| Dokumentenidentifikation |
DE10229859A1 15.01.2004 |
| Titel |
Stahl-Hohlprofil für Feuerungsräume |
| Anmelder |
Schoppe, Fritz, Dr.-Ing., 82057 Icking, DE |
| Erfinder |
Schoppe, Fritz, Dr.-Ing., 82057 Icking, DE |
| Vertreter |
Kroher, Strobel Rechts- und Patentanwälte, 80336 München |
| DE-Anmeldedatum |
03.07.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10229859 |
| Offenlegungstag |
15.01.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.01.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F23M 5/08
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| IPC-Nebenklasse |
F22B 37/10
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| Zusammenfassung |
Ein Stahlhohlprofil für die Erstellung eines konischen Feuerraums hat einen in Längsrichtung verlaufenden Kanal für die Durchleitung von Wasser und auf der den Feuerraum begrenzenden Seite eine konvex gekrümmte, glatte Oberfläche. Der Querschnitt des Stahlhohlprofils ist im Wesentlichen rechteckig und der Querschnitt des Wasserleitkanals ausreichend, dass bei einer Einstrahlung aus dem Feuerraum von 400 kW/m2 und einer Profillänge von 6 m das Verhältnis von Wasserdurchsatz zu verdampfter Wassermenge wenigstens 12 beträgt. Das Stahlhohlprofil ist für die Erstellung des konischen Feuerraumes vorzugsweise keilstumpfförmig gestaltet.
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| Beschreibung[de] |
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Diese Erfindung betrifft ein Stahl-Hohlprofil, aus dem wassergekühlte
Wände insbesondere konischer Feuerungsräume für staubhaltige Feuerungsgase aufgebaut
werden können.
Das Ziel der Erfindung ist, ein rohrähnliches Stahl-Hohlprofil zu
schaffen, aus dem insbesondere konische Feuerräume mit wassergekühlten Wänden aufgebaut
werden können und das folgende Eigenschaften hat:
- 1. geeignet für Wännestromdichten bis 400 kW/m2 der Feuergaseinstrahlung,
- 2. glatte Oberfläche zur Feuergasseite hin, um Staubablagerungen zu vermeiden,
- 3. bei 400 kW/m2 Beaufschlagung weniger als 100°C Temperaturunterschied
von der heißesten zur kältesten Stelle des Profils,
- 4. Durchströmquerschnitt für Wasser ausreichend für ein Verhältnis Wasserweg:
Dampferzeugung größer als 12, bezogen auf eine Wärmestromdichte von 400 kW/m2
und eine Profillänge von 6m. (Stahl-Hohlprofile spezieller Formgebung werden im
Strangpress-Verfahren in Standardlängen von 6m hergestellt).
- 5. Geometrie des Stahl-Hohlprofils derart, dass eine Konizität des Feuerraums
– d.h. ein Verhältnis des größten zum kleinsten Durchmesser eines Kegelstumpfes
bis 2,50 möglich ist. (So ist z.B. bei Brennermuffeln System Dr. Schoppe die Konizität
1,80 bis 2,10).
Üblich sind bei wassergekühlten Feuerräumen, etwa bei Wasserrohr-Dampfkesseln,
sogenannte Membranwände, die aus parallelen Rohren meist von Durchmessern von 50
mm bis 60,3 mm bestehen, zwischen denen jeweils ein Flacheisen von beispielsweise
etwa 25 bis 40 mm Breite als Steg von Rohrmitte zu Rohrmitte eingeschweißt ist.
Eine solche Konstruktion verträgt zwar hohe Wärmestromdichten, hat aber eine wellige
Oberfläche, auf der sich auf Seiten der Brennkammer Staub ablagert, der schwer zu
entfernen ist. Außerdem ist die erreichbare Konizität (Verhältnis des größten zum
kleinsten Durchmesser) maximal etwa 1,20 bis 1,30, was nicht ausreicht, um einen
Brenner der eingangs beschriebenen Art zu erstellen. Auch ist die Herstellung von
drehsymmetrischen Feuerräumen mittels der genannten Rohrkonstruktion sehr aufwendig.
