Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Herstellung von Natriumchloridkristallen.
Eine zur Herstellung von festem Natriumchlorid in großem
Umfang angewandte Technik besteht darin, es durch Eindampfen
einer Natriumchloridsole zu kristallisieren. Die in dieser
Technik verwendete Natriumchloridsole kann beispielsweise
Meerwasser sein. Gemäß einer Variante kann sie durch Auflösen von
Steinsalz in Wasser erhalten werden. Die in dieser Technik der
Herstellung von Natriumchlorid verwendeten Solen sind
üblicherweise durch unerwünschte Verbindungen verunreinigt, die zu
einer Verunreinigung des Natriumchlorids führen können. Dies
ist insbesondere der Fall für Kaliumchlorid, Natriumcarbonat
und Natriumsulfat, die, wenn sie nicht aus der Sole vor deren
Eindampfen entfernt werden, dazu führen können, daß sie sich
in Assoziation mit den Natriumchloridkristallen wiederfinden.
Die Eliminierung dieser unerwünschten Verbindungen aus der
Sole bringt überdies das Problem ihrer Beseitigung und Lagerung
(im allgemeinen in öffentlichen Deponien) unter solchen
Bedingungen, daß eine Umweltverschmutzung vermieden wird, mit sich.
Es ist ein Verfahren zur Herstellung von
Natriumchloridkristallen aus einer Natriumchloridsole bekannt, die durch
Kaliumchlorid und Sulfationen verunreinigt ist (US-A-4,547,197).
Nach diesen bekannten Verfahren wird zu der Sole
Calciumhydroxid zugesetzt, um die Sulfationen in Form von Calciumsulfat
auszufällen, wonach Natriumcarbonat zugesetzt wird, um die
Calciumionen in Form von Calciumcarbonat auszufällen. Die nach
Abtrennung der Niederschläge gewonnene wäßrige Lösung wird bei
einer Temperatur von etwa 120ºC einem Eindampfen unterworfen,
um das Natriumchlorid zu kristallisieren, das gewonnen wird,
und die Kristallisationsmutterlauge wird auf etwa 45ºC
abgekühlt (vorzugsweise indem sie einer Entspannung unterzogen
wird), um gleichzeitig Natriumchlorid, Kaliumchlorid und
Natriumsulfat zu kristallisieren. In diesen bekannten Verfahren
verursacht die Copräzipitation der drei Salze (Natriumchlorid,
Kaliumchlorid und Natriumsulfat) Schwierigkeiten bei deren
Entsorgung. Eine im Dokument US-4,547,197 Vorgeschlagene
Lösung besteht darin, das Gemisch der drei Salze in kaltem
Wasser zu dispergieren, um selektiv das Natriumchlorid und das
Kaliumchlorid aufzulösen, wogegen das Natriumsulfat in Form
von Glaubersalz umkristallisiert.
Das vorgenannte bekannte Verfahren weist den Nachteil einer
großen Komplexität auf, erzwungen durch die Notwendigkeit,
sich von dem Gemisch der drei Salze (Natriumchlorid,
Kaliumchlorid und Natriumsulfat) entledigen zu müssen, ohne die
Umwelt zu schädigen. Dieses bekannte Verfahren zeigt den
zusätzlichen Nachteil, daß es eine erhebliche Menge an
Calciumverbindung (Calciumhydroxid) verbraucht, um die Sulfationen aus
der Sole zu extrahieren.
Die Erfindung zielt darauf ab, die Nachteile des vorstehend
beschriebenen bekannten Verfahrens zu überwinden, indem ein
Verfahren zur Herstellung von Natriumchloridkristallen,
ausgehend von einer Natriumchloridsole, die durch Kaliumchlorid und
Sulfationen kontaminiert ist, geschaffen wird, das eine
deutliche Verringerung des Verbrauchs an Calciumverbindung zum
Extrahieren der Sulfationen aus der Sole gestattet und das
darüber hinaus die Entsorgung und Lagerung der festen
Reinigungsrückstände vereinfacht.
