Hintergrund der Erfindung
Diese Erfindung betrifft Schleifartikel, die unter Verwendung eines
Hybrid-Bindungsmaterials hergestellt werden. Im Rahmen dieser Beschreibung wird
der Begriff „Schleifartiket" so verstanden, dass damit solche Artikel, die
üblicherweise als beschichtete Schleifmittel oder gebundene Schleifmittel bezeichnet
werden, beschrieben werden.
Beschichtete Schleifmittel sind charakterisiert durch die Verwendung
eines Substratmaterials, das üblicherweise planar ist, und die Abscheidung von Schleifkorn,
das mit einem Bindungsmaterial an das Substrat gebunden wird, auf diesem Substratmaterial.
Herkömmlicherweise wird die Bindung oder deren Vorläufer auf dem Substrat abgeschieden,
und das Schleifkorn wird auf dem Bindemittel abgeschieden, das dann gehärtet wird,
um eine adäquate Verankerungen des Korns bereitzustellen. Die erste Bindemittelschicht
wird als Grundschicht bezeichnet, und eine Schicht über dem Korn wird als Deckschicht
bezeichnet. In einer alternativen Anordnung wird das Schleifkorn mit einem Bindemittel
oder Bindemittelvorläufer vermischt und die Mischung wird vor dem Härten des Bindemittels
oder des Bindemittelvorläufers auf dem Substrat abgeschieden. Die Bindungs/Schleifmittel-Schicht
kann als eine einheitliche Schicht oder in einem strukturierten Muster, dass entweder
das Ergebnis des Abscheideverfahrens oder einer nachfolgenden Behandlung vor der
Härtung des Bindemittels ist, abgeschieden werden. Im letztgenannten Fall wird das
beschichtete Schleifmittelprodukt oftmals als strukturiertes Schleifmittel bezeichnet.
Gebundene Schleifartikel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine
dreidimensionale Struktur umfassen, in welcher das Schleifkorn in einer Matrix einer
Bindung, die herkömmlicherweise ein Metall, ein glasartiges Material oder ein organisches
Material ist, gehalten wird. Metallbindungen sind im Allgemeinen Hochleistungsschleifmitteln
vorbehalten. Metallgebundene Schleifmittel werden im Allgemeinen in der Form einer
dünnen Schicht aus Hochleistungsschleifkorn, das auf eine Metallschleifscheibe oder
-oberfläche hartgelötet ist, erhalten. Die vorliegende Erfindung betrifft im Genaueren
Schleifartikel, in denen die Struktur dreidimensional und die Bindung eine Hybrid-Bindung
ist.
Die in dem erfindungsgemäßen Produkten eingesetzten "Hybrid"-Bindungen
sind Bindungen, die nicht einfach in entweder glasartige oder organische Kategorien
eingeordnet werden können. Glasartige Bindungen basieren, wie der Name andeutet,
auf glasähnlichen Materialien, die Schmelzen und Fließen müssen, um das Schleiflkorn
zu beschichteten, und bilden Bindungsposten, die benachbarte Körner miteinander
verbinden, bevor sie abkühlen dürfen, um zu erstarren und die Struktur zusammen
zu halten. Die Materialien glasartiger Bindungen werden daher bei hohen Temperaturen
unter Verwendung ausgedehnter Bildungszyklen gebildet. Das Produkt ist allerdings
sehr starr und besonders wirksam in Anwendungen zum Präzisionsschleifen. Organische
Bindungsmaterialien werden hingegen bei wesentlich niedrigeren Temperaturen gebildet
und die Bindung ist ein polymeres Material, das bei relativ niedrigen Temperaturen
geformt und das als Ursache von Vernetzung zum Erstarren gebracht werden kann. Das
Polymer kann ein wärmehärtendes Harz, wie beispielsweise ein Phenol/Formaldehyd-,
ein Harnstoff/Formaldehyd- oder Epoxidharz, sein, oder es kann ein strahlungshärtbares
Harz sein, wie beispielsweise ein acryliertes Urethanharz oder acryliertes Epoxidharz
oder acryliertes Polyesterharz, oder jede der vielen Variationen dieser chemischen
Themen, die nach der Exposition gegenüber sichtbarem Licht, UV-Licht oder Bestrahlung
mit einem Elektronenstrahl, mit oder ohne einem Katalysator, der die Umwandlung
aktiviert oder fördert, hochgradig vernetzte, starre Polymere ergeben.
