Die Erfindung betrifft die Behandlung von Flachssamen (Linum sp.)
zur Erzeugung einer Nahrungsmittelergänzung.
Die Flachssamen-Hülle besteht aus drei separaten anatomischen Anteilen.
Der Außenteil besteht aus einem wasserlöslichen Schleimstoff, der Epidermis-Schicht.
Unterhalb des Schleimstoffs befindet sich die eigentliche Hüllensubstanz, das Spermoderma,
bestehend aus vier Schichten. Die innere Hüllenoberfläche ist das Endosperm, wobei
der Samenkern aus dem Keimblatt (Cotyledon) besteht, das ca. die Hälfte des Samengewichts
ausmacht. Der Hauptanteil des Öls und des Proteins des Samens befindet sich in dem
Keimblatt. Samen sind bisher als solche oder in einer Grundform in Tierfutter und
Menschennahrung verwendet worden. Der von der Hülle separierte Schleimstoff ist
ebenso in medizinischen und kosmetischen Produkten verwendet worden.
Flachssamen wird auch geschält, um den Hüllenanteil von dem Innenanteil
zu trennen (Wanasundra & Shahidi, Food Chem., 59 (1997) 47–55). Nichtsdestotrotz
ist das Schälen aufgrund von insbesondere der Samenform ein arbeitsaufwendiges und
unpraktisches Verfahren. Zum Schälen sind Abrasionsverfahren eingeführt worden.
Durch Pressen oder durch Extraktion kann aus dem Flachssamen Öl abgeschieden
werden. Der feste Reststoff wird hauptsächlich als Tierfutter verwendet. Bisher
wurde er im Allgemeinen zur Verwendung als Nahrungsmittel für ungeeignet befunden
(Oomah & Mazza, Food Chem., 48 (1993), 109–114), wobei er jedoch als solches
insbesondere in Backwaren verwendet wurde. Seine Verwendung ist insbesondere aufgrund
seines Geschmacks und der Farbveränderungen in dem Nahrungsmittel begrenzt, die
als unangenehm empfunden werden.
Flachssamen enthält auch Lignine in einem Anteil von 80 bis 370 mg/100g
(Mazur et al., Anal. Biochem., 233 (1996) 169–180). Lignine in Nahrungsmitteln
zeigten sich gesundheitsfördernd, u. a. mit Antikarzinom-Wirkungen.
Ein Verfahren zum Entfernen der Flachssamen-Hülle von dem Samenkorn
mittels Abrasion ist aus der CA-A-2167951 bekannt.
Allgemeine Beschreibung der Erfindung
Es wurde jetzt ein Verfahren gefunden, bei dem die Hüllenschicht von
dem in seiner Ganzheit vorliegenden Flachssamen entfernt wird, wobei die Hülle nachfolgend
in einen als erstes entfernten Schleimstoff-Anteil und einen als zweites entfernten
Faseranteil unterteilt wird. Der Schleimstoff-Anteil umfasst die äußersten Hüllenschichten
und ist reich an wasserlöslichen Kohlehydraten (Schleimstoff). Der Faseranteil umfasst
die inneren Hüllenschichten und ist insbesondere reich an Fasern und Ligninen. Die
Abrasion kann in einer Mühle ausgeführt werden, die insbesondere mit Mühlsteinen
ausgerüstet ist.
Das Verfahren zum Entfernen der Hülle gemäß der Erfindung dient zum
Ablösen separater Anteile in einem einzigen Verfahren, die für verschiedene Verwendungszwecke
geeignet sind.
Es wurde jetzt auch ein Verfahren gefunden, bei dem die Feststoffsubstanz
von Flachssamen, die durch ein Abscheiden von Öl von dem Samen erhalten wird, mittels
einer Behandlung mit einer Mischung aus Wasser und Alkohol gebleicht wird. Die Bleichmischung
kann zusätzlich Wasserstoffperoxyd enthalten. Hüllen oder Hüllenanteile, die von
dem Samen in seiner Gesamtheit entfernt wurden, können ebenso mit dem Bleichverfahren
der Erfindung gebleicht werden.
Das Bleichverfahren der Erfindung erzeugt ein Produkt, das in Verwendung
als Nahrungsmittelergänzung weniger Veränderungen in der Farbe und dem Geschmack
verursacht als eine nicht behandelte Feststoffsubstanz.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Die äußerste Schicht des Flachssamens umfasst prinzipiell wasserlösliche
Kohlehydrate und bildet den Schleimstoff des Flachssamens. Unterhalb befindet sich
eine Schicht, die hauptsächlich Fasern aufweist. Wenn ein ganzer, ungebrochener
Flachssamen abrasiert wird, wird zuerst die Außenschicht entfernt. Diese Schicht
wird als ein Schleimstoff-Anteil abgeschieden. Nachfolgend wird die Innenschicht
abgelöst, die als ein Faseranteil abgeschieden wird. Dieser Anteil ist ebenso reich
an Ligninen. Der verbleibende Anteil umfasst den inneren Samenanteil, der reich
an Öl und Proteinen ist. Der innere Anteil macht näherungsweise die Hälfte des Samengewichts
aus.
