Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
für die Sanierung der Umgebung (z. B. Böden, Grundwasser
usw.) verschmutzt mit kontaminierenden Verbindungen wie
etwa Kohlenwasserstoffen, halogenierten
Kohlenwasserstoffen usw., unter Verwendung eines
Mikroorganismus.
Vor Kurzem wurde die Verschmutzung der Umwelt, wie etwa
des Bodens und des Grundwassersystems, mit Petroleum,
aromatischen Kohlenwasserstoffen oder Kohlenwasserstoffen
wie etwa Paraffin oder Naphten, erkannt. Ebenso wurde die
Ernsthaftigkeit der Umweltverschmutzung, verursacht durch
organische Chloridverbindungen wie Trichlorethylen,
Tetrachlorethylen, Tetrachlorethan und polychlorierten
Biphenylen hervorgehoben. In dieser Situation ist es sehr
erwünscht, Technologien zu etablieren, zu verhindern,
dass die Verschmutzung sich ausbreitet, und um die
verschmutzte Umwelt zu sanieren.
Verschiedene Bodensanierungsverfahren wurden
vorgeschlagen und durchgeführt, um den verschmutzen Boden
wieder in den ursprünglichen Zustand durch Entfernung des
Schadstoffs aus dem Boden zu versetzen. Diese
Bodensanierungsverfahren verwenden hauptsächlich
physikalische/chemische Techniken wie etwa
Vakuumextraktion, Sonnentrocknung, Belüftung und
Oxidation. Ebenfalls wurden Verfahren unter Verwendung
von Mikroorganismen, welche die kontaminierenden
Verbindungen abbauen können (Biosanierung) untersucht.
Eines der typischen Biosanierungsverfahren ist das
sogenannte "Verfahren zur Stimulierung ursprünglich
vorhandener Mikroorganismen" (z. B. USP Nr. 4,401,569 von
Groundwater Technology Systems, Inc.), welches einen
kontaminierten Boden durch Verstärkung des Wachstums der
den kontaminierten Boden bewohnenden Mikroorganismen
welche einen Schadstoff abbauen können, behandelt, und
dieses Verfahren ist bereits in der praktischen
Verwendung bei der Sanierung von Petroleum-kontaminierten
Böden. Ein weiteres typisches Biosanierungsverfahren ist,
schadstoffabbauende Mikroorganismen in die kontaminierte
Umgebung zu injizieren, mit oder ohne wenigstens einen
Induktor, welcher die Expressionen der
schadstoffabbauenden Aktivität des Mikroorganismus
induzieren kann, und eines Nährstoffs zur Unterstützung
des Wachstums der schadstoffabbauenden Mikroorganismen.
Verglichen zu den herkömmlichen physikalischen/chemischen
Verfahren können derartige Biosanierungsverfahren eine
Sanierung mit niedrigem Energieverbrauch und einfacher
Ausrüstung erzielen. Zusätzlich können diese Verfahren
die Umgebung sanieren, wo die Schadstoffkonzentration zu
niedrig für die Behandlung mit den
physikalischen/chemischen Verfahren ist.
Bei einem derartigen Biosanierungsverfahren ist es
notwendig einen Mikroorganismus, einen Induktor,
Nährstoffe usw. in die Umgebung zu injizieren, und wie
gleichmäßig diese Substanzen in die kontaminierte
Umgebung injiziert werden können, ist eine der
Erfordernisse, welche die Wirksamkeit des
Biosanierungsverfahrens bestimmen.
Verschiedene Verfahren wurden zur Injektion der
notwendigen Materialien in die Umgebung offenbart. Zum
Beispiel beschreibt US Patent Nr. 5,133,625 das Verfahren
zur Steuerung des Injektionsdrucks unter Verwendung eines
ausziehbaren Einspritzrohres, während der
Injektionsdruck, die Flussgeschwindigkeit und die
Temperatur gemessen werden. Dieses Verfahren zielt darauf
ab, die Abbauaktivität der Mikroorganismen, durch
Steuerung der Konzentration der Mikroorganismen und der
Nährstoffe durch Einstellen des Injektionsdrucks optimal
zu erhalten. Das US Patent Nr. 4,442,895 und das US
Patent Nr. 5,032,042 offenbart das Verfahren, in dem der
Boden durch Einspritzen eines Gases oder einer
Flüssigkeit aus einem Einspritzloch durch anlegen von
Druck aufgerissen wird und es wird behauptet, dass
Sauerstoff und Nährstoffe, erforderlich für die
mikrobielle Reinigung, in diesem Schritt zugeführt werden
können.
Als ein intensives Verfahren zur Sanierung eines
hochkontaminierten Bereichs, um eine wirksame mikrobielle
Sanierung innerhalb einer kurzen Zeit zu erreichen, gibt
es Verfahren, die den Bereich der Injektion von
Mikroorganismen und Nährstoffen bestimmen. Zum Beispiel
offenbart das US Patent Nr. 5,111,883 das Verfahren zur
Injektion flüssiger Chemikalien in den Boden an
bestimmten horizontalen und vertikalen Stellen durch
Festsetzen der relativen Position der
Injektionsvertiefung und der Extraktionsvertiefung.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, ein Verfahren zur
Injektion flüssiger Mittel in einen begrenzten Bereich
des Bodens auf eine geometrische Art und Weise zur
Verfügung zu stellen. Es wird als ein sehr nützliches
Verfahren angesehen, falls es zur mikrobiellen Sanierung
von Boden eingesetzt wird, da es den zu sanierenden
Bodenbereich definieren kann.
Um Mikroorganismen oder Substanzen zur Erhaltung der
hohen Abbauaktivität eines Mikroorganismus in einem
begrenzten Bodenbereich zu injizieren, ist ein Verfahren
eine undurchlässigen Schicht als eine Barriere in einem
bestimmten Abstand von der Injektionsvertiefung im Boden
zu bilden. Herkömmliche bekannte Verfahren zur Bildung
einer undurchlässigen Schicht schließen die Verlegung von
Plastikfolien oder die Bildung einer Asphaltschicht in
dem Boden, und die Injektion des Bodens mit einem
Behandlungsmittel wie etwa Zement, Wasserglas, Urethan,
Acrylamid, Acrylat usw. ein. Die japanischen
Patentveröffentlichungen Nr. 2-26662 und Nr. 5-27676
offenbaren ein Verfahren zur Bildung einer
undurchlässigen Schicht in einem bestimmten Bodenbereich
unter Verwendung eines wasserlöslichen Polymers, welches
aufgrund der Ionen im Boden unlöslich wird. Dieses
Verfahren stellt eine undurchlässige Schicht als eine
Barriere zur Verfügung, welche die Bewegung der
Substanzen begrenzt und auf das Verfahren zur Injektion
von Mikroorganismen und Nährstoffen in den begrenzten
Bodenbereich anwendbar sein könnte. Eine wirkungsvolle
und gleichmäßige Injektion eines flüssigen Mittels in
eine spezifische Region wurde unter Verwendung derartiger
bereichsdefinierender Mittel versucht.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung wurde basierend auf dem vorher
beschriebenen Stand der Technik erzielt. Der Zweck der
vorliegenden Erfindung ist eine gleichmäßige Verteilung
von wenigstens einen von einem Mikroorganismus, welcher
den Schadstoff abbauen kann (hiernach als ein
schadstoffabbauender Mikroorganismus bezeichnet), einem
Induktor, zur Expression der Abbaufähigkeit durch den
schadstoffabbauenden Mikroorganismus, und einem Nährstoff
für einen schadstoffabbauenden Mikroorganismus in dem
verschmutzen Boden, für seine Biosanierung.
