Die Erfindung betrifft eine Absperreinrichtung an Kohlenstaubbrennern
einer Kohlenstaubfeuerung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
An Dampferzeugeranlagen, deren Feuerung mit zwei oder mehr Kohlenstaubbrennern
ausgerüstet sind, werden während des Betriebes der Dampferzeugeranlage abgeschaltete
Brenner zum Schutz gegen thermische Überlastung der Brennerdüsen mit Kühlluft über
die Verbrennungsluftversorgungswege (Sekundär-, Tertiärluft) versorgt. Die Primärrohre
der Kohlenstaubbrenner, über die während des Betriebes der Brennstoffeintrag erfolgt,
werden bei außer Betrieb befindlichen Brennern nicht mit Kühlluft durchströmt.
Entsprechend aller gültigen Vorschriften bezüglich der Ausrüstung
und des Betreibens von Kohlenstaubfeuerungen für Dampferzeugeranlagen, in denen
Kohlenstaub über zwei oder mehr Brenner in den Feuerraum eingeblasen wird und die
aus zwei oder mehr parallelen Brennstoffsystemen mit Kohlenstaub versorgt werden,
müssen die Kohlenstaubversorgungsleitungen mit Absperreinrichtungen versehen sein,
die während des Betriebes der entsprechenden Versorgungssysteme sicher geöffnet
und nach dem Abstellen der entsprechenden Brennstoffversorgungseinrichtung abgesperrt
werden müssen. Dies wird in der Regel mit Absperrvorrichtungen bewerkstelligt, bei
denen eine Absperrplatte von einem automatisch betätigten Antrieb und/oder von Hand
senkrecht zur Strömungsachse in den Querschnitt der entsprechenden Zuführungsleitungen
geschoben wird. Dadurch wird die vollständige Absperrung der entsprechenden Brennstoffversorgungswege
bewirkt. In diesem Zustand findet keine Durchströmung der Brennstoffwege und somit
auch keine Kühlung der Brenner-Kohlenstaubdüse statt.
Aufgrund der fehlenden Durchströmung und der Druck- und Geschwindigkeitsverhältnisse
in dem Feuerraum der Kohlenstaubfeuerung können heiße Verbrennungsgase in die Brennstoffdüsen
der abgeschalteten Brenner rezirkulieren. Insbesondere bei modernen NOx-armen
Kohlenstaubbrennern, bei denen die Lage der Brennstoffdüsen möglichst weit in Richtung
des Feuerraumes verschoben ist, bewirkt die hohe Einstrahlung eine intensive Temperaturerhöhung
im Material der Brennerdüsen. Als Folge der Einstrahlung und der mangelnden Durchströmung
kann eine frühzeitige Zerstörung der Kohlenstaubdüsen durch thermische Materialüberlastung
eintreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein geschlossenes System
zur Kühlung des Kohlenstaubversorgungsweges innerhalb eines Kohlenstaubrenners durch
einen Luftstrom zu schaffen, ohne dass dabei die notwendige Sicherheitseinrichtung,
nämlich die Absperrung des Kohlenstaubversorgungsweges, beeinträchtigt wird.
Die Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Absperreinrichtung erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Durch die Kombination der Kühleinrichtung mit der Absperreinrichtung
des Kohlenstaubbrenners wird ein geschlossenes System erzielt, das allen Sicherheitsvorschriften
entspricht. Ferner ist sichergestellt, dass während des Betriebes des Kohlenstaubbrenners
kein Kohlenstaub aus den dafür vorgesehenen Versorgungsleitungen in die Umgebung
austreten kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigen
1 das Schema einer Kohlenstaubfeuerungsanlage,
2 einen Kohlenstaubbrenner der Kohlenstaubfeuerungsanlage
nach 1,
3 bis 5
eine Absperreinrichtung für einen Kohlenstaubbrenner nach 2
in verschiedenen Betriebsstellungen.
Die dargestellte Kohlenstaubfeuerungsanlage besteht aus zweimal drei
Kohlenstaubbrennern 1, 2, die parallel geschaltet sind und über
zwei Brennstoffversorgungen 3, 4 mit Kohlenstaub versorgt werden.
Je nach den gegebenen Anforderungen an die Kohlenstaubfeuerungsanlage kann auch
eine andere Anzahl von Brennstoffversorgungen 3, 4 und Kohlenstaubbrennern
1, 2 vorgesehen werden. Die Brennstoffversorgung 3,
4 kann aus einer Mühlenanlage und/oder einem Zwischenbunker bestehen.