Der Schleimstoff-Anteil ist in Nahrungsmitteln, insbesondere als Eindickmittel
in beispielsweise Broten verwendbar. Der Schleimstoff-Anteil ist ebenso in kosmetischen
wie in medizinischen Produkten verwendbar. Das rheologische Verhalten
des Schleimstoff-Anteils ist ähnlich dem von Gummiarabicum.
Der Schleimstoff-Anteil macht ca. 0,5–10% des Samengewichts
aus, beispielsweise 5–8%. Der Schleimstoff-Anteil zieht sich bis zum Innenanteil
der Hülle entlang.
Der Faseranteil ist als eine Nahrungsmittelergänzung verwendbar, wenn
insbesondere eine Anreicherung von Fasern und Ligninen erwünscht ist. Lignine bewiesen
sich als gesundheitsfördernd. Es scheint, dass sie unter anderem als antikarzinogen
wirken. Der Faseranteil weist natürlich einen bestimmten Anteil an Öl auf. Das Öl
kann mit Hilfe von beispielsweise Hexan abgeschieden werden. Ein insbesondere an
Fasern reicher Anteil kann ebenso von dem Faseranteil separiert werden. Des Weiteren
kann ein Lignin-Konzentrat aus dem Faseranteil beispielsweise durch Siebung oder
Korngrößensiebung gewonnen werden, wenn insbesondere das Öl zuerst abgeschieden
wird. Lignin kann ebenso mittels Extraktion konzentriert werden.
Der Faseranteil macht ca. 20–70%, beispielsweise 30–50%,
insbesondere 35–45% des Samengewichts aus.
Aus dem Innenanteil des Samens kann Öl separiert werden, wobei der
Restanteil reich an Proteinen ist. Von dem Restanteil kann des Weiteren ein Proteinanteil
mit einem insbesonderen hohen, d. h. ein bis zu 70%-haltiger Proteinanteil und ein
Schleimstoff-Anteil separiert werden.
Die Abrasion wird mit dem Ziel ausgeführt, den Innenanteil des Samens
so vollständig wie möglich zu erhalten, um ihn von dem Abrasionspulver trennen zu
können. Die Abrasion kann unter Verwendung herkömmlicher Abrasionsvorrichtungen
ausgeführt werden. Die Vorrichtungen können beispielsweise modifizierte Reisschleifmaschinen
sein. Die Abrasion wird mit dem Ziel durchgeführt, den Hüllenanteil so vollständig
wie möglich abzulösen, wobei nur ein Minimum des Innenanteils entfernt wird. Die
Abrasion kann als ein kontinuierliches Verfahren ausgeführt werden.
Die Samen können beispielsweise in einer mit Mühlsteinen ausgerüsteten
Mühle abrasiert werden. Die rauen Oberflächen der Mühlsteine abrasieren die Samen
in einem vorgegebenen Maß, vorzugsweise für ca. 1–3 Minuten. Es wurde herausgefunden,
dass das Abrasionspulver einen insbesonderen hohen Ligninanteil nach einer Abrasionsdauer
von ca. 1 Minute hat.
Der Faseranteil ist ein bräunliches Pulver. Er kann gebleicht und
gleichzeitig geschmacksneutralisiert, entfettet und veredelt werden.
Beim Bleichen wird das Pulver mit Wasser vermengt, wobei das Verhältnis
von Wasser zu Pulver beispielsweise in dem Bereich von 1 : 1 bis 3 : 1 variiert.
Enzyme, wie beispielsweise Lipase oder Protease können dem Wasser hinzugefügt werden.
Das Wasser soll beispielsweise 0,5–12 Stunden einwirken, wonach die Paste
in Alkohol, beispielsweise C1–C5 Alkohol, insbesondere Ethanol oder Isopropanol,
besonders Isopropanol homogenisiert wird. Der Alkoholgehalt entspricht beispielsweise
dem 2–5fachen des Pulvergehalts. Die homogenisierte, Alkohol enthaltende Lösung
wird von der Lösung beispielsweise durch Filtrieren oder Zentrifugieren separiert.
Das separierte Pulver wird beispielsweise mit einem 2–6-fachen Alkoholgehalt
gewaschen, wonach die Suspension vorteilhafterweise filtriert und zentrifugiert
wird. Die alkoholische Masse wird beispielsweise bei 20–90°C getrocknet.
