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Dokumentenidentifikation DE20315254U1 15.01.2004
Titel Vorrichtung zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware
Anmelder Schwab, Ute, 86732 Oettingen, DE
Vertreter Lorenz und Kollegen, 89522 Heidenheim
DE-Aktenzeichen 20315254
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 15.01.2004
Registration date 04.12.2003
Application date from patent application 02.10.2003
IPC-Hauptklasse D06H 7/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware, insbesondere von auf Rollen gehaltener Teppichware, Folienstoffe, Kabelwaren und dergleichen, mit einer Antriebseinrichtung zum Fördern der Meterware, mit einer Schneideinrichtung zum Abschneiden der Meterware und mit einer Messeinrichtung zum Messen der Länge der geförderten Meterware.

Eine erfindungsgemäße Vorrichtung ist aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt. Solche Vorrichtungen werden meist in Baumärkten, Raumausstattungsgeschäften und dergleichen als Aufbewahrungs- und Verkaufseinrichtung für Meterware, wie beispielsweise Teppiche, eingesetzt und werden dabei wie folgt betrieben: Die Bedienperson fördert mit Hilfe der Antriebseinrichtung eine vom Kunden bestellte Menge der Meterware auf die der Rolle gegenüberliegenden Seite der Schneideinrichtung und schneidet die bestellte Meterware ab. Meist ist hierbei eine Messeinrichtung mit einer entsprechenden Anzeige vorgesehen, welche die geförderte Menge der Meterware misst und anzeigt, so dass für die Bedienperson eine gewisse Kontrolle vorhanden ist.

Es wurde jedoch häufiger festgestellt, dass die Bedienperson dem Kunden zusätzlich zu der bestellten Menge noch einen Zuschlag gibt, indem die Meterware nach Erreichen der bestellten Menge noch um einen gewissen Betrag weiter gefördert wird. Meist wird dieser Zuschlag bei der Berechnung des Preises der gekauften Meterware nicht berücksichtigt, so dass für den Betreiber einer solchen Vorrichtung, also beispielsweise ein Baumarkt, ein teilweise hoher Schaden entsteht. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtungen ist die sehr aufwändige Bestands- und Warenverlustkontrolle, die stets von Hand ausgeführt werden muss.

Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware zu schaffen, mit der eine Manipulation seitens des Bedienpersonals verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann und welche zuverlässig und präzise arbeitet.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware dadurch gelöst, dass eine elektronische Steuereinrichtung vorgesehen ist, welche mit einer zum Einscannen von Informationen bezüglich der Meterware vorgesehenen Scannereinrichtung, mit einer zum Eingeben einer durch die Antriebseinrichtung zu fördernden Länge der Meterware vorgesehenen Eingabeeinrichtung, mit der Messeinrichtung zur Erlangung von Informationen über die Länge der geförderten Meterware und mit einer Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben von Informationen bezüglich der abgeschnittenen Meterware verbunden ist.

Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Steuereinrichtung ist es möglich, die von der Antriebseinrichtung geförderte Länge der Meterware zu steuern und auf diese Weise automatisch zu begrenzen. Hierzu kann über die Eingabeeinrichtung die gewünschte Länge der Meterware, also die von dem Kunden bestellte Länge derselben, eingegeben werden, wobei das anschließende Fördern der Meterware ein automatischer Ablauf ist, in den die Bedienperson nicht mehr eingreifen kann. Dass stets die richtige Länge gefördert wird, wird durch die Verbindung der Messeinrichtung mit der Steuereinrichtung sichergestellt, welche die Informationen über die Länge der geförderten Meterware erlangt und somit in der Lage ist, das Fördern der Meterware zum richtigen Zeitpunkt zu stoppen.

