Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschneiden und Ausgeben
von Meterware, insbesondere von auf Rollen gehaltener Teppichware, Folienstoffe,
Kabelwaren und dergleichen, mit einer Antriebseinrichtung zum Fördern der Meterware,
mit einer Schneideinrichtung zum Abschneiden der Meterware und mit einer Messeinrichtung
zum Messen der Länge der geförderten Meterware.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung ist aus dem allgemeinen Stand der
Technik bekannt. Solche Vorrichtungen werden meist in Baumärkten, Raumausstattungsgeschäften
und dergleichen als Aufbewahrungs- und Verkaufseinrichtung für Meterware, wie beispielsweise
Teppiche, eingesetzt und werden dabei wie folgt betrieben: Die Bedienperson fördert
mit Hilfe der Antriebseinrichtung eine vom Kunden bestellte Menge der Meterware
auf die der Rolle gegenüberliegenden Seite der Schneideinrichtung und schneidet
die bestellte Meterware ab. Meist ist hierbei eine Messeinrichtung mit einer entsprechenden
Anzeige vorgesehen, welche die geförderte Menge der Meterware misst und anzeigt,
so dass für die Bedienperson eine gewisse Kontrolle vorhanden ist.
Es wurde jedoch häufiger festgestellt, dass die Bedienperson dem Kunden
zusätzlich zu der bestellten Menge noch einen Zuschlag gibt, indem die Meterware
nach Erreichen der bestellten Menge noch um einen gewissen Betrag weiter gefördert
wird. Meist wird dieser Zuschlag bei der Berechnung des Preises der gekauften Meterware
nicht berücksichtigt, so dass für den Betreiber einer solchen Vorrichtung, also
beispielsweise ein Baumarkt, ein teilweise hoher Schaden entsteht. Ein weiterer
Nachteil dieser bekannten Vorrichtungen ist die sehr aufwändige Bestands- und Warenverlustkontrolle,
die stets von Hand ausgeführt werden muss.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware zu schaffen, mit der eine Manipulation
seitens des Bedienpersonals verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden
kann und welche zuverlässig und präzise arbeitet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung
zum Abschneiden und Ausgeben von Meterware dadurch gelöst, dass eine elektronische
Steuereinrichtung vorgesehen ist, welche mit einer zum Einscannen von Informationen
bezüglich der Meterware vorgesehenen Scannereinrichtung, mit einer zum Eingeben
einer durch die Antriebseinrichtung zu fördernden Länge der Meterware vorgesehenen
Eingabeeinrichtung, mit der Messeinrichtung zur Erlangung von Informationen über
die Länge der geförderten Meterware und mit einer Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben
von Informationen bezüglich der abgeschnittenen Meterware verbunden ist.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Steuereinrichtung ist es möglich,
die von der Antriebseinrichtung geförderte Länge der Meterware zu steuern und auf
diese Weise automatisch zu begrenzen. Hierzu kann über die Eingabeeinrichtung die
gewünschte Länge der Meterware, also die von dem Kunden bestellte Länge derselben,
eingegeben werden, wobei das anschließende Fördern der Meterware ein automatischer
Ablauf ist, in den die Bedienperson nicht mehr eingreifen kann. Dass stets die richtige
Länge gefördert wird, wird durch die Verbindung der Messeinrichtung mit der Steuereinrichtung
sichergestellt, welche die Informationen über die Länge der geförderten Meterware
erlangt und somit in der Lage ist, das Fördern der Meterware zum richtigen Zeitpunkt
zu stoppen.
Erfindungsgemäß ist die Steuereinrichtung des weiteren mit einer Scannereinrichtung
verbunden, welche Informationen über die Meterware an die Steuereinrichtung weitergibt.
Diese Informationen, beispielsweise die Breite der Meterware, werden verwendet,
um zusammen mit der Länge der ausgegebenen Meterware Informationen an eine Ausgabeeinrichtung
zu senden, welche dann Informationen über die abgeschnittene Meterware ausgeben
kann, also beispielsweise die Fläche der gekauften Meterware.
Mittels der erfindungsgemäßen Lösung ist des weiteren eine vollkommen
unproblematische Bestands- und Warenverlustkontrolle möglich, da die Menge bzw.
Länge der ausgegebenen Meterware sowie der Restrolle stets festgehalten wird. Besonders
vorteilhaft ist, dass die erfindungsgemäße Lösung problemlos auch an bereits vorhandenen
Schneidemaschinen installiert werden kann.
