstoffe eingesetzt worden sind.

Bei der erfindungsgemäßen Anzünd-Vorrichtung wird die für die Photokatalyse zum Anzünden der energetischen Materialien benötigte UV-Strahlung durch einen Festkörper bereitgestellt, d. h. das Piezo-Lumineszenz-Element ist vorzugsweise von einem Festkörper gebildet, der durch Röntgenstrahl-induzierte Störung seines Kristallgitters zur Piezo-Lumineszenz fähig ist. Hierbei handelt es sich um die Umwandlung elastischer Energie in elektromagnetische Strahlung.

Die erfindungsgemäße Anzündvorrichtung, d. h. das erfindungsgemäße stromlose und elektromagnetisch interferenzsichere Anzündsystem weist vorzugsweise einen Druckaufnehmer auf, der dem Piezo-Lumineszenz-Element vorgeschaltet ist. Das Piezo-Lumineszenz-Element ist derartig angeordnet, daß im Falle einer elastischen Verformung desselben die generierte freiwerdende elektromagnetische Strahlung (UV-Strahlung) direkt auf den auszulösenden Anzündsatz trifft.

Die erfindungsgemäße Anzündvorrichtung weist den ganz erheblichen Vorteil auf, daß aufgrund der Abwesenheit elektrisch leitender Bauteile eine unbeabsichtigte Auslösung des Anzündsatzes durch eingekoppelte elektromagnetische Strahlung ausgeschlossen ist. Außerdem ist die Funktion des Anzündelementes nicht von der Funktion einer elektrischen Spannungsversorgung abhängig, so daß die technische Verfügbarkeit des erfindungsgemäßen Anzündelementes erhöht ist. Bei Anwendung der erfindungsgemäßen Anzünd-Vorrichtung beispielsweise in einem Kraftfahrzeug mit defekter Elektronik wird in vorteilhafter Weise dennoch die Auslösung von Sicherheitseinrichtungen wie Air-Bag, Seitenaufprallschutz usw. gewährleistet.

Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer in der Zeichnung schematisch in einer Blockdarstellung verdeutlichten Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Anzünden energetischer Materialien, wie Pyrotechnika oder Explosivstoffe.

Die Figur zeigt schematisch eine Ausbildung der Anzünd-Vorrichtung 10 mit einem Anzündsatz 12 für energetische Materialien 14, bei denen es sich um Pyrotechnika oder Explosivstoffe handeln kann. Dem Anzündsatz 12 ist eine UV- Strahlungsquelle 16 zugeordnet, die zum Belichten des Anzündsatzes 12 dient. Die UV-Strahlungsquelle 16 weist ein Piezo-Lumineszenz-Element 18 mit einem Druckaufnehmer 20 auf. Wird das Piezo-Lumineszenz-Element 18 mit Hilfe des Druckaufnehmers 20 elastisch verformt, so wird UV-Strahlung, die durch den wellenförmigen Pfeil 22 angedeutet ist, freigesetzt. Das Piezo-Lumineszenz- Element 18 ist von einem Festkörper gebildet, der durch Röntgenstrahl-induzierte Störung seines Kristallgitters zur Piezo-Lumineszenz, d. h. zur Umwandlung elastischer Energie in elektromagnetische Strahlung, fähig ist. Die durch den wellenförmigen Pfeil 22 verdeutlichte UV-Strahlung trifft auf den Anzündsatz 12 auf und löst diesen unter Zuhilfenahme des Photokatalyseeffektes aus. Der Anzündsatz 12 ist mit den energetischen Materialien 14 wirkverbunden. Das ist durch den Pfeil 24 angedeutet.

Die Anzünd-Vorrichtung 10 kann auch zur direkten Anzündung des energetischen Materials 14 vorgesehen sein. Bezugsziffernliste 10 Anzünd-Vorrichtung

12 Anzündsatz (von 10 für 14)

14 energetische Materialien

16 UV-Strahlungsquelle (von 10 für 12)

18 Piezo-Lumineszenz-Element (von 16)

20 Druckaufnehmer (für 18)

22 UV-Strahlung (von 18)

24 Wirkverbindung (zwischen 12 und 14)


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zum Anzünden energetischer Materialien (14) wie Pyrotechnika oder Explosivstoffe, mit einem Anzündsatz (12) und mit einer UV- Strahlungsquelle (16) zur Belichtung des Anzündsatzes (12), dadurch gekennzeichnet, daß die UV-Strahlungsquelle (16) ein Piezo-Lumineszenz-Element (18) aufweist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Piezo-Lumineszenz-Element (18) von einem Festkörper gebildet ist, der durch Röntgenstrahl-induzierte Störung seines Kristallgitters zur Piezo- Lumineszenz fähig ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Piezo-Lumineszenz-Element (18) einen Druckaufnehmer (20) aufweist.






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