Es ist auch versucht worden, die Welligkeit der brennkammerseitigen,
genauer gesagt der feuergasseitigen, Oberfläche dadurch zu veningern, dass der zwischen
zwei Rohren eingeschweißte Steg sich nicht von Rohrmitte zu Rohrmitte erstreckt,
wie üblich, sondern weiter in Richtung zur Feuergasseite versetzt ist. Hierdurch
wird zwar die Welligkeit der feuergasseitigen Oberfläche geringer, der Wärmeabfluss
aus dem Steg an das Rohr aber schlechter. Eine solche Bauweise erlaubt daher nur
geringe Wärmestromdichten und schränkt die Konizität noch mehr ein.
Es sind aus DE 195 27 885
A1 auch bereits Profile für Kesselwandsegmente bekannt, die im Querschnitt
einem großen Omega, allerdings in geschlossener Ausführung des Omega-Bogens, ähneln
und daher "Omega-Profil" genannt werden. Sie ergeben zwar eine glatte feuerraumseitige
Oberfläche, doch sind die zulässigen Wärmestromdichten und die erreichbare Konizität
noch geringer. Auch sind die Wärmestromdichten bei diesen Profilen auf 100 bis 150
kW/m2 begrenzt, weil zwischen den seitlich wegstehenden Stegen und dem
Wasserdurchleitrohr, an das die Stege angesetzt sind, ein Engpass für den Wärmestrom
vorhanden ist, der dort zu einer lokalen Überhitzung führen kann.
Aus der US 1 732 514 ist ein
einem Omega-Profil ähnliches Profil eines Kesselwandsegments bekannt, das aus einem
Rohr und einer an dieses angeschweißten Eisenplatte besteht. Das Rohr ist vorzugsweise
ein nahtlos gezogenes Rohr, während die Platte aus Gusseisen bestehen kann. Die
Schweißverbindung und die Platte müssen nach der Lehre dieser Druckschrift so geformt
sein, dass mehr als 90°, jedoch weniger als 180° des Rohrumfangs von den
Schweißnähten bzw. der Platte überspannt werden, d.h. mehr als 180° des Rohrumfangs
bleiben frei. Man möchte damit vermeiden, dass das Rohr zu heiß wird. Daher ist
in einer Ausführungsform auch vorgesehen, dass in die Platte Elemente in Form von
Platten oder Blöcken aus Feuerfestmaterial eingebaut sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Stahlhohlprofil anzugeben,
aus dem insbesondere konische Feuerräume mit wassergekühlten Wänden hergestellt
werden können, die für hohe Wännestromdichten geeignet sind, auf der Feuergasseite
eine glatte Oberfläche haben und eine hohe Konizität aufweisen.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weiterhin gibt die Erfindung in Anspruch 8 eine konische Brennkammer
an, die aus zugeschnittenen Stahlhohlprofilen der Erfindung aufgebaut ist.
Ein anderes Beispiel ist in Anspruch 9 angegeben. Es handelt sich
dabei um einen aus zwei Kegelstümpfen aufgebauten Combustor.
Die Erfindung schafft ein Stahlhohlprofil für die Erstellung eines
konischen Feuerraumes, das für Wärmestromdichten von bis zu 400 kW/m2
der Feuergaseinstrahlung geeignet ist. Durch die glatte Oberfläche auf der dem Feuergas
zugewandten Seite sind Staubablagerungen weitgehend vermieden. Bei
einer Beaufschlagung mit 400 kW/m2 lässt sich beim erfindungsgemäßen
Hohlprofilelement der Temperaturunterschied zwischen der heißesten und der kältesten
Stelle des Profils auf weniger als 100°C drücken, und, was besonders wichtig
ist, es lässt sich mit Hilfe des erfindungsgemäßen Hohlprofils eine Konizität des
Feuerraums von bis zu 2,5 erzielen. Hierzu müssen die Hohlprofile an ihren seitlichen
Rändern nur entsprechend beschnitten werden.
Das Stahlhohlprofil nach der Erfindung hat einen im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt, doch kann zur Materialeinsparung ohne Festigkeitsverlust der Querschnitt
modifiziert werden, indem er in einem dem Feuerraum zugewandten Abschnitt eine trapezförmige
Gestalt erhält, an die sich auf der dem Feuerraum abgewandten Seite ein stumpfwinkliges
Dreieck anschließt. In dem von Trapez und Dreieck gebildeten Querschnitt ist vorzugsweise
mittig der Wasserleitkanal ausgebildet. Vorzugsweise ist die dem Feuerraum zugewandte
Seite des Hohlprofils im Querschnitt gesehen konkav gewölbt, was Schattenbildung
und Staubablagerungen im Inneren des Feuerraums vermeiden hilft. Auf der dem Feuerraum
abgewandten Seite kann der stumpfe Scheitel des Dreiecks konvex verrundet sein,
um weiter an Gewicht zu sparen.