Eine weitere Sicherung gegen unerlaubtes Zugeben von Meterware seitens
der Bedienperson kann geschaffen werden, wenn in einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung die elektronische Steuereinrichtung mit der Schneideinrichtung verbunden
ist, um dieselbe freizugeben, wenn die über die Eingabeeinrichtung eingegebene Länge
der Meterware von der Antriebseinrichtung innerhalb einer vorgebbaren Toleranz gefördert
worden ist.
Des weiteren kann vorgesehen sein, dass die Ausgabeeinrichtung als
Etikettendrucker ausgebildet ist, der in der Lage ist, mit den ihm von der Steuereinrichtung
gelieferten Informationen ein Etikett zu drucken, welches Informationen bezüglich
der abgeschnittenen Meterware enthält. Bei diesen Informationen kann es sich um
Länge, Fläche und/oder eine Artikelnummer handeln, sodass aus diesen Informationen
an einer separaten Kasse ein Preis ermittelt werden kann.
Die Antriebseinrichtung zum Fördern der Meterware kann sowohl einen
Elektromotor als auch ein Handrad aufweisen. Dadurch ist einerseits eine bequeme
und von der Steuereinrichtung gesteuerte Förderung der Meterware möglich, es kann
andererseits jedoch auch bei eventuellen Störungen des Elektromotors eine Meterware
ausgegeben werden.
In alternativen Lösungen kann die Schneideinrichtung
in Querrichtung zu der Meterware elektrisch angetrieben oder manuell verfahrbar
sein.
Wenn die Schneideinrichtung ein Schneidmesser aufweist, welches elektrisch
angetrieben ist, so ermöglicht dies ein einfacheres Schneiden der Meterware, insbesondere
wenn es sich bei der Meterware um dickeres und/oder breiteres Material handelt.
Eine einfache konstruktive Ausgestaltung der Messeinrichtung kann
sich ergeben, wenn die Messeinrichtung ein von der Meterware angetriebenes Messrad
und einen die Umdrehungen des Messrades aufnehmenden Messwertaufnehmer aufweist.
Eine weitere konstruktiv sehr einfache Lösung für die erfindungsgemäße
Vorrichtung ergibt sich, wenn die Steuereinrichtung mit der Eingabeeinrichtung in
ein und demselben Gehäuse untergebracht ist.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung
prinzipmäßig beschrieben.
Es zeigt:
1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung; und
2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Vorrichtung.
1 und 2
zeigen sehr schematische Ansichten einer Vorrichtung 1, welche ein Grundgestell
2 mit einem daran angebrachten Haltegestell 3 aufweist. An dem
Haltegestell 3 sind mehrere Rollen 4 mit darauf aufgewickelter
Meterware 5 angebracht, welche ähnlich einem Paternoster zwischen verschiedenen
Positionen bewegt werden können. Im vorliegenden Fall sind lediglich zwei übereinander
angeordnete Rollen 4 dargestellt, wobei sich die untere Rolle
4 in einer Position befindet, in der die sich auf derselben befindliche
Meterware 5 über das Grundgestell gefördert und damit ausgegeben werden
kann. Bei der Meterware 5 handelt es sich insbesondere von auf den Rollen
4 gehaltener bzw. aufgewickelter Teppichware.
Zum Antrieb der Rollen 4 und somit zum Fördern der Meterware
5 dient eine Antriebseinrichtung 6, welche einen Elektromotor
7 sowie ein Handrad 8 aufweist, die unabhängig voneinander in
der Lage sind, die jeweils untere Rolle 4 zu rotieren. Die Meterware
5 kann also sowohl mittels des Elektromotors 7 als auch mittels
des Handrads 8 von der Rolle 4 abgewickelt werden. Das Abwickeln
der Meterware 5 dient dazu, die Meterware auf eine der Rollen
4 entgegengesetzte Seite einer Schneideinrichtung 9 zu fördern,
mittels welcher die Meterware 5 abgeschnitten werden kann. Selbstverständlich
können die Positionen des Elektromotors 7 und des Handrads 8 auch
vertauscht sein bzw. das Fördern der Rolle 4 kann ausschließlich von Hand
oder ausschließlich automatisch erfolgen.