Die getrocknete Paste wird bei Bedarf auf die gewünschte Korngröße geschliffen oder
granuliert.
Der Alkohol setzt die durch die mit Alkohol unlösliche aber wasserlösliche
Kohlehydrat-Komponente erzeugte Viskosität herab. Das macht es einfach, die Paste
auf eine nichtviskose Suspension zu homogenisieren und die mechanischen Separationsbehandlungen
der Suspension auszuführen, wie beispielsweise ein Filtireren und Zentrifugieren.
Die Wasserbehandlung resultiert darin, dass die Feststoffstruktur geöffnet wird,
so dass der Hauptanteil des in der Paste verbleibenden Öls während der Wasser-Alkoholbehandlung
entfernt wird. Je feiner das Pulver gemahlen ist, desto stärker ist der Effekt.
Der nach der Wasserbehandlung zugegebene Alkohol dient dazu, die wasserlöslichen
Kohlehydrate abzuscheiden und diese von der umgebenden Matrix abzulösen. Das ermöglicht
beispielsweise, dass das Trockenprodukt durch mechanische Mittel, wie beispielsweise
durch ein Mahlverfahren, in eine wasserlösliche Komponente konzentriert wird.
Das Bleichen entfernt ebenso Zyane aus dem Produkt.
Ein besseres Ergebnis als mit einer reinen Wasser-Alkoholbehandlung
würden durch Zugabe von beispielsweise 2–7% an Wasserstoffperoxyd zu der wässrigen
Lösung in der Elutriationsphase erzielt. Ein vor dem Alkohol hinzugegebenes Wasserstoffperoxyd
löst wirksam den Schleimstoff von der Oberfläche.
Vor dem Bleichen kann das Pulver thermisch behandelt werden, um jegliche
Enzymaktivität zu unterbinden, die den Geschmack beeinflusst. Der Temperaturbereich
kann beispielsweise 40–80°C und die Behandlungsdauer beispielsweise 0,5–2
Stunden sein. Die Behandlung kann im einem Vakuum ausgeführt werden. Neben dem Inaktivieren
von Enzymen haben die Temperatur und das mögliche Vakuum die Folgewirkung, niedermolekulare
Bestandteile abzuscheiden, die auf den Geschmack einwirken.
Ein nach dem Öl verbleibender fester Reststoff ist von dem Gesamtflachssamen
(Flachssamen-Schrot) separiert worden, insbesondere ein durch Verpressen erhaltener
Reststoff, der ebenso mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gebleicht werden kann.
Das Schrot wird vorzugsweise vor dem Bleichen beispielsweise mittels
einer Schmirgelmühle mit einem Paar Mühlsteinen gemahlen.
Beispiel 1
Zur Abrasion von Flachssamen wurde eine für eine Hafer-Abrasion bestimmte
Vorrichtung verwendet. Die Samen wurden zwischen den Mühlsteinen und dem Metallsieb
in einer mit zwei Mühlsteinen ausgerüsteten Beschickungsvorrichtung (Chargen von
80 g) abrasiert. Am Ende der Abrasion wurden die Samen von der Vorrichtung durch
eine Luke am Siebboden entfernt. Während des Verfahrens wurde das Abrasionspulver
durch das Sieb in einen Aufnahmebehälter befördert. Tabelle 1 zeigt den erzielten
Abrasionsanteil und das Protein, die Fett- und Ligninkonzentrationen als eine Funktion
der Abrasionszeit.
Tabelle 1. Abrasierter Flachssamen (Linum usitatissimum, Helmi ssp.),
Pulver- Erzeugnis und Protein, Fett- und Ligninkonzentration, berechnet aus der
Trockensub- stanz.
Das erhaltene Pulver ist als Reaktant zur weiteren Ligninkonzentration
verwendbar. Durch Extrahieren des Öls von dem Abrasionspulver durch beispielsweise
eine Hexan-Extraktion, wird die Ligninkonzentration des Pulvers durch einen dem
Ölanteil entsprechenden Gehalt erhöht, d. h. durch 18% nach 1 Minute der Abrasion.
Das Pulver kann beispielsweise wie im Beispiel 2 beschrieben weiter gebleicht werden.
Beispiel 2
Das in einem Kaltzieh-Verfahren erhaltene Flachssamen-Schrot wurde
gebleicht. Das Schrot wurde einer thermischen Behandlung unterzogen, um jegliche
Enzymaktivität zu unterbinden, die den Geschmack des Schrotes beeinflusst. Das beste
Sinnesergebnis wurde durch thermische Behandlung des Schrots für 1 Stunde in Vakuum
bei 60°C erhalten. Das erhaltene tiefbraune Schrot wurde bei Raumtemperatur
in Wasser ausgewaschen, wodurch ein pastös-förmiges Pulver gebildet wurde. Nach
einem Setzenlassen von ca. 0,5–2 Stunden wurde das pastös-förmige Pulver in
Isopropanol in einem Verhältnis von 1,2–3 (w/w) ausgewaschen. Die erhaltene
zermalmte Flachssamen-Suspension wurde im Vakuum filtriert. Der erhaltene Absatz,
das heißt der Filterpress-Kuchen, wurde während einer Homogenisierung in Isopropanol
gewaschen, im Vakuum refiltriert oder in einer Dekanter-Zentrifuge zentrifugiert.