Um den vorherigen Zweck zu erreichen, ist eine
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein Verfahren
zur Bodensanierung, welches einen Schritt des Einbringens
in einen Boden verschmutzt mit einem Schadstoff,
wenigstens eines von einem Mikroorganismus, welcher den
Schadstoff abbauen kann, einem Induktor, damit der
Mikroorganismus den Schadstoff abbauen kann und die
Fähigkeit zum Abbau des Schadstoffs exprimiert, und ein
Nährstoff für einen Mikroorganismus, der den Schadstoff
abbauen kann, und einen Schritt des Einfrierens des
Bodens.
Die vorliegende Erfindung wurde basierend auf den
Entdeckungen der Erfinder während der
Bodensanierungsexperimente unter Verwendung von
Mikroorganismen gemacht, das die Schadstoffabbauende
Wirkung bemerkenswert gefördert wurde, wenn der
verschmutze Boden erst gefroren und dann eine
Flüssigkeit, welche einen schadstoffabbauenden
Mikroorganismus enthält, in den Boden in einen Behälter
injiziert wurde.
Der Grund, warum die Bodensanierungswirkung gemäß dieser
Ausführungsform gefördert wird, ist nicht klar, aber die
mögliche Erklärung ist wie folgt: Falls der Boden als
eine Vorbehandlung zuerst gefroren und dann langsam
aufgetaut wird, wird die Gefrierausdehnung in den
Porenräumen den feinen Porenraum des Bodens, in dem ein
flüssiges Mittel diffundieren wird weiten, und die
Bewegung des Bodenwassers, durch Frieren und Tauen
zwischen den Bodenpartikeln gestaut, wird den Kontakt
zwischen dem injizierten flüssigen Mittel und dem
Bodenwasser verstärken. Wie später beschrieben, kann das
im Bauwesen gut bekannte Einfrierverfahren ein Schwellen
während des Einfrierens und eine
Entwässerungsverfestigung beim Tauen im Boden
verursachen, welcher feinen Boden enthält. Eine derartige
Veränderung im Boden ist ein Problem, welches bei
Bauarbeiten überwunden werden muss, aber welches über die
gleichmäßige Verteilung eines Mikroorganismus in der
vorliegenden Erfindung geeignet ist. Mit anderen Worten
durch Einführung dieses vorher beschriebenen
Einfrierschritts als ein Vorbehandlungsschritt zur
Sicherstellung des Raums für die einzuführenden
Mikroorganismen, und um die Kontakthäufigkeit zwischen
dem Mikroorganismus und dem Schadstoff zu erhöhen, kann
die vorliegende Erfindung die Sanierungswirksamkeit
fördern und die Bodensanierungsdauer verkürzen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die Fig. 1 ist ein schematische Diagramm, welches eine
erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
darstellt;
die Fig. 2 ist ein schematisches Diagramm, welches eine
zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
darstellt;
die Fig. 3 ist eine schematische Querschnittansicht eines
im Beispiel 4 verwendeten Untersuchungsgefäßes;
die Fig. 4 ist eine schematische Querschnittansicht eines
im Beispiel 6 verwendeten Untersuchungsgefäßes;
die Fig. 5 ist eine graphische Darstellung, welche die
Änderung der Trichlorethylenkonzentration über die Zeit
in dem Untersuchungsgefäß und dem Kontrollgefäß des
Beispiels 4 zeigt; und
die Fig. 6 ist eine graphische Darstellung welche die
Änderung der Trichlorethylenkonzentration über die Zeit
in dem Untersuchungsgefäß und dem Kontrollgefäß des
Beispiels 12 zeigt.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Fig. 1 ist ein schematisches Diagramm, welches eine
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
Der Bereich 7 eines zu sanierenden kontaminierten Bodens
wird vorher basierend auf den Bohrdaten usw. bestimmt.
Dann wird ein Behälter 1, welcher ein in dem Bereich 7 zu
injizierende Flüssigkeit enthält, ein Injektionssystem 2,
welches aus einer Pumpe und einem Durchflussmesser
besteht, und einer Kühlmittelzufuhrquelle 4 und einem
Einspeiser 3 für die Zufuhr des Kühlmittels als auch ein
Frierrohr mit dem Einspeiser 3 verbunden, um den Boden
einzufrieren, und ein Injektionsrohr, verbunden mit dem
Injektionssystem 2 für die Injektion des flüssigen
Mittels in den Boden vorbereitet. Ein Rohr 5, welches
innerhalb das Einfrierrohr enthält, und das
Injektionsrohr ist in eine Vertiefung 8 eingebaut,
eingegraben in den zu sanierenden Bereich 7. Wie in der
Fig. 1 gezeigt, wird wenn das Injektionsrohr und das
Einfrierrohr beide in die gleiche Vertiefung eingebaut
werden, der Einfrierbereich 6 und der mit dem flüssigen
Mittel zu injizierende Bereich in geeigneter Weise
überlappen. Jedoch können, solange beide Bereiche
einander überlappen, diese Rohre unabhängig in
verschiedene Vertiefungen eingebaut sein. Wie im
Folgenden beschrieben, kann unter Verwendung eines
Injektionsrohrs mit einer Injektionsöffnung, deren
Position beweglich entlang der Länge ist und einem
halbfixierten Einfrierrohr, der einzufrierende Bereich
und jener, welcher mit dem flüssigen Mittel injiziert
wird, in der Tiefe geändert werden, um den vorliegenden
Sanierungsprozess durchzuführen, während die Tiefe des
Bodens variiert wird.
Um den Boden einzufrieren können wie bei Bauarbeiten
Salzlauge oder flüssiger Stickstoff verwendet werden.