Die Kohlenstaubbrenner 1, 2 sind als Rundbrenner
mit gestufter Verbrennungsluftführung ausgebildet und enthalten jeweils ein zentrales
Kernluftrohr 5, das von einem Primärrohr 6, einem Sekundärluftrohr
7 und einem Tertiärluftrohr 8 konzentrisch umgeben ist. das zentrale
Kernluftrohr kann auch entfallen. Die jeweils am vorderen Ende der Kohlenstaubbrenner
1, 2 ausgebildete Brennerdüse mündet in einen nicht gezeigten
Feuerraum einer Dampferzeugeranlage. Das Kernluftrohr 5, das Sekundärluftrohr
7 und das Tertiärluftrohr 8 sind über Luftzuleitungen
9 und Verbrennungsluftleitungen 10 an eine zentrale Verbrennungsluftversorgung
11 angeschlossen. Das Kernluftrohr 5, das Sekundärluftrohr
7 und das Tertiärluftrohr 8 werden von der Verbrennungsluftversorgung
11 über die Luftzuleitungen 9 und die Verbrennungsluftleitungen
10 mit Verbrennungsluft versorgt, die vor dem Eintritt in den Kohlenstaubbrenner
1, 2 als Kernluft, Sekundärluft und als Tertiärluft aufgeteilt
wird. In den Verbrennungsluftleitungen 10 sind Durchflussmesser
12 angeordnet, und in den Luftzuleitungen 9 sind Regel- oder Absperrklappen
13 angeordnet. Wie in 2 gezeigt, können im
Eintrittsbereich des Kernluftrohres 5, des Sekundärluftrohres
7 und des Tertiärluftrohres 8 ebenfalls Drosselklappen
14 angeordnet sein, die dazu dienen, den luftführenden Rohren aufeinander
abgestimmte Verbrennungsluftmengen zuzuführen. Ist ein einzelner der Kohlenstaubbrenner
1, 2 außer Betrieb genommen, so wird durch die die genannten Verbrennungsluftströme
führenden Rohre 5, 7, 8 ein Luftstrom von geringer Größe
als Kühlluftstrom geführt.
Das Primärrohr 6 jedes der Kohlenstaubbrenner 1,
2 ist an eine Zuführungsleitung 15 angeschlossen, die mit einer
der Brennstoffversorgungen 3, 4 verbunden ist. Die Brennstoffversorgungen
3, 4 sind jeweils mit einer Primärluftleitung 16 verbunden,
in der ein Durchflussmesser 12 angeordnet ist. Die der Brennstoffversorgung
3, 4 zugeführte Primärluft fördert den Kohlenstaub als ein Kohlenstaub-Luft-Gemisch
zu den Primärrohren 6 der Kohlenstaubbrenner 1, 2.
Vor dem Eintritt in die jeweiligen Kohlenstaubbrenner 1,
2 ist in jeder Zuführungsleitung 15 eine als Absperrschieber
17 ausgebildete Absperreinrichtung angeordnet, die quer zu der Achse der
Strömungsrichtung des Kohlenstaub-Luft-Gemisches ausgerichtet ist. Der Absperrschieber
17 besteht aus einer Schieberplatte 18, an der eine Schubstange
19 befestigt ist (2). An die Schubstange
19 greift ein Antriebsmotor 20 oder eine Handverstellung zur Betätigung
der Schieberplatte 18 an. In der Schließstehlung des Absperrschiebers
17 verschließt die Schieberplatte 18 den Querschnitt der Zuführungsleitung
15 vollständig, wie in 5 dargestellt.
Die Absperreinrichtung ist mit einer Kühleinrichtung zur Kühlung der
Teile der jeweiligen Kohlenstaubbrenner 1, 2 kombiniert, die das
Kohlenstaub-Luft-Gemisch führen. Als Kühlmedium dient vorzugsweise ein Teilstrom
der Verbrennungsluft. Zu diesem Zweck ist die kombinierte Absperr-Kühleinrichtung
eines jeden Kohlenstaubbrenners 1, 2 mit einer Kühlluftleitung
21 verbunden, in der ein Absperrorgan 22 angeordnet ist (1).
Die Kühlluftleitungen 21 sind vorzugsweise an die Verbrennungsluftleitungen
10 angeschlossen. Je nach den Betriebserfordernissen und nach der Lage
des Einbauortes des Absperrschiebers 17 kann anstelle der heißen Verbrennungsluft
aus der Verbrennungsluftversorgung auch andere in der Kohlenstaubfeuerungsanlage
verfügbare Luft, z. B. die der Mühle zugeführte Kaltluft oder auch Rauchgas verwendet
werden.
Im Einzelnen besteht die Kühleinrichtung jedes der jeweiligen Kohlenstaubbrenner
1, 2 aus einem Luftkasten 23, der stromabwärts von dem
Absperrschieber 17 seitlich an der von dem Kohlenstaub-Luft-Gemisch durchströmten
Zuführungsleitung 15 angebracht und mit dieser dicht verbunden ist. Vorzugsweise
umschließt der Luftkasten 23 stromabwärts von dem Absperrschieber
17 die Zuführungsleitung 15 allseitig und dicht. Der Luftkasten
23 ist mit einem Eintrittstutzen 24 versehen, der jeweils an eine
der Kühlluftleitungen 21 angeschlossen ist.