Bei dem erfindungsgemäßen Hohlprofil ist das Wasserleitrohr, durch
die das zu erwärmende Wasser strömt, vollständig in Wandmaterial des Hohlprofils
eingebettet. Durch die besondere Formgebung des Hohlprofils, wie sie durch die Erfindung
geschaffen wurde, ist ein intensiver Übergang der Wärme in das Kühlmedium über dessen
ganzen Umfang im Rohr sichergestellt, ohne dass es zu lokalen Überhitzungen kommen
kann. Für den Wärmeübergang ist überall ausreichend Material vorhanden, so dass
die Wärme auch zur Hinterseite des Rohres fließen kann.
Dieser Umstand ermöglicht die im Vergleich zum Stand der Technik hohen
Wärmestromdichten beim Anmeldungsgegenstand.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf in den Zeichnungen
dargestellte Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
1 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen
Stahlhohlprofils;
2 eine Längsschnittdarstellung des Profils
nach 1 längs der Linie II-II;
3 eine Draufsicht auf das Stahlhohlprofil
in einer für die Erstellung eines konischen Feuerraums vorbereiteten, keilstumpfförmigen
Gestalt;
4. eine konische Brennkammer aus Hohlprofilelementen
nach den vorangehenden Figuren im Schnitt;
5 einen Blick in den großen Durchmesser
der Brennkammer von 4, teilweise geschnitten, und
6 einen Längsschnitt durch eine doppelkonische
Brennermuffel (Combustor) aus Muffel und Beschleunigungsdüse.
Man erkennt in 1 ein insgesamt mit 1
bezeichnetes Stahlprofil im Querschnitt, das einen in der Zeichnung "unteren" Abschnitt
aufweist, der im wesentlichen trapezförmig ist und der an seiner Unterseite
2, die im Gebrauch dem Feuerraum zugewandt ist, mit einem Radius R konkav
gewölbt ist. An den unteren Abschnitt schließt sich ein oberer, dreieckiger Abschnitt
an, der stumpfwinklig ist, wobei der Scheitel mit einem Radius r konvex verrundet
ist. Auf einer Mittellinie zentriert, die sich zwischen dem verrundeten Scheitel
und der Unterseite 2 erstreckt, ist in dem Profil 1 ein Wasserleitkanal
3 kreisförmigen Querschnitts ausgebildet.
Als Werkstoffe für das so gebildete Hohlprofil kommen die üblichen
Kesselbaustähle in Frage, bei niedrigen Drucken auch andere übliche Werkstoffe.
Wie erwähnt, ist die mit dem Radius R schwach gewölbte Unterseite
2 den Feuergasen zugewandt und erlaubt den Aufbau einer für Drallströmungen
innerhalb einer konischen Brennkammer hinreichend glatten Innenoberfläche. Optimal
für den typischen Bereich der Feuerraum-Durchmesser von 1.000 von 3.000 mm sind
folgende Abmessungen des Querschnitts des Hohlprofils:
- Breite a = 146 mm
- Höhe des Trapezabschnitts Gesamthöhe c = 64 mm
- Durchmesser des Kanals d = 41 mm
- Verrundungsradius am Scheitel r = 36 mm
- Krümmungsradius an der Unterseite R = 1.333 mm
- Flankenwinkel des Trapezes: &agr; = 15°.
Für die Erstellung einer kegelstumpfförmigen Brennkammer von 3.050
mm Länge, in der die Hohlprofile nach 1 eine Baulänge
von 2.250 mm haben und die sich von einem Durchmesser von 2.484 mm auf einen Durchmesser
von 1.468 mm verjüngt, verjüngen sich gemäß 3 die Hohlprofilstäbe
von der oben genannten Breite a = 146 mm auf eine Breite von 88,69 mm, was durch
entsprechende spanabhebende Bearbeitung der Flanken der Hohlprofilstäbe bewerkstelligt
wird.
Die Profilform nach 1 entspricht näherungsweise
dem Wärmefluss von der Einstrahlung auf die gekrümmte Unterseite 2 in Richtung
auf den wasserführenden Kanal 3.
