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Dokumentenidentifikation DE10229859A1 15.01.2004
Titel Stahl-Hohlprofil für Feuerungsräume
Anmelder Schoppe, Fritz, Dr.-Ing., 82057 Icking, DE
Erfinder Schoppe, Fritz, Dr.-Ing., 82057 Icking, DE
Vertreter Kroher, Strobel Rechts- und Patentanwälte, 80336 München
DE-Anmeldedatum 03.07.2002
DE-Aktenzeichen 10229859
Offenlegungstag 15.01.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 15.01.2004
IPC-Hauptklasse F23M 5/08
IPC-Nebenklasse F22B 37/10   
Zusammenfassung Ein Stahlhohlprofil für die Erstellung eines konischen Feuerraums hat einen in Längsrichtung verlaufenden Kanal für die Durchleitung von Wasser und auf der den Feuerraum begrenzenden Seite eine konvex gekrümmte, glatte Oberfläche. Der Querschnitt des Stahlhohlprofils ist im Wesentlichen rechteckig und der Querschnitt des Wasserleitkanals ausreichend, dass bei einer Einstrahlung aus dem Feuerraum von 400 kW/m2 und einer Profillänge von 6 m das Verhältnis von Wasserdurchsatz zu verdampfter Wassermenge wenigstens 12 beträgt. Das Stahlhohlprofil ist für die Erstellung des konischen Feuerraumes vorzugsweise keilstumpfförmig gestaltet.

Beschreibung[de]

Diese Erfindung betrifft ein Stahl-Hohlprofil, aus dem wassergekühlte Wände insbesondere konischer Feuerungsräume für staubhaltige Feuerungsgase aufgebaut werden können.

Das Ziel der Erfindung ist, ein rohrähnliches Stahl-Hohlprofil zu schaffen, aus dem insbesondere konische Feuerräume mit wassergekühlten Wänden aufgebaut werden können und das folgende Eigenschaften hat:

  • 1. geeignet für Wännestromdichten bis 400 kW/m2 der Feuergaseinstrahlung,
  • 2. glatte Oberfläche zur Feuergasseite hin, um Staubablagerungen zu vermeiden,
  • 3. bei 400 kW/m2 Beaufschlagung weniger als 100°C Temperaturunterschied von der heißesten zur kältesten Stelle des Profils,
  • 4. Durchströmquerschnitt für Wasser ausreichend für ein Verhältnis Wasserweg: Dampferzeugung größer als 12, bezogen auf eine Wärmestromdichte von 400 kW/m2 und eine Profillänge von 6m. (Stahl-Hohlprofile spezieller Formgebung werden im Strangpress-Verfahren in Standardlängen von 6m hergestellt).
  • 5. Geometrie des Stahl-Hohlprofils derart, dass eine Konizität des Feuerraums – d.h. ein Verhältnis des größten zum kleinsten Durchmesser eines Kegelstumpfes bis 2,50 möglich ist. (So ist z.B. bei Brennermuffeln System Dr. Schoppe die Konizität 1,80 bis 2,10).

Üblich sind bei wassergekühlten Feuerräumen, etwa bei Wasserrohr-Dampfkesseln, sogenannte Membranwände, die aus parallelen Rohren meist von Durchmessern von 50 mm bis 60,3 mm bestehen, zwischen denen jeweils ein Flacheisen von beispielsweise etwa 25 bis 40 mm Breite als Steg von Rohrmitte zu Rohrmitte eingeschweißt ist. Eine solche Konstruktion verträgt zwar hohe Wärmestromdichten, hat aber eine wellige Oberfläche, auf der sich auf Seiten der Brennkammer Staub ablagert, der schwer zu entfernen ist. Außerdem ist die erreichbare Konizität (Verhältnis des größten zum kleinsten Durchmesser) maximal etwa 1,20 bis 1,30, was nicht ausreicht, um einen Brenner der eingangs beschriebenen Art zu erstellen. Auch ist die Herstellung von drehsymmetrischen Feuerräumen mittels der genannten Rohrkonstruktion sehr aufwendig.