Wie in 2 dargestellt, ist die Schneideinrichtung
9 in Querrichtung der Meterware 5 entlang einer Schiene
10 verfahrbar. Hierzu kann die Schneideinrichtung 9 elektrisch
angetrieben sein, es ist jedoch auch möglich, dass die Schneideinrichtung
9 von einer nicht dargestellten Bedienperson manuell entlang der Schiene
10 verfahren werden muss. Die Schneideinrichtung 9 weist ein Schneidmesser
9a auf, welches im vorliegenden Fall elektrisch angetrieben ist. Es kann
sich theoretisch jedoch auch um ein rein mechanisches Schneidmesser 9a
handeln.
Um das Ausgeben und Abschneiden der Meterware 5 wie nachfolgend
detaillierter beschrieben zu automatisieren, ist ein Controller bzw. eine elektronische
Steuereinrichtung 11 vorgesehen, welche mit einer Scannereinrichtung
12, einer Eingabeeinrichtung 13, einer Messeinrichtung
14, einer Ausgabeeinrichtung 15 sowie mit der Antriebseinrichtung
6 und der Schneideinrichtung 9 verbunden ist. Das Wort „verbunden"
bedeutet in diesem Zusammenhang die Schaffung einer beliebigen Möglichkeit zum Austausch
von Daten bzw. Informationen zwischen der Steuereinrichtung 11 und der
Scannereinrichtung 12, der Eingabeeinrichtung 13, der Messeinrichtung
14, der Ausgabeeinrichtung 15, der Antriebseinrichtung
6 oder der Schneideinrichtung 9. Im vorliegenden Fall sind zwischen
den einzelnen Bauteilen nicht näher bezeichnete Verbindungskabel vorgesehen.
Dabei dient die Scannereinrichtung 12 dazu, von einem nicht
dargestellten, an der Meterware 5 angebrachten Etikett Informationen bezüglich
der Meterware 5, insbesondere bezüglich einer Artikelnummer sowie bezüglich
der sich auf der jeweiligen Rolle 4 befindlichen, restlichen Meterware
5, einzuscannen und an die Steuereinrichtung 11 weiterzuleiten.
Hierzu kann die Scannereinrichtung 12 in Form eines an sich bekannten und
daher nicht näher beschriebenen Handscanners ausgeführt sein. Das Etikett kann die
Informationen beispielsweise in Form eines Barcodes enthalten.
Die Eingabeeinrichtung 13, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel
mit der Steuereinrichtung 11 in ein und demselben Gehäuse 16 angeordnet
ist, dient zum Eingeben der durch die Antriebseinrichtung 6 zu fördernden
Länge der Meterware 5 durch die Bedienperson, und zwar in einer Länge,
wie sie von einem Kunden gewünscht wird. Hierzu weist die Eingabeeinrichtung
13 eine nicht näher dargestellte Tastatur auf, über welche die Bedienperson
die zu fördernde und somit mittels der Schneideinrichtung 9 abzuschneidende
Länge der Meterware 5 eingibt. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Eingabe
über die Eingabeeinrichtung 13 und somit die Bedienung der Vorrichtung
1 nur nach vorheriger Eingabe eines PIN-Codes möglich ist. Dies stellt
neben dem Verhindern von Manipulationen eine Identifikation des jeweiligen Benutzers
dar.
Die Messeinrichtung 14, mittels welcher die von der Antriebseinrichtung
6 geförderte Länge der Meterware 5 gemessen wird, weist ein von
der sich bewegenden Meterware 5 angetriebenes Messrad 17 auf,
welches beispielsweise mit einem nicht dargestellten Inkrementalgeber versehen ist.
Die Bewegungen des Messrades 17, also dessen Umdrehungen,
werden von einem Messwertaufnehmer 18 gemessen. Des weiteren ist die Messeinrichtung
14 mit einer sich im Leerlauf befindlichen Rolle 19 versehen,
welche die Meterware 5 19 versehen, welche die Meterware
5 gegen das Messrad 17 drückt. Schließlich weist die Messeinrichtung
14 noch eine Lichtschranke 20 auf, die das Vorhandensein der Meterware
5 während des Messvorgangs überwacht und so eventuelle Manipulationen beim
Messen ausschließt. Die Lichtschranke 20 löst den Messvorgang aus und beendet
denselben.
