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Dokumentenidentifikation DE19749995B4 08.01.2004
Titel Warnschärpe
Anmelder Mamoki GmbH, 53773 Hennef, DE
Erfinder Raderschad, Manfred, 53773 Hennef, DE
Vertreter Brandenburg und Kollegen, 53773 Hennef
DE-Anmeldedatum 12.11.1997
DE-Aktenzeichen 19749995
Offenlegungstag 27.05.1999
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 08.01.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 08.01.2004
IPC-Hauptklasse A41F 15/00
IPC-Nebenklasse A41F 9/00   A41D 13/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Warnschärpe, die von Kraftfahrzeuginsassen bei Verlassen des Fahrzeugs zur eigenen Sicherheit und Warnung des Verkehrs angelegt werden kann.

Bekanntlich wird in Kraftfahrzeugen ein Warndreieck mitgeführt, das bei Pannen in ausreichendem Abstand von dem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn aufgestellt wird, um den Verkehr auf das stehende Fahrzeug aufmerksam zu machen. Die Aufstellung des Warndreiecks ist mit erhöhter Unfallgefahr verbunden. Das gilt auch für Personen, die sich ohne Warnmarkierung bei fließendem Verkehr neben einem stehenden Fahrzeug aufhalten.

Im Stand der Technik sind verschiedene Warn- und Sicherheitsvorrichtungen bekannt:

Die DE 83 25 656 U1 offenbart ein Bekleidungsstück mit einer Sicherheits- und Warnwirkung im Straßenverkehr. Dieses ist als endloses Band, als eine über die Schulter zu tragende Schärpe ausgebildet. Diese Schärpe besitzt mindestens eine selbstreflektierende Oberfläche.

Die DE 27 58 198 A1 offenbart ein, insbesondere für Auto und Radfahrer bestimmtes, Warn- und Schutzgerät, das in unbenutztem Zustand in einem Behälter unterbringbar ist. Dieses Gerät wird als Gurt schärpenartig um den Oberkörper getragen. Dieser Gurt ist mit lichtreflektierenden Auflagen und mit Schnellverschlüssen versehen. Der Gurt kann bei Nichtgebrauch zusammengefaltet in einer elastischen Tasche untergebracht werden.

Die US 5 575 004 offenbart eine reflektierende Sicherheitsschärpe, die aus zwei Bändersegmenten besteht. Das erste und längere Bandsegment besitzt eine reflektierende Oberfläche. Dieses wird schärpenartig über der Schulter getragen. Das zweite Segment wird auf den Hüften getragen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Segment wird ein Winkel im Bereich von 110° bis 165° ausgebildet.

Die DE 84 13 150 U1 offenbart einen Gurt zum besseren Erkennen von Verkehrsteilnehmern. Auf diesem Gurt sind zum besseren Erkennen, insbesondere bei Nacht, auf der nach außen gekehrten Fläche abwechselnd reflektierende und lang nachleuchtende Elemente angeordnet.

Die DE 296 16 018 U1 offenbart einen Gürtel zum Tragen von Gegenständen am menschlichen Körper. Dieser Gürtel ist vorzugsweise im Hüftbereich mit wenigstens einem angeordneten Behältnis ausgestaltet. Das Behältnis erstreckt sich schlauchförmig in Richtung einer Längsmittelachse des Gürtels. Das Behältnis weist dabei mindestens eine seitliche verschließbare Öffnung auf.

Die US 45 01 028 offenbart einen mit einer Tasche bestückten Gürtel, der außenseitig reflektiert. Dieser Gürtel ist für Läufer gedacht, die ihn lose auf der Hüfte tragen, damit er möglichst wenig die Körperbewegung beim Laufen beeinträchtigt. Die Gürteltasche ist nur für kleine Gegenstände, z.B. für einen Schlüssel geeignet.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit von Kraftfahrzeuginsassen zu verbessern, wenn sie bei fließendem Verkehr ihr Fahrzeug verlassen, um z.B. ein Warndreieck aufzustellen, einen Reparaturdienst zu rufen oder selbst am Fahrzeug tätig zu werden. Insbesondere soll eine Hülle für ein zusammengelegtes Warndreieck geschaffen werden, die für die Erhöhung der Sicherheit eines Fahrzeuginsassen verwendbar ist und hierzu schon beitragen kann, bevor das Warndreieck aufgestellt ist. Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung.

