Die Erfindung betrifft einen Gasbehälter nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Im Stand der Technik sind gattungsgemäße Gasbehälter beispielsweise
als Stülpmantelgasspeicher, MAN?Scheibengasbehälter oder als Wiggins-Speicher
bekannt. Beim Stülpmantelgasbehälter wird ein Stahlmantel, der den Behälter umlaufend
umgibt, innenseitig mit einer der rundzylindrischen Umrißgestalt des Mantels folgenden
Membran versehen, die nach Art eines Kegelstumpfs etwa auf halber Höhe des Stahlmantels
angeordnet ist und sich bei leerem Behälter von dort aus nach unten erstreckt.
Im Bodenbereich mündet die Membran in einen scheibenförmigen, in sich starren Kolben,
der durch Gaseinlaß angehoben werden kann, wobei durch die Nachgiebigkeit der Membran
die Kolbenbewegung ermöglicht wird. Mit zunehmendem Gasinhalt des Behälters wandert
der Kolben weiter nach oben. Entsprechend stülpt sich die zunächst abwärts weisende
Membran ebenfalls nach oben. Es ergibt sich zudem ein großes Totvolumen, ehe überhaupt
eine Bewegung des Kolbens einsetzt. Zudem wirken auf einen Kolben mit großem Durchmesser
während des Anfahrprozesses erhebliche Biegespannungen.
Beim MAN-Scheibengasbehälter erfolgt die Abdichtung des vertikal geführten
Kolbens gegen den vertikal umlaufenden gasdichten Mantel mittels einer aufwendigen
Abdichtung aus Andrückelementen und einer darüber angeordneten Öldichtung, die
zu ständigem Ölverlust führt.
Bei den zuvor genannten Gasbehältertypen ist der Fertigungsaufwand
hoch, da jeweils eine starre zylindrische Mantelwandung als Teil des Gasraumes
benötigt wird.
Auch ist es bekannt, sogenannte Kissenspeicher zu verwenden, bei denen
ein insgesamt flexibles Kissen mit Gas befüllt wird. Zur Druckerhöhung werden die
Kissen von oben durch Gewichte belastet. Es kann zur Dehnungsbegrenzung vorgesehen
sein, daß das Kissen gegen eine äußere Begrenzung anläuft, wenn es mit Gas befüllt
wird. Derartige Speicher haben jedoch nur ein zumeist geringes Aufnahmevolumen.
Je mehr Gasdruck im Behälter herrscht, desto größer wird die Gefahr der Überdehnung
der Hülle. Diese ist somit einer erheblichen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt.
Zudem ergibt sich eine ungenaue Führung, ebenso auch bei Scheibengasbehältern,
bei denen der Kolben nicht separat geführt ist. Dieses kann dort zu einer torkelnden
Kolbenbewegung bei der Hubbewegung, im Extremfall sogar zum Absturz des Kolbens
führen.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen konstruktiv einfachen
und im Betrieb zuverlässigen Gasbehälter zu schaffen.
Die Erfindung löst dieses Problem durch einen Gasbehälter mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen 2 bis 10.
Dadurch, daß die Ausdehnungsbegrenzer mit der Wandung beweglich sind
und diese nicht gegen die Ausdehnungsbegrenzer anlaufen muß, ist in jeder Phase
der Bewegung eine definierte Form der Wandung sichergestellt. Die mechanische
Belastung ist verringert. Eine Außenhülle, die eine Begrenzung für die flexible
Wandung bilden müßte, ist entbehrlich. Dadurch ist der Bauaufwand erheblich verringert.
Insbesondere ist eine äußere Stahlwandung, die aufwendig beschichtet werden müßte,
nicht erforderlich.
Besonders vorteilhaft ist der Gasaufnahmeraum als Rundzylinder ausgebildet,
so daß die Ausdehungsbegrenzer als außen auf der Wandung gehaltene, parallel horizontal
liegende Ringe ausgebildet sein können, die aufgrund ihrer geschlossenen Form eine
hohe Stabilität aufweisen. Gegenüber einem eckigen Querschnitt ist die Bildung
von Kantenbereichen vermieden.