In dem Salzlaugeneinfrierverfahren wird eine
Antifrierflüssigkeit, bekannt als Salzlauge (eine
Calciumchloridlösung) auf -20ºC bis -30ºC gekühlt, und
dann wird die Flüssigkeit in ein Einfrierrohr durch eine
Umlaufpumpe eingespeist, um den Boden zu kühlen. Dann
wird die Salzlauge, deren Temperatur durch das Einfrieren
des Bodens gestiegen ist, zurück in das Kühlsystem
bestehend aus einem Kompressor, einem Kondensator und
einem Kühler geführt, um das Einfrieren kontinuierlich
durchzuführen. Falls flüssiger Stickstoff
(Verdampfungstemperatur -196ºC) für das Einfrieren
verwendet wird, wird ein Zylinder oder ein Tankwagen,
welcher flüssigen Stickstoff enthält, vorbereitet, und
der flüssige Stickstoff fließt direkt in das
Einfrierrohr, um den Boden durch Entziehung der
Verdunstungswärme zu kühlen.
Da beide der vorher erwähnten Einfrierverfahren bei
Bauarbeiten verwendet werden, können die gleichen
Maschinen und Materialen in geeigneter Weise verwendet
werden.
Um den eingefrorenen Boden aufzutauen, kann der
eingefrorene Boden bei Umgebungstemperatur belassen
werden oder in einem Wärmeschritt schnell aufgetaut
werden. Obwohl es in der Fig. 1 nicht dargestellt wird,
ist es ebenfalls nützlich, ein Wärmerohr in die gleiche
Vertiefung mit den Injektions- und Einfrierrohren zu
bauen, um das Auftauen zu beschleunigen. Auftauen kann
ebenfalls durch Injektion von warmem Wasser in das
Injektionsrohr durchgeführt werden.
In der vorliegenden Ausführungsform ist es möglich, ein
flüssiges Mittel, welches einen Mikroorganismus usw.
enthält, zu injizieren, während der Boden weiterhin
gefroren ist, und es ist ebenfalls möglich, den Boden
durch die Temperatur des zu injizierenden flüssigen
Mittels aufzutauen. Daher ist das Auftauen des gefrorenen
Bodens kein unabdingbarer Schritt. Falls die
Abbaueigenschaften eines Mikroorganismus in einem
niedrigeren Temperaturbereich als üblich exprimiert
werden, ist ein teilweise gefrorener Boden bevorzugt.
Obwohl in dem vorher erläuterten Aufbau eine Vertiefung
in dem kontaminierten Boden gebohrt wird, ist die
vorliegende Erfindung nicht auf eine solche
Ausführungsform begrenzt. Es ist einfacher, den Schritt
des Einfrierens und Auftauens mit der Oberfläche des
Bodens durchzuführen und die gleiche
Bodensanierungswirksamkeit kann erzielt werden. Ebenso
ist das Bodeneinfrierverfahren nicht besonders
beschränkt. Zusätzlich zu der Verwendung eines
Einfrierrohrs, kann das Kühlmittel direkt zugegeben
werden oder auf den Boden gesprüht werden, um den Boden
einzufrieren.
Obwohl es nicht in der Fig. 1 dargestellt ist, kann ein
Injektionsrohr zum Ausstoß von Wasser oder Luft in die
Vertiefung gebaut werden um die Bodenschicht zu erreichen
und Risse können durch Anlegen und Entspannen eines
Drucks gebildet werden.
Die vorliegende Erfindung ist sehr wirksam, um einen
Schadstoff, welcher zwischen den Bodenpartikeln oder in
dem Bodenwasser zwischen den Bodenpartikeln vorhanden
ist, abzubauen, ist aber nicht auf eine spezifische Art
von Schadstoff begrenzt. Die Beispiele der Schadstoffe
enthalten chlorierte organische Verbindungen wie etwa
Trichlorethylen, Tetrachlorethylen, Dichlorethylen und
PCB; Öl- oder Petroleumkohlenwasserstoffe; und
aromatische Kohlenwasserstoffe.
Das in den Boden einzuführende flüssige Mittel umfasst
wenigstens ein Mittel ausgewählt aus einem
schadstoffabbauenden Mikroorganismus; einem Nährstoff
einschließlich Kohlenstoff, Phosphor, Stickstoff usw.,
erforderlich für das Wachstum eines schadstoffabbauenden
Mikroorganismus und für den Erhalt seiner Aktivität;
einem Induktor für ein schadstoffabbauendes Enzym;
Sauerstoff; andere Spurenelemente; einem
oberflächenwirksamen Mittel und den anderen
Zusatzstoffen. Gemäß der vorliegenden Erfindung spielt es
keine Rolle, ob der schadstoffabbauende Mikroorganismus
aerob oder anaerob, einheimisch oder fremd ist, und die
vorliegende Erfindung ist nicht auf eine bestimmte Art
von Mikroorganismus begrenzt.
Der Mikroorganismus kann in der Ruhephase oder in der
Wachstumsphase injiziert werden. Alle Mikroorganismen
können verwendet werden, solange sie eine Fähigkeit zum
Abbau des Schadstoffs haben. Es ist nicht auf ein
isolierten oder identifizierten Mikroorganismus
beschränkt, und es kann ebenfalls eine flüssige
Mischkultur oder eine Anreicherungskultur in der
Anwesenheit eines Schadstoffs sein.
Zusätzlich zu den vorher aufgelisteten Mikroorganismen
gibt es einen Stamm J1 (Internationale
Hinterlegungsnummer nach dem Budapester Vertrag: FERM BP-
5102) und einen Stamm JM1 (FERM BP-5352), welcher ein vom
Stamm J1 abgeleiteter mutierter Stamm ist. Beide Stämme
können chlorierte organische Verbindungen wie etwa
Trichlorethylen abbauen; der Stamm J1 benötigt einen
Induktor für den Abbau chlorierter organischer
Verbindungen, JM1 aber nicht.
Mikroorganismen, die Öl- und Petroleumkohlenwasserstoffe
und aromatische Kohlenwasserstoffe abbauen können
schließen ein: Pseudomonas, Flavobacterium, Alcaligenes
und Achromobacter; oder Gram-positive Stäbchen und
Kokken, zum Beispiel Brevibacterium, Corynebacterium,
Arthrobacter, Bacillus und Micrococcus. Zusätzlich sind
Mycobacterium, Nocardia, Streptomyces eingeschlossen, als
auch die marine Hefe Candida sp. Stamm S1EW1 (FERM P-
13871). Ebenfalls sind Mikroorganismen kommerziell
erhältlich, einschließlich PETROBAC (POLYBAC
CORPORATION), HYDROBAC (POLYBAC CORPORATION), MICRO PRO
"TPH" (POLYBAC CORPORATION), BI-CHEM DC 2000GL (SYBRON
CHEMICALS INC.), BI-CHEM DC 2001 LN (SYBRON CHEMICALS
INC.), ABR (SYBRON CHEMICALS INC.), H-10 (Bio-Rem),
BioGEE (BioGEE), LRC-1 (LRC Technologies), ERS Formula
(Environmental Bio-Remediation International Corp.).
Diese Mikroorganismen sind alle in der vorliegenden
Erfindung anwendbar.