Diese Aufgabe wird bei einer Warnschärpe für die oben genannte Benutzung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sie außenseitig wenigstens teilweise mit fluoreszierender Tageslichtleuchtfolie bekleidet ist und eine Tasche zur Aufnahme eines zusammengelegten Warndreiecks aufweist. Die Hülle des Warndreiecks ist als Schärpe ausgebildet, die sich der das Fahrzeug verlassende Insasse umlegen kann, nachdem oder bevor er das zusammengelegte Warndreieck aus der Tasche entnommen hat. Im letzteren Falle wird das Warndreieck erst an der Stelle der Fahrbahn, an der es aufgestellt werden soll, aus der Tasche entnommen. Da die Schärpe nur über eine Schulter zu legen ist, kann sie schon von der im Fahrzeug sitzenden Person angelegt werden, so daß die Warnwirkung sogleich nach Verlassen des Fahrzeugs gegeben ist. Im allgemeinen ist die Schärpe und insbesondere auch die Außenseite der Tasche mit fluoreszierender Tageslichtleuchtfolie bekleidet, Eine Person mit dieser Schärpe wird daher allseitig schon aus größerer Entfernung gut wahrgenommen. Die Warnschärpe ist auf die Länge der Tasche zusammenlegbar und weist eine Einrichtung zur Fixierung des zusammengelegten Zustands auf. Die auf die Länge der Tasche zusammengelegte und in dieser Zusammenlage fixierte Schärpe schützt das in der Tasche befindliche Warndreieck vor mechanischen Einwirkungen und Beschädigungen. Die Länge der Tasche ist im wesentlichen gleich der Länge des zusammengelegten Warndreiecks und beträgt z.B., etwa 42 bis 43 cm. Die Einrichtung zur Fixierung des zusammengelegten Zustands der Schärpe kann unterschiedlich ausgebildet sein, z.B. aus Druckknöpfen, Reißverschlüssen usw. bestehen. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist diese Einrichtung jedoch als Klettverbindung ausgebildet, da das Entfalten und Zusammenlegen der Schärpe dann am einfachsten ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die Tasche zur Aufnahme des Warndreiecks eine Verschlußpatte mit Klettverschluß auf. Klettverbindungen sind wenig störempfindlich und können durch Klebung oder Schweißung mit der Schärpe verbunden werden.

Bei einer Ausführungsform ist die Warnschärpe endlos und die Einrichtung zur Fixierung im zusammengelegten Zustand durch den Klettverbindungsteil der Verschlußpatte und einen Klettverbindungsteil an dem unter der Verschlußpatte zu liegen kommenden Schärpenteil gebildet. In diesem Falle kann nach dem Aufziehen der Verschlußpatte die Schärpe auseinandergenommen und das Warndreieck aus der Tasche entnommen werden. Die Handhabung ist daher besonders einfach.

Bei einer anderen Ausführungsform ist die Warnschärpe als Band mit Klettverbindungen an seinen beiden Enden und an zwei im zusammengelegten Zustand aufeinanderliegenden Stellen ausgebildet, In diesem Falle müssen die Enden des Bandes verbunden werden, bevor die Schärpe umgelegt wird.

Bei der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Warnschärpe weist ihre Außenseite ferner eine fluoreszierende und reflektierende Folie auf. Die Breite dieser Folie beträgt im allgemeinen 25 bis 50%, insbesondere etwa 1/3 der Schärpenbreite und ist in Längsrichtung der Schärpe verlaufend mittig auf ihrer Außenseite angeordnet, z.B. aufgeklebt. Diese reflektierende Folie reflektiert in der Dunkelheit auffallendes Licht und übernimmt nachts die Warnfunktion, die am Tage durch die fluoreszierende Tageslichtleuchtfolie erreicht wird.