Es ist auch versucht worden, die Welligkeit der brennkammerseitigen, genauer gesagt der feuergasseitigen, Oberfläche dadurch zu veningern, dass der zwischen zwei Rohren eingeschweißte Steg sich nicht von Rohrmitte zu Rohrmitte erstreckt, wie üblich, sondern weiter in Richtung zur Feuergasseite versetzt ist. Hierdurch wird zwar die Welligkeit der feuergasseitigen Oberfläche geringer, der Wärmeabfluss aus dem Steg an das Rohr aber schlechter. Eine solche Bauweise erlaubt daher nur geringe Wärmestromdichten und schränkt die Konizität noch mehr ein.

Es sind aus DE 195 27 885 A1 auch bereits Profile für Kesselwandsegmente bekannt, die im Querschnitt einem großen Omega, allerdings in geschlossener Ausführung des Omega-Bogens, ähneln und daher "Omega-Profil" genannt werden. Sie ergeben zwar eine glatte feuerraumseitige Oberfläche, doch sind die zulässigen Wärmestromdichten und die erreichbare Konizität noch geringer. Auch sind die Wärmestromdichten bei diesen Profilen auf 100 bis 150 kW/m2 begrenzt, weil zwischen den seitlich wegstehenden Stegen und dem Wasserdurchleitrohr, an das die Stege angesetzt sind, ein Engpass für den Wärmestrom vorhanden ist, der dort zu einer lokalen Überhitzung führen kann.

Aus der US 1 732 514 ist ein einem Omega-Profil ähnliches Profil eines Kesselwandsegments bekannt, das aus einem Rohr und einer an dieses angeschweißten Eisenplatte besteht. Das Rohr ist vorzugsweise ein nahtlos gezogenes Rohr, während die Platte aus Gusseisen bestehen kann. Die Schweißverbindung und die Platte müssen nach der Lehre dieser Druckschrift so geformt sein, dass mehr als 90°, jedoch weniger als 180° des Rohrumfangs von den Schweißnähten bzw. der Platte überspannt werden, d.h. mehr als 180° des Rohrumfangs bleiben frei. Man möchte damit vermeiden, dass das Rohr zu heiß wird. Daher ist in einer Ausführungsform auch vorgesehen, dass in die Platte Elemente in Form von Platten oder Blöcken aus Feuerfestmaterial eingebaut sind.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Stahlhohlprofil anzugeben, aus dem insbesondere konische Feuerräume mit wassergekühlten Wänden hergestellt werden können, die für hohe Wännestromdichten geeignet sind, auf der Feuergasseite eine glatte Oberfläche haben und eine hohe Konizität aufweisen.

Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.

Weiterhin gibt die Erfindung in Anspruch 8 eine konische Brennkammer an, die aus zugeschnittenen Stahlhohlprofilen der Erfindung aufgebaut ist.

Ein anderes Beispiel ist in Anspruch 9 angegeben. Es handelt sich dabei um einen aus zwei Kegelstümpfen aufgebauten Combustor.

Die Erfindung schafft ein Stahlhohlprofil für die Erstellung eines konischen Feuerraumes, das für Wärmestromdichten von bis zu 400 kW/m2 der Feuergaseinstrahlung geeignet ist. Durch die glatte Oberfläche auf der dem Feuergas zugewandten Seite sind Staubablagerungen weitgehend vermieden. Bei einer Beaufschlagung mit 400 kW/m2 lässt sich beim erfindungsgemäßen Hohlprofilelement der Temperaturunterschied zwischen der heißesten und der kältesten Stelle des Profils auf weniger als 100°C drücken, und, was besonders wichtig ist, es lässt sich mit Hilfe des erfindungsgemäßen Hohlprofils eine Konizität des Feuerraums von bis zu 2,5 erzielen. Hierzu müssen die Hohlprofile an ihren seitlichen Rändern nur entsprechend beschnitten werden.

Das Stahlhohlprofil nach der Erfindung hat einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt, doch kann zur Materialeinsparung ohne Festigkeitsverlust der Querschnitt modifiziert werden, indem er in einem dem Feuerraum zugewandten Abschnitt eine trapezförmige Gestalt erhält, an die sich auf der dem Feuerraum abgewandten Seite ein stumpfwinkliges Dreieck anschließt. In dem von Trapez und Dreieck gebildeten Querschnitt ist vorzugsweise mittig der Wasserleitkanal ausgebildet. Vorzugsweise ist die dem Feuerraum zugewandte Seite des Hohlprofils im Querschnitt gesehen konkav gewölbt, was Schattenbildung und Staubablagerungen im Inneren des Feuerraums vermeiden hilft. Auf der dem Feuerraum abgewandten Seite kann der stumpfe Scheitel des Dreiecks konvex verrundet sein, um weiter an Gewicht zu sparen.

