Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, um die Verschiebung
von Fasern in einem Stahlcordseil zu vermeiden, das zur Verstärkung einer Cordgewebeeinlage
in einem Gummireifen dient. Weiterhin bezieht sich die vorliegende Erfindung auf
ein Stahlcordseil mit einer verbesserten Beständigkeit gegen die Verschiebung von
Fasern. Die Erfindung konzentriert sich hauptsächlich auf den Gewebeunterbau eines
Gürtelreifens, jedoch ist die Erfindung ebenfalls auf die Gürteleinlage, die Wulsteinlage
oder die Kernfahneneinlage eines Gürtelreifens anwendbar.
Hintergrundinformationen zur Erfindung
Stahlcordseile, die für die Verstärkung von Gürtelreifen angepasst
worden sind, sind in der Technik weithin bekannt. Unter diesen Stahlcordseilen haben
Stahlcordseile mit einer kompakten Konfiguration einen großen kommerziellen Erfolg
gehabt. In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff „kompakte Konfiguration"
auf Stahlcordseile, die wenigstens eine Schicht haben und bei denen diese Schicht
imprägniert ist, d. h. die zwischen benachbarten Fasern derselben Schicht keine
oder sehr kleine Zwischenräume hat. Die Gründe für den kommerziellen Erfolg liegen
darin, dass Stahlcordseile mit einer kompakten Konfiguration eine große Menge an
Stahl pro Einheit der Querschnittsoberfläche bereitstellen und Stahlcordseile mit
einer kompakten Konfiguration in einer wirtschaftlichen Weise, z. B. in einem einzigen
Verdrallungsschritt, hergestellt werden können. Allerdings leiden Stahlcordseile
mit einer kompakten Konfiguration unter der Verschiebung von Fasern wie beispielsweise
die Verschiebung von Kernfasern oder von einer Kernfaser. Die Verschiebung von Fasern
ist das Phänomen, bei dem eine oder mehrere Fasern sich in der Längsrichtung in
Bezug auf ihre Nachbarn verschieben und an einem Ende des Cordseils austreten, so
dass sie den Gummi durchbohren und den Reifen beschädigen. Die Ursache der Verschiebung
von Fasern ist als eine mangelnde Verankerung der jeweiligen Fasern in dem Stahlcordseil
erklärt worden. Die mangelnde Verankerung der Kernfasern, die von einer imprägnierten
Schicht von Schichtfasern eingeschlossen sind, wird als ein mangelnder Kontakt zwischen
den Schichtfasern und den Kernfasern angesehen. In der Tat ist aufgrund kleiner
Abweichungen von dem standardmäßigen Faserdurchmesser und / oder aufgrund der Tatsache,
dass Fasern in einer Schicht mehr Platz einnehmen, als ursprünglich berechnet worden
ist (tatsächlich haben die Fasern infolge des Verdrallungsschritts eher die Form
von Ellipsen anstelle von echten Kreisen und nehmen demzufolge mehr Platz als Kreise
ein) ein starker Kontakt zwischen den Fasern einer imprägnierten Schicht vorhanden,
und zwar auf Kosten des Kontakts mit den Kernfasern.
Das Dokument US-A-4 783 955 nach dem vorherigen Stand der Technik
hat versucht, dieses Problem der Verschiebung von Fasern zu lösen, indem der Durchmesser
problematischer Fasern (zum Beispiel der Kernfasern), bei denen eine Verschiebung
wahrscheinlich auftritt, so vergrößert wurde, dass ein Kontakt zwischen diesen Fasern
und den umgebenden Fasern der Schicht hergestellt wird. Diese Lösung leidet jedoch
unter dem Nachteil, dass zwei unterschiedliche Faserdurchmesser verwendet werden
müssen, nämlich die dickeren Fasern für den Kern und die dünneren Fasern für die
Schicht(en). Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass infolge dieses Durchmesserunterschiedes
die Schicht beziehungsweise die Schichten nicht mehr imprägniert sind, das heißt,
es gibt Zwischenräume zwischen benachbarten Fasern. so dass die Querschnittskonfiguration
nicht mehr kompakt ist. Noch ein zusätzlicher Nachteil liegt darin, dass die Verankerung
der Kernfasern zum großen Teil von der Art und Weise abhängt, wie das Stahlcordseil
hergestellt wird. Eine verhältnismäßig lockere Verdrallung der Schichtfasern um
die Kernfasern herum bewirkt nicht den erwarteten Kontaktdruck zwischen Kernfaser(n)
und Schichtfasern und kann trotzdem zu einer Verschiebung von Kernfasern führen.
Die Verdrallung der Schichtfasern unter einer erhöhten Zugspannung um die Kernfasern
herum bewirkt die erwartete Verankerung, jedoch können zu hohe Zugspannungen zu
einem beträchtlichen Schwingungsreibverschleiß auf den Kernfasern führen.