Demgemäß betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
von Natriumchloridkristallen, ausgehend von einer
Natriumchloridsole, welche durch Kaliumchlorid und Sulfationen
kontaminiert ist, worin in einer ersten Stufe eine Calciumverbindung
zur Sole zugesetzt wird, um Calciumsulfat auszufällen, welches
entfernt wird, und eine wäßrige Lösung gesammelt wird, in einer
zweiten Stufe die wäßrige Lösung der ersten Stufe einer
Verdampfung unterworfen wird, um das Natriumchlorid zu
kristallisieren, und die Natriumchloridkristalle und eine
Mutterlauge getrennt gesammelt werden, und in einer dritten Stufe
die Mutterlauge der zweiten Stufe einem Abkühlen unterworfen
wird, um wenigstens einen Teil des Kaliumchlorids zu
kristallisieren; gemäß der Erfindung wird die Menge der
Calciumverbindung in der ersten Stufe und das Abkühlen in der dritten
Stufe derart geregelt, daß die Sulfationen als Glauberit in
der ersten Stufe und als Glaserit in der dritten Stufe
ausgefällt werden.
Im Verfahren gemäß der Erfindung ist die Natriumchloridsole
per definitionem eine wäßrige Lösung von Natriumchlorid. Ohne
Unterschied kann sie eine mit Natriumchlorid gesättigte
wäßrige Lösung oder eine ungesättigte Lösung sein. Ihr
Gewichtsgehalt an Natriumchlorid liegt vorteilhaft über 5%,
üblicherweise bei mindestens 10%. Solen, die wenigstens 20 Gew.-% an
Natriumchlorid enthalten, werden besonders empfohlen. Die bei
Umgebungstemperatur im wesentlichen gesättigten Solen werden
bevorzugt.
Die im Verfahren gemäß der Erfindung eingesetzte
Natriumchloridsole ist durch Verunreinigungen kontaminiert. Diese
Verunreinigungen umfassen Kaliumchlorid und Sulfationen. Die
Sulfationen liegen beispielsweise als gelöstes Natriumsulfat vor.
Die Verunreinigungen sind normalerweise in der Sole in einer
Menge zugegen, die unter dem Gehalt an Natriumchlorid liegt.
In der ersten Stufe des Verfahrens gemäß der Erfindung kommt
der Calciumverbindung die Funktion zu, mit den Sulfationen zu
reagieren, um Calciumsulfat auszubilden, das kristallisiert.
Die Calciumverbindung muß weiterhin unter solchen Verbindungen
ausgewählt werden, die mit den Sulfationen reagieren können,
insbesondere mit den Sulfaten der Alkalimetalle (im speziellen
mit Natriumsulfat), um Calciumsulfat auszubilden. Die in der
ersten Stufe eingesetzte Calciumverbindung ist vorteilhaft
eine wasserlösliche Verbindung. Das Calciumchlorid wird
bevorzugt.
Am Ende der ersten Stufe werden die Calciumsulfatkristalle aus
der Sole abgetrennt. Die hierfür eingesetzten Mittel sind nicht
kritisch. Vorteilhaft umfaßt das Mittel ein Filtrieren oder
ein Sedimentieren mit anschließendem Dekantieren.
In der zweiten Stufe des Verfahrens gemäß der Erfindung wird
die nach Abtrennung der Kristalle der ersten Stufe gewonnene
wäßrige Lösung einem Eindampfen unterzogen, um das
Natriumchlorid zu kristallisieren. Die Parameter des
Eindampfvorganges (insbesondere die Temperatur, der Druck und der
Eindampfungsgrad) werden so gewählt, daß die gleichzeitige
Kristallisation der unerwünschten Verbindungen, wie Kaliumchlorid oder
Natriumsulfat, vermieden wird. Die optimalen Werte dieser
Parameter werden von der Konzentration der Sole, von ihren
Gehalten an Kaliumchlorid und Sulfationen und im gegebenen
Falle von anderen vorliegenden Verunreinigungen abhängen. Sie
können leicht durch Routinearbeit bestimmt werden, ausgehend
von den Flüssig-Fest-Gleichgewichtsdiagrammen, insbesondere
vom Diagramm Na-K-Cl-SO&sub4;-H&sub2;O, die aus Literaturangaben
zugänglich sind.
Am Ende der zweiten Stufe werden die Natriumchloridkristalle
von der Mutterlauge abgetrennt. Diese Trennung kann nach jeder
geeigneten Weise erfolgen, beispielsweise durch Filtrieren,
Zentrifugieren oder Sedimentieren und anschließendes
Dekantieren.