Bei dem erfindungsgemäßen Hohlprofil ist das Wasserleitrohr, durch die das zu erwärmende Wasser strömt, vollständig in Wandmaterial des Hohlprofils eingebettet. Durch die besondere Formgebung des Hohlprofils, wie sie durch die Erfindung geschaffen wurde, ist ein intensiver Übergang der Wärme in das Kühlmedium über dessen ganzen Umfang im Rohr sichergestellt, ohne dass es zu lokalen Überhitzungen kommen kann. Für den Wärmeübergang ist überall ausreichend Material vorhanden, so dass die Wärme auch zur Hinterseite des Rohres fließen kann.

Dieser Umstand ermöglicht die im Vergleich zum Stand der Technik hohen Wärmestromdichten beim Anmeldungsgegenstand.

Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:

1 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Stahlhohlprofils;

2 eine Längsschnittdarstellung des Profils nach 1 längs der Linie II-II;

3 eine Draufsicht auf das Stahlhohlprofil in einer für die Erstellung eines konischen Feuerraums vorbereiteten, keilstumpfförmigen Gestalt;

4. eine konische Brennkammer aus Hohlprofilelementen nach den vorangehenden Figuren im Schnitt;

5 einen Blick in den großen Durchmesser der Brennkammer von 4, teilweise geschnitten, und

6 einen Längsschnitt durch eine doppelkonische Brennermuffel (Combustor) aus Muffel und Beschleunigungsdüse.

Man erkennt in 1 ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Stahlprofil im Querschnitt, das einen in der Zeichnung "unteren" Abschnitt aufweist, der im wesentlichen trapezförmig ist und der an seiner Unterseite 2, die im Gebrauch dem Feuerraum zugewandt ist, mit einem Radius R konkav gewölbt ist. An den unteren Abschnitt schließt sich ein oberer, dreieckiger Abschnitt an, der stumpfwinklig ist, wobei der Scheitel mit einem Radius r konvex verrundet ist. Auf einer Mittellinie zentriert, die sich zwischen dem verrundeten Scheitel und der Unterseite 2 erstreckt, ist in dem Profil 1 ein Wasserleitkanal 3 kreisförmigen Querschnitts ausgebildet.

Als Werkstoffe für das so gebildete Hohlprofil kommen die üblichen Kesselbaustähle in Frage, bei niedrigen Drucken auch andere übliche Werkstoffe.

Wie erwähnt, ist die mit dem Radius R schwach gewölbte Unterseite 2 den Feuergasen zugewandt und erlaubt den Aufbau einer für Drallströmungen innerhalb einer konischen Brennkammer hinreichend glatten Innenoberfläche. Optimal für den typischen Bereich der Feuerraum-Durchmesser von 1.000 von 3.000 mm sind folgende Abmessungen des Querschnitts des Hohlprofils:

  • Breite a = 146 mm
  • Höhe des Trapezabschnitts Gesamthöhe c = 64 mm
  • Durchmesser des Kanals d = 41 mm
  • Verrundungsradius am Scheitel r = 36 mm
  • Krümmungsradius an der Unterseite R = 1.333 mm
  • Flankenwinkel des Trapezes: &agr; = 15°.

Für die Erstellung einer kegelstumpfförmigen Brennkammer von 3.050 mm Länge, in der die Hohlprofile nach 1 eine Baulänge von 2.250 mm haben und die sich von einem Durchmesser von 2.484 mm auf einen Durchmesser von 1.468 mm verjüngt, verjüngen sich gemäß 3 die Hohlprofilstäbe von der oben genannten Breite a = 146 mm auf eine Breite von 88,69 mm, was durch entsprechende spanabhebende Bearbeitung der Flanken der Hohlprofilstäbe bewerkstelligt wird.

Die Profilform nach 1 entspricht näherungsweise dem Wärmefluss von der Einstrahlung auf die gekrümmte Unterseite 2 in Richtung auf den wasserführenden Kanal 3.