In dem Dokument US-A-5,279,695 nach dem vorherigen Stand der Technik
ist eine Lösung bereitgestellt worden, um die oben erwähnten Probleme zu lösen.
Diese Lösung umfasst die Einlagerung von syndiotaktischem 1,2-Polybutadien in den
Lücken zwischen den einzelnen Stahlfasern eines Stahlcordseils. Aufgrund dieser
Lösung sind Stahlcordseile mit verbesserter Ermüdungsfestigkeit, verbesserter Korrosionsbeständigkeit
und Beständigkeit gegen eine Verschiebung von Fasern gewonnen worden. Syndiotaktisches
1,2-Polybutadien ist wegen seiner einzigartigen Kombination von Fähigkeiten, mit
Gummi zusammen auszuhärten und sich mit Gummi zu verbinden, seiner Verträglichkeit
mit typischen Gummiarten für Reifen und seiner Fähigkeit, wie andere thermoplastische
Kunststoffe geschmolzen und verarbeitet zu werden, ausgewählt worden. In der Vulkanisierungsphase
schmilzt das syndiotaktische 1,2-Polybutadien und verteilt sich in feiner Form überall
in den Lücken zwischen den Stahlfasern in dem Cordseil. Die Haftung zwischen dem
syndiotaktischen 1,2-Polybutadien und dem Messingüberzug wird als eher mäßig oder
niedrig angegeben. Das Dokument US-A-5,279,695 zielt auch darauf
ab, die Korrosionsbeständigkeit von Stahlcordseilen zu verbessern. Als Folge davon
wird syndiotaktisches 1,2-Polybutadien in allen Lücken zwischen den einzelnen Fasern
eines Stahlcordseils bereitgestellt, so dass die Biegesteifigkeit eines derartigen
Stahlcordseils beträchtlich erhöht wird.
Das Dokument BE-A-900175 offenbart ein Stahlcordseil zur Verstärkung
von Gummi. Der Kern des Stahlcordseils kann aus einem Polymer mit einem hohen Molekulargewicht
gebildet werden, dessen Erweichungspunkt höher ist als die Vulkanisierungstemperatur.
Zusammenfassung der Erfindung
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des früheren
Stands der Technik zu vermeiden.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Alternative
zu syndiotaktischem 1,2-Polybutadien bereitzustellen, die es ermöglicht, die gleichen
Vorteile oder ähnliche Vorteile zu erlangen.
Außerdem ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Stahlcordseil
mit einer geringeren Biegesteifigkeit bereitzustellen.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren bereitgestellt,
um die Verschiebung von Fasern in einem Stahlcordseil zu vermeiden, das zur Verstärkung
einer Cordgewebeeinlage in einem Gummireifen dient.
Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
(a) Bereitstellung von einer oder mehreren Stahlfasern mit einem metallischen
Überzug, damit diese als Kernfasern eines Cordseils dienen;
(b) Bereitstellung von drei oder mehr Stahlfasern mit einem metallischen Überzug,
damit diese als Schichtfasern um die besagten Kernfasern herum in dem besagten Cordseil
dienen;
(c) Auswahl eines Polymermaterials, welches bei einer Temperatur, bei der der
Gummi der Cordgewebeeinlage vulkanisiert wird, nicht schmilzt;
(d) Ermittlung einer Menge des ausgewählten Polymermaterials, so dass die Menge
des ausgewählten Polymermaterials das Volumen der Lücken zwischen den zu überziehenden
Fasern und denjenigen Fasern nicht überschreitet, die neben den besagten Fasern,
welche in dem schließlich verdrallten Cordseil zu überziehen sind, liegen sollen;
(e) Einschließung von einer oder mehreren der Kernfasern und/oder der Schichtfasern
mit der ermittelten Menge an Polymermaterial;
(f) Verdrallung der Schichtfasern um die eingeschlossenen Kernfasern herum,
um das besagte Cordseil zu erhalten;
(g) Einbetten des erhaltenen Cordseils bei der Vulkanisierungstemperatur in
eine aus Gummi bestehende Cordgewebeeinlage, wobei das besagte Polymermaterial nicht
schmilzt;
dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Polymermaterial weiterhin
so ausgewählt wird, dass das besagte Polymermaterial einen hohen Adhäsionsgrad mit
den eingeschlossenen Stahlfasern erhält, so dass bei einer standardmäßigen Prüfung
weniger als 2 cm abgerissen werden können, oder wobei das Polymermaterial zusammen
mit einer Grundierung aufgetragen wird, so dass wenigstens der gleiche, hohe Adhäsionsgrad
erreicht wird.
In einer Ausführungsform der Erfindung wird die Kernfaser beziehungsweise
werden die Kernfasern von Polymermaterial eingeschlossen. Vorzugsweise wird nur
ein einziges Polymermaterial in den Lücken zwischen den Kernfasern und den benachbarten
Schichtfasern bereitgestellt.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung werden einige oder
alle der Schichtfasern von Polymermaterial eingeschlossen.