In der dritten Stufe des Verfahrens gemäß der Erfindung wird
die Mutterlauge der zweiten Stufe einem kontrollierten Abkühlen
unterworfen, um das Kaliumchlorid unlöslich zu machen und
zu kristallisieren.
Gemäß der Erfindung wird die Calciumverbindung in der ersten
Stufe in einer Menge eingesetzt, die geringer als jene Menge
ist, die zum Umwandeln sämtlicher Sulfationen zu Calciumsulfat
benötigt wird. Genauer gesagt wird die Menge der in der ersten
Stufe eingesetzten Calciumverbindung in Abhängigkeit vom
Gehalt der Sole an Kalium geregelt, derart, daß ein Teil der
Sulfationen der Sole in der ersten Stufe in Form von Glauberit
ausfällt (gemischte Verbindung aus Calciumsulfat und
Natriumsulfat mit der allgemeinen Formel CaSO&sub4;·Na&sub2;SO&sub4;) und daß der
Rest der Sulfationen mit sämtlichen Kaliumionen in Form von
Glaserit (gemischte Verbindung aus Kaliumsulfat und
Natriumsulfat mit der allgemeinen Formel Na&sub2;SO&sub4;·3K&sub2;SO&sub4;) in der dritten
Stufe ausfällt. Die Beseitigung der Sulfationen und der
Kaliumionen durch aufeinanderfolgende Kristallisationen von
Glauberit und von Glaserit beruht auf einem Sulfatgehalt in
der Sole, der höher ist als jener, der zum Ausfällen
sämtlicher Kaliumionen in Form von Glaserit erforderlich wäre. In
der Praxis muß daher die Sole eine Molmenge an Sulfationen
aufweisen, die über dem 1,5-fachen ihres Molgehaltes an
Kaliumionen liegt. Die Verfahrensparameter in der ersten Stufe (die
Temperatur und die Menge an eingesetzter Calciumverbindung),
in der zweiten Stufe (die Temperatur, der Druck und der
Eindampfgrad) und in der dritten Stufe (die Temperatur und der
Druck) müssen in jedem speziellen Fall in Abhängigkeit von der
Konzentration der Sole und von ihren Gehalten an Kaliumchlorid
bzw. an Sulfationen bestimmt werden. Die optimalen Werte
dieser Parameter können leicht durch Berechnung und aus Fest-
Flüssig-Gleichgewichtsdiagrammen bestimmt werden.
In der Praxis werden gute Ergebnisse erzielt, wenn das
Verdampfen in der zweiten Stufe bei einer Temperatur von über
75ºC, ohne 200ºC zu überschreiten, ausgeführt wird (die Temperaturen
von 80 bis 120ºC werden bevorzugt). Der Druck muß an
die ausgewählte Temperatur angepaßt werden und kann im Falle
von niedrigen Temperaturen unter dem normalen Atmosphärendruck
liegen oder im Falle von erhöhten Temperaturen darüber liegen.
Das Abkühlen in der dritten Stufe wird vorteilhaft auf eine
Temperatur unter 80ºC vorgenommen, vorzugsweise auf 10 bis
70ºC, wobei Temperaturen in der Nähe der Umgebungstemperatur
(beispielsweise 15 bis 30ºC) empfohlen werden.
Es ist möglich, daß die in der ersten Stufe gewonnene wäßrige
Lösung gelöste Calciumionen enthält. Gemäß einer speziellen
Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung wird daher
zu der in der ersten Stufe erhaltenen wäßrigen Lösung
Natriumcarbonat zugesetzt, bevor das Eindampfen der zweiten Stufe
vorgenommen wird. In dieser Ausführungsform des Verfahrens
gemäß der Erfindung kommt dem Natriumcarbonat die Funktion zu,
mit den restlichen Calciumionen zu reagieren, um
Calciumcarbonat zu kristallisieren, das nach jeder geeigneten Weise
abgetrennt Wird. Die Menge des in dieser Ausführungsform der
Erfindung eingesetzten Natriumcarbonats kann aus der in der
wäßrigen Lösung vorhandenen Restmenge an Calciumionen leicht
bestimmt werden.