Bei einer Wärmeeinstrahlung von 400 kW/m2, einer Länge
des Hohlprofils von 6 m (in solchen Längen werden Profilstäbe üblicherweise im Markt
angeboten) und einer Wassereintrittsgeschwindigkeit von 1,20 m/s ist der Wasserdurchsatz
ca. 15 mal größer als die verdampfte Wassermenge, es herrscht also eine hinreichend
große Sicherheit gegen Überhitzung.
Das Hohlprofil kann geometrisch ähnlich vergrößert oder verkleinert
werden. Da der Wasserdurchsatz quadratisch, die Wärmeeinstrahlung
aber linear von den Abmessungen abhängt, führt eine Verkleinerung schnell an die
zulässige untere Grenze des Verhältnisses zwischen Wasserdurchsatz und Verdampfung,
die bei 12 liegt.
Eine Vergrößerung führt zu entsprechend längeren Wärmeflusswegen.
Mit steigenden Abmessungen wird der Punkt A, der am Rand der Einstrahlfläche
2 des Hohlprofils 1 liegt (siehe 1)
proportional immer heißer.
Unter üblichen Industriekessel-Bedingungen sind vernünftige Grenzen
für die größte Breite a der Hohlprofile minimal 120 mm und maximal 180 mm. Alle
anderen Abmessungen hängen linear davon ab.
Die Außenkontur des Hohlprofils 1 lässt sich vereinfachen
bis zum Grenzfall eines Rechtecks. Die Funktion wird dadurch nicht beeinträchtigt,
wohl aber der Materialaufwand deutlich höher. Die Konstruktion wird insgesamt deutlich
schwerer, ohne dass hieraus ein Vorteil erwüchse.
4 zeigt im Axialschnitt eine konische
Brennkammer, die aus zugeschnittenen Hohlprofilen nach den 1
bis 3 aufgebaut ist. Man erkennt in
4 ein im Schnitt dargestelltes Hohlprofil
1, das eine keilstumpfförmige Gestalt gemäß 3
hat und von dem eine Vielzahl nebeneinanderliegender gleichartiger Hohlprofile eine
insgesamt kegelstumpfförmige Brennkammer umschließen. Die Hohlprofile
1 sind gemeinsam an einem unteren Ringsammler 4 und einem oberen
Ringsammler 5 angeschlossen, die der Zu- und Abführung von Wasser und/oder
Dampf oder anderen Kühlmedien dienen. Die Hohlprofile 1 werden von einer
Ringkonstruktion 6 zusammengehalten.
Im dargestellten Beispiel ist die Brennkammer eine Nachbrennkammer
und stellt der kleinere Durchmesser des Kegelstumpfes den Austrittsquerschnitt dar.
Die in der Zeichnung erkennbaren Schächte 7 und 8, in deren Bereich
die Hohlprofile ausgekröpft sind, sind ein Einfüllschacht 7 für stückigen
Brennstoff zum Beschicken eines hier nicht dargestellten Feuerungsrostes, an den
die Nachbrennkammer nach 4 angesetzt ist, und ein Startbrennschacht
8 durch den hindurch mittels einer Brennerlanze der auf dem Feuerungsrost
liegende Brennstoff bei Betriebsbeginn gezündet wird.
5 zeigt einen Blick in den großen Durchmesser
der Brennkammer von 4. Man erkennt in ihr sehr deutlich
die keilstumpfartige Form der Hohlprofile 1, ihre Verbindungen mit den
Ringsammlern 4 und 5 und die beiden Schächte 7 und
8.
Eine andere Anwendung des erfindungsgemäßen Stahl-Hohlprofils ist
in 5 dargestellt. Es handelt sich um eine wassergekühlte
Brennermuffel für hohe Wasserdrucke, etwa für Industriedampfkessel. Hier liegen
Drucke von meist 80–120 bar vor und Wärmestromdichten von bis zu 400 kW/m2.
Mit dem bisherigen Stand der Technik kann diese Konstruktion aus den
vorstehend dargelegten Gründen nicht ausgeführt werden. Mit der Erfindung wird sie
jedoch nunmehr möglich.
Die Brennermuffel besteht aus folgenden Elementen:
- – Brennlufteintritt 31
- – Sammelraum 32
- – Leitschaufeln 33
- – konische Muffel 34
- – Flammbeschleunigungsdüse 35
- – Kohlenstaublanze 36
- – Umlenkhaube der Lanze 37
- – Austrittsöffnung 38
Für andere als staubförmige Brennstoffe sind andere Vorrichtungen
der Brennstoffzufuhr nach dem Stand der Technik einzusetzen.