Eine geeignete Kategorie von polymeren Hybrid-Materialien ist in den
US-Patentschriften 4,349,386, 4,472,199 und 4,888,311 beschrieben. Diese beschreiben
eine Familie von Silico-Aluminaten, Polysialaten und/oder Siloxo-Sialat-Polymeren.
Diese Polymere haben die generische Formel Mn[-(Si-O2-)2
Al-O2-]n·w·H2O, worin M Natrium oder
Kalium oder ein Gemisch daraus ist, z 1–3 ist, w einen Wert von bis zu 7 hat
und n der Kondensationsgrat ist. Solche Polymere sind heute im Allgemeinen unter
dem Trivialnamen „Geopolymere" bekannt. Sie werden in einfacher Weise durch
die Zugabe eines kaustisch-hydratisierten Aluminosilicats zu einer Alkalimetall-Silicat-Lösung
hergestellt. Eine kleine Abwandlung dieses Themas ergibt Polymere, die als „Geosets"
bekannt sind. Diese werden durch die Zugabe einer kaustischen Lösung eines Alkalimetall-Silicats
zu einem hydratisierten Aluminiumsilicat hergestellt. Der Einfachheit halber werden
im Weiteren beide Arten von Produkt als "Geopolymere" bezeichnet.
Aus der US-A-3,847,568 ist ein glasartiges Schleifelement, wie beispielsweise
eine Schleifscheibe, bekannt, hergestellt aus einer Mischung aus (1) Schleifkorn,
hauptsächlich zusammengesetzt aus Aluminiumoxid (Al2O3), (2)
einem keramischen Bindungsmaterial, das Feldspat, Fritte und Ton enthalten kann,
und (3) einem porenbildenden Material umfassend Glasbruch wie, z. B., zermahlenes
oder zerbrochenes Normalglas mit einer starken Affinität zum Schleifkorn, wenn es
beim Erhitzen schmilzt. Die Mischung wird dann erhitzt, um das Bindungsmaterial
zu vitrifizieren und den Glasbruch zu schmelzen, wodurch bewirkt wird, dass das
Glas von dem Schleifkorn angezogen wird und dieses beschichtet und eine Bindung
mit dem Schleifkorn und mit dem Bindungsmaterial gebildet wird. Hohlräume werden
in den Bereichen zurückgelassen, die vormals durch das zermahlene Glas eingenommen
wurden, wodurch eine poröse Struktur gebildet wird.
EP-A-0 417 729 offenbart einen gebundenen Schleifkörper, zusammengesetzt
aus (i) aluminiumhaltigen, gesinterten Sol-Gel-Schleifkornpartikeln mit Siliziumoxid-angereicherten
Oberflächen und (ii) einer glasartigen Bindung.
Die Verwendung solcher Geopolymere in der Herstellung von gebundenen
Schleifmitteln ist in der EP-Anmeldung 0 485 966 erkannt, die auch lehrt, dass diese
Bindungen durch die Zugabe organischer Polymere modifiziert werden können.
Geopolymere werden als „Hybrid-Bindungen" charakterisiert,
da sie weder wie glasartige oder organische Bindungen sind, obwohl sie von jedem
einige Eigenschaften haben. Sie weisen bei der Herstellung von gebundenen Schleifmitteln
sehr wesentliche Vorteile gegenüber herkömmlichen, glasartigen Bindungen auf. Von
größter Bedeutung ist, dass sie sich bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen
bilden (wie organische Bindungen), die weit unterhalb der Temperatur liegen, bei
der Glas geschmolzen wird, und haben eine einheitliche Zusammensetzung. Im Gegensatz
dazu müssen glasartige Bindungen bei Temperaturen von geschmolzenem Glas gebildet
werden und bei solchen Temperaturen gehalten werden, während das Glas fließt, um
die Schleifkörner zu beschichteten und Bindungsposten zu bilden. Hingegen bilden
die Geopolymere polymere Strukturen mit einem Großteil der Härte und Festigkeit
von glasartigen Bindungen, und darin sind sie anders als herkömmliche organische
Bindungen, die sehr viel weniger spröde sind und größere Modulwerte aufweisen als
glasartige Bindungen.