Zusätzlich zu Kaliumchlorid und Sulfationen kann die dem
Verfahren gemäß der Erfindung unterworfene Natriumchloridsole
gegebenenfalls weitere aufgelöste Verunreinigungen enthalten,
insbesondere Natriumcarbonat. Gemäß einer anderen
Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung wird daher die Sole
vor der ersten Stufe mit einem beliebigen entsprechenden
Mittel behandelt, um das in ihr enthaltene Natriumcarbonat zu
beseitigen. Zu diesem Zweck wird gemäß einer ersten
Ausführungsvariante dieser Ausführungsform des Verfahrens die Sole vor
der ersten Stufe mit Chlorwasserstoffsäure behandelt, um das
Natriumcarbonat zu zersetzen und Natriumchlorid auszubilden.
Das durch die Umsetzung freigesetzte Kohlendioxid wird aus der
Sole nach jedem geeigneten Entgasungsmittel abgetrieben. In
einer zweiten Ausführungsvariante wird die Sole vor der ersten
Stufe mit Kohlendioxid behandelt, um Natriumbicarbonat zu
kristallisieren, das gewonnen wird.
Das Verfahren gemäß der Erfindung eignet sich gut für
Natriumchloridsolen, die, je Kilogramm Trockenmaterial, 550 bis 800 g
Natriumchlorid, 50 bis 350 Natriumsulfat und 5 bis 100 g
Kaliumchlorid und gegebenenfalls 50 bis 250 g Natriumcarbonat
enthalten. Es findet Anwendung zur Behandlung von Meerwasser oder
von Natriumchloridsolen, die durch Auflösen von Steinsalz
erhalten werden. Die Erfindung ist besonders geeignet für
Rückstandslaugen aus Reinigungsbehandlungen von Rauchgasen, die
durch Chlorwasserstoff verunreinigt sind, mit Hilfe von
basischen Sodaverbindungen wie Natriumhydroxid oder
Natriumbicarbonat. Die Erfindung ist besonders geeignet zur Behandlung von
Laugen, die durch Dispergieren des Rückstandes, der nach
Rauchgasreinigung aus der Verbrennung von Abfällen, die
chlorierte Verbindungen enthalten (insbesondere Haushalts- oder
Spitalsabfälle oder bestimmte Industrieabfälle) mit einem
basischen Reaktionsmittel, ausgewählt unter Natriumcarbonat,
Natriumbicarbonat und Natriumsesquicarbonat, erhalten wird, mit
Wasser gebildet werden. In dieser speziellen Anwendung des
Verfahrens gemäß der Erfindung wird die Sole vorzugsweise
einer vorangehenden Schwermetallabtrennung unterzogen,
beispielsweise durch Anwendung der in EP-B-603 218 [SOLVAY
(Société Anonyme)] beschriebenen Technik.
Die Besonderheiten und Einzelheiten der Erfindung werden aus
der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen
ersichtlich.
Die Fig. 1 stellt das Schema einer speziellen Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung dar.
Die Fig. 2 zeigt ein Detail einer Variante der
Ausführungsform der Fig. 1.
In diesen Zeichnungen stehen gleiche Bezugszeichen für
identische Elemente.
In der Ausführungsform der Fig. 1 wird das Verfahren gemäß
der Erfindung auf eine Natriumchloridsole angewandt, die aus
einem Rückstand einer Rauchgasreinigung erhalten wird, welcher
Rauch durch Verbrennen von Abfällen gebildet wurde, die
chlorierte organische und anorganische Verbindungen enthalten.
Es ist bekannt, daß Haushaltsabfälle, Spitalsabfälle sowie
bestimmte Abfälle industrieller Herkunft chlorierte organische
und anorganische Verbindungen enthalten, deren Verbrennung zur
Emission von Rauchgasen führt, die durch Chlorwasserstoff
verunreinigt sind.