Die Messeinrichtung 14 gibt ihre Informationen bezüglich
der Länge der geförderten Meterware 5 an die Steuereinrichtung
11 weiter, welche bei Erreichen der gewünschten, also über die Eingabeeinrichtung
13 eingegebenen Länge der Meterware 5 die Antriebseinrichtung
6 stoppt, sodass keine Meterware 5 mehr gefördert wird. Die von
der Messeinrichtung 14 gemessene Länge kann auf einem Display der Ausgabeeinrichtung
15 angezeigt werden, es ist jedoch selbstverständlich auch eine separate,
beispielsweise manuelle Anzeige an der Messeinrichtung 14 möglich, um die
Vorrichtung 1 auch autark von der Steuereinrichtung 11 betreiben
zu können.
Daraufhin wird die Meterware 5 wie oben beschrieben mittels
der Schneideinrichtung 9 abgeschnitten. Mit der Schneideinrichtung
9 wirkt die elektronische Steuereinrichtung 11 derart zusammen,
dass sie die Bewegung der Schneideinrichtung 9 und/oder des Schneidmessers
9a erst dann freigibt, wenn die über die Eingabeeinrichtung 13
eingegebene Länge der Meterware 5 von der Antriebseinrichtung
6 gefördert, von der Messeinrichtung 14 gemessen und von der Steuereinrichtung
11 erkannt worden ist. Wenn es sich um eine elektrisch angetriebene Schneideinrichtung
9 handelt, kann die elektronische Steuereinrichtung 11 auch die
Bewegung derselben in Querrichtung der Meterware 5 steuern.
Bei der Länge der Meterware 5 kann eine Toleranz vorgegeben
werden, um welche die eingegebene Länge überschritten werden kann. Durch eine solche
Materialzugabe kann sichergestellt werden, dass die Meterware 5 auch dann
ausreicht, wenn der Kunde sie entsprechend knapp berechnet und bestellt hat. Bei
Überschreiten dieser Toleranz und weiterem Fördern der Meterware 5, beispielweise
durch Drehen an dem Handrad 8, wird die Schneideinrichtung 9 außer
Betrieb gesetzt, um unerwünschte Manipulationen, insbesondere eine Überschreitung,
jedoch auch eine Unterschreitung der eingestellten Länge der Meterware
5 zu verhindern.
Die Ausgabeeinrichtung 15 ist als Etikettendrucker ausgebildet,
der in der Lage ist, mit den ihm von der Steuereinrichtung 11 gelieferten
Informationen ein Etikett zu drucken, welches die Artikelnummer und gegebenenfalls
die Länge und die Fläche der abgeschnittenen Meterware 5 enthält. Dieses
nicht näher dargestellte Etikett wird auf die abgeschnittene Meterware
5 aufgeklebt, wonach der Kunde mit der von ihm bestellten und abgeschnittenen
Meterware 5 zu einer nicht dargestellten Kasse geht und dort, nach erfolgtem
Einscannen der auf dem Etikett sich befindlichen Informationen mittels nicht dargestellter
Einrichtungen an der Kasse, die Ware bezahlt.
Des weiteren kann vorgesehen sein, dass die Ausgabeeinrichtung
15 ein weiteres, ebenfalls nicht dargestelltes Etikett ausgibt, welches
Informationen über die Artikelnummer, gegebenenfalls die Fläche der Meterware
5 sowie die Restlänge der Meterware 5 enthält, die sich auf der
Rolle 4 befindet, und welches auf die restliche Meterware 5 aufgeklebt
wird, um einen konstanten Überblick über die vorhandene Restmenge der einzelnen
Rollen 4 zu haben. Dadurch wird der Fall verhindert, dass, wenn eine von
einem Kunden gewünschte Menge nicht verfügbar ist, die Meterware 5 zunächst
von der Rolle 4 abgewickelt wird. Des weiteren wird hierdurch eine Bestands-
und Warenverlustkontrolle erleichtert, um beispielsweise eine Inventur durchführen
zu können. Auch auf diesem Etikett können selbstverständlich Informationen bezüglich
der Artikelnummer der Meterware 5 enthalten sein.
Die Ausgabeeinrichtung 15 kann statt über den Etikettendrucker
oder auch zusätzlich zu demselben den zu bezahlenden Preis für die abgeschnittene
Meterware 5 und gegebenenfalls auch weitere Informationen über ein nicht
dargestelltes, an die Steuereinrichtung 11 angeschlossenes EDV-System an
eine Kasse weitergeben.