Die Anzahl der Kernfasern kann sich auf eins, zwei, drei oder vier
belaufen. Die Anzahl der Schichtfasern ist immer größer als die Anzahl der Kernfasern
und kann sich auf drei bis neun oder mehr belaufen. Eine zusätzliche, äußere Schicht,
bestehend aus äußeren Schichtfasern, kann um die Schichtfasern herum verdrallt werden,
so dass eine aus zwei Schichten bestehende Konfiguration gewonnen wird, nämlich
eine (dazwischenliegende) Schicht mit (dazwischenliegenden) Schichtfasern um die
Kernstruktur herum und eine äußere Schicht mit äußeren Schichtfasern um die (dazwischenliegende)
Schicht herum.
Ein Beispiel für eine aus zwei Schichten bestehende Konfiguration
ist: 1 × D1 + 6 × D2 + 12 D3
In einer vorzuziehenden Ausführungsform der Erfindung sind alle Faserdurchmesser
D1, D2 und D3 gleich D.
Eine umhüllende Faser kann um das Stahlcordseil gehüllt werden oder
auch nicht.
Das Polymermaterial wird aus folgenden Materialien ausgewählt:
– einem thermoplastischen Polyester auf der Basis von Polybutylenterephtalat
oder auf der Basis von Polyethylenterephtalat;
– einem Kopolyester;
– einem thermoplastischen Polyurethan und
– einem Polyamid.
Vorzugsweise wird das Polymermaterial so ausgewählt, dass das besagte
Polymermaterial auf dem metallischen Überzug wie beispielsweise Messing oder Zink
haftet.
In einer vorzuziehenden Ausführungsform werden die Anzahl der Schichtfasern
und – je nach den Umständen – die Anzahl der äußeren Schichtfasern sowie
die Art und Weise der Verdrallung so ausgewählt, dass das endgültige Cordseil eine
kompakte Konfiguration hat, d. h., dass der durchschnittliche Zwischenraum zwischen
zwei benachbarten Schichtfasern (und zwischen zwei benachbarten, äußeren Schichtfasern)
kleiner als 0,1 × D1 ist, wobei D1 der durchschnittliche
Durchmesser von all den (äußeren) Schichtfasern ist.
Im Falle einer Konfiguration des Typs 1 × D + 6 × D oder
1 × D + 6 × D + 12 × D, in der die einzelne Kernfaser von Polymermaterial
eingeschlossen ist, ist die durchschnittliche Dicke der Polymerschicht um die einzelne
Kernfaser herum vorzugsweise kleiner als 0,080 × D und beträgt zum Beispiel
etwa 0,076 × D. Dies entspricht etwa der Menge an Polymer, die gerade benötigt
wird, um die Hohlräume zwischen der Kernfaser und den sechs umgebenden, dazwischenliegenden
Schichtfasern zu füllen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die „durchschnittliche
Dicke des Polymers" gleich der durchschnittlichen Dicke der Polymerschicht unmittelbar
vor der Verdrallung der Schicht um den Kern herum.
Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Stahlcordseil
mit verbesserter Beständigkeit gegen eine Verschiebung von Fasern bereitgestellt.
Das Stahlcordseil umfasst eine oder mehrere Stahlkernfasern, die als Kern dienen,
drei oder mehr Stahlschichtfasern, die als Schicht dienen und um den Kern herum
verdrallt sind, und eine Vielzahl von äußeren Stahlschichtfasern, die um die Schicht
herum verdrallt sind. Weiterhin umfasst das Stahlcordseil eine Menge an Polymermaterial,
dessen Schmelzpunkt über der Vulkanisierungstemperatur liegt. Die Menge des Polymermaterials
ist nicht größer als das Volumen der Lücken zwischen einer Auswahl von Kernfasern
und Schichtfasern.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nun ausführlicher und unter Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, wobei
1 zeigt einen transversalen Querschnitt
eines Stahlcordseils des Typs 1 + 6 + 12 gemäß der Erfindung, wobei die
Kernstruktur Polymermaterial und eine Faser umfasst;
2 zeigt eine Detailansicht des transversalen
Querschnitts von 1;
3 zeigt einen transversalen Querschnitt eines Stahlcordseils
des Typs 3 + 9 + 1 gemäß der Erfindung, wobei die Kernstruktur Polymermaterial und
drei Fasern umfasst;
4 zeigt eine Detailansicht des transversalen Querschnitts
von 3;
5 zeigt einen transversalen Querschnitt eines Stahlcordseils
des Typs 1 + 6 + 12 gemäß der Erfindung, wobei drei der sechs Schichtfasern
...;
6 zeigt einen transversalen Querschnitt einer Stahlkernfaser,
die von einem Polymermaterial umgeben ist;
7 dient dazu, eine standardmäßige Prüfung zu erläutern,
mit der die Verankerung bestimmter Fasern in dem Stahlcordseil ermittelt wird.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
1 zeigt einen transversalen Querschnitt
eines Stahlcordseils 10 des Typs 1 + 6 + 12 gemäß der Erfindung. Das Stahlcordseil
10 umfasst eine Kernstruktur mit einer Stahlkernfaser 12, einer
Zwischenschicht aus dazwischenliegenden Schichtfasern 14, welche die Kernstruktur
umgeben, und einer äußeren Schicht aus äußeren Schichtfasern 16, welche
die Zwischenschicht umgeben. Die Kernstruktur umfasst auch Polymermaterial
18, das an der Kernfaser 12 und an den dazwischenliegenden Schichtfasern
14 haftet.