Erfindungsgemäß ist die Steuereinrichtung des weiteren mit einer Scannereinrichtung verbunden, welche Informationen über die Meterware an die Steuereinrichtung weitergibt. Diese Informationen, beispielsweise die Breite der Meterware, werden verwendet, um zusammen mit der Länge der ausgegebenen Meterware Informationen an eine Ausgabeeinrichtung zu senden, welche dann Informationen über die abgeschnittene Meterware ausgeben kann, also beispielsweise die Fläche der gekauften Meterware.

Mittels der erfindungsgemäßen Lösung ist des weiteren eine vollkommen unproblematische Bestands- und Warenverlustkontrolle möglich, da die Menge bzw. Länge der ausgegebenen Meterware sowie der Restrolle stets festgehalten wird. Besonders vorteilhaft ist, dass die erfindungsgemäße Lösung problemlos auch an bereits vorhandenen Schneidemaschinen installiert werden kann.

Eine weitere Sicherung gegen unerlaubtes Zugeben von Meterware seitens der Bedienperson kann geschaffen werden, wenn in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die elektronische Steuereinrichtung mit der Schneideinrichtung verbunden ist, um dieselbe freizugeben, wenn die über die Eingabeeinrichtung eingegebene Länge der Meterware von der Antriebseinrichtung innerhalb einer vorgebbaren Toleranz gefördert worden ist.

Des weiteren kann vorgesehen sein, dass die Ausgabeeinrichtung als Etikettendrucker ausgebildet ist, der in der Lage ist, mit den ihm von der Steuereinrichtung gelieferten Informationen ein Etikett zu drucken, welches Informationen bezüglich der abgeschnittenen Meterware enthält. Bei diesen Informationen kann es sich um Länge, Fläche und/oder eine Artikelnummer handeln, sodass aus diesen Informationen an einer separaten Kasse ein Preis ermittelt werden kann.

Die Antriebseinrichtung zum Fördern der Meterware kann sowohl einen Elektromotor als auch ein Handrad aufweisen. Dadurch ist einerseits eine bequeme und von der Steuereinrichtung gesteuerte Förderung der Meterware möglich, es kann andererseits jedoch auch bei eventuellen Störungen des Elektromotors eine Meterware ausgegeben werden.

In alternativen Lösungen kann die Schneideinrichtung in Querrichtung zu der Meterware elektrisch angetrieben oder manuell verfahrbar sein.

Wenn die Schneideinrichtung ein Schneidmesser aufweist, welches elektrisch angetrieben ist, so ermöglicht dies ein einfacheres Schneiden der Meterware, insbesondere wenn es sich bei der Meterware um dickeres und/oder breiteres Material handelt.

Eine einfache konstruktive Ausgestaltung der Messeinrichtung kann sich ergeben, wenn die Messeinrichtung ein von der Meterware angetriebenes Messrad und einen die Umdrehungen des Messrades aufnehmenden Messwertaufnehmer aufweist.

Eine weitere konstruktiv sehr einfache Lösung für die erfindungsgemäße Vorrichtung ergibt sich, wenn die Steuereinrichtung mit der Eingabeeinrichtung in ein und demselben Gehäuse untergebracht ist.

Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig beschrieben.

Es zeigt:

1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und

2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung.

1 und 2 zeigen sehr schematische Ansichten einer Vorrichtung 1, welche ein Grundgestell 2 mit einem daran angebrachten Haltegestell 3 aufweist. An dem Haltegestell 3 sind mehrere Rollen 4 mit darauf aufgewickelter Meterware 5 angebracht, welche ähnlich einem Paternoster zwischen verschiedenen Positionen bewegt werden können. Im vorliegenden Fall sind lediglich zwei übereinander angeordnete Rollen 4 dargestellt, wobei sich die untere Rolle 4 in einer Position befindet, in der die sich auf derselben befindliche Meterware 5 über das Grundgestell gefördert und damit ausgegeben werden kann. Bei der Meterware 5 handelt es sich insbesondere von auf den Rollen 4 gehaltener bzw. aufgewickelter Teppichware.