Bei einer Wärmeeinstrahlung von 400 kW/m2, einer Länge des Hohlprofils von 6 m (in solchen Längen werden Profilstäbe üblicherweise im Markt angeboten) und einer Wassereintrittsgeschwindigkeit von 1,20 m/s ist der Wasserdurchsatz ca. 15 mal größer als die verdampfte Wassermenge, es herrscht also eine hinreichend große Sicherheit gegen Überhitzung.

Das Hohlprofil kann geometrisch ähnlich vergrößert oder verkleinert werden. Da der Wasserdurchsatz quadratisch, die Wärmeeinstrahlung aber linear von den Abmessungen abhängt, führt eine Verkleinerung schnell an die zulässige untere Grenze des Verhältnisses zwischen Wasserdurchsatz und Verdampfung, die bei 12 liegt.

Eine Vergrößerung führt zu entsprechend längeren Wärmeflusswegen. Mit steigenden Abmessungen wird der Punkt A, der am Rand der Einstrahlfläche 2 des Hohlprofils 1 liegt (siehe 1) proportional immer heißer.

Unter üblichen Industriekessel-Bedingungen sind vernünftige Grenzen für die größte Breite a der Hohlprofile minimal 120 mm und maximal 180 mm. Alle anderen Abmessungen hängen linear davon ab.

Die Außenkontur des Hohlprofils 1 lässt sich vereinfachen bis zum Grenzfall eines Rechtecks. Die Funktion wird dadurch nicht beeinträchtigt, wohl aber der Materialaufwand deutlich höher. Die Konstruktion wird insgesamt deutlich schwerer, ohne dass hieraus ein Vorteil erwüchse.

4 zeigt im Axialschnitt eine konische Brennkammer, die aus zugeschnittenen Hohlprofilen nach den 1 bis 3 aufgebaut ist. Man erkennt in 4 ein im Schnitt dargestelltes Hohlprofil 1, das eine keilstumpfförmige Gestalt gemäß 3 hat und von dem eine Vielzahl nebeneinanderliegender gleichartiger Hohlprofile eine insgesamt kegelstumpfförmige Brennkammer umschließen. Die Hohlprofile 1 sind gemeinsam an einem unteren Ringsammler 4 und einem oberen Ringsammler 5 angeschlossen, die der Zu- und Abführung von Wasser und/oder Dampf oder anderen Kühlmedien dienen. Die Hohlprofile 1 werden von einer Ringkonstruktion 6 zusammengehalten.

Im dargestellten Beispiel ist die Brennkammer eine Nachbrennkammer und stellt der kleinere Durchmesser des Kegelstumpfes den Austrittsquerschnitt dar. Die in der Zeichnung erkennbaren Schächte 7 und 8, in deren Bereich die Hohlprofile ausgekröpft sind, sind ein Einfüllschacht 7 für stückigen Brennstoff zum Beschicken eines hier nicht dargestellten Feuerungsrostes, an den die Nachbrennkammer nach 4 angesetzt ist, und ein Startbrennschacht 8 durch den hindurch mittels einer Brennerlanze der auf dem Feuerungsrost liegende Brennstoff bei Betriebsbeginn gezündet wird.

5 zeigt einen Blick in den großen Durchmesser der Brennkammer von 4. Man erkennt in ihr sehr deutlich die keilstumpfartige Form der Hohlprofile 1, ihre Verbindungen mit den Ringsammlern 4 und 5 und die beiden Schächte 7 und 8.

Eine andere Anwendung des erfindungsgemäßen Stahl-Hohlprofils ist in 5 dargestellt. Es handelt sich um eine wassergekühlte Brennermuffel für hohe Wasserdrucke, etwa für Industriedampfkessel. Hier liegen Drucke von meist 80–120 bar vor und Wärmestromdichten von bis zu 400 kW/m2.

Mit dem bisherigen Stand der Technik kann diese Konstruktion aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht ausgeführt werden. Mit der Erfindung wird sie jedoch nunmehr möglich.

Die Brennermuffel besteht aus folgenden Elementen:

  • – Brennlufteintritt 31
  • – Sammelraum 32
  • – Leitschaufeln 33
  • – konische Muffel 34
  • – Flammbeschleunigungsdüse 35
  • – Kohlenstaublanze 36
  • – Umlenkhaube der Lanze 37
  • – Austrittsöffnung 38

Für andere als staubförmige Brennstoffe sind andere Vorrichtungen der Brennstoffzufuhr nach dem Stand der Technik einzusetzen.