Einige Mikroorganismen assimilieren Methan. In diesem
Fall ist es nützlich, Methangas in den Boden zu
injizieren. Falls ein aerober Mikroorganismus verwendet
wird, ist es nützlich, Luft einzuspeisen oder Sauerstoff
dem Boden zuzuführen.
Falls ein flüssiges Mittel in den Boden durch eine
Vertiefung injiziert wird, kann es einfach in den Boden
durch Anlegen eines Drucks über ein Injektionsrohr
eingespeist werden.
Die Fig. 2 ist ein schematisches Diagramm, welches eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform darstellt.
Wie in der Fig. 1 wird der Bereich 7 eines zu sanierenden
kontaminierten Bodens vorher basierend auf den Bohrdaten
usw. bestimmt, und dann wird ein Behälter 1, welcher ein
in den Bereich 7 zu injizierendes flüssiges Mittel
enthält, ein Injektionssystem 2, bestehend aus einer
Pumpe und einem Durchflussmesser, einem Injektionsrohr
23, zur Injektion des flüssigen Mittels in den Boden,
oder ein Druckinjektionsrohr zum Injizieren von Wasser
oder Luft, verbunden mit dem Injektionssystem 2, einer
Kühlmittelzufuhrquelle 25 und einem Einspeiser 24 für die
Zufuhr des Kühlmittels, als auch ein Einfrierrohr 26,
verbunden mit dem Einspeiser 24, um den Boden
einzufrieren. Das Injektionsrohr 23 bzw. das Einfrierrohr
26 sind in die Vertiefungen 8, gegraben in dem Bereich 7,
eingebaut. Wie im Folgenden beschrieben, kann unter
Verwendung eines Injektionsrohrs mit einer
Injektionsöffnung, dessen Position beweglich über die
Länge ist, und einem halbfixierten Einfrierrohr, der
Bereich, der einzufrieren ist und der Injektion des
flüssigen Mittels unterzogen wird, in der Tiefe geändert
werden, um das vorliegende Sanierungsverfahren
durchzuführen, während die Tiefe im Boden variiert wird.
In der Fig. 2 wird das gleiche Rohr als ein
Druckinjektionsrohr zur Bildung von Rissen und als ein
Injektionsrohr zur Injektion eines flüssigen Mittels für
den mikrobiellen Abbau verwendet, aber sie können
getrennt bereitgestellt werden.
Wie in der Fig. 2 gezeigt, ist es zweckmäßig, ein
Injektionsrohr mit Dichtungsstücken 10 im Bohrgestänge
zu verwenden, welche das Festsetzen der Tiefe der
Injektion ermöglichen und zwischen den doppelten
Dichtungsstücken eine Gummimuffe 11, welche als eine
Ausstoßöffnung dient, um ein flüssiges Mittel dadurch zu
injizieren, da ein derartiges Injektionsrohr die Auswahl
des Ortes für die Flüssigkeitsinjektion als auch für die
begleitende Rissbildung und Flüssigkeitsinjektion
ermöglicht. Die Menge des zu injizierenden flüssigen
Mittels und der Injektionsdruck kann gemäß der
Bodenbeschaffenheit und der Größe des mit dem flüssigen
Mittel zu injizierenden erwünschten Bereichs festgesetzt
werden.
In den folgenden Beispielen sind verschiedene
Ausführungsformen beschrieben, um die vorliegende
Erfindung darzustellen. Jedoch muss verstanden werden,
dass es nicht beabsichtigt ist, die Erfindung auf die
spezifischen Ausführungsformen zu begrenzen.
BEISPIEL 1
Einhundert Gramm feiner Sand wurde in ein 68 ml-
Glasfläschchen gegeben und mit einem Glasstopfen
verschlossen, dann wurde mit Trichlorethylen (TCE)
gesättigtes Wasser zu einer anfänglichen TCE-
Konzentration von etwa 10 ppm hinzugegeben. Das
Fläschchen wurde mit einem mit Teflon beschichteten
Butylgummistopfen und einem Aluminiumdeckel versiegelt.
Zehn Fläschchen wurden wie vorher beschrieben hergestellt
und für zwei Wochen gelagert. Aceton und Trockeneis
wurden in einen Container gebracht, in dem 5 der
vorherigen 10 Fläschchen eingetaucht wurden, bis der
Inhalt einfror. Dann wurden die Fläschchen aus dem Aceton
und Trockeneis genommen und für 10 Minuten bei
Raumtemperatur stehen gelassen.
Getrennt davon wurde der Stamm JM1 (FERM BP-5352) unter
Schütteln bei 15ºC in M9-Medium (6,2 g Na&sub2;HPO&sub4;, 3,0 g
KH&sub2;PO&sub4;, 0,5 g NaCl und 1,0 g NH&sub4;Cl pro Liter), ergänzt mit
0,5% Natriumglutamat, wachsen gelassen.
Zehn Milliliter der Zellsuspension wurden durch Einführen
einer Spritze in den befestigten Boden von jedem der zehn
Fläschchen einschließlich der gefrorenen oder nicht
gefrorenen injiziert. Jede zweite Stunde ab kurz nach der
Injektion der Zellsuspension, wurde gasförmiges TCE im
Kopfraum jedes Fläschchens mit einer gasdichten Spritze
entnommen und die TCE-Konzentration durch
Gaschromatografie (Schimadzu Gas Chromatograph GC-14B:
FID-Detektor) gemessen (Kopfraumverfahren). Die
verstrichene Zeit vom Beginn bis die restliche TCE-
Konzentration 0,1 ppm oder weniger wurde, wurde für jedes
Fläschchen der gefrierbehandelten und der nicht
behandelten Gruppe genommen. Der Durchschnitt von 5 von
jeder Gruppe war 9,2 Stunden bzw. 13,8 Stunden. Das
Ergebnis zeigt, dass TCE schneller in dem einmal
gefrorenen Boden als in dem nicht gefrorenen Boden
abgebaut wurde.
BEISPIEL 2
Auf die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 wurden 10
Fläschchen vorbereitet, wobei jedes gestampften Boden
kontaminiert mit TCE enthielt und 5 der 10 Fläschchen
eingefroren wurden.
Der Stamm JNC1 (FERM BP-5960) wurde in der gleichen Art
und Weise wie in Beispiel 1 wachsen gelassen und 10 ml
der Zellsuspension wurde mit einer Spritze in jedes
gefrorene Fläschchen eingespritzt, während der Boden noch
gefroren war. Ebenfalls wurden 10 ml der Zellsuspension
in jedes nicht gefrorene Fläschchen eingespritzt.
Alle mit der Zellsuspension injizierten Fläschchen wurden
in einem Behälter bei 5ºC gehalten und die TCE-
Konzentration jeder Probe wurde durch das
Kopfraumverfahren jede Stunde gemessen. Die verstrichene
Zeit vom Beginn bis die restliche TCE-Konzentration 0,1
ppm oder weniger war, wurde für die gefrorenen und nicht
gefrorenen Fläschchen genommen und die Mittelwerte von
fünf jeder Gruppe waren 19,4 Stunden bzw. 24,8 Stunden.