Zum Antrieb der Rollen 4 und somit zum Fördern der Meterware 5 dient eine Antriebseinrichtung 6, welche einen Elektromotor 7 sowie ein Handrad 8 aufweist, die unabhängig voneinander in der Lage sind, die jeweils untere Rolle 4 zu rotieren. Die Meterware 5 kann also sowohl mittels des Elektromotors 7 als auch mittels des Handrads 8 von der Rolle 4 abgewickelt werden. Das Abwickeln der Meterware 5 dient dazu, die Meterware auf eine der Rollen 4 entgegengesetzte Seite einer Schneideinrichtung 9 zu fördern, mittels welcher die Meterware 5 abgeschnitten werden kann. Selbstverständlich können die Positionen des Elektromotors 7 und des Handrads 8 auch vertauscht sein bzw. das Fördern der Rolle 4 kann ausschließlich von Hand oder ausschließlich automatisch erfolgen.

Wie in 2 dargestellt, ist die Schneideinrichtung 9 in Querrichtung der Meterware 5 entlang einer Schiene 10 verfahrbar. Hierzu kann die Schneideinrichtung 9 elektrisch angetrieben sein, es ist jedoch auch möglich, dass die Schneideinrichtung 9 von einer nicht dargestellten Bedienperson manuell entlang der Schiene 10 verfahren werden muss. Die Schneideinrichtung 9 weist ein Schneidmesser 9a auf, welches im vorliegenden Fall elektrisch angetrieben ist. Es kann sich theoretisch jedoch auch um ein rein mechanisches Schneidmesser 9a handeln.

Um das Ausgeben und Abschneiden der Meterware 5 wie nachfolgend detaillierter beschrieben zu automatisieren, ist ein Controller bzw. eine elektronische Steuereinrichtung 11 vorgesehen, welche mit einer Scannereinrichtung 12, einer Eingabeeinrichtung 13, einer Messeinrichtung 14, einer Ausgabeeinrichtung 15 sowie mit der Antriebseinrichtung 6 und der Schneideinrichtung 9 verbunden ist. Das Wort „verbunden" bedeutet in diesem Zusammenhang die Schaffung einer beliebigen Möglichkeit zum Austausch von Daten bzw. Informationen zwischen der Steuereinrichtung 11 und der Scannereinrichtung 12, der Eingabeeinrichtung 13, der Messeinrichtung 14, der Ausgabeeinrichtung 15, der Antriebseinrichtung 6 oder der Schneideinrichtung 9. Im vorliegenden Fall sind zwischen den einzelnen Bauteilen nicht näher bezeichnete Verbindungskabel vorgesehen.

Dabei dient die Scannereinrichtung 12 dazu, von einem nicht dargestellten, an der Meterware 5 angebrachten Etikett Informationen bezüglich der Meterware 5, insbesondere bezüglich einer Artikelnummer sowie bezüglich der sich auf der jeweiligen Rolle 4 befindlichen, restlichen Meterware 5, einzuscannen und an die Steuereinrichtung 11 weiterzuleiten. Hierzu kann die Scannereinrichtung 12 in Form eines an sich bekannten und daher nicht näher beschriebenen Handscanners ausgeführt sein. Das Etikett kann die Informationen beispielsweise in Form eines Barcodes enthalten.

Die Eingabeeinrichtung 13, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit der Steuereinrichtung 11 in ein und demselben Gehäuse 16 angeordnet ist, dient zum Eingeben der durch die Antriebseinrichtung 6 zu fördernden Länge der Meterware 5 durch die Bedienperson, und zwar in einer Länge, wie sie von einem Kunden gewünscht wird. Hierzu weist die Eingabeeinrichtung 13 eine nicht näher dargestellte Tastatur auf, über welche die Bedienperson die zu fördernde und somit mittels der Schneideinrichtung 9 abzuschneidende Länge der Meterware 5 eingibt. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Eingabe über die Eingabeeinrichtung 13 und somit die Bedienung der Vorrichtung 1 nur nach vorheriger Eingabe eines PIN-Codes möglich ist. Dies stellt neben dem Verhindern von Manipulationen eine Identifikation des jeweiligen Benutzers dar.