Die Konizitäten der Muffel 34 und der Flammbeschleunigungsdüse
35 sind so groß, dass diese Bauelemente nur mit dem erfindungsgemäßen Stahl-Hohlprofil
erstellt werden können.
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| Anspruch[de] |
- Stahlhohlprofil für die Erstellung eines konischen Feuerraums, das einen in
Längsrichtung verlaufenden Kanal für die Durchleitung von Wasser und wenigstens
auf der den Feuerraum begrenzenden Seite eine im wesentlichen flache Oberfläche
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlprofil (1) eine im
Querschnitt rechtekkige Gestalt mit einem im wesentlichen mittig angeordneten Wasserleitkanal
hat, die folgende Abmessungen aufweist:
Breite a = 120 mm bis 180 mm
Höhe c = 52 mm bis 74 mm
Durchmesser des Wasserleitkanals d = 34 mm bis 50 mm,
und dass bezogen auf eine Wärmestromdichte der Einstrahlung aus dem Feuerraum von
400 kW/m2 und eine Profillänge von 6 m der Querschnitt des Wasserleitkanals
(3) ausreichend für ein Verhältnis Wasserdurchsatz zu verdampfte Wassermenge
von mindestens 12 ist.
- Stahlhohlprofil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die folgenden Abmessungen:
a = 146 mm, c = 64 mm, d = 41 mm.
- Stahlhohlprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die der
Wärmeeinstrahlung ausgesetzte Seite (2) im Querschnitt konkav gewölbt ist mit einem
Krümmungsradius R, der zwischen 500 mm und 1.500 mm liegt.
- Stahlhohlprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius
R = 1.333 mm beträgt.
- Stahlhohlprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die der Wärmestrahlung abgewandte Seite im Querschnitt gesehen konvex gewölbt
ist.
- Stahlhohlprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass sein Querschnitt in dem Bereich, der dem Feuerraum zugewandt ist, die Form
eines Trapezes hat und sich hieran auf der dem Feuerraum abgewandten Seite ein im
Querschnitt stumpfwinklig dreieckiger Bereich anschließt, dessen Scheitel verrundet
ist, wobei der Wasserleitkanal (3) mittig zwischen dem verrundeten Scheitel
und der dem Feuerraum zugewandten Fläche (2) liegt.
- Stahlhohlprofil nach den Ansprüchen 2, 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass
bei einer Abweichung des Durchmessers des Wasserleitkanals (3) von d =
41 mm im Durchmesserbereich zwischen 34 mm und 50 mm alle anderen Querschnittsabmessungen
linear entsprechend geändert sind.
- Konische Brennkammer mit einer im Inneren im wesentlichen glatten Oberfläche,
bestehend aus einer Vielzahl nebeneinander angeordneter, keilstumpfförmiger Stahlhohlprofilelemente
(1), die jeweils im Inneren einen Wasserleitkanal (3) aufweisen,
der an ein Wasserleitungssystem (4, 5) angeschlossen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stahlhohlprofilelemente (1) solche nach einem
der vorhergehenden Ansprüche sind, die von einer äußeren Ringkonstruktion (6)
zusammengehalten sind.
- Doppelkonische Brennkammer mit einer im Innern im wesentlichen glatten Oberfläche,
bestehend aus einer sich von einem Ende ausgehend konisch erweiternden Muffel (34)
und einer sich an deren großen Durchmesser anschließenden, sich konisch verengenden
Beschleunigungsdüse (35), die jeweils aus Vielzahl nebeneinander angeordneter,
keilstumpfförmiger Stahlhohlprofilelemente (1) bestehen, die jeweils im
Inneren einen Wasserleitkanal (3) aufweisen, der an ein Wasserleitungssystem
(4, 5) angeschlossen ist, wobei die Stahlhohlprofilelemente (1)
solche nach einem der vorhergehenden Ansprüche sind, die von einer äußeren Ringkonstruktion
(6) zusammengehalten sind, und an freien Ende der Muffel (34)
Luftleitschaufeln (33) und am freien Ende der Beschleunigungsdüse (35)
eine Austrittsöffnung (38) vorgesehen sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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