Wenn in entleerter Stellung zwischen den Ausdehnungsbegrenzern Wandungsbereiche
jeweils nach außen gefaltet liegen, ergibt sich eine definierte Formgebung auch
im entleerten Zustand des Gasaufnahmeraums. Knicken und Faltungsbrüchen der flexiblen
Wandung wird somit vorgebeugt.
Als Führungshilfe und zur Stabilisation können Vertikalstützen oder
dergleichen vorgesehen sein, die mit einem horizontalen Kolben in Verbindung stehen.
Damit ist dann ein Verkanten, Verdrehen oder Torkeln des Kolbens verhindert.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus einem
nachfolgend beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
des Gegenstandes der Erfindung.
In der Zeichnung zeigt:
- Fig. 1
- einen erfindungsgemäßen Gasbehälter im vollständig befüllten Zustand,
- Fig. 2
- den Behälter nach Fig. 1 im teilweise befüllten Zustand,
- Fig. 3
- den Behälter nach Fig. 1 in außerhalb eines Totvolumens vollständig entleertem
Zustand,
- Fig. 4
- eine Draufsicht auf den Behälter nach Fig. 1.
Der Gasbehälter 1 umfaßt zumindest einen Gasbefüllraum 2, der über
eine Zuleitung 3 mit Gas beaufschlagbar ist. Der Gasbefüllraum 2 ist oberseitig
durch einen horizontalen Kolben (auch als Scheibe bezeichnet) 4 abgedeckt, an den
sich seitlich den Kolben 4 vollständig dicht umgrenzende flexible Wandungen 5
anschließen. Im Ausführungsbeispiel hat der Kolben 4 eine runde Umrißgestalt, so
daß der Gasbefüllraum 2 eine insgesamt rundzylindrische Form einnimmt. Dies ist
nicht zwingend. Auch andere Kolbenformen und somit auch Formen eines Gasbefüllraums
sind möglich. Es ist auch möglich, die flexible Wandung 5 ober- und unterseitig
zu einem geschlossenen, flexiblen Körper zu schließen.
Im unteren Bereich ist der Befüllraum 2 von einem Boden, beispielsweise
aus Beton, abgeschlossen. Dieser ist im Außenbereich an Verbindungsstellen 7 dicht
mit den Seitenwandungen 5 verbunden.
Die Seitenwandungen 5 sind flexibel und bestehen beispielsweise aus
Neopren, Kautschuk, PVC oder anderen bekannten flexiblen Kunststoffen, die elastisch
verformbar sind. Die Stärke der Wandung 5 liegt typisch im Bereich weniger Millimeter.
Der Wandung 5 sind Ausdehnungsbegrenzer 8 zugeordnet, die bei der
hier gezeigten rundzylindrischen Form des Aufnahmeraums 2 als geschlossene Ringe
ausgebildet sind. Die Ausdehnungsbegrenzer 8 können beispielsweise aus Stahl gebildet
sein und liegen im Ausführungsbeispiel horizontal übereinander, wobei der Abstand
zwischen einzelnen Ringen 8 im befüllten Zustand des Behälters jeweils gleich ist.
Statt der gezeigten äußeren Ringe 8 als Ausdehnungsbegrenzer können diese auch
innerhalb der flexiblen Wandung 5 liegen und dort etwa als verstärkende Fasern
oder dergleichen ausgebildet sein.
Der Kolben 4 ist unterseitig mit vertikal nach unten ragenden Abstandhaltern
9 versehen, die im entleerten Zustand des Füllraums 2 (Fig. 3) auf dem Boden 6
aufstehen und einen Mindestabstand des Kolbens 4 zu diesem sicherstellen. Bei
völliger Entleerung ist eine parallele Übereinanderlage der Ringe 8 erreicht, wobei
sich zwischen den Ringen 8 jeweils definierte Falten 10 der flexiblen Wandung 5
nach außen auswölben können. Diese Auswölbung ist definiert und ohne scharfe Knicke
oder Kanten. Dadurch, daß durch die Abstandhalter 9 der Weg des Kolbens 4 nach
unten begrenzt ist, drückt dieser nicht mit seiner Gewichtskraft auf die Ringe
8 und die dazwischenliegenden Falten 10, sondern stützt sich gegenüber dem Boden
6 ab. Somit haben die von der Wandung 5 gebildeten Falten 10 lediglich ihr Eigengewicht
und das der relativ leichten Ringe 8 zu tragen, so daß sie nicht gestaucht werden.