Die Messeinrichtung 14, mittels welcher die von der Antriebseinrichtung 6 geförderte Länge der Meterware 5 gemessen wird, weist ein von der sich bewegenden Meterware 5 angetriebenes Messrad 17 auf, welches beispielsweise mit einem nicht dargestellten Inkrementalgeber versehen ist. Die Bewegungen des Messrades 17, also dessen Umdrehungen, werden von einem Messwertaufnehmer 18 gemessen. Des weiteren ist die Messeinrichtung 14 mit einer sich im Leerlauf befindlichen Rolle 19 versehen, welche die Meterware 5 19 versehen, welche die Meterware 5 gegen das Messrad 17 drückt. Schließlich weist die Messeinrichtung 14 noch eine Lichtschranke 20 auf, die das Vorhandensein der Meterware 5 während des Messvorgangs überwacht und so eventuelle Manipulationen beim Messen ausschließt. Die Lichtschranke 20 löst den Messvorgang aus und beendet denselben.

Die Messeinrichtung 14 gibt ihre Informationen bezüglich der Länge der geförderten Meterware 5 an die Steuereinrichtung 11 weiter, welche bei Erreichen der gewünschten, also über die Eingabeeinrichtung 13 eingegebenen Länge der Meterware 5 die Antriebseinrichtung 6 stoppt, sodass keine Meterware 5 mehr gefördert wird. Die von der Messeinrichtung 14 gemessene Länge kann auf einem Display der Ausgabeeinrichtung 15 angezeigt werden, es ist jedoch selbstverständlich auch eine separate, beispielsweise manuelle Anzeige an der Messeinrichtung 14 möglich, um die Vorrichtung 1 auch autark von der Steuereinrichtung 11 betreiben zu können.

Daraufhin wird die Meterware 5 wie oben beschrieben mittels der Schneideinrichtung 9 abgeschnitten. Mit der Schneideinrichtung 9 wirkt die elektronische Steuereinrichtung 11 derart zusammen, dass sie die Bewegung der Schneideinrichtung 9 und/oder des Schneidmessers 9a erst dann freigibt, wenn die über die Eingabeeinrichtung 13 eingegebene Länge der Meterware 5 von der Antriebseinrichtung 6 gefördert, von der Messeinrichtung 14 gemessen und von der Steuereinrichtung 11 erkannt worden ist. Wenn es sich um eine elektrisch angetriebene Schneideinrichtung 9 handelt, kann die elektronische Steuereinrichtung 11 auch die Bewegung derselben in Querrichtung der Meterware 5 steuern.

Bei der Länge der Meterware 5 kann eine Toleranz vorgegeben werden, um welche die eingegebene Länge überschritten werden kann. Durch eine solche Materialzugabe kann sichergestellt werden, dass die Meterware 5 auch dann ausreicht, wenn der Kunde sie entsprechend knapp berechnet und bestellt hat. Bei Überschreiten dieser Toleranz und weiterem Fördern der Meterware 5, beispielweise durch Drehen an dem Handrad 8, wird die Schneideinrichtung 9 außer Betrieb gesetzt, um unerwünschte Manipulationen, insbesondere eine Überschreitung, jedoch auch eine Unterschreitung der eingestellten Länge der Meterware 5 zu verhindern.

Die Ausgabeeinrichtung 15 ist als Etikettendrucker ausgebildet, der in der Lage ist, mit den ihm von der Steuereinrichtung 11 gelieferten Informationen ein Etikett zu drucken, welches die Artikelnummer und gegebenenfalls die Länge und die Fläche der abgeschnittenen Meterware 5 enthält. Dieses nicht näher dargestellte Etikett wird auf die abgeschnittene Meterware 5 aufgeklebt, wonach der Kunde mit der von ihm bestellten und abgeschnittenen Meterware 5 zu einer nicht dargestellten Kasse geht und dort, nach erfolgtem Einscannen der auf dem Etikett sich befindlichen Informationen mittels nicht dargestellter Einrichtungen an der Kasse, die Ware bezahlt.