Nach der bevorzugten Ausführungsform ist die Warnschärpe innenseitig wenigstens teilweise mit einer Polsterschicht aus Luftpolsterfolie oder Schaumstoff bekleidet. Das von der zusammengelegten Schärpe umhüllte zusammengelegte Warndreieck wird durch die Polsterschicht gegen mechanische Beschädigungen geschützt, wenn es beispielsweise im Kofferraum mechanischen Belastungen oder Stössen ausgesetzt ist. Das zusammengelegte Warndreieck ist auch an den Schmalseiten durch die überstehende Schärpe gepolstert, Der Schutz des Warndreiecks gegen mechanische Beschädigung und Verschmutzung ist daher vergleichbar mit dem Schutz durch den bisher üblichen formstabilen Kunststoffköcher.

Ferner kann auf der Außenseite der Warnschärpe wenigstens ein Hakenband zur Klettverbindung mit einer Textilauskleidung eines Kofferraums angebracht sein. Das von der zusammengelegten Warnschärpe umhüllte Warndreieck kann daher im Kofferraum festgelegt werden, wenn dieser an der Festlegungsstelle eine mit dem Hakenband zusammenwirkende Bekleidung hat. Im Kofferraum kann natürlich auch eine mechanische Halterung für das umhüllte Warndreieck vorgesehen sein. Befindet sich diese Halterung auf der Innenseite des Kofferraumdeckels, so wird beim Öffnen des Kofferraumdeckels die Leuchtfolie bzw. Reflexionsfolie der erfindungsgemäßen Warnschärpe für den von hinten kommenden Verkehr sichtbar, so daß sich eine Warnwirkung ergibt, obgleich das Warndreieck noch zusammengelegt und umhüllt ist.

Die Warnschärpe kann eine Breite in dem Bereich von 9 bis 15 cm, insbesondere von 11 bis 13 cm haben. Ihre Gesamtlänge beträgt im allgemeinen 125 bis 170 cm, insbesondere 140 bis 160 cm. Ist die Warnschärpe zur Benutzung als Gürtel bestimmt, kann die Gesamtlänge generell kürzer sein.

Die Endung wird nachfolgend an Hand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen

  • 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Warnschärpe in perspektivischer Darstellung;
  • 2 die in 1 gezeigte Warnschärpe in zusammengelegtem Zustand im Längsschnitt;
  • 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der 2;
  • 4 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Warnschärpe im Längsschnitt;
  • 5 die Warnschärpe der 4 im zusammengelegten Zustand; und
  • 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der 5.

Die Warnschärpe nach den 1 bis 3 besteht aus einem endlosen, d.h. in sich geschlossenen Kunststoff-Folienband 1 von etwa 12 cm Breite und 150 cm Länge. Die Folie ist außenseitig mit einem z.B. orangefarbenen Leuchtfarbstoff eingefärbt. Die Schärpe hat außenseitig eine Tasche 2 zur Aufnahme eines zusammengelegten Warndreiecks 3. Die Taschenöffnung kann durch eine Patte 4 verschlossen werden. Die Schärpe trägt außen auf dem gesamten Umfang eine in Längsrichtung verlaufende fluoresz./reflektierende Folie, die in der Dunkelheit auftreffendes Licht reflektiert. Diese reflektierende Folie verläuft auch über die Tasche 2 und die Patte 4, 1 zeigt die Schärpe im auseinandergenommenen Zustand, in dem sie von einer Person über die Schulter gelegt getragen werden kann. Aus den 2 und 3 ist ersichtlich, daß der Schärpenteil außerhalb des Bereichs der Tasche 2 flachgelegt und in Längsrichtung um die Tasche 2 gelegt werden kann. Dabei kommt das flachgelegte Ende 1a unter der Patte 4 zu liegen, wie aus 2 ersichtlich ist. Auf der Innenseite der Patte 4 ist ein Klettverschluß 6, so daß bei auseinandergenommener Schärpe die Tasche 2 verschlossen werden kann und bei gemäß 2 zusammengelegter Schärpe das Ende 1a, das ebenfalls mit einem Klettverbindungsteil versehen ist, unter der Patte 4 festgelegt werden kann. Das Schärpenband 1 ist innen mit einer Polsterschicht 1b versehen, so daß die gemäß 2 um das Warndreieck 3 zusammengelegte Schärpe das Dreieck vor mechanischer Beschädigung schützt.