Wie in 2 klar dargestellt ist, gibt es
gerade genug oder nahezu genug Polymermaterial 18, um die Hohlräume zwischen
der Kernfaser 12 und den dazwischenliegenden Schichtfaser 14 zu
füllen, so dass die dazwischenliegenden Schichtfasern noch eine imprägnierte Schicht
bilden können, d. h. eine Schicht mit keinen oder sehr kleinen Zwischenräumen zwischen
benachbarten, dazwischenliegenden Schichtfasern.
Die haftende Funktion des Polymermaterials 18 gewährleistet,
dass die Kernfaser 12 während wiederholter Biegevorgänge an Ort und Stelle
festgehalten wird und dass eine Verschiebung der Kernfaser vermieden wird, und zwar
unabhängig von den Kontaktdrucken zwischen den dazwischenliegenden Schichtfasern
14 und der Kernfaser 12 und unabhängig von den Zugspannungen,
die während des Verdrallungsprozesses auf die relevanten Fasern
angewendet werden. Das Polymermaterial 18 muss nicht mit dem Gummi der
endgültigen Cordgewebeeinlage des Reifens in Wechselwirkung treten und tut dies
in der Tat auch nicht, weil die Schmelztemperatur des Polymermaterials
18 höher als die Vulkanisierungstemperatur sein muss.
Die Auswahl einer Konfiguration des Typs 1 + 6 + 12 macht es möglich,
den gleichen Durchmesser D für alle Fasern 12, 14 und
16 zu verwenden, so dass die Notwendigkeit einer separaten Vorhaltung der
jeweiligen Fasern vermieden wird und eine imprägnierte Zwischenschicht und eine
imprägnierte, äußere Schicht gewonnen werden können, sofern alle Fasern in der selben
Richtung und im selben Verdrallungsschritt verdrallt werden.
Allerdings können im Rahmen der vorliegenden Erfindung andere Konfigurationen
in Betracht gezogen werden wie beispielsweise ein Stahlcordseil des Typs 1 + 7 +
14.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man ein Stahlcordseil mit einer
kompakten Konfiguration und ohne eine Verschiebung von Fasern erhält, indem man
Fasern verwendet, die alle den gleichen Durchmesser haben, indem man sie in der
gleichen Richtung und im Rahmen desselben Schritts verdrallt, ohne dass besondere
Maßnahmen hinsichtlich der Zugspannungen ergriffen werden, die an die Fasern während
der Verdrallung angelegt werden.
3 zeigt den transversalen Querschnitt einer weiteren
Ausführungsform eines Stahlcordseils gemäß der Erfindung. Hier haben wir eine Struktur
des Typs 3 + 9 + 1. Die Kernstruktur umfass drei Kernfasern 12, und die
einzige Schicht hat neun Stahlschichtfasern 14. Eine umhüllende Faser
20 umgibt die Schicht. Unter Bezugnahme auf die 3 und
4 bewirkt das Polymermaterial 18 die haftende
Verbindung zwischen den drei Kernfasern 12 und den neun Schichtfasern
14. Auch hier wiederum führt die Verwendung des gleichen Faserdurchmessers
D sowohl für die Kernfasern 12 als auch für die neun Schichtfasern
14 zu einer kompakten Konfiguration, sofern die Menge des Polymermaterials
18 gerade ausreicht, um die Lücken zwischen den Kernfasern 12
und den Schichtfasern 14 zu füllen.
5 zeigt einen transversalen Querschnitt eines weiteren
Stahlcordseils des Typs 1 + 6 + 12 gemäß der Erfindung. In dieser Ausführungsform
sind nur drei der sechs Schichtfasern 14 von einem Polymermaterial
18 eingeschlossen. Die anderen drei Schichtfasern 14' sind nicht
von Polymermaterial 18 eingeschlossen worden. Die eingeschlossenen Fasern
14 wechseln mit den nicht eingeschlossenen Fasern 14' um die einzelne
Kernfaser 12 herum ab. Die Menge des Polymermaterials 18 ist so
groß, dass sie die Lücken zwischen den Schichtfasern 14, den Schichtfasern
14', der Kernfaser 12 und einigen äußeren Schichtfasern
16 füllt.
Andere alternative Ausführungsformen sind ebenfalls möglich. Zum Beispiel
ist es möglich, alle sechs Schichtfasern 14, 14' mit einem Polymermaterial
18 einzuschließen.