Die Verwendung von Geopolymeren ist daher unter dem Gesichtspunkt
ihrer relativ geringen Bildungstemperatur eine sehr attraktive Alternative zu herkömmlichen
glasartigen Bindungen. Als Ergebnis der Verarbeitung bei relativ geringer Temperatur
können viele fortschrittliche Techniken, wie die Verwendung von aktiven Füllstoffen,
die nicht in glasartig gebundenen Produkten eingesetzt werden können, in die Bindung
inkorporiert werden. Zusätzlich zu diesen Vorteilen kommen die im Vergleich mit
organisch gebundenen Produkten höhere thermische Stabilität nach der Verarbeitung
und die höheren Anwendungstemperaturen. Die Bindungsmaterialien sind daher ihrem
Wesen nach wirkliche „Hybride".
Die niedrige Verarbeitungstemperatur ermöglicht durch die Zugabe von
organischen Polymeren auch eine teilweise Milderung der mit glasartigen Bindungen
verbundenen Sprödigkeit. Es besteht daher die Möglichkeit, die physikalischen Eigenschaften
einer Bindung gemäß den Anforderungen des herzustellenden Produkts maßzuschneidern.
Bei der Herstellung von gebundenen Schleifmittelprodukten, in denen
das Schleifmittel auf Aluminiumoxid basiert, besteht bei der Verwendung von Geopolymeren
allerdings ein schwerwiegendes Problem. Dies liegt daran, dass die Bindung bei stark
alkalischen Bedingungen gebildet und die Oberfläche der Aluminiumoxid-Schleifkörner
durch die Alkali angegriffen wird. Das Ergebnis ist eine sehr wesentlich geschwächte
Bindungen zwischen dem Schleifmittel und dem Bindungsmaterial, so dass in eigentlichen
Schleiftests die Leistungsfähigkeit wenig beeindruckt.
Es wurde nun herausgefunden, dass Geopolymere mit Schleifmitteln auf
Aluminiumoxidbasis verwendet werden können, und diese Entdeckung bildet die Basis
für diese Erfindung. Diese Entdeckung ermöglicht einen Zugang zu billigen, glasartig
gebundenen Schleifmitteln, wobei die Eigenschaften des gebundenen Schleifmittels
durch Modifikation der Bindung angepasst werden können und wobei die Bindung in
hohem Maße reproduzierbar und ökonomisch in der Herstellung und Verwendung ist.
Beschreibung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Herstellung eines
gebundenen Schleifmittels bereit, umfassend das Bereitstellen von Schleifkörnern
auf Basis von Aluminiumoxid, wobei 70% der Schleifkornoberfläche dieser Schleifkörner
mit einer glasartigen Schicht bedeckt ist, dass Mischen der glasbeschichteten Schleifkörner
auf Basis von Aluminiumoxid mit einem Geopolymer und das Aushärten des Geopolymers
zur Bildung eines gebundenen Schleifmittelerzeugnisses. Das Schleifmittel auf Basis
von Aluminiumoxid kann Elektrokorund oder ein keramisches (oder gesintertes) Aluminiumoxid
sein, das optional ein solches sein kann, das durch einen Sol-Gel-Verfahren gebildet
wurde. Es kann auch ein co-geschmolzenes Aluminiumoxid-Zirkoniumdioxid oder eine
Mischung solcher Körner mit anderen Aluminiumoxid-Schleifmittelkörnern sein. Das
Problem des Angriffs auf die Bindung wird durch kleinere Kristallgrößen des Aluminiumoxids
vergrößert und somit wird der größte Vorteil dann sichergestellt, wenn die Schleifkörner
auf Basis von Aluminiumoxid tatsächlich durch ein Sol-Gel-Verfahren mit Beimpfung,
wie es in der US-Patentschrift 4,623,364 unter anderen beschrieben wird, hergestellt
werden, da dies Aluminiumoxidkristalle im sub-Mikrometerbereich erzeugt. Aluminiumoxid
mit Kristallgrößen von bis etwa 10 &mgr;m wird durch Sol-Gel-Verfahren ohne Beimpfung
erzeugt, insbesondere dort, wo das Kristallwachstum während dem Sintern durch die
Gegenwart von Seltenerdmetalloxiden, Yttriumoxid, Magnesiumoxid, Zirkoniumdioxid
und Siliziumoxid und Ähnlichem inhibiert wird. Die durch die vorliegende Erfindung
verliehenen Vorteile werden auch bei der Verwendung mit solchen unbeimpften Sol-Gel-Aluminiumoxiden
recht deutlich. Im Allgemeineren ist die Erfindung auch nützlich für alle Schmelz-Aluminiumoxide.