Das Ergebnis zeigt klar, dass die Wirksamkeit der
Bodensanierung im gefrorenen Boden höher als im nicht
gefrorenen Boden war.
BEISPIEL 3
Zu feinem Sand mit 12% Wassergehalt wurde Phenol zu einer
Phenol-Konzentration von etwa 200 ppm hinzugegeben. Dann
wurden 50 g des feinen Sands jeweils in zehn 100 ml-
Becher gefüllt. Fünf der 10 Proben wurden in der gleichen
Art und Weise wie in Beispiel 1 eingefroren und für 10
Minuten bei Raumtemperatur stehen gelassen. Pseudomonas
cepacia KK01 (FERM BP-4235), ein Stamm der Phenol abbauen
kann, wurde in M9-Medium mit 0,05% Hefeextrakt wachsen
gelassen und 20 ml der Zellsuspension (etwa 10&sup8; KBE/ml)
zu jedem der vorher erwähnten Becher gegeben. Die
Phenolkonzentration des Sands wurde jede Stunde gemäß dem
JLS-Verfahren gemessen (JIS K012-1993, 28.1). Die
verstrichene Zeit vom Beginn bis die restliche Phenol-
Konzentration 0,5 ppm war, wurde genommen und die
Mittelwerte für die einmal gefrorenen und die nicht
gefrorenen Gruppen waren 21,4 Stunden bzw. 23,8 Stunden.
Das Ergebnis zeigt, dass die Wirksamkeit des Abbaus
ebenfalls durch Einfrieren des Bodens gefördert wurde.
BEISPIEL 4Untersuchungsgefäß
Wie in der Fig. 3 gezeigt, wurde eine Kiesschicht 19 als
eine Grundschicht (0,1 m) in einem zylindrischen
Untersuchungsgefäß 13 (eine Trommel: etwa 600 mm im
Durchmesser, etwa 850 mm in der Höhe) vorgesehen, und
eine Mischung aus feinem Sand und Schluff mit 10 ppm
Trichlorethylen (Mischverhältnis feiner Sand : Schluff =
8 : 2) wurde auf die vorher erwähnte Kiesschicht als
kontaminierte Bodenschicht 14 gefüllt. Während des
Füllens des kontaminierten Bodens wurde ein Einfrierrohr
15, in welchem flüssiger Stickstoff zirkulieren konnte,
und ein Injektionsrohr 16, welches an seinen Seiten vier
Öffnungen bedeckt mit einer Gummimuffe hat, beide in das
Untersuchungsgefäß eingebaut, so dass der Einfrierbereich
in der Mitte des Untersuchungsgefäßes liegen würde.
Ebenfalls wurden als Gasprobenrohre zwei rostfreie
Stahlrohre 17 und 18 mit 1/18-inch Innendurchmesser und
bedeckt mit einem Netz aus rostfreiem Stahl an den
Spitzen, innerhalb in das Untersuchungsgefäß 10 cm von
der Seitenwand eingebaut. Der oberste Teil des
Untersuchungsgefäßes wurde mit einer Kiesschicht 19
gefüllt und mit einem Deckel bedeckt. Der Deckel wurde
mit einem Entlüftungsventil versehen, welches während des
Einfrierens oder der Injektion der Zellsuspension für das
Überbrücken des internen Drucks geöffnet wird. Das
gleiche Gefäß wie das vorherige Untersuchungsgefäß, außer
dass kein Einfrierrohr 15 eingebaut wurde, wurde als ein
Kontrollgefäß hergestellt.
Flüssiger Stickstoff zirkulierte in dem Einfrierrohr des
Untersuchungsgefäßes, um den Prüfboden einzufrieren und
dann wurde der eingefrorene Boden stehen gelassen bis er
taute.
Injektion der Zellsuspension und Messung
Der Stamm JM1 wurde unter Verwendung eines 50 Liter-
Glasbioreakors (Mitsuwa Biosystem Co., Ltd.: KMJ-501MGU-
FPM II) in M9-Medium ergänzt mit 0,5% Natriumglutamat bei
15ºC kultiviert. Zellen in der späten logarithmischen
Wachstumsphase wurden durch Zentriffugation nach 45
Stunden Kultur geerntet und in M9 ohne eine
Kohlenstoffquelle resuspendiert, um so eine zu
injizierende Suspension ruhender Zellen zur Verfügung zu
stellen.
Insgesamt 20 Liter der Zellsuspension wurden sowohl in
das Untersuchungsgefäß als auch in das Kontrollgefäß aus
einem Injektionsrohr durch eine Einspeispumpe bei einer
Einspeisgeschwindigkeit von 1 bis 10 Litern/Minute
injiziert. Danach wurden Proben des Gases im Boden über
die Gasprobenrohre genommen und die TCE Konzentration
wurde mit einem Detektor (Gastec Service, Inc.: 132L)
gemessen. Die Ergebnisse werden in der Fig. 5 gezeigt. In
der Figur stellen offene Kreise einen Mittelwert der
Daten von zwei Probenpunkten in dem Untersuchungsgefäß
und die offenen Quadrate den Mittelwert der Daten bei
zwei Probenpunkten im Kontrollgefäß dar. Das Ergebnis
zeigt, dass TCE in dem Untersuchungsgefäß schneller
abgebaut wurde als in dem Kontrollgefäß und dass die
Wirksamkeit des TCE Abbaus in dem Untersuchungsgefäß
gefördert wurde.
BEISPIEL 5
In diesem Beispiel war der behandelte kontaminierte Boden
ein Boden, welcher mit in den Grund, gelassenem Petroleum
verschmutzt ist. Ein Einfrierrohr, in welchem flüssiger
Stickstoff fließen konnte, und ein Druckinjektionsrohr,
mit vier Öffnungen an seinen Seiten, bedeckt mit einer
Gummimuffe, wurden beide in den kontaminierten Boden
eingeführt. Dann wurde der flüssige Stickstoff in das
Einfrierrohr gelassen, um den verschmutzten Boden
einzufrieren, dann wurde komprimierte Luft periodisch in
den Boden durch das Druckinjektionsrohr gespeist. Danach
wurde der Boden zum Tauen stehen gelassen.
HYDROBAG (POLYBAC CORP.), ein mikrobielles Mittel für den
Petroleumabbau wurde zu Wasser in einem Verhältnis von
100 g zu 1 Liter gegeben und eine Nährstoffquelle wurde
hergestellt mit einem C : N : P-Verhältnis von 100 : 10 : 1.