In noch einer weiteren, alternativen Ausführungsform sind die Kernfaser
12 und alle Schichtfasern 14, 14' von einem Polymermaterial
18 eingeschlossen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit einer Konstruktion des
Typs 1 + 6 + 12 folgende Variationen möglich sind:
– 1 + Polymer + 6 + 12
– 1 + 6 + Polymer + 12
– 1 + 3 + Polymer + 3 + 12
– 1 + Polymer + 6 + Polymer + 12
In jeder Ausführungsform ragt das Polymermaterial vorzugsweise nicht
zwischen einigen der zwölf äußeren Fasern 16 heraus und durch sie hindurch.
Ein Stahlcordseil gemäß der Erfindung kann hergestellt werden, indem
man zunächst eine Kernfaser 12 mit der notwendigen Menge an Polymermaterial
18 extrudiert und indem man anschließend die Schichtfasern um die extrudierte
Kernfaser 12 herum verdrallt. In Abhängigkeit von dem Typ des Polymermaterials
kann eine Grundierung erforderlich sein, um eine angemessene Haftverbindung zwischen
dem Polymermaterial und der Stahlfaser zu erreichen. Die Grundierung kann auf der
Basis eines Lösungsmittels oder auf der Basis eines Schmelzklebstoffs erfolgen und
wird vor dem Extrusionsprozess auf der Faser aufgetragen. Die Schritte des Auftragens
der Grundierung, der Extrusion und der Verdrallung werden vorzugsweise im Rahmen
eines einzigen kontinuierlichen Arbeitsgangs auf dem Montageband durchgeführt.
6 zeigt einen Querschnitt einer Kernfaser
12 mit dem extrudierten Polymermaterial 18 unmittelbar vor den
Verdrallungsschritt.
Im Fall einer kompakten Konfiguration des Typs 1 + 6 oder 1 + 6 +
12, wobei sämtliche Durchmesser der Fasern gleich D sind, ergibt sich die optimale.
durchschnittliche Dicke des Polymermaterials aus:
Im Fall einer kompakten Konfiguration des Typs 1 + 6 oder 1 + 6 +
12, wobei sämtliche Durchmesser der Schichtfasern gleich D sind,
jedoch der Durchmesser d der einen Kernfaser kleiner ist als D, ergibt sich die
optimale, durchschnittliche Dicke des Polymermaterials aus:
In einer verallgemeinerten Konfiguration des Typs 1 × d + n
× D + m × D, wobei n ≥ 3 ist, ergibt sich die optimale, durchschnittliche
Dicke des Polymermaterials für den Fall d ≥ D aus:
Und die optimale, durchschnittliche Dicke des Polymermaterials ergibt sich für
den Fall d < D aus:
mit D = d [sin &bgr; (sin &bgr; + 1)]/ 1 – sin2 &bgr;]
wobei &bgr; = &Pgr;/n und n ≥ 3 sind
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung haftet ein Polymermaterial per
definitionem an einer eingeschlossenen Stahlfaser, wenn die Stahlfaser, die mit
dem Polymermaterial überzogen worden ist, gemäß der folgenden Standardprüfung eine
Einstufung von 0 bis 3 und vorzugsweise von 0 bis 2 erhält. Diese Standardprüfung
wird wie folgt durchgeführt, um die Haftung oder Verbindung zwischen dem synthetischen
Überzug und dem zugbelastbaren Element zu bewerten.
Verwendet wird ein Stück einer Stahlfaser, die mit Polymermaterial
überzogen worden ist. Das Polymermaterial wird in der Längsrichtung mit Hilfe der
scharfen Seite eines Schneidemessers auf einer Länge von etwa 5 cm auf beiden Seiten
der Faser, die zueinander genau gegenüber liegen, entfernt. Mit Hilfe der stumpfen
Seite des Schneidemessers wird das Polymermaterial leicht angehoben. Schließlich
wird mit den Fingern versucht, das Polymermaterial von der Stahlfaser abzuziehen.
Eine Bewertung wird gemäß den folgenden Beobachtungen vorgenommen:
Vergleichsprüfungen
Ein Stahlcordseil, so wie es in der vorliegenden Erfindung verwendet
wird, ist mit zwei anderen Stahlcordseilkonstruktionen nach dem vorherigen Stand
der Technik verglichen worden.
Die Konstruktion 1. nach dem vorherigen Stand der Technik ist ein
kompaktes Cordseil des Typs 0,20 + 6 × 0,175 + 12 × 0,175, das in Z-Richtung
mit einer Steigung von 10 mm verdrallt worden ist und bei dem alle Fasern einen
Messingüberzug haben.