Die glasartige Schicht kann auf das Korn abgeschieden werden, beispielsweise
durch Behandlung des Korns mit Quarzstaub, gefolgt von einem Brennverfahren. Als
Alternative kann das Korn mit einer Mischung aus herkömmlichen Glaskomponenten behandelt
werden und dann bei einer Temperatur gebrannt werden, die ausreicht, um das Glas
zu bilden und die es dem Glas ermöglicht, zu fließen und die Körner zu beschichteten.
Die Mischung würde dann aufgebrochen werden, um die glasbeschichteten Körner zu
ergeben. Dieses Verfahren könnte durch die Verwendung einer gepulverten Glasfritte
an Stelle der Glaskomponenten beschleunigt und einheitlicher gestaltet werden.
Der bequemste Weg, das Verfahren der vorliegenden Erfindung einzusetzen,
ist aber wesentlich einfacher. Bei der Herstellung von herkömmlichen, glasartig
gebundenen Schleifmittelprodukten wird festgestellt, dass ein gewisser prozentualer
Anteil der Produkte außerhalb der vorgeschriebenen Spezifikationen liegt, und dieser
muss verworfen werden. Außerdem bleibt, nachdem ein Schleifmittelprodukt, wie eine
Schleifscheibe, das Ende seiner verwendbaren Lebensdauer erreicht hat, ein beträchtliches
Volumen des Produkts bestehen. Diese Abfall- und Restprodukte ergeben, wenn sie
zermahlen werden, Schleifkorn, dass zumindest teilweise mit einer glasartigen Schicht
beschichtet ist, die von der zuvor verwendeten glasartigen Bindungen verbleibt.
Der Oberflächenbereich dieser Körner ist oft im Wesentlichen zu 100% mit Glas beschichtet,
außer wo das Korn Abrieb ausgesetzt war oder wo ein Bindungsposten weggebrochen
ist und einen Bereich der Oberfläche offen zurückgelassen hat. Wenn solche wiedergewonnenen
Schleifkörner auf Aluminiumoxid basieren, können diese sehr geeignet sein, um die
beschichteten Schleifkörner auf Basis von Aluminiumoxid, die in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, bereitzustellen.
Somit stellt die vorliegende Erfindung eine Möglichkeit bereit, Abfallmaterial
zu verwenden, das sonst zur Lagerung auf Deponien geschickt werden müsste. Die Vorteile
der vorliegenden Erfindung sind somit klar. Es ist zur Verwendung von andernfalls
wertlosem Material angepasst und ist vom Umweltstandpunkt aus akzeptabler.
Die Vorteile sind aber nicht nur ökonomische. Die Erfindung stellt
weiterhin zum ersten Mal eine Möglichkeit bereit, die Verfahrensflexibilität in
Bezug auf niedrige Temperatur und schnelle Aushärtung und das Potential zur Gestaltung
von Bindungen, um den Anforderungen des herzustellenden Produkts gerecht zu werden,
auszunutzen.
Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung umfasst Schleifkorn mit
einer Beschichtung einer glasartigen (Glas-) Bindungen von 0,5 bis 5 &mgr;m (und
vorzugsweise 1 bis 3 &mgr;m) Dicke. Eine solche Beschichtung ist dick genug, um
das Korn vor einem Angriff durch die kaustische Geopolymer-Bindung mit hohem Alkalianteil
zu schützen, und doch immer noch dünn genug, um die Funktion des Korns während dem
Schleifen nicht zu verändern. Um Beschichtungen innerhalb des bevorzugten Bereichs
zu verwirklichen, kann ein unterschiedliches Korn/Glas-Verhältnis nötig sein, abhängig
von der Korngröße, Korndichte und Glasdichte. Um dies zu verdeutlichen: Geschmolzenes
oder gesintertes Aluminiumoxidschleifkorn mit einer Korngröße von Grit 100 (etwa
180 &mgr;m), das mit einer typischen, glasartigen Glasbindungen beschichtet ist,
hat ein Korn/Glas-Verhältnis von 100 : 5, nach Volumen, falls die Dicke der Beschichtung
etwa 1,5 &mgr;m beträgt und angenommen wird, dass die Oberfläche des Korns zu 100%
beschichtet ist. Die Beschichtung wird geringfügig höher sein, wenn die Abdeckung
weniger als 100% beträgt.
Die Menge der glasartigen Beschichtung, die auf dem Korn abgeschieden
wird, reicht aus, um zumindest 70% der Oberfläche des Korns zu beschichteten. Allerdings
ist es oft schwierig oder zumindest unbequem, den Grad der Beschichtung auf diese
Weise zu messen, und der Grad wird bequemer über den prozentualen Gewichtsanteil,
der von der glasartigen Bindung eingenommen wird, ausgedrückt. Somit stellt das
Gewicht der glasartigen Beschichtung üblicherweise von 1 bis 30%, und vorzugsweise
von 2 bis 20%, und besonders bevorzugt von 2 bis 10%, des gesamten Gewichts des
beschichteten Korns dar.
Die chemische Zusammensetzung der glasartigen Schicht ist vorzugsweise
solch eine, die nicht wesentlich mit Aluminiumoxid während des Beschichtungsvorgangs
reagiert. Somit sind Formulierungen, die Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Erdalkalimetalloxide
und Boroxide sowie geringere Mengen an anderen Metalloxiden. enthalten, häufig zur
Verwendung geeignet. Bevorzugte glasartige Zusammensetzung umfassen (nach Gewicht)
>47% Siliziumoxid, <16% Aluminiumoxid, 0,05–2,5% Kaliumoxid, 7–11% Natriumoxid,
2–10% Lithiumoxid und 9–16% Boroxid.
Die bevorzugten glasartigen Zusammensetzungen, insbesondere dort wo,
die Schleifkörner auf Basis von Aluminiumoxid ein Sol-Gel-Aluminiumoxid umfassen,
sind die so genannten „Niedrigtemperatur-Bindung"-Formulierungen, wobei darunter
verstanden wird, dass diese Formulierungen bei Temperaturen unterhalb von etwa 1000°C
Schmelzen und Fließen.
Die Geopolymer-Bindung ist im Allgemeinen in dem Sinne einer glasartigen
Bindung ähnlich, dass sie hochgradig vernetzt und daher starr und spröde ist. Der
pH-Wert der typischen Geopolymer-Formulierung ist vor dem Mischen mit dem Korn >14.
Anders als herkömmliche glasartige Bindungen kann sie allerdings bei Temperaturen
vernetzt werden, die thermoplastische Modifikator-Polymere nicht zersetzen. Durch
die Geopolymere wird es somit möglich, einen thermoplastischen Modifikator zu inkorporieren,
um dem Bindungsmaterial ein Maß an Flexibilität und Festigkeit zu verleihen, und
dies ist häufig ein bevorzugtes Merkmal der vorliegenden Erfindung. Geeignete verstärkende
oder modifizierende, thermoplastische Polymere schließen Polyolefine, Polybutadien,
Polyvinylchlorid, Polytetraflourethylen, Polyimide oder Polyester
ein. Die Menge von solchem verstärkenden und/oder modifizierenden, thermoplastischen
Polymer, die in die Bindungen inkorporiert werden kann, kann bis zu 30%, und vorzugsweise
bis zu 20%, des gesamten Gewichts der Bindungen darstellen.