Beim Befüllen des Aufnahmeraums 2 (Fig. 2) heben sich zuerst die oberen
Ringe 8, zwischen denen dann in freien Bereichen die Wandung 5 nach außen auswölben
kann. Durch weitere Befüllung wird der Kolben 4 in seine in Fig. 1 gezeigte Endstellung
angehoben, wobei die maximale Höhe durch Ausschubbegrenzer 11 vorgegeben ist.
Die Führung des Kolbens und damit die Aus- und Einfahrbewegung der
flexiblen Wandung 5 ist weiterhin verbessert, wenn der Kolben 4 über Gestelle 14,
die mit diesem fest verbunden sind, an seitlichen Vertikalstützen 12 auf und ab
verfahrbar ist. Hierfür können beispielsweise Rollen 15 an den Gestellen 14 vorgesehen
sein, die an den Stützen 12 verfahrbar sind. Dabei genügt es, einzelne Vertikalstützen
12 zu haben. Eine umlaufende Wandung ist nicht erforderlich. Erst recht ist keine
Gasdichtigkeit erforderlich, da lediglich der Raum innerhalb der Membran 5 mit
Gas befüllt ist. Die Baukosten sind somit erheblich verringert. Die Stützen 12
können als Stahl- oder Leichtbauteile ausgeführt und beispielsweise über Abspannseile
13 stabilisierend miteinander verbunden sein. Eine tragende Funktion kommt ihnen
nicht zu, sondern sie erledigen reine Führungsaufgaben. Zwischen den einzelnen
Stützen 12 kann eine Verkleidung 16 vorgesehen sein, die beispielsweise auch aus
Kunststoffelementen oder anderen Leichtbaumaterialien bestehen kann. Der Bauaufwand
für eine derartige Verkleidung 16 ist in jedem Fall erheblich geringer als der
für einen bisher erforderlichen Außenmantel, der eine Gasdichtigkeit aufweisen
mußte. Zusätzlich zur Führung des Kolbens 4 können auch die Ausdehnungsbegrenzer
8 geführt sein.
Insgesamt ergibt sich somit eine baulich sehr einfache Lösung, die
typischerweise für Niederdruckgasspeicher mit einem Betriebsdruck von etwa 3 bis
80 mbar Verwendung finden kann. Als eingeleitete Gase kommen beispielsweise Klärgas,
Wasserstoff, Faulgase aus Biogasreaktoren oder dergleichen in Betracht. Der Rauminhalt
eines derartigen Gasbehälters kann durchaus 100.000 m3 betragen. Die
Speicherkapazität ist gegenüber bisherigen Gasbehältern auch dadurch erhöht, daß
unterhalb des Kolbens 4 in entleerter Stellung des Gasbehälters 1 hier nur ein
sehr geringes Totvolumen vorhanden ist. Der Kolben 4 ist zuverlässig geführt. Ein
hoher Betriebsdruck ist dadurch möglich, daß die Membran 5 durch die Ringe 8 gehalten
ist und die Dehnung stark begrenzt wird. Gegenüber einer in ihrer Dehnung nicht
von außen begrenzten Stülpmembran ist daher die Lebensdauer der Wandung 5 hier
erheblich erhöht.
Die Membran 5 kann insgesamt nach oben herausgezogen werden, ohne
den Kolben zu entfernen. Ein Schließen eines Bereiches oberhalb des Kolbens 4 ist
nicht erforderlich, insofern sind auch Montage und Demontage der flexiblen Wandung
erleichtert, und ein kostenintensives Dach kann entfallen. Etwa aufkommendes Regenwasser
kann beispielsweise über den Kolben 4 selbst auf die Außenseite der Wandung 5 geleitet
oder durch eine spezielle Entwässerungsvorrichtung durch den Gasraum oder mittels
einer Pumpe vom Kolben entfernt werden.
Wenn die Ausdehnungsbegrenzer 8 einen größeren Durchmesser als der
Kolben 4 haben, kann die Membran 5 insgesamt nach oben demontiert werden, ohne
den Kolben zu bewegen. Dies vereinfacht die Wartung.
Prinzipielle Einschränkungen hinsichtlich der Wandhöhe oder des Durchmessers
ergeben sich nicht.