Die Konstruktion 2. nach dem vorherigen Stand der Technik ist ein
kompaktes Cordseil des Typs 0,20 + 6 × 0,175 + 12 × 0,175, das in Z-Richtung
mit einer Steigung von 10 mm verdrallt worden ist und bei dem die Kernfaser mit
Zink überzogen ist und die Fasern der Zwischenschicht und die Fasern der äußeren
Schicht mit Messing überzogen sind.
Das Cordseil gemäß der Erfindung ist vom Typ [0,15 + Polymer] + 6
× 0,175 + 12 × 0,175. Die Verdrallungsrichtung ist Z, und die Steigung
der Verdrallung beläuft sich ebenfalls auf 10 mm.
Die nachfolgende Tabelle 1 verzeichnet die Ergebnisse, die durch eine
Dauerfestigkeitsprüfung und eine Herausziehprüfung des Kerns gewonnen worden sind.
Tabelle 1:
Die Herausziehkraft ist für ein Cordseil gemäß der Erfindung größer
als für die Cordseile nach dem vorherigen Stand der Technik. Dies bedeutet, dass
die Verankerung der Cordseilstruktur in einem Cordseil gemäß der Erfindung größer
ist als die Verankerung der Cordseilstruktur in den geprüften Cordseilen nach dem
vorherigen Stand der Technik.
In der Prüfung wurden für die Cordseile nach dem vorherigen Stand
der Technik nur die Kernfaser aus dem Cordseil herausgezogen, während bei dem Cordseil
gemäß der Erfindung die Kernfaser und die Zwischenschicht aus dem Cordseil herausgezogen
werden. Dies bedeutet, dass die Kernfaser aufgrund des Polymermaterials besser an
den umgebenden Fasern der Zwischenschicht haftet, als die Fasern der Zwischenschicht
an den umgebenden Faser der äußeren Schicht haften. Dies ist bemerkenswert, wenn
man die viel kleinere Oberfläche in Betracht zieht, die zwischen der Kernfaser und
den Fasern der Zwischenschicht zur Verfügung steht.
Die Herausziehkraft ist per definitionem die Kraft ausgedrückt in
Newton, die erforderlich ist, um die Kernfaser(n) über eine Länge, die gleich einer
vorher festgelegten Anzahl von Malen der Schlaglänge des Cordseils ist, aus den
Schichtfasern oder den Schichtlitzen herausziehen.
Unter Bezugnahme auf die 7 wird die Prüfung zur Ermittlung
der Herausziehkraft wie folgt durchgeführt. Ein Probestück eines Stahlcordseil
10 mit einer vorgegebenen Länge AD, die größer ist als 1 (wobei 1 gleich
einer Anzahl von Malen der Schlaglänge des Cordseils ist), wird an beiden Seiten
A und D eingeschnitten, und die Länge 1 = BC wird in der Mitte der Länge des Probestücks
markiert, zum Beispiel durch ein Kunststoffband.
Das Stahlcordseil 10 wird längs des Abschnitts AB auseinander
genommen, und sämtliche Schichtfasern (oder Schichtlitzen) werden in B abgeschnitten,
ohne die Kernfaser beziehungsweise die Kernfasern zu beschädigen. Weiterhin wird
das Stahlcordseil 10 längs des Abschnitts CD auseinander genommen, doch
wird/ werden jetzt die Kernfaser(n) im Punkt C abgeschnitten. Die auseinander genommenen
Schichtfasern beziehungsweise Schichtlitzen werden wieder zusammengesetzt und im
Punkt D zusammengeschweißt.
Das Cordseilende CD wird in einer ortsfesten Klemmbacke eines Zugfestigkeitsprüfgeräts
eingespannt, und das Cordseilende AB wird in einer verschiebbaren Klemmbacke des
Zugfestigkeitsprüfgeräts eingespannt.
Die Zugfestigkeitsprüfung wird beendet, sobald die registrierte Kraft
erheblich unter die registrierte Maximalkraft fällt, oder sie wird nach einer vorher
festgelegten Zeitspanne beendet. Die Maximalkraft ist gleich der Kraft zum Herausziehen
des Kerns.
Aus der Tabelle 1 geht ebenfalls hervor, dass die Ermüdungsfestigkeit
des geprüften Cordseils gemäß der Erfindung mit derjenigen der
geprüften Cordseile nach dem vorherigen Stand der Technik vergleichbar oder geringfügig
besser ist.
Die Ermüdungsfestigkeit der Cordseile ist für diejenigen Cordseile
ermittelt worden, die in Gummi eingebettet sind. Die in Gummi eingebetteten Cordseile,
die eine bestimmte Länge aufweisen, werden an beiden Enden eingespannt, über einer
Prüfseilscheibe mit einem festgelegten Radius gebogen, und dieser Zyklus wird unter
einer festgelegten Vorspannung und einem bestimmten Hub bis zum Bruch wiederholt.