Das Geopolymer-Bindungssystem kann auch durch die Verwendung von Füllmaterialien
modifiziert werden. Die Füllstoffe können aktive Füllstoffe wie Pyrit, Schwefeloder
organische Mahlhilfsmittel sein, vorausgesetzt, dass diese bei den Bildungstemperaturen
der Bindungen stabil sind, oder anorganische Füllstoffe wie Mineralpartikel oder
Glas- oder keramische Kügelchen, deren Hauptzweck darin besteht, den gewünschten
Grad an Porosität oder Struktur in dem fertigen, gebundenen Schleifmittelprodukt
zu erzeugen. Die Füllstoffe können in Anteilen, basierend auf dem Gewicht der Formulierung,
von bis zu 20%, und vorzugsweise von 5 bis 10%, Gewichtsanteil betragen.
Beschreibung der Zeichnungen
1 zeigt Wiedergaben von Daten aus Beispiel 1 in Form
eines Balkendiagramms.
2 zeigt Wiedergaben von Daten aus Beispiel 2 in Form
eines Balkendiagramms.
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
Die Erfindung wird nun speziell unter Bezug auf die nachfolgenden
Beispiele beschrieben, wobei diese so verstanden werden, dass sie keine wesentliche
Einschränkung des wesentlichen Umfangs der Erfindung darstellen.
Beispiel 1
Dieses Beispiel beschreibt den Weg zur Herstellung von Schleifscheiben
mit Hybrid-Bindung, mit und ohne einer Beschichtung aus einer glasartigen (Glas-)
Bindung auf dem Schleifkorn. Auch vergleicht es die Schleifleistung von Schleifscheiben
mit beschichtetem und Schleifscheiben mit unbeschichtetem Schleiflkorn.
Zwei Sätze gebundener Schleifscheiben wurden hergestellt. Der erste
Satz enthielt ein konventionelles, Elektrokorund-Korn („38 Alundum"-Aluminiumoxid
erhältlich von Saint-Gobain Industrial Ceramics, Inc. unter diese Handelsbezeichnung)
in einer Geopolymer-Bindung und der zweite Satz enthielt das gleiche Schleifkorn,
dass mit einer glasartigen Beschichtung ausgestattet war und unter Verwendung der
gleichen Bindungen zu Schleifscheiben verarbeitet wurde.
Die Schleifkörner in dem zweiten Satz wurden dadurch erhalten, dass
eine Schleifscheibe mit glasartiger Bindung zermahlen wurde, wobei die glasartige
Bindung eine Formulierung innerhalb des oben spezifizierten Formulierungs-Bereichs
aufwies.
Das glasartige Material lag hauptsächlich als eine Beschichtung auf
den Schleifkörnern vor, die nach dem Zermahlen der Schleifscheibe abgetrennt wurden,
und stellte etwa 3% des Gesamtgewichts des beschichteten Korns dar. Bei Betrachtung
mittels optischer oder Rasterelektronen-Mikroskopie erschien es, dass das beschichtete
Korn eine glasige Schicht aufwies, die im Vergleich mit dem unbeschichteten Korn
glatter und glänzender war und zumindest 80–90% der gesamten Kornoberfläche
bedeckte. Energie-dispersive Spektroskopie innerhalb des REM zeigte die charakteristischen
Röntgenstrahlen, die von der Schicht emittiert wurden und die charakteristisch für
eine Siliziumoxid-reiche Multikomponentenstruktur waren. Es wurde herausgefunden,
dass die chemische Zusammensetzung der Schicht mit der des Glases, das zur Beschichtung
des Korns verwendet wurde, im Einklang stand.
Bei der Herstellung der getesteten Schleifscheiben betrug der Gewichtsanteil
von Geopolymer-Bindung zu Schleifkorn 25 : 75. In jedem Fall umfasste das
Geopolymer das trockene Bindung-Geopolymer (GP600HT, das von Geopolymere erhalten
wurde), Kaliumhydroxid, Quarzstaub und Wasser. Das trockene Bindungsmaterial kann
durch Mischen von Metakaolin, Natriumhexafluorosilicat und amorphem Siliziumoxid
in den jeweiligen Gewichtsverhältnissen 25 : 18 : 57 erhalten werden.
Die zur Herstellung der Schleifscheiben verwendeten Formulierungen
waren wie folgt:
Material
Gramm
Elektrokorund (100 Grit)
400
GP600HT
66
Quarzstaub
21 5
KOH
44,4
Wasser
48,2
Beide Sätze der Schleifscheiben (das heißt, ob sie das glasbeschichtete
Schleifkorn enthielten oder nicht) wurden auf die folgende Weise hergestellt.