Das filtrierte Pulver wurde bei Raumtemperatur getrocknet oder es wurde eine geschlossene
Trocknungstechnik verwendet, bei der Isopropanol zurückgewonnen werden kann.
Ein besseres Ergebnis als das mit einer reinen Wasser-Alkoholbehandlung
wurde durch Hinzufügen von Wasserstoffperoxyd zu der wässrigen Lösung bei der Elutriationsphase
erhalten. Ein sehr leichtes Pulver wurde durch Elutrieren des Schrots in einer wässrigen
Lösung mit einem Gehalt von 4–5% Wasserstoffperoxid erhalten. Nach einer Elutriationszeit
von 0,5–2 Stunden wurde das pastös-förmige Pulver in einem Doppelgehalt von
Isopropanol homogenisiert, im Vakuum filtriert, in Isopropanol gewaschen und refiltriert.
Das filtrierte Pulver wurde getrocknet.
Ein insbesondere an Proteinen reiches Produkt wurde erhalten, wenn
Isopropanol 50% der Lösung und Peroxyd ca. 5% der Lösung ausmachten.
Anspruch[de]
Verfahren zum Entfernen der Flachssamen-Hülle von dem Samenkern mittels Abrasion,
dadurch gekennzeichnet, dass der zuerst entfernte äußere Teil der Hülle als
ein Schleimstoff-Anteil abgeschieden und dann der an zweiter Stelle
entfernte innere Teil als ein Faser-Anteil abgeschieden wird.
Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der abgeschiedene Schleimstoff-Anteil 3–10%,
beispielsweise 5–8% des Samengewichts ausmacht.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der abgeschiedene Faser-Anteil 20–70%,
beispielsweise 30–50%, vornehmlich 35–45% des Samengewichts ausmacht.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1–3, bei dem des Weiteren ein an Fasern
reicher Faser-Anteil von dem Faser-Anteil abgeschieden wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1–4, bei dem des Weiteren ein an Lignan
reicher Lignan-Anteil von dem Faser-Anteil abgeschieden wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1–5, bei dem insbesondere mittels Extraktion
Öl von dem Faser-Anteil abgeschieden wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1–6, bei dem von dem nach der Abrasion
verbleibenden inneren Teil Öl abgeschieden wird.
Verfahren nach Anspruch 7, bei dem ein Protein-Anteil und ein Kohlehydrat-Anteil
des Kerns von dem nach der Ölabscheidung verbleibenden Rest abgeschieden wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1–8, bei dem die Abrasion in einer
mit Mühlsteinen ausgerüsteten Mühle ausgeführt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1–9, bei dem der abgeschiedene Faser-Anteil
gebleicht wird.
Verfahren nach Anspruch 10, bei dem das Bleichen mit einer Wasser und Alkohol
enthaltenden Bleichlösung ausgeführt wird.
Verfahren nach Anspruch 11, bei dem der Alkohol ein C1–C5 Alkohol, wie
beispielsweise Ethanol oder Isopropanol, vornehmlich Isopropanol ist.
Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, bei dem der Alkoholanteil 2–5 mal
dem Betrag des Faser-Anteils entspricht.
Verfahren nach einem der Ansprüche 11–13, bei dem die Bleichlösung auch
Wasserstoffperoxyd, beispielsweise 2–7%, so z. B. 4–6%, vornehmlich
ca. 5% enthält.
Verfahren nach einem der Ansprüche 11–14, bei dem der Faser-Anteil mit
einer wässrigen Lösung für beispielsweise 0,5–12 h vor der Behandlung mit
der Bleichlösung behandelt wird.
Verfahren nach Anspruch 15, bei dem die wässrige Lösung Enzyme, wie beispielsweise
Lipasen oder Proteasen enthält.
Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, bei dem die bei der Wasserbehandlung erhaltene
wässrige Masse mit dem Alkohol vermischt wird, um ein Bleichen auszuführen.
Verfahren nach Anspruch 14 und 17, bei dem das Wasserstoffperoxyd zu der wässrigen
Lösung hinzugefügt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 10–18, bei dem der Faser-Anteil vor
dem Bleichen beispielsweise für 0,5–2 h bei einer Temperatur von beispielsweise
40– 80°C, insbesondere in einem Vakuum thermisch behandelt wird.