Die Konstruktionen 1. und 2. nach dem vorherigen
Stand der Technik und das Cordseil, das in dem Verfahren gemäß der Erfindung verwendet
wird, sind auch einer Prüfung mit einem Laufband unterzogen worden. Eine Prüfung
mit einem Laufband ist vollständig dargestellt worden in Luc Bourgois, Belt Test
for the Evaluation of the Fretting Fatigue and Adhesion Behavior of Steel Cord in
Rubber, Tire Reinforcement and Tire Performance (Bandtest zur Bewertung des Schwingungsreibverschleißes
und des Haftungsverhaltens von Stahlcordseilen in Gummi, Verstärkung von Reifen
und Reifenleistung), ASTM STP 694, 1979, S. 103–109.
Zu diesem Zweck werden die Konstruktion 1. nach dem vorherigen Stand
der Technik, die Konstruktion 2. nach dem vorherigen Stand der Technik und das Cordseil
gemäß der Erfindung in drei unterschiedlichen Gummibändern mit einer Dichte von
18 Enden pro Dezimeter (EPDM) eingebettet. Die drei Konstruktionen durchlaufen anschließend
108 Zyklen unter einer axialen Spannung von 400 MPa über zwei Seilscheiben
mit einem Durchmesser von 143 mm. Die folgenden Tabellen geben die erhaltenen Ergebnisse
an.
Tabelle 2: Bruchbelastung der Cordseile
Die Ermüdungsfestigkeit der einzelnen Fasern wird danach gemäß den
Testbedingungen ermittelt, die in der folgenden Tabelle 3 angegeben sind.
Tabelle 3: TestbedingungenTabelle 4: Ermüdungsfestigkeit der einzelnen Fasern
Eine Sichtprüfung der Konstruktionen 1. und 2. nach dem vorherigen
Stand der Technik und des Cordseils, das in dem Verfahren der Erfindung verwendet
wird, führte zu den folgenden Ergebnissen hinsichtlich des Schwingungsreibverschleißes.
Tabelle 5: Sichtprüfung des Schwingungsreibverschleißes
Die Schlüsselnummern in der Tabelle 5 haben folgende Bedeutung:
– Schlüssel 0: kein Schwingungsreibverschleiß
– Schlüssel 1: sehr geringer oder leichter Schwingungsreibverschleiß
Während der 108 Zyklen der Prüfung mit dem Laufband zeigten
die Konstruktionen 1. und 2. nach dem vorherigen Stand der Technik eine Verschiebung
der Kernfaser(n) nach 4 × 107 Zyklen, während das Cordseil, das
in dem Verfahren gemäß der Erfindung verwendet wurde, auch nach der vollen Anzahl
von 108 Zyklen keine Verschiebung der Kernfaser(n) aufwies.
Stahlcordseile, die für die Verstärkung von Gummiradialreifen und
insbesondere für die Verstärkung des Gewebeunterbaus von Radialreifen angepasst
worden sind, weisen die folgenden Merkmale auf. Der Durchmesser der einzelnen Stahlfasern
oder Stahldrähte reicht von 0,04 mm bis etwa 0,40 mm und insbesondere von 0,04 mm
bis 0,25 mm.
Die Zusammensetzung des Stahls orientiert sich an folgenden Leitlinien:
ein Kohlenstoffgehalt zwischen 0,70% und 1,10%, ein Mangangehalt zwischen 0,40%
und 0,70%, ein Siliziumgehalt zwischen 0,10% und 0,40%, ein maximaler Schwefelgehalt
von 0,03% und ein maximaler Phosphorgehalt von 0,03%. Mikrolegierungen mit speziellen
Elementen wie beispielsweise Chrom, Nickel, Vanadium, Bor, Kobalt, Kupfer, Molybdän
usw. werden für Mengen, die von 0,01% bis 0,50% reichen, nicht ausgeschlossen.
Die Stahlstruktur ist vorzugsweise Perlit, doch wird Martensit nicht
ausgeschlossen. Die Stahlfasern werden zweckmäßigerweise mit einer metallischen
Schicht wie beispielsweise Messing (63,5 – 67,5% Cu + 36,5 – 32,5% Zn),
Zink oder einer Zinklegierung (Beispiel: Zn + 2 bis 12% Al + Mischmetall) überzogen,
um die abschließenden Streckschritte zu erleichtern und/oder eine Haftung mit dem
Elastomer sicherzustellen oder um eine Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
Die Zugfestigkeit der Stahldrähte oder Stahlfasern reicht von 2.200
MPa (1 MPa = 1 Newton/mm2) bis 4.000 MPa und mehr und hängt vor allem
von dem endgültigen Durchmesser, der genauen Zusammensetzung (Menge des Kohlenstoffs
+ Menge der Komponenten für die Mikrolegierungen) und dem Umfang des endgültigen
Streckens ab.