Kaliumhydroxid wurde in Wasser aufgelöst und konnte abkühlen. Quarzstaub
wurde in die Kaliumhydroxid-Lösungen gerührt, wodurch eine Kaliumsilicat-Lösungen
erzeugt wurde, die abkühlen konnte, bevor die trockene GP600HT Bindung eingerührt
wurde. Abschließend wurde das Schleifmittel dem Gemisch beigemischt. Falls zusätzliches
Wasser benötigt wurde, wurde es zu diesem Zeitpunkt zugegeben und der Mischung beigemischt.
Die Mischung wurde dann in eine Silicongummi-Form geschüttelt und festgestampft.
Die verwendete Schleifscheiben-Form hatte die Abmessungen 13,65 ×
1,27 × 3,18 cm. Die gefüllte Form wurde für etwa eine Minute gerüttelt. Überschüssige
Mischung wurde entfernt und die Form wurde mit einer PTFE-Bahn, einer keramischen
Platte abgedeckt und dann mit zwei Stahlplatten, die jeweils etwa 4,5 kg wogen,
beschwert.
Die gefüllten und beschwerten Formen wurden für zwei
bis vier Stunden bei Raumtemperatur Ruhen gelassen und dann für den in der nachfolgenden
Tabelle aufgezeigten Härtungs-Zyklus „A" in einen Ofen eingebracht. Danach
wurden die Schleifscheiben aus den Formen entfernt und für den Härtungs-Zyklus „B"
aus der Tabelle in einen Lindberg-Brennofen eingebracht.
Härtungs-Zyklus
Bedingungen
A
Erhöhe die Temperatur über einen Zeitraum von einer Stunde auf
85°C 1,5 Stunden bei 85°C
Erhöhe die Temperatur über einen Zeitraum von einer Stunde auf 120°C
Halte für 5 Stunden bei 120°C
B
Erhöhe die Temperatur über einen Zeitraum von einer Stunde auf
350°C
Halte für 5 Stunden bei 350°C
Die fertigen Schleifscheiben hatten jeweils etwa 30–40% Porosität
und die endgültigen Abmessungen nach der Endbearbeitung betrugen 12,7 × 1,59
× 3,18 cm.
Beide Sätze Schleifscheiben wurden dann einem Flach-Längsschleif-Test
unter Verwendung einer Brown & Sharp Maschine unterzogen, wobei kein Kühlmittel
verwendet wurde. Die Geschwindigkeit der Schleifscheibe wurde bei etwa 4700 U/min
gehalten und die Geschwindigkeit des Tisches betrug 15,2 m/min. Vor dem Schleifen
wurde jede Schleifscheibe unter Verwendung einer einzelnen Diamantspitze bei einer
Geschwindigkeit von 25,4 cm/min mit einem Abgleich beim Abrichten von 0,025 mm abgerichtet.
Das beschliffene Metall war 52100-Stahl mit einer Härte von 65Rc in der Form einer
Platte mit einer Abmessung von 40,6 Zentimetern in die Richtung des Schleifens mit
der Schleifscheibe und 4,6 cm in die Schleifscheiben-Quervorschub-Richtung. Bei
einer Quervorschubrate von 1,27 mm hatte jede Schleifscheibe einen Gesamt-Tiefenvorschub
von 0,5 mm, bei individuellen Tiefenvorschubraten von 0,0125, 0,025 und 0,05 mm.
Um die Leistungen zu vergleichen, wurde für beide Sätze Schleifscheiben der G-Faktor,
die Schleifleistung und die Metallabtragrate (MRR) bei jeder individuellen Tiefenvorschubrate
gemessen.
Die Ergebnisse sind in 1 in Form von zwei Blockdiagrammen
dargestellt. Das erste vergleicht die Leistungen in der Form eines Auftrags des
gemessenen G-Faktors bei den verschiedenen Tiefenvorschubraten. Das zweite vergleicht
die „Schleifbarkeit" (definiert als G-Faktor geteilt durch die spezifische
Energie, die selbst als die spezifische Leistung geteilt durch die MRR definiert
ist) bei den verschiedenen Tiefenvorschubraten.