Achthundert Liter des vorher erwähnten flüssigen
mikrobiellen Mittels wurden in den Boden aus dem
Druckinjektionsrohr injiziert. Ebenfalls wurde Luft aus
dem Druckinjektionsrohr für etwa 5 Stunden jeden Tag
eingespeist. Nach einem Monat Lufteinspeisungsdauer
wurden Bodenproben an zehn Probenpunkten in den zu
untersuchenden, verschmutzten Boden genommen und die TPH
(Gesamt-Petroleum-Kohlenwasserstoffkonzentrationen) wurde
gemäß EPA8015M bestimmt. Der TPH des Bodens war 12200 ppm
vor der Behandlung, und mit einem Sanierungsverfahren
gemäß der vorliegenden Erfindung wurden 97,8-99,5%, im
Durchschnitt etwa 99%, der Petroleumverschmutzung aus dem
Boden entfernt.
VERGLEICHSBEISPIEL 1
Ein Sanierungsexperiment wurde in der gleichen Art und
Weise wie in Beispiel 5 durchgeführt, außer dass nur ein
Druckinjektionsrohr mit 4 Öffnungen an seinen Seiten,
bedeckt mit einer Gummimuffe, in eine verschmutzte
Bodenschicht ähnlich zu der des Beispiels 5 eingeführt
wurde.
Der TPH des Bodens war 13200 ppm vor der Behandlung und
nach der Behandlung 77,8-96,5%, Im Durchschnitt wurden
etwa 92% der Petroleumverschmutzung aus dem Boden
entfernt.
Die aus dem Beispiel 5 und dem Vergleichsbeispiel 1
erhaltenen Ergebnisse zeigen, dass das erfindungsgemäße
Bodensanierungsverfahren 99% oder mehr der Entfernung des
Petroleums aus dem verschmutzten Boden ermöglicht,
gekennzeichnet durch eine sehr gleichmäßige Behandlung.
BEISPIEL 6Untersuchungsboden
Zu 100 g einer Mischung aus feinem Sand und Schluff
(Mischverhältnis; feiner Sand : Schluff = 8 : 2) wurden 0,2 g
n-Hexadecan als eine Verschmutzung hinzugegeben, um einen
kontaminierten Modellboden herzustellen. Dann wurden 50
mg Hefeextrakt zu dem Bodenmodell gegeben und der Boden
wurde bei Raumtemperatur für einen Monat stehen gelassen.
Als eine Kontrolle wurde ein kontaminierter Boden ohne
Hefeextrakt hergestellt und ebenfalls bei Raumtemperatur
für einen Monat stehen gelassen. Das n-Hexadecan in jedem
kontaminierten Boden wurde mit n-Hexan extrahiert und der
n-Hexadecan-Gehalt jedes kontaminierten Bodens wurde
übereinstimmend durch TCD-Gaschromatografie gemessen. Das
Ergebnis zeigt, das n-Hexadecan schneller in dem
kontaminierten Boden abgebaut wurde, falls Hefeextrakt
vorhanden war. Dies zeigt an, dass es dort ein oder
mehrere Mikroorganismen gibt, welche n-Hexadecan in dem
in diesem Experiment verwendeten Boden abbauen können.
Untersuchungsgefäß
Wie in der Fig. 4 gezeigt, wurde eine Kiesschicht 19 als
eine Grundschicht (0,1 m) in ein zylindrisches
Untersuchungsgefäß 13 (eine Trommel: etwa 300 mm im
Durchmesser, etwa 850 mm in der Höhe) vorgesehen und der
vorher hergestellte Testboden (50 mg n-Hexadecan/100 g
Boden) wurde auf die vorherige Kieselschicht als eine
kontaminierte Bodenschicht 14 gefüllt. Während der
kontaminierte Boden eingefüllt wurde, wurde ein
Einfrierrohr 15, in welchem flüssiger Stickstoff fließen
konnte und ein Injektionsrohr 16, mit vier Öffnungen an
seinen Seiten, bedeckt mit einer Gummimuffe, sowohl als
auch in das Untersuchungsgefäß eingebaut, so dass der
Einfrierbereich und der Injektionsbereich in der Mitte
des Untersuchungsgefäßes liegen würden. Das gleiche Gefäß
wie das vorherige Untersuchungsgefäß, außer dass ein
Einfrierrohr 15 nicht eingebaut wurde, wurde als ein
Kontrollgefäß hergestellt.
Der Testboden wurde durch zirkulierenden flüssigen
Stickstoff in dem Einfrierrohr des Untersuchungsgefäßes
eingefroren, und dann wurde der gefrorene Boden stehen
gelassen bis er taute. Dann wurde komprimierte Luft
periodisch in den Boden durch das Druckinjektionsrohr 16
eingespeist.
Injektion des flüssigen Mittels und Messung des
Schadstoffs
Eine Nährstoffquelle wurde durch Lösung eines
Hefeextrakts in Wasser in einer Konzentration von 50 mg/l
hergestellt. Fünf Liter des vorherigen flüssigen
Nährstoffs wurde in jedes der Untersuchungs - und
Kontrollgefäße durch das Druckinjektionsrohr injiziert.
Dann wurde das am Grund gesammelte Wasser durch einen
Abfluss 20, vorgesehen am Grund des Gefäßes, abgelassen.
Es wurde Luft durch das Druckinjektionsrohr für etwa 5
Stunden jeden Tag in den Boden eingespeist. Nach 30 Tagen
Belüftung wurden Bodenproben aus dem Untersuchungsgefäß
als auch dem Kontrollgefäß genommen und der im Boden
verbleibende n-Hexadecangehalt wurde wie vorher erwähnt
gemessen. Die Bodenproben wurden an zehn Probenpunkten an
nahezu der gleichen Stelle jeweils des
Untersuchungsgefäßes und des Kontrollgefäßes entnommen.
Der restliche n-Hexadecangehalt in den Bodenproben wird
in der folgenden Tabelle 1 gezeigt. Die gemessenen Werte
sind in Äquivalenten zu 100 g des Bodens gezeigt.
Tabelle 1restliches n-Hexadecan (g)
Es ist aus dem vorherigen Ergebnis klar, dass die
Wirksamkeit des Schadstoffabbaus durch die Durchführung
des Einfrierschritts eines kontaminierten Bodens, dann
des Durchführens des Schritts der Injektion eines
Nährstoffs in den Boden nach dem Tauen des Bodens
verbessert wird.
BEISPIEL 7
Eine 100 g-Probe wurde aus dem zu behandelnden,
kontaminierten Untersuchungsboden genommen und 50 mg
Hefeextrakt wurde zu dem Probeboden als eine
Nährstoffquelle hinzugegeben, und der Boden für einen
Monat stehen gelassen. Es wurde ebenfalls eine Probe
hergestellt, zu der kein Hefeextrakt hinzugegeben wurde.