Des weiteren kann vorgesehen sein, dass die Ausgabeeinrichtung 15 ein weiteres, ebenfalls nicht dargestelltes Etikett ausgibt, welches Informationen über die Artikelnummer, gegebenenfalls die Fläche der Meterware 5 sowie die Restlänge der Meterware 5 enthält, die sich auf der Rolle 4 befindet, und welches auf die restliche Meterware 5 aufgeklebt wird, um einen konstanten Überblick über die vorhandene Restmenge der einzelnen Rollen 4 zu haben. Dadurch wird der Fall verhindert, dass, wenn eine von einem Kunden gewünschte Menge nicht verfügbar ist, die Meterware 5 zunächst von der Rolle 4 abgewickelt wird. Des weiteren wird hierdurch eine Bestands- und Warenverlustkontrolle erleichtert, um beispielsweise eine Inventur durchführen zu können. Auch auf diesem Etikett können selbstverständlich Informationen bezüglich der Artikelnummer der Meterware 5 enthalten sein.

Die Ausgabeeinrichtung 15 kann statt über den Etikettendrucker oder auch zusätzlich zu demselben den zu bezahlenden Preis für die abgeschnittene Meterware 5 und gegebenenfalls auch weitere Informationen über ein nicht dargestelltes, an die Steuereinrichtung 11 angeschlossenes EDV-System an eine Kasse weitergeben.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware, insbesondere von auf Rollen gehaltener Teppichware, Folienstoffe, Kabelwaren und dergleichen, mit einer Antriebseinrichtung zum Fördern der Meterware, mit einer Schneideinrichtung zum Abschneiden der Meterware und mit einer Messeinrichtung zum Messen der Länge der geförderten Meterware, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektronische Steuereinrichtung (11) vorgesehen ist, welche mit einer zum Einscannen von Informationen bezüglich der Meterware (5) vorgesehenen Scannereinrichtung (12), mit einer zum Eingeben einer durch die Antriebseinrichtung (6) zu fördernden Länge der Meterware (5) vorgesehenen Eingabeeinrichtung (13), mit der Messeinrichtung (14) zur Erlangung von Informationen über die Länge der geförderten Meterware (5) und mit einer Ausgabeeinrichtung (15) zum Ausgeben von Informationen bezüglich der abgeschnittenen Meterware (5) verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinrichtung (11) mit der Schneideinrichtung (9) verbunden ist, um dieselbe freizugeben, wenn die über die Eingabeeinrichtung (13) eingegebene Länge der Meterware (5) von der Antriebseinrichtung (6) innerhalb einer vorgebbaren Toleranz gefördert worden ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung (15) als Etikettendrucker ausgebildet ist, der in der Lage ist, mit den ihm von der Steuereinrichtung (11) gelieferten Informationen ein Etikett zu drucken, welches Informationen bezüglich der abgeschnittenen Meterware (5) enthält.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (6) zum Fördern der Meterware (5) einen Elektromotor (7) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (11) mit dem Elektromotor (7) zur Steuerung des Förderns der Meterware (5) verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (6) zum Fördern der Meterware (5) ein Handrad (8) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (9) in Querrichtung zu der Meterware (5) elektrisch angetrieben verfahrbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (9) in Querrichtung zu der Meterware (5) manuell verfahrbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (9) ein Schneidmesser (9a) aufweist, welches elektrisch angetrieben ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Messeinrichtung (14) ein von der Meterware angetriebenes Messrad (17) und einen die Umdrehungen des Messrades (17) aufnehmenden Messwertaufnehmer (18) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (11) mit der Eingabeeinrichtung (13) in ein und demselben Gehäuse (16) untergebracht ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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