Aus den Daten in 1 geht eindeutig hervor, dass die
Schleifscheibe, die mit dem beschichteten Korn hergestellt wurde, in dem Flach-Längs-Test
sowohl hinsichtlich des G-Faktors und der Schleifbarkeit wesentlich bessere Leistung
zeigte als die Schleifscheibe, die mit dem unbeschichteten Korn hergestellt wurde.
Beispiel 2
In diesem Beispiel wird die Wirkung der Zugabe von Füllmaterialien
zu dem Bindungssystem zur Modifizierung der Eigenschaften untersucht. Die verwendeten
Schleifmaterialen und die eingesetzten Formgebungs- und Brennverfahren sind wie
in Beispiel 1 beschrieben, mit der zusätzlichen Zugabe von Füllmaterialien, um zwei
Sätze Schleifscheiben herzustellen, beide enthaltend Füllstoff, wobei aber ein Satz
mit glasbeschichteten Schleifkorn hergestellt wurde. Die Schleifscheiben wurden
ausgehend von der in Beispiel 1 beschriebenen Formulierung hergestellt, mit dem
Unterschied, dass ein Füllstoff verwendet wurde, der eine Mischung aus vier Teilen
eines feinen, anorganischen Staubs mit einem Teil geschäumten Mullit-Kügelchen,
erhältlich von Zeelan Industries unter dem Handelsnamen „Z-Light", umfasste.
Die Gesamtmenge an zugegebenen Füllstoff betrug 39,6 Gramm. Diese Schleifscheiben
wurden mit einem zylindrischen-Kontrollkraft-Test (ODCF) ausgewertet. Im Vergleich
mit den in Beispiel 1 beschriebenen Tests war die Arbeits-Kontaktfläche der Schleifscheibe
kleiner, so dass die lokale Kraft, die auf das Schleifkorn einwirkte, wesentlich
stärker war.
Der ODCF-Test wurde ohne Kühlmittel in einem Profilschliff-Modus ohne
einem Ausfeuerungsverfahren durchgeführt. Das beschliffene Metall war 52100-Stahl
mit einer Härte von 59Rc. Das zylinderförmige Metallwerkstück hatte eine Dicke von
6,4 mm und einen Durchmesser von 10,2 cm. Die Geschwindigkeit der Schleifscheibe
wurde bei etwa 4950 U/min gehalten und das Werkstück wurde mit 150 U/min rotiert.
Für jede Schleifdauer wurde die Schleifscheibe mit einem Vorschub bei einer kontrollierten,
konstanten Kraft bewegt, die bei 4,5 kg begann und in Intervallen von 2,3 kg zunahm,
bis eine übermäßige Abnutzung der Schleifscheibe erreicht wurde. Der G-Faktor und
die Schleifbarkeit wurden jeweils gegen die Schleifkraft aufgetragen. Die Ergebnisse
sind in der 2 der Zeichnungen in der Form von Balkendiagrammen
gezeigt und zeigen das gleiche Muster der Verbesserung gegenüber Schleifscheiben,
die ohne Schleifkorn ohne die Glasbeschichtungen hergestellt wurden, wie es in
1 gezeigt wird. Dies weist darauf hin, dass die ökonomischen Vorteile,
die durch die Gegenwart der Füllmaterialien gewährt werden, von keiner Verschlechterung
der physikalischen Vorteile, die durch die Verwendung des beschichteten Schleifkorns
abgeleitet werden, begleitet werden.
Die erhaltenen Ergebnisse stellen klar, dass bei geringen angewendeten
Kräften und Metallabtragraten die Schleifscheiben, die mit dem beschichteten Schleifkorn
hergestellt wurden, erheblich bessere Leistung zeigten als die
Schleifscheiben, die mit dem unbeschichteten Korn hergestellt wurden.
Es wird angenommen, dass bei höheren Drücken die überwiegende Art
des Ausfalls das Versagen der Bindung selbst ist, und dies wird in den Ergebnissen
wiedergegeben. Wo das Versagen der Bindung ohne Bedeutung ist, ergibt somit das
beschichtete Korn bei Verwendung der Geopolymer-Bindung eine wesentlich bessere
Schleifscheibe als das unbeschichtete Korn.