Die TPH (Gesamt-Petroleum-Kohlenwasserstoffkonzentration)
wurde für beide Proben gemäß EPA8015M bestimmt. Bei
Vergleich der TPH-Werte beider Probeböden wurde
bestätigt, dass die Konzentration des Petroleum-
Kohlenwasserstoff-Schadstoffs im Boden mit einer
Nährstoffquelle schneller reduziert wurde. Dies deutet
an, dass dort ein oder mehrere Mikroorganismen
existierten, welche den Petroleum-Kohlenwasserstoff-
Schadstoff in dem kontaminierten Untersuchungsboden
abbauen können.
Ein Einfrierrohr und ein Druckinjektionsrohr wurden
sowohl als auch in den kontaminierten Boden wie im
Beispiel 5 eingeführt. Dann wurde flüssiger Stickstoff in
das Einfrierrohr eingelassen, um den verschmutzten Boden
einzufrieren, dann wurde komprimierte Luft periodisch in
den Boden durch das Druckinjektionsrohr eingespeist.
Danach wurde der Boden zum Tauen stehen gelassen.
Eine Nährstoffquelle wurde durch Lösen von Hefeextrakt in
Wasser mit einer Konzentration von 50 mg/l hergestellt.
Achthundert Liter des vorherigen flüssigen Nährstoffs
wurden in dem Boden aus dem Druckinjektionsrohr
injiziert. Ebenfalls wurde Luft aus dem
Druckinjektionsrohr für etwa 5 Stunden jeden Tag
eingespeist. Nach einem Monat Lufteinspeisungsdauer
wurden Bodenproben an 10 Probenpunkten in dem
verschmutzten Untersuchungsboden genommen und der TPH
(Gesamt-Petroleum-Kohlenwasserstoffkonzentration) wurde
gemäß EPA8015M bestimmt.
Der TPH des Bodens war 3200 ppm vor der Behandlung und
mit einem erfindungsgemäßen Sanierungsverfahren wurden
92,8-97,5%, im Durchschnitt etwa 96%, der
Petroleumverunreinigung aus dem Baden entfernt.
VERGLEICHSBEISPIEL 2
Ein Sanierungsexperiment wurde auf die gleiche Art und
Weise wie in Beispiel 7 durchgeführt, außer dass nur ein
Druckinjektionsrohr mit vier Öffnungen an seinen Seiten,
bedeckt mit einer Gummimuffe, in eine verschmutzte
Bodenschicht, ähnlich zu der in Beispiel 7, eingeführt
wurde.
Der TPH des Bodens war 3180 ppm vor der Behandlung und
77,6 bis 97,3%, etwa 93% im Durchschnitt der
Petroleumverunreinigung wurde nach der Behandlung
entfernt.
Die aus dem Beispiel 7 und dem Vergleichsbeispiel 2
erhaltenen Ergebnisse zeigen, dass das erfindungsgemäße
Bodensanierungsverfahren 90% oder mehr Entfernung von
Petroleum aus dem verschmutzten Boden ermöglicht,
gekennzeichnet durch eine sehr gleichmäßige Behandlung.
BEISPIEL 8
Eine Probe wurde aus einem zu behandelnden, mit TCE
kontaminierten Boden genommen, und der Probeboden wurde
in einer 2%-igen Methangasatmosphäre über einen Monat
stehen gelassen. Es wurde ebenfalls zur gleichen Zeit
eine Probe genommen, zu der kein Methangas hinzugegeben
wurde. Einen Monat später wurde die TCE-Konzentration für
beide Proben gemessen. Bei Vergleich der TCE-
Konzentration beider Probeböden wurde bestätigt, dass die
TCE-Konzentration in dem mit Methan behandelten Boden
schneller reduziert wurde. Dieses zeigt an, dass dort ein
oder mehrere Mikroorganismen existierten, welche in dem
kontaminierten Untersuchungsboden Trichlorethylen abbauen
können.
Ein Einfrierrohr und ein Druckinjektionsrohr wurden wie
in Beispiel 5 beide in den kontaminierten Boden
eingeführt. Dann wurde flüssiger Stickstoff in das
Einfrierrohr eingelassen, um den verunreinigten Boden
einzufrieren, dann wurde komprimierte Luft periodisch in
den Boden durch das Druckinjektionsrohr eingespeist.
Danach wurde der eingefrorene Boden zum Tauen stehen
gelassen.
Dann wurde 2% Methangas in den aufgetauten Boden mit
einer Geschwindigkeit von 50 Liter/min für etwa 5 Stunden
jeden Tag eingespeist. Nach drei Monaten
Methangaseinspeisung wurde Bodenwasser an zehn
Probenpunkten des kontaminierten Bodens genommen. Die
gesammelte Flüssigkeit wurde umgehend in einen Behälter
mit 5 ml n-Hexan gegeben und die Mischung für drei
Minuten, gefolgt von der Trennung der n-Hexanschicht,
geschüttelt. Der TCE-Gehalt wurde durch ECD-
Gaschromatografie gemessen.
Die TCE-Konzentration des Bodens war 1,2 ppm vor der
Behandlung und mit einem erfindungsgemäßen
Sanierungsverfahren wurde 92,8 bis 98,5%, im Durchschnitt
etwa 96%, der TCE-Verschmutzung aus dem Boden entfernt.
VERGLEICHSBEISPIEL 3
Ein Sanierungsexperiment wurde in der gleichen Art und
Weise wie in Beispiel 8 durchgeführt, außer, dass nur ein
Druckinjektionsrohr mit vier Öffnungen an seiner Seite,
bedeckt von einer Gummimuffe, in eine kontaminierte
Bodenschicht eingeführt wurde.
Die TCE-Konzentration des Bodens war 1,2 ppm vor der
Behandlung und nach der Behandlung wurde 82,6 bis 97,3%,
im Durchschnitt etwa 89%, der TCE-Verschmutzung aus dem
Boden entfernt.
Die aus dem Beispiel 8 und dem Vergleichsbeispiel 3
erhaltenen Ergebnisse zeigen, dass das erfindungsgemäße
Sanierungsverfahren 90% oder mehr Entfernung von TCE aus
dem verschmutzten Boden ermöglicht, gekennzeichnet durch
eine sehr gleichmäßige Behandlung.
BEISPIEL 9
Ein Experiment wurde in der gleichen Art und Weise wie in
Beispiel 1 durchgeführt, außer dass ein gemischter Boden
aus feinem Sand und Schluff (feiner Sand : Schluff = 2 : 8)
verwendet wurde. Die verstrichene Zeit vom Beginn bis die
restliche TCE-Konzentration 0,1 ppm oder weniger wurde,
wurde für jedes Fläschchen der Frierbehandlungsgruppe und
der nicht behandelten Gruppe genommen. Der Durchschnitt
von fünf jeder Gruppe war 14,3 Stunden bzw. 20,5 Stunden.
Das Ergebnis zeigt, dass TCE in dem einmal eingefrorenen
Boden schneller als in dem nicht gefrorenen Boden
abgebaut wurde.