Bei der in den 4 bis 6 gezeigten Ausführungsform hat das Schärpenband 1 zwei Enden 1c, die durch einen Klettverschluß 7 verbunden sind. Im übrigen stimmt diese Ausführungsform mit der in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform überein, wobei die entsprechenden Positionen die gleichen Bezugszahlen tragen. Abweichend von der Ausführungsform nach den 1 bis 3 trägt die Patte 4 jedoch auch außen einen Klettverbindungsteil 8, der zur Fixierung der Schärpe im zusammengelegten, das Warndreieck 3 umhüllenden Zustand dient, wie er in 5 dargestellt ist. Aus 5 ist ersichtlich, daß das lange Ende des Schärpenbandes 1 um die Tasche 2 gelegt wurde, wobei das Ende 1c mit seinem Klettverbindungsteil 7 auf dem Klettverbindungsteil 8 der Patte 4 zu liegen kommt, so daß sich ein der Länge des zusammengelegten Warndreiecks 3 entsprechendes handliches Päckchen ergibt. Um die Warnschärpe benutzungsbereit zu machen, muß die Klettverbindung 7, 8 getrennt und die Klettverbindung 7 zwischen den Enden 1c hergestellt werden.

Bei dieser Ausführungsform hat das lange Ende des Schärpenbandes 1 innenseitig an beiden Längsrändern Klettverbindungsstreifen 9, so daß diese Ränder anders als bei der in 3 gezeigten Ausführungsform verbunden werden können und sich damit ein auch seitlich geschlossenes Päckchen ergibt, wie aus 6 ersichtlich ist.

An die Stelle der Klettverbindungen 6, 7, 8 können mit gleichem Ergebnis Reißverschlüsse oder Druckknopfverschlüsse treten. Der Begriff "Warnschärpe" im Sinne der vorliegenden Erfindung umfaßt auch einen Gürtel, der um die Hüfte getragen werden kann und kürzer ist als oben angegeben wurde.

Die erfindungsgemäße Warnschärpe kann schließlich außen ein Hakenband 10 zur Festlegung des zusammengelegten, umhüllten Warndreiecks an der Textilauskleidung eines Kofferraums aufweisen. Anstatt der außenseitigen Bekleidung der Schärpe mit Tageslichtleuchtfolie kann die Schärpe auch an sich aus Tageslichtleuchtfolie bestehen.


Anspruch[de]
  1. Warnschärpe, die von einem Kraftfahrzeuginsassen bei Verlassen des Fahrzeugs zur eigenen Sicherheit und Warnung des Verkehrs angelegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die außenseitig wenigstens teilweise mit fluoreszierender Tageslichtleuchtfolie bekleidete Schärpe (1) eine Tasche (2) zur Aufnahme eines zusammengelegten Warndreiecks (3) aufweist und auf die Länge der Tasche (2) zusammenlegbar und mit einer Einrichtung (6, 7, 8) zur Fixierung des zusammengelegten, das Warndreieck (3) umhüllenden Zustands versehen ist.
  2. Warnschärpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Fixierung als Klettverbindung (6; 7, 8) ausgebildet ist.
  3. Warnschärpe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (2) eine Verschlußpatte (4) mit Klettverschluß (6) aufweist.
  4. Warnschärpe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie endlos ist und die Einrichtung zur Fixierung im zusammengelegten Zustand durch den Klettverbindungsteil (6) der Verschlußpatte (4) und einen Klettverbindungsteil (6a) an dem unter der Verschlußpatte (4) zu liegen kommenden Schärpenteil gebildet ist.
  5. Warnschärpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Band mit Klettverbindungen (7; 7, 8) an seinen beiden Enden (1c) und an zwei im zusammengelegten Zustand aufeinanderliegenden Stellen ausgebildet ist.
  6. Warnschärpe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie außenseitig ferner eine fluoreszierende und reflektierende Folie (5) aufweist.
  7. Warnschärpe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie innenseitig wenigstens teilweise mit einer Polsterschicht (1b) aus Luftpolsterfolie oder Schaumstoff bekleidet ist.
  8. Warnschärpe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite wenigstens ein Hakenband (10) zur Klettverbindung mit einer Textilauskleidung eines Kofferraums angebracht ist.
  9. Warnschärpe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Breite in dem Bereich von 9 bis 15 cm und eine Länge in dem Bereich von 125 bis 170 cm hat.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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