Anspruch[de]
Ein Verfahren, um die Verschiebung von Fasern in einem Stahlcordseil (10)
zu vermeiden, das zur Verstärkung einer Cordgewebeeinlage in einem Gummireifen dient,
wobei das besagte Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
(a) Bereitstellung von einer oder mehreren Stahlfasern (12) mit einem
metallischen Überzug, damit diese als Kernfasern (12) eines Cordseils (10)
dienen;
(b) Bereitstellung von drei oder mehr Stahlfasern (14) mit einem metallischen
Überzug, damit diese als Schichtfasern (14) um die besagten Kernfasern
(12) herum in dem besagten Cordseil (10) dienen;
(c) Auswahl eines Polymermaterials (18), welches bei einer Temperatur,
bei der der Gummi der Cordgewebeeinlage vulkanisiert wird, nicht schmilzt;
(d) Ermittlung einer Menge des ausgewählten Polymermaterials (18); (e) Einschließung von einer oder mehreren der Kernfasern (12)
und/oder der Schichtfasern (14) mit der ermittelten Menge an Polymermaterial
(18);
(f) Verdrallung der Schichtfasern (14) um die eingeschlossenen Kernfasern
(12) herum, um das besagte Cordseil (10) zu erhalten;
(g) Einbetten des erhaltenen Cordseils (10) bei der Vulkanisierungstemperatur
in eine aus Gummi bestehende Cordgewebeeinlage, wobei das besagte Polymermaterial
(18) nicht schmilzt,
dadurch gekennzeichnet, dass das besagte Polymermaterial (18) weiterhin
so ausgewählt wird, dass das besagte Polymermaterial (18) einen hohen Adhäsionsgrad
mit den eingeschlossenen Stahlfasern (12) erhält, so dass bei einer standardmäßigen
Prüfung weniger als 2 cm abgerissen werden können, oder wobei das besagte Polymermaterial
(18) zusammen mit einer Grundierung aufgetragen wird, so dass wenigstens
der gleiche, hohe Adhäsionsgrad erreicht wird.
Ein Verfahren nach Anspruch 1, worin die besagte Menge des ausgewählten Polymermaterials
(18) so ermittelt wird, dass sie das Volumen der kleinen Lücken zwischen
den Fasern (12), die mit einem Überzug versehen werden sollen, und allen
Fasern (14), die neben den besagten, zu beschichtenden Fasern liegen, in
dem endgültig verdrallten Cordseil (10) nicht überschreiten.
Ein Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, worin eine oder mehrere der Kernfasern
(12) mit der besagten, ermittelten Menge an Polymermaterial (18)
eingeschlossen werden.
Ein Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, worin eine oder mehrere der Schichtfasern
(14) mit der besagten, ermittelten Menge an Polymermaterial (18)
eingeschlossen werden.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin das besagte Polymermaterial
(18) aus einem thermoplastischen Polyester auf der Basis von Polybutylenterephtalat
oder auf der Basis von Polyethylenterephtalat, einem Kopolyester, einem thermoplastischen
Polyurethan und einem Polyamid ausgewählt wird.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin das besagte Polymermaterial
(18) so ausgewählt wird, dass das besagte Polymermaterial auf dem metallischen
Überzug haftet.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin das besagte Verfahren
den Schritt der Auswahl der Anzahl von Schichtfasern (14) umfasst, so dass
diese einen durchschnittlichen Zwischenraum von 0,1 × D1 zwischen
einander in dem endgültigen Cordseil (10) haben, wobei alle Schichtfasern
(14) den gleichen Durchmesser D1 haben.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin das besagte Verfahren
die folgenden Schritte umfasst:
– Bereitstellung einer Anzahl von Stahlfasern (16), die als äußere
Schichtfasern (16) um die besagten Schichtfasern (14) herum dienen;
– Verdrallung der äußeren Schichtfasern (16) um die Schichtfasern
(14) herum, bevor das besagte Cordseil (10) in die besagte, aus
Gummi bestehende Cordgewebeeinlage eingebracht wird.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin das besagte Verfahren
die folgenden Schritte umfasst:
– Bereitstellung einer Faser (20), die als eine umhüllende Faser
(20) dient;
– Wickeln der besagten umhüllenden Faser (20) um das Cordseil (10)
herum, bevor das Cordseil (10) in die besagte, aus Gummi bestehende Cordgewebeeinlage
eingebracht wird.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin alle Kernfasern (12),
alle Schichtfasern (14) und alle äußeren Schichtfasern (16) so
ausgewählt werden, dass sie im Wesentlichen einen gleichen Durchmesser D haben.
Ein Verfahren nach Anspruch 10, worin:
– eine Kernfaser (12) bereitgestellt wird;
– sechs Schichtfasern (14) bereitgestellt werden; – zwölf äußere
Schichtfasern (16) bereitgestellt werden.
Ein Verfahren nach Anspruch 11, worin die Menge des ausgewählten Polymermaterials
(18) so festgelegt wird, dass sie eine durchschnittliche Dicke von weniger
als 0,080 × D hat.
Ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, worin alle Fasern (12,
14, 16) des Kerns und der Schicht bzw. der Schichten in der gleichen
Richtung und mit der gleichen Steigung verdrallt werden.