Die Konizitäten der Muffel 34 und der Flammbeschleunigungsdüse 35 sind so groß, dass diese Bauelemente nur mit dem erfindungsgemäßen Stahl-Hohlprofil erstellt werden können.


Anspruch[de]
  1. Stahlhohlprofil für die Erstellung eines konischen Feuerraums, das einen in Längsrichtung verlaufenden Kanal für die Durchleitung von Wasser und wenigstens auf der den Feuerraum begrenzenden Seite eine im wesentlichen flache Oberfläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlprofil (1) eine im Querschnitt rechtekkige Gestalt mit einem im wesentlichen mittig angeordneten Wasserleitkanal hat, die folgende Abmessungen aufweist:

    Breite a = 120 mm bis 180 mm

    Höhe c = 52 mm bis 74 mm

    Durchmesser des Wasserleitkanals d = 34 mm bis 50 mm,

    und dass bezogen auf eine Wärmestromdichte der Einstrahlung aus dem Feuerraum von 400 kW/m2 und eine Profillänge von 6 m der Querschnitt des Wasserleitkanals (3) ausreichend für ein Verhältnis Wasserdurchsatz zu verdampfte Wassermenge von mindestens 12 ist.
  2. Stahlhohlprofil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die folgenden Abmessungen:

    a = 146 mm, c = 64 mm, d = 41 mm.
  3. Stahlhohlprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die der Wärmeeinstrahlung ausgesetzte Seite (2) im Querschnitt konkav gewölbt ist mit einem Krümmungsradius R, der zwischen 500 mm und 1.500 mm liegt.
  4. Stahlhohlprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius R = 1.333 mm beträgt.
  5. Stahlhohlprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die der Wärmestrahlung abgewandte Seite im Querschnitt gesehen konvex gewölbt ist.
  6. Stahlhohlprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sein Querschnitt in dem Bereich, der dem Feuerraum zugewandt ist, die Form eines Trapezes hat und sich hieran auf der dem Feuerraum abgewandten Seite ein im Querschnitt stumpfwinklig dreieckiger Bereich anschließt, dessen Scheitel verrundet ist, wobei der Wasserleitkanal (3) mittig zwischen dem verrundeten Scheitel und der dem Feuerraum zugewandten Fläche (2) liegt.
  7. Stahlhohlprofil nach den Ansprüchen 2, 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Abweichung des Durchmessers des Wasserleitkanals (3) von d = 41 mm im Durchmesserbereich zwischen 34 mm und 50 mm alle anderen Querschnittsabmessungen linear entsprechend geändert sind.
  8. Konische Brennkammer mit einer im Inneren im wesentlichen glatten Oberfläche, bestehend aus einer Vielzahl nebeneinander angeordneter, keilstumpfförmiger Stahlhohlprofilelemente (1), die jeweils im Inneren einen Wasserleitkanal (3) aufweisen, der an ein Wasserleitungssystem (4, 5) angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlhohlprofilelemente (1) solche nach einem der vorhergehenden Ansprüche sind, die von einer äußeren Ringkonstruktion (6) zusammengehalten sind.
  9. Doppelkonische Brennkammer mit einer im Innern im wesentlichen glatten Oberfläche, bestehend aus einer sich von einem Ende ausgehend konisch erweiternden Muffel (34) und einer sich an deren großen Durchmesser anschließenden, sich konisch verengenden Beschleunigungsdüse (35), die jeweils aus Vielzahl nebeneinander angeordneter, keilstumpfförmiger Stahlhohlprofilelemente (1) bestehen, die jeweils im Inneren einen Wasserleitkanal (3) aufweisen, der an ein Wasserleitungssystem (4, 5) angeschlossen ist, wobei die Stahlhohlprofilelemente (1) solche nach einem der vorhergehenden Ansprüche sind, die von einer äußeren Ringkonstruktion (6) zusammengehalten sind, und an freien Ende der Muffel (34) Luftleitschaufeln (33) und am freien Ende der Beschleunigungsdüse (35) eine Austrittsöffnung (38) vorgesehen sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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