Gemäß 3 bis 5
ist im Bereich des Luftkastens 23 in der Wand der Zuführungsleitung
15 eine Öffnung 25 vorgesehen, die durch eine Schließplatte
26 vom Inneren des Luftkastens 23 her verschließbar ist. Auf der
der Öffnung 25 abgewandten Seite ist an der Schließplatte 26 ein
erster Hebel 27 gelenkig angebracht. Der erste Hebel 27 ist ebenso
wie ein zweiter Hebel 28 und ein dritter Hebel 29 drehfest mit
einer in einem Drehgelenk gelagerten Welle 30 verbunden. Die Welle
30 ist drehbar in dem Luftkasten 23 gelagert und ragt beidseitig
abgedichtet aus dem Luftkasten 23 heraus. Die Hebel 28,
29 sind außerhalb des Luftkastens 23 jeweils mit einem der herausragenden
Enden der Welle 30 drehfest verbunden. An das freie Ende des zweiten Hebels
28 greift eine auf Zug beanspruchten Feder 31 an, die außerhalb
an dem Luftkasten 23 befestigt ist. Das freie Ende des dritten Hebels
29 ist mit einer Gelenkstange 32 verbunden, die gelenkig an einen
vierten Hebel 33 angreift, der drehfest mit der Welle eines Ritzels
34 verbunden ist. Das Ritzel 34 steht in Wirkverbindung mit einer
Zahnstange 35, die auf dem hinteren Ende der Schieberplatte 18
des Absperrschiebers 17 angebracht ist.
Die kombinierte Absperr- und Kühleinrichtung arbeitet in der nachfolgend
beschriebenen Weise. In der Betriebssituation der Kohlenstaubfeuerungsanlage (3)
ist die Zuführungsleitung 15 für die Zufuhr des Kohlenstaub-Luft-Gemisches
zu den jeweiligen Kohlenstaubbrennern 1, 2 geöffnet, und die Öffnung
25 in der Wand der Zuführungsleitung 15 für den Eintritt der Kühlluft
ist verschlossen. Dabei wird die Schließplatte 26 über den ersten Hebel
27 und den fest mit ihm verbundenen zweiten Hebel 28 von der seitlich
angeordneten Feder 31 fest auf die Öffnung 25 in der Zuführungsleitung
15 gedrückt. Der Luftkasten 23, der die Zuführungsleitung
15 in diesem Bereich umschließt, ist mit Luft gefüllt, so dass sich in
diesem Bereich der Zuführungsleitung 15 eine gleichmäßige Temperatur einstellt.
Dadurch ist ein Verziehen der Zuführungsleitung 15 und der Schließplatte
26 durch ungleiche thermische Beanspruchung ausgeschlossen. Der statische
Druck der Kühlluft in dem Luftkasten 23 ist immer höher als der statische
Druck des Kohlenstaub-Luft-Gemisches in der Zuführungsleitung 15. Dadurch
ist eine eventuelle Leckage nur in Richtung des Strömungsweges des Kohlenstaub-Luft-Gemisches
möglich, so dass ein Austreten von Kohlenstaub in den Luftkasten 23 nicht
erfolgen kann.
In der in 4 gezeigten Betriebsstellung
des Absperrschibers 17 ist die Brennstoffzufuhr zu dem betreffenden der
jeweiligen Kohlenstaubbrenner 1, 2 bereits beendet und die Schieberplatte
18 des Absperrschiebers 17 schon zu 90% geschlossen. Die Zahnstange
35 ist auf der Schieberplatte 18 in einer solchen Entfernung von
deren Vorderkante angebracht, dass die Zahnstange 35 im Zuge der Schließbewegung
des Absperrschiebers 17 erst kurz vor Erreichen der Schließstellung in
das Ritzel 34 eingreift. Die Schließplatte 26 wird dadurch noch
immer von der Federkraft der Feder 31 in der Schließposition gehalten.
Bei weiterer Absperrung der Zuführungsleitung 15 treibt die
Zahnstange 35 das Ritzel 34 an, wodurch über den vierten Hebel
33, die Gelenkstange 32, den dritten Hebel 29 und den
ersten Hebel 27 die Schließplatte 26 entgegen der wirksamen Federkraft
der Feder 31 betätigt wird. Die Betätigung der Schließplatte
26 erfolgt damit direkt über die Schieberplatte 18 des Absperrschiebers
17. Die Schließplatte 26 gibt jetzt die Öffnung 25 frei.
In dieser Position ist der Weg der Brennstoffversorgung sicher abgesperrt. Die Kühlluft
strömt über die Öffnung 25 in der Wand der Zuführungsleitung
15 auf der Abströmseite des Absperrschiebers 17 ein und tritt
an der Brennerdüse des jeweiligen der Kohlenstaubbrenner 1, 2
aus und in den Feuerraum ein. Durch diese Luftströmung wird neben der Kühlung des
Primärrohres 6 und der Brennerdüse ein Rückströmen heißer Verbrennungsgase
in die Kohlenstaubbrenner 1, 2 verhindert. Die Strömungsrichtung
der Kühlluft und des Kohlenstaub-Luft-Gemisches ist in den 3
bis 5 durch Pfeile gekennzeichnet.