Die Anlage gemäß. Fig. 1 umfaßt einen Ofen 1, der mit
Haushalts- oder Spitalsabfällen 2 beschickt wird. Der vom Ofen 1
emittierte Rauch 3 ist durch Chlorwasserstoff, flüchtige
Schwermetalle und Schwefeldioxid kontaminiert. Er ist überdies
mit Aschen beschwert. Der Rauch wird zunächst in einer
Entstaubungsanlage 4 behandelt (beispielsweise ein Zyklon oder
ein elektrostatischer Filter), um die Aschen 5 daraus
abzutrennen. Der in der Entstaubungsanlage 4 gewonnene entstaubte
Rauch 6 wird in eine Reaktionskammer 7 eingebracht, wo er mit
Natriumbicarbonat 8 in Pulverform versetzt wird. Das
Natriumbicarbonat wird in einer Menge in den Rauch eingebracht, die
ausreicht, um die Gesamtmenge an Chlorwasserstoff und
Schwefeldioxid des Rauches zu zersetzen und Natriumchlorid und
Natriumsulfat auszubilden. Der aus der Reaktionskammer 7
erhaltene Rauch 9 wird auf einem Filter 10 behandelt, um ihn zu
entstauben, und der solcherart entstaubte Rauch 11 wird über den
Kamin 12 abgeführt. Der Filter 10 umfaßt vorzugsweise ein Filter
mit einem Filtergewebe (beispielsweise ein
Schlauchfilter).
Die im Filter 10 zurückgehaltenen Stäube 13 enthalten
Natriumchlorid, Natriumsulfat, Kaliumchlorid, Schwermetalle und
Natriumcarbonat, das aus dem Überschuß des eingesetzten
Natriumbicarbonats stammt. Die Stäube werden in eine
Dispergiervorrichtung 14 geführt, wo sie in Wasser 15 dispergiert werden,
um das Natriumchlorid und die anderen wasserlöslichen
Verbindungen der Stäube aufzulösen. Vorteilhaft wird jenes Wasser
verwendet, das zum Waschen der Aschen 5 gedient hat. Das aus
der Dispergiervorrichtung 14 gewonnen wäßrige Milieu 16. umfaßt
eine wäßrige Lösung von Natriumchlorid, kontaminiert mit
aufgelösten Verunreinigungen, die insbesondere Schwermetalle,
Kaliumchlorid, Natriumsulfat und Natriumcarbonat umfassen. Das
wäßrige Milieu 16 wird zu einer Reaktionskammer 17 geführt, wo
es mit einer ausreichenden Menge Natriumhydroxid 18 versetzt
wird, um die Schwermetalle in Form von Hydroxiden auszufällen.
Die aus der Reaktionskammer 17 erhaltene wäßrige Suspension 19
wird auf ein Filter 20 geführt, wo ein Niederschlag 21
abgetrennt wird, der die Hydroxide der Schwermetalle und
gegebenenfalls verschiedene andere unlösliche restliche Verbindungen
umfaßt. Das Filtrat 22 wird in eine Kolonne 23 geführt, worin
es in Kontakt mit einem chelatisierenden Harz umläuft, um die
letzten Spuren der Schwermetalle zu beseitigen. Aus der
Kolonne 23 wird eine Natriumchloridsole 24 gewonnen. Diese ist im
wesentlichen an Natriumchlorid gesättigt und ist durch
Kaliumchlorid, Natriumsulfat und Natriumcarbonat verunreinigt. Sie
enthält beispielsweise je Kilogramm Trockenmaterial 700 bis
750 g Natriumchlorid, 10 bis 50 g Kaliumchlorid, etwa 100 g
Natriumsulfat und etwa 100 g Natriumcarbonat.
Gemäß der Erfindung wird die Sole 24 in eine Reaktionskammer
25 eingeführt, wo sie mit einer wäßrigen Lösung von
Chlorwasserstoffsäure 47 in ausreichender Menge behandelt wird, um das
Natriumcarbonat zu zersetzen und Natriumchlorid auszubilden.