BEISPIEL 10
Ein Experiment wurde in der gleichen Art und Weise wie in
Beispiel 2 durchgeführt, außer dass ein gemischter Boden
aus feinem Sand und Schluff (feiner Sand : Schluff = 2 : 8)
verwendet wurde. Die verstrichene Zeit vom Beginn bis die
restliche TCE-Konzentration 0,1 ppm oder weniger wurde,
wurde für jedes Fläschchen der Einfrierbehandlungsgruppe
und der nicht behandelten Gruppe genommen. Der
Durchschnitt von fünf von jeder Gruppe war 21,4 Stunden
bzw. 28,6 Stunden. Das Ergebnis zeigt, dass TCE ebenfalls
in dem einmal eingefrorenen Boden schneller als in dem
nicht gefrorenen Boden abgebaut wurde.
BEISPIEL 11
Ein Experiment wurde in der gleichen Art und Weise wie in
Beispiel 3 durchgeführt, außer, dass ein gemischter Boden
aus feinem Sand und Schluff (feiner Sand : Schluff = 2 : 8)
verwendet wurde. Die verstrichene Zeit vom Beginn bis die
restliche Phenol-Konzentration 0,5 ppm oder weniger war,
wurde für jedes Fläschchen der Einfrierbehandlungsgruppe
und der nicht behandelten Gruppe genommen. Der
Durchschnitt von fünf von jeder Gruppe war 31,5 Stunden
bzw. 38,2 Stunden. Das Ergebnis zeigt, dass Phenol in dem
einmal eingefrorenen Boden schneller als in dem nicht
gefrorenen Boden abgebaut wurde.
BEISPIEL 12
Ein Experiment wurde in der gleichen Art und Weise wie in
Beispiel 4 durchgeführt, außer, dass ein gemischter Boden
aus feinem Sand und Schluff (feiner Sand : Schluff = 2 : 8)
verwendet wurde. Die Ergebnisse sind in Fig. 6 gezeigt.
In der Figur zeigen offene Kreise den Durchschnitt der
Daten von zwei Probepunkten des gefrorenen Bodens in dem
Untersuchungsgefäß und die offenen Quadrate zeigen den
Durchschnitt der Daten von zwei Probepunkten in dem
Kontrollgefäß an. Es ist klar, dass selbst in dem Fall
von Tonboden mit einem hohen Schluffanteil TCE
wirkungsvoll abgebaut wurde durch Durchführen des
Schritts des Einfrierens des Bodens vor der Injektion
eines Mikroorganismus in dem Boden, um den
Mikroorganismus gleichmäßig in dem Boden zu verteilen.
BEISPIEL 13
Ein Experiment wurde in der gleichen Art und Weise wie in
Beispiel 6 durchgeführt, außer, dass das Mischverhältnis
von feinem Sand zu Schluff 2 : 8 war. Die Ergebnisse sind
im Folgenden in der Tabelle 2 gezeigt.
Tabelle 2restliches n-Hexadecan (g)
Es ist aus den vorherigen Ergebnissen offensichtlich,
dass selbst im Fall von Tonboden die Wirksamkeit beim
Abbau eines Schadstoffs durch Durchführung des Schritts
des Einfrierens des kontaminierten Bodens vor dem Schritt
des Injizierens eines Nährstoffs in den Boden gefördert
wird.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht eine wirksamere
biologische Behandlung eines kontaminierten Bereiches des
Bodens, durch Durchführen des Schritts des Einfrierens
des kontaminierten Bereiches des Bodens vor dem Schritt
der Injektion eines Mikroorganismus, welcher einen
Schadstoff abbauen kann, und/oder eines flüssigen Mittels
oder eines Gases, erforderlich zur Induktion einer
Fähigkeit zum Abbau eines Schadstoffs in dem
Mikroorganismus; was zu einer Verwirklichung einer
wirksameren und schnelleren Sanierung führte.
Zusätzlich ist erfindungsgemäß die Wirkung eines
flüssigen Mittels oder Gases, injiziert in den
kontaminierten Boden, um die Abbauaktivität zu erhöhen,
durch Durchführung eines Schritts des Einfrierens des
kontaminierten Bodens, eines Schritts des Auftauens des
gefrorenen Bodens und eines Schritts der Erzeugung von
Rissen in dem Boden durch Anlegen eines Druckes daran
bemerkenswert verbessert; welches Eine wirkungsvollere
biologische Behandlung eines kontaminierten Bodens
ermöglichte und zur Verwirklichung einer wirksameren und
schnelleren Sanierungsarbeit führte.
Anspruch[de]
1. Verfahren zur Sanierung von mit einem Schadstoff
kontaminierten Boden mit den Schritten:
i) Einfrieren des mit dem Schadstoff kontaminierten
Bodens;
und
ii) Einbringen wenigstens eines Mikroorganismus, der
den Schadstoff abbauen kann, eines Induktors, damit der
Mikroorganismus den Schadstoff abbauen kann, und eines
Nährstoffs für das Wachstum eines Mikroorganismus, der
den Schadstoff abbauen kann.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt i)
vor dem Schritt ii) ausgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, ferner mit einem
Schritt des Auftauens des gefrorenen Bodens zwischen den
Schritten i) und ii).
4. Verfahren nach Anspruch 2, ferner mit einem
Schritt des Anlegens von Druck an den gefrorenen Boden
zwischen den Schritten i) und ii).
5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Boden einen
dort ursprünglich vorhandenen Mikroorganismus enthält,
mit der Fähigkeit des Abbaus des Schadstoffs nach
Induktion, und der Schritt ii) ein Schritt der Zufuhr
wenigstens eines Induktors in den Boden ist, damit der
ursprünglich vorhandene Mikroorganismus die Fähigkeit
exprimiert, und eines Nährstoffs ist, für das Wachstum
des ursprünglich vorhandenen Mikroorganismus.
6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der
Mikroorganismus, der den Schadstoff abbauen kann, ein
Mikroorganismus ist, welcher die Fähigkeit zum Abbau des
Schadstoffs konstitutiv exprimiert.
7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei der Schadstoff
eine aromatische Verbindung oder eine chlorierte
aliphatische Kohlenwasserstoffverbindung ist, und der
Mikroorganismus der Stamm JM1 (FERM BP-5352) ist.
8. Verfahren nach Anspruch 6, wobei der Schadstoff
eine aromatische Verbindung oder eine chlorierte
aliphatische Kohlenwasserstoffverbindung ist, und der
Mikroorganismus der Stamm JMC1 (FERM BP-5960) ist.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, wobei die
aromatische Verbindung Phenol, Toluol oder Kresol ist.
10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, wobei die
chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffverbindung
Dichlorethylen oder Trichlorethylen ist.
11. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Nährstoff
eine Kohlenstoffquelle ist, welche der Mikroorganismus
assimilieren kann.
12. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Nährstoff
in einem gasförmigen Zustand ist.