Die aus der Reaktionskammer 25 gewonnene Sole 28 wird in einer
Kolonne 29 einem Spülen mit einem Luftstrom 30 unterworfen, um
das durch die Zersetzung des Natriumcarbonats gebildete
Kohlendioxid 49 abzutreiben. In einer nach der Kolonne 29
angeordneten Reaktionskammer 31 wird der aus der Kolonne 29
austretenden entgasten Sole 48 Calciumchlorid 32 zugesetzt, um
einen Teil der Sulfationen in Form von Glauberit (Doppelsulfat
von Calcium und Natrium) auszufällen. Das Calciumchlorid 32
wird jedenfalls in einer Menge eingesetzt, die nicht
ausreicht, um mit der Gesamtheit der Sulfationen der Sole 48 zu
reagieren. Die aus der Kammer 31 gewonnene wäßrige Suspension
33 wird auf einem Filter 34 behandelt, wo der
Glauberitniederschlag 35 abgetrennt wird, der entsorgt wird, und eine
wäßrige Lösung 36 gewonnen wird. Diese wird in einen Eindampfer-
Kristallisator 37 geführt, wo sie einem partiellen Eindampfen
unterworfen wird. Der Druck, die Temperatur und der
Eindampfgrad im Eindampfer-Kristallisator 37 werden so gewählt, um das
Natriumchlorid zu kristallisieren, wobei absichtlich eine
Kristallisation von anderen Verbindungen vermieden wird,
insbesondere vom Kaliumchlorid und von Natriumsulfat. Das
Eindampfen kann beispielsweise bei einer Temperatur von 80 bis
120ºC bewirkt werden. Aus dem Kristallisator 37 wird ein
Kristallbrei 38 abgenommen, aus dem auf einem Filter 39
Natriumchloridkristalle 40 von großer Reinheit gewonnen
werden, die so wie sie sind verwertet werden, beispielsweise
in einem technischen Verfahren.
Die Mutterlauge 41 des Kristallisators 37 enthält
Kaliumchlorid und Natriumsulfat und kann nicht unmittelbar in die Umwelt
entlassen werden. Sie wird in einem Kristallisator 42
behandelt, wo sie auf eine ausreichend niedrige Temperatur
abgekühlt wird (beispielsweise auf die Umgebungstemperatur von 20
bis 25ºC), um Glaserit auszukristallisieren (Doppelsulfat von
Kalium und Natrium). Aus dem Kristallisator 42 wird ein Kristallbrei
43 abgenommen, der einer Filtration 44 unterworfen
wird. Die aus dem Brei abgetrennten Kristalle 45 werden
entsorgt, beispielsweise in einer öffentlichen Deponie, und die
Mutterlauge 46 wird zur Reaktionskammer 31 recycliert.
In einer Variante des Verfahrens gemäß der Erfindung kann es
sich als wünschenswert erweisen, die Mutterlauge 41 mit einer
Wasserergänzungsmenge zu verdünnen (nicht dargestellt), um zu
vermeiden, daß das Natriumchlorid im Kristallisator 42
kristallisiert.
Bei der Ausführung des nachstehend beschriebenen Verfahrens
wird die in die Kristallisationskammer 31 eingeführte
Calciumchloridmenge in Abhängigkeit von den entsprechenden Gehalten
an Natriumsulfat und an Kaliumchlorid in der Sole 48
berechnet, derart, daß die Kaliumgesamtmenge in Form von Glaserit im
Kristallisator 42 ausgefällt wird und daß der Rest der
Sulfationen in Form von Glauberit in der Reaktionskammer 31
ausgefällt wird.
In der in Fig. 2 schematisch dargestellten
Ausführungsvariante wird die Sole 24 (verunreinigt mit Kaliumchlorid,
Sulfationen und Natriumcarbonat) in einer Reaktionskammer 50 mit einer
ausreichenden Menge Kohlendioxid 51 behandelt, um das
Natriumcarbonat zu zersetzen und Natriumbicarbonat zu
kristallisieren. Es wird eine wäßrige Suspension 26 erhalten, die auf
einem Filter 52 behandelt wird, um die
Natriumbicarbonatkristalle 53 abzutrennen. Die am Filter 52 erhaltene Sole 27 wird
anschließend so behandelt, wie weiter oben unter Bezugnahme auf
Fig. 1 erläutert worden ist, zunächst in der Reaktionskammer
25 mit Chlorwasserstoffsäure 47, um sie von den letzten Spuren
an Natriumcarbonat zu befreien, dann in der Entgasungskolonne
29, um das in der Kammer 25 gebildete Kohlendioxid
abzutreiben. Diese Ausführungsvariante des Verfahrens gemäß der
Erfindung weist den Vorteil auf, Natriumbicarbonat wiederzugewinnen,
das in der Reaktionskammer 7 (Fig. 1) zur Reinigung des
Rauches 6 verwertet werden kann.